Flughäfen: Flughafen BER: So läuft’s bei Check-in und Boarding, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/flughafen-BER/article232632793/Flughafen-BER-Corona-Sommerferien-Check-in-Test.html

Einchecken und ab in den Urlaub? Das konnte am #Flughafen #BER am Freitag, einen Tag nach Ferienbeginn in Berlin und Brandenburg, bisweilen etwas länger dauern. Vor der #Gepäckabgabe im #Terminal 1 gab es jedenfalls einige lange Gesichter, denn dort hieß es: hinten anstellen und warten. Einem jungen Mädchen an der Hand seiner Mutter entfuhr es glatt beim Anblick der vielen Menschen: „Oh nein, Mama, die Schlange ist gar nicht so lang wie wir dachten – die ist ja noch viel länger!“

Der BER steht mit dem Start der Sommerferien vor dem ersten echten Härtetest seit seiner offiziellen Eröffnung im Oktober 2020. Klar: Immer mehr Lockerungen in Bezug auf die Corona-Pandemie bedeuten immer mehr #Reisefreudige. Das war auch an der #S-Bahnhaltestelle unter dem BER zeitweise sichtbar. „Man merkt heute schon, dass die Ferien angefangen haben – da kommt immer ein ganz schöner Schwung Leute rein, wenn die Bahnen einfahren“, sagte ein Security-Mitarbeiter. „Aber man kann es noch abfangen.“

Bequem mit dem Bus vorgefahren kam ein Ehepaar aus Brandenburg, die beiden 70-Jährigen wollten nach Dänemark. „Die #Anfahrt hat sehr gut geklappt. Wir sind aber trotzdem zweieinhalb Stunden vorher da“, sagte die Frau. „Mit so einer langen Schlange hätte ich an diesem neuen Flughafen jetzt aber nicht gerechnet. Das finde ich etwas deprimierend und enttäuschend. Sieht ja fast aus, als hätten die nicht …

allg.: 3 Jahre Mobilitätsgesetz: Wat bewegt sich in Berlins City und Außenbezirken?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gem. § 1 Abs. 1 Berliner #Mobilitätsgesetz (MobG BE) ist der Zweck des besagten Gesetzes die
Gewährleistung gleichwertiger Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins. Mithilfe welcher Kriterien wird
die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten bemessen?
Frage 2:
Welche Kriterien zur Messung der Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten legt der #StEP Mobilität und
Verkehr zugrunde?
Frage 3:
Sind die Mobilitätsangebote basierend auf den erarbeiteten Kriterien im StEP Mobilität und Verkehr
a. in den einzelnen Teilen Berlins
b. im Vergleich City und #Außenbezirke
gleichwertig? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein, warum nicht? Welche Daten wurden zur
Evaluation genutzt?
Frage 4:
Wie wird die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten
a. aller Teile Berlins
b. im Vergleich #City und Außenbezirke
seitens des Senats weiter gewährleistet?
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Frage 8:
Welche Vorkehrungen werden seitens des Senats und seitens der Bezirke getroffen, um die gem. § 3 MobG
BE angestrebte Mobilität von Menschen unabhängig von
a. Alter
b. Geschlecht
c. Einkommen
d. Persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen
e. Lebenssituation
f. Herkunft
g. individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit
zu gewährleisten (aufgeschlüsselt nach Maßnahme, Bezirk und Jahr)?
Antworten zu 1 bis 4 und 8:
Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/23921 verwiesen: „Der entsprechende
Paragraph 3 lautet:
‚Mobilität in Berlin soll bezogen auf die wesentlichen Wegezwecke

  1. an allen Tagen des Jahres und rund um die Uhr
  2. in allen Teilen Berlins gleichwertig und
  3. unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen und persönlichen
    Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von Lebenssituation, Herkunft oder individueller
    Verkehrsmittelverfügbarkeit
    gewährleistet werden.‘
    Die Formulierung im Gesetzestext bezieht sich auf Mobilität, d.h. die Ermöglichung von
    Ortsveränderungen und nicht auf eine gleichförmige Ausgestaltung des in der Stadt
    realisierten Verkehrs. Qualitativ wird ein gleichwertiges Angebot über die Setzung von
    berlinweit gültigen und anzuwendenden Qualitätsstandards, beispielsweise zur
    Pünktlichkeit oder Sauberkeit, stadtweit gewährleistet. Quantitativ bedeutet die Vorgabe,
    dass die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs, ganz
    unabhängig vom jeweiligen Bezirk, nach den gleichen, durch den Nahverkehrsplan (NVP)
    des Landes Berlin festgelegten Maßstäben erfolgt. Dies erfordert aber nicht ein stadtweit
    gleiches und damit einheitliches Taktangebot oder eine völlig gleichartige
    Bedienungsweise, zumal bspw. die Taktangebote auch von anderen Kriterien wie z. B. der
    erforderlichen Platzkapazität, abhängig sind. Ebenso ist in der Angebotsgestaltung den
    Vorgaben des Mobilitätsgesetzes entsprechend auch die Wirtschaftlichkeit und damit die
    tatsächlich erreichbare Nachfrage zu beachten (vgl. § 26 Abs. 2 Satz 2 MobG). Auch hier
    ist die Anwendung einheitlicher Maßstäbe gefordert, um stadtweit nicht nur ein
    Mindestangebot, sondern auch im Sinne der verkehrspolitischen Ziele des Landes ein
    attraktives Angebot zu erreichen. Wesentliche Maßstäbe zur Beurteilung des
    Vorhandenseins gleichwertiger Angebote sind die Erschließungswirkung, also das
    Vorhandensein von Haltestellen in ausreichender Nähe und Dichte zu den
    Wohnstandorten, sowie die Angebotsdichte und die möglichen Reisezeiten.
    Ein weiterer Fokus liegt durch die Formulierung auf den wesentlichen Wegezwecken,
    hierunter sind im Kern Ausbildungs- und Arbeits- sowie Versorgungs- und Einkaufswege
    zu verstehen. Orientiert ist der Ansatz an der Daseinsvorsorge und der Möglichkeit, die
    jeweiligen zentralen Orte möglichst unabhängig vom eigenen Wohnort in der Stadt und
    den individuellen Voraussetzungen erreichen zu können. Da die öffentliche Hand vor allem
    bei der „kollektiven Mobilität“ Möglichkeiten der Sicherstellung einer Gleichwertigkeit hat,
    3
    ist der Nahverkehrsplan ein wesentliches Element zur Sicherstellung der gleichwertigen
    Mobilitätsoptionen.“
    Kriterien zur Beurteilung können damit, wie bereits erläutert, die Qualitätsstandards des
    Nahverkehrsplans und die Erreichbarkeitsbewertungen gemäß #Nahverkehrsplan oder
    Stadtentwicklungsplan #Mobilität und Verkehr (StEP #MoVe) sein. Die Erarbeitung des StEP
    MoVe hat 2016 begonnen, damit vor der Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes. Eine
    Beurteilung der Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten wird sich auch künftig an
    diesen Kriterien (bspw. der Erreichbarkeit der nächsten Ortsteilzentren, Bezirkszentren
    und zentralen Orten) orientieren.
    Frage 5:
    Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, um
    a. gleichwertige Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins zu forcieren (aufgeschlüsselt nach
    Bezirk und Jahr)?
    b. gleichwertige Mobilitätsmöglichkeiten zwischen Berlins City und Außenbezirken zu forcieren
    (aufgeschlüsselt nach Bezirk und Jahr)?
    Antwort zu 5:
    Eine gleichwertige Ausgestaltung des Berliner Angebots des Öffentlichen
    Personennahverkehrs (ÖPNV) erfolgt bei entsprechendem Potenzial insbesondere durch
    die Ausweitung des sogenannten #10-Minuten-Netzes, in dem im Tagesverkehr an
    Werktagen mindestens zwischen 6 und 20 Uhr ein 10-Minuten-Takt angeboten wird. Diese
    wie auch andere Maßnahmen wurden im Zuge der Bestellung der Verkehrsleistungen bei
    den Verkehrsunternehmen in den vergangenen Jahren schrittweise weiter umgesetzt. Der
    Ausbau des 10-Minuten-Netzes erfolgt orientiert an den Strecken, die der
    Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) im Kapitel V.1.1.3 (Abbildungen 61 bis 63) benennt.
    Eine bezirksweise Aufschlüsselung dieser ÖPNV-Mehrleistungen ist nicht möglich, da die
    Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein bezirksübergreifendes ÖPNVNetz plant und die Mehrleistungen daher auch nicht nach Bezirken differenziert erfasst.
    Das Land Berlin schloss, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
    Klimaschutz, im Juli 2016 mit dem Unternehmen nextbike GmbH einen Vertrag
    (Dienstleistungskonzession) über den Aufbau und Betrieb eines öffentlichen
    Leihfahrradsystems für das Land Berlin. Die Ausdehnung des Systems über den S-BahnRing (sogenanntes Kerngebiet) hinaus ist dabei heute gelebte Praxis (vgl. Anlage „Karte
    Systemstatus“, vorgelegt als Rote Nummer 3483 zur 89. Sitzung des Hauptausschusses
    am 28. April 2021; Ablehnungen von Stationen erfolgten jeweils im Prozess der
    Beantragung einer Sondernutzung durch die jeweils zuständigen Bezirksämter).
    Frage 6:
    Gibt es weitere Bestrebungen des Senats, um die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten
    a. in allen Teilen Berlins zu gewährleisten?
    b. Zwischen Berlins City und Außenbezirken zu gewährleisten?
    Wenn ja, welche Bestrebungen gibt es und wann und wo werden sie umgesetzt?
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    Antwort zu 6:
    Die Untersuchung der Gleichwertigkeit der ÖPNV-Angebote im aktuellen Nahverkehrsplan
    2019-2023 des Landes Berlin erfolgte durch Vergleich der ÖPNV-Angebote in den 60
    Prognoseräumen der „Lebensweltlich orientierten Räume (LOR)“ (siehe NVP-Kapitel
    I.1.5.5). Hinsichtlich der ÖPNV-Anbindung im 10-Minuten-Takt benennt der
    Nahverkehrsplan in sieben Prognoseräumen außerhalb des S-Bahn-Rings Defizite im
    Vergleich zu den anderen Prognoseräumen. Der ÖPNV-Aufgabenträger hat daher seit
    dem Jahr 2016 (Datengrundlage der NVP-Analyse) zusätzliche Verkehrsangebote in
    diesen sieben Prognoseräumen bestellt (siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage
    18/23950) und beabsichtigt gemeinsam mit der BVG AöR eine weitere Ausweitung des
    ÖPNV-Angebots in diesen Prognoseräumen.
    Beim öffentlichen Leihfahrradsystem das Land Berlin wird eine weitere räumliche
    Ausdehnung des Systems im laufenden Vertragsverhältnis realisiert werden.
    Entsprechende Abstimmungen zur Definition von Umfang und Standorten laufen derzeit.
    Frage 7:
    Ist das Land Berlin in der Lage, eine gem. § 3 MobG BE gleichwertige Mobilität an allen Tagen des Jahres
    und rund um die Uhr zu gewährleisten? Wenn nein, warum nicht?
    Antwort zu 7:
    Der Senat verweist für den öffentlichen Personennahverkehr auf die Aussagen im
    Nahverkehrsplan des Landes Berlin (insb. Kapitel I.1.5.5).
    Frage 9:
    Ist der Senat der Ansicht, dass eine gleichwertige Mobilität für alle iSd § 3 in allen Bezirken Berlins in der
    City und in den Außenbezirken gewährleistet wird? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein,
    durch welche Maßnahmen soll das erreicht werden?
    Antwort zu 9:
    Es wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/23921 verwiesen: „Die gesetzlichen
    Zielsetzungen werden durch den 2019 verabschiedeten Nahverkehrsplan
    umfangreich und konkret untersetzt. Mit dem Bedarfsplan des Nahverkehrsplans (NVP)
    werden sogar Projekte bis 2035 definiert. Mit diesem Nahverkehrsplan werden die oben
    skizzierten Ansätze und damit auch die Vorgaben des Gesetzes sukzessive umgesetzt.
    Die Umgestaltung von Infrastrukturen im Sinne des Mobilitätsgesetzes ist ein wesentlicher
    Baustein zur Erreichung einer gleichwertigen Mobilität für alle.“
    Frage 10:
    Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
    5
    Antwort zu 10:
    Nein.
    Berlin, den 25.06.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG: Homophobie kriegt eine geklebt Die BVG ist als öffentlich-rechtliches Unternehmen politisch streng neutral. Sie ist ausdrücklich für alle da., aus BVG

Die #BVG ist als #öffentlich-rechtliches Unternehmen politisch streng neutral. Sie ist ausdrücklich für alle da. Gerade deshalb setzt Deutschlands größtes #Nahverkehrsunternehmen ein weiteres und sehr deutlich sichtbares Zeichen für #Vielfalt und #Toleranz. Homophobie kriegt bei der BVG buchstäblich eine geklebt – und zwar eine ganze Station. Von heute an verwandelt sich der U-Bahnhof #Alexanderplatz in eine der größten #Regenbogen-Installationen, die Berlin bislang erlebt hat.

In den folgenden vier Tagen ist das Künstlerkollektiv „Tape That“ mit tausenden Rollen farbigem Klebeband im Untergrund emsig am Werk. Am 1. Juli soll das Gesamtkunstwerk fertig sein. Beklebt werden zahlreiche Flächen bis hin zu einem der markanten Eingangsbögen. Sicherheitsrelevante Flächen und Einrichtungen sowie Bereiche, die Blinde und Sehbehinderte zur Orientierung benötigen, sind natürlich ausgenommen. Mit dieser Aktion schlägt die BVG eine Brücke zwischen dem weltweiten Pride-Monat Juni und dem offiziellen Berliner Christopher Street Day (CSD), der in diesem Jahr am 24. Juli stattfindet. Das Regenbogen-Netzwerk der BVG feiert mit dieser aufsehenerregenden Aktion im Juli 2021 außerdem sein zehnjähriges Bestehen.

„Wir bekennen buchstäblich Farbe“, sagt Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG. „Wir sind intern wie extern so bunt wie unsere Stadt – und darauf sind wir stolz. Es gibt nicht das eine Normal. In all unserer wunderbaren Verschiedenheit stehen wir für gegenseitigen Respekt. Eigentlich sollte das im Jahr 2021 längst selbstverständlich sein – leider ist es das aber noch längst nicht.“

„Zehn Jahre Regenbogen-Netzwerk, das ist natürlich ein wichtiger Grund zum Feiern“, sagt Dominik Reiter, aktueller Sprecher des Netzwerks. „Mehr als 270 Kolleginnen engagieren sich aktiv und sehr erfolgreich dafür, der LGBTIQ-Community in der BVG ein Gesicht zu geben.“

Und weil die Feier zum runden Geburtstag etwas größer ausfallen darf, gibt es Regenbogen-Kunst nicht nur am Alexanderplatz. Pünktlich zum 1. Juli werden auch 80 Haltestellen von Bus und Straßenbahn in der ganzen Stadt im Regenbogen-Design gestaltet. Und als besonderes Highlight ist ab dem Vormittag dieses Tages auf der U2 auch ein speziell gestalteter Zug unterwegs.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Flughäfen: Flughafen Berlin-Brandenburg (BER): Fliegen soll teurer werden, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/flughafen-BER/article232638957/Fliegen-vom-Flughafen-BER-soll-teurer-werden.html

Der Berliner Senat will die #CO2-Emissionen in der Stadt verringern – und nimmt dafür auch den #Flugverkehr in den Blick. Die Entgelte, die Airlines für jeden Start und jede Landung am #Flughafen #BER in #Schönefeld bezahlen müssen, sollen aus Sicht des Landes Berlin künftig auch eine „wirksame CO2-basierte Komponente“ beinhalten. Dafür werde sich das Land als Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (#FBB) einsetzen, heißt es in einem Bericht des rot-rot-grünen Senats, der „verstärkte Maßnahmen Berlins in Anerkennung der Klimanotlage“ umfasst.

Das bedeutet: Je nachdem, wie viel CO2 ein #Flugzeug ausstößt, müsste künftig ein höheres oder niedrigeres Entgelt bezahlt werden. Ähnlich wird das an deutschen Flughäfen bereits mit Blick auf den Lärm gehandhabt: Ein Teil des Entgelts ist daran gekoppelt, wie laut eine Maschine ist – je nach Lärmklasse werden am BER so beispielsweise zwischen 50 und 7500 Euro fällig. Dahinter steckt der Gedanke, einen Anreiz für die Airlines zu schaffen, leisere Flugzeuge einzusetzen. Vergleichbar würde das dann wohl bei den CO2-Emissionen funktionieren.

Setzen Fluggesellschaften Maschinen mit geringem CO-Ausstoß ein, würde das also belohnt. Gleichzeitig könnten bei einem hohen Ausstoß höhere Kosten anfallen. Ob die CO-Kosten auf die Fluggäste umgelegt werden, ist noch unklar.

CO2-Emissionen haben sich verdreifacht
Der Senat begründet seine Absicht in der Vorlage damit, dass sich die CO2-Emissionen des …

Infrastruktur: „Damals fortschrittlich, heute überholt“ So plante Berlin in den 50er und 60er die autogerechte Stadt, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/so-plante-berlin-in-den-50er-und-60er-die-autogerechte-stadt

Stadt-Historiker Andreas #Jüttemann wirft in seinem Buch einen Blick auf die #Verkehrsplanung der 50er und 60er Jahre.

„Wer ein Ziel hat, soll im Auto sitzen und wer keins hat, ist ein Spaziergänger und gehört schleunigst in den nächsten Park.“

Dieses Zitat stammt nicht von einem durchgeknallten Auto-Freak – sondern aus der Berliner Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen. So erschienen 1957 in einer Broschüre. Vor rund 60 Jahren galt in Sachen Stadtentwicklung das Motto: „Umgestaltung zur #autogerechten Stadt“.

Man baute eine #Stadtautobahn mitten durch die halbe Metropole, am Stadtrand Großsiedlungen (#Märkische Viertel, #Gropiusstadt). Rücksicht auf Altbauten? Fehlanzeige. #Autoverkehr diktierte die #Stadtentwicklung.

„Was damals als fortschrittlich galt, wird heute als überholt und bewohnerfeindlich angesehen“, sagt Dr. Andreas Jüttemann. Der Stadt-Historiker und Psychologe blickt in seinem neuen Buch …

Bahnverkehr: Dänemark/Schweden: Eröffnungsfahrt des Nachtzuges nach Berlin am 27. Juni, aus Lok Report

https://www.lok-report.de/news/europa/item/26087-daenemark-schweden-eroeffnungsfahrt-des-nachtzuges-nach-berlin-am-27-juni.html

Im Rahmen der #Wiederbelebung des Nachtzugs in Europa und anlässlich des Europäischen Jahres der Schiene starten #Transdev und seine schwedische Tochtergesellschaft #Snälltåget den ersten transeuropäischen #Nachtzug, der drei Hauptstädte miteinander verbindet: #Stockholm, #Kopenhagen und Berlin am Sonntag, 27. Juni.

Snälltåget hat die Strecke #Malmö – Berlin bereits zwischen 2012 und 2019 mit der Fähre zwischen #Trelleborg (Schweden) und #Sassnitz (Deutschland) bedient. Die Linie Stockholm – Kopenhagen – Berlin ist ein neuer Service, der die alte Linie Malmö – Berlin ersetzt und entspricht eindeutig dem Bestreben von Snälltåget/Transdev, Nachtzüge in Europa wiederzubeleben, ohne öffentliche Subventionen, mit eigenen Mitteln und mit den einzigen Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf an die Fahrgäste.

Bei dieser neuen Verbindung gibt es drei wesentliche Neuerungen:
• Stockholm und Kopenhagen, die beiden größten skandinavischen Hauptstädte, sind nun direkt per Nachtzug mit Berlin verbunden, was bisher nicht der Fall war;
• Es wird die erste reguläre #Nachtzugverbindung zwischen Schweden, Dänemark und Deutschland seit den 1990er Jahren sein, also seit fast 30 Jahren;
• Eine Vervierfachung der Anzahl der Abfahrten im Vergleich zu 2019 mit täglich einer Abfahrt in jede Richtung während der Sommerzeit, anstatt zwei Abfahrten in jede Richtung pro Woche, wie es bisher auf der Strecke Malmö-Berlin der Fall war.

Die Eröffnungsfahrt findet am Sonntag, den 27. Juni, mit Abfahrt um 16:22 Uhr vom Stockholmer Hauptbahnhof statt und erreicht den Berliner Hauptbahnhof am Montag, den 28. Juni, um 8:52 Uhr, was einer …

U-Bahn: Mit Spannung erwartet In Vorbereitung für ein neues elektronisches Stellwerk auf der U7 führen …, aus BVG

In Vorbereitung für ein neues elektronisches #Stellwerk auf der #U7 führen die Berliner #Verkehrsbetriebe verschiedene Aufbau-, Montage- und Kabelverlegarbeiten durch. Bereits im nächsten Jahr wird ein Teil des neuen elektronischen Stellwerks rund um den #U-Bahnhof #Berliner Straße in Betrieb genommen. Zwischen den U-Bahnhöfen #Fehrbelliner Platz und #Möckernbrücke fährt die U7 von Sonntag, den 27. Juni 2021 bis Donnerstag, den 7. Oktober 2021, jeweils sonntags bis donnerstags in der Zeit von zirka 22:30 bis 03:30 Uhr, nicht wie gewohnt. Am Sonntag, den 12. September 2021 fährt die U7 normal.

Die Bahnen der U7 fahren zwischen den U-Bahnhöfen Rathaus Spandau und Fehrbelliner Platz sowie zwischen Möckernbrücke und Rudow. Ein Ersatzverkehr mit Bussen ist zwischen den U-Bahnhöfen Fehrbelliner Platz und Möckernbrücke eingerichtet. Da der Zugang zum U-Bahnhof Möckernbrücke derzeit noch nicht barrierefrei zu erreichen ist, hält der Ersatzverkehr zusätzlich am U-Bahnhof Mehringdamm. Die BVG empfiehlt auch allen durchfahrenden Fahrgästen, aufgrund der kürzeren Reisezeit, den Umstieg zum Ersatzverkehr am U-Bahnhof Mehringdamm.

Mit freundlichen Grüßen

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Straßenverkehr: Das sind Berlins marode Brücken, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article232624729/Das-sind-Berlins-marode-Bruecken.html

Wegen schwerer #Schäden wurden nun Spuren der #Mühlendammbrücke gesperrt. Auch andere Brücken in Berlin sind marode. Ein Überblick.

Berlins Brücken stellen die Stadt vor eine Herausforderung: Bei mehr als 30 davon wird der Zustand zurzeit als „nicht ausreichend“ beurteilt, bei dreien gilt er sogar als ungenügend, wie kürzlich aus der Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg und Kristian Ronneburg (beide Linke) hervorging. Die Folge: Diverse Brücken müssen durch Neubauten ersetzt werden, manche sind zurzeit zum Teil oder komplett gesperrt. Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese schreibt in der Antwort von einem „erheblichen Instandsetzungsrückstau“.

Am Donnerstag traf es nun die Mühlendammbrücke in Mitte: Weil schwere Schäden in der Konstruktion entdeckt wurden, wurden Spuren für den Verkehr gesperrt; in Richtung Potsdamer Platz steht nun nur noch ein Fahrstreifen – die bisherige Busspur – für alle Fahrzeuge zur Verfügung. Eine zunächst angenommene kleine #Fehlstelle im Beton hatte sich als großer Schaden mit 4,60 Meter Länge herausgestellt.

#Salvador-Allende-Brücke: Neubau soll 2022 fertig werden
Die Mühlendammbrücke steht bereits auf der Liste der Brücken, die neu errichtet werden sollen – bis 2029 soll der Bau fertig sein. Wie lange die aktuelle Sperrung noch dauern wird, ist offen; Erkenntnisse zu Ursachen und Konsequenzen des Schadens erwartet die Verkehrsverwaltung …

Straßenbahn: Drahtige Angelegenheit Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern in der Guyotstraße …, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern in der #Guyotstraße in zwei Bauabschnitten gleich 1000 Meter #Fahrdraht der Straßenbahnanlagen. Die erste Bauphase geht von Samstag, den 26. Juni von zirka 01:00 Uhr bis Montag, den 28. Juni 2021, zirka 04:30 Uhr. Die zweite Bauphase geht von Samstag, den 3. Juli von zirka 01:00 bis Montag, den 5. Juli 2021, zirka 04:30 Uhr. Die Straßenbahnlinien #M1 und #50 sind in dieser Zeit nicht wie gewohnt unterwegs.

Die Linie M1 fährt zwischen Am Kupfergraben und #Schillerstraße. Die Linie 50 ist zwischen #Virchow-Klinikum beziehungsweise #Björnsonstraße und #Rosenthal als Ersatz für die M1 im Einsatz. Ein #Ersatzverkehr mit Bussen der Linie 50 ist zwischen S+U #Pankow und Guyotstraße eingerichtet.

Mit freundlichen Grüßen

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Straßenverkehr: Parkplatzprobleme am Cottbuser Bahnhof. Verband kritisiert Stadtverwaltung, aus Niederlausitz aktuell

https://www.niederlausitz-aktuell.de/cottbus/87515/parkplatzprobleme-am-cottbuser-bahnhof-verband-kritisiert-stadtverwaltung.html

Seit dem Umbau am #Cottbuser #Hauptbahnhof mit Wegfall des östlichen Parkplatzes am Empfangsgebäude, wurden auf der Westseite ein weiterer #Parkplatz gebaut sowie am Nordausgang Stellplätze geschaffen. Am #Nordausgang fallen aber mit dem Bau des neuen #Bahnwerks der Deutschen Bahn ca 150 Parkplätze weg, das Gebiet gehört der Deutschen Bahn. Derzeit gibt es noch keine Lösung für den Wegfall, ein Neubau könnte für Entspannung sorgen, ProTram hatte seit 2015 weitere Vorschläge eingebracht, von denen noch keiner aufgegriffen wurde. Das krtisiert der ökologische Verkehrsclub VCD-Brandenburg, zu dem #ProTram als Ortsgruppe gehört.

In einer Mitteilung heißt es: „ProTram hatte das Parkplatzproblem bereits 2015 thematisiert, als der ehemalige Parkplatz östlich des Empfangsgebäudes zugunsten der zentralen Haltestelle aufgegeben werden musste. Der Stadtverwaltung fiel damals zur Lösung des Problems nichts weiter ein als der Neubau des Parkplatzes – hauptsächlich gedacht für #Pendler – westlich des Empfangsgebäudes und (später) der zusätzliche Parkplatz am Nordausgang des Tunnels (auf gepachtetem Gelände). Wie man jetzt sieht: Zu kurz gedacht, das Problem ist mit dem Bau des Bahnwerks wieder da! ProTram unterbreitete schon damals Lösungsvorschläge, die aber offensichtlich im Papierkorb landeten.“ sagt Dieter Schuster, Sprecher der Ortsgruppe.

Konkret fallen am Nordausgang des Cottbuser Bahnhofs mit dem Bau des neuen Bahnwerks der Deutschen Bahn 150 Stellplätze für Pendler-PKW weg, dann stehen nur noch 24 Kurzzeitparkplätze am Tunnelausgang zur Verfügung, mit einer …