barrierefrei + Mobilität: Sonderfahrdienst – Teil 3, aus Senat

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  1. Wie erklärt sich der Senat die Tatsache, dass über 30.000 Berlinerinnen und Berliner die
    gesundheitlichen Voraussetzungen zur Nutzung des #Sonderfahrdienstes (#SFD) nur 20.000 die
    notwendige #Magnetkarte besitzt, also nur Zweidrittel?
    Zu 1.: Eine Diskrepanz in Höhe von rd. 10.000 Personen zwischen der Anzahl von
    Menschen mit Behinderungen mit der Berechtigung zur Nutzung des besonderen
    Fahrdienstes aufgrund der Erfüllung entsprechender Kriterien und der Anzahl derer aus
    dieser Gruppe, die im Besitz einer für die konkrete Nutzung des Fahrdienstes
    erforderlichen Magnetkarte sind, ist nachweislich mindestens seit dem Jahre 2010 in
    dieser Größenordnung konstant gegeben, ist daher auch bisher nicht als ungewöhnlich
    anzusehen.
  2. Hält der Senat es für wünschenswert, dass mehr berechtigte Personen tatsächlich des SFD nutzen
    können, um ihre Teilhabe umzusetzen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie will er dies erreichen?
    Zu 2.: Grundsätzlich ist es aus Sicht des Senats wünschenswert, wenn
    mobilitätseingeschränkte Menschen im Wesentlichen durch Angebote eines
    barrierefreien ÖPNV am sozialen Leben teilhaben können. Der besondere Fahrdienst
    für Menschen mit Behinderungen bleibt dennoch auch weiterhin ein Angebot des
    Landes Berlin, auf das Menschen mit Behinderungen – bei Vorliegen der notwendigen
    Voraussetzungen zur Berechtigung für die Nutzung des Fahrdienstes – im Sinne eines
    Nachteilsausgleichs zugreifen können.
  3. Wie viele regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer des SFD gibt es?
  4. Wenn die Nutzeranzahl nur noch bei rund 2.500 liegt, während sie noch vor gut drei Jahren bei 7.500
    Nutzern lag, worauf führt der Senat dies zurück?
    2
    Zu 3. und 4.: Die durchschnittliche Anzahl der monatlichen Nutzerinnen und Nutzer des
    besonderen Fahrdienstes stellte sich in den vergangenen drei Jahren wie folgt dar:
    Im Jahr 2016 gab es durchschnittlich 2.660 Nutzerinnen und Nutzer.
    Im Jahr 2017 gab es durchschnittlich 2.568 Nutzerinnen und Nutzer.
    Im Jahr 2018 gab es durchschnittlich 2.503 Nutzerinnen und Nutzer.
    Eine – wie in der Frage 4 dargestellte – Entwicklung der Nutzerzahlen kann demnach
    nicht bestätigt werden.
  5. Hält der Senat die Tendenz, dass weniger als 10% der Berechtigten den SFD tatsächlich nutzen, für
    eine gute Entwicklung?
  6. Wenn nein, was wird er unternehmen, um den SFD wieder in der Praxis attraktiver zu machen?
    Zu 5. und 6.: In den vergangenen 8 Jahren ist die Anzahl der Menschen, die berechtigt
    sind, den besonderen Fahrdienst zu nutzen, auf einem gleichbleibenden Niveau von ca.
    30.000 bis 31.000 Menschen geblieben. In diesem Zeitraum blieb auch die Anzahl der
    Menschen, die im Besitz einer Magnetkarte waren – die Voraussetzung für die Nutzung
    des Fahrdienstes ist – auf einem gleichbleibenden Niveau von ca. 19.000 Menschen.
    Zur durchschnittlichen Anzahl der monatlichen Nutzerinnen und Nutzer des besonderen
    Fahrdienstes siehe die Antwort zu 3. und 4..
    Der Senat betrachtet die rückläufige Entwicklung der Nutzerzahlen und insbesondere
    die der in Anspruch genommenen Fahrten mit dem besonderen Fahrdienst als eine
    Entwicklung, die auf die seit Jahren verbesserte Barrierefreiheit im Angebot des ÖPNV
    zurückzuführen sein dürfte. Mitglieder des Fahrgastbeirates bestätigen dies mit der
    Aussage, dass der ÖPNV grundsätzlich immer, wenn es möglich ist, vorrangig genutzt
    wird.
    Mit der Schaffung individueller Beförderungsangebote – im Sinne einer
    Mobilitätsgarantie für Menschen mit Behinderungen -, wie sie im Mobilitätsgesetz für
    den ÖPNV gesetzlich verankert wurden, wird sich diese Entwicklung weiter fortsetzen
    und damit die soziale Teilhabe für Menschen mit Behinderungen weiter stärken.
  7. Gibt es eine allgemeinverbindliche Festlegung, welche zeitliche Abweichung zwischen bestellter
    Abholzeit und realer Abholzeit die Nutzerin bzw. der Nutzer akzeptieren muss? Denn eine halbe Stunde
    vor Ende der Theateraufführung oder des Konzerts gehen zu müssen ist genauso misslich wie in Folge
    des kompletten Kunstgenusses ohne Heimfahrt dazustehen.
    Zu 7.: Grundsätzlich sollte es keine zeitliche Abweichung zwischen bestellter Abholzeit
    und realer Abholzeit geben. Allerdings ist im Vertrag zwischen der für Soziales
    zuständigen Senatsverwaltung und dem Regiebetreiber für den besonderen Fahrdienst
    festgelegt, dass, wenn innerhalb von 20 Minuten nach vereinbartem Abholtermin noch
    kein Fahrzeug gekommen ist, für die Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit besteht,
    über eine Notrufnummer Kontakt mit der Regiezentrale aufzunehmen. Spätestens
    binnen 45 Minuten erfolgt dann von dort die Disposition eines entsprechenden
    Fahrzeugs.
  8. Wie ist die Ankündigung eines Vertreters des Landes Berlin im Fahrgastbeirat des SFD zu verstehen,
    dass alle SFD-Berechtigungen (Merkzeichen T) überprüft werden sollen? Steht die Verunsicherung der
    Nutzerinnen und Nutzer im Vordergrund oder soll damit eine Beschäftiggarantie für die Belegschaft des
    LaGeSo gewährleistet werden?
  9. Falls es der letztgenannte Grund ist, warum verkürzt man mit dem offensichtlich
    beschäftigungssuchenden Personal des LaGeSo nicht endlich die Bearbeitungsdauer bei Anträgen auf
    3
    einen Schwerbehindertenausweis?
    Zu 8. und 9.: Dass im Fahrgastbeirat des besonderen Fahrdienstes für Menschen mit
    Behinderungen von einem Vertreter des Landes Berlin eine Ankündigung erfolgt sein
    soll, dass alle Sonderfahrdienst-Berechtigung (SFD-Berechtigungen) überprüft werden
    sollen, lässt sich auch nach Durchsicht der Protokolle des Fahrgastbeirates der
    vergangenen Jahre nicht nachvollziehen. Zwischen der Anzahl der SFDBerechtigungen
    und der Bearbeitungsdauer bei Anträgen auf einen
    Schwerbehindertenausweis besteht kein Sachzusammenhang.
    Berlin, den 4. Februar 2019
    In Vertretung
    Daniel T i e t z e

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Bahnhöfe: Dauerbaustelle am S-Bahnhof Wilhelmshagen, aus Senat

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Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB
AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem
Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten
Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass alle Bautechnik von der #Baustelle #Bahnhof #Wilhelmshagen abgezogen wurde,
wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 1:
Ja.
Frage 2:
Aus welchem Grund wurde die Bautechnik abgezogen, wenn das Projekt noch gar nicht beendet ist?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Von 03/2016 – 12/2018 wurde der Streckenabschnitt #Köpenick (a) – #Erkner (a) mit einer
Länge von 10 km für 160 km/h und 25 t Radsatzlast in vier jeweils 5 km langen
Abschnitten umgebaut. Diese Arbeiten sind bis auf die #Personenunterführung (PU)
Wilhelmshagen seit dem 03.12.2018 abgeschlossen. Da der Bahnhof Wilhelmshagen
auch Baustelleneinrichtungsfläche für die fertig gestellten Gewerke und Bauwerke war,
wurde die Bautechnik mit Abschluss der Arbeiten abgezogen. Da derzeit noch #Baustopp
für PU Wilhelmshagen besteht und die Geräte und Maschinen auf anderen Baustellen der
Firma benötigt werden, wurden diese zur Vermeidung von unnötigen Kosten und
Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle zunächst abgezogen.“
2
Frage 3:
Hat der Senat Informationen, wann der Umbau des Bahnhofs Wilhelmshagen fortgesetzt wird?
Frage 4:
Ist dem Senat ein neuer Fertigstellungstermin des Umbaus der S-Bahn-Station Wilhelmshagen bekannt?
Antwort zu 3 und 4:
Nein, dem Senat liegen dazu noch keine konkreten Informationen vor.
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die zur Vermeidung von zusätzlichen Kosten und unnötigen Eingriffen in die
denkmalgeschütze Anlage gewählte Bauweise für die PU Wilhelmshagen erfordert eine
besondere Genehmigung. Da das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist,
kann derzeit keine zuverlässige Aussage getroffen werden, wann die Bauarbeiten wieder
aufgenommen werden können. Der Fertigstellungstermin kann erst benannt werden, wenn
bekannt ist, wann die Bauarbeiten wieder aufgenommen werden können. Voraussichtlich
liegen Ende 02/2019 hierzu Informationen vor.“
Frage 5:
Sollte es zu einem langfristigen Baustopp kommen, sind vernünftige alternative Zwischenlösungen für die
Überquerung am Bahnhof Wilhelmshagen geplant?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Derzeit wird untersucht, ob und wie die Erreichbarkeit des nördlich der Bahn gelegenen
Gebiets behelfsmäßig mit Errichtung eines Durchgangs durch den #Tunnel zwischenzeitlich
hergestellt werden könnte. Dieser müsste allerdings mit Wiederaufnahme der Bauarbeiten
wieder geschlossen werden.“
Frage 6:
Wird der Senat der DB gegenüber darauf drängen, die Kundinnen und Kunden in Wilhelmshagen und
Rahnsdorf zeitnah über die weiteren Planungen und ihre Umsetzung zu informieren?
Antwort zu 6:
Ja, der Senat wird gegenüber der DB AG darauf drängen, dass nach Vorliegen
belastbarer Termine diese die Betroffenen aktiv informiert.
Berlin, den 23.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: BVG testet neues dynamisches Anzeigensystem Die BVG testet neues Anzeigesystem in der U-Bahn, das Fahrgäste schon vor dem Umsteigen informiert. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/fahrgastinformationen-in-berlin-bvg-testet-neues-dynamisches-anzeigensystem/23880016.html

Allerdings gibt es Schwierigkeiten bei der Datenübertragung.

Die BVG wird noch #dynamischer. In einigen Zügen vor allem auf der #U-Bahn-Linie 5 und auf den Linien 1 bis 4, auf denen #Kleinprofilwagen fahren, nutzt sie seit Kurzem die vorhandenen Monitore für ein neues #Informationsangebot. „Dynamische #Fahrgastinformation“, steht auf dem rechten Bildschirm, auf dem linken werden in #Echtzeit die nächsten Abfahrten von Straßenbahn- und #Buslinien angezeigt. BVG-Sprecherin Petra Nelken bestätigte auf Anfrage, dass es sich um einen Test handelt. In einigen Wochen wolle die BVG das Projekt der Öffentlichkeit vorstellen. Wenn der Test erfolgreich sei, werde man das System in allen neuen Fahrzeugen einbauen, hieß es.
Derzeit werden auf den Monitoren neben den #Umsteigeverbindungen des nächsten Bahnhofs auch Angaben zur #Barrierefreiheit gemacht, zum Beispiel mit den Symbolen „Fahrstuhl“ oder „Rampe“. Nur: Aufzüge sind bei der BVG gerne kaputt. Diese Liste ist für Fahrgäste im Internet zugänglich, unter www.brokenlifts.org finden Fahrgäste Angaben zu BVG, S-Bahn und Fernbahn …

Bahnhöfe + barrierefrei: Überdachte Treppe aber kein Aufzug am Bahnhof Mahlsdorf, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/marzahn-hellersdorf/article216059959/Ueberdachte-Treppe-aber-kein-Aufzug-am-Bahnhof-Mahlsdorf.html

Ursprünglich sollte am #Regionalbahnsteig längst alles fertig sein, doch es kommt zu weiteren Verzögerungen.
Kein Verkehrsprojekt in Berlin ohne Verzögerungen, auch der #Bahnhof #Mahlsdorf macht da keine Ausnahme. Ursprünglich sollte der #Regionalbahnsteig bereits zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember fertig sein. Doch tatsächlich geht es am einzigen Bahnhof im östlichsten Ortsteil Marzahn-Hellersdorfs nur in Etappen voran.

Bislang ist der Bahngleis nur über einen #provisorischen #Zugang an der #Treskowstraße erreichbar. Ab kommenden Sonnabend soll laut S-Bahn immerhin die Treppe Richtung #Hönower Straße nutzbar sein, dann auch überdacht und nicht wie …

Bahnhöfe + barrierefrei: Stufenlos zur Weihnachtsfeier, aus BVG

https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2962

Fahrgäste der #U7 können sich über ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk freuen. Der #U-Bahnhof #Karl-Marx-Straße ist seit dem heutigen Donnerstag, 20. Dezember 2018, #stufenlos erreichbar. Am Nachmittag ging der neu gebaute #Aufzug in Betrieb. Damit ist die 1926 eröffnete Station jetzt einer von insgesamt 125 #barrierefrei zugänglichen BVG-Bahnhöfen. (117 Bahnhöfe mit Aufzügen).

Die Kosten für diesen Aufzug belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro.

Bahnhöfe + barrierefrei: S-Bahnhof Köpenick: Modernisierungsmaßnahmen der Deutschen Bahn, aus Senat

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Frage 1:
Wie hoch wird der derzeitige #Investitionsbedarf am #S-Bahnhof #Köpenick seitens der Deutschen Bahn
eingeschätzt?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Im Jahr 2018 wurden insgesamt 520 T€ am S-Bahnhof investiert“
Frage 2:
Welche konkreten Modernisierungsmaßnahmen stehen bzw. standen für 2018/2019 im Blick der Deutschen
Bahn? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Im Jahr 2018 wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Gestaltungselemente (Verschönerungen durch Fotos),
  • Instandsetzung (Malerarbeiten, Elektroarbeiten),
    2
  • Erhöhung des Reinigungsintervalls,
  • Überarbeitung des Reisendeninfomationsystems,
  • Austausch des Aufzuges.“
    Frage 3:
    Welche Investitionssummen werden von Seiten der Deutschen Bahn hierzu in den kommenden Jahren zur
    Verfügung gestellt? (Aufstellung erbeten.)
    Antwort zu 3:
    Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
    „In den kommenden Jahren wird in Berlin Köpenick in Abstimmung mit dem Senat ein
    Regionalbahnsteig neu gebaut, inklusive eines neuen Westzugangs und eines
    Ostzugangs zum vorhandenen S- und geplanten Regionalbahnsteig. Derzeit laufen
    Planungen; Kostenangaben können erst bei weiterem Planungsfortschritt gemacht
    werden“
    Frage 4:
    Wie oft fiel in den Jahren 2016, 2017 und 2018 der einzige #Fahrstuhl des S-Bahnhofes Köpenick aus?
    (Aufstellung der Ausfallzeiten nach Monaten erbeten.)?
    Antwort zu 4:
    Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
    „Der Zielwert der Verfügbarkeit ist 95 %:
  • 2016: alle Monate Zielwert erreicht bzw. überboten, nur der Monat August liegt unter
    dem Zielwert mit 93,8 %,
  • 2017: alle Monate Zielwert erreicht bzw. überboten, nur der Monat Dezember liegt unter
    dem Zielwert mit 93,6 %,
  • 2018: wurde die Anlage anfälliger (Zielwert erreicht in den Monaten Januar, März und
    Juni, in den Monaten Februar, April, Mai und Juli wurde der Zielwert nicht erreicht),
  • ab 20.08.18 erfolgte der Neubau.
    Der Aufzug war in den Jahren 2016 bis 2018 an insgesamt 38 Tagen nicht verfügbar.“
    Frage 5:
    Aus welchen Gründen wird der Öffentlichkeit seit mehreren Wochen eine Fertigstellung und
    Inbetriebnahme des Fahrstuhls am S-Bahnhof Köpenick angekündigt, obwohl nachweislich nichts
    passiert?
    Antwort zu 5:
    Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
    „Der #Neubau des Aufzuges hat am 20.08.18 begonnen und der Aufzug ist seit dem
    28.11.2018 in Betrieb. Probleme gab es bei der #Elektrik; die elektrischen
    Anpassungsarbeiten konnten nicht so umgesetzt werden wie geplant. Die alte
    #Elektroinstallation war mit den neuen Aufzügen nicht kompatibel und musste neu geplant
    werden, was zu einer längeren Bauphase führte.“
    3
    Frage 6:
    Wann ist mit einer Inbetriebnahme des neuen Fahrstuhls zu rechnen?
    Antwort zu 6:
    Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
    „Der Aufzug ist seit dem 28.11.2018 in Betrieb.“
    Frage 7:
    Welche Optionen und Alternativen haben am S-Bahnhof Köpenick derzeit Personen mit
    Kinderwagen, im Rollstuhl sowie mit fahrbaren Gehhilfen/Rollatoren?
    Antwort zu 7:
    Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
    „Als Alternativen gab es für die Reisenden Umfahrungsmöglichkeiten mit den Bus- und
    Straßenbahnlinien der BVG, so z.B. über Spindlersfeld und Schöneweide.
    Für die entsprechenden Auskünfte und Hinweise stehen die Mitarbeiter der
    Kundenbetreuung der S-Bahn Berlin GmbH zur Verfügung.“
    Frage 8:
    Wie viele Beschwerden gingen diesbezüglich bei der Deutschen Bahn in den letzten Wochen ein
    und wie wurde darauf reagiert?
    Antwort zu 8:
    Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
    „Es gab eine Anfrage einer Kundin an das Bürgerbüro des Bezirkes, sowie fünf
    Beschwerden bei der S-Bahn Berlin GmbH. Es wurde ausführlich mit dem Sachstand zum
    kompletten Neubau des Aufzuges geantwortet, wofür sich die Kundin auch bedankt hat.“
    Berlin, den 09.12.2018
    In Vertretung
    Stefan Tidow
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg.: Erfolgreiche Umsetzung des Toilettenkonzepts: mehr Toiletten sowie bessere und barrierefreie Ausstattung der öffentlichen Toiletten, aus Senat

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Aus der Sitzung des Senats am 11. Dezember 2018:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine #Günther, einen Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zur Umsetzung des #Toilettenkonzepts für Berlin beschlossen. Darin wird nochmals eine positive Bilanz des erfolgreichen Ausschreibungsverfahrens für die Beschaffung, Errichtung und den Betrieb der öffentlichen #Toilettenanlagen gezogen. Der Bericht unterrichtet detailliert über die Inhalte und Rahmenbedingungen des neuen Vertrages.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat am 26. Juni 2018 das europaweite Vergabeverfahren mit der Zuschlagserteilung an die #Wall GmbH abgeschlossen. Damit wird das vom Senat beschlossene Toilettenkonzept, das Grundlage der Ausschreibung war, vollständig umgesetzt.

Die Versorgung mit öffentlichen #Toiletten im Land Berlin wird ab 2019 nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ deutlich verbessert. Der neue Vertrag, der mit der Wall GmbH abgeschlossen wurde, sieht deutlich mehr Toiletten, eine verbesserte Ausstattung der Toiletten und sehr hohe Qualitätsstandards für den Betrieb vor. Insbesondere werden die neuen Toiletten barrierefrei sein. Das kommt vor allem Menschen mit Behinderung sowie Seniorinnen und Senioren zugute. Städtebaulich und architektonisch passen sich die neuen Sanitäranlagen in die unterschiedlichsten Stadträume ein.

Ein probeweise aufgestellter Prototyp der neuen Toilettenanlagen wurde am 11. und 12. September 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, die neuen, barrierefreien Toilettenanlagen in Augenschein zu nehmen. Der Prototyp wurde allgemein sehr positiv wahrgenommen. Die Senatsverwaltung hat zahlreiche wertvolle Hinweise und Anregungen erhalten, die weitestgehend berücksichtigt werden konnten.

Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

barrierefrei + Mobilität: Neu: VBB Bus&Bahn-Begleitservice begleitet wieder am Wochenende Ab Dezember 2018 bietet der Bus&Bahn-Begleitservice des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) wieder seine ursprünglichen Servicezeiten an Sonnabenden und Sonntagen an., aus VBB

Ab Dezember 2018 bietet der #Bus&Bahn-Begleitservice des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) wieder seine ursprünglichen #Servicezeiten an Sonnabenden und Sonntagen an. Damit kann das Team des VBB Bus&Bahn-Begleitservice ab sofort an sieben Tagen die Woche zwischen 7:00 und 22:00 Uhr Begleitungen durchführen.

Das kostenlose Serviceangebot für #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste ermöglicht den Kundinnen und Kunden, Termine und Veranstaltungen auch am Wochenende wahrzunehmen. So können sie in der dunklen Jahreszeit gut unterstützt mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln an- und abreisen. Ermöglicht wird die Erweiterung des Angebots durch die finanzielle Unterstützung der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

Der VBB Bus&Bahn-Begleitservice richtet sich an Fahrgäste, die sich aufgrund von #Mobilitätseinschränkungen beim Bus- oder Bahnfahren unsicher fühlen. #Begleitet wird im gesamten Berliner Stadtgebiet – von der Wohnungstür zur Zieladresse und auf Wunsch auch wieder zurück. In diesem Jahr feierte der #Begleitservice für den Öffentlichen Nahverkehr sein 10jähriges Bestehen. Mehr als 120.000 Begleitungen wurden seit Bestehen insgesamt realisiert. Das kostenlose Angebot wird finanziert durch Arbeitsmarktmittel des Förderinstruments FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen) der Berliner Job Center, ergänzende Landesförderung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

Weitere Information und das neue Video zum VBB Bus&Bahn-Begleitservice unter vbb.de/begleitservice oder unter (030) 34649940.

Diese und weitere VBB-Presseinformationen finden Sie zum Download auch unter VBB.de/Presse

U-Bahn: Berliner U-Bahn Dauerbaustelle: Aufzüge in U-Bahnhöfen werden nicht fertig, aus Der Tagesspiegl

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-u-bahn-dauerbaustelle-aufzuege-in-u-bahnhoefen-werden-nicht-fertig/23708370.html

Alle #U-Bahnhöfe sollen #Aufzüge erhalten. Doch der Bauplan stockt. Es gibt Beschwerden aus immer mehr Vierteln.
Sie sollen das Leben erleichtern: die Aufzüge der BVG. Doch so leicht ist das alles gar nicht in Berlin.

Ein Blick auf die Statistik: 115 der gut 170 #U-Bahnhöfe haben mittlerweile einen #Aufzug. Heißt aber auch, dass über 50 U-Bahnhöfe keinen haben – und bei denen gerät die BVG immer weiter in Verzug. Beispiel #Viktoria-Luise-Platz in Schöneberg: Noch im Juni hatte Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne), das Jahr 2018 als Eröffnungstermin genannt. Das Jahr nähert sich dem Ende – die Bauarbeiten nicht. Zwar wurden im Sommer zahlreiche Bauzäune in der Motzstraße aufgestellt, der hintere Ausgang vergittert und ein erster Schuttcontainer gefüllt. Danach passierte nichts mehr. Mittlerweile liegt das Laub hoch hinter den Bauzäunen. Der volle Schuttcontainer steht immer noch da.

In dieser Woche sahen Anwohner nach einem halben Jahr wieder Arbeiter. BVG-Sprecherin Petra Reetz nennt den Grund: Kurz nach Baubeginn wurden völlig verrostete Stützen um den Ort des geplanten #Aufzuges entdeckt. Die Arbeiten wurden eingestellt, ein Prüfstatiker beauftragt. Der prüfte Monate, nun soll es tatsächlich weitergehen, sagte Reetz. Die Schäden seien im Vorfeld nicht bekannt und nicht erkennbar gewesen.
Böse Überraschungen
Eine Dauerbaustelle ist auch der benachbarte #Bayerische Platz, ebenfalls in Schöneberg. Das #Bahnhofsgebäude war ..

barrierefrei + Mobilität: Ganzjährige und barrierefreie Lösung als Alternative für den Spreetunnel in Friedrichshagen, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand, um eine vollständig #barrierefreie Alternative zum #Spreetunnel einzurichten?
Frage 2:
Welche Maßnahmen zu 1. sind geprüft worden, welche davon wurden warum verworfen und welche sind
noch in der Prüfung mit welchen Realisierungschancen und Zeitplänen?
Frage 3:
Welche grundsätzlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit eine barrierefreie #Fußgängerbrücke
über die Spree gebaut wird und wird so eine Lösung als einzige ganzjährige Variante favorisiert?
Frage 4:
Welche der unter 3. angefragten Voraussetzungen sind für den Bau einer barrierefreien Fußgängerbrücke
als Alternative zum Spreetunnel gegeben, welche aus welchen Gründen nicht?
Frage 5:
In welcher Form werden Anwohnerschaft und Interessenverbände in die weitere Planung einbezogen und
informiert?
Frage 6:
Inwieweit gibt es eine Abstimmung und mit welchen bisherigen Ergebnissen, zwischen den für Menschen mit
Behinderungen und für Verkehr zuständigen Senatsverwaltungen, eine Einbindung der Beauftragten für
Menschen mit Behinderungen in Treptow-Köpenick und Berlin sowie der BVG?
2
Frage 7:
Welche Mittel sind haushälterisch bereits vorhanden oder sollen in welcher Größenordnung zu welchem
Zeitpunkt entsprechend etatisiert werden?
Antwort zu 1 bis zu 7:
Derzeit besteht die Möglichkeit, die #Müggelspree im Bereich des Müggelparks durch den
in den Jahren 1926/1927 errichteten und unter Denkmalschutz stehenden #Spreetunnel zu
queren. Der Spreetunnel befindet sich innerhalb des Müggelparks, der u. a. mit seinem
alten Baumbestand als Gartendenkmal zur Erholung einlädt. Die Wegegestaltung und
Uferwandbefestigung im Bereich des Müggelparks wurde 2017 im Rahmen einer GRWFörderfinanzierung
unter denkmalschutzrelevanten Gesichtspunkten abgeschlossen.
Der Tunnel ist durchgängig in einer Breite von ca. 5 Metern fußläufig begehbar. Fahrräder
können beidseitig der Treppenanlagen über Fahrradrampen geführt werden. Eine
barrierefreie Zugänglichkeit konnte auch mit der letzten Instandsetzung des Bauwerks
(abgeschlossen in 2016) nicht realisiert werden. Da die Treppenanlagen relativ steil
ausgebildet sind, ist eine Anordnung von Schiebeebenen (wie etwa für die Fahrräder) zur
Nutzung z. B. durch Rollstuhlfahrer ausgeschlossen. Die steile Neigung macht eine
sichere Nutzung unmöglich und stellt ein Gefahrenpotential für alle Nutzerinnen und
Nutzer des Tunnels dar. Alternativ wurde der Einbau von zwei #Aufzügen betrachtet. Durch
die Konstruktion des Tunnels und die Abmessungen der Senkkästen ist der nachträgliche
Einbau von Aufzügen bautechnisch nicht möglich bzw. ließe sich nur mit einem kompletten
Abriss und Neubau der beiden denkmalgeschützten Zugangsbauwerke realisieren.
Im Rahmen der Instandsetzung wurde neben der Erneuerung der Beleuchtung und der
beiden Treppenanlagen auch die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Sehbehinderung
durch Integrieren von taktilen Platten in den Treppenpodesten und kontrastreichen
Markierungen der ersten und der letzten Treppenstufe verbessert.
Ergänzend zu den bislang erfolgten Überlegungen hinsichtlich der #Barrierefreiheit sollen in
einer Variantenuntersuchung die Lösungsmöglichkeiten Einbau von #Aufzugsanlagen mit
Teilabriss der Tunnelanlage, Neubau einer barrierefreien #Fußgängerbrücke, Einrichtung
einer #Fährverbindung und Nulllösung hinsichtlich Machbarkeit und Kosten bewertet
werden. Aus der Auswertung ergibt sich eine Vorzugsvariante. Nach einer sich
anschließenden Wirtschaftlichkeitsberechnung könnten bei entsprechendem Ergebnis
Mittel zunächst ins Investitionsprogramm des Landes Berlin aufgenommen und zu
gegebener Zeit für den Haushaltsplan angemeldet werden. Insbesondere der Neubau
einer Fußgängerbrücke und der Teilabriss/Ersatzneubau mit Aufzugseinbau der
Tunnelanlage stehen unter dem Vorbehalt der derzeitigen personellen Ressourcen.
Berlin, den 21.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz