Fahrdienst: Sammeltaxi-Dienst der Bahn Clever Shuttle gibt in Berlin auf, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2020/06/bahn-beendet-clevershuttle-bahntaxis-sharing-economy-berlin.html

Sie sind froschgrün, fahren emissionsfrei und bringen #Bahnkunden bis vor die Haustür. Seit Jahren versucht die Bahn, mit den #Sammeltaxis ihres #Fahrdienstes #Clever Shuttle Kunden aus dem Auto in den Zug zu locken. Jetzt ist Schluss damit.

Mit Gepäck zum Bahnhof oder von dort vor die eigene Haustür: Mit Clever #Shuttle versuchte die Bahn seit 2017, den Comfort von Bahn und Auto miteinander zu kombinieren. Neben #Call a Bike und dem #Carsharing-Angebot #Flinkster waren die froschgrünen #Clevershuttles Vorzeigeprojekte der #Sharing Economy. Mehrere Fahrgäste mit ähnlichem Ziel teilen sich per App die Fahrt im Elektro- oder Wasserstoffauto. Die Kosten rutschten so deutlich unter den Taxipreis.

Damit ist jetzt nicht nur in Berlin, sondern auch in Dresden und München Schluss. Am Dienstag wird der Betrieb für immer eingestellt, wie der rbb aus Bahnkreisen erfuhr.

Dreistellige Millionenverluste besiegeln das Aus
Der Grund: Die CO2-freie Mobilität auf der letzten Meile rechnete sich nie und beschert der Bahn hohe Verluste. Sie ist Mehrheitseignerin des Start-ups, das seine Geschäftsstelle in Berlin am Halleschen Ufer nahe der Möckernbrücke …

Fahrdienst: Deutsche Bahn spart CleverShuttle klein, aus Manager Magazin

https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/clevershuttle-deutsche-bahn-verkleinert-fahrdienst-a-1307366.html

Die Deutsche Bahn will ihren #Fahrdienst #CleverShuttle deutlich verkleinern. Der Staatskonzern will den taxiähnlichen Service künftig nur noch in Düsseldorf und Leipzig anbieten. Aus Berlin, Dresden, Kiel und München hingegen wird sich das Unternehmen in Kürze #zurückziehen. Das erfuhr das manager magazin aus Unternehmenskreisen.

Hinter dem Schritt stehen offenbar Sparzwänge. Das Start-up CleverShuttle ist von der Corona-Krise stark betroffen. Allerdings soll es schon vor der Pandemie hohe Verluste eingefahren haben. Die Deutsche Bahn als Mehrheitseigner – sie hält 76 Prozent der Anteile – kämpft ebenfalls mit Fahrgastschwund und …

Fahrdienst: BerlKönig fährt wieder regulär, aus BVG

Ab Montag, 1. Juni 2020, um 16 Uhr, kehrt der #BerlKönig in den regulären Betrieb zurück. Zuvor schließt er mit einer letzten Nachtschicht von Sonntag auf Pfingstmontag einen äußerst erfolgreichen #Corona-Sondereinsatz ab: In kürzester Zeit hatten BVG und #ViaVan ihren gemeinsamen #Ridepooling-Service vor zwei Monaten in einen kostenlosen und exklusiven Shuttle für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Berliner Gesundheitswesen umgewandelt. Mehr als 3.500 Personen hatten sich für die Sonderfahrten registriert, rund 25.000 Fahrten stießen auf ein durchweg positives Echo.

Mit der Wiederaufnahme des regulären Betriebs kehrt der BerlKönig in sein gewohntes Bediengebiet und den bekannten, barrierefreien 24/7-Service zurück. Weiterhin gelten beim BerlKönig allerdings besondere Vorsichtsmaßnahmen: So sorgt der Algorithmus dafür, dass bei gebündelten Fahrtwünschen zunächst maximal drei Fahrgäste an Bord der Vans sind. Fahrgäste müssen auch im BerlKönig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Außerdem fährt der BerlKönig weiterhin mit zusätzlichen Schutzscheiben zwischen den Sitzreihen und der Fahrgastinnenraum wird regelmäßig desinfiziert.

Die Kooperation zwischen BVG und ViaVan beim BerlKönig wird zunächst bis Ende Juli 2020 verlängert, während die Gespräche über die längerfristige Zukunft des BerlKönigs andauern.

Kontakt

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Pressesprecherin: Petra Nelken

E-Mail: pressestelle@bvg.de, Tel.: +49 30 256-27901

ViaVan, Caroline Hawkins

E-Mail: caroline@ridewithvia.com

Fahrdienst + barrierefrei + Mobilität: Sonderfahrdienst VI, aus Senat

www.berlin.de

Die Beantwortung kann sich nur auf Fahrten von Beförderungsdiensten beziehen, die im
Auftrag des Senats durchgeführt werden oder werden sollten. Fahrten beispielsweise im
Rahmen des SGB V oder XI werden von den gesetzlichen Kranken- bzw. Pflegekassen
beauftragt.
Schließlich ist die tatsächliche Zahl der Auftragsrückgänge nicht pauschal zu bemessen.
Neben den Auftragsückgängen für Fahrdienste, die aufgrund der pandemiebedingten
Schließungen keine Fahrten mehr durchführen können, finden auch derzeit (weiterhin)
Fahrten zu Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie zu Tagesförderstätten
und anderen tagesstrukturierenden Angeboten der sozialen Teilhabe als
Eingliederungshilfe im Rahmen der Notbetreuung oder Fahrten zu alternativen
Fahrtzielen statt, wenn die Betreuung der Menschen mit Behinderungen von den
Leistungsangeboten im Sinne der Beschlüsse 2/2020 vom 09.04.2020 sowie 3/2020 vom
27.04.2020 der Vertragskommission 131 sowie dem Rundschreiben Soz Nr. 08/2020
vom 15.04.2020 auf diese Weise sichergestellt werden kann.
Die Auswertung der Anzahl der Fahrten von Nutzerinnen und Nutzern mit dem
besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (Vorbemerkung Buchstabe e)
ergab für den Monat März einen Rückgang um rund 50 Prozent gegenüber dem
Vormonat. Eine Auswertung für den Monat April liegt noch nicht vor. Es wird jedoch von
einem Rückgang um rund 80 Prozent im Monat April ausgegangen. Entsprechend einer
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aktuellen Mitteilung des Betreibers vom 14.05.2020 geht die Inanspruchnahme des
besonderen Fahrdienstes derzeit „Mit der Lockerung der Maßnahmen … wieder ein
wenig nach oben, …“
Zudem ist, je nachdem wie schnell die Fahrten zu z. B. den geschlossenen Angeboten
der Eingliederungshilfe wieder öffnen können, ein weiter zu differenzierendes Bild der
Fahrten auch für die Fahrdienste zu erwarten.
Vorbemerkung: Den Hauptanteil der #Behindertenbeförderung im Land Berlin leisten #Fahrdienste im
Rahmen der #Eingliederungshilfe nach SGB IX und SGB V. Es handelt sich um
a) den Hol- und Bringservice zu WfbM und zu Tagesbetreuungsstätten der Behindertenhilfe mit
Mietwagen, Behindertentransportwagen und Bussen
b) Kranken- und Therapiefahrten (§ 133 SGB V) mit Mietwagen und Behindertentransportwagen
c) Schülerfahrten mit Mietwagen, Behindertentransportwagen und Bussen
d) Arbeitsfahrten mit Mietwagen, Taxi und Behindertentransportwagen
e) Freizeitfahrten (Teilnahme am Leben nach LGBG im SFD) mit Mietwagen, Taxis und
Behindertentransportwagen.
Durch die Covid 19 Pandemie sind die Segmente a ,b und c zu 100 % durch den Shut down betroffen, die
Bereiche b) und e) verzeichnen Auftragsrückgänge von rund 90 %.
Bis zu 200 spezialisierte Betriebe aus der Behindertenbeförderung und der Krankenbeförderung für
Menschen mit Behinderungen kämpfen seit der Krise um ihre Existenz.
1. Welche Maßnahmen hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Sen IAS) ergriffen,
um die notwendig erforderliche Infrastruktur der vorhandenen Fahrbetriebe für die Träger der
Behindertenhilfe, die Krankenkassen und die unmittelbar betroffenen Menschen mit Behinderungen, die
deren Beförderungsleistungen notwendig für die Realisierung ihrer Mobilitätsbedürfnisse brauchen, nach
der Pandemie-Welle zu erhalten?
2. Wie beurteilt die Sen IAS die Möglichkeiten, die Behindertenfahrdienste als Sozialdienstleister nach
dem Sozialdienstleister Einsatzgesetz (SodEG) einzustufen und wie beabsichtigt die Sen IAS
sicherzustellen, dass es in der hochspezialisierten Branche nicht zu einer Ungleichbehandlung zwischen
den Betrieben kommt, die unmittelbar für das Land im SFD tätig sind und denen, die Werkstattfahrten (plus
Tagesbetreuungsfahrten), Arztfahrten, Arbeitsfahrten und/oder Schülerfahrten) durchführen.
7. Wie schätzt Sen IAS grundsätzlich den Stellenwert der vielen Fahrten zur unmittelbaren persönlichen
Daseins-Fürsorge und Tagesstrukturierung (zur Arbeit, zum Arzt, zur Tagesbetreuung, zur WbfM, zur
Schule) im Verhältnis zur relativ geringen Anzahl der Fahrten im Freizeitbereich ein?
Zu 1., 2. und 7.: Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Senat ist sich seines besonderen Sicherstellungsauftrags im Rahmen der
Zuständigkeit des Trägers der Eingliederungshilfe auch während der Pandemie bewusst
und nimmt ihn sehr ernst. Die Fahrten im Rahmen der Eingliederungshilfe z. B. zu den
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder zu tagesstrukturierenden Angeboten
erfolgen aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs und teilhabebedingten Bedarfs der
leistungsberechtigten Person. Sie sind erforderlich, wenn der Weg von Wohnort zum
Angebotsort nicht anders erreichbar sind. Daher haben sie einen hohen Stellenwert, um
Selbstbestimmung und Teilhabe zu gewährleisten.
Schülerinnen und Schülern mit Hauptwohnsitz in Berlin, die wegen ihrer Behinderung
nicht in der Lage sind, die Schule auf dem üblichen Wege zu besuchen, können auf
Antrag für den Schulweg zur nächstgelegenengeeigneten aufnahmefähigen Schule
besondere Beförderungsmittel zur Verfügung gestellt werden. In der Regel handelt es
sich dabei um Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen, die am frühen
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Morgen zur Schule gebracht werden und erst am späten Nachmittag, oder gelegentlich
am frühen Abend, wieder nach Hause gefahren werden. Zusätzliche Fahrten im
Freizeitbereich finden für diesen Personenkreis daher aus zeitlichen Gründen eher selten
statt. In der unterrichtsfreien Zeit werden Fahrten im Bereich der Freizeit selten in
Anspruch genommen, da freie Zeit von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit
schweren Behinderungen häufig im Kreise der Familie oder im nahen Wohnumfeld
verbracht wird.
Um dem o. g. besonderen Sicherstellungsauftrag nachzukommen können Fahrdienste
als Sozialdienstleister gemäß des Sozialdienstler-Einsatzgesetzes (SodEG) bei den
zuständigen Teilhabefachdiensten der Bezirke für Fahrten, die zum Fahrtziel
pandemiebedingt geschlossene Angebote der Eingliederungshilfe haben, einen
grundsätzlich nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Der Zuschuss wird gemäß § 3
SodEG grundsätzlich in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vorjahresumsatzes gewährt. Im
Zuge dessen hat die für Soziales zuständige Senatsverwaltung ein Rundschreiben als
Unterstützung für die zuständigen Teilhabefachdienste der Bezirke erlassen
(Rundschreiben Soz Nr. 10/2020 vom 04.05.2020).
Fahrten zu Angeboten der Eingliederungshilfe, die tatsächlich stattfinden können, werden
gemäß Kostenübernahme in der Eingliederungshilfe in gleicher Höhe gewährt, selbst
wenn diese ein (pandemiebedingt) anderes Fahrziel (z. B. ein alternatives, nicht
geschlossenes Angebot) zum Ziel haben (siehe Rundschreiben Soz Nr. 08/2020 vom
15.04.2020 und Vorbemerkung). Der Bundesgesetzgeber hat die Zuschüsse nach
SodEG auf Sozialleistungen nach den SGB I bis XII (mit Ausnahme des SGB V und XI)
begrenzt. Eine Ermächtigung hinsichtlich weiterer Anwendungsbereiche sieht das
SodEG nicht vor.
3. Ab wann ist in Berlin mit einem Ausführungsgesetz für das Bundes-SodEG zu rechnen bzw. warum
liegt noch nicht einmal der Entwurf eines solchen Gesetzes vor, das es in Brandenburg bereits gibt?
a) Wie ist diesbezüglich der Stand der Dinge?
b) Was sind ggf. die Gründe für den zeitlichen Rückstand?
Zu 3.: Die Frage, ob ein Ausführungsgesetz erforderlich ist, hängt von der jeweiligen
Verfassungs- und Rechtslage in den Bundesländern ab. In Berlin sind die
Sozialleistungsträger im Sinne des SodEG bereits bestimmt. Für die Eingliederungshilfe
sind das im Wesentlichen die bezirklichen Teilhabefachdienste Soziales und Jugend (§ 2
Abs. 1 und 2 AG SGB IX). Die Wahrnehmung der Entscheidungen der Zuschüsse durch
die Teilhabefachdienste ist auch sachgerecht, da sie in unmittelbaren Zusammenhang
mit den jeweiligen Bewilligungsbescheiden der Eingliederungshilfe zusammenhängt.
Überdies sind gemäß § 4 des Allgemeinen Zuständigkeitesgesetzes (AZG) den
Behörden der Bezirken zuzuordnen, für die die Bezirke die Aufgaben der
Sozialleistungsträger wahrnehmen
Darüberhinaus prüft der Senat, wie Erstattungsverfahren für zuvielgezahlte Zuschüsse
gemäß § 4 SodEG nach Abschluss der Zuschusszahlungen, die zunächst bis Ende
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September 2020 vorgesehen sind, fahrdienstbezogen zentral vorgenommen werden
können. Diese zentrale Stelle ist durch gesonderte Regelung festzulegen.
4. Hat Sen IAS vor der Beschlussfassung der Veränderung der Durchführungsverordnung für den SFD
am 30.3.2020 geprüft, ob die beschlossenen Veränderungen durch einen solchen massiven staatlichen
Eingriff in den Wettbewerb zugunsten einer relativ kleinen Anzahl von beteiligten Unternehmen
verhältnismäßig sind und eventuell anderen Fahrdiensten schaden? Wieso gibt Sen IAS die Line der
Ausgliederung von Fahrten, für die es andere rechtlich verbriefte Kostenträgerschaften gibt, auf, die von
ihrer Intention wesentlich zum Erhalt des SFD beitragen sollten und beigetragen haben? Bereitet Sen IAS
mit dieser Rochade das Ende des SFD in seiner bestehenden Form vor?
a) Gab es bei Sen IAS vor der Beschussfassung eine Reflexion der wettbewerblichen Lage und wenn ja,
wie ist sie dokumentiert? Wenn nein, warum gab es keine?
b) Ist der Prozess der Entscheidung inklusive der Vorarbeiten von der Entstehung bis zur
Beschlussfassung durch ein entsprechendes Monitoring nachvollziehbar und transparent – Termine,
involvierte Personen, Protokolle, Schriftverkehr etc.?
c) Zu welchen Lasten gehen die im SFD durchgeführten Arztfahrten oder die durch die Öffnung
vorgesehenen weiteren Beförderungen über den SFD?
d) Wie stark war der Generalunternehmer in die Vorbereitung der Veränderung der DVO für den SFD
eingebunden?
e) Verfolgt Sen IAS mit der Öffnung ggf. ein weitergehendes strategisches Ziel, um den SFD für die
Zukunft völlig neu zu strukturieren, z.B. eine Kompensation für die komplette Ausgliederung des TaxiKontos aus dem SFD und nutzt die Pandemie dazu als verdeckte Probephase?
f) Verliert durch eine solche Öffnung, selbst wenn sie nur vorübergehend sein soll, der Vertrag mit der
WBT nicht die mit der Ausschreibung der Leistungen manifestierte Rechtsgrundlage, weil mit der
Veränderung der DVO eine neue Aufgabenstellung definiert wird, die nicht mehr der ausgeschriebenen
Leistung entspricht? Wenn nein, warum nicht?
6. Hat Sen IAS erste Erkenntnisse darüber, in welchem Ausmaß die Vierte Veränderung der DVO für
den SFD zu Mehraufträgen beim SFD geführt hat. Verlangt die Sen IAS von ihrem Generalunternehmer
eine differenzierte Dokumentation dieser „Ausnahmefahrten“ und ist vorgesehen, die damit verbundene
Entlastung anderer Kostenträger zu Lasten des Landeshaushalts zu bewerten?
Zu 4. und 6.: Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Änderung der Verordnung „über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes….“
zur Sicherstellung des besonderen Fahrdienstes hat der Senat nicht beschlossen.
Stattdessen wurde für die Sicherstellung des besonderen Fahrdienstes eine vertragliche
Lösung gewählt, deren konkrete Ausgestaltung von der Senatsverwaltung für Integration,
Arbeit und Soziales in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen derzeit erfolgt.
5. Seit wann ist dem vom Land Berlin beauftragtem Generalunternehmer für den SFD bekannt, dass
eine Pandemie auf das Land Berlin durch Covid 19 zukommt und sind in diesem Zusammenhang seitens
des Betreibers Vorschläge entwickelt worden, wie man das Vertrauen der SFD-Berechtigten in die Nutzung
des Fahrdienstes zum Beispiel für die Durchführung von Einkaufsfahrten erhalten oder pragmatisch
modifizieren kann?
a) Hinsichtlich der regelmäßigen Desinfektion der Fahrzeuge und Organisation eines bestmöglichen
Infektionsschutzes auf den Fahrzeugen, die über das Versenden von Informationsblättern an die
Fahrdienste hinausgeht?
b) des Schutzes des Personals und der Fahrgäste – Maskenbeschaffung, Abstandseinhaltung durch
Verzicht auf mögliche Einbindungen etc.
c) Verstärkung der Besetzung der Telefonzentrale
d) Initiierung einer Vertrauenskampagne usw.
Zu 5.: Der Betreiber des besonderen Fahrdienstes hat sich Mitte März an die
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Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gewandt und darauf hingewiesen,
dass der Sonderfahrdienst – wie viele andere Wirtschaftsbereiche auch – von den Folgen
der Pandemie erheblich betroffen ist. Bereits zu diesem Zeitpunkt stellte sich die Frage
nach vertrauensbildenden Maßnahmen für die Nutzung des Fahrdienstes durch die
Sonderfahrdienst-Berechtigten nicht, da diese weitgehend zur Risikogruppe für das
Coronavirus gehören und die Fahrtziele für Fahrten des Sonderfahrdienstes (SFD), wie
Veranstaltungsorte, Treffpunkte, Kultureinrichtungen, Sportstätten etc. fast vollständig
wegfielen bzw. wegfallen. Für den SFD blieben bzw. bleiben nur wenige Ziele oder
Fahrten, die der Betreiber vertragskonform ausführen durfte und weiterhin darf. Dies
führte im Übrigen auch zu erheblichem Rückgang der Fahrten (siehe Vorbemerkungen
zu e)).
Bei der Durchführung der stark rückläufigen Beförderungen sind die Mitarbeitenden des
SFD angehalten, die vorgeschriebenen Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten, wie z.
B. Einhaltung von Abstandsregeln, wo möglich oder Tragen von Masken, z. B. bei
Treppenhilfen etc.. Bei der Beschaffung von Masken wurde der Betreiber von der
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales unterstützt.
8. Hat Sen IAS einen Plan B für die Zeit nach der Pandemie, für den Fall, dass es nicht gelingt, die große
Mehrzahl der Leistungserbringer für die Sicherstellung der Mobilität der Behinderten zu erhalten,
insbesondere mit dem Blick auf die erforderlichen Transfers zu den WfbM und die
Tagesbetreuungseinrichtungen der großen Träger und Sozialdienstleiter in der Betreuung und
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
Zu 8.: Der Senat hat zum Ziel, dass mit der Sicherstellung der Mobilität von Menschen
mit Behinderungen auch eine Erhaltung der Struktur der Fahrdienste verbunden ist. Dafür
dienen – neben vorhandener Soforthilfen von Bund und dem Land Berlin – auch die
Umsetzung des SodEG. Die Gesundheit der befördernden und zu befördernden
Personen bilden neben der Struktur der Fahrdienste daher ein Aspekt in der Abwägung,
ob und inwieweit Angebote der Eingliederungshilfe geschlossen bleiben müssen oder
öffnen können. In Umsetzung des SodEG geht der Senat davon aus, dass die große
Mehrzahl der Mobilitätsdienste im Rahmen der Eingliederungshilfe auch nach der
Öffnung der Angebote ihre Dienstleistung erbringen werden. Parallel dazu wird in
Gesprächen mit den Leistungserbringern die Lage beobachtet und etwaige erforderliche
weitere Maßnahmen erörtert.
Berlin, den 15. Mai 2020
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

barrierefrei: BerlKönig und gleichberechtigtes Leben von behinderten Menschen in Berlin Teil II, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Kosten haben im jeweiligen Rechnungsjahr 2018 und 2019 das Vorhaben (Inklusions-)Taxi/
#SonderFahrDienst gekostet und wie viele Personen wurden damit transportiert?
Antwort zu 1:
Die Anfrage betrifft zu unterscheidende Angebote:
Das #Inklusionstaxi ist ein rollstuhlgerechtes, nach der DIN 75078 ausgestattetes, aber
ansonsten regulär konzessioniertes Taxi. Die Taxifahrerinnen und Taxifahrer sind in der
Regel hierfür geschult.
Der Sonderfahrdienst des Landesamts für Gesundheit und Soziales (#LAGeSo) ist auf
dessen Internetseite https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderungversorgungsamt/nachteilsausgleiche/sonderfahrdienst/ beschrieben. Für die Beförderung
stehen Solobusse (mit einem Fahrer) und Doppelbusse (mit einem Fahrer und einem
Beifahrer als Begleitpersonen, die unten gesondert ausgewiesen werden), vor allem zur
Überwindung von Treppenstufen zur Verfügung. Die Nutzung dieser Fahrzeuge sollte
denen vorbehalten bleiben, die körperlich nicht in der Lage sind, den öffentlichen
2
Personennahverkehr oder „normale“ Taxen zu benutzen, bzw. deren Wohnort oder Ziel
nicht barrierefrei erreichbar ist.
Die Kosten für das „Inklusionstaxi“ und für den besonderen Fahrdienst für Menschen mit
Behinderungen (Sonderfahrdienst) lassen sich wie folgt gliedern:
Ausgaben „Inklusionstaxi“:
2018: keine Ausgaben (Die Förderrichtlinie wurde am 09.11.2018 veröffentlicht)
2019: 62.787,15 Euro
Die Anzahl der beförderten Personen wird nicht statistisch erfasst. Das „Inklusionstaxi“
wird regulär in die Taxiflotte eingefügt.
Ausgaben „Sonderfahrdienst“:
2018: 6.491.149,00 Euro
2019: 6.845.294,00 Euro
Beförderte Berechtigte:
2018: 29.831 Personen
2019: 28.744 Personen
Beförderte Begleitpersonen:
2018: 49.782 Personen
2019: 49.050 Personen
Frage 2:
Welche Kosten sind im Jahr 2019 bei dem Vorhaben #BerlKönig für Transporte behinderter Menschen in wie
vielen Fällen entstanden?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beim BerlKönig handelt es sich um ein inklusives Angebot, was es
mobilitätseingeschränkten Menschen erlaubt, das bestehende Angebot zu nutzen. Die
zusätzlichen Kosten für die #Barrierefreiheit des Angebotes beschränken sich auf die
einmalige Umrüstung der Fahrzeuge, die entsprechend barrierefreie Entwicklung der App
sowie die Schulung von Fahrerinnen/Fahrern zum Umgang mit #mobilitätseingeschränkten
Menschen. Bei der Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrern stehen weniger
Sitzplatzkapazitäten zur Verfügung und die Zeit des Ein- und Ausstiegs verlängert sich.
Im Jahr 2019 sind dem Land Berlin für den inklusiven BerlKönig-Dienst keine Kosten
entstanden, da die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen
Forschungs- und Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG durchgeführt wurde.“
Frage 3:
Trifft es zu, dass die Akzeptanz der Inklusions-TaxiSonderFahrDienst als gering zu bezeichnen ist und
mögliche Nutzer einen Bedarf eine Reihe von Tagen vorab buchen müssen?
3
Antwort zu 3:
Das Förderprogramm „Inklusionstaxi Berlin“ ist ein Bestandteil einer inklusiven Stadt mit
den entsprechenden Mobilitätsangeboten. Als ergänzendes Mobilitätsangebot stehen in
Berlin derzeit allerdings noch nicht ausreichend Inklusionstaxis zur Verfügung, um eine
spontane Nachfrage zu bedienen, weshalb es zutrifft, dass Fahrten mit einem
Inklusionstaxi aktuell vorbestellt werden müssen.
Die Akzeptanz des Sonderfahrdienstes ist ausweislich der Antwort zu 1. hoch. Wie in der
Antwort auf Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12486 ausgeführt, ist aktuell die
Inanspruchnahme des Fahrdienstes aufgrund der im Zusammenhang mit dem CoronaVirus bekannten Umstände stark rückläufig , es werden wesentlich weniger Fahrten
gebucht bzw. bereits bestellte Fahrten von den Fahrdienstberechtigten storniert
Frage 4:
Teilt der Berliner Senat, dass eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben damit nicht
bewerkstelligt werden kann, wie will der Berliner Senat damit umgehen und was ist der grünen
Verkehrssenatorin ein gleichberechtigtes Leben von behinderten Menschen in Berlin wert?
Antwort zu 4:
Der Senat strebt eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an. Im
Mobilitätsbereich soll diese gleichberechtigte Teilhabe dadurch erreicht werden, dass noch
vorhandene Barrieren abgebaut werden. Der ÖPNV soll die Mobilität der Berlinerinnen
und Berliner gleichwertig im gesamten Stadtgebiet auf einem hohen Niveau sichern und
dabei dem mit der Daseinsvorsorge verknüpften sozialen Anspruch gerecht werden. Dazu
gehört auch die Umsetzung der Barrierefreiheit bei der Nutzung des ÖPNV für die
Berlinerinnen und Berliner mit Mobilitätsbeeinträchtigungen. Die Herstellung der
Barrierefreiheit ist dabei eine Querschnittsaufgabe aller Bereiche der Verkehrs- und
Bauplanung. Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/22849
ausgeführt, wird die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen
Forschungs- und Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG eigenwirtschaftlich
durchgeführt, so dass die für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geltenden
Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht vollumfänglich erfüllt werden.
Darüber hinaus werden spezielle Angebote für Fahrgäste mit Behinderung (z.B. VBBBegleitservice, Inklusionstaxi, Sonderfahrdienst) vorgehalten.
Frage 5:
Inwieweit sind Spontanfahrten beim Projekt BerlKönig möglich, so dass viele behinderte Menschen in Berlin
auf eine Ausweitung von BerlKönig für den Transport von behinderten Menschen setzen und kann sich der
Berliner Senat eine Ausweitung des Projekts insbesondere für behinderte Menschen in Berlin vorstellen?
Frage 6:
Wenn nein: Wie und wann gedenkt der Senat ein alternatives Angebot zu schaffen, das Rollstuhlnutzerinnen
und Rollstuhlnutzern, die sich kein Taxi leisten können, Spontanfahrten ermöglicht?
Antwort zu 5 und 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beim BerlKönig sind ausschließlich Spontanfahrten möglich. Die durchschnittliche
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Wartezeit auf ein barrierefreies Fahrzeug nach Spontanbestellung betrug 17 Minuten in
der letzten Erhebung. Der Service wird aufgrund der kurzen Wartezeiten von den Kunden
sehr gelobt und gut angenommen.“
Bestimmte Personengruppen, die besondere Assistenzleistungen oder Treppenhilfe
benötigen, können hier nicht berücksichtigt werden. Dies kann auch nicht durch eine
Ausweitung des Projekts aufgefangen werden. Sofern weitere Hilfestellungen erforderlich
sind, werden somit auch in Zukunft weitere Angebote (z.B. Sonderfahrdienst, VBBBegleitservice) vorgehalten werden müssen.
Frage 7:
Wie wird zukünftig sichergestellt, dass das Angebot – wie ursprünglich beim BerlKönig kommuniziert – auch
in den Außenbezirken ankommt?
Antwort zu 7:
Die BVG ist in Gesprächen mit dem Senat zur Zukunft des für vier Jahre genehmigten
Erprobungsverkehrs. Darüber hinaus sieht der Nahverkehrsplan des Landes Berlin (NVP)
die künftige Erprobung von on demand Angeboten in Gebieten vor, die derzeit nur
eingeschränkt entsprechend den Erschließungsstandards des NVP angebunden sind. Der
Schwerpunkt liegt hier bei der Zubringerfunktion insbesondere zu schnellen ÖPNVAnbindungen mit S- und U-Bahn.
Frage 8:
Wie gedenkt der Senat zukünftig die barrierefreie Nutzung des Angebotes, d.h.,
a) alternative Bestellmöglichkeit (nicht nur über App),
b) barrierefrei bedienbare App,
c) nutzergruppenspezifisches Routing,
d) eindeutige Auffindbarkeit virtueller Haltestellen für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen,
e) Angleichung der Wartezeit für Rollstuhlnutzer/-innen an die Wartezeit der anderen Nutzerinnen und
Nutzer,
f) barrierefrei gestaltete Fahrzeuge,
sicherzustellen?
Antwort zu 8:
Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 18/22849 ausgeführt, wird
die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen Forschungs- und
Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG eigenwirtschaftlich durchgeführt, das
bereits bestimmte Anforderungen an die Barrierefreiheit umsetzt (s. u.). Die in der Frage
genannten weitergehenden Anforderungen sind bei mit Landesmitteln finanzierten
Angeboten des ÖPNV zu berücksichtigen. Insoweit wird auf die entsprechenden
Ausführungen im NVP zu on demand Angeboten verwiesen.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der BerlKönig befindet sich in einer Erprobungsphase. Währenddessen wird das Angebot
kontinuierlich weiterentwickelt. 2019 wurde ein Feature eingeführt, mit dem Kundinnen und
Kunden mit Schwerbehinderung ihren Berechtigungsausweis zur Mitnahme einer
kostenlosen Begleitperson direkt in der App hochladen können. Die Barrierefreiheit der
App wurde verbessert, um blinden und sehbeeinträchtigten Menschen die Buchung mit
Hilfe von Sprachsteuerung leichter zu machen. Im 1. Quartal 2020 erfolgt der Einsatz
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eines Sprinters, der einen besseren Innenraumkontrast für sehbeeinträchtigte Menschen
sowie eine höhere Deckenhöhe für Menschen mit höheren Elektrorollstühlen bietet.
BerlKönig-Buchungen ohne Smartphone sind derzeit in den Kundenzentren
Holzmarktstraße, Alexanderplatz und Hermannplatz möglich.
Bei einem Weiterbetrieb des BerlKönigs wären weitere Verbesserungsmaßnahmen zu
erwarten. Derzeit ist die Finanzierung des BerlKönigs und damit der Weiterbetrieb über die
aktuell angebotenen Sonderfahrten von systemrelevantem Personal im
Gesundheitswesen hinaus noch nicht gesichert. Alle Parteien arbeiten an einer
gemeinsamen Lösung.“
Frage 9:
Inwiefern existiert eine DIN-Norm für barrierefreie Fahrzeuge und wie sieht sie aus?
Antwort zu 9:
Der Senat hat in der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung eines
barrierefreien und multifunktionalen Taxiangebotes im Land Berlin (Inklusionstaxi)“ für die
Umrüstung von Fahrzeugen zu barrierefreien „Inklusionstaxen“ die DIN 75078
(„Kraftfahrzeug zur Beförderung mobilitätsbehinderter Personen“ Teil 1 + 2 in der jeweils
geltenden Fassung) von Jahres- oder Neufahrzeugen der Kategorie B1 (Kraftfahrzeuge
mit höchstens sieben zugelassenen Sitzplätzen, inklusive Fahrerin/Fahrer und
Rollstuhlplatz) und der Kategorie B2(Kraftfahrzeuge mit höchstens neun zugelassenen
Sitzplätzen, inklusive Fahrerin/Fahrer und Rollstuhlplatz) mit Sicherstellung der Einhaltung
des § 21 a Straßenverkehrsordnung zugrunde gelegt. Die genannte DIN-Norm kann über
den Beuth Verlag beschafft oder in den öffentlichen Auslagestellen eingesehen werden
(https://www.beuth.de/de/regelwerke/auslegestellen#/).
Frage 10:
Inwiefern fühlt sich die BVG als AöR grundsätzlich dazu verpflichtet eine Barrierefreiheit anzubieten und
inwiefern könnte das Vorhaben BerlKönig bei einem Einsatz zusätzlicher barrierefreier Fahrzeuge helfen,
dieses Ziel zu erreichen?
Antwort zu 10:
Die BVG hat in erster Linie die Aufgabe, straßen- und schienengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr mit Omnibussen, Straßenbahnen, Eisenbahnen und Bahnen
besonderer Bauart durchzuführen. Hierfür gelten gemäß Nahverkehrsplan besondere
Anforderungen an die Barrierefreiheit. Der BerlKönig ist – wie mehrfach ausgeführt – ein
eigenwirtschaftliches, inklusives Angebot der BVG, das sich an diejenigen richtet, die
grundsätzlich mobil sind und sich selbstständig im ÖPNV bewegen können, aber nicht Teil
des vom Senat bestellten öffentlichen Nahverkehrs.
Ergänzend teilt die BVG hierzu mit:
„Die BVG versteht sich als Dienstleister für alle Berlinerinnen und Berliner und die Gäste
der Stadt. Barrierefreiheit ist deshalb ein selbstverständlicher Aspekt ihres
Verkehrsangebots. Die detaillierten Anforderungen an die Barrierefreiheit des ÖPNV in
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Berlin gibt der Berliner Senat im jeweils aktuellen Nahverkehrsplan (NVP), aktuell für den
Zeitraum 2019 – 2023, vor.“
Berlin, den 06.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Mobilität: Inklusiv Unterwegs in der Krise, aus Senat

www.berlin.de

1. Wie viele Anträge auf einen Zuschuss zu einem #Inklusionstaxi wurden seit Ausschreibung im November
2018 gestellt und wie viele sind davon bereits beschieden?
Zu 1.: Seit Veröffentlichung der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur
Schaffung eines barrierefreien und multifunktionalen Taxiangebotes im Land Berlin
(Inklusionstaxi)“ am 09.11.2018 sowie nach Veröffentlichung der überarbeiteten
„Richtlinie …“ am 13.09.2019 im Amtsblatt wurden 17 Anträge auf insgesamt 20 Taxis
gestellt. Es wurden 15 Anträge beschieden.
2. Hält der Senat angesichts des Ist-Standes nach 18 Monate und des Interesses im Taxi-Gewerbe das
Ziel, dass bis 2021 mindestens 250 Inklusionstaxen auf Berlins Straßen unterwegs sind, für realistisch?
3. Wenn der Senat die Auffassung des Fragestellers teilt, dass 250 Inklusionstaxen bis 2021 praktisch
ausgeschlossen erscheint, was wird er tun, um das Projekt zum Erfolg zu bringen?
4. Welche alternativen Angebote für ein individuelles, inklusives Angebot der Mobilität plant der Senat
gegebenenfalls als Ergänzung / Kompensation für das Inklusionstaxi?
2
Zu 2. bis 4.: Die Entwicklung der zur Verfügung stehenden Inklusionstaxen ist bisher
tatsächlich hinter den Erwartungen des Senats zurückgeblieben. Dennoch bleibt
grundsätzlich abzuwarten, ob sich insbesondere auch aufgrund der überarbeiteten
#Förderrichtlinie (siehe Antwort zu 1.) nun mehr Besitzerinnen und Besitzer von Taxis zu
einem Umbau oder zur Neuanschaffung von Fahrzeugen entschließen werden.
Die Nachfrage bis 2021 kann nicht verlässlich eingeschätzt werden, u. a. auch deshalb,
weil inzwischen die Auswirkungen der sog. „Corona-Krise“ auch auf das #Taxigewerbe
spürbar sind.
Es bleibt aber weiterhin das Ziel, bis Ende 2021 250 Inklusionstaxis ins Berliner
#Verkehrsnetz zu bringen.
5. Stehen aktuell alle Inklusionstaxen während der Corona-Krise den Nutzerinnen und Nutzern zur
Verfügung oder gibt es wegen des allgemeinen Rückgangs an Taxifahrten auch hier eine Ausdünnung
des Angebots?
6. Steht aktuell der gesamte Fahrzeugpark des Sonderfahrdienstes den Nutzerinnen und Nutzern zur
Verfügung oder wurde das Angebot wegen der Ausgangsrestriktionen verringert?
Zu 5. und 6.: Das Angebot „Inklusionstaxen“ wurde nicht eingeschränkt, jedoch hat die
Nachfrage, wie im gesamten Taxigewerbe auch, nachgelassen.
Der besondere Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (#Sonderfahrdienst) wurde und
wird selbstverständlich vollumfänglich aufrechterhalten. Der gesamte #Fuhrpark steht zur
Verfügung, wird aber von den Berechtigten seit dem 16.03.2020 in geringerem Umfang
in Anspruch genommen. Im Februar 2020 wurden noch über 10.000 Fahrten
durchgeführt. Im März 2020 haben sich die in Anspruch genommenen Fahrten dann um
ca. 50 Prozent auf rund 5.400 Fahrten verringert. Für April wird ein weiterer Rückgang
der Zahlen der Inanspruchnahme erwartet.
Berlin, den 30. April 2020
In Vertretung
Daniel T i e t z e
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Fahrdienst: BerlKönig BC, jetzt auch in Heiligensee, aus BVG

Seit August letzten Jahres binden die Berliner Verkehrsbetriebe mit ihrem Rufbus „#BerlKönig BC“ das brandenburgische #Schulzendorf an Berlin an. Nun kann die BVG das Förderprojekt in einem weiteren Einsatzgebiet umsetzen und auch den Anwohnern in #Heiligensee ein neues Verkehrsangebot anbieten. Ab dem 4. Mai 2020 ist der BerlKönig BC in Heiligensee im Einsatz und bringt Nutzer von #Haustürnähe zum -Bahnhof #Alt-Tegel und umgekehrt.

Mit zwei Kleinbussen, wovon einer elektrisch betrieben ist, wird der #Rufbus montags bis freitags von 5:30 Uhr bis 21:00 Uhr zwischen dem U-Bahnhof Alt-Tegel und Heiligensee unterwegs sein. Gebucht werden die Fahrten mit dem BerlKönig BC bequem per #App. Fahrgäste, die ihre Fahrt gebucht haben, werden in Heiligensee an virtuellen Haltepunkten nahe dem gewünschten Startort abgeholt oder abgesetzt. Der U-Bahnhof Alt-Tegel als Ziel (bzw. Start in Gegenrichtung) ist hingegen fest definiert. Von dort bieten die U-Bahnlinie U6 und viele Buslinien eine direkte Verbindung in weite Teile Berlins. Gefahren werden die BerlKönig-BC-Kleinbusse – wie auch in Schulzendorf – von der Taxiinnung Berlin. Natürlich ist auch die Mitnahme von Rollstühlen möglich.

Im BerlKönig BC Heiligensee gilt der VBB-Tarif B. Fahrgäste benötigen somit für die Nutzung des Rufbusses einen gültigen Fahrausweis des Tarifbereichs B, Kurzstreckentarif gilt hierbei nicht. Zusätzlich fällt ein Buchungszuschlag von 0,50 Euro pro Fahrt an, der mit Kreditkarte oder PayPal bargeldlos bezahlt werden kann.

Das Förderprojekt „BerlKönig BC“ ist befristet bis Ende 2020. Die Hälfte des Projektbudgets wird durch Fördermittel des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ finanziert.

Hinweis an die Redaktionen: Ursprünglich war der 1. April 2020 als Starttermin des BerlKönig BC in Heiligensee geplant. Aufgrund der Corona-Krise musste der Starttermin verschoben werden.

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass der BerlKönig BC und der BerlKönig in der Berliner Innenstadt zwar in gewisser Weise „art-“ und natürlich namensverwandt sind, es sich aber ansonsten um grundsätzlich voneinander unabhängige Angebote handelt. Zu den Entwicklungen beim regulären BerlKönig informieren wir gesondert.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Fahrdienst: BerlKönig fährt weiterhin kostenlos für das Gesundheitswesen, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und ViaVan stellen ihren gemeinsamen #Ridepooling-Service #BerlKönig weiter in den Dienst des Berliner #Gesundheitswesens. Auch über den 19. April hinaus und bis einschließlich 3. Mai 2020 fahren die BerlKönige daher exklusiv und kostenlos #ärztliches Personal, #Pflegepersonal, #medizinische Fachangestellte und #Rettungskräfte. Über die Zeit danach informieren BVG und ViaVan rechtzeitig.

Seit Mittwoch, den 25. März, fährt der BerlKönig kostenlos Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens zum oder vom Dienst. In dem extra für diese Sonderfahrten ausgeweiteten Bediengebiet liegen 75 Prozent der Berliner Krankenhausbetten. Über 2.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen haben sich schon für den Service registriert. Täglich zwischen 21 und 8 Uhr finden jeweils über 400 Fahrten statt.

Alle Details, auch zur Anmeldung, finden sich auf www.berlkönig.de.

Kontakt

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Pressesprecherin: Petra Nelken

E-Mail: pressestelle@bvg.de, Tel.: +49 30 256-27901

ViaVan, Caroline Hawkins

E-Mail: caroline@ridewithvia.com

Fahrdienst: BerlKönig-Sonderfahrten für das Gesundheitswesen: Bediengebiet erneut ausgeweitet, Betriebszeiten verlängert, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und #ViaVan weiten ihren #BerlKönig-Sonderservice für die Helden des Berliner Gesundheitswesens aus. Dadurch unterstützen die beiden Unternehmen künftig noch mehr medizinisches Personal beim täglichen Einsatz gegen die Corona-Pandemie in der Hauptstadt.

Seit einer Woche fährt der gemeinsame #Ridepooling-Dienst #BerlKönig exklusiv und kostenlos für ärztliches Personal, Pflegepersonal, medizinische Fachangestellte und Rettungskräfte. Über 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen haben sich schon für die Sonderfahrten registriert. Die Anzahl der täglichen Fahrgäste steigt kontinuierlich.

Bereits für die erste Stufe der Sonderfahrten wurde das gewohnte #Bediengebiet des BerlKönigs auf die rund vierfache Größe ausgeweitet. Nach zahlreichen Rückmeldungen und im engen Austausch mit den Verantwortlichen der Berliner Kliniken kommen ab dem morgigen Freitagabend, 3. April 2020, noch einmal gut rund 60 Quadratkilometer Stadtgebiet hinzu. Darunter sind Teile von Steglitz, Lichtenrade, Neukölln, Marzahn, Wittenau und Tegel. Im neuen Einsatzgebiet der BerlKönig-Sonderfahrten liegen damit 75 Prozent der Berliner Krankenhausbetten.

Durch die erneute #Gebietsausweitung können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von noch mehr Berliner Krankenhäusern bequem mit dem BerlKönig zum und vom Dienst fahren. So erhalten noch mehr von ihnen eine kleine Erleichterung im stressreichen Krisen-Alltag.

Doch nicht nur das Bediengebiet wird vergrößert: Ab morgen sind die BerlKönige zusätzlich länger unterwegs, jeweils von 21 bis 8 Uhr. So werden insbesondere die morgendlichen Schichtwechsel noch gezielter unterstützt. Auch diese Verbesserung ist ein Ergebnis der vielen Abstimmungen mit den Krankenhäusern, die das BerlKönig-Team in den vergangenen Tagen geführt hat.

Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Wir freuen uns daher, unsere Servicezeiten und das Bediengebiet auszuweiten und so dem medizinischen Personal für seinen Einsatz Danke zu sagen.“

Chris Snyder, CEO von ViaVan: „Die Beschäftigten im Berliner Gesundheitswesen sind die wahren Helden der aktuellen Coronavirus-Pandemie, und ihre Arbeit ist in dieser kritischen Zeit für alle Berlinerinnen und Berliner von entscheidender Bedeutung. Die Unterstützung ihrer Arbeit mit zuverlässiger und sicherer Mobilität ist daher momentan besonders wichtig. Die hohe Flexibilität unserer Technologie hat es uns erlaubt, das BerlKönig-Angebot in kürzester Zeit anzupassen, und so noch gezielter auf die Bedürfnisse des medizinischen Personals in Berlin einzugehen.“

Alle Details, auch zur Anmeldung, finden sich auf www.berlkönig.de. Das reguläre BerlKönig-Angebot ist bis zum 19. April 2020 ausgesetzt.

Kontakt

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Pressesprecherin: Petra Nelken

E-Mail: pressestelle@bvg.de, Tel.: +49 30 256-27901

ViaVan, Caroline Hawkins

E-Mail: caroline@ridewithvia.com

barrierefrei + Fahrdienst: Sonderfahrdienst Teil V, aus Senat

www.berlin.de

Der Senat ist sich des Stellenwerts des Fragerechts der Abgeordneten bewusst und die
Beantwortung Schriftlicher Anfragen der Mitglieder des Abgeordnetenhauses nach Artikel
45 Absatz 1 der Verfassung von Berlin hat eine sehr hohe Priorität. Gegenwärtig
konzentriert der Senat seine Arbeit und seinen Ressourceneinsatz aber auf die
Bekämpfung der infektionsschutzrechtlichen Gefährdungslage für die Berliner
Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage im Namen
des Senats von Berlin wie folgt:
1. Wie schätzt der Senat die Folgen der Corona-Epidemie auf den Betrieb des Sonderfahrdienstes (#SFD)
ein?
Zu 1.: Nach den dem Senat vorliegenden Informationen seitens des Betreibers des
Sonderfahrdienstes, wird der #Sonderfahrdienst unverändert vorgehalten. Die
#Inanspruchnahme des Fahrdienstes ist jedoch stark rückläufig, da wesentlich weniger
Fahrten gebucht werden bzw. bereits bestellte Fahrten von den Fahrdienstberechtigten
storniert werden wegen der im Zusammenhang mit dem Coronavirus bekannten
Umstände. Der Betreiber des Sonderfahrdienstes verweist vielmehr auf die Möglichkeit
der Durchführung von Spontanfahrten vor dem Hintergrund freier Kapazitäten des
Fahrdienstes.
2
2. Gibt es Planungen den SFD bis zum Ende der Corona-Epidemie einzustellen und wenn ja, unter
welchen Voraussetzungen?
Zu 2.: Nein.
3. Treffen Informationen von Betroffenen zu, dass die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner #Taxibesitzer
(#WBT) für Nutzerinnen und Nutzer des SFD die #Notrufnummer derzeit telefonisch nicht erreichbar ist?
Wenn ja, was sind die Gründe und seit wann besteht dieser Zustand?
Zu 3.: Nach den Aussagen des Betreibers ist die Notrufnummer problemlos erreichbar,
ggf. aber in der Zeit von 17.00 bis 07.00 Uhr mit Wartezeiten von bis zu 2 Minuten.
4. Welcher Art sind die technischen Probleme bei der Telefonanlage des Betreibers, über die beim
#Fahrgastbeirat informiert wurde?
Zu 4.: Dem Senat liegen keine Informationen zu technischen Problemen bei der
Telefonanlage des Betreibers vor.
5. Wer ist derzeit der Regieleistende beim SFD?
Zu 5.: Der Vertrag besteht unverändert mit der Wirtschaftsgenossenschaft Berliner
Taxibesitzer eG (WBT).

Berlin, den 01. April 2020
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
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Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales