Schiffsverkehr: Mühlendamm Marodes Bauteil legt Berlins bedeutendste Schleuse zur Hälfte lahm – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/muehlendamm-marodes-bauteil-legt-berlins-bedeutendste-schleuse-zur-haelfte-lahm-29650494?dmcid=nl_20180210_29650494

Diese Saison wird anstrengend für das Personal der wichtigsten #Schleuse in Berlin. „Auf die Mitarbeiter am #Mühlendamm kommt eine große psychische Belastung zu“, sagt Michael Scholz, Leiter des #Wasserstraßen- und #Schifffahrtsamts Berlin. Wegen einer #Havarie steht nur noch eine der beiden #Schleusenkammern zur Verfügung. Damit der Verkehr halbwegs aufrechterhalten werden kann, muss das Personal darauf achten, dass die verbleibende Kammer gut ausgenutzt wird. „Das ist wie ein Puzzle aus #Wasserfahrzeugen“, so Scholz. Damit es aufgeht, werden #Schiffsführer länger als gewohnt warten müssen. Dabei gibt es auch an anderen Berliner Schleusen Probleme.

Was ist geschehen? Plötzlich konnte in der Südkammer der Mühlendammschleuse ein Torflügel nicht mehr bewegt werden. „Ein #Halslager ist gebrochen“, erklärt Scholz. Es gehört zu der Konstruktion, mit deren Hilfe das Tor im #Oberhaupt, dem oberen Teil der Anlage in Mitte, bewegt wird. Wenn sie bricht, ist die Wirkung ähnlich wie bei einem kaputten Scharnier: Das Tor lässt sich erst mal nicht mehr gebrauchen. In der Südkammer sind keine Schleusungen mehr möglich.
Keine andere Schleuse in Deutschland wird so stark genutzt

Wie kam es zu dem Bruch? Das Halslager ist offenbar altersbedingt gebrochen, berichtet Scholz. Die ständige Bewegung hat Spuren hinterlassen: „Teile der Konstruktion sind tordiert“ – in sich verdreht. Zwar ist die #Spree-Schleuse während der 1990-er Jahre erneuert worden. Doch seitdem ist wieder viel Zeit vergangen – in der die Technik …

Straßenbahn: Neue Tram von Pankow nach Weißensee Eine neue Straßenbahn soll zukünftig von Pankow über Heinersdorf nach Weißensee fahren., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/oeffenlicher-nahverkehr-in-berlin-neue-tram-von-pankow-nach-weissensee/20938290.html

Eine neue #Straßenbahn soll zukünftig von Pankow über Heinersdorf nach Weißensee fahren. Die Verkehrsverwaltung hat nun mit der Planung begonnen.
Das Straßenbahn-#Ausbauprogramm geht weiter. Die Senatsverkehrsverwaltung hat jetzt die „Grundlagenermittlung“ für die Straßenbahn-#Tangentialstrecke von Pankow über Heinersdorf nach Weißensee ausgeschrieben. Deren Bau hat der Koalitionsvertrag festgelegt.
Gesucht werden Planer, die die möglichen Trassen erarbeiten und bewerten. Die Gleise sollen am S- und #U-Bahnhof #Pankow und/oder am #S-Bahnhof #Heinersdorf beginnen, wo es Anschlüsse zum bestehenden Pankower Netz gibt, und bis zum #Pasedagplatz in Weißensee führen, dem heutigen Endpunkt der Linien 12 vom Kupfergraben in Mitte, und 27, die vom Krankenhaus Köpenick kommt.

Die Planer sollen nachweisen, dass die Straßenbahn die beste Lösung für eine solche Verbindung ist. Heute fährt die Buslinie #X54 vom Bahnhof Pankow über die #Granitzstraße, die #Rothenbachstraße, die #Romain-Rolland-Straße und die #Rennbahnstraße zum …

S-Bahn: Linie S26 nach Teltow eingestellt Fahrer krank, Wagen defekt, S-Bahn gestört , aus PNN

http://www.pnn.de/pm/1256547/

Berlin/Teltow – Bei der #S-Bahn herrscht weiter #Mangelwirtschaft: Derzeit sind es vor allem #Triebfahrzeugführer, die fehlen. Der Krankenstand sei sehr hoch, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Die Folge: „Aus betrieblichen Gründen“ stellte die S-Bahn den Verkehr auf der #S26 (Teltow Stadt–Waidmannslust) ein. Statt alle 10 Minuten fuhren die Züge nur alle 20 Minuten von und nach #Teltow. Laut Internetauskunft sollen sie am heutigen Freitag aber wieder fahren.

Insider führen den hohen Krankenstand nicht nur auf die Grippewelle zurück. Der seit Anfang des Jahres geltende Tarifvertrag gibt den Mitarbeitern durch frühe Vorgaben Planungssicherheit bei den Schichten, mache die Dienste aber auch unflexibel, heißt es. Wenn ein Tausch nicht möglich ist, helfe eben eine Krankmeldung. Die S-Bahn will nun nach Angaben eines Sprechers weitere Lokführer ausbilden und einstellen. Die ursprüngliche #Personalplanung geht zudem nicht mehr auf, weil sich mehr Mitarbeiter als erwartet bei der Wahl zwischen mehr Geld oder mehr Urlaub für die freien Tage entschieden haben.
Außerdem sind immer noch mehr Züge in den Werkstätten als geplant. Am Freitagfrüh waren 488 Doppelwagen einsatzfähig, hinzu kamen vier Reserveeinheiten. Selbst für den geschrumpften Fahrplan ohne Verstärkerfahrten auf den Linien S 1 und S 5 wären 520 …

Regionalverkehr + S-Bahn: Regionalexpress und S-Bahn betroffen Oberhavel: Züge fallen wochenlang aus Auf Bahnfahrer im Kreis Oberhavel kommen schwere Zeiten zu. aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Bauarbeiten-Zuege-fallen-wochenlang-aus

Wegen #Bauarbeiten kommt es auf zahlreichen Strecken zu wochenlangen Einschränkungen. Besonders im Sommer müssen Pendler sehr tapfer sein – zumal es auch auf der #A114 eine Baustelle gibt.
Oberhavel
. Schwere Zeiten für Bahnfahrer. Wegen der andauernden Bauarbeiten am Karower Kreuz fallen immer wieder Züge aus – und das meist sogar mehrere Wochen lang.

Momentan ist die Regionalexpresslinie 5 betroffen. Noch bis Montag, 12. März, fallen die meisten Züge zwischen Oranienburg und Gesundbrunnen/Hauptbahnhof aus. Das teilt die Deutsche Bahn mit. Fahrgäste sollen stattdessen die S-Bahn nutzen. Allerdings dauert die Fahrt länger als mit dem Regio, so dass der Anschluss in Gesundbrunnen nicht erreicht wird.

Hart wird aber auch der Sommer. Dann gibt es zahlreiche und umfangreiche Sperrungen, die ebenfalls mit der Baustelle am Karower Kreuz zu tun haben. Betroffen sind dann der Regionalexpress 5, die Regionalbahn 12 sowie die #S-Bahn-Linie 8, die allesamt das Karower Kreuz passieren.

Für die #S8 gilt, dass vom 26. Juni bis 23. Juli keine Bahnen zwischen Schönfließ und Berlin-Blankenburg fahren. Stattdessen werden Busse eingesetzt.
Sperrungen beim #RE5 und bei der #RB12

Der RE 5 und die RB 12 sind gleich mehrmals gesperrt, und zwar vom 10. Juni bis …

Tarife + VBB: Vier Jahre HandyTicket Deutschland im VBB Mobiler Ticketkauf mit der VBB-App „Bus & Bahn“, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/vier-jahre-handyticket-deutschland-im-vbb/1636820.html

Vor genau vier Jahren startete die digitale „#Ticketrevolution“ im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB). Erstmalig konnten Fahrgäste mit ihrem #Smartphone in der #VBB-App Bus&Bahn einen Fahrausweis für alle Nahverkehrsverbindungen in ganz Berlin und Brandenburg erwerben. Im Februar 2014 integrierte der VBB den Ticketkauf in die mobile #VBB-Fahrinfo, die bis dahin nur Auskünfte über Bus- und Bahnverbindungen ermöglichte. Seitdem haben sich bereits mehr als 100.000 Kundinnen und Kunden für die Ticketkaufmöglichkeit in der #VBB-App registriert.

Seit der Einführung des HandyTicket Deutschland-Systems in die VBB-App Bus&Bahn wurden rund 3,6 Millionen digitale Fahrausweise verkauft. Am beliebtesten sind die 4-Fahrten-Karte, Einzelfahrausweise und Tageskarten in Berlin. Prinzipiell gelten die mobil erworbenen Tickets zum sofortigen Fahrtantritt. Die Ausnahme bilden die Tageskarten und die touristischen Produkte, wie Welcome Card und City Tour Card, die auch im Vorverkauf erhältlich sind. Bis spätestens zum Sommer soll das Fahrtausweissortiment erweitert werden. Für Stammgäste wird es dann zum Beispiel möglich sein, auch die Monatskarte Berlin AB elektronisch zu erwerben.

Zum vierjährigen Geburtstag des HandyTickets Deutschland im VBB startet der VBB ab Freitag, den 09.02.2018 ein Gewinnspiel auf der VBB-Twitter-Seite (https://twitter.com/vbb_berlinbb). Alle Follower haben die Chance, eine von vier VBB-Powerbanks zu gewinnen.

Weitere Infos zum Ticketkauf mit der VBB-App „Bus & Bahn“ unter https://twitter.com/vbb_berlinbb, VBB.de/handyticket und www.facebook.com/vbbapp.

Flughäfen: Inbetriebnahme des BER ohne durchdachtes Verkehrskonzept?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Welche #Verkehrsverbindungen (Straßen und Schienenwege) sind zur Inbetriebnahme des #BER vorhanden?

Antwort zu 1:

Die Infrastruktur für die schienenseitige Verkehrsanbindung (unterirdischer Bahnhof und Anschlussstrecken) ist fertiggestellt. Aktuell steht die #Dresdner Bahn auf dem Berliner Stadtgebiet noch nicht zur Verfügung. Für den Zwischenzeitraum zwischen Inbetriebnahme des Flughafens BER und der endgültigen Fertigstellung der Dresdner Bahn wurden Konzepte zur Führung der #Regionalverkehrslinien über die östliche #Schienenverbindung erarbeitet.

Der Flughafen BER wird über eine gute #ÖPNV-Anbindung verfügen. Die Flughafen- #Expresszüge werden zukünftig im 15-Minuten-Takt vom Berliner Hauptbahnhof mit Halt am Potsdamer Platz und Südkreuz in 20 Minuten den Flughafen BER über die Dresdner Bahn erreichen. Zusätzlich sollen zwei #S-Bahn-Linien zusammen im 10 Minutentakt (eine über die #Stadtbahn und eine über den südlichen Berliner #Innenring) sowohl den alten Bahnhof Flughafen Berlin-Schönefeld als auch den Terminalbahnhof BER bedienen. Im Regionalverkehr werden weitere Linien am Flughafen BER verkehren.

Straßenseitig erfolgt die Hauptanbindung des BER vorrangig über die BAB A 113. Die entsprechende Verkehrsinfrastruktur ist bereits vorhanden.

Frage 2:

Welche zusätzlichen Belastungen werden die BAB A 113, die BAB 100 und die B 96 nach Inbetriebnahme des BER prognostiziert?

Antwort zu 2:

Die verkehrliche Anbindung an den Flughafen erfolgt für den Kfz-Verkehr vorrangig über den Autobahnanschluss der BAB A 113.

Nach derzeitigem Stand ist anhand der Prognosen der Flughafengesellschaft mit folgendem durch die BER-Eröffnung induzierten zusätzlichen Verkehrsaufkommen an den nachstehend genannten Bezugsquerschnitten zu rechnen (jeweils Summe für beide Fahrtrichtungen):

 

 

Bezugsquerschnitt

zusätzliche Querschnittsbelastung (DTV w)

(jeweils Summe für beide Fahrtrichtungen)

BAB A 113

Tunnel Altglienicke

28.400 Kfz/24 Std. werktags

BAB A 100

Tunnel Ortsteil Britz

13.400 Kfz/24 Std. werktags

B 96

Ortsteil Lichtenrade

1.800 Kfz/24 Std. werktags

Anmerkung:

BAB = Bundesautobahn;

DTV w = durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke werktags Frage 3:

Welche Umleitungsstrecken werden für die bezeichneten Straßen angeordnet und ausgewiesen?

Antwort zu 3:

Für den Tunnel Ortsteil Britz (A 100) sowie für die Tunnel Altglienicke und Rudower Höhe (A 113) sind folgende Umleitungsstrecken ausgewiesen:

Tunnel Ortsteil Britz (TOB):

Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr.

Tunnel Altglienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):

Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A117

Ergänzend sind auf den Autobahnen dynamische Wegweiser mit integrierten Stauinformationen (dWiSta) vor den Anschlussstellen Tempelhofer Damm (A 100), Späthstraße (A 113) und Schönefeld Nord (A 113) jeweils in Fahrtrichtung Süd vorgesehen.

Für die B 96 zwischen Stadtgrenze Süd (Zossen) und der A 100 (Anschlussstelle Tempelhofer Damm) ist keine Umleitungsstrecke vorgesehen.

Frage 4:

Sind die Umleitungsstrecken ertüchtigt?

Antwort zu 4:

Auf der Umleitungsstrecke U7/U8 des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) sind an den Lichtsignalanlagen (LSA) bereits Sonder-Signalzeitenpläne versorgt, die im Falle einer Tunnelsperrung geschaltet werden können, um den Umleitungsverkehr besser abwickeln zu können.

Für die Bedarfsumleitungsstrecken U16/U17 bei Sperrung der Tunnel Altglienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH) wurden bislang keine Sonderpläne für die LSA versorgt.

Die erheblichen zusätzlichen Verkehrsmengen, die bei BAB-Sperrungen ins Stadtgebiet abgeleitet werden, können jedoch auch bei angepassten LSA-Schaltungen nur bedingt abgewickelt werden.

Frage 5:

Wie können künftig die häufig notwendigen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) vermieden werden?

Antwort zu 5:

Die zuständige Verkehrslenkung Berlin hat bezüglich Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen als bisher praktiziert nicht zu.

Frage 6:

Sind die betroffenen Verkehrswege ab dem Eröffnungszeitpunkt in einem akzeptablen, nachhaltigen Zustand und werden zuvor Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich?

Antwort zu 6:

Die Verkehrswege der Bundesautobahn im Land Berlin unterliegen fortlaufenden Instandsetzungsarbeiten. Die in Richtung des Flughafens BER führende A 113 weist aufgrund von Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR, „Betonkrebs“) in Teilen Schäden an der Fahrbahndecke auf. Durch die chemische Reaktion kommt es zu Rissen und Abplatzungen. In Analogie zu den in 2017 durchgeführten Baumaßnahmen an der A 113 werden an einem weiteren Streckenabschnitt in 2018 Sanierungsarbeiten durchgeführt. Diese beinhalten zur Vermeidung zukünftiger Schäden den Austausch der geschädigten Betonfahrbahn durch Asphalt. Voraussichtlich sind die Arbeiten im Streckenbereich der BAB A 113 dann im Jahr 2018 abgeschlossen, wobei in den Rampenbereichen (Zu- und Abfahrten) die Arbeiten mit temporären Einschränkungen sukzessive fortgesetzt werden.

Frage 7:

In welchem Zustand befindet sich insbesondere der TOB und entspricht dieser den Bestimmungen der aktuell gültigen Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT)?

Antwort zu 7:

Der Tunnel Ortsteil Britz (TOB) wurde im Jahr 2000 in Betrieb genommen und gemäß Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) 1994 ausgestattet. Eine erste Nachrüstung des Tunnels (z.B. mit Brandnotleuchten) erfolgte 2006.

Frage 8:

Falls Maßnahmen für den TOB erforderlich sind – welche sind das und wann sollen diese mit welchen Verkehrseinschränkungen durchgeführt werden?

Antwort zu 8:

Mittelfristig sind unter anderem Teile der verkehrstechnischen Anlagen (Wechselverkehrszeichen, Prismenwender, Spursignale) zu erneuern, optische Leiteinrichtungen und Türrahmenkennzeichnungen sind nachzurüsten und die Beleuchtungsanlage sowie die Tunnellüftung sind zu modernisieren. Die Modernisierung der technischen Ausstattung des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) wird nach Möglichkeit in verkehrsarmen Zeiten (Nacht, Wochenende, Ferien) erfolgen. Voraussichtlich sind jedoch darüber hinaus  in beiden Richtungen Verkehrseinschränkungen (halbseitige Sperrung) unvermeidbar.

Eine terminliche Einordnung der Baumaßnahmen ist noch nicht erfolgt.

Frage 9:

Wann soll die Dresdner Bahn den Betrieb zwischen BER und Berlin-Zentrum aufnehmen?

Antwort zu 9:

Der Abzweig vom Berliner Außenring zum Bahnhof Flughafen Berlin Brandenburg ist einschließlich des Flughafenbahnhofs seit 30. November 2011 fertig gestellt und kann ab Eröffnung des Flughafens für den Fahrgastbetrieb genutzt werden. Die neu aufzubauende Fern- und Regionalbahntrasse von Berlin Südkreuz bis zum Berliner Außenring wird nach derzeitigem Stand Ende 2025 in Betrieb gehen.

Frage 10:

Welche Haltepunkte werden auf der Bahnstrecke ausgewiesen?

Antwort zu 10:

Zwischen Berlin Hauptbahnhof und dem Bahnhof Flughafen Berlin Brandenburg befinden sich die Bahnhöfe Berlin Potsdamer Platz und Berlin Südkreuz.

Der Senat prüft zudem, den Regionalverkehrs-Haltepunkt Berlin Buckower Chaussee zu bestellen, um der erfolgten Stadtentwicklung und den zunehmenden Pendlerströmen Rechnung tragen zu können.

Frage 11:

Welche Taktzeiten sind für die S-Bahnverbindung zum BER bestellt? Reicht dazu der vorhandene Wagenpark ab dem Jahr der Inbetriebnahme des BER?

Antwort zu 11:

Mit der Eröffnung des Flughafens BER werden die bislang in Schönefeld endenden Linien S 9 und S 45 zum Flughafen BER verlängert. Sowohl der vorhandene Bahnhof Flughafen Berlin-Schönefeld als auch der neue Flughafenbahnhof BER werden dann im Tagesverkehr im 10 Minuten-Takt per S-Bahn angebunden. Dieses Angebot kann mit den bereits vorhandenen S-Bahn-Fahrzeugen der Baureihe 481/482 erbracht werden.

Berlin, den 30.01.2018 In Vertretung

 

Jens-Holger Kirchner

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Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Bahnhöfe: Bauschwerpunkt Bahnhof Karlshorst: Einschränkungen für Autofahrer und S-Bahnkunden, aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/karlshorst/verkehr/bauschwerpunkt-bahnhof-karlshorst-einschraenkungen-fuer-autofahrer-und-s-bahnkunden-d142323.html

#Dauerstau, #Parkplatznot, lange #Umwege: Die Bauarbeiten der Berliner Wasserbetriebe (#BWB) rund um den #S-Bahnhof #Karlshorst sorgen für eine Menge Unannehmlichkeiten bei Anwohnern und Autofahrern. Und auch auf die S-Bahnkunden kommen in absehbarer Zeit größere Einschränkungen zu.
Die Visualisierung des beauftragten Ingenieurbüros zeigt eine vierspurige #Treskowallee mit einem schmalen grünen Mittelstreifen, #Tram-Haltestellen unter der Bahnbrücke mit direktem Zugang zum #S-Bahnsteig und separaten Radwegen. #Straßenbahnen und Autos teilen sich pro Richtung eine Spur, ungeachtet dessen fließt der Verkehr.

Bis aus dem Zukunftsbild Realität wird, vergeht aber noch viel Zeit. Erst Mitte kommenden Jahres wollen die Wasserbetriebe mit den Arbeiten rund um den S-Bahnhof Karlshorst fertig sein. Und auch dann ist ein Ende der #Verkehrsbehinderungen noch nicht in Sicht. Anschließend geht es an die Neugestaltung des Straßenraums, der Fuß- und Radwege, Tramgleise und Haltestellen unter der Bahnbrücke. Dann werden die Straßenbahnschienen von der Mitte der Fahrbahn nach außen verlegt, sodass Umsteigende zwar den Radweg, nicht aber die Straße überqueren müssen. Eine eigens installierte Ampel soll den Verkehrsfluss für Straßenbahnen und Individualverkehr regeln. Voraussichtliche Fertigstellung: Ende 2020.

Zunächst erneuern die Wasserbetriebe in der Treskowallee im großen Stil ihr Rohr- und Leitungsnetz. Die BWB investieren circa zehn Millionen Euro in 2,3 Kilometer Trink- sowie Abwasserdruckleitungen samt …

Straßenverkehr + Bus: BVG und Polizei greifen durch Und täglich grüßt der Abschlepp-Sheriff – Quelle: https://www.berliner-kurier.de

https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/bvg-und-polizei-greifen-durch-und-taeglich-gruesst-der-abschlepp-sheriff–29634244

Berlin – Berlin hat rund 100 Kilometer Busspuren. Und immer wieder dasselbe Problem: Autofahrer, die sie #zuparken. Damit die großen Gelben zügig durchrollen können, beschäftigt die BVG 16 #Busspurbetreuer. Jeden Tag pünktlich um 14 Uhr sorgen die #Spur-Sheriffs an der Karl-Liebknecht-Straße dafür, dass die Piste frei ist.

Auf der #Busspur, die auf Höhe der Marienkirche beginnt, besteht zwischen 7 und 9 und zwischen 14 und 19 Uhr Halteverbot. Als wir an diesem Mittwoch kurz vor 14 Uhr die 400 Meter bis zur S-Bahnbrücke am Alex ablaufen, stehen noch 20 Autos falsch. Viele Kennzeichen weisen auf Fahrer aus Polen und Brandenburg hin, aber auch genügend Berliner pfeifen aufs Halteverbot.
Von der Busspur in den fließenden Verkehr

22.409 Verstöße auf Busspuren wurden 2016 angezeigt. Die Dunkelziffer ist naturgemäß weit höher.

An der Karl-Liebknecht-Straße fahren vier Buslinien im Minutentakt, 200er, 100er, TXL und M48. Wenn es hier im Berufsverkehr eng wird, stecken Hunderte Passagiere im Bus fest.
Spur-Sherriff Andy Fischer kennt die Taktung der Busse, er war selber bis 2015 auf der Strecke als Busfahrer unterwegs. Aus gesundheitlichen Gründen sitzt er nicht mehr hinterm Steuer, aber den Weg für die Kollegen frei machen, ist ebenso wichtig. Fischer, wie auch Kollege Roland Schiller, wissen genau, wie nervenaufreibend es ist, von der Busspur in den fließenden …

S-Bahn + BVG: Sicherheitsmaßnahmen bei BVG und S-Bahn im Jahr 2017 aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viel internes und externes #Sicherheitspersonal wurde im Jahr 2017 von der #BVG eingesetzt und wie viele #Sicherheitsmitarbeiter waren im Durchschnitt pro Schicht im Einsatz?
Antwort zu 1:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Durchschnittlich werden ca. 200 interne und externe Sicherheitskräfte täglich in drei bis vier Schichten eingesetzt.“
Frage 2:
Wie viel internes und externes Sicherheitspersonal wurde im Jahr 2017 von der #S-Bahn Berlin GmbH eingesetzt und wie viele Sicherheitsmitarbeiter waren im Durchschnitt pro Schicht im Einsatz?
Antwort zu 2:
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Auch in 2017 waren im S-Bahn- und Regionalverkehr im Großraum Berlin von der Deutschen Bahn über 500 Mitarbeiter mit Sicherheitsaufgaben eingesetzt.
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Bei der S-Bahn Berlin GmbH wurden je Schicht zwischen 50 und 74 Sicherheitskräfte sichtbar eingesetzt.“
Frage 3:
Planen BVG und S-Bahn Berlin GmbH die Einstellung weiteren Sicherheitspersonals und wenn ja, um wie viele Sicherheitskräfte handelt es sich und wie sieht der konkrete Zeitplan für die Neueinstellungen aus?
Antwort zu 3:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG plant im Laufe dieses Jahres für die Abteilung Sicherheitsdienst Neueinstellungen in zweistelliger Höhe.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Seit 15.12.2017 wurde mit der Betriebsaufnahme der neuen Verkehrsverträge schrittweise bis zum 01.01.2018 ein neues Sicherheitskonzept eingeführt. Damit hat sich die Zahl der Sicherheitskräfte noch mal deutlich erhöht. Waren bisher innerhalb von 24 Stunden bis zu 250 Sicherheitskräfte im S-Bahn- Bereich unterwegs, sind es nach dem neuen Konzept bis zu 340. Damit setzt die Deutsche Bahn im Großraum Berlin nunmehr insgesamt mehr als 650 Sicherheitskräfte ein.“
Frage 4:
Planen BVG und S-Bahn Berlin GmbH den verstärkten Einsatz von #Stationspersonal und wenn ja, um wie viel Personal und um welche Bahnhöfe handelt es sich und wie sieht der konkrete Zeitplan aus?
Antwort zu 4:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Grundsätzlich werden von uns die unten aufgeführten U-Bahnhöfe zweischichtig (6-22 Uhr) mit Kundendienstmitarbeitern/innen besetzt. Eine Erweiterung der Standorte oder die Aufstockung von Personal ist zurzeit nicht vorgesehen.
 U-Friedrichstraße
 U-Wittenbergplatz
 U-Potsdamer Platz
 U-Kurfürstendamm
 U-Stadtmitte
 U-Kochstraße
 U-Brandenburger Tor
 U-Rudow
 U-Gesundbrunnen
 U-Walther-Schreiber-Platz“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Die S-Bahn Berlin GmbH plant keinen verstärkten Einsatz von Stationspersonal. Im Rahmen der neuen Verkehrsverträge kommen bedarfsabhängig mobile Aufsichten zur Fahrgastinformationen an Stationen zum Einsatz. Zudem werden in Abhängigkeit von der Tageszeit einen Teil der Züge des Fahrgastbetriebes mit Servicepersonal, sogenannten Kundenbetreuern (KiS) ab etwa Mitte 2018 begleitet.“
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Frage 5:
Wie viele U-Bahnhöfe, U-Bahnen, Busse und Straßenbahnen sind aktuell mit #Überwachungskameras ausgestattet, welche U-Bahnhöfe sind aktuell mit modernen schwenk- und zoombaren Kameras ausgestattet und welche U-Bahnhöfe werden in welchem Zeitraum noch damit ausgestattet und welche U-Bahnhöfe sind aktuell mit einer #Live-Videoüberwachung ausgestattet und welche Bahnhöfe werden bis wann mit Live-Überwachung ausgestattet?
Antwort zu 5:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Mit Stand Dezember 2017 sind derzeit 100 % der U-Bahnhöfe, 100 % der U-Bahnen, 88,34 % der Tram und 96,22 % der Busse mit Kameras ausgestattet.“
Frage 6:
Welche S-Bahnhöfe sind aktuell jeweils im Bahnhofsgebäude und/oder auf den Bahnsteigen mit Überwachungskameras ausgestattet und welche S-Bahnhöfe und/oder Bahnsteige welcher Bahnhöfe sollen in welchem Zeitraum mit Überwachungskameras ausgestattet werden?
Antwort zu 6:
Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt:
„Die im Verantwortungsbereich der DB Station&Service AG stehenden sogenannten „Mischbahnhöfe“ Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Zoolo-gischer Garten, Spandau, Gesundbrunnen, Potsdamer Platz und Südkreuz sind auf den Bahnsteigen und im Gebäude mit Überwachungskameras ausgestattet. Die Überwachungsschwerpunkte werden in Abstimmung mit der Bundespolizei an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet und definiert, wobei vorrangig die Zugangsbereiche mit ihren Treppen und Aufzügen sowie die Verkehrsbereiche mit Tunneln und Bahnsteigen überwacht werden. Die Aufzeichnung erfolgt durch die Bundespolizei, die einzig hierauf Zugriff hat. Zusätzlich wurden in 2014 die Stationen Hackescher Markt und die Halle im Ostkreuz sowie in 2016 Friedrichshagen, Friedrichsfelde Ost, Springpfuhl, Wittenau, Baumschulenweg, Oranienburg, Karow, Bornholmer Straße, Zehlendorf mit Videotechnik ausgestattet.
Auf weiteren Bahnhöfen kommen Kamerasysteme zum Einsatz, die in erster Linie betrieb-liche Aufgaben unterstützen, bspw. die Lage vor oder in Aufzügen aufzeichnen etc. Dabei werden Videoanlagen genutzt, ohne dass es sich dabei um spezifische Überwachungskameras handelt.
Im gleichen Sinne wurden durch die S-Bahn Berlin Kameras für die Durchführung der Zugabfertigung auf rund achtzig Misch- als auch reinen S-Bahnhöfen installiert. Vier Kameras je Bahnsteigseite erfassen vordergründig die Zugflanke und den gleisnahen Bereich des Bahnsteiges, um den Fahrgastwechsel beobachten und nach Türschluss erkennen zu können, dass keine Personen oder Gegenstände in den Türen eingeklemmt sind.
#Videokameras für die Zugabfertigung werden darüber hinaus auf den Stationen Schön-hauser Allee, Südkreuz Vorort, Warschauer Straße und auf den neu errichteten Bahnstei-gen in Ostkreuz installiert.
Die Aufzeichnung der Kameras zur Zugabfertigung erfolgt im Auftrag der Bundespolizei an über 70 Stationen, die einzig hierauf Zugriff hat.
Darüber hinaus ist Berlin Bestandteil des Videoprogramms der Deutschen Bahn AG mit dem Bundesministerium des Innern und der Bundespolizei. In diesem Programm wird die
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Technik in den Jahren 2014 bis voraussichtlich 2023 modernisiert und gegebenenfalls den gemeinsamen Bedarfen angepasst.“
Frage 7:
Wie viele S-Bahnen sind aktuell mit Videokameras ausgestattet und bis wann wird die Ausstattung aller Doppelwagen der Baureihe 481 abgeschlossen sein?
Antwort zu 7:
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Aktuell ist noch kein Wagen der Baureihe 481 mit Videokameras ausgestattet. Die Ausrüstung erfolgt auf Anforderung des Bestellers im Rahmen der Langlebigkeitser-tüchtigung dieser Baureihe und beginnt voraussichtlich im Jahr 2019. Die Umrüstung der gesamten Flotte ist für sechs Jahre geplant.“
Frage 8:
Wird die Deutsche Bahn AG als Mutterunternehmen Mittel für die Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen auf den S-Bahnhöfen und in den S-Bahnen bereitstellen, wie hoch sind diese Mittel, welche Maßnahmen sollen damit bis wann umgesetzt werden und mit welchem Eigenanteil wird sich die S-Bahn Berlin GmbH daran beteiligen?
Antwort zu 8:
„Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
Die kontinuierliche Verbesserung der implementierten Sicherheitsmaßnahmen ist Gegenstand des regulären Tagesgeschäfts.“
Berlin, den 06.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + barrierefrei + Mobilität: Personengebundene Behindertenparkplätze, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern ist die Genehmigung eines #personengebundenen #Parkplatzes für Menschen mit #Behinderung an den Besitz eines eigenen PKWs gebunden?
Frage 2:
Falls der Besitz eines eigenen Fahrzeugs Voraussetzung für die Gewährung ist, wie beurteilt der Senat die Situation für blinde oder stark sehbehinderte Menschen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Nach § 45 Abs. 1b Nr. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (#StVO) trifft die Straßenverkehrsbehörde die notwendige Anordnung im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für #Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher #Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“) und #Blinde (Merkzeichen „Bl“). Die Zuweisung eines individuellen Schwerbehindertenparkplatzes steht hierbei im pflichtgemäßen Ermessen dieser Behörde. Bei der Art des Ermessens sind sowohl der Grad der Behinderung, die Fortbewegungsmöglichkeiten des Berechtigten und sein Angewiesensein auf ein Kraftfahrzeug als auch die örtlichen Gegebenheiten, die Verkehrssituation und der Parkraumbedarf der Allgemeinheit im jeweiligen Einzelfall zu berücksichtigen. Dabei muss die berechtigte Person selbst nicht zwingend im Besitz eines eigenen Fahrzeuges sein. Es wird bei der Prüfung durch die unteren Straßenverkehrsbehörden der Berliner Bezirksämter lediglich auf die dauerhafte Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs im betreffenden Haushalt abgestellt, um eine regelmäßige Nutzung des Parkplatzes über Ein- und Aussteigevorgänge hinaus und im Ergebnis eine rechtssichere Vertretbarkeit des Parksonderrechtes im Sinne des § 45 Absatz 9 StVO zu erreichen.
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Für Blinde mit dem Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis ergeben sich keine abweichenden Regelungen gegenüber anderen berechtigten schwerbehinderten Personen.
Frage 3:
Wie wird ggf. die Nutzung von Carsharing Fahrzeugen bei einer solchen Gewährung berücksichtigt?
Antwort zu 3:
Bei einer ausschließlichen Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen wird die Gewährung eines Sonderparkrechts regelmäßig daran scheitern, dass die dauerhafte Verfügbarkeit des Carsharing-Fahrzeugs nicht belegt werden kann, da es von anderen Kunden von dem Parkplatz auch wieder entfernt werden könnte.
Frage 4:
Ist es möglich, bei nachweislich häufiger Nutzung des Sonderfahrdienstes (SFD), dafür einen personengebundenen Parkplatz zu erhalten?
Frage 5:
Wenn nein, wie ist eine möglichst aufwands- und wegearme Nutzung des SFDs auch in Gebieten mit geringem Parkplatzangebot bei hoher Nachfrage möglich?
Frage 6:
Inwiefern stellt das Halten in zweiter Spur durch den SFD, wie es von mindestens einem Bezirksamt wohl empfohlen wird, für den Senat eine Alternative zur Gewährung eines personengebundenen Parkplatzes dar?
Antwort zu 4, zu 5 und zu 6:
Im Regelfall ist davon auszugehen, dass bei einer Beförderung des Schwerbehinderten durch einen Sonderfahrdienst (SFD) ein personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz nicht erforderlich ist, insbesondere weil kein zwingendes Gebot besteht, das Transportfahrzeug des SFD auch dauerhaft vor der Wohnung des Behinderten parken zu können und durch einen derartigen Sonderparkplatz den ansonsten nutzbaren Parkraum für die Allgemeinheit zu verknappen. Es handelt sich vielmehr um eher kurze Ein- und Aussteigevorgänge.
Unter Berücksichtigung des Grades der Behinderung und der Fortbewegungsmöglichkeiten der schwerbehinderten Person im Einzelfall wäre bei der Beförderung durch einen SFD durch die zuständige bezirkliche Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, inwiefern auch ohne die Einrichtung eines personenbezogenen Sonderparkplatzes vor der eigenen Haustür ein verkehrssicheres Ein- und Aussteigen im Rahmen von Hol- und Bringediensten gewährleistet werden kann und wie nah das Fahrzeug des SFD an die Wohnung des Behinderten gelangt. Für Ein- und Aussteigevorgänge können sowohl im Nahbereich vorhandene bauliche Gehwegüberfahren oder eingeschränkte Haltverbotszonen als auch ein kurzzeitiges Halten im so genannten „zweiten Fahrstreifen“ in Betracht gezogen werden, wenn hierdurch der fließende Verkehr nicht unvertretbar behindert wird.
Bei einer Häufung von Fahrdienst-Anfahrten an einer bestimmten Adresse (beispielsweise aufgrund mehrerer dort wohnhafter Schwerbehinderter, welche wechselweise oder
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gemeinsam Fahrdienste regelmäßig in Anspruch nehmen) oder bei bestehendem hohem Parkdruck in Bereichen ohne andere Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, könnte unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls gegebenenfalls alternativ die Einrichtung einer Zone durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde geprüft werden, in der die Freigabe zum Ein- und Aussteigen erteilt werden kann.
Frage 7:
Inwiefern gibt es bei der Gewährung von personengebundenen Parkplätzen für Menschen mit Behinderung einen im Land Berlin einheitlicher Kriterienkatalog oder hängt die Gewährung bzw. Nicht-Gewährung vom Bezirk ab?
Antwort zu 7:
Die Anspruchsvoraussetzungen für personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde sind bundeseinheitlich in § 45 Abs. 1b Nr. 2 der StVO geregelt. Die Prüfung der Anordnungsfähigkeit erfolgt im Land Berlin durch die jeweilige bezirkliche Straßenverkehrsbehörde. Eine pauschalisierte Verfahrensweise kann es weder bundes- noch berlinweit geben, da stets die spezifischen, zumeist örtlichen Gegebenheiten im konkreten Einzelfall unter Ausübung des pflichtgemäßen behördlichen Ermessens zu bewerten sind.
Frage 8:
Wie gewährleistet der Senat ggf. die landesweit einheitliche Verfahrensweise?
Antwort zu 8:
Eine bezirksübergreifend möglichst einheitliche Anwendung der bundesweiten Vorgaben der StVO durch die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden wird in Gestalt ergänzender Hinweise im Rahmen regelmäßig stattfindender Besprechungen, durch eine Unterrichtung über die aktuelle Rechtsprechung sowie durch Rundschreiben der zentralen Verkehrsbehörde der Verkehrslenkung Berlin gewährleistet.
Berlin, den 30.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz