Fahrdienst: Berlkönig fährt weiter durch Berlin, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article232201897/Berlkoenig-faehrt-weiter-durch-Berlin.html

Der #Fahrdienst #Berlkönig ist erst einmal weiter auf Berlins Straßen unterwegs – obwohl das Angebot eigentlich schon im vergangenen Jahr mehrfach enden sollte. Man habe den Kooperationsvertrag mit dem Unternehmen #Via – ehemals #ViaVan – Anfang des Jahres erneut verlängert, teilte ein Sprecher der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) auf Anfrage mit. Ein konkretes Enddatum gebe es für den Berlkönig aktuell nicht mehr, heißt es.

Verwiesen wird lediglich auf die bestehende Genehmigung für das Projekt, die noch bis September 2022 gültig sei. Möglich also, dass der Berlkönig nun doch noch deutlich länger als zuletzt angedacht durch die östliche Berliner #Innenstadt fährt – zurzeit allerdings nicht mehr rund um die Uhr, sondern montags bis donnerstags jeweils von 17 Uhr bis 2 Uhr und nur zwischen Freitag, 17 Uhr, und Montag, 2 Uhr, durchgängig.

Knackpunkt des Projekts, weshalb dieses im vergangenen Jahr schon mehrfach vor dem Aus stand, ist die #Finanzierung: Das Land und die rot-rot-grüne Koalition sprachen sich damals dagegen aus, die Kosten zu übernehmen. Zwar zahlen auch die Fahrgäste pro Kilometer, gedeckt werden die anfallenden Kosten dadurch aber nicht. Der Berlkönig wurde daher auch nicht in den #Verkehrsvertrag über die bestellten Leistungen der BVG durch den Senat aufgenommen. Statt des Berlkönigs sind darin andere #On-Demand-Angebote vorgesehen, die statt in der Innenstadt in einem Teil der Außenbezirke …

Mobilität + Sharing: Künftig Erlaubnis nötig Senat will Regeln für Mietfahrzeug-Anbieter ändern, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/04/senat-berlin-gesetzentwurf-scooter-leihrad-carsharing.html

Sharing-Angebote sind laut Verkehrsverwaltung wichtig, es gebe aber auch „unerwünschte Entwicklungen“. Deshalb will der Senat die Bedingungen für #Carsharing, #E-Scooter und Co. ändern.

Der Berliner Senat hat am Dienstag schärfere Regeln für E-Scooter, #Leihfahrräder und Carsharing-Angebote auf den Weg gebracht. Eine Vorlage der Verkehrsverwaltung sieht vor, dass das Aufstellen von Mietfahrzeugen auf öffentlichen Straßen künftig als #Sondernutzung einzuordnen ist. Dafür brauchen die Anbieter dann eine #Erlaubnis oder eine allgemeine #Zulassung. Zunächst hatte die „Berliner Zeitung“ berichtet.

Die Verkehrsverwaltung will das Gesetz ändern, weil die Zahl der Angebote von Mietfahrzeugen stark gewachsen ist. #Sharing-Angebote seien ein wichtiger Teil der #Mobilitätswende, sagte Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) laut einer Mitteilung. Es müsse aber eine Möglichkeit geben, „unerwünschte Entwicklungen“ zu verhindern. „Mit den Regelungen können wir konkrete Anforderungen an Mietfahrzeuge stellen, etwa zur Anzahl, zur örtlichen Aufstellung oder auch zum Antrieb“, so die Senatorin.

Verkehrsverwaltung will mehr Sharing-Angebote in Außenbezirken
Diese Regulierungen sollen nicht im Gesetz selbst im Einzelnen vorgegeben werden, sondern über die Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse erfolgen. Wie die „Berliner Zeitung“ berichtet, soll es zuvor ein Vergabeverfahren geben. Dabei könnte die Verwaltung beispielweise bestimmen, wo die Fahrzeuge …

Fahrdienst: Kein weiteres Angebot von Berlkönig BC in Reinickendorf, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/reinickendorf/article231974271/Kein-weiteres-Angebot-von-Berlkoenig-BC-in-Reinickendorf.html

Das Angebot des Rufbusses wurde in #Heiligensee kaum angenommen. Der Wunsch, den #Berlkönig BC in #Frohnau einzusetzen, kam zu spät.

Als bekannt wurde, dass der kleine #Rufbus Berlkönig BC Heiligensee und den U- und Bus-Bahnhof Alt-Tegel verbinden würde, war die Freude groß. Genutzt wurde das Angebot allerdings kaum, im Dezember vergangenen Jahres wurde das Projekt eingestellt. Nun ist klar: Bislang wird der Rufbus auch nicht an anderer Stelle im Bezirk eingesetzt. Auch eine andere Verbindung fällt weg.

Ein Grund für die geringe #Nachfrage könnte die #Zahlungsmethode sein, wie eine #Fahrgastbefragung ergeben hat. Denn die erfolgte über #Paypal und #Kreditkarte – für viele scheinbar ein Hemmnis. Dabei war die mangelnde #Busverbindung zwischen Heiligensee und Tegel von einigen Anwohnern bemängelt worden, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wollten durch das Angebot Abhilfe schaffen. Da es sich beim Berlkönig BC um ein vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ zeitlich befristetes Förderprojekt handelt, war die Fortführung über das Projektende hinaus von vornherein ungewiss. Bei höherer Nachfrage wäre das Projekt sicher fortgeführt worden.

Projekt der Verlängerung der Buslinie 806 läuft diesen April aus
Die Förderung ist auch der Grund, warum in den Ortsteilen Frohnau und Hermsdorf kein Berlkönig BC eingeführt wird. Wie aus einer Anfrage der CDU-Bezirksverordneten …

Fahrdienst + Carsharing: Share dich nach Spandau Der Spandauer Ortsteil Haselhorst ist ab sofort so gut mit Sharing-Angeboten ausgestattet, wie kein anderer Kiez …, aus BVG

Der Spandauer Ortsteil #Haselhorst ist ab sofort so gut mit Sharing-Angeboten ausgestattet, wie kein anderer #Kiez in einem Außenbezirk. Am heutigen Donnerstag, den 25. März 2021, eröffneten die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) am #U-Bahnhof Haselhorst ihre elfte #Jelbi-Station – und komplettierten damit ein bisher einmaliges Netzwerk mit der großen Station und den fünf kleinen #Jelbi-Punkten an der #Waterkant in Spandau. Auf dem #Ferdinand-Friedensburg-Platz, direkt am U-Bahnhof, steht nun ein umfangreiches und umweltfreundliches #Sharing-Angebot aus #E-Tretrollern und #Carsharing-Fahrzeugen zur Verfügung.

Vor allem Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Spandauer Wasserstadt profitieren vom neuen Angebot. Diese haben dem Mitte Dezember eröffneten Jelbi-Standort an der Waterkant mit rund 2.500 Vermietungen in den ersten drei Monaten zum erfolgreichsten Start aller Stationen verholfen – trotz Winter und Lockdown. Nun können zum Beispiel auch Carsharing-Fahrzeuge am U-Bahnhof Haselhorst abgestellt oder ausgeliehen werden, wo es mit der U-Bahn oder einer der fünf Buslinien Anbindungen in alle Richtungen gibt. Um wildem Parken vorzubeugen, wurden spezielle Scooter-Parkstationen aufgestellt.

Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG: „Mit diesem außergewöhnlichen Jelbi-Netzwerk ermöglichen wir über 20.000 Bewohnerinnen und Bewohnern der Waterkant, der Wasserstadt und Haselhorsts erstmals den Zugang zu Sharing-Angeboten vor der eigenen Haustür. Wir sind froh, dass unsere Jelbi-Partner mit uns den Weg nach Spandau gegangen sind, um den dort lebenden Menschen den Umstieg vom eigenen Auto auf umweltfreundliche, geteilte Mobilität so leicht zu machen.“

Frank Bewig, Spandaus Bezirkstadtrat für Bauen, Planen und Gesundheit: „Spandau wächst rasant. Gerade Haselhorst und Siemensstadt sind aktuell sehr bedeutende Wohnungsbaustandorte in Berlin-Spandau. Ich freue mich sehr, dass die BVG durch die Mobilitätsplattform Jelbi und der damit verbundenen Vernetzung der verschiedenen Mobilitätsangebote eine Verbesserung durch den öffentlichen Personennahverkehr bietet. Bürgerinnen und Bürger brauchen Mobilitätsangebote, wenn sie auf das eigene Auto oder den Zweitwagen verzichten wollen. Durch den Ausbau des Jelbi-Netzwerks kann somit eine höhere Nutzung und Akzeptanz des umfangreichen und umweltfreundlichen Sharing-Angebots erreicht und eine ansprechende Alternative zum Pkw geschaffen werden. Dies hat positive Auswirkungen sowohl auf eine Verkehrsminderung als auch auf die Reduzierung der Emissionen.“

Vor Ort stehen die Fahrzeuge von Voi, Miles und Mobileeee zur Verfügung, die gemeinsam mit der Gewobag und der BVG das Jelbi-Bündnis Waterkant/Haselhorst bilden. Jelbi-Nutzer haben mittlerweile Zugriff auf inzwischen über 30.000 Fahrzeuge – mehr als auf jeder anderen deutschen Mobilitätsplattform.


Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Mobilität + Fahrdienst: Jelbe Zehne Der Bahnhof Lichtenberg ist ab sofort bestens mit zahlreichen Sharing-Angeboten vernetzt. , aus BVG

Der Bahnhof #Lichtenberg ist ab sofort bestens mit zahlreichen Sharing-Angeboten vernetzt. Am heutigen Mittwoch, den 17. März 2021, eröffneten die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) an dem wichtigen #Umsteigeknoten im Osten der Stadt ihre zehnte #Jelbi-Station. Auf dem ehemaligen #Park-and-Ride-Parkplatz in der Einbecker Straße steht jetzt ein umfangreiches und umweltfreundliches #Sharing-Angebot aus E-Motorrollern, Fahrrädern, E-Tretrollern und #Carsharing-Fahrzeugen zur Verfügung. Dank des neuen Durchgangs vom Parkplatz zum #Bahnhofsvorplatz ist der Standort ohne Umwege erreichbar.

Im Rahmen des Verkehrsvertrags finanziert die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz diese neue Mobilitätsstation in einer ersten Probephase zunächst bis Ende 2025. In dieser Zeit wird untersucht, welche verkehrliche Wirkung die neuen Sharing-Angebote entwickeln und welchen Beitrag sie leisten können, Verkehrsteilnehmenden den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr zu erleichtern.

Ingmar Streese, Verkehrsstaatssekretär der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Am Bahnhof Lichtenberg entsteht nun eine weitere Jelbi-Station außerhalb des Berliner S-Bahnrings. Ein guter Ansatz: Vielfältige Sharing-Angebote können den ÖPNV ergänzen und dazu beitragen, den Autoverkehr in Berlin zu reduzieren. Es ist sinnvoll, dass im Rahmen des Verkehrsvertrags mit der BVG evaluiert wird, inwieweit diese Ziele durch die neuen Mobilitätsstationen wirklich erreicht werden.“

Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG: „Mit rund 20.000 Umstiegen pro Tag ist der Bahnhof Lichtenberg einer der wichtigsten Bahnhöfe im Osten der Stadt. Es freut uns sehr, dass wir an diesem Mobilitätsknotenpunkt außerhalb der Innenstadt nun auch die unterschiedlichen Sharing-Angebote von Jelbi präsentieren können. Dank der guten Zusammenarbeit mit dem Bezirk erleichtern wir den rund 50.000 im Umkreis lebenden Menschen den Umstieg vom eigenen Auto auf umweltfreundliche, geteilte Mobilität.“

Martin Schaefer, Lichtenbergs Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr: „Mit der ersten Jelbi-Station in Lichtenberg gehen wir neue Wege für die Mobilität unserer Lichtenbergerinnen und Lichtenberger. Die Standortwahl ist gelungen und auch das Angebot wird vielfältig sein. Es entspricht dem Lebensgefühl, sich spontan und flexibel fortzubewegen – und dabei auch auf die Umwelt zu achten. Dies unterstütze ich gerne. Die bisher reibungslose Zusammenarbeit mit der BVG lässt für weitere, zukünftige Projekte Gutes erahnen.“

Vor Ort stehen alle bereits in Jelbi integrierten Mobilitätspartner mit ihren Fahrzeugen bereit: Die Mieträder von Nextbike, die Tretroller von Tier und Voi, die E-Mopeds von Tier und Emmy und die Carsharing-Autos von Miles, mobileeee und Greenwheels. Jelbi-Nutzer haben mittlerweile Zugriff auf über 27.000 Fahrzeuge – mehr als auf jeder anderen deutschen Mobilitätsplattform.


Mit freundlichen Grüßen

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Fahrdienst: BerlKönig BC, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In welchen Gebieten bzw. welche Verbindungen sollen/sollten durch den #BerlKönig BC bedient werden?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ursprüngliche Überlegungen sahen folgende Strecken vor:
• U #Rudow <> #Schulzendorf (Landkreis Dahme-Spreewald – LDS)
• U #Alt-Tegel <> #Leegebruch (Landkreis Oberhavel – OHV)
• U #Hönow <> #Altlandsberg (Landkreis Märkisch-Oderland – MOL)
• S+U #Rathaus Spandau <> #Schönwalde (Landkreis Havelland – HVL)“
Frage 2:
In welchen Gebieten von 1. läuft das Projekt BerlKönig BC zur Zeit noch bzw. in welchen Zeiträumen war der
BerlKönig BC in den einzelnen Gebieten im Einsatz?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Seit Augst 2019 wird die Verbindung U Rudow <> Schulzendorf (und Waltersdorf) bedient.
Möglicher Start- oder Zielpunkt der Fahrten nach/von Schulzendorf/ #Waltersdorf ist
wahlweise der U-Bahnhof Rudow, der S-Bahnhof #Flughafen Berlin-Brandenburg (#BER)
Terminal 5 oder der S-Bahnhof #Eichwalde.
Zwischen Mai 2020 und Dezember 2020 war der BerlKönig BC zwischen U Alt-Tegel/
S Schulzendorf/S Heiligensee und Berlin-Heiligensee im Einsatz.“
Frage 3:
Wie ist der BerlKönig BC in den einzelnen Gebieten bei den potenziellen Kund*innen beworben worden?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„In beiden Gebieten wurden die potenziellen Fahrgäste über je zwei Postsendungen auf das
Angebot hingewiesen. Die Kommunalverwaltungen wurden in die Planungen und
Informationen einbezogen. Außerdem wurden nach BVG-Presseerklärungen in regionalen
Zeitungen Presseberichte veröffentlicht und Werbeanzeigen geschaltet. Darüber hinaus
wurden mehrere Informationsveranstaltungen vor Ort durchgeführt. Ausführlich informieren
wir unter www.bvg.de/BerlKoenigBC.“
Frage 4:
Wie viele Fahrgäste sind in den einzelnen Gebieten am Tag/Woche/Monat befördert worden?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Aufgrund der aktuellen Pandemielage ist die Nachfrage stark schwankend.
Zwischen U Rudow und Schulzendorf werden monatlich bis ca. 400 Fahrgäste befördert
(Betriebszeiten Mo-Fr 5:00 bis 9:00 Uhr und 15:00 bis 20:30 Uhr).
Zwischen U Alt-Tegel und Berlin-Heiligensee nutzten monatlich bis ca. 200 Fahrgäste das
Angebot (Betriebszeiten Mo-Fr 5:30 bis 21:00 Uhr).“
Frage 5:
Welche Personengruppen haben den BerlKönig BC genutzt? Gab es eine Gruppe die ihn im Besonderen
genutzt hat?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der BerlKönigBC ist in erster Linie ein Angebot für Berufspendler aus schienenfernen
Gebieten am Berliner Stadtrand, die den ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) in ihrem
Wohngebiet bisher nicht nutzen konnten oder nicht nutzen wollten, weil die Wege zur
nächsten Haltestelle zu weit sind oder die Taktdichte zu niedrig ist. Mit dem BerlKönig BC
3
wird die Lücke zwischen schlecht vom ÖV erschlossenen Gebieten zum dichten
Stadtverkehrsangebot geschlossen, indem individuell zeitlich passende Fahrten zwischen
Haustür(nähe) und dem nächsten #Schnellbahnhof mit hoher #Taktdichte angeboten werden.“
Frage 6:
Wer hat den BerlKönig BC betrieben? Auf welchem Wege ist die Zusammenarbeit entstanden?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der BerlKönig BC wird durch die BVG betrieben. Die eigentliche Fahrdienstleistung mit
barrierefreien Kleinbussen wird durch Subunternehmer im Auftrag der BVG auf Grundlage
langfristiger Verträge erbracht.
Frage 7:
Welche grundsätzlichen Erkenntnisse hat die BVG aus diesen Projekten BerlKönig BC gewonnen? Ist dieses
Konzept für die Verstetigung solcher Verkehre tragfähig oder welche Veränderungen sollte in ein künftiges
Konzept für solche Zubringerdienste einfließen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Da das Projekt in Schulzendorf noch läuft, gibt es noch keine abschließenden Erkenntnisse.
Dazu kommt, dass die Gewinnung grundsätzlicher Erkenntnisse durch die Pandemie
erschwert wird. Dies betrifft besonders die Auswertung des Projekts in Heiligensee, welches
ausschließlich im Corona-Jahr 2020 lief.“
Frage 8:
Welcher Kostendeckungsgrad ist beim BerlKönig BC erreicht worden? In wieweit unterscheidet er sich vom
Kostendeckungsgrad des Betriebs der BVG allgemein?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Das Projekt wird vom BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) im
Rahmen des Förderprogramms „Digitalisierung kommunaler Verkehrsunternehmen“ des
Sofortprogramms „Saubere Luft“ zu 50 Prozent (Projektlaufzeit bis 31.8.2021) gefördert und
wurde daher noch nicht endabgerechnet. Allerdings liegen die Kosten je Fahrgast bei
Kleinbussen aufgrund der geringeren Fahrgastzahl naturgemäß höher als bei größeren
Fahrzeugen mit gleicher prozentualer Auslastung.“
4
Frage 9:
Sind künftig ähnliche Verkehre geplant? Wenn ja, wo, wann und wie?
Antwort zu 9:
Im Hinblick auf das spezifische #Bedienkonzept des BerKönig BC mit dem Fokus einer
Anbindung des Umlandes an #Schienenverkehrsangebote in Berlin sind die Überlegungen
noch nicht abgeschlossen.
Soweit es um die Erprobung von #on-demand Verkehren innerhalb Berlins geht, beabsichtigt
das Land Berlin ein solches Angebot, den Rufbus 2.0, bei der BVG zu bestellen (siehe
Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/25899). Die Erkenntnisse aus dem Projekt BerlKönig
BC fließen in diesen Abstimmungsprozess ein. Deutlich geworden ist, dass die
Kundengewinnung für solche Angebote auch bei einer preislich attraktiven tariflichen
Einbindung in den ÖPNV-Tarif durchaus anspruchsvoll ist, was sich auch auf den
Zuschussbedarf für solche Angebote auswirkt.
Berlin, den 09.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrdienst + Taxi: Neues Personenbeförderungsgesetz Sollte man Taxis vor Konkurrenten wie Uber schützen?, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/neues-personenbefoerderungsgesetz-sollte-man-taxis-vor-konkurrenten-wie-uber-schuetzen/26976168.html

Der Bundestag berät über ein Gesetz für #Mobilitätsanbieter. Denn der Markt befindet sich im Umbruch. Alte Geschäftsmodelle könnten vertrieben werden.

Die Regierungsparteien CDU/CSU und die SPD haben sich mit den Grünen auf einen Kompromiss zum neuen #Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) geeinigt. Nach langen, zähen Verhandlungen wird dieser morgen dem Bundestag vorgelegt. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte für die Reform früh eine parteiübergreifende Findungskommission eingesetzt, und doch stimmt der Bundestag nun erst kurz vor dem Ende der Legislaturperiode darüber ab.

An den Grünen, die das Gesetz im Bundesrat blockieren könnten, hing es zuletzt, ob das Vorhaben durchkommt. Da die Fraktion den Kompromiss nun mitträgt, gilt es als fast sicher, dass das Gesetz Ende des Monats auch den Bundesrat passiert. Andreas Scheuer machte aus seiner Erleichterung kein Geheimnis. Bei seiner Rede im Bundestag bedankte er sich „ganz besonders bei den Kolleginnen und Kollegen der Grünen-Fraktion“.

„Unser Ziel war es, ein Gesetz zu schaffen, das die Kannibalisierung des öffentlichen Personenverkehrs verhindert“, sagte Cem Özdemir von den Grünen dem Tagesspiegel. Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses war maßgeblich an den Verhandlungen zur Novelle beteiligt, die erstmals auch eine rechtliche Grundlage für Poolinganbieter wie den Berliner Berlkönig schafft.

In den USA und anderen Ländern sind viele Menschen von Bus und Bahn auf Fahrdienste wie Uber und Co. umgestiegen, der …

Taxi: Öffnung des Marktes für neue Anbieter Taxifahrer protestieren in Berlin erneut gegen Gesetzesänderung, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2021/02/taxifahrer-berlin-protest-gesetzesaenderung-konkurrenz-uber.html

#Corona-Krise, Konkurrenz durch #Uber & Co. – und die Fahrten zum #Flughafen #Tegel fallen auch flach: Die Berliner #Taxi-Branche ist derzeit unter Druck. Am Freitag haben erneut Hunderte Fahrer gegen eine weitere #Öffnung des #Fahrdienstmarktes demonstriert.

Hunderte #Taxifahrer haben am Freitag in Berlin gegen die geplanten Änderungen am #Personenbeförderungsgesetz zugunsten von #Fahrdienstvermittlern wie Uber protestiert. Die Taxis versammelten sich nach Angaben der Taxiinnung am Mittag, um im Korso zur CDU-Zentrale im Bezirk Mitte zu fahren. Angemeldet zu der Protestaktion waren 500 Taxis.

Die Bundesregierung hatte Ende Januar beschlossen, das Personenbeförderungsgesetz zu ändern, um den Fahrdienstmarkt noch stärker für neue Anbieter zu öffnen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und die CDU planten einen „Freibrief“ für Uber und Co., kritisierte die Berliner Taxiinnung.

Im vergangenen Jahr hatten Proteste der Taxifahrer in Berlin mehrfach ein Verkehrschaos ausgelöst.

Taxiinnung: „Faire Regeln für alle“
Ein Kernpunkt der geplanten Änderungen im Personenbeförderungsgesetz ist…

Fahrdienst + Bus: Rufbussystem in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Welche verbindlichen Regelungen trifft der neue #Verkehrsvertrag für die BVG zu den spezifischen Entgeltparametern für #Rufbusverkehre?
Antwort zu 1:
Der mit der BVG geschlossene Verkehrsvertrag enthält keine verbindlichen Regelungen
zu den Entgeltparametern für Rufbusverkehre, sondern eine Rahmenregelung. In der Anlage 8 des Vertrages wird die Ausgleichsberechnung der gemäß § 15 des Verkehrsvertrages eröffneten Bestellmöglichkeit neuer #Mobilitätsangebote im öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV) durch den #Aufgabenträger wie folgt beschrieben:
Im Falle einer Bestellung während der Vertragslaufzeit sind für jedes Einsatzgebiet Kostenparameter in einem „Kalkulationsblatt Neue Mobilitätsformen“ zu ergänzen. Die erwarteten Kosten ergeben sich aus dem Produkt der Kostensätze und der entsprechenden
Leistungsmenge für ein Vertragsjahr. Als Abrechnungsparameter sind denkbar:
• Bereitstellungszeiten pro Monat (Angebotsstunden)
• Durchschnittliche Anzahl bereit gehaltener Fahrzeuge pro Angebotsstunde (Fahrzeugstunden)
• Erbrachte Fahrgastfahrten pro Monat (Fahrzeugkilometer).
Auf der Grundlage dieser Rahmenregelung sind die Entgelt- und Kostenparameter im Einzelfall zu spezifizieren.
2
Frage 2:
Welche verbindlichen Regelungen trifft der neue Verkehrsvertrag für die BVG zur Einführung von #Rufbusverkehren?
Antwort zu 2:
In dem in den letzten Monaten verhandelten und im Senat beschlossenen neuen Verkehrsvertrag mit der BVG werden die Finanzierungsregeln für das Gesamtangebot der
BVG festlegt. In § 15 des Verkehrsvertrags mit der BVG ist geregelt, dass – soweit die
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) im Rahmen ihrer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
neue Mobilitätsangebote im Wege von allgemein zugänglichen ÖPNV-Angeboten erproben wollen – hierfür eine Bestellung durch den Aufgabenträger erforderlich ist und der Aufgabenträger den Verkehr bestellen wird, wenn das geplante Angebot den einschlägigen
gesetzlichen Anforderungen und den Vorgaben des Berliner Nahverkehrsplans entspricht.
Auf dieser Basis können Pilotvorhaben für Rufbusverkehre als Teil des ÖPNV und unter
Berücksichtigung der Standards des ÖPNV vom Land Berlin bei der BVG bestellt und erprobt werden. Hinsichtlich der Anzahl und des Umfangs solcher Pilotvorhaben ist zu berücksichtigen, dass die Kosten solcher Rufbus-Angebote pro Personenkilometer deutlich
höher liegen als bei sonstigen ÖPNV-Angeboten. Insofern dient die Pilotierung auch dazu,
vor einer Ausdehnung auf weitere Gebiete zu ermitteln, ob der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Mehrwert für die verkehrlichen Ziele des Landes (Verkehrswende, Daseinsvorsorge) steht.
Frage 3:
Für welche Gebiete sind derzeit Rufbussysteme geplant?
Frage 4:
Wie ist der Stand der Einführung eines Rufbussystems in Marzahn-Hellersdorf?
Frage 5:
Welches konkrete Gebiet wird damit erschlossen?
Frage 6:
Welche Kosten werden für die Nutzung anfallen?
Frage 7:
Welche Möglichkeiten für die Buchung werden bestehen?
Frage 8:
Welche Schritte sind für die Umsetzung derzeit noch notwendig?
3
Frage 11:
Welche Betreiber sind für das Rufbussystem vorgesehen?
Frage 12:
Wann ist der Vertragsstart geplant?
Frage 13:
Wie viele und welche Fahrzeuge wird die Flotte umfassen?
Frage 14:
Wie wird der barrierefreie Zugang ermöglicht?
Antwort zu 3 bis 8 und 11 bis 14:
Die BVG hat für die geplante vierjährige Erprobung ab 2021 ein östlich der Innenstadt gelegenes zusammenhängendes Gebiet in aneinander liegenden Teilen von Lichtenberg,
Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick vorgeschlagen. Die genauen, straßenscharfe
Gebietszuschnitte, die weiteren Einzelheiten zum Betrieb (Bedien- und Abholzeiten; Fahrzeuganzahl und -kapazität, Antriebsart; Tarif; Barrierefreiheit; Vertrieb) sowie der voraussichtliche Erprobungsbeginn werden in weiteren Abstimmungen mit der BVG festgelegt.
Mit dem Vorliegen eines abgestimmten Erprobungskonzeptes kann der Aufgabenträger
diesen Verkehr bestellen. Nach der Bestellung beabsichtigt die BVG, den Rufbus als On
Demand Angebot auszuschreiben. Vor diesem Hintergrund können die darüber hinausgehenden Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden.
Frage 9:
Welche konkreten Fortschritte wurden seit Beantwortung der Anfrage Drs. 18/21767 erzielt?
Antwort zu 9:
Das in Berlin 2016 eigenwirtschaftlich gestartete, zum DB-Konzern gehörende Unternehmen CleverShuttle hat den Betrieb seines Ridepooling-Dienstes in Berlin ebenso wie in
Dresden und München Ende Juni 2020 eingestellt, so dass keine weitere Erprobung genehmigt werden konnte. Mit dem sogenannten BerlKönig BC erprobt die BVG noch bis
zum Jahresende 2020 in zwei weiteren Rufbusprojekten mit Fördermitteln des Bundes bereits die direkte Anbindung an U- und S-Bahnhöfe aus Umlandgemeinden, aber auch innerhalb Berlins in Heiligensee zum U-Bahnhof Tegel und zu den S-Bahnhöfen Heiligensee
und Schulzendorf. Nach den bisher bekannten Ergebnissen ist allerdings die Resonanz
der Fahrgäste dort ebenso wie im südlich der Stadt gelegenen Gebiet der Gemeinde
Schulzendorf, von dem der BerlKönig BC zum U-Bahnhof Rudow verkehrt, sehr gering.
Frage 10:
Sind Zuschüsse für die Pilotierung eines Rufbussystems vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe?
4
Antwort zu 10:
Für die Pilotphase hat der Senat einen Zuschuss des Landes von 3 Mio. € pro Jahr vorgesehen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität: Änderung des Straßengesetzes und Regulierung des Mietfahrzeugmarktes, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Stellenwert misst der Senat dem #Sharing-Verkehr (Auto, Roller, Fahrräder, …) als Teil der
Verkehrswende bei?
Frage 3:
Welche Potentiale sieht der Senat durch Sharing-Verkehre im Hinblick auf das Erreichen der
Klimaschutzziele?
Antwort zu 1 und 3:
Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Der #Sharingmarkt entwickelte sich in den letzten Jahren sehr dynamisch und die Strategien
der Anbietenden richten sich meist stark auf Marktanteilgewinnung aus, wodurch es ohne
klarere Regelungen z. B. zu Nutzungskonflikten und Angebotsballungen kommt.
Insbesondere aus Perspektive der Betreibenden ist der Beitrag der jeweiligen Lösungen zur
Verkehrswende unstrittig und signifikant. Gleichzeitig liegen aber auch Hinweise dafür vor,
dass die Angebote heutzutage durch die hauptsächlich einzelbetriebliche Optimierung nur
einen geringen Beitrag zur Erreichung der verkehrs- und umweltpolitischen Ziele im Sinne
der Verkehrswende leisten. Teilweise begünstigen bzw. verstärken die Angebote in der
momentanen Form sogar unerwünschte verkehrliche Effekte (z. B. Verlagerungen zu
Lasten des Umweltverbundes, zusätzliche Belastungen durch Mehrverkehre mit den
Fahrzeugen sowie auch durch Mehrverkehre durch die Betriebskonzepte und das
Flottenmanagement). Die Angebote spielen aber schon jetzt eine wichtige Rolle in der
2
Verkehrswende und insofern werden ihnen auch Potenziale bei der Erreichung der
Klimaschutzziele beigemessen.
Frage 2:
Auf welcher Datengrundlage basieren die im Referentenentwurf angeführten Informationen zu Flottengröße
und Verteilung im Stadtgebiet und wie oft werden diese eingeholt?
Antwort zu 2:
Da es aktuell keine Genehmigungs- und auch keine Berichtspflicht zu Mietflotten-Angeboten
gibt, liegen dem Senat keine vollständigen Daten zu Flottengröße und Verteilung vor. Die
Unternehmensdaten sind nicht öffentlich. Bei den im Referentenentwurf dargestellten
Fahrzeugzahlen handelt es sich um Schätzungen auf Basis der freiwillig übermittelten
Unternehmensangaben; diese werden aktuell nicht regelmäßig eingeholt.
Frage 4:
Hat der Senat eine Kooperationsvereinbarung mit den individuellen Sharing-Anbietern geschlossen? Falls
nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Der Senat hat die verschiedenen Steuerungs- und Regulierungsinstrumente einschließlich
der Möglichkeit einer Kooperationsvereinbarung geprüft. Hierbei ist die gesetzliche
Ausgestaltung des straßenrechtlichen Rechtsrahmens – anknüpfend an die Klarstellung,
dass die Nutzung von öffentlichen Straßen für das gewerbliche Anbieten von
Mietfahrzeugen eine erlaubnispflichtige straßenrechtliche Sondernutzung ist – besonders
geeignet, um rechtsklar und rechtsverbindlich die verschiedenen Sachverhalte gewerblicher
Mietflottenangebote auf einem nach wie vor dynamischen Markt zu erfassen und in die
bereits bestehende Sondernutzungssystematik des Berliner Straßengesetzes
einzugliedern.
Frage 5:
Welche möglichen Auflagen zu einer #Sondernutzungserlaubnis für das gewerbliche Anbieten von
Mietfahrzeugen können sich aus Sicht des Senates aus dem zuletzt vorgelegten Referentenentwurf zur
Änderung des Berliner Straßengesetzes (Stand 15.10.2020) ergeben und wie bewertet der Senat diese?
Antwort zu 5:
Durch Auflagen und andere Nebenbestimmungen kann die Sondernutzungserlaubnis näher
ausgestaltet werden, um insbesondere sicherzustellen, dass die Mietfahrzeuge im Einklang
mit den verkehrsmittelübergreifenden Zielen des Mobilitätsgesetzes stadtgerecht und
störungsarm im öffentlichen Straßenland angeboten und genutzt werden; beispielsweise
durch die Bestimmung von Flächen, die für das Abstellen von Mietfahrzeugen nicht in
Anspruch genommen werden dürfen. Dabei werden die konkreten Nebenbestimmungen
von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls sowie der Antragslage abhängen.
3
Frage 6:
Besteht aus Sicht des Senates die Gefahr, dass durch bestimmte Auflagen, die der Wirtschaftlichkeit eines
Anbieters stark nachteilig gegenüberstehen (z.B. verpflichtende Ausweitung des Geschäftsgebietes auf die
Außenbezirke), die Attraktivität des Marktes Berlin für die Anbieter verloren geht, keine Investitionen mehr
getätigt werden und sie sich zurückziehen?
Frage 7:
Wie gedenkt der Senat, diesem potentiellen Szenario entgegenzuwirken und das Angebot an SharingFahrzeugen in allen Berliner Bezirken dennoch sicherzustellen?
Frage 10:
Ist geplant, die verschiedenen Anbieter in den weiteren Prozess einzubeziehen und mit Ihnen über die
Ausgestaltung von möglichen Auflagen und Bedingungen einer Sondernutzungserlaubnis zu sprechen? Wenn
ja, wann? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort zu 6, 7 und 10:
Die Fragen 6, 7 und 10 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Ausgestaltung der Auflagen wird sich auf ein verkehrsplanerisches Konzept stützen, in
dessen Erarbeitung die Anbietenden und weitere Stakeholder in einem Dialogverfahren, das
für das Jahr 2021 geplant ist, miteinbezogen werden. Dabei wird eine Balance zwischen der
Attraktivität des Berliner Marktes und dem Nutzen der Angebote für das ganze Land Berlin
angestrebt.
Frage 8:
Warum hält der Senat Ausschreibungen für eine geeignete Gestaltungsmöglichkeit und welche Lehren wurden
aus der Ausschreibung für #Nextbike und #Berlkönig gezogen?
Antwort zu 8:
Nur ein öffentliches #Leihfahrradsystem stellt eine verlässliche Versorgung sicher. Private
Betreiberinnen und Betreiber können Angebote jederzeit streichen, Preise für
Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen, Teilräume abkoppeln oder aus der Bedienung
streichen, wie in der Vergangenheit in Berlin mehrfach deutlich wurde. Niemand außer den
Unternehmen selbst kann bei privatwirtschaftlichen Lösungen die Qualität des eigenen
Produkts definieren oder von außen einfordern (die rechtliche Zulässigkeit vorausgesetzt).
All dies stellt sich bei öffentlichen Leihfahrradsystemen, und so auch bei dem des Landes
Berlin, für welches die nextbike GmbH den Zuschlag erhielt, anders dar. Standorte werden
abgestimmt und von den Bezirken genehmigt und Leistungs- und Qualitätskriterien sind im
Detail definiert, bis hin zur Verfügbarkeit an den Stationen oder Wartungsrhythmen bei den
Rädern.
Nur ein öffentliches Fahrradverleihsystem kann daher dazu beitragen, dauerhaft einen
verkehrlichen Nutzen zu entfalten und unterstützt so beispielsweise kontinuierlich die
Erreichung der Berliner Klima- und Umweltziele.
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Die Ausschreibung und wettbewerbliche Vergabe der entsprechenden Leistung stellt eine
verpflichtende Grundlage des Berliner Haushaltsrechts dar. Insbesondere die
Leistungsbeschreibung legt dabei klare, für beide Seiten bindende Parameter der
Leistungserbringung fest. Diese Festlegung über einen definierten Zeitraum fixiert aber
auch einen Status-quo zum Zeitpunkt der Vergabe, wobei Anpassungen nur im rechtlich
zulässigen Rahmen erfolgen können.
Bezüglich des Erprobungsverkehrs des BerlKönig wird auf die Antworten zu Frage 2 und 6
der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/17301 verwiesen.
Wie bereits unter anderem in den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/19958
und Nr. 18/24056 ausgeführt, handelt es sich beim BerlKönig nicht um ein Angebot des vom
Land Berlin bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein kommerzielles,
eigenwirtschaftliches Projekt der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), das ohne öffentliche
Zuschüsse derzeit nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist. Der
BerlKönig wird im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation zwischen der
BVG und der Firma ViaVan betrieben, insofern hat der Senat keine Erfahrungen mit einer
Ausschreibung des BerlKönig.
Frage 9:
Welche Entwicklung für den Sharing-Markt von elektrisch betriebenen Kleintransportern erwartet der Senat
vor dem Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung?
Antwort zu 9:
Hierzu liegen keine gesicherten Kenntnisse vor. Allgemein ist von einem Wachstum
auszugehen, wobei dieses derzeit weder quantitativ, qualitativ noch räumlich differenziert
werden kann.
Frage 11:
Fanden bereits im Vorfeld des aktuellen Referentenentwurfes Gespräche mit einzelnen Anbietern statt? Wenn
ja, mit welchen?
Antwort zu 11:
Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung führt anlassbezogen, aber auch in einem
gewissen Turnus Gespräche mit einzelnen Anbietenden. In Bezug auf den
Referentenentwurf zur Änderung des Berliner Straßengesetzes waren einige Anbietende im
Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Teil in den Abschnitt Neue Mobilität des
Mobilitätsgesetzes eingebunden.
Berlin, den 30.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz