barrierefrei + Bahnhöfe: Blindenleitsystem entlang der U-Bahnlinie 5, aus Senat

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Frage 1:
Welche Stationen der #U-Bahnlinie 5 verfügen über ein Blindenleitsystem?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Auf der U-Bahnlinie 5 sind auf folgenden Bahnhöfen Blindenleitsysteme eingebaut:
#Alexanderplatz, #Schillingstraße, #Strausberger Platz, #Weberwiese, #Frankfurter Tor,
#Magdalenenstraße, #Lichtenberg, #Friedrichsfelde, #Tierpark.
Auf dem oberirdischen Streckenabschnitt verfügt der #U-Bahnhof #Kienberg (#Gärten der Welt)
über ein Blindenleitsystem.“
Frage 2:
Welche Planungen gibt es ein solches Blindenleitsystem auf allen Stationen zu etablieren?
2
Frage 4:
Welche Gründe waren für diese Entscheidung ausschlaggebend?
Antwort zu 2 und 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Einbau von Blindenleitsystemen erfolgt in der Regel im Zuge einer
Grundinstandsetzung bzw. bei einem Aufzugseinbau. Dies ist auf den betroffenen UBahnhöfen ohne Blindenleitsystem frühestens ab 2025 vorgesehen.“
Frage 3:
Trifft es zu, dass bei der Erneuerung des Bahnsteiges der Station Biesdorf Süd auf ein solches
#Blindenleitsystem im Boden verzichtet wurde?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Auf dem U-Bahnhof #Biesdorf-Süd wurden die #Bahnsteigkanten erneuert. Dies war (nur)
eine notwendige #Instandhaltungsmaßnahme.“
Frage 5:
Wie bewertet der Senat diese Entscheidung hinsichtlich des Zieles #Mobilität möglichst barrierefrei zu
ermöglichen?
Antwort zu 5:
Die von der BVG genannten baulichen Zusammenhänge sind grundsätzlich sachlich
nachvollziehbar. Der Aufgabenträger wird jedoch im Rahmen seiner regelmäßigen
Abstimmungen mit der BVG prüfen lassen, inwieweit eine möglichst frühzeitige Ausrüstung
mit Leitsystemen, ggf. auch unabhängig von einer Grundinstandsetzung mit provisorischen
Lösungen, umsetzbar ist.
Berlin, den 17.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + barrierefrei: Betrieb von Aufzügen an S- und U-Bahnhöfen, aus Senat

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Frage 1:

Wie oft waren Aufzüge an folgenden S-Bahnhöfen seit 2017 außer Betrieb (bitte Angabe der Gründe und Dauer der Außerbetriebnahme): Mahlsdorf, Kaulsdorf, Biesdorf, Marzahn, Springpfuhl?

Antwort zu 1:

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„Folgend sind die #Verfügbarkeit der Anlagen ab dem Jahr 2018 inklusive der primären Ausfallgründe dargestellt. Zu beachten ist hierbei, dass Stationen mit mehreren Aufzugsanlagen zusammengefasst sind:

Jahr Mahlsdorf 3 Anlagen Kaulsdorf 2 Anlagen Biesdorf 3 Anlagen Marzahn 1 Anlage Springpfuhl 1 Anlage
2018 98,8 % 98,3 % 98,6 % 97,5 % 88,6 %2
2019 97,6 % 99,5 % 98,5 % 98,7 % 83,0 %3
2020 99,0 % 90,2 %1 99,7 % 99,5 % 99,3 %

 

1 Ersatzteilbeschaffung verzögerte eine schnelle Instandsetzung

2 Ausfall aufgrund von Vandalismus (Zerstörung der Türen)

3 Planung, Instandsetzung der gesamten unteren Tragkonstruktion, Neuabnahme durch den TÜV

Werden Störungen festgestellt, werden diese in der Regel durch die Techniker umgehend behoben bzw. die Ersatzteilbeschaffung gestartet.“

Frage 2:

Wie oft war der Aufzug am U-Bahnhof Kienberg (Gärten der Welt) seit 2017 außer Betrieb? (Bitte Angabe der Gründe und Dauer der Außerbetriebnahme.)

Antwort zu 2:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Der Aufzug am U-Bahnhof Kienberg (Gärten der Welt) ist seit dem 16. Dezember 2016 in Betrieb. Die Zuverlässigkeit des Betriebs liegt über der zu erfüllenden Quote von 95 %, die im Verkehrsvertrag festgehalten ist.

  • Im ersten Betriebsjahr 2017 gab es insgesamt neun technisch bedingte Ausfälle mit einer durchschnittlichen Ausfallzeit von 19 Durch Bauarbeiten auf dem Bahnsteig war der Aufzug im Jahr 2017 weitere zwei Tage außer Betrieb.
  • 2018 und 2019: jeweils fünf Ausfälle mit einer durchschnittlichen Ausfallzeit von sechs Gründe: technische Störung und Schachtreinigung.
  • 2019: der U-Bahnhof Kienberg war im Rahmen von Bauarbeiten an der Gleisanlage acht Wochen In dieser Zeit stand die Aufzugsanlage den Fahrgästen nicht zur Verfügung.
  • 2020: bisher drei Ausfälle, bei denen die Aufzugsanlage für durchschnittlich acht Stunden außer Betrieb Gründe: eine technische und eine vandalismusbedingte Störung sowie eine Schachtreinigung.

In den 46 Betriebsmonaten wurden die vertraglich vereinbarten monatlichen Wartungen sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt, die mitunter zu zusätzlichen, kurzen Unterbrechungen des Betriebs führten.“

Berlin, den 17.11.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Taxi + barrierefrei: Wie steht es um das Förderprogramm „Inklusionstaxi Berlin“, aus Senat

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Die einmalige Projektförderung für den Umbau eines vorhandenen Fahrzeugs oder für die Anschaffung
eines Inklusionstaxis beträgt maximal 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer).
1. Wie viele Anträge auf Förderung wurden bisher gestellt und wie viele Anträge davon wurden positiv
beschieden?
Zu 1.: Mit Stand 03.11.2020 wurden 23 Anträge auf insgesamt 27 Förderungen für Umbauten
zu/an einem #Inklusionstaxi bzw. Erwerb eines solchen gestellt. Ein Antrag für ein #Taxi wurde
zurückgezogen. Positiv wurden bislang 18 Anträge beschieden, vier weitere Anträge sind noch
offen. Es wurden bisher keine Anträge abgelehnt.
2. Wie hoch ist die bisher ausgezahlte Gesamtsumme und wie hoch ist die Gesamtsumme des
Förderprogramm?
Zu 2.: Bis zum 03.10.2020 wurden insgesamt 131.062,51 € ausgezahlt. Weitere
89.549,33 € wurden bewilligt und können nach Abschluss und Nachweis der Umbaubzw. Anschaffungskosten zur Auszahlung kommen. Insgesamt wurden bei Auflage des
Förderprogramms von einem Volumen i. H. v. bis zu 3,78 Mio. € ausgegangen.
2
3. Ist das Förderprogramm zeitlich befristet? Wenn ja, wann läuft das Programm aus?
Zu 3.: Bei Beginn des Förderprogramms wurde davon ausgegangen, dass eine
schrittweise Umsetzung von Umrüstungen nicht vor Mitte 2018 zu erwarten sei und
voraussichtlich bis Ende 2022 andauern würde. Da die Mittel bislang nicht in erwartetem
Umfang abgerufen wurden, wurden bisher nicht abgerufene Haushaltsmittel aktuell für
den Haushalt 2022/2023 angemeldet.
4. Die Zuwendungsvoraussetzung richten sich direkt an Taxiunternehmen. In welchem Umfang haben
Hersteller von Inklussionstaxis, die Möglichkeit zertifizieren zu lassen
Zu 4.: Es ist aus der Frage nicht erkennbar, was zertifiziert werden soll und was aus einer
solchen Zertifizierung abzuleiten wäre.
5. Gab es hierzu bereits Kontakt mit Herstellern, welche inklusive Taxis herstellen? Wenn ja, welche
Informationen liegen hierzu vor?
Zu 5.: Es gab Anfragen von anbietenden/vertretenden Unternehmen, die bereits
fertige/umgebaute Taxis an Taxiunternehmen als Endkunden veräußern wollten. Deren
Fragen bezogen sich insbesondere auf die Förderhöhe und die Voraussetzungen, unter
denen eine Förderung möglich ist. Direkte Kontakte zu Herstellern inklusiver Taxis gibt
es nicht.
Berlin, den 13. November 2020
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Infrastruktur + Fahrzeuge: Die U-Bahn-Linie 5, aus Senat

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Frage 1:
Wann werden auf den U-Bahnhöfen der Linie #U5, die bisher nicht über ein Blindenleitsystem verfügen, die
entsprechenden Leitsysteme umgesetzt? Warum ist eine Umsetzung bisher nicht erfolgt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Einbau von Blindenleitsystemen erfolgt in der Regel im Zusammenhang mit einem
Aufzugseinbau oder einer grundhaften Erneuerung des Bahnsteigbelages (Bsp. U-Bhf.
#Kienberg – Gärten der Welt).“.“
Grundsätzlich sieht der Nahverkehrsplan Berlin eine vollständige Barrierefreiheit bis zum
01.01.2022 vor.
Frage 2:
Ab wann wird die Nachrüstung mit zusätzlichen Aufzügen erfolgen? Wann ist vor dem Hintergrund mit der
vollständigen #Barrierefreiheit des U-Bahnnetzes zu rechnen?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle Bahnhöfe der östlichen U5 besitzen Rampen und gelten somit als #barrierefrei. Eine
Nachrüstung mit Aufzügen erfolgt in Abstimmung mit dem Land Berlin langfristig nach
Plan der barrierefreien Nachrüstung aller Berliner U-Bahnhöfe.“
Frage 3:
Welchen aktuellen Stand haben die Prüfungen für den #Denkmalschutz auf der Linie U5? Wie steht der Senat
zu dem Vorschlag, einzelne Bahnhöfe unter Denkmalschutz zu stellen?
Antwort zu 3:
Das Landesdenkmalamt untersucht aktuell die in den 1970er und 80er Jahren errichteten
Bahnhöfe der Linie U5 auf ihre Denkmaleigenschaft. Die U5 zwischen #Tierpark und
#Hönow ist die einzige U-Bahn-Strecke, die in der DDR errichtet wurde. Sie stellt somit ein
einzigartiges Zeugnis der #Verkehrsgeschichte der deutschen Nachkriegszeit dar. Sofern
die Denkmaleigenschaft erkannt wird, erfolgt eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung.
Frage 4:
Wie wird der allgemeine Zustand folgender U-Bahnhöfe eingeschätzt: Hönow, #Louis-Lewin-Straße,
#Hellersdorf, #Cottbusser Platz, #Kienberg (Gärten der Welt), #Kaulsdorf-Nord, #Wuhletal, #Elsterwerdaer Platz,
#Biesdorf-Süd?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle U-Bahnhöfe sind betriebssicher. Aufgrund von #Materialverschleiß sowie
Vandalismus-schäden sind regelmäßige Reparaturen sowie Teilsanierungen erforderlich.
Wesentliche Veränderungen des Erscheinungsbildes (analog U-Bhf. Kienberg – Gärten
der Welt) sind aufgrund der Denkmalschutzvorgaben nicht gestattet.“
Frage 5:
Wie oft werden die unter 2. genannten Bahnhöfe gereinigt? Welche Leistungen sind im Reinigungsvertrag
vorgeschrieben?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Bahnhöfe der U5 werden mindestens zweimal täglich gereinigt. Im Reinigungsvertrag
sind tägliche Unterhaltsreinigungen, wöchentliche und monatliche Objektreinigungen
sowie halbjährliche Grundreinigungen vereinbart. Die Graffitientfernung im für den
Fahrgast relevanten Bereich erfolgt in der Regel alle 3 Tage.“
3
Frage 6:
Wie hoch waren die durch Vandalismus verursachten Schäden an den unter 2. genannten Bahnhöfen in den
Jahren 2017, 2018 und 2019?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Aufwendungen für Vandalismusschäden werden nicht für jeden der 173 Bahnhöfe
statistisch einzeln erfasst.“
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Stand des Sanierungskonzepts für den #Waisentunnel? Welcher Zeitplan wird verfolgt?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit läuft die europaweite Ausschreibung für die Planungsleistungen. Die Vergabe
dieser Leistungen soll, sofern keine Vergaberügen bei der Vergabekammer eingereicht
werden, bis zum Jahresende erfolgen.“
Frage 8:
Wann soll der Waisentunnel zwischen Jannowitzbrücke und Alexanderpatz wieder in Betrieb genommen
werden, um die U5 wieder an das restliche U-Bahn-Netz anbinden zu können?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der momentane Zeitplan sieht folgenden Ablauf vor:
§ Vergabe Planungsleistungen bis Ende 2020
§ Planung bis einschließlich 3. Quartal 2021 inkl. Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen
§ Anschließend Vergabeverfahren der Bauleistungen (ca. 6 Monate bis Anfang 2.
Quartal 2022)
§ Beginn der Bauleistungen Mitte 2. Quartal 2022
Derzeit abgeschätzte Bauzeit ca. 3 Jahre“
Frage 9:
Wie hoch sind die Kosten für die Sanierung des Tunnels?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die bei der Sanierung des Waisentunnels zu erwartenden Kosten werden derzeit auf ca.
30 Mio. Euro abgeschätzt (inkl. Planungsleistungen).“
4
Frage 10:
Welche Sanierungsmaßnahmen sind auf dem Netz der U5 ab Friedrichsfelde bis Hönow vorgesehen?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nachfolgende Sanierungsarbeiten sind geplant:
#Gleiserneuerung in Hönow Gl. 2b, 5, 6 2021
Gleiserneuerung zw. Hellersdorf und Louis-Lewin-Str. 2022
#Weichenerneuerung am U-Bhf. Hellersdorf 2022
Gleiserneuerung zw. Hellersdorf und Kaulsdorf Nord 2023
Erneuerung Rampengleise zw. Tierpark u. Biesdorf Süd 2021“
Frage 11:
Wie wird in dem Abschnitt der Zustand der #Signaltechnik eingeschätzt? Inwiefern wird diese ersetzt und
modernisiert?
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Signaltechnik befindet sich in einem betriebssicheren Zustand, die Substitutionsmaßnahme befindet sich derzeit in der Planung (siehe Frage 16).“
Frage 12:
Wie soll erreicht werden, dass die Züge auf der U5, wie alle anderen Linien im Großprofilnetz, die
#Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erreichen?
Antwort zu 12:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit wird mit Ablösung der Bestandstechnik durch
neue Signaltechnik realisiert.“
Frage 13:
Ab wann werden auf der Linie U5 wieder #Großprofil-Züge verkehren?
Antwort zu 13:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Auf der U-Bahnlinie 5 verkehren auch heute Großprofil-Züge. Die Zuggattungen der U5
bestehen aus den Großprofilbaureihen #F sowie #H und der Kleinprofilbaureihe #IK. Es ist in
Planung, dass voraussichtlich ab 2027 die Baureihe IK nicht mehr auf der U5 zum Einsatz
kommen wird.“
5
Frage 14:
Wann soll die Umstellung auf #Teilautomatisierung (#GoA2) auf der U5 erfolgen?
Antwort zu 14:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit ist ein Projekt aufgesetzt, welches die Umstellung auf Teilautomatisierung für die
U5 und die U8 bis Ende 2030 zum Ziel hat.“
Frage 15:
Welche Voraussetzungen müssen für die Umsetzung der Teilautomatisierung erfüllt sein?
Antwort zu 15:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
– Ausrüstung der Fahrzeuge
– Ausrüstung der Strecke
– Ausbildung der Bediensteten
– Zulassung durch die Technische Aufsichtsbehörde (#TAB)“
Frage 16:
Welche Umsetzungsschritte für die Teilautomatisierung wurden bereits angegangen? Welche Schritte
stehen noch aus?
Antwort zu 16:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Das Projekt befindet sich am Anfang eines Ausschreibungsverfahrens. Alle weiteren
Schritte stehen noch aus.“
Frage 17:
Welche Kosten sind mit der Teilautomatisierung verbunden und welche finanziellen Vorkehrungen sind dafür
bereits getroffen worden?
Antwort zu 17:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit können noch keine Projektkosten benannt werden.“
Frage 18:
Welche Verbesserungen sind mit der Teilautomatisierung verbunden?
6
Antwort zu 18:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ziel der Teilautomatisierung ist u. a. die Entlastung des Fahrpersonals und eine
Verstetigung des U-Bahnbetriebes.“
Berlin, den 03.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Mobilität: Aufgabenbereich Schüler*innentransport in Berlin, aus Senat

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Gemäß § 36 Absatz 2 der #Sonderpädagogikverordnung vom 19. Januar 2005 (GVBl.
S. 57), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. September 2019 (GVBl. S. 565),
obliegt den Schulträgern die Entscheidung, ob Schülerinnen und Schüler, die wegen
ihrer #Behinderung die Schule nicht auf dem üblichen Weg erreichen können, Beförderungsleistungen erhalten. Der jeweilige Schulträger entscheidet auch über Art und
Umfang einer etwaigen #Beförderung.
Die Schriftliche Anfrage betrifft daher Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Bezirksämter um Zulieferung gebeten. Zehn Bezirke übermittelten zu den Fragen aussagekräftige Informationen; hinzu kommen noch die Ergebnisse für die zentral verwalteten Schulen.
1.Welche Stelle/welches Amt formuliert und organisiert die #Ausschreibung für Firmen, die den
#Transport für Berliner Schüler*innen mit Behinderungen anbieten?
Zu 1.:
Die Ausschreibungen werden in der Regel von den bezirklichen Schul- und Sportämtern formuliert und vorbereitet. Bei der Durchführung der Ausschreibungen wird in
den meisten Bezirken die zentrale Vergabestelle, im Bedarfsfall das Rechtsamt einbezogen. Im Bereich der zentral verwalteten Schulen erfolgt die Vergabe wegen der
geringen Zahl zu befördernder Personen (sieben) freihändig. Die Beförderung ein-
2
zelner Schülerinnen und Schüler erfolgt in der Regel auch in den Bezirken im Rahmen einer freihändigen Vergabe. Einzelbeförderungen werden beauftragt, wenn aufgrund vorliegender Behinderungen oder Erkrankungen einer Schülerin oder eines
Schülers oder wegen zu entfernt gelegener Fahrtziele oder wegen erheblicher Abweichungen der Beförderungszeiten vom regelmäßigen Stundenplan die Teilnahme
an einer Sammelbeförderung nicht möglich ist.
2. Wie viele Verträge gibt es derzeit mit welcher Laufzeit (Aufschlüsselung nach Bezirken erbeten)?
Zu 2.:
Zur Vermeidung von Missverständnissen wird vorangestellt, dass ein Vertrag oftmals
nicht identisch mit einer einzigen Beförderungsleistung ist. Er kann mehrere Fahrten
zu einer Schule oder zu benachbarten Schulen umfassen.
Mitte 4 Verträge bis Ende des Schuljahres 2019/2020, die
wegen der Covid19-Pandemie um ein halbes Schuljahr verlängert wurden
Friedrichshain-Kreuzberg Keine Meldung
Pankow 2 Verträge bis Ende des Schuljahres 2020/2021
Charlottenburg-Wilmersdorf 7 Verträge bis Ende des Schuljahres 2020/2021
Spandau 7 Verträge à maximal 4 Jahre (kündbar bis 3 Monate
vor Ende des 1. Schuljahres, danach jeweils halbjährige Verlängerung mit gleicher Kündigungsfrist), 8
Einzelbeförderungen à maximal 1 Jahr
Steglitz-Zehlendorf Keine Meldung
Tempelhof-Schöneberg 5 Verträge bis Ende des Schuljahres 2020/2021
Neukölln 8 Verträge à 3 Jahre (bis Ende des Schuljahres
2020/2021), 120 Einzelbeförderungen mit individuellen Laufzeiten
Treptow-Köpenick 4 Verträge à 3 Jahre (zunächst 1 Jahr, danach 2 1-
jährige Verlängerungsoptionen)
Marzahn-Hellersdorf 1 Vertrag à 4 Jahre, 3 Verträge à 2 Jahre, jeweils mit
einer 1-jährigen Verlängerungsoption
Lichtenberg 3 Verträge à 3 Jahre, 1 Vertrag à 4 Jahre
Reinickendorf 1 Vertrag à 3 Jahre, 4 Verträge à 1 Jahr, mehrere
kleinere Aufträge unter 1 Jahr
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
7 Einzelbeförderungen à 1 Jahr
3. Welche Qualifikationen müssen die Fahrer*innen haben, die Schüler*innen mit Behinderungen
und/oder chronischen Erkrankungen transportieren?
4. Ist ein Personenbeförderungsschein für alle Fahrer*innen obligatorisch?
Zu 3. und 4.:
Die Personalauswahl obliegt dem Auftragnehmer. Er ist vertraglich verpflichtet, nur
zuverlässiges und für die Schulwegbeförderung geeignetes Personal einzusetzen.
Die Qualifikationen der eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer ergeben sich aus den
Vorgaben der jeweiligen Ausschreibung und unterscheiden sich je nach Schulträger.
3
Obligatorisch ist die für die jeweilige Fahrzeugklasse benötigte Fahrerlaubnis (Kleinbus Klasse B, Kraftomnibus Klasse D). Ein Personenbeförderungsschein ist für die
Schulwegbeförderung rechtlich nicht verpflichtend, da die maßgebliche Verordnung
über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Beförderungsgesetzes vom 30. August 1962, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung, dies nicht vorsieht. Gleichwohl kann eine solche Verpflichtung in der Ausschreibung formuliert werden, so wie in den Bezirken Mitte, Tempelhof-Schöneberg,
Neukölln, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf. An die Fahrerinnen und Fahrer werden insbesondere folgende Anforderungen gestellt (jedoch nicht alle von allen
Schulträgern gleichermaßen und einige nur bei Personen ohne Personenbeförderungsschein):
– Vorlage eines aktuellen, erweiterten Führungszeugnisses ohne Eintragungen
– jährlicher Auszug aus dem Verkehrszentralregister
– Nachweis der gesundheitlichen Eignung, insbesondere nach dem 60. Lebensjahr
– Nachweis eines belegten Erste-Hilfe-Lehrgangs (ggf. Auffrischung)
– Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes/einer Augenärztin, das höchstens
ein Jahr alt ist
– Erfahrungen auf dem Gebiet der Personenbeförderung
– mehrjährige Fahrpraxis
– Schulung bei der Beförderung von geistig und körperlich behinderten Menschen (auch Einweisung in das Bedienen von Liften und Rampen)
– ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
– gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bei Fahrerinnen und Fahrern außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf erwartet bei der Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt
„Hören und Kommunikation“ zudem Grundkenntnisse der Deutschen Gebärdensprache.
5. Wo beginnt ihre Transport-Leistung und wann endet sie?
Zu 5.:
Standardmäßig beginnt die Beförderungsleistung am Wohn- oder Betreuungsort vor
der Haustür – oder einem vereinbarten Sammelpunkt – und endet vor der besuchten
Schule mit der Übergabe an das Lehr- oder Betreuungspersonal; auf der Rückfahrt
wiederholt sich das Geschehen in umgekehrter Reihenfolge. Dies gilt entsprechend
auch für die Beförderung von Grund- oder Gemeinschaftsschulen zu den Schwimmstätten. Vereinzelt werden Sonderleistungen (z. B. Abholung vor der Wohnungstür
bzw. Übergabe in der Schule, Fahrt zum Hort) vereinbart.
6. Für welche Leistungen werden die Fahrer*innen laut Vertrag bezahlt?
Zu 6.:
In der Regel werden keine Verträge mit einzelnen Fahrerinnen und Fahrern abgeschlossen. Mithin wird nicht das Fahrpersonal, sondern das jeweils beauftragte Beförderungsunternehmen für die Beförderungsleistung und alle in unmittelbarem Zusammenhang damit stehenden Leistungen bezahlt. Diese umfasst neben den eigent-
4
lichen Fahrten insbesondere die Einsatz- und Tourenplanung, die Berücksichtigung
geänderter Unterrichtszeiten sowie die Kontakte zu Erziehungsberechtigten und
Schulen. Die Fahrerinnen und Fahrer selbst leisten auch Hilfestellung beim gefahrlosen Ein- und Ausstieg der Schülerinnen und Schüler, verantworten deren ordnungsgemäßes Anschnallen und haben die Aufsicht während der Fahrt, sofern keine Begleitperson mitfährt.
7. Wird die tatsächlich erfolgte Leistung im Zeitumfang vergütet oder wird eine Pauschale für einzelne
Fahrten entlohnt?
Zu 7.:
Um Missverständnisse zu vermeiden, wurden unter den Begriff „Einzelfahrtpauschale“ alle Fahrten subsummiert, die im Rahmen einer zusammenhängenden Beförderungsleistung am selben Tag stattfinden, also nicht nur Einzelfahrten zur Schule oder
zur Wohnung, sondern auch Hin- und Rückfahrten. Die Frage wurde zudem erweitert
um mögliche andere Abrechnungsmodelle. Überwiegend rechnen die Schulträger
nach Einzelfahrtpauschale ab, die Bezirke Tempelhof-Schöneberg, TreptowKöpenick und Lichtenberg nach Zeitumfang. Der Bezirk Mitte rechnet nach Festpreis
(je Stunde) ab, der Bezirk Pankow nach Kilometer (je Tour).
Berlin, den 22. Oktober 2020
In Vertretung
Beate Stoffers
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

Bahnhöfe: Was nicht passt, wird passend gemacht Der U-Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz wird barrierefrei ausgebaut , aus BVG

Der #U-Bahnhof #Sophie-Charlotte-Platz wird #barrierefrei ausgebaut und erhält zwei neue Aufzüge. Für den Einbau der Aufzüge, müssen Vorbereitungen getroffen werden. Unter anderem werden die Bahnsteigplatten ertüchtigt und in der Höhe angepasst, um einen stufenlosen Einstieg in die #U-Bahn zu ermöglichen. Diese Arbeiten finden von Montag, den 26. Oktober 2020, zirka 03:30 Uhr bis Freitag, den 27. November 2020, zirka 03:30 Uhr statt. Die U-Bahnlinie 2 hält in Richtung #Ruhleben nicht am U-Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz. Auf dem restlichen Streckenabschnitt ist die U-Bahnlinie 2 wie gewohnt im Einsatz.

Im Anschluss folgt die andere Bahnsteigseite, worüber die BVG rechtzeitig gesondert informiert.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Bahnhöfe: Platz für neue Bahnsteige Die Berliner Verkehrsbetriebe knöpfen sich nun, wie bereits angekündigt, , aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe knöpfen sich nun, wie bereits angekündigt, die andere #Bahnsteigseite des U-Bahnhofs #Potsdamer Platz vor. Von Montag, den 12. Oktober 2020 bis Herbst 2021 besteht in Richtung S+U Pankow am S+U Potsdamer Platz kein Halt. In Richtung U #Ruhleben hält die #U2 wieder wie gewohnt am U Potsdamer Platz.

Fahrgäste, die den U-Bahnhof Potsdamer Platz in Richtung S+U Pankow erreichen wollen, fahren bis zur nächsten Station und von dort wieder eine zurück. Fahrgäste, die gut zu Fuß sind, können alternativ auch die U-Bahnhöfe #Mohrenstraße und #Mendelssohn-Bartholdy-Park nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Bahnhöfe + Stationen: BVG rüstet auf Die Berliner Verkehrsbetriebe führen am S Landsberger Allee notwendige Arbeiten für den Aufzugseinbau … , aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe führen am S #Landsberger Allee notwendige Arbeiten für den #Aufzugseinbau durch. Das Aufzugsgerüst wird angeliefert und eingebaut. Die #Straßenbahnlinien #M5, #M6, #M8 und #M10 fahren von Freitag, den 9. Oktober 2020, zirka 21:00 Uhr, bis Montag, 12. Oktober 2020, zirka 04:30 Uhr nicht am S Landsberger Allee. Ein #Ersatzverkehr zwischen Oderbruchstraße/Karl-Lade-Straße und Landsberger Allee/Petersburger Straße ist eingerichtet.

Von Freitag, den 20. November 2020, 21:00 Uhr bis Montag, den 23. November 2020, Betriebsbeginn fahren die drei Linien ebenfalls nicht am S Landsberger Allee. In diesem Zeitraum wird die Verglasung des Aufzugs und der Innenausbau des Aufzugs vorgenommen. Ein Ersatzverkehr zwischen Oderbruchstraße/Karl-Lade-Straße und Landsberger Allee/Petersburger Straße ist eingerichtet.

Alle weiteren Informationen zu den Linienänderungen finden Fahrgäste auf bvg.de, in der Fahrinfo-App der BVG sowie im Navi.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Bahnhöfe: Eins, zwei, barrierefrei Der U-Bahnhof Spichernstraße hat jetzt seinen zweiten Aufzug., aus BVG

Der #U-Bahnhof #Spichernstraße hat jetzt seinen zweiten #Aufzug. Am heutigen Mittwoch, 30. September 2020, ist die Anlage in Betrieb gegangen. Der Aufzug verbindet die Bahnsteigseite der #U3 in Richtung Krumme Lanke, den Bahnsteig der #U9 sowie die #Straßenebene miteinander.  Mit der Inbetriebnahme des neuen Aufzugs ist der 1959 (U3) bzw. 1961 (U9) eröffnete U-Bahnhof ab sofort einer von insgesamt 134 #barrierefrei zugänglichen BVG-Bahnhöfen. Auch der direkte Übergang zwischen den Linien U3 und U9 ist ab sofort wieder für Fahrgäste geöffnet.

Die Arbeiten am Aufzug haben im April 2018 begonnen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 4,5 Millionen Euro. Für den Einbau dieses Aufzugs mussten die Baufachleute der BVG einige statische Herausforderungen meistern. So mussten unter anderem tragende Bauteile abgebrochen und neu errichtet werden. Um die Einschränkungen für die Fahrgäste so minimal wie möglich zu halten, fanden die Arbeiten zudem größtenteils unter laufendem Betrieb statt.

Der erste Aufzug, der die Straßenebene mit dem Bahnsteig der U3 in Richtung Wittenbergplatz verbindet, wurde bereits am 30. April dieses Jahres in Betrieb genommen. Bereits mit dessen Einbau wurden die Bahnsteigsohlen der U3 saniert. Die beiden Seitenbahnsteige haben einen neuen Asphaltboden mit Blindenleitsystem erhalten. Die Bahnsteige der U9 wurden ebenfalls mit einem Blindenleitsystem sowie einem hellen Granitboden ausgestattet.

Die Grundinstandsetzung am U-Bahnhof Spichernstraße wird vorrausichtlich ab dem Frühjahr 2021 fortgesetzt. Auf dem Programm stehen dann weitere, umfangreiche Treppen- und Vorhallensanierungen. Dabei werden die Einschränkungen für den Fahrgastbetrieb so gering wie möglich gehalten. Die BVG wird rechtzeitig vor Beginn informieren.

Hinweis für Bildredaktionen: Im Anhang finden Sie zwei Fotos der neuen Aufzugsanlage. Sie können honorarfrei genutzt werden. Als Quelle ist anzugeben: BVG BF-BU, Uwe Kutscher

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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barrierefrei + Bahnhöfe: Endlich barrierefreier Ausbau am U-Bahnhof Bayerischen Platz, aus Der Tagesspiegel

Tempelhof-Schöneberg, 29.09.2020

Seit dem 14. September ziert den #U-Bahnhof #Bayerischer Platz ein #Baustellenschild. Zuletzt kamen Absperrungen, Container und erste Baumaterialien dazu. Bis zum 6. Januar 2023 sind die Fahrgäste der Linie 4 nun auf den #Zugang in der Westarpstraße, hinter dem Bayerischen Platz, angewiesen. Der Bahnsteig der #U7 ist weiterhin direkt am Bayerischen Platz erreichbar, allerdings ist der südliche Zugang zum Bahnhofsgebäude gesperrt. Meine Kollegin Valerie Barsig berichtete bereits über die angekündigten Pläne, den U-Bahnhof Bayerischer Platz endlich, sechs Jahre nach dem Neubau des Bahnhofs, barrierefrei zu machen. „Der Aufzug kommt allerdings erst 2016“, hieß es damals, 2014, bei der Eröffnung.

Die Gesamtbauzeit soll nun 104 Wochen betragen. Der Aufzug nimmt mit 50 Wochen die meiste Zeit in Anspruch, gefolgt von der Verbindungstreppe zwischen #U4 und U7 (40 Wochen) und dem Bahnsteig der U7 (32 Wochen). Schlusslicht bildet der U4-Bahnsteig (16 Wochen), der im Gegensatz zum Bereich der U7 unter Denkmalschutz steht. Die Baumaßnahmen beinhalten folgende Arbeitsschritte:

Aufzugneubau mit drei Haltestellen: U7-Ebene, U4-Ebene und Straßen-Ebene
Einbau von Bodenindikatoren für Blinde und Sehbehinderte …