S-Bahn: Zweigleisiger Ausbau und 10-Minuten-Takt bei der S25, aus Senat

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Frage 1:
Welche konkreten Pläne verfolgt der Senat für eine #Taktverdichtung der #S25 zwischen #Hennigsdorf und
Bornholmer Straße?
Antwort zu 1:
Derzeit wird im Rahmen des Projektes „Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und
Brandenburg – #i2030“, vorangetrieben durch die Länder Berlin und Brandenburg mit der
Deutsche Bahn AG (DB AG) und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), der
Korridor der #Kremmener Bahn mit hoher Priorität untersucht.
Es wird u.a. untersucht, wie mit den begrenzten räumlichen Ressourcen, eine
zukunftsfähige Infrastruktur für den S-Bahn- und den #Regionalverkehr geschaffen werden
kann. Ziel ist es zwischen #Schönholz und #Tegel für die S 25 einen 10-Minuten-Takt zu
realisieren.
Frage 2:
Welche Anträge wurden bei der DB/S-Bahn Berlin dazu gestellt?
Antwort zu 2:
Die Finanzierungsvereinbarung zum Projekt i2030 für die Leistungsphase 1
(Grundlagenermittlung) wurde zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der DB
AG unterzeichnet. Die Weiterführung des Vorhabens befindet sich zwischen den
Beteiligten bereits in Verhandlung.
2
Frage 3:
Welche Priorität misst der Senat diesem Projekt bei?
Antwort zu 3:
Dem Vorhaben wird eine sehr hohe Priorität beigemessen.
Frage 4:
Welcher Zeithorizont ist für die Realisierung dieses Projekts zu erwarten?
Antwort zu 4:
Bis Mitte 2020 wird im Rahmen des Projektes i2030 die Leistungsphase 1 gemäß der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erarbeitet, darin enthalten ist u.a.
die Konkretisierung eines Inbetriebnahmetermins.
Frage 5:
Welche baulichen Veränderungen sind entlang der S25 erforderlich, um eine Taktverdichtung zu
ermöglichen?
Antwort zu 5:
Der (abschnittsweise) zweigleisige Ausbau der S 25 von Schönholz nach Tegel ist
erforderlich, um einen 10-Minuten-Takt für die S 25 realisieren zu können. Dieser 10-
Minuten-Takt wird auch aus Landessicht aufgrund der weiterhin steigenden
Verkehrsnachfrage als zwingend erforderlich angesehen. Neben diesem Ausbau der SBahn,
wird zudem die Weiterführung des PrignitzExpress von Hennigsdorf bis nach Berlin-
Gesundbrunnen forciert.
Berlin, den 31.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Taxi: Wettbewerbsbedingungen für Taxi- und Mietwagen-Gewerbe, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Mitarbeiter des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) kontrollieren
derzeit die Einhaltung der #Rückkehrpflicht von #Mietwagen-Unternehmen aus dem Land Brandenburg?
Antwort zu 1:
Das Sachgebiet, das die Aufgaben der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für den
Gelegenheitsverkehr mit #Mietwagen wahrnimmt, besteht einschließlich Führungskräften
aus 15 Personen. Die Zuständigkeit dieses Sachgebietes erstreckt sich auch auf den
Verkehr mit #Taxen und den #Krankentransport, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit
Pkw und den im Land Berlin stattfindenden Erprobungsverkehren (z. B. BerlKönig). Die
Mitarbeitenden stehen auch nicht ausschließlich für gewerbeüberwachende Aufgaben zur
Verfügung. Sie werden gleichermaßen eingesetzt für die Durchführung von Antrags- und
Genehmigungsverfahren, Betriebsprüfungen, Ordnungswidrigkeiten, Außenkontrollen und
die Bearbeitung des Schriftverkehrs.
Frage 2:
Welche personellen Kapazitäten sieht der Senat für notwendig, damit die Kontrolle der Rückkehrpflicht
adäquat gewährleistet werden kann?
2
Antwort zu 2:
Um die Aufgabenwahrnehmung der Genehmigungsbehörde einschließlich der Aufsicht
über das Gewerbe im Land Berlin adäquat gewährleisten zu können, ist schätzungsweise
der dauerhafte Einsatz von bis zu 7 weiteren Mitarbeitenden notwendig; die Stellen
wurden beantragt.
Frage 3:
Welche Zusammenarbeit besteht zwischen dem LABO und den zuständigen Behörden der Brandenburger
Gemeinden zur Einhaltung der Rückkehrpflicht als zentrale Marktverhaltensregelung?
Antwort zu 3:
Die Behörden der beiden Länder stehen in grundsätzlichem Kontakt und beraten über den
Handlungsbedarf im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Das betrifft beispielsweise die
Anpassung der Buchführungspflichten für Mietwagenunternehmen. Allgemeine und
unternehmensbezogene Erkenntnisse werden ausgetauscht. Der Vollzug des
#Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hat jedoch in eigener örtlicher Zuständigkeit zu
erfolgen.
Frage 4:
Welche Auffassung vertritt der Senat gegenüber Forderungen der #Taxi-Branche, Verstöße gegen die
Rückkehrpflicht künftig nach dem Tatortprinzip zu verfolgen?
Antwort zu 4:
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Tatortprinzip ist bereits heute – neben
der Verfolgung nach dem Wohnortprinzip – im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
verankert und kommt grundsätzlich auch bei bußgeldbewährten Verstößen im
Personenverkehr zur Anwendung.
Die heute viel genutzten Apps ermöglichen den Mietwagenunternehmen allerdings
technisch die Annahme von Aufträgen am Betriebssitz und die schnelle Weiterleitung an
die einzelnen Fahrzeuge bzw. Fahrer noch während der Auftragserledigung oder der
Rückfahrt und somit ein taxiähnliches Verhalten. Das ist rechtlich nicht zu beanstanden,
denn in diesen Fällen darf der Mietwagenfahrer gleich im Anschluss seinen nächsten
Fahrauftrag ausführen, ohne vorher zum Betriebssitz zurückzukehren (§ 49 Abs. 4 S. 3
PBefG). Durch diesen Umstand erweist sich die Aufklärung von Verstößen als schwierig.
In der Regel führen Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Einstellung, wenn ein Vorwurf
nicht bewiesen werden kann und der Betroffene das Gegenteil behauptet. Daher ist z. B.
allein die Mitteilung, die häufig an das LABO ergeht, Fahrzeuge halten sich in der Nähe
oder auf dem Gelände des Flughafens Tegel auf, im Ergebnis nicht ausreichend, selbst
wenn offensichtlich ist, dass es sich dabei um Mietwagen handelt. Sobald ein (Folge- )
Auftrag vorhanden ist, kann in der Regel der Vorwurf des Bereithaltens nicht
aufrechterhalten werden.
Insofern bedarf es belegbarer Feststellungen. Oft sind die Möglichkeiten des LABO aber
bereits dadurch beschränkt, dass der Betriebssitz des Unternehmens nicht im Land Berlin
und daher nicht im Zuständigkeitsbereich des LABO liegt. Dies hat zur Folge, dass das
3
LABO nicht die Betriebsunterlagen einsehen kann, um sich ein Bild über die
Auftragsannahme, Abwicklung des Fahrauftrages und Einhaltung der Rückkehrpflicht
machen zu können. Derartige Maßnahmen können nur von der zuständigen
Genehmigungsbehörde ergriffen werden, die gem. § 54 i. V. m. § 54 a PBefG die
erforderlichen Befugnisse hat
Frage 5:
Wie viele angemeldete #Mietwagenunternehmen wurden seit 2014 im Land Berlin registriert? (bitte auflisten
nach Jahr und Flottengröße)
Antwort zu 5:
Zum jeweiligen Stichtag 31.12. können folgende Zahlen benannt werden:
Jahr Unternehmen Fahrzeuge
2014 319 1631
2015 329 1626
2016 353 1593
2017 392 1606
2018 530 2287
Frage 6:
Wie viele #Taxiunternehmen haben sich seit 2014 im Land Berlin abgemeldet? (bitte auflisten nach Jahr und
Flottengröße)
Antwort zu 6:
Hierüber wird keine explizite Statistik geführt. In den meisten Fällen wird von den
Unternehmern keine Betriebsaufgabe angezeigt, sondern nach Ablauf einer Genehmigung
lediglich kein erneuter Antrag gestellt. Diesen nicht erneut beantragten Genehmigungen
stehen wiederum zahlreiche Ersterteilungen gegenüber. Insofern können folgende Zahlen
zum jeweiligen Stichtag 31.12. benannt werden:
Jahr Unternehmen Fahrzeuge
2014 2990 7643
2015 3043 7907
2016 3201 8313
2017 3232 8010
2018 3253 8373
Berlin, den 05.02.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Schutz vor Angriffen Berlins Blitzer sind jetzt gepanzert , aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/schutz-vor-angriffen-berlins-blitzer-sind-jetzt-gepanzert-32006030

Das #gepanzerte Fahrzeug sieht unheimlich aus, fast wie ein Ein-Mann-Bunker auf Rädern. Doch hinter dem breiten #Schlitz, der sich waagrecht durch den grau lackierten Stahl zieht, verbirgt sich kein Heckenschütze. Ein #Messgerät stellt die Geschwindigkeit der Fahrzeuge fest, die an dem Anhänger vorbeifahren, und wenn sie zu schnell sind, wird ein #Blitzer ausgelöst. Vitronic Poliscan Enforcement Trailer heißt das neueste #Tempo-Messgerät der Berliner Polizei. Seit kurzem steht die schusssichere Stahlkonstruktion am Columbiadamm in Kreuzberg und nimmt den Verkehr ins Visier, der in Richtung Flughafenstraße rollt.
Säule in Köpenick beschädigt

„Der neue #Geschwindigkeitsmessanhänger wird seit Mittwoch eingesetzt“, hieß es am Donnerstag bei der Polizei. Nachdem das Personal geschult worden ist, sollen nun Erfahrungen gesammelt werden, um über einen möglichen Kauf zu entscheiden. Der 1,3 Tonnen schwere Blitzeranhänger, der am Columbiadamm steht, hat ein Wiesbadener Kennzeichen – in Wiesbaden hat die Firma Vitronic ihren Sitz. Das Gerät ist gemietet, wofür pro Monat etwa 5000 Euro berechnet werden. Bei einem Kauf würden 130 000 Euro fällig. Der zweite Blitzeranhänger geht nächste …

S-Bahn + Bauarbeiten: S-Bahn Hier müssen sich Berliner auf Ausfälle durch Baustellen einstellen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/s-bahn-hier-muessen-sich-berliner-auf-ausfaelle-durch-baustellen-einstellen-31999388

Berlin – Sie ist ziemlich lang, die Liste. Und für viele #S-Bahn-Fahrgäste bedeutet sie zusätzliche Umsteigezwänge sowie längere Reisezeiten. Es geht um die neue Liste der #Baustellen im Berliner #S-Bahn-Netz, die jetzt bekannt geworden ist. Besonders betroffen sind in diesem Jahr Fahrgäste, die regelmäßig auf den Linien #S5, #S7 und #S75 unterwegs sind. Die Strecken in die Neubaugebiete im Osten werden wochenlang gesperrt. Auch Nutzer der Ringbahn, die noch stärker frequentiert wird, müssen auf Busse umsteigen. Sie wird viermal unterbrochen. Erneuerungen sind nötig, sagen Experten. Aber warum dauern die Bauarbeiten zum Teil so lange?
Der Osten wird abgehängt: Dieser Schluss drängt sich auf, wenn man die Baustellenliste von DB Netz liest. Mehr als zwei Monate lang, vom 30. August bis zum 4. November, gibt es keine S75 nach #Wartenberg. Zunächst beginnt die Sperrung in Springpfuhl, vom 4. Oktober an ist schon am …

barrierefrei + Mobilität: Exklusionstaxi, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie viele Anträge auf einen Zuschuss zu einem #Inklusionstaxi wurden seit Ausschreibung im
    November 2018 gestellt und wie viele sind davon bereits beschieden?
    Zu 1.: Seit der Veröffentlichung der #Förderrichtlinie im November 2018 wurden 3
    Anträge auf Bezuschussung von insgesamt 5 „Inklusionstaxis“ gestellt. Diese Anträge
    befinden sich in der Bearbeitung.
  2. Hält der Senat angesichts des Ist-Standes und des Interesses im Taxi-Gewerbe das Ziel, dass bis
    2021 mindestens 250 Inklusionstaxen auf Berlins Straßen unterwegs sind, für realistisch?
    Zu 2.: Die Möglichkeit der Förderung, wie sie mit der o. a. Förderrichtlinie veröffentlicht
    wurde, ist ein Angebot des Senats an die Berliner #Taxiunternehmen. Die Entscheidung
    über die Neuanschaffung bzw. den Umbau entsprechender Fahrzeuge liegt
    ausschließlich in der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit der Taxiunternehmen.
    Es ist daher zum jetzigen (frühen) Zeitpunkt der gerade angelaufenen
    Fördermaßnahmen keine Tendenz hinsichtlich der gestellten Frage erkennbar.
  3. Wenn der Senat die Auffassung des Fragestellers teilt, dass 250 Inklusionstaxen bis 2021 derzeit
    praktisch ausgeschlossen erscheint, was wird er tun, um das Projekt zum Erfolg zu bringen?
    Zu 3.: Die Auffassung des Fragestellers wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht geteilt.
    Ungeachtet dessen ist das mit der Umsetzung der „Inklusionstaxis“ beauftragte
    Landesamt für Gesundheit und Soziales damit befasst, auf unterschiedlichen Wegen
    die Möglichkeiten der Förderung bekannter zu machen und – insbesondere bei der
    Zielgruppe Taxi-Unternehmen – dafür zu werben, diese in Anspruch zu nehmen.
  4. Inwieweit hält der Senat es für zielführend, für die Neuanschaffung von Taxen in Berlin generell deren
    2
    Eignung als Inklusionstaxi vorzuschreiben, d.h. beispielsweise in § 47 Abs. 3 Punkt 4 PBefG
    festzuschreiben, dass Taxen in Berlin inklusive sein müssen?
    Zu 4.: Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt in seiner aktuellen Fassung keine
    Anforderungen an die barrierefreie Taxen-Ausstattung; der Einsatz barrierefreier Taxen erfolgt
    auf freiwilliger Basis. Zuständig für eine etwaige gesetzliche Regelung, die bei
    Neuanschaffung von Taxen generell deren Eignung als Inklusionstaxi vorschreiben würde, ist
    der Bundesgesetzgeber. Auf Landesebene (etwa für Berlin) erlaubt das PBefG aktuell nur die
    Berücksichtigung jeweils besonderer örtlicher Gegebenheiten bei Festsetzung des Taxitarifs
    und bei bestimmten Regelungen der Taxenordnung (Umfang der Betriebsplicht, die Ordnung
    auf Taxenständen sowie Einzelheiten des Dienstbetriebes). Soweit der in der vorliegenden
    Frage in Bezug genommene § 47 Abs. 3 Ziffer 4 PBefG als Regelungsmöglichkeit
    („insbesondere“) auch die „Behindertenbeförderung“ nennt, betrifft dies an dieser Stelle nur die
    nähere Ausgestaltung zur Regelung der „Einzelheiten des Dienstbetriebes“ und damit nur das
    Vorgehen des Fahrers bei Ausübung des Dienstes. Regelungen zur Ausstattung und
    Einrichtung von Taxen fallen nicht darunter, sondern unter die in § 57 Abs. 1 Nr. 2 PBefG
    geregelte Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium für Verkehr und digitale
    Infrastruktur. Insofern beschränken sich (folgerichtig) die Taxenordnungen auf Landesebene
    im Wesentlichen auf Regelungen, wonach hilfsbedürftigen Fahrgästen beim Ein- und
    Aussteigen Hilfe zu leisten ist.
    Zur Entscheidung der Frage, ob es zielführend erscheint, für die Neuanschaffung von Taxen
    generell deren Eignung als Inklusionstaxi gesetzlich vorzuschreiben, bedarf vorab der Klärung
    verschiedener Gesichtspunkte: Bislang wird für Inklusionstaxis eine Ausstattung diskutiert, die
    die Beförderung von Elektrorollstühlen ermöglicht. Zu entscheiden wäre, ob mit den damit
    verbundenen erheblichen Mehrkosten die einzelnen Taxiunternehmer belastet werden sollten.
    Das dürfte im Zweifel zu einer Verteuerung des Taxitarifs führen (ggf. mit der Folge von
    Fahrgastabwanderungen und damit einer Gefährdung der Rentabilität des Taxenverkehrs),
    weil der Taxitarif die wirtschaftliche Lage der Unternehmer angemessen berücksichtigen
    muss. Ob und ggf. wie das Bundesgesetz zur Vermeidung insoweit höherer Taxitarife u. U.
    eine Förderungsmöglichkeit (wie sie in Berlin aktuell erfolgt) berücksichtigen könnte, wäre zu
    prüfen.
  5. Welche Erfahrungen aus der erfolgreichen Einführung von inklusiven Taxen in New York, Sydney und
    London hat der Senat in seine Planungen bisher einfließen lassen und welche wird er ggf. künftig
    berücksichtigen?
    Zu 5.: Die Erkenntnisse des europäischen Marktes und die Erfahrungen aus dem
    SoVD-Projekt „Inklusionstaxi-Taxi für alle“, das sich ebenfalls intensiv mit den
    Erfahrungen anderer Metropolen auseinandersetzte, sind in die Erstellung der
    Förderrichtlinie eingeflossen. Nicht zuletzt deshalb werden auch Fahrzeuge, wie das
    sogenannte „Londontaxi-Black Cab“ grundsätzlich als förderungsfähig erachtet, soweit
    diese den in den Förderrichtlinien beschriebenen Kriterien entsprechen.
    Berlin, den 4. Februar 2019
    In Vertretung
    Daniel T i e t z e

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Tourismus + Straßenverkehr: Erhöhte Belastungen durch Stadtrundfahrten und Reisebusse, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern ist dem Senat bekannt, wie viele und welche Fahrzeuge für #Stadtrundfahrten regelmäßig im
Einsatz sind (z.B. Busse, Trabis; Anbieter wie East Car Tours) und wie alt diese Fahrzeuge sind?
Antwort zu 1:
Derzeit sind zehn #Busunternehmen mit Sitz in Berlin im Besitz von Genehmigungen für
Stadtrundfahrten nach § 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (#Sonderlinienverkehr),
die insgesamt ca. hundert Fahrzeuge hierfür einsetzen. Das Alter der Fahrzeuge ist der
Genehmigungsbehörde nicht bekannt, da sich der Umfang der Genehmigung im
Linienverkehr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 PBefG auf die Einrichtung, die Linienführung und
den Betrieb, nicht jedoch auf die einzelnen Fahrzeuge bezieht.
Ansonsten hat das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) keine
Kenntnis darüber, ob Unternehmen, die über Genehmigungen im Ausflugs- oder
sonstigem Gelegenheitsverkehr verfügen, in Einzelfällen ggf. individuelle Stadtrundfahrten
in Berlin durchführen.
2
Schließlich hat das LABO keine Erkenntnisse über solche Stadtrundfahren, die ohne
Chauffeur, sondern von sog. #Selbstfahrern durchgeführt werden (wie z.B. East Car Tours).
Derartige Fahrten sind nicht genehmigungspflichtig. In der Zulassungsbescheinigung Teil I
muss lediglich der Eintrag „#Selbstfahrervermietfahrzeug“ vorgenommen werden.
Frage 2:
Inwiefern ist dem Senat bekannt, wie viele Reisebusse aus dem In- und Ausland jährlich nach Berlin
kommen und inwiefern gibt es Regelungen für die Begrenzung dieser Anzahl?
Antwort zu 2:
Derzeit bieten etwa 80 bis 90 Unternehmen Fernreisen per Linienbus an, bei denen
Haltestellen in Berlin angefahren werden. Die Anzahl der Busse ist nicht bekannt. Ebenso
ist nicht bekannt, wie viele Busse im Gelegenheitsverkehr Berlin anfahren. Regelungen
zur Begrenzung gibt es nicht.
VisitBerlin liegen hierzu aus dem Qualitätsmonitor folgende Tourismus-Zahlen vor:
Transportmittelwahl – Anreise Urlaubsgäste
Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18
Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung
Flugzeug 35 % 35 % 0 Prozentpunkte
Bahn 22 % 29 % + 7 Prozentpunkte
Pkw (inkl. Mietwagen) 24 % 25 % + 1 Prozentpunkte
Bus 17 % 9 % – 8 Prozentpunkte
Transportmittelwahl – Anreise deutscher Urlaubsgäste
Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18
Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung
Flugzeug 19 % 24 % + 5 Prozentpunkte
Bahn 29 % 33 % + 4 Prozentpunkte
Pkw (inkl. Mietwagen) 28 % 33 % + 5 Prozentpunkte
Bus 22 % 9 % – 13 Prozentpunkte
Transportmittelwahl – Anreise ausländischer Urlaubsgäste
Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18
Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung
Flugzeug 54 % 57 % + 3 Prozentpunkte
Bahn 14 % 23 % + 9 Prozentpunkte
Pkw (inkl. Mietwagen) 20 % 11 % – 9 Prozentpunkte
Bus 12 % 8 % – 4 Prozentpunkte
3
Demnach nimmt der Anteil der mit dem Reisebus nach Berlin kommenden Touristen ab.
Im Zeitraum von 2015 bis 2017 stieg die Anzahl der Gäste insgesamt von 12,37 Millionen
auf 12,97 Millionen, wobei die Anzahl der ausländischen Gäste von 4,86 Millionen auf 5,10
Millionen und der Gäste aus dem Inland von 7,50 Millionen auf 7,86 Millionen stieg (jeweils

  • 5 Prozentpunkte).
    Frage 3:
    Welche Richtlinien oder Sonderrichtlinien gelten für Fahrzeuge für Stadtrundfahren und Reisebusse in
    Bezug auf Emissionen und andere Umweltschutzstandards?
    Antwort zu 3:
    Fahrzeuge für Stadtrundfahrten und Reisebusse, die innerhalb der Berliner Umweltzone
    verkehren, müssen die Anforderungen der „grünen Plakette“ erfüllen. Fahrzeuge ohne
    „grüne Plakette“ dürfen nur in der Berliner Umweltzone fahren, wenn es sich um
    Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, d.h. um Oldtimer handelt. Denn Oldtimer sind gemäß
    Anhang 3 Nr. 10 der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz von den
    Fahrverboten in Umweltzonen befreit.
    Einzelausnahmen werden für Sonderfahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee oder
    aufwändigen Sonderausstattungen und gleichzeitig geringen Fahrleistungen in der
    Umweltzone erteilt. Es muss nachgewiesen werden, dass die Fahrzeuge nicht nachrüstbar
    sind. Außerdem müssen diese Sonderfahrzeuge erstmals vor dem 01.11.2014 auf die
    Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen gewesen sein. Damit wird verhindert,
    dass zusätzliche Fahrzeuge als Sonderfahrzeug in die Umweltzone gelangen.
    Für die grüne Plakette ist nach der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
    der Abgasstandard Euro 4 oder die Nachrüstung mit Partikelfilter erforderlich. Im Übrigen
    müssen die Fahrzeuge die einschlägigen Umweltanforderungen des
    Fahrzeugzulassungsrechts erfüllen.
    Frage 4:
    Wie viele Emissionen werden nach Kenntnis des Senats durch diese Fahrzeuge jährlich verursacht?
    Antwort zu 4:
    Aktuelle Zahlen liegen für Reisebusse für das Jahr 2015 für die Luftschadstoffe Feinstaub-
    PM10 und Stickoxide (NOx) für das Hautverkehrsstraßennetz aus Modellrechnungen vor,
    die im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans erstellt wurden.
    Tabelle 1: Emissionen in t/a auf Hauptverkehrsstraßen für 2015. Gesamt und Reisebusse
    Gesamtemissionen
    Kfz-Verkehr Reisebusse Anteil
    Stickoxide 5.817,0 238,6 4,1 %
    Feinstaub (PM10) 546,2 13,0 2,4 %
    4
    Frage 5:
    Welche Bezirke werden dabei nach Kenntnis des Senats schwerpunktmäßig angefahren und inwiefern
    kommt es zu lokal erhöhten Emissionswerten?
    Frage 6:
    Wie wirken sich diese Fahrzeuge nach Einschätzung des Senats auf die Verkehrsbelastung auf den Straßen
    und in den touristisch stark frequentierten Gebieten aus?
    Antwort zu 5 und zu 6:
    Die nach § 43 PBefG genehmigten Verkehre fahren durch die Bezirke: Charlottenburg-
    Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Tempelhof-Schöneberg, Pankow.
    Der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen herausgegebene
    Umweltatlas enthält in der Karte 7.01 „Verkehrsmengen“
    (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/index.shtml) zumindest für die
    Hauptverkehrsstraßen straßengenaue Zahlen des Reisebusaufkommens. Demnach ist im
    touristisch stark frequentierten Bezirk Mitte sowie im Bereich des Messegeländes in
    Charlottenburg-Wilmersdorf mit typischerweise 100 – 400 Reisebussen am Tag zu
    rechnen, mit Anteilen am Gesamtverkehrsaufkommen von weniger als 5 %.
    Modellrechnungen für die Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans ergaben in den
    24 Straßen, in denen sich Luftgütemessstellen für Stickstoffdioxid befinden, maximale
    Anteile der Reisebusse an der dort vom lokalen Verkehr verursachten Zusatzbelastung
    von höchstens 5 %.
    Frage 7:
    Wie positioniert sich der Senat zu der Befürchtung, dass die erhöhte Verkehrsbelastung durch
    Stadtrundfahrten und Reisebusse den Welterbe-Status der Museumsinsel gefährden könnte?
    Antwort zu 7:
    Die erfreuliche Tatsache, dass die Berliner Welterbestätte Museumsinsel auf großes
    Interesse stößt und viele Besucherinnen und Besucher dort erscheinen, bringt
    andererseits die Gefahr einer Übernutzung mit sich. Eine hohe Anzahl von Reisebussen
    auf der Insel gefährdet die Wahrnehmbarkeit und schließlich die visuelle Integrität der
    Stätte.
    Erhöhtes oder ungesteuertes Verkehrsaufkommen stellt für Welterbestätten grundsätzlich
    eine Herausforderung dar. Der Senat steht mit Bezirken und Verbänden im Austausch, um
    eine Lösung zur Verkehrsentlastung der Museumsinsel zu finden.
    Frage 8:
    Wo sieht der Senat Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation und welche konkreten Schritte sind
    geplant?
    5
    Antwort zu 8:
    Es wird geprüft, ob im Rahmen der Genehmigung von Haltestellen
    immissionsschutzrechtliche Auflagen möglich sind. Darüber hinaus sieht der Senat
    Handlungsbedarf für ein Management des Reisebusaufkommens an Stätten wie der
    Museumsinsel (siehe auch Antwort zu Frage 7).
    Berlin, den 31.01.2019
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Cottbus: Warnstreiks führen zu Ausfällen bei Bus und Bahn in Cottbus, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216376631/Warnstreiks-fuehren-zu-Ausfaellen-bei-Bus-und-Bahn-in-Cottbus.html

#Cottbus. Wegen eines #Warnstreiks der #Bus- und #Bahnfahrer kommt es heute Morgen in Cottbus zu Ausfällen im öffentlichen #Nahverkehr. Von Betriebsbeginn um 3.30 Uhr bis 9.00 Uhr stehen viele Busse und Bahnen still, wie das Unternehmen #Cottbusverkehr am Dienstag ankündigte. Betroffen sind unter anderem die Buslinien 13, 14, 17, 19 und 20 sowie 22 und 29. Einzelne Fahrten, die von Subunternehmen durchgeführt werden, verkehrten plangemäß, hieß es weiter.

Hintergrund der Warnstreiks sind Tarifverhandlungen zwischen der Gewerkschaft Verdi und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Brandenburg (KAV). Darin fordert die Gewerkschaft einheitlich eine Anhebung der Entgeltgruppe um 1,80 Euro je Arbeitsstunde für die rund 3000 Beschäftigten des …

Bahnverkehr + Bahnindustrie: Deutsche Bahn kauft Züge für 550 Millionen Euro bei spanischem Hersteller, aus Die Welt

https://www.welt.de/wirtschaft/article188326529/Deutsche-Bahn-kauft-bei-Talgo-Zuege-fuer-550-Millionen-Euro.html

Die Deutsche Bahn hat den spanischen #Zughersteller #Talgo beauftragt insgesamt 100 #Fernverkehrszüge zu liefern.
Schon 2023 sollen die ersten neuen Züge auf die Gleise kommen. Für rund 550 Millionen Euro.
Die #Talgo-Züge sollen bis zu 230 Stundenkilometer erreichen.
Der spanische Zughersteller Talgo hat einen Großauftrag der Deutschen Bahn an Land gezogen: Für rund 550 Millionen Euro soll Talgo zunächst insgesamt 23 Fernverkehrszüge an die Deutsche Bahn liefern, gaben beide Unternehmen am Dienstag bekannt. Insgesamt sieht der Rahmenvertrag die Lieferung von bis zu 100 Zügen vor.

Die ersten neuen Züge sollen nach Angaben der Deutschen Bahn ab 2023 über die Gleise rollen. Eingesetzt werden sollen sie auf Fernverkehrsstrecken, die nicht von ICE-Zügen bedient werden: zwischen #Berlin und #Amsterdam, Köln und Westerland sowie zwischen Hamburg und Oberstdorf, wie eine Bahn-Sprecherin der …

barrierefrei + Mobilität: Sonderfahrdienst – Teil 3, aus Senat

www.berlin.de

  1. Wie erklärt sich der Senat die Tatsache, dass über 30.000 Berlinerinnen und Berliner die
    gesundheitlichen Voraussetzungen zur Nutzung des #Sonderfahrdienstes (#SFD) nur 20.000 die
    notwendige #Magnetkarte besitzt, also nur Zweidrittel?
    Zu 1.: Eine Diskrepanz in Höhe von rd. 10.000 Personen zwischen der Anzahl von
    Menschen mit Behinderungen mit der Berechtigung zur Nutzung des besonderen
    Fahrdienstes aufgrund der Erfüllung entsprechender Kriterien und der Anzahl derer aus
    dieser Gruppe, die im Besitz einer für die konkrete Nutzung des Fahrdienstes
    erforderlichen Magnetkarte sind, ist nachweislich mindestens seit dem Jahre 2010 in
    dieser Größenordnung konstant gegeben, ist daher auch bisher nicht als ungewöhnlich
    anzusehen.
  2. Hält der Senat es für wünschenswert, dass mehr berechtigte Personen tatsächlich des SFD nutzen
    können, um ihre Teilhabe umzusetzen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie will er dies erreichen?
    Zu 2.: Grundsätzlich ist es aus Sicht des Senats wünschenswert, wenn
    mobilitätseingeschränkte Menschen im Wesentlichen durch Angebote eines
    barrierefreien ÖPNV am sozialen Leben teilhaben können. Der besondere Fahrdienst
    für Menschen mit Behinderungen bleibt dennoch auch weiterhin ein Angebot des
    Landes Berlin, auf das Menschen mit Behinderungen – bei Vorliegen der notwendigen
    Voraussetzungen zur Berechtigung für die Nutzung des Fahrdienstes – im Sinne eines
    Nachteilsausgleichs zugreifen können.
  3. Wie viele regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer des SFD gibt es?
  4. Wenn die Nutzeranzahl nur noch bei rund 2.500 liegt, während sie noch vor gut drei Jahren bei 7.500
    Nutzern lag, worauf führt der Senat dies zurück?
    2
    Zu 3. und 4.: Die durchschnittliche Anzahl der monatlichen Nutzerinnen und Nutzer des
    besonderen Fahrdienstes stellte sich in den vergangenen drei Jahren wie folgt dar:
    Im Jahr 2016 gab es durchschnittlich 2.660 Nutzerinnen und Nutzer.
    Im Jahr 2017 gab es durchschnittlich 2.568 Nutzerinnen und Nutzer.
    Im Jahr 2018 gab es durchschnittlich 2.503 Nutzerinnen und Nutzer.
    Eine – wie in der Frage 4 dargestellte – Entwicklung der Nutzerzahlen kann demnach
    nicht bestätigt werden.
  5. Hält der Senat die Tendenz, dass weniger als 10% der Berechtigten den SFD tatsächlich nutzen, für
    eine gute Entwicklung?
  6. Wenn nein, was wird er unternehmen, um den SFD wieder in der Praxis attraktiver zu machen?
    Zu 5. und 6.: In den vergangenen 8 Jahren ist die Anzahl der Menschen, die berechtigt
    sind, den besonderen Fahrdienst zu nutzen, auf einem gleichbleibenden Niveau von ca.
    30.000 bis 31.000 Menschen geblieben. In diesem Zeitraum blieb auch die Anzahl der
    Menschen, die im Besitz einer Magnetkarte waren – die Voraussetzung für die Nutzung
    des Fahrdienstes ist – auf einem gleichbleibenden Niveau von ca. 19.000 Menschen.
    Zur durchschnittlichen Anzahl der monatlichen Nutzerinnen und Nutzer des besonderen
    Fahrdienstes siehe die Antwort zu 3. und 4..
    Der Senat betrachtet die rückläufige Entwicklung der Nutzerzahlen und insbesondere
    die der in Anspruch genommenen Fahrten mit dem besonderen Fahrdienst als eine
    Entwicklung, die auf die seit Jahren verbesserte Barrierefreiheit im Angebot des ÖPNV
    zurückzuführen sein dürfte. Mitglieder des Fahrgastbeirates bestätigen dies mit der
    Aussage, dass der ÖPNV grundsätzlich immer, wenn es möglich ist, vorrangig genutzt
    wird.
    Mit der Schaffung individueller Beförderungsangebote – im Sinne einer
    Mobilitätsgarantie für Menschen mit Behinderungen -, wie sie im Mobilitätsgesetz für
    den ÖPNV gesetzlich verankert wurden, wird sich diese Entwicklung weiter fortsetzen
    und damit die soziale Teilhabe für Menschen mit Behinderungen weiter stärken.
  7. Gibt es eine allgemeinverbindliche Festlegung, welche zeitliche Abweichung zwischen bestellter
    Abholzeit und realer Abholzeit die Nutzerin bzw. der Nutzer akzeptieren muss? Denn eine halbe Stunde
    vor Ende der Theateraufführung oder des Konzerts gehen zu müssen ist genauso misslich wie in Folge
    des kompletten Kunstgenusses ohne Heimfahrt dazustehen.
    Zu 7.: Grundsätzlich sollte es keine zeitliche Abweichung zwischen bestellter Abholzeit
    und realer Abholzeit geben. Allerdings ist im Vertrag zwischen der für Soziales
    zuständigen Senatsverwaltung und dem Regiebetreiber für den besonderen Fahrdienst
    festgelegt, dass, wenn innerhalb von 20 Minuten nach vereinbartem Abholtermin noch
    kein Fahrzeug gekommen ist, für die Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit besteht,
    über eine Notrufnummer Kontakt mit der Regiezentrale aufzunehmen. Spätestens
    binnen 45 Minuten erfolgt dann von dort die Disposition eines entsprechenden
    Fahrzeugs.
  8. Wie ist die Ankündigung eines Vertreters des Landes Berlin im Fahrgastbeirat des SFD zu verstehen,
    dass alle SFD-Berechtigungen (Merkzeichen T) überprüft werden sollen? Steht die Verunsicherung der
    Nutzerinnen und Nutzer im Vordergrund oder soll damit eine Beschäftiggarantie für die Belegschaft des
    LaGeSo gewährleistet werden?
  9. Falls es der letztgenannte Grund ist, warum verkürzt man mit dem offensichtlich
    beschäftigungssuchenden Personal des LaGeSo nicht endlich die Bearbeitungsdauer bei Anträgen auf
    3
    einen Schwerbehindertenausweis?
    Zu 8. und 9.: Dass im Fahrgastbeirat des besonderen Fahrdienstes für Menschen mit
    Behinderungen von einem Vertreter des Landes Berlin eine Ankündigung erfolgt sein
    soll, dass alle Sonderfahrdienst-Berechtigung (SFD-Berechtigungen) überprüft werden
    sollen, lässt sich auch nach Durchsicht der Protokolle des Fahrgastbeirates der
    vergangenen Jahre nicht nachvollziehen. Zwischen der Anzahl der SFDBerechtigungen
    und der Bearbeitungsdauer bei Anträgen auf einen
    Schwerbehindertenausweis besteht kein Sachzusammenhang.
    Berlin, den 4. Februar 2019
    In Vertretung
    Daniel T i e t z e

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Bahnverkehr: Bahn kauft in Spanien EC-Züge für mehr als eine halbe Milliarde Euro, aus Handelsblatt

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/deutsche-bahn-bahn-kauft-in-spanien-ec-zuege-fuer-mehr-als-eine-halbe-milliarde-euro/23949162.html?ticket=ST-1231031-F3IPGVMwXSDXWQPGQJkl-ap5

Zugausfälle sorgen immer wieder für Verspätungen. Die Bahn will darum die Flotte #modernisieren. Nun wurde ein neuer Millionenauftrag verkündet.
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