barrierefrei + Mobilität: Ganzjährige und barrierefreie Lösung als Alternative für den Spreetunnel in Friedrichshagen, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand, um eine vollständig #barrierefreie Alternative zum #Spreetunnel einzurichten?
Frage 2:
Welche Maßnahmen zu 1. sind geprüft worden, welche davon wurden warum verworfen und welche sind
noch in der Prüfung mit welchen Realisierungschancen und Zeitplänen?
Frage 3:
Welche grundsätzlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit eine barrierefreie #Fußgängerbrücke
über die Spree gebaut wird und wird so eine Lösung als einzige ganzjährige Variante favorisiert?
Frage 4:
Welche der unter 3. angefragten Voraussetzungen sind für den Bau einer barrierefreien Fußgängerbrücke
als Alternative zum Spreetunnel gegeben, welche aus welchen Gründen nicht?
Frage 5:
In welcher Form werden Anwohnerschaft und Interessenverbände in die weitere Planung einbezogen und
informiert?
Frage 6:
Inwieweit gibt es eine Abstimmung und mit welchen bisherigen Ergebnissen, zwischen den für Menschen mit
Behinderungen und für Verkehr zuständigen Senatsverwaltungen, eine Einbindung der Beauftragten für
Menschen mit Behinderungen in Treptow-Köpenick und Berlin sowie der BVG?
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Frage 7:
Welche Mittel sind haushälterisch bereits vorhanden oder sollen in welcher Größenordnung zu welchem
Zeitpunkt entsprechend etatisiert werden?
Antwort zu 1 bis zu 7:
Derzeit besteht die Möglichkeit, die #Müggelspree im Bereich des Müggelparks durch den
in den Jahren 1926/1927 errichteten und unter Denkmalschutz stehenden #Spreetunnel zu
queren. Der Spreetunnel befindet sich innerhalb des Müggelparks, der u. a. mit seinem
alten Baumbestand als Gartendenkmal zur Erholung einlädt. Die Wegegestaltung und
Uferwandbefestigung im Bereich des Müggelparks wurde 2017 im Rahmen einer GRWFörderfinanzierung
unter denkmalschutzrelevanten Gesichtspunkten abgeschlossen.
Der Tunnel ist durchgängig in einer Breite von ca. 5 Metern fußläufig begehbar. Fahrräder
können beidseitig der Treppenanlagen über Fahrradrampen geführt werden. Eine
barrierefreie Zugänglichkeit konnte auch mit der letzten Instandsetzung des Bauwerks
(abgeschlossen in 2016) nicht realisiert werden. Da die Treppenanlagen relativ steil
ausgebildet sind, ist eine Anordnung von Schiebeebenen (wie etwa für die Fahrräder) zur
Nutzung z. B. durch Rollstuhlfahrer ausgeschlossen. Die steile Neigung macht eine
sichere Nutzung unmöglich und stellt ein Gefahrenpotential für alle Nutzerinnen und
Nutzer des Tunnels dar. Alternativ wurde der Einbau von zwei #Aufzügen betrachtet. Durch
die Konstruktion des Tunnels und die Abmessungen der Senkkästen ist der nachträgliche
Einbau von Aufzügen bautechnisch nicht möglich bzw. ließe sich nur mit einem kompletten
Abriss und Neubau der beiden denkmalgeschützten Zugangsbauwerke realisieren.
Im Rahmen der Instandsetzung wurde neben der Erneuerung der Beleuchtung und der
beiden Treppenanlagen auch die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Sehbehinderung
durch Integrieren von taktilen Platten in den Treppenpodesten und kontrastreichen
Markierungen der ersten und der letzten Treppenstufe verbessert.
Ergänzend zu den bislang erfolgten Überlegungen hinsichtlich der #Barrierefreiheit sollen in
einer Variantenuntersuchung die Lösungsmöglichkeiten Einbau von #Aufzugsanlagen mit
Teilabriss der Tunnelanlage, Neubau einer barrierefreien #Fußgängerbrücke, Einrichtung
einer #Fährverbindung und Nulllösung hinsichtlich Machbarkeit und Kosten bewertet
werden. Aus der Auswertung ergibt sich eine Vorzugsvariante. Nach einer sich
anschließenden Wirtschaftlichkeitsberechnung könnten bei entsprechendem Ergebnis
Mittel zunächst ins Investitionsprogramm des Landes Berlin aufgenommen und zu
gegebener Zeit für den Haushaltsplan angemeldet werden. Insbesondere der Neubau
einer Fußgängerbrücke und der Teilabriss/Ersatzneubau mit Aufzugseinbau der
Tunnelanlage stehen unter dem Vorbehalt der derzeitigen personellen Ressourcen.
Berlin, den 21.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz