Bahnverkehr auf der Schnellfahrstrecke Berlin–München stabilisiert sich weiter • Verbesserte Kulanzregelung DB entschuldigt sich ausdrücklich bei allen Kunden, aus DB

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/16440000/20171213_Verbesserte_Kulanzregelung.html

#DB #entschuldigt sich ausdrücklich bei allen Kunden • #Bohle: „Ohne Frage keine zufriedenstellende #Qualität. #Fahrzeuge bis Ende der Woche weitgehend einsatzbereit.“

Nach dem #Fahrplanwechsel am vergangenen Sonntag und der Inbetriebnahme der Schnellfahrstrecke Berlin–#München hat die Deutsche Bahn (DB) heute über die aktuelle Lage informiert. In den vergangenen 48 Stunden hat die DB die Daten sorgfältig geprüft und ausgewertet. Die Verkehrslage hat sich in den letzten Tagen kontinuierlich stabilisiert, nachdem witterungsbedingte und technische Störungen zu erheblichen Verspätungen und Zugausfällen geführt hatten.

Die Fehleranalyse wurde seit Auftreten des ersten Problems am 8. Dezember gemeinsam mit dem Hersteller Alstom durchgeführt. Die Untersuchungen haben gezeigt: Es handelt sich um kein Serienproblem, sondern um mehrere Einzelprobleme mit dem Zugsicherungssystem ETCS (European Train Control System). Die Bahn geht davon aus, dass sich die Fahrzeugsituation bis zum Ende der Woche weiter stabilisiert. Wichtig ist, dass es zu keiner Zeit ein Sicherheitsproblem gab. Die Systeme haben bei Störungen ausnahmslos eine Bremsung eingeleitet – so wie das in solchen Fällen vorgesehen ist.

Birgit Bohle, Vorsitzende des Vorstands DB Fernverkehr: „Wir hatten nach dem Fahrplanwechsel aufgrund des massiven Wintereinbruchs große Probleme. Auch auf der Strecke Berlin–München konnten wir ohne Frage keine zufriedenstellende Qualität bieten und das trotz jahrelanger intensiver Vorbereitung und hunderter Testfahrten mit Lokführern. Gemeinsam mit Alstom arbeiten wir mit Hochdruck an der Fehleranalyse und -beseitigung, so dass sich der Betrieb mittlerweile wieder stabilisiert. Wir kämpfen jeden Tag um jeden einzelnen Zug. Ich möchte mich bei allen betroffenen Fahrgästen entschuldigen. Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde gehen wir weit über die gesetzliche Verpflichtung hinaus und werden bis Jahresende den vollen Ticketpreis erstatten.“

Sollte es auf der Strecke Berlin–München zu Verspätungen von mehr als einer Stunde kommen, hat die DB bis Ende des Jahres eine spezielle Kulanzregelung eingerichtet: In diesen Fällen erhalten betroffene Kunden den kompletten Ticketpreis erstattet und zusätzlich einen Reisegutschein in Höhe von 50 Euro. Kunden mit Erstattungsansprüchen können sich hierzu unter der kostenfreien Rufnummer 08000 60 70 60 beim Kundendialog der Deutschen Bahn melden oder eine E-Mail an kundendialog-nbs@dbdialog.de senden.

Auf der Strecke Berlin–München gab es seit der Inbetriebnahme trotz intensiver Vorbereitung vereinzelte Störungen des europäischen Zugsicherungssystem ETCS an den Fahrzeugen. Im Vorfeld hat die DB hunderte Testfahren mit Lokführern durchgeführt. Die Lokführer wurden intensiv geschult und fahren für die ersten Wochen auch in Doppelbesetzung auf den ICE-Zügen. Zudem ist das System für die DB nicht neu – seit 2016 fahren die Züge auf der Strecke Erfurt–Halle/Leipzig (VDE 8.2) bereits mit ETCS, und zwar ohne Probleme.

Beim Fahrplanwechsel am 10. Dezember gab es insbesondere aufgrund des Wintereinbruchs massive Beeinträchtigungen des Fernverkehrs durch Weichenstörungen und Streckensperrungen. Zudem wurden aufgrund der Witterung 16 ICE-Züge so stark beschädigt, dass es derzeit noch zu Fahrzeugengpässen kommt. Die Werkstattkapazitäten wurden umgehend um 40 Mitarbeiter aufgestockt, so dass die Züge rund um die Uhr repariert werden können. Bohle: „Wir setzen alles daran, die Reisenden im Weihnachtsverkehr zuverlässig an ihr Ziel zu bringen.“

Bahnhöfe: Sanierungsarbeiten am Bahnhof Friedrichstraße fast abgeschlossen Vor fünf Jahren war ein 20-Kilo-Betonbrocken in die Haupthalle gestürzt., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bauen-in-berlin-sanierungsarbeiten-am-bahnhof-friedrichstrasse-fast-abgeschlossen/20703034.html

Nach gut fünf Jahren soll es bald geschafft sein. Am 13. Dezember 2012 war ein rund 20 Kilogramm schwerer #Betonbrocken von der Decke in die Haupthalle des Bahnhofs #Friedrichstraße gefallen – nun sind nach Angaben der Bahn 95 Prozent der #Sanierungsarbeiten in den öffentlichen Bereichen abgeschlossen.

Die Decke ist wieder geschlossen. Bis Ende Januar 2018 sollen noch Restarbeiten folgen, die sich aus neuen brandschutztechnischen Erfordernissen ergeben hätten. Im in den 1990er Jahren erst aufwändig instand gesetzten #Bahnhof waren nach dem Absturz auch große Teile der Technik erneuert worden.
Die Arbeiten sollten ein Jahr dauern

Während der Arbeiten mussten in den ersten Jahren Geschäfte im Bahnhof zum Teil monatelang geschlossen bleiben, bis die Sicherheit wieder hergestellt war. Mit den Mietern habe man unterschiedliche Entschädigungsvereinbarungen getroffen, sagte ein Bahnsprecher nach dem Absturz, bei dem nur durch viel Glück in der meist sehr belebten Haupthalle des Bahnhofs niemand verletzt worden war.

Die Bahn hatte zunächst gehofft, die Arbeiten innerhalb eines Jahres abschließen zu können. Doch diese waren komplizierter als angenommen. Zum Teil war mühevolle Handarbeit erforderlich, um den überflüssigen Beton …

S-Bahn: Nahverkehr Der Senat will die Berliner S-Bahn neu organisieren – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/nahverkehr-der-senat-will-die-berliner-s-bahn-neu-organisieren-29284828?dmcid=nl_20171213_29284828

Monatelang lang wurde im Senat hinter verschlossenen Türen über die #Zukunft der Berliner #S-Bahn gesprochen. Dann sollte alles ganz schnell gehen. Noch vor Weihnachten wollte die Verkehrsverwaltung ein Verfahren starten, das die Chancen für ein neues #Organisationsmodell erkunden sollte.

Es geht um ein Modell, das Fahrgästen einen stabileren #Zugbetrieb bescheren soll, aber vielen #S-Bahnern Veränderungen bringen würde. Doch nun muss sich der Senat gedulden, denn die rot-rot-grüne Koalition sieht Diskussionsbedarf. Sie will erst einmal über die neue Struktur sprechen.

„Wir haben vereinbart, dass in den Fraktionen darüber beraten wird“, hieß es am Dienstag in Koalitionskreisen. Die geplanten Neuerungen wären zu tiefgreifend, als dass die Politik einfach darüber hinweg gehen könnte.

Es geht darum, wer in Zukunft S-Bahnen kaufen und in Schuss halten soll. Zwar sind für den Ring und die Strecken im Südosten bereits #Fahrzeuge bestellt worden – #Siemens und #Stadler haben damit begonnen, 191 Zwei-Wagen-Einheiten zu produzieren, wobei die ersten Züge von Januar 2021 an fahren sollen. Doch für die anderen S-Bahn-Strecken müssen 2020 ebenfalls neue Fahrzeuge geordert werden.
Es wird ein gewaltiges Projekt

Dort klafft „auch nach 2023 eine gravierende Kapazitäts- und #Angebotslücke“, warnt die Verkehrsverwaltung in …

allg.: Öffentliche Toiletten, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In welchen Bezirken sind wieviel Standorte für #öffentliche #Toiletten nach dem Szenario „#Grundversorgung
zu welchen Zeitpunkten vorgesehen?
Antwort zu 1:
Insgesamt wird es 281 öffentlichen #Toilettenanlagen im Land Berlin in der ersten
Versorgungsstufe (sog. Grundversorgung) geben. Davon werden 194 neue
Toilettenanlagen vom neuen Toilettenbetreiber errichtet und betrieben. An ca. 30 neuen
Toilettenstandorten sollen die Toilettenanlagen möglichst bereits bis Ende 2018 errichtet
werden. Die für neue Toilettenanlagen vorgesehenen Alt-Standorte, an denen sich derzeit
die von der Firma Wall auf Grundlage des sog. Toilettenvertrages betriebenen City-
Toiletten und City-Pissoirs befinden, können nach Rückbau der Wall-Toiletten genutzt
werden. Nach den Regelungen des Toilettenvertrages hat die Firma Wall für den Rückbau
bis zu zwei Jahre Zeit. Der neue Betreiber wird zudem 24 Bestandstoilettenanlagen, die im
Eigentum des Landes Berlin stehen, ab 2019 betreiben. Darüber hinaus sind noch ca. 50
weitere Toilettenanlagen im Bestand vorhanden, die derzeit auf unterschiedlichster
rechtlicher Grundlage nicht nur von der Firma Wall, sondern auch von anderen
Unternehmen weiter betrieben werden. Die 13 Café Achteck wurden seinerzeit in das
Eigentum der Firma Wall übertragen. Die Beauftragung des neuen Betreibers mit dem
Weiterbetrieb setzt voraus, dass die Café Achteck durch das Land Berlin erworben werden
können.
Die Anzahl der Toilettenanlagen verteilt sich in den einzelnen Bezirken wie folgt:
2
Bezirk
Bisherige Anzahl der
Toilettenanlagen
Anzahl der Toilettenanlagen in
der Grundversorgung
Charlottenburg-Wilmersdorf 41 42
Friedrichshain-Kreuzberg 25 38
Lichtenberg 9 10
Marzahn-Hellersdorf 13 13
Mitte 39 44
Neukölln 18 18
Pankow 22 22
Reinickendorf 15 15
Spandau 18 19
Steglitz-Zehlendorf 19 19
Tempelhof-Schöneberg 26 26
Treptow-Köpenick 15 15
Frage 2:
Wie bewertet der Senat die regionale Unausgewogenheit der Standortauswahl, an welchen Kriterien
orientiert sich die regionale Schwerpunktsetzung und inwiefern wurde eine Beteiligung Betroffener
insbesondere mit Menschen mit Behinderungen durchgeführt?
Frage 3:
Wie beurteilt der Senat die Einschätzung von Interessensvertretern und -vertreterinnen, dass bei den
Standortfestlegungen bezirkliche Schieflagen entstehen, unter denen insbesondere Seniorinnen und
Senioren sowie Menschen mit Behinderungen zu leiden haben werden, da die Toilettenstandorte von den
Außen- in die Innenstadtbezirke verlagert werden, während die o.g. Nutzergruppen als auch die Träger/-
innen von Hilfsangeboten in Folge steigender Mieten zunehmend in die Außenbezirke verdrängt werden?
Inwieweit teilt der Berliner Senat den Eindruck vieler Berliner und Berlinerinnen, dass das Toilettenkonzept
eher die Bedürfnisse der Besucher unserer Stadt abdeckt denn die Bedarfe der Einheimischen?
Antwort zu 2 und 3:
Wie aus der in der Antwort zu Frage 1 enthaltenen Übersicht hervorgeht, erfolgt keine
Verlagerung von Standorten zwischen den Bezirken. Es wird somit nicht nur die
bestehende Anzahl der Toilettenanlagen in jedem Bezirk gesichert, sondern es kommt
insgesamt sogar schon in der Grundversorgung zu einem Aufwuchs.
Grundlage für die Festlegung der Toilettenstandorte waren umfangreiche Ermittlungen und
Bewertungsverfahren unter Einbeziehung der Bezirksämter, der Beauftragten für
Menschen mit Behinderung, der Seniorenvertretungen, der Behinderten- und
Tourismusverbände und anderer Interessengruppen. Ziel war es, die unterschiedlichen
Bedürfnisse, Erwartungen, Erfahrungen und Sachkenntnisse der einzelnen
Interessengruppen zu sammeln und zusammenzuführen. Dabei ist der Berücksichtigung
der Belange der Menschen mit Behinderung eine besondere Bedeutung zugekommen.
Hierzu haben im Rahmen der Erstellung des Toilettenkonzepts für Berlin ab Mai 2017
mehrere Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderung
sowie dem damaligen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung stattgefunden.
Auch im Rahmen der im September erfolgten Aufforderung der Bezirke zur konkreten
Festlegung der Toilettenstandorte wurde nochmals auf die erforderliche Beteiligung der
bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung, Seniorenvertretungen und
Betroffenenverbände hingewiesen.
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Frage 4:
Inwieweit kann der Berliner Senat zusagen, dass die von Menschen mit Behinderung und ihren
Interessensvertretern und -vertreterinnen definierten Anforderungen der Barrierefreiheit bei allen neuen
Toiletten – ausdrücklich auch bei möglichen Interimstoiletten – vollständig eingehalten werden?
Antwort zu 4:
Die Barrierefreiheit wird – auch im Falle des Betriebs von temporären Toilettenanlagen in
einer Interimszeit – gewährleistet. Für die neue Berliner Toilette ist die Barrierefreiheit
ohnehin Grundvoraussetzung, so dass diese mindestens den aktuellen Standard haben
wird.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat eigene Aussagen, dass erst nach zwei Jahren die Versorgung mit öffentlichen
Toiletten den heutigen Stand erreichen soll? Sollen Menschen in unserer Stadt zwei Jahre warten bis sie
ihrem Bedürfnis in einer öffentlichen Toilette nachgehen können, wenn sie doch auf öffentliche Toiletten z.B.
als behinderte Menschen angewiesen sind?
Antwort zu 5:
Wie bereits in der Antwort zu 1 und 4 dargestellt, wird es keine Reduktion der
Toilettenanlagen in der Grundversorgung geben, vielmehr wird die Anzahl der
Toilettenanlagen erhöht. Da auch etwaige Interimslösungen barrierefrei ausgestaltet
werden, ist eine durchgehende Versorgung mit barrierefreien Toiletten mindestens in dem
bestehenden Umfang jederzeit gewährleistet.
Frage 6:
Wie plant der Senat seine Zusage einer lückenlosen Versorgung mit öffentlichen Toiletten zu erfüllen, wenn
die City-Toiletten abgebaut werden und ein Uno-Actu-Austausch gegen neue Toiletten aus Zeit- und
Platzgründen gar nicht möglich ist?
Antwort zu 6:
Der Aufbau der neuen Toiletten durch den neuen Betreiber wird unmittelbar nach dem
Rückbau der alten Toiletten durch die Firma Wall erfolgen. Dafür wird die Firma Wall nach
den Vorgaben des Landes Berlin einen Abbauplan erstellen, der einen koordinierten Aufund
Rückbau ermöglich wird. Die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung
wurden hierzu gebeten, eine Priorisierung der Standorte vorzugeben, um diese
insbesondere an den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung auszurichten. Im
Übrigen ist der neue Toilettenbetreiber verpflichtet, sich mit dem bisherigen Betreiber über
die Koordinierung der Abläufe von Rückbau und Neuerrichtung abzustimmen.
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Frage 7:
Warum hat der Senat bei seiner Abfrage an die Bezirke zur Festlegung neuer Toilettenstandorte vom
18.09.2017, die bis zum 02.10.2017 zu beantworten war, mit nur zwei Wochen einen viel zu geringen
Zeitraum für die Beteiligung von Senioren und Seniorinnen, Menschen mit Behinderung und deren
Interessenvertreter/-innen vorgesehen?
Antwort zu 7:
Um Verzögerungen im Ausschreibungszeitplan zu vermeiden und angesichts des Ziels,
die Versorgung mit öffentlichen Toilettenanlagen im Land Berlin ab dem 01.01.2019 und
den geplanten Aufbau der neuen Toilettenanlagen an den neuen Standorten schon bis
Ende 2018 sicherzustellen, ist eine zeitnahe Zuarbeit der Bezirke erforderlich. Die Frist
wurde zudem mit Schreiben vom 16.11.2017 bis zum 08.12.2017 verlängert und damit
insgesamt ausreichend Zeit für eine Einbindung der Interessenvertretungen eingeräumt.
Frage 8:
Warum hat der Senat bei seiner Abfrage an einige Bezirke zur Festlegung neuer Standorte vom 16.11.2017
wieder keine Beteiligung Betroffener vorgesehen?
Antwort zu 8:
Bei der erneuten Abfrage an die Bezirke handelt es sich um eine Ergänzung der ersten
Abfrage vom 18.09.2017, in der ausdrücklich betont worden ist, dass die Festlegung der
Toilettenstandorte sowie der Ausstattung unter Beteiligung der bezirklichen Beauftragten
für Menschen mit Behinderung, Seniorenvertretungen und Betroffenenverbände zu
erfolgen hat.
Frage 9:
Warum hat der Senat bei seiner Abfrage an die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung zur
Priorisierung von bestehenden City-Toiletten mit nur 2 ½ Wochen erneut viel zu wenig Zeit eingeplant, um
eine angemessene Beteiligung der Nutzer-/-innen als Expertinnen und Experten in eigener Sache
durchführen zu können?
Antwort zu 9:
Um einen koordinierten Rückbau der alten City-Toiletten und einen Aufbau der neuen
Berliner Toiletten gewährleisten zu können, muss das Land Berlin der Firma Wall die
Prioritätenliste bis Ende dieses Jahres übergeben. Anders als bei der Bestimmung der
Standorte der künftig zu betreibenden Toiletten wird für die Festlegung der bloßen
Reihenfolge des Austauschs keine umfangreiche Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer
für erforderlich gehalten.
Frage 10:
Wie plant der Berliner Senat zukünftig, eine angemessene Beteiligung Betroffener sicherzustellen?
Antwort zu 10:
Die nächste Möglichkeit für eine aktive Beteiligung Betroffener besteht im Rahmen einer
Teilnahme bei der Begutachtung des Prototyps der Berliner Toilette.
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Frage 11:
Wie begründet der Senat das angebliche Kopplungsverbot zwischen Werbeflächen und dem Betreiben
öffentlicher Toiletten, wenn doch der Berliner Rechnungshof im Jahr 2008 seine Kritik ausdrücklich nur auf
die Kopplungsgeschäfte zwischen Zierbrunnen und Werbeflächen bezog?
Frage 12:
Wie begründet der Senat das angebliche Kopplungsverbot, wenn zur Zeit die Stadt Leipzig eine
Ausschreibung für ein Kopplungsgeschäft von der Überlassung von Werbeflächen und dem Betreiben
öffentlicher Toiletten durchführt und Städte wie Freiburg und Karlsruhe vergleichbare Modelle praktizieren?
Antwort zu 11 und 12:
Unabhängig von dem vom Berliner Rechnungshof untersuchten Kopplungsverbot nach
§ 56 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes birgt die Kopplung des Toilettenbetriebs
mit dem Recht zur Außenwerbung vergabe-, wettbewerbsrechtliche und beihilferechtliche
Risiken. Für einen Vertrag, mit dem ein Unternehmen verpflichtet werden soll,
Toilettenanlagen zu errichten und zu betreiben, gelten die Anforderungen des
Kartellvergaberechts gemäß §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB). Die vergaberechtlichen Anforderungen dürfen nicht durch eine Verknüpfung mit
dem Betrieb von Werbeanlagen unterlaufen werden. Danach sind unterschiedliche
Ausschreibungsgegenstände grundsätzlich getrennt auszuschreiben. Eine
Zusammenfassung darf zudem nicht dazu führen, dass eine an sich mögliche getrennte
Vergabe an mehrere Bieter mit dem Ergebnis unterbleibt, dass nur noch ein einziger
Bieter in Betracht kommt. Das wäre bei einer Kopplung des Toilettenbetriebs mit dem
Recht zur Außenwerbung der Fall. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass Berlin mit
Abstand der größte Markt in Deutschland für den Betrieb von Werbeanlagen einerseits
und Toilettenanlagen andererseits darstellt, gibt es derzeit nur einen Anbieter, der
öffentliche Toiletten zusammen mit Außenwerbung betreibt. Eine derartige Kopplung
würde zudem aufgrund der damit verbundenen Marktabschottung gegen das Verbot
wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen gemäß § 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 des
Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und das
Missbrauchsverbot gemäß § 19 GWB, Art. 102 AEUV verstoßen mit der Folge der Gefahr
der Nichtigkeit entsprechender Verträge. Die Kopplung des Toilettenbetriebs an die
Vergabe von Werberechten birgt weiterhin auch ein gewisses beihilferechtliches Risiko,
wenn durch das gewählte Vergabeverfahren nicht sichergestellt werden kann, dass der
wirtschaftliche Wert der Werberechte dem Wert des Toilettenbetriebs entspricht.
Abgesehen von dieser rechtlichen Einschätzung zur Kopplung des Toilettenbetriebs mit
der Werbung sprechen auch wirtschaftliche Gründe gegen die Weiterführung der
Kopplung.
Dem Senat ist bekannt, dass die genannten Städte die Vergabe der Werberechte bzw.
eines Teils der Werberechte an den Betrieb von Toilettenanlagen koppeln. Der Senat
orientiert sich bei einem Bestand von über 250 öffentlichen Toilettenanlagen und über
10.000 Werbeanlagen in Berlin jedoch eher an Städten, die mehr als eine Million
Einwohner haben. Hamburg, München und Köln, aber auch viele kleinere deutsche Städte
verzichten darauf, Toilettenanlagen über Außenwerbung zu finanzieren. Eine der Gründe
ist dabei regelmäßig neben der Intransparenz von Koppelungsverträgen auch die
Problematik, die sich regelmäßig nach Ablauf der meist langjährigen, an die
Außenwerbung gekoppelten Verträge für den Bestand, den Betrieb und ggf. die
Neuerrichtung der Toilettenanlagen stellt.
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Der Senat hat sich auch angesichts der Erfahrungen in diesen Städten und der zuvor
dargestellten rechtlichen Risiken für eine getrennte Vergabe der Werberechte und
Leistungen für die öffentlichen Toiletten entschieden.
Frage 13:
Wie beurteilt der Berliner Senat die Auffassung, wonach wir den gewohnt zuverlässigen Toilettenbetrieb
nicht zuletzt dem besonderen Betreibermodell mit seiner qualitätssichernden Verbindung von Toiletten mit
Werbung zu verdanken hat?
Antwort zu 13:
Im Rahmen einer vom Senat beaufragten Bestandserhebung wurde zum Stichtag ein
Anteil von 24 Prozent von nicht betriebsbereiten Toiletten ermittelt. Der jetzige
Toilettenbetreiber, die Firma Wall, hat mitgeteilt, dass die vom ihm betriebenen
öffentlichen Toiletten eine Ausfallquote von sechs Prozent seit Beginn des Jahres hätten.
Der Senat hält selbst diese Ausfallquote noch für zu hoch. Mit der Ausschreibung werden
hier höhere Maßstäbe gesetzt. Vorgesehen ist insoweit unter anderem, dass bereits der
Betriebsausfall von mehr als zwei Prozent aller Anlagen mit Vertragsstrafen bewehrt ist.
Daneben wird auch ein regelmäßiges Bewertungs- und Kontrollverfahren sowohl zum
baulichen Zustand als auch zur Sauberkeit etabliert, wonach Mängel in der Unterhaltung
und der Sauberkeit finanzielle Abschläge im Rahmen der Entgeltabrechnung zur Folge
haben.
Frage 14:
Wie beurteilt der Berliner Senat die Versorgung mit öffentlichen Toiletten in Berlin vor Abschluss des
Vertrags mittels Kopplungsgeschäften?
Antwort zu 14:
Vor über 25 Jahren war die Versorgung mit öffentlichen Toiletten im Land Berlin
entwicklungs- und verbesserungswürdig. Mit der jetzigen Ausschreibung der Leistungen
für die öffentlichen Toiletten wird die derzeit bestehende Toiletteninfrastruktur jedoch
weiter ausgebaut und erhöhte Anforderungen an die Funktionsfähigkeit und Sauberkeit
gestellt.
Frage 15:
In welchem Verhältnis stehen die in den Haushalt 2018 und 2019 eingestellten Mittel für das Betreiben der
öffentlichen Toiletten im Vergleich zu den Mitteln die Anfang der 90ziger Jahre für die öffentlichen Toiletten
ausgegeben wurden?
Antwort zu 15:
Die Verhältnisse Anfang der 90er Jahre sind mit der gegenwärtigen Situation nicht
vergleichbar. Mit dem sukzessiven Aufbau der City-Toiletten durch Wall wurden viele
ehemalige und mit hohem Aufwand zu betreibende konventionelle Toilettenanlagen –
teilweise auch ersatzlos – abgerissen bzw. stillgelegt. Zudem waren die City-Toiletten der
Firma Wall kostengünstiger im Betrieb im Vergleich zu den alten konventionellen Anlagen.
Mittlerweile sind auch in diesem Bereich die technischen Entwicklungen hin zu einem
effizienten Betrieb vorangeschritten. Vor diesem Hintergrund wurde für die Versorgung
des Landes Berlin mit öffentlichen Toiletten eine ausreichende haushalterische Vorsorge
getroffen, und zwar sowohl hinsichtlich der Grundversorgung als auch für die verbesserte
Versorgung der Stadt in einer zweiten Ausbaustufe.
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Frage 16:
Inwieweit kann der Berliner Senat bei der Kündigung des Vertrags ohne triftige Gründe Regressforderungen
der betreffenden Firma ausschließen, wenn im Vertrag nur Kündigungsgründe wie eine drohende Insolvenz
oder gravierende Vertragsverletzungen vorgesehen sind?
Antwort zu 16:
Die ordentliche Kündigung des Toilettenvertrages ist frist- und vertragsgerecht gemäß
§ 12 Absatz 1 dieses Vertrages zum Ende der 25-jährigen Vertragslaufzeit erfolgt. Etwaige
auf diese Kündigung gestützte Regressforderungen wären insofern unbegründet. Der
neue Vertrag sieht eine Laufzeit von 15 Jahren vor, ohne dass es hierfür einer Kündigung
bedarf.
Berlin, den 07.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr + S-Bahn: Weitere Sperrung am Karower Kreuz ausgesetzt Hauptarbeiten außerhalb der Wintermonate geplant, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/16436064/Weitere_Sperrung_am_Karower_Kreuz_ausgesetzt.html

Im Rahmen des Investitionsprogramms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ wurden an der Strecke Berlin-#Pankow — Berlin-#Blankenburg vom 6. November bis zum 4. Dezember neun #Schallschutzwände errichtet. Während des Bauzeitraums war die Sperrung mit #Schienenersatzverkehr (#SEV) auf der S-Bahnlinie #S2 zwischen den S-Bahnhöfen Pankow und Blankenburg unumgänglich.

Während dieser Sperrpause wurden für den zweigleisigen Ausbau der Fernbahntrasse zwischen Berlin-Pankow und Berlin-Blankenburg sowie die dazugehörigen #Brückenbauwerke vorbereitende Bauarbeiten ausgeführt. Bei diesen Bautätigkeiten der ausführenden Auftragnehmer sind erneute Verzögerungen im Bauablauf aufgetreten. Dadurch kann der ursprüngliche Zeitplan für die Bauarbeiten um das Karower Kreuz nicht wie geplant umgesetzt werden und wird gegenwärtig aktualisiert.

Um weitere Risiken im Bauablauf zu vermeiden, und die größtmögliche Stabilität im Baufahrplan zu gewährleisten, werden die Hauptarbeiten nun außerhalb der Wintermonate geplant. Dies führt dazu, dass die Sperrpausen im aktualisierten Bauablaufplan neu festzulegen sind und die Strecke nicht wie ursprünglich vorgesehen zu Beginn des Jahres 2018 gesperrt werden wird.

Bei der Planung der notwendigen Sperrpausen steht im Vordergrund, die Auswirkungen auf die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten und einen sicheren Bauablauf zu organisieren.

Über Sperrpausen, SEV und Änderungen im #Fahrplan wird rechtzeitig informiert.

Weitere Informationen zum Projekt:

https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/berlin-gesundbrunnen-bernau

Regionalverkehr + S-Bahn: Mobilitätskonferenz in Potsdam Weiter Strapazen für Pendler zwischen Berlin und Brandenburg Die Politik bereitet Bahnpendler darauf vor, dass es eng bleiben wird in den Regionalzügen., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/mobilitaetskonferenz-in-potsdam-weiter-strapazen-fuer-pendler-zwischen-berlin-und-brandenburg/20697650.html

Die Politik bereitet #Bahnpendler darauf vor, dass es eng bleiben wird in den #Regionalzügen. Erst in fünf bis sieben Jahren könnte sich etwas ändern.
Für die rund 280.000 Pendler bleibt es in Berlin und Brandenburg noch einige Jahre strapaziös, überfüllte Züge werden weiter zum Alltag gehören. Das war die Botschaft der ersten #Mobilitätskonferenz der beiden Bundesländer, die am Montag in Potsdam stattfand und nun einmal jährlich wiederholt werden soll. Und zwar, weil der Druck aus der Bevölkerung wächst, das Thema auf der Agenda der beiden Regierungen oben steht – was vor wenigen Jahren noch anders war.
Berlins Verkehrssenatorin Regine #Günther (parteilos, für Grüne) formulierte es so: „Wir werden noch eine #Durststrecke von fünf bis sieben Jahren haben. Aber dann sehen wir Licht am Ende des Tunnels. Dann wird es besser.“ Ja, in den vergangenen Jahren habe die Verkehrsinfrastruktur nicht Schritt gehalten. „Wir haben erheblichen Nachholbedarf.“ Es gehe um dichtere Takte, längere Züge. „Wir müssen schnell sein.“
Die realen Möglichkeiten seien begrenzt

Aber das ist schwierig. Denn die realen Möglichkeiten sind nach Worten von Brandenburgs Infrastrukturministerin Kathrin #Schneider (SPD) begrenzt: „Alle sagen: Umsetzung möglichst sofort. Wir brauchen es gleich. Aber das wird nicht gehen.“ Und dies liege weniger am Geld als vor allem daran, dass die dafür nötigen #Fahrzeuge #Mangelware auf dem deutschen Markt seien. Trotzdem versuche man auch kurzfristig, versicherten beide Politikerinnen, den einen oder anderen Engpass zu lindern. Man hält also Ausschau, ob irgendwo – notfalls ausrangierte Züge – geordert …

allg. + Radverkehr: Entwurf des ersten Mobilitätsgesetzes Deutschlands im Berliner Senat, aus Senat

www.berlin.de

 Aus der Sitzung des Senats am 12. Dezember 2017: Die Berlinerinnen und Berliner sollen sicher, bequem sowie umwelt- und klimafreundlich mobil sein. Das #Mobilitätsgesetz soll die Grundlagen dafür legen, die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit zu steigern. Nur so werden wir den Verkehr in unserer wachsenden Stadt bewältigen. Der Senat hat dazu in seiner heutigen Sitzung den von der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, vorgelegten Entwurf des Mobilitätsgesetzes Berlin zur Kenntnis genommen. Senatorin Günther: „Mit dem ersten Mobilitätsgesetz Deutschlands legen wir die Grundlagen für die Mobilität der Zukunft in einer wachsenden Metropole. Je mehr Menschen auf Bus, Bahn oder Fahrrad umsteigen können und wollen, desto schneller kommen auch die voran, die auf das Auto angewiesen bleiben. Deswegen stärkt das Mobilitätsgesetz den Öffentlichen #Personennahverkehr und den #Radverkehr und wird so für die gewünschte Stärkung des Verkehrssystems insgesamt sorgen.“

Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst drei Teile:
1. den allgemeinen Teil mit den Zielen des Gesetzes,
2. den Teil zum öffentlichen Nahverkehr und
3. den Teil zum Radverkehr.

Im nächsten Jahr folgen die Teile zu #Fußverkehr und Intelligenter #Mobilität (#Carsharing, #Autonom fahrende Autos, Digitalisierung etc.) und auch zum #Wirtschaftsverkehr, falls sich nach Fertigstellung des Integrierten Wirtschaftsverkehrskonzepts der Bedarf dafür ergibt.

Die Erarbeitung der ersten drei Teile des Mobilitätsgesetzes hat der neu geschaffene Mobilitätsbeirat begleitet, dem Mobilitätsverbände, die Bezirke, betroffene Senatsverwaltungen und Vertreter der Fraktionen angehören. Er wird auch die Erarbeitung der weiteren Teile des Gesetzes begleiten.
Die Eckpunkte für den Teil Radverkehr hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Dialog Radgesetz gemeinsam mit der Initiative Volksentscheid Fahrrad, dem ADFC, dem BUND, den Koalitionsfraktionen und der Senatskanzlei entwickelt.
In der informellen Verbändebeteiligung sind circa 700 Einwendungen eingegangen, die alle intensiv geprüft und sehr häufig auch aufgenommen wurden.

Allgemeiner Teil

Der Gesetzentwurf definiert mittel- bis langfristige Ziele für alle Planungen in der Mobilitätspolitik. Darunter sind beispielsweise Klima- und Umweltschutz, Aufenthaltsqualität, die Verkehrssicherheit oder die Förderung des Umweltverbundes.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Ziele bei der Erstellung aller Planwerke berücksichtigt werden. Bislang war nur der Nahverkehrsplan gesetzlich vorgeschrieben, künftig soll dies auch für den Radverkehrsplan, das integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept und die Fußverkehrsstrategie sowie für den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr als übergeordnetes Planwerk gelten.

Teil ÖPNV

Der Gesetzentwurf sieht im Teil öffentlicher Nahverkehr ein sogenanntes Vorrangnetz für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor. Dieses Netz umfasst die Strecken, auf denen besonders viele Berlinerinnen und Berliner mit Bus oder Bahn unterwegs sind. Es muss bei der Planung jeglicher Verkehrsinfrastruktur angemessen berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Vorrangschaltungen an Kreuzungen oder Busspuren.

Im Nahverkehrsplan müssen die Anforderungen und die Maßnahmen für die Barrierefreiheit der Haltestellen und Stationen des ÖPNV definiert werden. Falls bis 2022 nicht überall im ÖPNV die Barrierefreiheit erreicht wird, muss diese über barrierefreie Beförderungsangebote sichergestellt werden, die im Nahverkehrsplan konkretisiert werden.

Teil Radverkehr

Vorgeschrieben wird im Gesetzentwurf ein Radverkehrsnetz auf Haupt- und Nebenstraßen, das lückenlose Verbindungen ermöglicht. Dieses Radverkehrsnetz soll eine neue Qualität haben. Es soll aus sicheren Radwegen an Hauptstraßen bestehen, die breit genug zum Überholen sind. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, sollen geschützte Radstreifen geschaffen werden. Dadurch wird der Radverkehr sicherer und es werden Menschen zum Fahrradfahren motiviert, die sich bisher nicht trauen, in Berlin Fahrrad zu fahren.

Der Entwurf des Mobilitätsgesetzes wird jetzt – vor Beschlussfassung im Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus – dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

S-Bahn + Regionalverkehr: Schonfrist für S-Bahn-Fahrgäste S2 und S8 werden im Januar doch nicht unterbrochen – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/schonfrist-fuer-s-bahn-fahrgaeste-s2-und-s8-werden-im-januar-doch-nicht-unterbrochen-29276970?dmcid=nl_20171212_29276970

Berlin – S-Bahn-Nutzer im #Nordosten Berlins können erst einmal aufatmen. Die erneute Unterbrechung der Linien #S2 und #S8, die für Januar und Februar angekündigt war, ist abgesagt worden. „Der ursprünglich vorgesehene #Schienenersatzverkehr entfällt, die S-Bahnen verkehren nach regulärem Fahrplan“. teilte die Deutsche Bahn (DB) mit.

Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die S-Bahn-Sperrung werde nachgeholt, hieß es. Für die Fahrgäste des Fern- und #Regionalverkehrs ist die Mitteilung auf jeden Fall eine schlechte Nachricht. Die Züge Richtung Stralsund, Schwedt und #Szczecin (Stettin) müssen noch länger als geplant eine #Umwegroute befahren.

Wer die S2 nach Buch–Bernau oder die S8 nach Birkenwerder oft nutzt, ist Kummer gewohnt. Beide Linien werden immer wieder unterbrochen, weil am #Karower Kreuz und in dessen Umkreis gebaut wird. Der Verkehrsknotenpunkt, an dem die Stettiner Bahn in Richtung Bernau über den Außenring hinweg geführt wird, wird saniert.

Auch an der Fern- und Regionalzugtrasse zwischen #Blankenburg und #Karow stehen viele Arbeiten an. Um die Anlieger vor Lärm zu schützen, baut die Bahn auf 8491 Meter Länge #Schallschutzwände. Die eingleisige Trasse wird auf zwei Gleise erweitert.
Die Baufirma sei mit den Arbeiten in Verzug geraten

Doch die Arbeiten am Karower Kreuz sind ins Stocken geraten, sagte Christian #Beschorner von DB Netz am Montag auf Anfrage. Betroffen sind zwei #Brückenbauprojekte. Zum einen geht es um die Brücken, auf denen die Stettiner …

Car Sharing in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

 

Wie viele Stellplätze für #Car-Sharing-Unternehmen sind derzeit in den Berliner Bezirken im öffentlichen Straßenland ausgewiesen (bitte nach Bezirk aufschlüsseln)?

 

Antwort zu 1:

 

Das Genehmigungsverfahren für #Car-Sharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum liegt in Berlin in der Zuständigkeit der Bezirksverwaltungen. Stand heute wurden in Berlin 161 Stellplätze an 103 Standorten für Car-Sharing-Unternehmen und deren Fahrzeuge ausgewiesen. Diese verteilen sich wie folgt auf die folgenden Bezirke:

 

Bezirk

Anzahl Stellplätze   Anzahl Standorte

Charlottenburg-Wilmersdorf

10                               10

Friedrichshain-Kreuzberg

43                               36

Marzahn-Hellersdorf

5                                 5

Mitte

keine Angabe

Neukölln

4                                 4

Pankow

89                               38

Tempelhof-Schöneberg

10                               10

 

Frage 2:

 

Werden diese Stellplätze für Car-Sharing-Unternehmen vom Land Berlin kostenfrei zur Verfügung gestellt? Wenn nein, welche Entgelte werden hierbei von welchem Anbieter für diese Sondernutzung entrichtet (bitte gegebenenfalls nach Bezirken aufschlüsseln)?

 

Antwort zu 2:

 

In Berlin werden Stellplatzflächen für Car-Sharing-Unternehmen im Rahmen der Teileinziehung gemäß § 4 Berliner Straßengesetz zur Verfügung gestellt. Mit der Teileinziehung wird die Benutzung von Stellflächen auf öffentlichem Straßenland nur noch Unternehmen gestattet, die die wechselseitige Nutzung von Kfz unter mehreren Verkehrsteilnehmenden ermöglichen. Im Gegensatz zur Sondernutzung können die so zur Verfügung gestellten Flächen von allen Car-Sharing-Unternehmen genutzt werden. Kosten im Rahmen der Teileinziehung entstehen nicht.

 

Frage 3:

 

Wie viele Stellplätze für Elektromobile mit Ladestation sind

 

  1. für Car-Sharing-Unternehmen (in Frage 1 enthalten)

 

  1. für die Allgemeinheit

 

derzeit in den Berliner Bezirken im öffentlichen Straßenland ausgewiesen (bitte nach Bezirk aufschlüsseln)?

 

Antwort zu 3:

 

zu a)

Exklusive #Lademöglichkeiten für Car-Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland Berlins sind der Senatsverwaltung nicht bekannt. Grundsätzlich ist die Ladeinfrastruktur, die im öffentlichen Raum errichtet wird, einschließlich der Stellplätze öffentlich zugänglich,

d. h. sie richtet sich auch an Nutzerinnen und Nutzer elektrisch betriebener Car-Sharing- Fahrzeuge. Bei der Standortplanung der Ladeinfrastruktur wurde der Bedarf des Car- Sharings berücksichtigt.

 

zu b)

Gesicherte Angaben zum derzeitigen Bestand an Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht vor. Die jeweils erforderlichen Sondernutzungsgenehmigungen werden von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern erteilt. Schätzungen gehen von rund 290 Ladesäulen auf öffentlichem Straßenland aus. Wechselstrom und Gleichstrom-Ladesäulen verfügen in der Regel über zwei Stellplätze, sogenannte Wall-Boxen über einen Stellplatz.

 

Im Rahmen des von der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Jahr 2015 vergebenen Auftrags für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur waren am 06. Dezember 2017 auf öffentlichem Straßenland 176 Wechselstrom- Ladesäulen umgesetzt. Hinzu kommen 19 Stellplätze, die für das Laden an Beleuchtungsmasten reserviert sind. In der Summe ergeben sich daraus 371 Stellplätze für das Laden von E-Fahrzeugen. Die nachfolgende Tabelle enthält die Verteilung in den Bezirken.

 

 

Bezirk

Anzahl Stellplätze

Mitte

66

Friedrichshain-Kreuzberg

64

Pankow

40

Charlottenburg-Wilmersdorf

66

Spandau

7

Steglitz-Zehlendorf

16

Tempelhof-Schöneberg

44

Neukölln

35

Treptow-Köpenick

10

Marzahn-Hellersdorf

8

Lichtenberg

12

Reinickendorf

3

 

 

 

 

 

Berlin, den 12.12.2017 In Vertretung

 

 

J e n s – H o l g e r  K i r c h n e r

…………………………..

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Bauarbeiten immer wieder auf denselben Bahnhöfen?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum ist die U-Bahnlinie #U7 in Neukölln zwischen den Bahnhöfen #Grenzallee und #Britz-Süd schon wieder
unterbrochen, obwohl es dort diesjährig bereits #Betriebsunterbrechungen gab?
Antwort zu 1.:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im betroffenen südlichen Abschnitt der U-Bahnlinie U7 werden die Bahnhöfe Grenzallee
und #Parchimer Allee #barrierefrei ausgebaut. Im Abschnitt zwischen Blaschkoallee und
Parchimer Allee finden zudem Tunnelsanierungen statt. Diese Arbeiten müssen für jedes
Gleis separat erfolgen, um zu keiner Zeit die Erreichbarkeit der Betriebswerkstatt Britz zu
gefährden. Diese muss permanent an das Schienennetz angebunden bleiben, da sie für
den Fahrzeugpark der U-Bahnlinien U6, U7, U8 und U9 verantwortlich ist.
Diese sehr aufwendigen Arbeiten können aus Sicherheits-, Umwelt- und
Gesundheitsschutzgründen oftmals nicht im laufenden Zugbetrieb erfolgen. Soweit es
möglich ist, werden hierfür bevorzugt Teilsperrungen in den Abendstunden genutzt. Einige
wenige Arbeiten können nur bei gesperrtem Zugverkehr ausgeführt werden. Diese als
Vollsperrung bezeichneten Maßnahmen sind auf das notwendige Minimum reduziert,
lassen sich durch die besondere Komplexität der zu bewältigenden Aufgaben und die
eingeschränkte Möglichkeit der Logistik in einem U-Bahntunnel aber nicht vermeiden.
2
Eben auch hierdurch ist eine schrittweise Abarbeitung von verschiedensten
Arbeitsschritten erforderlich.“
Frage 2:
Warum ist es nicht möglich, an einem Bahnhof Bauarbeiten „in einem Zug“ durchzuführen anstatt die
Strecke in Zeitabschnitten periodisch immer wieder zu schließen und die Bürger mit Schienenersatzverkehr
zu "belasten"?
Antwort zu 2.:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Das Bauen im laufenden Betrieb stellt eine besondere Herausforderung dar. Hierzu zählt
– neben der teilweise schwierigen Baulogistik – auch die Notwendigkeit für den
öffentlichen Betrieb, eine jederzeit verkehrssichere U-Bahnanlage zu betreiben. Es gilt in
der Raumnot eines U-Bahntunnels immer auch für die Sicherheit der eingesetzten
Arbeitskräfte in unmittelbarer Nähe des U-Bahnverkehrs Sorge zu tragen.
Ebenfalls müssen die Einschränkungen für Verkehrsströme im Stadtgebiet, also weiterer
ÖPN-, Fußgänger- und Individualverkehr, so minimal wie möglich ausfallen.
Am konkreten Fall befinden sich folgende Maßnahmen in der Durchführung:
– Umfangreiche Tunnelsanierung
– Barrierefreier Ausbau des U-Bahnhofes Parchimer Allee
– Erneuerung und Umbau der Zugsicherungsanlage
– Erweiterung und Erneuerung der Gleis- und Weichenanlagen
– Modernisierung und Grundinstandsetzung einiger Bahnhöfe.
Um diese Maßnahmen in eine Sperrung zu bündeln, wäre eine Vollsperrung des
betreffenden Streckenabschnittes für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten
notwendig.“
Frage 3:
Werden die Bahnhöfe in Berlin bei den anstehenden Bauarbeiten, um die Bahnhöfe zwecks Barrierefreiheit
mit Fahrstühlen/Rampen zu versehen, auch wieder streckenweise gesperrt?
Antwort zu 3.:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Umfang und die Dauer von Sperrmaßnahmen sind für jeden Bahnhof individuell zu
betrachten. Hier sind im Wesentlichen die jeweiligen Platzverhältnisse und die daraus
resultierenden Sicherheitsauflagen zugrundezulegen. Deshalb wird auch weiterhin auf der
Grundlage der Randbedingungen eine Teilsperrung von Linienabschnitten erfolgen.“
Frage 4:
Welche Zeitabschnitte bzw. welcher Baubeginn sind für den Einbau von Fahrstühlen/Rampen an Berliner
Bahnhöfen geplant (bitte für jeden Bahnhof einzeln angeben)?
Frage 5:
An welchen Bahnhöfen wird es mit der Umsetzung der Planungen bereits aus heutiger Sicht schwierig und
gegebenenfalls warum (bitte für jeden Bahnhof einzeln die Gründe angeben)?
Antwort zu 4. und 5.:
Der Stand des barrierefreien Ausbaus der U-Bahnhöfe wird regelmäßig dem
Abgeordnetenhaus berichtet – zuletzt mit Bericht der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz vom 15.06.2017 an den Hauptausschuss (rote Nr. 0445), der in
der Sitzung am 20.10.2017 besprochen wurde. Darüber hinaus wurde eine entsprechende
3
Unterlage der BVG zur Sitzung des Hauptausschusses am 20.10.2017 vorgelegt (rote Nr.
0445 A) und in der Sitzung am 22.11.2017 zur Kenntnis genommen.
Berlin, den 12.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz