barrierefrei + Mobilität: Sonderfahrdienst – Teil 3, aus Senat

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  1. Wie erklärt sich der Senat die Tatsache, dass über 30.000 Berlinerinnen und Berliner die
    gesundheitlichen Voraussetzungen zur Nutzung des #Sonderfahrdienstes (#SFD) nur 20.000 die
    notwendige #Magnetkarte besitzt, also nur Zweidrittel?
    Zu 1.: Eine Diskrepanz in Höhe von rd. 10.000 Personen zwischen der Anzahl von
    Menschen mit Behinderungen mit der Berechtigung zur Nutzung des besonderen
    Fahrdienstes aufgrund der Erfüllung entsprechender Kriterien und der Anzahl derer aus
    dieser Gruppe, die im Besitz einer für die konkrete Nutzung des Fahrdienstes
    erforderlichen Magnetkarte sind, ist nachweislich mindestens seit dem Jahre 2010 in
    dieser Größenordnung konstant gegeben, ist daher auch bisher nicht als ungewöhnlich
    anzusehen.
  2. Hält der Senat es für wünschenswert, dass mehr berechtigte Personen tatsächlich des SFD nutzen
    können, um ihre Teilhabe umzusetzen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie will er dies erreichen?
    Zu 2.: Grundsätzlich ist es aus Sicht des Senats wünschenswert, wenn
    mobilitätseingeschränkte Menschen im Wesentlichen durch Angebote eines
    barrierefreien ÖPNV am sozialen Leben teilhaben können. Der besondere Fahrdienst
    für Menschen mit Behinderungen bleibt dennoch auch weiterhin ein Angebot des
    Landes Berlin, auf das Menschen mit Behinderungen – bei Vorliegen der notwendigen
    Voraussetzungen zur Berechtigung für die Nutzung des Fahrdienstes – im Sinne eines
    Nachteilsausgleichs zugreifen können.
  3. Wie viele regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer des SFD gibt es?
  4. Wenn die Nutzeranzahl nur noch bei rund 2.500 liegt, während sie noch vor gut drei Jahren bei 7.500
    Nutzern lag, worauf führt der Senat dies zurück?
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    Zu 3. und 4.: Die durchschnittliche Anzahl der monatlichen Nutzerinnen und Nutzer des
    besonderen Fahrdienstes stellte sich in den vergangenen drei Jahren wie folgt dar:
    Im Jahr 2016 gab es durchschnittlich 2.660 Nutzerinnen und Nutzer.
    Im Jahr 2017 gab es durchschnittlich 2.568 Nutzerinnen und Nutzer.
    Im Jahr 2018 gab es durchschnittlich 2.503 Nutzerinnen und Nutzer.
    Eine – wie in der Frage 4 dargestellte – Entwicklung der Nutzerzahlen kann demnach
    nicht bestätigt werden.
  5. Hält der Senat die Tendenz, dass weniger als 10% der Berechtigten den SFD tatsächlich nutzen, für
    eine gute Entwicklung?
  6. Wenn nein, was wird er unternehmen, um den SFD wieder in der Praxis attraktiver zu machen?
    Zu 5. und 6.: In den vergangenen 8 Jahren ist die Anzahl der Menschen, die berechtigt
    sind, den besonderen Fahrdienst zu nutzen, auf einem gleichbleibenden Niveau von ca.
    30.000 bis 31.000 Menschen geblieben. In diesem Zeitraum blieb auch die Anzahl der
    Menschen, die im Besitz einer Magnetkarte waren – die Voraussetzung für die Nutzung
    des Fahrdienstes ist – auf einem gleichbleibenden Niveau von ca. 19.000 Menschen.
    Zur durchschnittlichen Anzahl der monatlichen Nutzerinnen und Nutzer des besonderen
    Fahrdienstes siehe die Antwort zu 3. und 4..
    Der Senat betrachtet die rückläufige Entwicklung der Nutzerzahlen und insbesondere
    die der in Anspruch genommenen Fahrten mit dem besonderen Fahrdienst als eine
    Entwicklung, die auf die seit Jahren verbesserte Barrierefreiheit im Angebot des ÖPNV
    zurückzuführen sein dürfte. Mitglieder des Fahrgastbeirates bestätigen dies mit der
    Aussage, dass der ÖPNV grundsätzlich immer, wenn es möglich ist, vorrangig genutzt
    wird.
    Mit der Schaffung individueller Beförderungsangebote – im Sinne einer
    Mobilitätsgarantie für Menschen mit Behinderungen -, wie sie im Mobilitätsgesetz für
    den ÖPNV gesetzlich verankert wurden, wird sich diese Entwicklung weiter fortsetzen
    und damit die soziale Teilhabe für Menschen mit Behinderungen weiter stärken.
  7. Gibt es eine allgemeinverbindliche Festlegung, welche zeitliche Abweichung zwischen bestellter
    Abholzeit und realer Abholzeit die Nutzerin bzw. der Nutzer akzeptieren muss? Denn eine halbe Stunde
    vor Ende der Theateraufführung oder des Konzerts gehen zu müssen ist genauso misslich wie in Folge
    des kompletten Kunstgenusses ohne Heimfahrt dazustehen.
    Zu 7.: Grundsätzlich sollte es keine zeitliche Abweichung zwischen bestellter Abholzeit
    und realer Abholzeit geben. Allerdings ist im Vertrag zwischen der für Soziales
    zuständigen Senatsverwaltung und dem Regiebetreiber für den besonderen Fahrdienst
    festgelegt, dass, wenn innerhalb von 20 Minuten nach vereinbartem Abholtermin noch
    kein Fahrzeug gekommen ist, für die Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit besteht,
    über eine Notrufnummer Kontakt mit der Regiezentrale aufzunehmen. Spätestens
    binnen 45 Minuten erfolgt dann von dort die Disposition eines entsprechenden
    Fahrzeugs.
  8. Wie ist die Ankündigung eines Vertreters des Landes Berlin im Fahrgastbeirat des SFD zu verstehen,
    dass alle SFD-Berechtigungen (Merkzeichen T) überprüft werden sollen? Steht die Verunsicherung der
    Nutzerinnen und Nutzer im Vordergrund oder soll damit eine Beschäftiggarantie für die Belegschaft des
    LaGeSo gewährleistet werden?
  9. Falls es der letztgenannte Grund ist, warum verkürzt man mit dem offensichtlich
    beschäftigungssuchenden Personal des LaGeSo nicht endlich die Bearbeitungsdauer bei Anträgen auf
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    einen Schwerbehindertenausweis?
    Zu 8. und 9.: Dass im Fahrgastbeirat des besonderen Fahrdienstes für Menschen mit
    Behinderungen von einem Vertreter des Landes Berlin eine Ankündigung erfolgt sein
    soll, dass alle Sonderfahrdienst-Berechtigung (SFD-Berechtigungen) überprüft werden
    sollen, lässt sich auch nach Durchsicht der Protokolle des Fahrgastbeirates der
    vergangenen Jahre nicht nachvollziehen. Zwischen der Anzahl der SFDBerechtigungen
    und der Bearbeitungsdauer bei Anträgen auf einen
    Schwerbehindertenausweis besteht kein Sachzusammenhang.
    Berlin, den 4. Februar 2019
    In Vertretung
    Daniel T i e t z e

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales