Mobilität + BVG: Jelbi Birthday Die Mobilitätsplattform Jelbi feiert ihren ersten Geburtstag., aus BVG

Die #Mobilitätsplattform #Jelbi feiert ihren ersten Geburtstag. Über 110.000 Mal wurde die #App im ersten Jahr heruntergeladen und bietet damit bereits vielen Berlinerinnen und Berlinern Zugriff auf ein großes, bedarfsgerechtes und multimodales #Mobilitätsangebot. Fast pünktlich zum Jahrestag holte Jelbi mit dem #Tretroller-Sharing-Dienst #Voi das siebte tiefenintegrierte Familienmitglied an Bord.

Und auch im kommenden Lebensjahr möchte die Mobilitätsplattform weiterwachsen und die Stadt noch besser miteinander verbinden. So sollen in einem Pilotprojekt verschiedene Standorte der Charité – Universitätsmedizin Berlin mit je einer eigenen Jelbi-Station verkehrlich miteinander vernetzt werden. Weitere Standorte entstehen zusammen mit der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH, um den Mieterinnen und Mietern die „Mobilitätsvielfalt“ über Jelbi zu ermöglichen.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Eine nachhaltige städtische Mobilität braucht den Mut zu Ideen und zu digitalen Innovationen – wie dem Jelbi-Angebot. Diese App ist ein wichtiges Tool, um den Verkehrsmix im urbanen Raum zu vernetzen und neue Wege auszuprobieren: Fahrräder, Scooter, Carsharing werden kombiniert mit öffentlichen Verkehrsmitteln, um schnell, günstig und unkompliziert von A nach B zu kommen. Im ersten Jahr Jelbi haben bereits 60.000 Berlinerinnen und Berliner die App für ihre täglichen Wege durch die Stadt genutzt – ein wichtiger Beitrag für eine zukunftsfähige, stadtverträgliche Mobilität.“

Dirk Schulte, BVG-Vorstand Personal/Soziales und vertretendes Vorstandsmitglied unter anderem für Digitalisierung, Vertriebs- und Informationstechnologie: „In nur einem Jahr hat es Jelbi geschafft, sich erfolgreich am Markt zu etablieren. Und wie Berlin wachsen wir immer weiter, sind ständig mit neuen Mobilitätspartnern in Gesprächen, damit man mit Jelbi auch ohne eigenes Auto vollumfänglich mobil sein kann.“

Mit nur einer App, von der Verbindungssuche über die Buchung bis zur Bezahlung, stehen den Jelbi-Nutzern rund 15.000 Fahrzeuge unterschiedlichster Art zur Verfügung. Neben dem gesamten #ÖPNV inklusive des #BerlKönigs gehören dazu Sharing-Autos, -Motorroller, -Fahrräder und -Tretroller. Wichtiger Bestandteil des Sharing-Netzwerkes sind die Jelbi-Stationen, die die Angebote zum Beispiel an U-Bahnhöfen konzentrieren. Im Mai eröffnete in der Holzmarkstraße die bereits sechste Station. Rund 25 weitere sind derzeit in Planung. Nicht nur in der Innenstadt, sondern auch außerhalb des S-Bahn-Ringes soll Jelbi weiter wachsen.

Die bisherigen Jelbi-Stationen auf einen Blick

Ort Flächenpartner Eröffnung
S+U Prinzenstraße Gewobag April 2019
S+U Schönhauser Allee Apcoa Juni 2019
U Jakob-Kaiser-Platz Gewobag August 2019
Landsberger Allee/Petersburger Str. Gewobag November 2019
U Ullsteinstraße Drivery Januar 2020
S+U Jannowitzbrücke/Holzmarktstr. Aral Mai 2020

Alle Informationen zu Jelbi auf www.jelbi.de.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Regionalverkehr: Mehr Züge Richtung Ostsee und Berlin in den Ferien, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/mehr-zuege-richtung-ostsee-und-berlin-in-den-ferien

Zum Start der Ferien haben die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg zusätzliche #Zugleistungen zwischen Berlin und #Stralsund bestellt. So können stark nachgefragte Züge entlastet und die Abstandsregeln besser gewahrt werden.

Die nach wie vor geltenden Reisewarnungen für das Ausland machen den Ausflugs- und Deutschlandtourismus in diesem Sommer noch beliebter. Die Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben daher kurzfristig mit #DB Regio nach Lösungen gesucht, um die Kapazitäten zwischen Berlin und Stralsund auszuweiten. Ab dem 26. Juni wird jeweils freitags, samstags und sonntags ein zusätzliches Zugpaar von und nach Stralsund fahren, um die Hauptreisezeiten zu entlasten. Ein ähnliches Zusatzangebot hatten die Länder bereits zu den Pfingstfeiertagen bestellt. „Gemeinsam und unbürokratisch haben wir einen Weg gefunden, der noch stärkeren Nachfrage nach Urlaubsreisen in unser Bundesland zu entsprechen. Ich hoffe, viele Ostsee-Fans aus Berlin und Brandenburg nutzen das zusätzliche Zugangebot an den Wochenenden als klimafreundliche und komfortable Alternative zum Auto“, sagt Mecklenburg- Vorpommerns Verkehrsminister Christian Pegel.

Aufgrund von #Bauarbeiten im Raum Bernau und Eberswalde sind die Fahrten jeweils leicht unterschiedlich. Die genauen Fahrzeiten werden in den Online-Auskünften für das erste Wochenende ab dem 23. Juni., für die weiteren Wochenenden voraussichtlich ab 26. Juni abrufbar sein.

Als grobe Richtzeit gilt:

Hinfahrt ab Berlin Hbf (tief):
Freitag ca. 14.15 Uhr
Samstag und Sonntag ca. 8.20 Uhr
Rückfahrt ab Stralsund Hbf:
Freitag, Samstag und Sonntag ca. 19.10 Uhr
Die zusätzlichen Züge stoppen nur an ausgewählten Unterwegsbahnhöfen. Die Fahrzeit zwischen Berlin und Stralsund wird etwa 3 Stunden betragen.

#Fahrgastinformation beachten
Die Baumaßnahmen und die Entlastungszüge sind in den elektronischen Fahrplanauskünften der DB, des VBB und des Landes Mecklenburg-Vorpommern („MV fährt gut“) enthalten. Bitte beachten Sie in den elektronischen Medien auch die besonderen Hinweise zu möglichen Fahrtalternativen.

Hinweise zur #Fahrradmitnahme
Die zusätzlichen Züge verfügen über begrenzte Fahrradkapazitäten und auch in den Regelzügen in Richtung Ostsee wird eine deutlich erhöhte Fahrradmitnahme erwartet. Es wird empfohlen, auf die Mitnahme des eigenen Rads zu verzichten und möglichst auf Leihräder vor Ort auszuweichen.

#Mund-Nase-Bedeckung
Fahrgäste müssen nach wie vor in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Als Mund-Nase-Bedeckung gelten einfache Schutzmasken oder selbstgenähte Modelle, aber auch ein Tuch oder ein Schal. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Respekt kann zudem jeder dazu beitragen, die Abstandsregeln im ÖPNV einzuhalten.

Straßenverkehr: Straßenbäume in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Nach welchen Kriterien wird aktuell entschieden, welche #Baumart bei der #Neupflanzung von #Straßenbäumen
verwendet wird?
Antwort zu 1:
Für die Auswahl der Baumarten (Gattungen, Sorten) an öffentlichen Straßen sind die
Bezirksämter zuständig. Diese teilen hinsichtlich der Kriterien zur Baumartenauswahl mit:
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Mitte
„Im Bezirk Mitte werden schon seit einigen Jahren an verschiedenen Standorten neue
Konzepte zu Baumpflanzungen und -pflege umgesetzt. Dies geschieht vor allem im
Rahmen von Neupflanzungen, Umbaumaßnahmen und dem Neubau von Straßen.
Gründe für neue Baumarten ergeben sich vor allem aus dem sich abzeichnenden
Klimawandel und all seinen Begleiterscheinungen. Es werden mehr stadtverträgliche
Baumarten getestet, die auch längere Trockenphasen und Hitzewellen besser verkraften.
Außerdem werden die notwendigen Pflegekosten kritisch geprüft.“
Friedrichshain-Kreuzberg
„Die Kriterien sind Anfälligkeit für Schädlingsbefall und Baumkrankheiten; Winterhärte;
Hitze-, Strahlungs- und Trockenheitstoleranz; Anpassungsfähigkeit, geringe Emissionsund Streusalzempfindlichkeit; Verträglichkeit mit nährstoffarmen und verdichteten Böden.“
Pankow
„Die wesentlichen Kriterien zur Auswahl der für den jeweiligen Standort passenden
Baumarten sind folgende:
– morphologische und physiologische Eigenschaften wie Wuchskraft, Wurzel-, Stammund Kronenbildung, Habitus oder Lichtdurchlässigkeit,
– Standortansprüche an Klima, Boden, Wasser und Lichtbedarf
– Erfahrungen über Lebenserwartung, Pflegeaufwand, Widerstandsfähigkeit gegen
Umweltbelastungen, Krankheiten und Schädlinge,
– Verkehrssicherheit mit Blick auf Stand- und Bruchsicherheit, Totholzbildung oder
Lichtraumprofil
– regionale Besonderheiten und Erfahrungen sowie regionale Einschränkung ihrer
Verwendungsbereiche“
(Quelle: Vorbemerkungen zur Straßenbaumliste der Deutschen
Gartenamtsleiterkonferenz (GALK-Straßenbaumliste, www.galk.de).“
Charlottenburg-Wilmersdorf
„Das Ziel ist es, Erfahrungen, neue Erkenntnisse und wissenschaftlichen Daten über
Wachstum, Resistenz, Größe und Verwendbarkeit von Stadtbäumen, vorwiegend in
Straßen, in eine überschaubare Form zu bringen und dabei die sich ändernden
Rahmenbedingungen durch Klimaänderungen und deren Folgen in notwendigem Maße
bei der Auswahl der Straßenbäume zu berücksichtigen.
Maßgebende Kriterien für die Beurteilung der Baumarten und Sorten für ihre Verwendung
im städtischen Straßenraum sind vor allem:
– morphologische und physiologische Eigenschaften wie Wuchskraft, Wurzel-, Stammund Kronenbildung, Habitus oder Lichtdurchlässigkeit,
– Standortansprüche an Klima, Boden, Wasser und Lichtbedarf,
– Erfahrungen über Lebenserwartung, Pflegeaufwand, Widerstandsfähigkeit gegen
Umweltbelastungen, Krankheiten und Schädlinge,
– Verkehrssicherheit mit Blick auf Stand- und Bruchsicherheit, Totholzbildung oder
Lichtraumprofil,
– regionale Besonderheiten und Erfahrungen sowie regionale Einschränkung ihrer
Verwendungsbereiche.
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Als Grundsatz gilt dabei: Je anspruchsloser die Baumarten vor allem in Bezug auf Boden,
Nährstoffe und Klima sind, desto besser sind sie in der Regel für die Verwendung im
städtischen Straßenraum geeignet.
Bei der Standortauswahl sind im Kataster/vor Ort entsprechende Kriterien zu prüfen.
Ein Baumstandort ist nachhaltig, das heißt der Baum hat unter folgenden
Voraussetzungen langfristig gute Entwicklungschancen:
– gute Lichtverhältnisse,
– ausreichender Fassadenabstand,
– ausreichender Abstand zu Nachbarbäumen (auch zu Privatbäumen),
– ausreichender Abstand zu Einbauten,
– ausreichender Abstand zu Bushaltestellen (Ein-/Ausstieg ohne Betreten der
Baumscheibe möglich),
– ausreichender Abstand zu Kreuzungen, Überwegen (freie Sicht für alle
Verkehrsteilnehmenden) und zur Straße,
– ausreichender Abstand zu Einfahrten,
– Baumstandort ist möglichst entfernt von Leitungstrassen,
– Baumscheibe ist frei von Revisionsöffnungen/Schiebern,
– nach einer Havarie wurde der Standort zur Bepflanzung von Leitungsträger bestätigt,
– nach Bauvorhaben (z.B. Tunnelsanierung U2) wurde Standort zur Bepflanzung geprüft,
– die vorgeschlagene Baumart passt zum vorhandenen Bestand (z.B. Lindenallee),
– die vorgeschlagene Baumart lässt sich mit aktuell geltenden Empfehlungen der GALK
für Straßenbäume vereinbaren,
– die vorgeschlagene Baumart ist nach aktuellen Erkenntnissen über Krankheiten und
Schädlingsbefall geeignet.“
Spandau
„Entscheidend ist die Frage, ob es im öffentlich gewidmeten Straßenland an einem
bestimmten Standort überhaupt zu einer Neupflanzung kommt. In Anpassung an den
Klimawandel fällt die Entscheidung für eine Neupflanzung immer schwerer. Wesentliche
Rahmenbedingungen sind unter der Annahme eines fortschreitenden Klimawandels nicht
geklärt. Dazu gehört auch die Baumartenwahl. Ein Straßenbaumbestand von 25.000
Straßenbäumen in Spandau ist nicht zu halten, wenn denn derzeit nur theoretisch ca.
20.000 Straßenbäume nachhaltig bewässert werden können.“
Steglitz-Zehlendorf
„Die Auswahlkriterien haben sich gegenüber der Vergangenheit nicht grundlegend
geändert: Neben Ansprüchen an die Wuchsform sind zu den belastenden Faktoren wie
verdichtetem Boden, Luftmangel, Schadstoffemissionen, Schädlingsbefall sowie partiell
Streusalzbelastung zusätzlich Trockenstress und Überhitzung hinzugekommen.
Weiterhin müssen im Einzelfall auch lokale Gegebenheiten berücksichtigt werden (z.B.
Bezüge auf Baumarten in Straßennamen).“
Tempelhof-Schöneberg
„Die Artenauswahl erfolgt nach den jeweiligen Kriterien, die sich aus den unterschiedlichen
örtlichen Gegebenheiten ergeben und auf Grundlage der Empfehlungen der Baumarten
der Straßenbaumliste der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz/GALK (Kriterien:
Hitzeverträglichkeit, Toleranz gegenüber städtischem Klima etc.).“
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Neukölln
„Die Kriterien nach denen zu pflanzende Baumarten ausgewählt werden, sind folgende:
– vorhandener Baumbestand (Gattung, Art, Sorte),
– Stresstoleranz im Hinblick auf Wasserbedarf, bekannte Schädigungsmöglichkeiten
(Viren, Pilze, Bakterien, Insekten), Toleranz gegen Bodenverdichtung,
Salzverträglichkeit, Toleranz gegen Hundeurin, Winterhärtegrad (Frostempfindlichkeit,
Frosthärte, Spätfrostgefährdung),
– Art des Wurzelsystems, Blüte, Fruchtansatz- bzw. -abwurf, Feinstaub-Filterwirkung,
– örtliche Situation wie z.B. Straßen-Kreuzungsbereiche, Breite des Gehwegs,
Straßenraumbreite, vorhandene Leitungsbestände und Festeinbauten im Straßenland,
Fassadengliederung und -gestaltung im Hinblick auf Rückstrahlungswärme,
Besonnung/Verschattung des Straßenraums, Straßenarchitektur/Leitfunktion,
Windexposition,
– eine „Gemengelage“ verschiedenster Kriterien werden zu Gunsten der ein oder anderen
Gewichtung bei der Planung berücksichtigt.“
Treptow-Köpenick
„Es wird zuerst nach dem vorhandenen Baumbestand und seiner Entwicklung geschaut.
Maßgebend ist neben der Bodenart, der lichte Raum der Straße, der zur Verfügung steht.
Mittlerweile pflanzen wir lieber eine Mischpflanzung, um bei eventuell auftretendem
Schädlingsbefall die Verbreitung zu erschweren.“
Marzahn-Hellersdorf
„Für den Fachbereich Grün sind hauptsächlich klimatische Kriterien wichtig. Dazu kommen
noch die Möglichkeiten und Voraussetzungen der jeweiligen Standorte und des
Pflegebedarfs.“
Lichtenberg
„Ausgehend vom vorhandenen Baumbestand in der jeweiligen Straße wird im
Baummanagement Lichtenberg (Dipl. Gartenbauingenieur, Gärtnermeister, Gärtner) auf
der Grundlage der Berliner Straßenbaumliste und diversen Forschungsstudien wie
Klimawandel und Gehölze, Klimabaumarten, Klimabaumkatalog eine Entscheidung zur
zukünftigen Baumart in Abhängigkeit von den Bodenverhältnissen in der Straße getroffen.“
Reinickendorf
„Bei Neupflanzungen werden Baumarten verwendet, die sich in den letzten Jahren als
stadtklimafest erwiesen haben. Darüber hinaus werden Baumarten und Baumsorten auf
Grundlage der Straßenbaumliste der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) verwendet.“
Frage 2:
Gibt es Baumarten, die in Zukunft schwerpunktmäßig gepflanzt werden sollen und wenn ja, welche sind
das?
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Antwort zu 2:
Die Bezirksämter, die für die Auswahl der Baumarten an öffentlichen Straßen zuständig
sind, teilen diesbezüglich mit:
Mitte
„Die ‚Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz‘, kurz GALK, empfiehlt in ihren jährlichen
Veröffentlichungen eine Baumliste, die auf Empfehlung durch verschiedene
Forschungsinstitute festgelegt wurde. Leider zeichnen sich aus den o.g. Gründen keine
eindeutigen Trends ab, welche Baumarten besonders stadtklimaverträglich sind, da es
immer wieder zu neuen Krankheiten an bisher sicher erschienen Baumarten kommt.“
Friedrichshain-Kreuzberg
„Neben der Linde werden möglichst diverse heimische und nichtheimische Bäume
gepflanzt, um zukünftigen und nicht vorhersehbaren Anforderungen (neue
Baumkrankheiten, Schädlingsdruck) begegnen zu können.“
Pankow
„Den sich verändernden stadtklimatischen Bedingungen werden bei der Auswahl
passender Baumarten aktuell und in Zukunft Rechnung getragen. Grundlage dafür sind
die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungswerte. Diese
fließen u. a. in die GALK-Straßenbaumliste ein, die eine Grundlage für die Auswahl bildet.
Schwerpunkt-Baumarten für künftige Baumpflanzungen lassen sich daraus nicht zwingend
ableiten. Vielmehr geht es um die Auswahl der jeweils mit ihren Eigenschaften passenden
Baumart für den jeweiligen Standort mit seinen spezifischen Bedingungen.
‚Als Grundsatz gilt dabei: Je anspruchsloser die Baumarten vor allem in Bezug auf Boden,
Nährstoffe und Klima sind, desto besser sind sie in der Regel für die Verwendung im
städtischen Straßenraum geeignet.‘ (Quelle: Vorbemerkungen zur GALKStraßenbaumliste 2012, www.galk.de).“
Charlottenburg-Wilmersdorf
Sichtung und Erprobung von zukunftsträchtigen Baumarten aus dem (süd-)
osteuropäischen, aber auch nordamerikanischen und asiatischen Raum, die auf Grund
ihrer Eigenschaften potentiell in der Lage sind, den prognostizierten Klimabedingungen
unserer Städte zu trotzen. In Langzeitversuchen werden u. a. folgenden Arten auf ihre
Eignung als Stadtbaum geprüft: (Die Liste kann nicht abschließend sein.)
– Acer monspessulanum
Der Französische Ahorn stammt aus dem Mittelmeerraum und gilt als besonders hitzeund trockenheitsverträglich. Ein kleiner bis mittelgroßer Baum mit ledrigen Blättern, die
im Gegensatz zum Feldahorn keinen Milchsaft führen. Er ist sehr anspruchslos,
bevorzugt kalkhaltige Substrate und zeigt sich weitaus frosthärter als erwartet.
– Alnus x spaethii
Die Purpur-Erle ist eine Kreuzung von Alnus japonica und Alnus subcordata. Obwohl
diese Art schon lange bekannt und in den Niederlanden ein weit verbreiteter
Straßenbaum. Nach Angaben der Niederländer wächst sie auch auf ärmsten Böden, ist
unempfindlich gegenüber starkem Wind und gut salzverträglich. Sie gilt als frosthart,
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zeigt aber nach den starken Barfrösten Stammaufrisse im Kronenansatzbereich, die
jedoch durch die enorme Wüchsigkeit der Art gut zuwallen.
– Fraxinus ornus
Die Blumen-Esche hat sich bisher als durchaus frosthart erwiesen und gleicht auch
Austriebsschäden nach Spätfrosten schnell aus. Sie profitiert als Straßenbaum von
ihrer Hitze- und Trockenverträglichkeit am Naturstandort auf sonnig-warmen
Karsthängen Südosteuropas. Gegen das Eschentriebsterben scheint sie nicht anfällig
zu sein. Sehr schön ist die dekorative weiße Blüte im Mai, die von Bienen besucht wird.
– Fraxinus pennsylvanica ‚Summit‘
Die Nordamerikanische Rot-Esche hat mit ihren geringen Ansprüchen und hohem
Regenerationsvermögen nahezu Pioniergehölzcharakter. Ihre weitgehende Resistenz
gegen das Eschentriebsterben sowie ihre dekorative gelb- bis gelbviolette
Herbstfärbung machen sie zu einer echten Alternative zur heimischen Esche. Während
der Anwachsphase kann es Probleme mit Blattläusen geben. Nach Meinung von
Experten ist ‚Summit‘ die beste Sorte für den Einsatz in der Stadt, da sie sich bereits
sehr gut in der Hitze Südfrankreichs bewährt hat.
– Ginkgo biloba (männliche)
Der Ginkgo biloba ist eine langsam wüchsige Art, die durch das ledrige, fächerförmige
Laub eine besondere Erscheinung ist. Gegenüber Krankheiten und Schädlingen ist der
Ginkgo sehr robust. Er reift schlecht aus und an stark exponierten, kontinental
geprägten Orten friert regelmäßig der letztjährige Zuwachs zurück.
– Gleditsia triacanthos ‚Skyline‘
Der Lederhülsenbaum ist als Stickstoffsammler ausgesprochen anspruchslos. Durch
seine lichte Krone ist er sehr gut für Unterpflanzungen geeignet. Unter den dornenlosen
Sorten ist er ein „Muss“ im Stadtbereich. ‚Skyline’ ist zurzeit die Sorte mit der schönsten
Kronenform. Sie setzt im Gegensatz zur reinen Art so gut wie keine Früchte an.
– Liquidambar styraciflua
Der Amberbaum erinnert in seinem Habitus an einen Ahorn. Auffällig ist seine Rinde mit
den luftgefüllten Korkleisten. In einem gut durchlüfteten Substrat kommt er, obwohl als
kalkempfindlich beschrieben, mit pH-Werten über 7 gut zurecht. Seine rote
Herbstfärbung ist spektakulär. Er zeigt eine gute Frosthärte, ist jedoch windbruch- und
schneelastgefährdet.
– Ostrya carpinifolia
Die Hopfen-Buche ist eine nahe Verwandte der Hainbuche, mit der sie leicht zu
verwechseln ist. Sie stammt aus Südosteuropa, wo sie auf trockenen und sonnigen
Berghängen sowie in lichten Wäldern wächst. Die Winterhärte, die Gesundheit und ihre
allgemeine Anspruchslosigkeit lassen sie als besonders aussichtsreichen
Zukunftsbaum erscheinen. Beim Anwachsen braucht sie eine gewisse Anlaufzeit.
– Quercus cerris
Die Zerr-Eiche aus dem Balkan ist am Naturstandort häufig mit Fraxinus ornus und
Ostrya carpinifolia vergesellschaftet. Sie gilt als frosthart, trocken- und hitzeresistent.
Leider wird sie vom Eichenprozessionsspinner befallen.
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– Sophora japonica ‚Regent‘
Der Perlschnur- oder Honigbaum zeichnet sich durch eine hohe Hitzebeständigkeit und
Trockenstresstoleranz aus. Er ist an kontinental geprägten Standorten zumindest in der
Jugend nur bedingt frosthart und neigt zu Stammrissen. Die Sorte ‚Regent´ hat im
Vergleich zur reinen Art eine relativ schmale Krone. Die späte Blüte im Juli kommt den
Bienen zugute.
– Tilia tomentosa ‚Brabant‘
Die Silber-Linde gilt auf Grund ihrer hohen Trockenstresstoleranz als eine der
wichtigsten Linden für den prognostizierten Klimawandel. Sie ist nicht anfällig für das
Stigmina-Triebsterben und wird wegen der silbrig-filzigen Blattunterseite von Blattläusen
gemieden. ‚Brabant‘ ist die wichtigste Sorte mit einer dichten, regelmäßig aufgebauten
Krone und dem durchgehenden Leittrieb. Als kontinentale Art gilt sie als frosthart, kann
aber am Kältestandort stark zurückfrieren.
– Ulmus ‚Lobel‘
Die Ulmen sollten in Zukunft wieder mehr verwendet werden, da es sich grundsätzlich
um sehr belastbare Bäume handelt. Dank der resistenten Sorten ist das Ulmensterben
kein Problem mehr. ‚Lobel‘ zählt zu den weitgehend resistenten Sorten. Ihre Vorzüge
sind der schlanke Wuchs, die dichte Verzweigung sowie die langanhaftende, sattgrüne
Belaubung. Sie gehört zu den windfesten Baumarten und kann auch in Küstengebieten
gepflanzt werden.
Steglitz-Zehlendorf
„Es finden an verschiedenen Orten in der Bundesrepublik Versuche mit verschiedensten
Arten und Sorten statt. Welche für die Berliner Region letztlich zukunftsträchtig sein
werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Es wird aber auf besonders trockenverträgliche,
hitzeresistente Arten und Sorten hinauslaufen, die darüber hinaus keine zu starken
Empfindlichkeiten gegenüber Schädlingen aufweisen dürfen.“
Tempelhof-Schöneberg
„Aus der Liste der Baumarten der GALK wird eine möglichst große Vielfalt an Arten
ausgewählt, da „Monokulturen“ anfällig gegenüber Krankheiten sind.“
Neukölln
Selbstverständlich gibt es Baumarten, die zukünftig schwerpunktmäßig gepflanzt werden
sollen. Dieses sind u.a. Bäume, welche seit geraumer Zeit schon im Bezirk gepflanzt
werden. Es gibt hierzu aber keine abschließende Aufstellung. In Abhängigkeit der örtlichen
Situation, der personellen und finanziellen Kapazitäten wird entschieden, welche
Baumarten für den jeweiligen Standort am besten geeignet sind. Es ist zu bedenken, dass
dieses ein langwieriger Prozess ist. Entsprechende Versuchspflanzungen laufen seit
Jahren in Neukölln, teilweise in Begleitung mit dem Pflanzenschutzamt Berlin und der
Humboldt-Universität
(siehe u.a.: https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/strassenund-gruenflaechenamt/gruenflaechen/gruenflaechen/artikel.274078.php).
Orientierung bieten u.a. entsprechende Empfehlungen aus der GALK-Straßenbaumliste
(https://www.galk.de/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/strassenbaumliste)
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Beispiel-Baumarten, welche in Neukölln in den letzten Jahren häufiger gepflanzt wurden
und/oder (z.T. in geringen Stückzahlen) sich im Beobachtungsstadium befinden (ohne
Ranking) im Hinblick auf „Klimabäume“:
– Acer monspessulanum, Acer campestre ‚Elsrijk’, Acer rubrum
– Aesculus indica
– Alnus spätii, Alnus cordata
– Castanea sativa
– Fraxinus pennsylvanica ‚Summit‘
– Ginkgo biloba
– Gleditsia triacanthos
– Liquidambar styraciflua, auch in Sorten
– Magnolia kobus, Magnolia denudata
– Nothofagus obliqua
– Ostrya carpinifolia, Ostrya japonica
– Pterocarya fraxinifolia
– Quercus-Arten und Sorten wie Quercus frainetto, Quercus phellos, Quercus
macrocarpa, Quercus bicolor
– Toona sinensins
– Tilia tomentosa ‚Brabant‘, Tilia cordata ‚Greenspire‘
– Sophora japonica, auch in Sorten
– Ulmus resista in Sorten
– Zelkova serrata
Treptow-Köpenick
„Ja es gibt einige solcher Baumarten, diese sind allerdings in den Lieferbaumschulen oft
ausverkauft. Die Baumschulen benötigen immer einen ziemlich langen Vorlauf, da sich die
Produktion von Bäumen über mehrere Jahre erstreckt (ca. 3-5 Jahre).
Hierzu zählen eine Sorte des Feldahorns, einige Resista-Ulmen-Arten und der
Amberbaum, es wird aber insgesamt auf ein breit gefächertes Sortiment gesetzt.“
Marzahn-Hellersdorf
„Hier gibt es eine Empfehlung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
und die Straßenbaumliste der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK), die ständig
überarbeitet wird: https://strassenbaumliste.galk.de/ .“
Lichtenberg
„Das Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg ist noch in der Testphase mit diversen
Straßenbaumarten in unterschiedlichen Straßenstandorten. Es liegt in der Natur der
Dinge, dass sichere Aussagen erst in ca. 10 Jahren getroffen werden können. Das
Wachstumsverhalten der sogenannten Klimabäume wird sich erst in ferner Zukunft
zeigen.“
Reinickendorf
„Die Zusammensetzung der zu pflanzenden Baumarten ist eine Mischung bisher
bewährter Bäume mit neuen Sorten.“
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Frage 3:
Inwieweit sind die durch witterungsbedingten Wandel erforderlichen Neupflanzungen von Straßen- und
anderen Bäumen mit dem Trachtertrag für Bestäuber mit den bisher gepflanzten Bäumen vergleichbar und
kommt es diesbezüglich zu höheren oder Mindererträgen?
Antwort zu 3:
Hierzu liegen seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine
Erkenntnisse vor.
Der Trachtertrag zielt auf den Ertrag von Honig ab. Der wichtigste Standortfaktor sind
dafür die Pflanzen in der Umgebung des Bienenstocks. Da Straßenbäume in erster Linie
andere Funktionen erfüllen, als Bienenweide für die Honigproduktion zu sein, ist die
Auswahl der Baumart hinsichtlich des möglichen Trachtertrages hier nicht vordergründig.
Wesentlich ist es, Baumarten auszuwählen, die mit den schwierigen Standortfaktoren an
der Straße überhaupt noch zurechtkommen. Bäumen im innerstädtischen Bereich,
insbesondere Straßenbäumen, steht in der Regel nur ein eingeschränkter Lebensraum zur
Verfügung. Vor allem der verdichtete und versiegelte Wurzelbereich wirkt sich nachhaltig
auf die Vitalität der Bäume aus. Oft kommen mechanische Verletzungen hinzu, die den
Eintritt für holzzerstörende Pilze begünstigen. Schäden an Bäumen werden auch durch
Streusalz, Erdgas und Hundeurin verursacht. Hinzu kommen die Herausforderungen der
großen Hitze und Trockenheit in den letzten Sommern oder der Starkregen und die
Stürme in den letzten Jahren. Geschwächte und bereits geschädigte Bäume sind
besonders anfällig für Krankheiten und Schädlinge.
Die Bäume in öffentlichen Grünanlagen haben zwar grundsätzlich bessere
Standortbedingungen als die Straßenbäume, aber auch bei ihnen hat die Honigproduktion
keine Priorität.
Die Bezirksämter teilen diesbezüglich mit:
Mitte
„Bei der Pflanzung von Straßenbäumen sind vor allem die in der Beantwortung zu den
Fragen 1 und 2 genannten Kriterien ausschlaggebend. Der Trachtertrag spielt hier eine
nachrangige Rolle. Informationen können jedoch auf der nachstehenden Webseite
eingeholt werden und verschiedene Baumarten verglichen werden:
https://www2.hu-berlin.de/bienenkunde/Bilder-Downloads/FB/AusWeiterbildung/lehrmaterial/bienenweide/Bw-Pfl_Baeume_einheim_alphabet.pdf “
Friedrichshain-Kreuzberg
„Zu diesem speziellen Aspekt liegen dem Fachbereich Grünflächen keine
wissenschaftlichen Erkenntnisse vor.“
Pankow
„Dazu liegen dem Straßen- und Grünflächenamt Pankow keine Erkenntnisse vor.“
Charlottenburg-Wilmersdorf
„Hierzu liegen keine Erkenntnisse von Studien etc. vor.“
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Steglitz-Zehlendorf
„Diese Frage kann so einfach nicht beantwortet werden. Welche Insektenarten sind
gemeint? Auch bei den bisher verwendeten Baumarten ist die Wertigkeit für Bestäuber
sehr unterschiedlich. Dies wird auch bei den neuen Straßenbaum-Sortimenten so sein.“
Tempelhof-Schöneberg
„Fehlanzeige“
Neukölln
Eine entsprechend differenzierte Betrachtungsweise ist seitens des Straßen- und
Grünflächenamtes nicht möglich. Es werden jedoch beispielsweise als „Ersatz“ für
Robinien z.B. Sophoren gepflanzt, welche laut Imkerangaben auch für Hymnopteren eine
ähnliche „Qualität“ aufweisen und „zusätzlich“ durch die Ausbildung von Samenständen für
die heimische Vogelwelt interessant sind. Oder aber als „Ersatz“ für die vielfach vorhanden
Tilia cordata oder Tilia tomentosa werden die als Zukunftsbäume gehandelten Sorten
‚Brabant‘ oder ‚Greenspire‘ eingesetzt, welche in ihrer Tracht ähnlich sein dürften.
Treptow-Köpenick
„Dies wird versucht zu berücksichtigen, ist aber oft nicht möglich, da die nachhaltige
Entwicklungsmöglichkeit eines Straßenbaumes im Vordergrund steht. Leider sind Bäume,
die als Bienenweide genutzt werden können, dem Boden gegenüber anspruchsvoller.
Hinsichtlich der Trachterträge der neuen Straßenbaumarten kommt es daher eher zu
Mindererträgen.“
Marzahn-Hellersdorf
„Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.“
Lichtenberg
„Dazu können gegenwärtig keine Aussagen getroffen werden.“
Reinickendorf
„Hierzu liegen dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) bislang keine Erkenntnisse vor.“
Frage 4:
Finden bezüglich des Trachtertrages für Bestäuber Untersuchungen statt, welche Baumarten innerstädtisch
zukünftig am ehesten geeignet sind?
Antwort zu 4:
Zum Trachtertrag für Bestäuber sind der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz keine Untersuchungen bekannt. In diesem Zusammenhang ist darauf
hinzuweisen, dass im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsprojektes der
Senatsverwaltung und der Technischen Universität Berlin „Empfehlungen zu
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Pflanzenlisten zur Förderung von Wild- und Honigbiene“ erarbeitet wurden, die momentan
für eine digitale Veröffentlichung vorbereitet werden. In diesen Empfehlungen wurden
auch Gehölze bewertet.
Die Bezirksämter teilen diesbezüglich mit:
Mitte
„Nein, entsprechende Untersuchen erfolgen durch den Bezirk nicht. Untersuchungen des
Trachtertrags werden vor allem von den Instituten für Bienenkunde der Länder
durchgeführt und unter anderem durch wissenschaftliche Veröffentlichungen. Weitere
Informationen zum Trachtertrag auch von Bäumen werden auf Webseiten der Imker
zusammengetragen.“
Friedrichshain-Kreuzberg
„Dem Fachbereich Grünflächen ist nicht bekannt, ob solche Untersuchungen stattfinden.“
Pankow
„Derartige Untersuchungen gehören nicht zu den Aufgaben des Straßen- und
Grünflächenamtes Pankow. Dem SGA Pankow liegen dazu keine Erkenntnisse vor.“
Charlottenburg-Wilmersdorf
„Dass Kastanie, Robinie, Sommer- und Winterlinde, Spitz- und Bergahorn, Eberesche u.a.
zu den Bestäuber freundlichen Straßenbäumen zählen, ist bekannt. Der Trachtertrag
potentieller Straßenbäume ist ein untergeordnetes Auswahlkriterium (vgl. Antwort zu
Frage 1).“
Spandau
Das Straßen- und Grünflächenamt Spandau betreibt keine Forschungsarbeiten
Steglitz-Zehlendorf
„Derartige Versuche durchzuführen, liegt nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes.“
Tempelhof-Schöneberg
„Fehlanzeige“
Neukölln
„Nein. Solche Untersuchungen sind im Arbeitsspektrum der Straßen- und
Grünflächenämter nicht vorgesehen – und auch nicht leistbar.“
Treptow-Köpenick
„Es ist nicht bekannt, dass es solche Untersuchungen gibt. Es spielt auch eher eine
untergeordnete Rolle, bzw. wird bei der Baumartenwahl in Parks und Grünanlagen sowie
Schulen und Spielplätzen versucht auszugleichen. Hier ist die Baumartenwahl
unproblematischer.“
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Marzahn-Hellersdorf
„Auch hier kann der Fachbereich Grün keine Auskunft geben. Der Fachbereich Grün ist
bestrebt, bei Neupflanzungen verschiedene Baumsorten einzusetzen, um die Blühzeit zu
verlängern.“
Lichtenberg
„Zurzeit nicht bekannt.“
Reinickendorf
„Hierzu liegen dem Straßen- und Grünflächenamt bislang keine Erkenntnisse vor.“
Frage 5:
Werden im Rahmen der Gartenamtsleiterkonferenz Erfahrungswerte über neue Baumarten ausgetauscht
und wie fließen diese in die Entscheidungsfindung für Neupflanzungen mit ein?
Antwort zu 5:
Derzeit gibt es diverse Testreihen im Bundesgebiet zu dem Thema, beispielsweise testet
der Arbeitskreis Stadtbäume der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) derzeit im
Straßenbaumtest II insgesamt 40 Baumarten (Gattungen, Sorten), wovon in den
teilnehmenden Städten bisher inzwischen rund 2.400 Exemplare an 194 Standorten
gepflanzt werden konnten. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist
im Arbeitskreis Stadtbäume der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz durch ein Mitglied
vertreten. Insofern werden auch in Berlin ab dem Jahr 2015 Baumarten getestet:
– Acer campestre ‘Huibers Elegant’
– Acer x freemanii ‘Autumn Blaze‘
– Amelanchier arborea ‚Robin Hill‘
– Eriolobus trilobatus
– Ostrya carpinifolia
– Prunus padus ‚Schloss Tiefurt‘
– Quercus frainetto
– Tilia tomentosa ‚Szeleste‘
– Ulmus-Hybride ‚New Horizon’
– Ulmus ‚Regal‘
Die GALK-Straßenbaumtests sollen fundierte Aussagen über die Eignung bestimmter
Baumarten und Baumsorten für ihre Verwendung als Straßenbäume ermöglichen. Die
Versuchsbäume werden in den Teilnehmerstädten des Arbeitskreis Stadtbäume
aufgepflanzt und wachsen damit unter verschiedenen klimatischen Bedingungen des
gesamten Bundesgebiets.
https://www.galk.de/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/strassenbaumtest-2
Die praxisorientierte Langzeitbeobachtung der Testbäume bildet zugleich eine wesentliche
Grundlage für die Fortschreibung der GALK-Straßenbaumliste, die weitgehend
Verwendung findet bei der Auswahl der Straßen- und Grünflächenämter hinsichtlich der zu
pflanzenden Straßenbaumarten.
Die Fortschreibung der GALK-Straßenbaumliste bleibt die zentrale Aufgabe des
Arbeitskreis Stadtbäume der Bundes-GALK. In diesem Zusammenhang hat sich mit dem
13
Bund deutscher Baumschulen e.V. (BdB) eine gute und intensive Zusammenarbeit
entwickelt.
Auch im Fachausschuss Stadtbäume der Berliner GALK wird regelmäßig die
Straßenbaumliste thematisiert. Erkenntnisse und Erfahrungen der Straßen- und
Grünflächenämter fließen ein.
Berlin, den 19.06.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG: Sicherheitsdienste im Auftrag der BVG II, aus Senat

www.berlin.de

1. Auf den Dienstgeländen der BVG und S-Bahn ist seit Jahren eine gesteigerte Präsenz von privaten
Sicherheitsdiensten zu beobachten. Die Mitarbeiter*innen dieser Dienste sind oft mit Reizgas,
Handschellen, Schutzwesten und Schlagstöcken ausgestattet. In Bezugnahme auf meine Schriftliche Anfrage vom 12. November 2019 (Drucksache 18/21 582): Wer stattet die Mitarbeiter*innen
mit welchen Einsatzmitteln auf welcher Rechtsgrundlage aus. Bitte alle Einsatzmittel, die eingesetzt, ausgegeben oder trainiert werden & die jeweilige Rechtsgrundlage für den Einsatz der einzelnen Einsatzmittel einzeln aufschlüsseln.
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass die Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der
BVG ihre Ausrüstungsgegenstände von der Sicherheitsabteilung der BVG erhalten. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die in Fremdvergabe für die
BVG tätig sind, werden in Abstimmung mit der Sicherheitsabteilung der BVG von
den Fremddienstleistern mit Ausrüstungsgegenständen ausgestattet.
Die Ausstattung enthält kein Reizgas und keine Schlagstöcke. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter werden während ihrer Ausbildung und im Rahmen
von Fortbildungsmaßnahmen im Umgang mit Ausrüstungsgegenständen geschult.
Handfesseln dürfen stets nur als letztes Mittel zum Fixieren einer Person genutzt
und nur angewendet werden, wenn alle anderen Mittel unzureichend sind.
Das bei der S-Bahn Berlin eingesetzte Personal sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB Sicherheit, die für die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung tätig werden. Hierfür ist ihnen die Ausübung des Hausrechts der DB AG sowie anderer Geschäftspartner, in dem Falle der S-Bahn Berlin GmbH übertragen worden. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermehrt Übergriffen und weiteren Gefahren ausgesetzt, wie sie beispielsweise von Tieren ausge-
2
hen, die gezielt als Waffe eingesetzt werden. Da der Arbeitgeber verpflichtet ist,
den Gesundheits-bzw. Arbeitsschutz zu gewährleisten sowie das Grundrecht auf
körperliche Unversehrtheit zu beachten, ergeben sich hieraus auch Anforderungen
hinsichtlich der Verwendung der spezifischen Einsatz- bzw. Arbeitsschutzmittel,
deren rechtliche Grundlage sich aus §§ 3 ff. Arbeitsschutzgesetz, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 §§ 29f., DGUV Vorschrift 24 §
10, § 42a Abs. 2, Nr. 2f. Waffengesetz sowie § 2 Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der
Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV) herleitet.
Die Ausstattung, die im Dienst mitgeführt wird, umfasst OC-Spray (Pfefferspray
aus dem natürlichen Reizstoff Oleoresin Capsicum), Einsatzstock (kurz ausziehbar) und als Schutzkleidung Stich- und Schnittschutzweste sowie Sicherheitsschuhe und Einsatzhandschuhe. Nur besonders ausgebildete Einsatzteams führen auch Handfesseln mit sich.
Der Einsatz der Mittel wird bereits vor der Erstausstattung in der Ausbildung geschult. Die Fachkunde wird jährlich im Rahmen einer Wiederholungsschulung
nachgeschult, damit jederzeit gewährleistet ist, dass das Mitführen und der Einsatz handlungssicher und gesetzeskonform erfolgt. Darüber hinaus ist das eingesetzte Personal als Ersthelfer nach DGUV Information 204-006 ausgebildet. Wesentlicher Teil der Ausbildung ist aber auch die regelmäßige Durchführung von
Deeskalationstrainings, da der Schwerpunkt in der frühzeitigen Befriedung von Situationen gesehen wird und es gilt, möglichst eine Eskalation zu vermeiden.
Kommt es dennoch zu einem Einsatz, agiert das Personal im Rahmen der einschlägigen Notwehr- und Notstandsregelungen des StGB bzw. BGB.
2. In Bezugnahme auf meine Schriftliche Anfrage vom 12. November 2019 (Drucksache 18/21 582):
Wie viele Mitarbeiter*innen der BVG bzw. von Subunternehmen wurden seit 2015 von der BVG im
Sicherheitsdienst eingesetzt? Bitte konkrete Zahl der eingesetzten Mitarbeiter*innen nach Jahren
einzeln aufschlüsseln. Zudem bitte aufzeigen, ob diese direkt durch die BVG oder durch Subunternehmen & falls dies der Fall war, durch welche Subunternehmen, eingesetzt wurden.
Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass durchschnittlich seit 2015 täglich knapp 200 interne
und externe Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter eingesetzt wurden. Gegenwärtig leisten täglich ca. 260 Kolleginnen und Kollegen Sicherheitsdienst im
Bereich der BVG. Davon sind ca. 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG
und ca. 160 externe Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter der
Firma Wisag (120 Personen) und der Firma City Control (40 Personen).
3. In Bezugnahme auf meine Schriftliche Anfrage vom 12. November 2019 (Drucksache 18/21 582):
In welcher Form werden die Mitarbeiter*innen im Umgang mit den Einsatzmitteln geschult? Bitte
einen kurzen Abriss über die Ausbildungseinheiten zu den Einsatzmitteln geben. Inwiefern werden
Rechtsgrundlagen für den Einsatz der einzelnen Einsatzmittel thematisiert?
4. Wie lange ist die Ausbildung der eingesetzten Sicherheitskräfte und welche Inhalte umfasst diese?
Bitte die Ausbildungsinhalte darlegen & einen Überblick über die zeitliche Dauer der einzelnen
Ausbildungsinhalte geben.
Zu 3. und 4.: Die BVG teilt mit, dass die Ausbildungszeit der Sicherheitskräfte 16
Wochen beträgt und sich wie folgt gliedert:
 Grundausbildung in der internen Betriebsschule mit erstem Leistungsnachweis
(Dauer: 3,5 Wochen)
 Theoretische Ausbildung an der Beuth Hochschule (Dauer: 3 Wochen)
 Theoretische Ausbildung im Betrieb mit Kursen zu diversen relevanten Inhalten (u.a. Tarife- und Beförderungsbedingungen, Umgang mit Vielfalt, Englisch,
3
Kundendienst, Notfallmanagement, Datenschutz) einschließlich Praxistagen
mit Begleitung der Fahrausweisprüferinnen und -prüfer (Dauer: 3,5 Wochen)
 Praktische Ausbildung (Dauer: 5 Wochen)
 Prüfungsphase (1 Woche).
5. In Bezugnahme auf meine Schriftliche Anfrage vom 12. November 2019 (Drucksache 18/21 582):
Gab es seit 2015 Anzeigen gegen BVG-Mitarbeiter*innen im Sicherheitsdienst oder Mitarbeiter*innen von Subunternehmen, welche im Auftrag der BVG als Sicherheitsdienst eingesetzt werden oder wurden betreffend ihres Verhaltens während der Arbeitszeit? Falls ja, bitte angeben, wie
viele es gab und auf Grund welches Sachverhalts diese jeweils gestellt wurden. Bitte nach Jahr
und Bezirken einzeln aufschlüsseln und den Sachverhalt anonymisiert darstellen.
Zu 5.: Die BVG hat hierzu wie bereits in der Schriftlichen Anfrage Drs. 18/21 582
folgendes mitgeteilt: „Ohne Bezugnahme auf den Ausgang der gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sicherheitsdienst der BVG sowie von Fremddienstleistern erfolgten Anzeigenerstattungen würde eine Angabe der Anzahl zu einer verzerrten Darstellung führen können. Angaben zum Ausgang der Anzeigenerstattungen liegen der BVG nicht vor.“
Seitens der Strafverfolgungsbehörden erfolgt keine statistische Erfassung von Ermittlungs- oder Strafverfahren im Sinne der Fragestellung.
6. In der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage (Drucksache 18/21 582) wurde erläutert, dass weder
die Sicherheitskräfte der BVG, noch die durch Subunternehmen eingesetzten Sicherheitskräfte
Aufnäher oder Abzeichen tragen.
a) Ist dies zum Stand der Anfrage weiterhin der Fall?
b) Gibt es hierzu dienstrechtliche Vorschriften? Falls ja, bitte ausführen im Wortlaut. Falls nein, ist
es demnach zutreffend, dass Sicherheitskräfte dennoch keine Aufnäher oder Abzeichen tragen
dürfen, da diese nicht zur bereitgestellten Dienstkleidung & Uniform gehören? Und ist es demnach
weiterhin zutreffend, dass Sicherheitskräfte, die im Auftrag der BVG agieren & Aufnäher oder Abzeichen tragen dies eindeutig entgegen der Vorgaben der BVG tun?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass die Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der
BVG Dienstkleidung nach den Richtlinien der BVG tragen, die in einer entsprechenden Dienstkleidertrageordnung festgelegt ist. Die Sicherheitskräfte tragen neben der Aufschrift „BVG Sicherheitsdienst“ keine zusätzlichen Aufnäher oder Abzeichen. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der WISAG tragen die
Dienstkleidung der Firma WISAG. Diese ist mit der BVG Sicherheitsabteilung abgestimmt und trägt die Aufschrift „Sicherheitsdienst im Auftrag der BVG“. Auch
diese Sicherheitskräfte tragen keine zusätzlichen Aufnäher oder Abzeichen.
7. Ist mit der Hausordnung, auf die in meiner Schriftlichen Anfrage (Drucksache 18/21 582) verwiesen
wird, die Nutzungsordnung gemeint oder gibt es eine separate Hausordnung? Bitte die Hausordnung/Nutzungsordnung/rechtlichen Grundlagen, auf die sich das Hausrecht bezieht, darlegen & mit
Quellen versehen.
Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass die „alte Hausordnung“ in Nutzungsordnung umbenannt wurde und seit Mai 2020 im Internet unter
https://www.bvg.de/de/Serviceseiten/Hausordnung verfügbar ist.
8. Am 24. Mai gegen 23:20 Uhr kam es am U-Bahnhof Osloer Straße im Wedding am Bahnsteig der
U8 zu einem Vorfall, bei dem eine Person durch 4 Sicherheitskräfte der WISAG gewaltsam zu Boden gedrückt & festgehalten wurde.
a) Bitte den Sachverhalt und das Geschehen am U-Bahnhof schildern.
b) Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Person festgehalten?
c) Wenn das Festhalten der Durchsetzung des Hausrechts dienen sollte, welcher Verstoß gegen
das Hausrecht wird der Person vorgeworfen?
d) Wurde die Polizei durch die Mitarbeiter*innen der WISAG verständigt? Falls nein, warum nicht?
e) Warum musste durch WISAG-Mitarbeiter*innen, die schlicht zur Durchsetzung des Hausrechts
4
eingesetzt werden, körperliche Gewalt angewendet werden?
f) Teilt der Senat grundsätzlich die Auffassung, dass es bei einem Kräfteverhältnis von 4 Sicherheitsmitarbeiter*innen zu einer Person, die scheinbar am Ort gehalten werden sollte, weitere &
verhältnismäßigere Möglichkeiten als gewaltsames zu Boden drücken gibt, um eben dieses Ziel zu
erfüllen?
9. Eine Person, die beim Geschehen anwesend war, hat den Vorfall gefilmt. Eine Mitarbeiterin der
WISAG kam auf diese zu und drohte dieser mit einer Anzeige (Wortlaut: „Möchten Sie eine Anzeige haben?“). Auf welcher Rechtsgrundlage beruhte diese Androhung der WISAG-Mitarbeiterin?
Ein weiterer Mitarbeiter der WISAG wies die filmende Person an, die Kamera wegzunehmen. Auf
welcher Rechtsgrundlage handeln Mitarbeiter*innen der WISAG, wenn sie als im Auftrag der BVG
Handelnde untersagen, Vorfälle wie diesen zu dokumentieren?
10.Falls das Handeln der eingesetzten Sicherheitskräfte der WISAG nicht im Sinne der BVG war und
diese insofern ihre Befugnisse überschritten, gab es dienstrechtliche Konsequenzen für die beteiligten Mitarbeiter*innen? Falls ja, welche waren das? Falls nein, bitte darstellen, warum dieses
Vorgehen gänzlich im Sinne der BVG war.
Zu 8., 9. und 10.: Die BVG teilt mit, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Dazu können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden.
11 Im Tweet der BVG (@BVG_Kampagne) vom 28.5.2020 heißt es im Wortlaut: „Wir nehmen das
Video sehr ernst und gehen der Sache nach.“ a) Welche Konsequenzen hat es, dass das Video
von der BVG ernst genommen wird & was bedeutet dies konkret? Bitte ausführlich darlegen. b)
Was hat das im Tweet angekündigte Nachgehen ergeben? In welcher Form fand das Nachgehen
statt, durch wen geschah es & was wurde hierbei unternommen? Bitte detailliert darlegen.
Zu 11.: Die BVG teilt mit, dass Recherchen in der zuständigen Sicherheitsabteilung bzw. durch die betroffenen Firmen durchgeführt wurden. Unmittelbar nach
dem Vorfall wurde eine längere Videosequenz gesichert und auch der Polizei
übergeben. Auf dieser ist der Vorgang dokumentiert.
Berlin, den 19.Juni 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
………………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Schiffsverkehr: Die schönsten Restaurantschiffe in Berlin, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/die-schoensten-restaurantschiffe-in-berlin

Es heißt, die Hauptstadt ist eine Stadt, die zwischen Grün und Wasser gebaut wurde. Bei rund 6000 Hektar Wasserfläche ist es kein Wunder, dass das Leben und Genießen an und auf dem Wasser in Berlin eine große Rolle spielt. Besonders beliebt bei Berlinern und Gästen sind im Sommer die vielen #Restaurantschiffe. Die B.Z. stellt ihre fünf Favoriten vor.

► „Gode Wind“ in #Rummelsburg
Die #Hauptstadtkogge „Gode Wind“ liegt fest verankert in der Rummelsburger Bucht im Bezirk Lichtenberg auf dem Gelände der Marina am Ende der Gustav-Holzmann-Straße. Sie ist ein echter Filmklassiker, denn sie diente einst als Kulisse für den ARD-Zweiteiler „Störtebeker“. Heute wird sie als Event- und Restaurantschiff mit Barbetrieb genutzt. An Bord kann man tolle Sonnenuntergänge mit Blick auf die Spree und den Fernsehturm genießen.

Im Angebot: maritime Küche, Snacks und eine gut gefüllte Bar.

► „Van Loon“ im #Urbanhafen

Der Klassiker unter den Schiffsrestaurant liegt fest verankert im Urbanhafen in Kreuzberg. Das #Holzschiff wurde 2011 neu gebaut und ist einem historischen #Frachtensegler nachempfunden. Unter Deck gibt es verschiedene Restaurantbereiche, am schönsten ist es jedoch draußen an Deck mit Blick auf den Landwehrkanal.

Im Angebot: von Frühstück über Fisch Bowls, Fisch & Chips in verschiedenen …

Bahnindustrie: Neuer, alter Masterplan für die Deutsche Bahn, aus Manager Magazin

https://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/pakt-zur-zukunft-der-schiene-neuer-alter-masterplan-fuer-die-deutsche-bahn-a-1307863.html

Mehr Fahrgäste, mehr #Güterverkehr, mehr Klimaschutz: Die Ziele des Bundes für die Bahn sind seit Jahren bekannt. Ein neuer „#Masterplan“ für die Schiene fasst sie nun zusammen – doch nicht alle Beteiligten sind zufrieden.

Alle halbe Stunde mit dem ICE von Berlin nach München oder von Köln nach Hamburg – schon in wenigen Jahren soll diese Möglichkeit für Verbraucher Alltag sein. Auf den Hauptachsen zwischen den großen Städten sollen die Züge dann öfter und auch schneller unterwegs sein. Der sogenannte #Deutschlandtakt ist zentraler Bestandteil eines gemeinsamen Plans für die Zukunft der #Schiene, den der Bund in den vergangenen zwei Jahren gemeinsam mit der #Deutschen Bahn, Wettbewerbern und Verkehrsverbänden ausgearbeitet hat und der Ende Juni vorgestellt werden soll.

Zwei zentrale Vorhaben sind darin festgehalten: „Wir sind uns einig in dem Ziel, bis 2030 doppelt so viele #Bahnkundinnen und Bahnkunden im #Schienenpersonenverkehr zu gewinnen“, heißt es zum einen. Zweitens soll der Anteil des Güterverkehrs auf der Schiene von derzeit rund 19 auf dann 25 Prozent steigen. Beide Ziele sind nicht neu und stehen unter anderem im Koalitionsvertrag von 2018. Der nun vorliegende Plan fasst diese und weitere Vorhaben zusammen und befasst sich mit Fragen der Finanzierung und der konkreten Umsetzung.

Schon jetzt fahren #Fernzüge auf den wichtigen Strecken eng #getaktet. Doch mit dem „Deutschlandtakt“ sollen Fern- und #Regionalverkehr besser aufeinander abgestimmt werden, Verbraucher zuverlässigere #Anschlüsse bekommen und #Tarife übersichtlicher und …

barrierefrei + Mobilität: Sonderfahrdienst (SFD) VII, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkungen:
I. Die im #SFD tätigen Fahrbetriebe stehen kurz vor der Einstellung ihres Geschäftsbetriebs. Die
Aufrechterhaltung des SFD ist dadurch gefährdet. Während der Generalunternehmer WBT eG eine
Vereinbarung mit dem Senat hat, die ihm monatlichen Entgelte unabhängig von der Nutzung des
Angebotes sichert und er für die Bereithaltung seiner Zentrale de facto eine pauschale Vergütung erhält,
werden die Fahrdienste nur nach den erbrachten Fahrleistungen bezahlt, obwohl sie in gleicher Weise
Fahrpersonal und Fahrzeuge vorhalten. Juristen sind der Auffassung, dass diese Fahrbetriebe, ohne ihren
Generalunternehmer einschalten zu müssen, ein einklagbaren Anspruch auf Bezahlung nach dem SodEG
haben.
II. Der Senat verweist in der DS 18/23280 darauf, dass es keinen Beschluss im Senat gegeben hat, die
„Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes im Land Berlin“ zu verändern. Am
31.3.2020 wurde jedoch eine Pressemitteilung in der Senatskanzlei online gestellt, in der behauptet wird,
dass eine „Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen
Fahrdienstes“ erfolgt sei, um den Bestand des SFD zu sichern. Bis Anfang Mai 2020 war der Link zu dieser
Pressemitteilung zu finden, aber nicht mehr die genannte Pressemitteilung. Diese wurde aus dem Netz
entfernt, weil es den Beschluss, auf den sie sich bezieht, möglicherweise nicht gegeben hat. Unabhängig
davon nimmt die WBT Fahraufträge an, die zwar ihrem Antrag auf Erweiterung des Aufgabenspektrums
des SFD mit Datum vom 10.02.2020 entsprechen, aber durch die nicht vollzogene Veränderung der
Verordnung zurzeit nicht durch den Vertrag zum SFD gedeckt sind. Jedenfalls gibt es keine Zahlungen in
Anlehnung an SodEG an die Subunternehmen des SFD.
2
III. Die Senatsverwaltung IntArbSoz verweist in DS 18/23280 auf sein Rundschreiben 10/2020 vom
04.05.2020. Dort wird ausgeführt, dass die Fahrten zur Schule, zu den WbfB und zu
Tagesbetreuungsstätten einen hohen Stellenwert haben und zu den Angeboten gehören, die das SodEG
bis zu 75% absichert, wenn sie aufgrund der Pandemie von den Fahrdiensten nicht durchgeführt werden
können. Die Fahrdienste können den Verdienstausfall nach SodeG bezogen auf jeden Einzelfall beim
jeweiligen Teilhabefachdienst der BA beantragen, von denen der entsprechende
Kostenübernahmebescheid erteilt wurde. Dabei sollen die Teilhabefachdienste jedoch grundsätzlich 10%
pauschal vom maximalen Erstattungsbetrag abziehen. Ferner sind vorrangige Leistungen wie
Kurzarbeitergeld, Ersatzansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz sowie Förderungen aus dem
Soforthilfeprogrammen von Bund und Ländern in Abzug zu bringen, deren Auszahlung nur einmalig oder
stark zeitversetzt erfolgt und damit die Liquidität nicht sichert.
1) Bei welcher Fachverwaltung liegt die Umsetzung der UN-BRK Artikel 20, Mobilität, für die
Anspruchsberechtigten nach der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes für
das Land Berlin?
Zu 1.: Die Zuständigkeit für die Vorhaltung eines besonderen #Fahrdienstes für Menschen
mit Behinderung (SFD) liegt bei der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung.

2) Sind dem Senat die existenzbedrohenden Sorgen der beteiligten Unternehmen, insbesondere aus dem
SFD, bekannt? Wenn ja, seit wann und durch wen?
Zu 2.: Im März wandte sich der Betreiber des besonderen Fahrdienstes an die
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und machte darauf aufmerksam,
dass aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die
Nutzungsberechtigten des besonderen Fahrdienstes diesen kaum noch in Anspruch
nehmen würden. Innerhalb des Monats ging die Anzahl der Fahrtbuchungen um die
Hälfte zurück und erreichte mit einem Rückgang um ca. 80 % im April einen Tiefpunkt.
Im Monat Mai nahm die Inanspruchnahme des SFD aufgrund der Lockerungen bereits
wieder zu.
3) Wie begründet der Senat die unterschiedliche vertragliche Behandlung hinsichtlich der
Leistungsvergütung des Generalunternehmers WBT e.G. im Verhältnis zu seinen Subunternehmern,
ohne die er die ausgeschriebene Vorhaltung der für den SFD notwendigen Ressourcen nicht erbringen
kann?
4) Besteht seitens des Senats eine Fortzahlungsverpflichtung an den Generalunternehmer auch dann,
wenn der Betrieb des SFD durch Einstellung der Fahrbetriebe nicht mehr möglich ist?
Zu 3. und 4.: Der Vertragspartner der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und
Soziales für den SFD, die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer e. G.
(WBTeG) erhält – unabhängig von der Auftragslage bei den Beförderungsleistungen – für
Regieleistungen einen monatlichen Pauschalbetrag. Diese Regelung ist das Ergebnis der
Verhandlungen des Vertrages über die Durchführung der Regie- und
Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
(Sonderfahrdienst), der Ende Juni 2018 zwischen der WBTeG und der für Soziales
zuständigen Senatsverwaltung abgeschlossen wurde und im Januar 2020 um ein Jahr
vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 verlängert wurde. Die Fortzahlungsverpflichtung besteht
während der Vertragsdauer und der Erfüllung des Vertragsgegenstandes durch den
Auftragnehmer.
Der Betreiber kann die Beförderungsleistungen – auch dies ist im o. a. Vertrag
geregelt – mit schriftlicher Zustimmung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und
3
Soziales an Nachunternehmer übertragen, wovon Gebrauch gemacht wird. Die
Fuhrunternehmen erbringen die Beförderungsleistungen im Auftrag des Betreibers.
5) Wann ist mit der Ersatzlösung für den SFD zu rechnen und wie sind in dieser vertraglichen Ersatzlösung
die Zahlungsmodalitäten für die Fahrbetriebe geregelt? Die Leistungen nach dem LGBG leiten sich aus
der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ab. Das LGBG ist damit eine systematische Konkretisierung
der Ansprüche nach SGB IX auf Landesebene für die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft. Das
SGB IX ist vorrangig. Von daher ist der SFD zwingend dem SodEG zuzuordnen.
6) Wieso sieht der Senat eine Notwendigkeit für eine vertragliche Ersatzregelung im SFD, zumal sie für
alle sonstigen Fahrten, die keine Fahrten nach SGB V und XI sind, SodEG als Grundlage für die
Stellung von Ausfallrechnungen anerkennt, aber ausgerechnet nicht die des SFD?
7) Wie erklärt der Senat das am 31.03.2020 eine Pressemitteilung mit dem Titel „Vierte Verordnung zur
Änderung der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes“ veröffentlich wurde,
die anschließend „gelöscht“ wurde? Ist bekannt, auf wessen Veranlassung diese PM veröffentlicht
worden ist, obwohl es wohl keinen Senatsbeschluss gegeben hat? Auf wessen Betreiben wurde diese
Veröffentlichung wieder zurückgenommen?
8) Ist sichergestellt, dass von der WBT angenommene Aufträge für Einkaufsfahrten, Arztfahrten und
andere Fahrten, die derzeit nicht durch die Verordnung abgedeckt sind, gegenüber den Fahrbetrieben
trotzdem vergütet werden können? Wird mit einer eventuellen Duldung dieser Praxis ggf. versucht, die
SodEG-Ansprüche der Fahrbetriebe zu reduzieren – zum Beispiel durch den fiktiven pauschalen 10%
Abzug auf mögliche zusätzliche Fahraufträge?
Zu 5. bis 8.: Der Senat von Berlin unterstützt den besonderen Fahrdienst und damit die
Beförderungsunternehmen, die hierfür tätig sind, unter Ausschöpfung der rechtlichen
Rahmenbedingungen während der sog. Coronakrise. Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft hat sich pandemiebedingt verändert. Deshalb hat der Senat dem SFD die
Möglichkeit zur Abrechnung von Fahrten zur Erledigung haushaltsnaher Dienstleistungen
zur Bewältigung des täglichen Lebens für die Berechtigten des besonderen Fahrdienstes,
wie z. B. Lebensmitteleinkauf, Apothekenfahrten, etc. in Abhängigkeit von der Fortdauer
der Einschränkungen nach der Eindämmungsverordnung, die vorerst bis zum 30.06.2020
sichergestellt ist, zusätzlich gewährt. Dies wurde dem Betreiber, der WBTeG, am 22. Mai
2020 schriftlich mitgeteilt.
Der Senatsbeschluss vom 31.03.2020 wurde damit im Rahmen des geltenden Rechts
umgesetzt.
Sollten diese zusätzlichen Fahrten nicht ausreichen, um die Einnahmeverluste in den
Beförderungsunternehmen abzufedern, steht diesen seit dem 18.5.2020 mit dem
Soforthilfepaket V die vom Senat beschlossene allgemeine Unterstützung für den
Mittelstand grundsätzlich zur Verfügung.
Das ursprüngliche Anliegen durch eine Änderung der Sonderfahrdienst-Verordnung zu
einer sinngemäßen Anwendung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) für
den SFD zu gelangen, wurde im Senat verworfen.
Damit wäre allerdings auch lediglich eine Anwendung in Anlehnung an das SodEG in
Betracht gekommen, da leider eine unmittelbare Anwendung dieses Gesetzes für den
Sonderfahrdienst rechtlich ausgeschlossen ist. Das SodEG gilt ausschließlich für
bestimmte Sozialleistungsträger nach dem Sozialgesetzbuch bzw. das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge. Ferner gilt es ausschließlich für soziale Dienstleister im
4
Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuches bzw. des Aufenthaltsgesetzes. Die
Rechtsgrundlage für den SFD ist hingegen das Landesgleichberechtigungsgesetz bzw.
die Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes – beide
Rechtsvorschriften leiten sich nicht aus dem Sozialgesetzbuch ab.
Im Kontext des o. a. Vorhabens kam es durch ein Versehen auch zur Veröffentlichung
der bereits vorbereiteten Pressemitteilung mit dem Titel „Vierte Verordnung zur Änderung
der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes“. Dies ist
bedauerlich, insbesondere auch deshalb, weil es zu großen Irritationen bei den
Fuhrunternehmen im besonderen Fahrdienst geführt hat.
9) Inwieweit sind die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, der Landesbeirat und der
Fahrgastbeirat bei der Entscheidungsfindung über die Sicherstellung des SFD durch die Pandemie
einbezogen gewesen und in welcher Form und wenn nein, warum nicht?
Zu 9.: Die #Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ist – wie in solchen
Angelegenheiten auf der Grundlage der Geschäftsordnung des Senats grundsätzlich
üblich – von Beginn an eng in die Erarbeitung und Umsetzung einer Lösung der
pandemiebedingten Probleme für den besonderen Fahrdienst einbezogen worden.
10) Ist die Ausschreibung für den SFD ab 1.7.2021 bereits in der Vorbereitung und ab wann ist mit einer
Veröffentlichung im Amtsblatt zu rechnen? Ist dem Senat dabei bekannt, dass der derzeitige
Generalunternehmer in der bestehenden Form ab dem 1.1.2021 nicht mehr existiert? Welche
Absprachen gibt es dazu mit der WBT oder mit Dritten über die Regelung der Fortführung der Arbeit
der Regiezentrale des SFD für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 30.06.2021?
11) Existiert ein Vorschlag für eine „Übergangsbetreiberschaft“ und wenn ja, wer ist daran beteiligt? Wenn
nein, gibt es diesbezüglich bereits Planungen im Hinblick auf die Erhaltung des Systems der
Fahrdienste?
12) Inwieweit sind hier die vergaberechtlich relevanten Beschränkungen oder sogar erforderlichen
Ausschlüsse von beteiligten Firmen oder einzelner Personen/ Einrichtungen mit Blick auf die
Vorbefassung derselben bei einer möglichen Bewerbung gewährleistet?
Zu 10. bis 12.: In Kenntnis der Komplexität und der damit verbundenen zeitlichen Abläufe
von Vergabeverfahren hat die für die Vergabe der Regie- und Beförderungsleistungen im
besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung zuständige Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales bereits mit entsprechenden Vorbereitungen begonnen.
Anhand eines internen Terminfahrplans für die Durchführung des Vergabeverfahrens
wird eine sukzessive Abarbeitung der dort beschriebenen Aufgaben erfolgen.
Es ist im Prozess des Vergabeverfahrens auch vorgesehen, fachliche Anregungen z. B.
von Nutzerinnen und Nutzern bzw. vom Fahrgastbeirat zu berücksichtigen.
Die Erbringung aller erforderlichen fachlichen Vorleistungen, wie z. B. die Erstellung einer
Leistungsbeschreibung, die von zentraler Bedeutung für eine Vergabe ist, sind im
Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.11.2020 vorgesehen.
Die Durchführung eines EU-weiten offenen Vergabeverfahrens ist mit einer
Veröffentlichung Anfang 2021 durch die Zentrale Vergabestelle der Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales vorgesehen.
5
Es darf derzeit aufgrund der vorgesehenen Abläufe davon ausgegangen werden, dass
der Abschluss eines neuen Vertrages zum 01.07.2021 erfolgen kann. Der derzeitige
Vertragspartner, die WBTeG, ist bis zum 30.06.2021 vertraglich gebunden und hat
darüber hinaus auch bestätigt, seine vertraglichen Pflichten bis dahin zu erfüllen.
Berlin, den 18. Juni 2020
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Straßenverkehr: LKW-Sperrung auf Schönhauser Allee: Ausnahmen möglich, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article229351880/LKW-Sperrung-auf-Schoenhauser-Allee-Ausnahmen-moeglich.html

Um die marode #Brücke am Bahnhof #Schönhauser Allee zu schonen, gilt ein #Gewichtslimit von 16 Tonnen. Das könnten #Spediteure umgehen.

Für die Auto-Brücke der Schönhauser Allee über den Graben der Ringbahn ist es die einzige Chance, bis zum Abriss und Neubau ab 2024 durchzuhalten. Für Spediteure aber bedeutet das neue Gewichtslimit von 16 Tonnen auf der Brücke ein Problem. Sie müssen jetzt mit ihren Lastwagen, die das Limit sprengen, auf dem Weg vom nördlichen Berliner Autobahn-Ring Richtung Alexanderplatz die Einfallstraße meiden und Umwege fahren.

Die offizielle Umleitungsstrecke führt über die Danziger Straße, Prenzlauer Allee und Wisbyer Straße – allesamt stark befahrene Strecken in dicht besiedelten Kiezen von Prenzlauer Berg. Allerdings gibt es auch die Chance, eine Ausnahmeregelung zu beantragen.

Unter bestimmten Umständen wird es auch weiter möglich sein, Ziele an der Schönhauser Allee und dem dortigen Einkaufszentrum Schönhauser Allee Arcaden trotz der Tonnagegrenze mit schweren Sattelzügen anzusteuern. Das Verfahren ist jedoch so kompliziert, dass es kaum eine Firma anwenden dürfte.

Brücken-Baustelle Schönhauser Allee: Fuhrpark-Betreiber in der Beweislast…

S-Bahn + Regionalverkehr: Weg zum Netzanschluss Konzept für Veltens S-Bahnsteig, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/oberhavel/hennigsdorf/hennigsdorf-artikel/dg/0/1/1809851/

Auch wenn noch immer nicht absehbar ist, in welchem Jahr #Velten wieder ans #S-Bahn-Netz angeschlossen wird, ist doch ein weiterer Schritt dahin getan. Bürgermeisterin Ines Hübner (SPD) informierte am Donnerstag im Stadtparlament darüber, dass es vor zehn Tagen einen Vor-Ort-Termin am #Bahnhof gab, zu dem die Deutsche Bahn eingeladen hatte.

Dabei stellte das Unternehmen die Pläne für den S-Bahnsteig vor. Laut Hübner soll der Endpunkt der S-Bahn-Linie #S25 einen #Mittelbahnsteig mit zwei Gleisen erhalten. Und die Veltener werden besser gestellt als die Hennigsdorfer. Während über den dortigen Bahnsteig Wind und Regen peitschen können, soll Veltens Haltepunkt eine 30 Meter lange …

Straßenbahn + Bus: Straßenbahnen und Busse der BVG sind langsamer geworden Offizielle Zahlen zeigen, dass das Durchschnittstempo des Öffentlichen Personennahverkehrs weiter abnimmt., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/strassenbahnen-und-busse-der-bvg-sind-langsamer-geworden-li.88468

Tempo, Tempo! Von wegen. Berlins #Nahverkehr ist in den vergangenen Jahren nicht schneller, sondern langsamer geworden. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Tino Schopf hervor.

Waren die #Straßenbahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) 2015 noch mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 19,4 Kilometern pro Stunde unterwegs, so waren es im vergangenen Jahr nur noch 18,8 Kilometer pro Stunde. Im #Busverkehr sank das #Durchschnittstempo von 18,6 auf 18,0 Kilometer pro Stunde, teilte Verkehrs-Staatssekretär Ingmar Streese (Grüne) weiter mit. Die Daten des landeseigenen Verkehrsunternehmens zeigen, dass sich der Negativtrend bei der mittleren Beförderungsgeschwindigkeit, der bereits vor dem Beginn der rot-rot-grünen Koalition Ende 2016 erkennbar war, unter der aktuellen Landesregierung fortgesetzt hat.

Auf den ersten Blick wirken die Differenzen nicht allzu groß. Doch schon gering anmutende Unterschiede können in der Praxis große Folgen haben – sowohl für die Stammfahrgäste, die übers Jahr gesehen zusätzliche Lebenszeit im Nahverkehr verbringen müssen, als auch für die BVG, die mehr Fahrzeuge und Personal einkalkulieren muss. Unterm Strich sinkt die Attraktivität, und die Kosten steigen.

Der anhaltende Negativtrend macht vielen Akteuren Sorgen, auch Tino Schopf. „Mir als verantwortlichem Verkehrspolitiker ist wichtig, dass wir den Nahverkehr der Zukunft so gestalten, dass unsere Kinder und Kindeskinder ihn gern benutzen“, sagte er der Berliner Zeitung. „Umso bedauerlicher ist es, dass Bus und Tram nur eine #Durchschnittsgeschwindigkeit von weniger als 20 Kilometer pro Stunde erreichen und diese von Jahr zu Jahr abnimmt. Das muss kritisch hinterfragt werden! Hier muss sich einiges tun, wenn wir den Menschen den Nahverkehr als ernsthafte Alternative zum eigenen Auto …