Wie viele #Privatstraßen (Anzahl) gibt es in Treptow-Köpenick?
Frage 2:
Um welche Privatstraßen in Treptow-Köpenick handelt es sich im Einzelnen? Bitte konkret nach Straßennamen, Orts- teilen und Postleitzahl aufschlüsseln.
Antwort zu 1 und 2:
Hierzu kann keine Aussage getroffen werden. Das Straßenverzeichnis wird gemäß § 6 Abs. 1 Berliner #Straßengesetz (#BerlStrG) nur für öffentliche Straßen geführt.
Die südliche #Fahrbahn der #Argentinischen Allee wird im Rahmen der #Verkehrssicherungspflicht durch das Straßen- und Grünflächenamt Steglitz-Zehlendorf zwischen Argentinische Allee 67 und Onkel-Tom-Straße grundhaft #instandgesetzt. Die Arbeiten erfolgen unter #Vollsperrung der südlichen Richtungsfahrbahn und sollen bis zum 24.11.2024 abgeschlossen sein.
Wie hat sich der Planungsstand zur #Wilhelminenhofbrücke seit der schriftlichen Anfrage Drs. 18/ 13986 verändert?
Frage 2:
Auf einem sogenannten „Städtebaulichen Symposium“ am 20. Februar 2024 wurde vom CEO der DIEAG, Robert Sprajcar, in Anwesenheit der damaligen Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klima- und Umweltschutz, Manja Schreiner, und dem Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, Oliver Igel, der baldige Abschluss einer #Kooperationsvereinbarung zur Bau einer Fuß- und #Fahrradbrücke über die Spree in Verlängerung der #Wilhelminenhofstraße (Wilhelminenhofbrücke) angekündigt. Wurde diese Vereinbarung inzwischen unterzeichnet und was ist ihr Inhalt, insbesondere in Bezug darauf, welche Leistungen die drei Parteien jeweils bis wann zu erbringen haben? Falls sie nicht unterzeichnet wurde: Aus welchem Grund?
Die #Fahrbahn ist in dem ca. ein Kilometer langen Abschnitt in einem sehr schlechten Zustand, sie zeigt Verwerfungen, #Spurrillen, #Ausbrüche und viele #Flickstellen auf. Um der #Verkehrssicherungspflicht nachzukommen ist es daher dringend geboten vor der nächsten Winterperiode den #Fahrbahnbereich zu sanieren. Diese Sanierung kommt nicht nur dem Autoverkehr zu Gute, sondern auch den #Radfahrenden, die hier die Fahrbahn nutzen können. Die Bismarckstraße verfügt aktuell über einen schmalen #Hochbordradweg, der nicht benutzungspflichtig ist.
Frage 1: Wer ist im Land Berlin zuständig für die #Beleuchtung von öffentlichen Straßen, Grünanlagen und Parks? Antwort zu 1: Gemäß Allgemeinem Zuständigkeitskatalog (#ZustKat AZG) Nr. 10 (14) obliegt die Öffentliche Beleuchtung der Hauptverwaltung. Die Senatsverwaltung für Umwelt, #Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat gemäß Geschäftsverteilung des Senats von Berlin Nr. 19 die Zuständigkeit für die Öffentliche Beleuchtung im gewidmeten Straßenland einschließlich #Anstrahlung von Gebäuden/Orten von besonderer Bedeutung. Sofern Straßen und Wege nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, liegt die Baulast und die #Verkehrssicherungspflicht für #Beleuchtungsanlagen beim Eigentümer. In gewidmeten Grünanlagen besteht gemäß Grünanlagengesetz keine Verpflichtung zur Beleuchtung von Wegen. Ein Teil der Grünanlagen Berlins verfügt über Beleuchtungsanlagen welche im Regelfall durch die Bezirke erstellt und betrieben werden.
Frage 1: Warum sind auf den #Rampen der #Lichtenberger Brücke – #Bundesstraße 1/5 – #Tempo-30-Schilder mit dem Zusatz „Bei Nässe – #Spurrillen“ angebracht? Antwort zu 1: Bedingt durch die Bauweise der Lichtenberger Brücke, #Stahlhohlkastenbrücke mit oben liegendem Stahlblech und #bituminösem Fahrbahnbelag, kommt es bei intensiver Sonneneinstrahlung zeitweise zu einer sehr hohen Aufwärmung der #Fahrbahnplatte. Dadurch wird der #Asphaltbelag weich und bei hoher Verkehrsbelastung mit teilweise stehendem bzw. nicht spurwechselndem Verkehr kommt es zu #Spurrinnen. Bei starken #Niederschlägen kam es immer wieder zu Wasseransammlungen in den sich bildenden Spurrinnen. Aus Grund der #Verkehrssicherungspflicht als #Straßenbaulastträger wurde die Beschilderung notwendig. Frage 2: Seit wann befinden sich diese Schilder dort und wer hat sie mit welcher Begründung angeordnet? Antwort zu 2: Die Beschilderung erfolgte am 16.07.2014 auf Anordnung und im Auftrag der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (heute: Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz): mit der Begründung „Auf der Fahrbahn stadteinwärts und stadtauswärts sind auf allen 3 Fahrstreifen Spurrinnen bis 3 cm vorhanden. Die grundhafte Beseitigung der Spurrinnen kann nur großflächig erfolgen. Für die Verkehrsteilnehmenden ist ein entsprechender Hinweis anzubringen, um auf die Schäden (Spurrinnen) hinzuweisen und bei Nässe ist die Geschwindigkeit zu reduzieren.“ 2 Frage 3: Wurden die Spurrillen, bei denen es sich ja offensichtlich um #Straßenschäden handelt, inzwischen beseitigt? Antwort zu 3: Nein. Frage 4: Falls nicht, warum wurden in den mindestens – geschätzt – zehn Jahren diese Straßenschäden nicht vom Straßenbaulastträger beseitigt? Frage 5: Wann ist mit der Beseitigung der – falls noch vorhanden – Spurrillen zu rechnen, wann werden die Tempo30-Schilder abgeordnet? Antwort zu 4 und 5: Bedingt durch jahrzehntelange #Sparvorgaben für die Infrastruktur des Landes Berlin ist bei den Brückenbauwerken ein erheblicher #Instandsetzungsrückstau zu verzeichnen. Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Abarbeitung dieses Instandsetzungsrückstaus bei den Brückenbauwerken nur durch eine gezielte Prioritätensetzung abgearbeitet werden. Weiterhin ist zu erwarten, dass es aufgrund der derzeitigen Regelbauweisen für Fahrbahnbeläge bei dieser sich in den Sommermonaten stark erwärmenden Brückenkonstruktion und dem sehr hohem Verkehrsaufkommen auch nach einer Asphaltsanierung zu erneuter Spurrinnenbildung kommen kann. Vor diesem Hintergrund sind gegenwärtig bei einem anderen #Brückenbauwerk#Vergleichsflächen mit verschiedenen Fahrbahnbelägen angelegt, um u.a. auf Basis der hier ermittelten Untersuchungsergebnisse einen diesen Anforderungen gerechten #Fahrbahnbelag zu entwickeln. Da sich der Zustand in der Vergangenheit stabilisiert hat und keine akute #Verkehrsgefährdung besteht, ist kurzfristig keine Änderung vorgesehen. Der Zustand unterliegt der regelmäßgen #Bauwerksüberwachung. Sollten sich die Spurrinnen stärker ausbilden, wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gefahrenabwehrend tätig. Berlin, den 01.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Im August 2019 wird die #Verlängerung der #nördlichen#Fußgängerbrücke zum #Wiesenburger Weg endlich
abgeschlossen sein. Gleichzeitig sind die Planungen für die Errichtung eines Mischgebiets aus Wohnen und
Gewerbe im ehemaligen Teil des #Georg-Knorr-Gewerbegebietes in Vorbereitung: Welche Planungen gibt es
nun für die Erneuerung und den #barrierefreien Ausbau der #südlichen Fußgängerbrücke am S-Bahnhof
Marzahn?
Antwort zu 1:
Im Jahre 2012 wurde zwischen dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin und der
DB Netz AG sowie der DB #Station&Service AG ein Realisierungsvertrag für die
Verlängerung der #EASTGATE-Brücke Marzahn und den Abbruch der südlichen
Fußgängerbrücke abgeschlossen. Dazu wurden im Vorfeld folgende Maßnahmen und
Vorhaben zwischen den Beteiligten vom Bezirksamt und der Deutschen Bahn AG (DB AG)
abgestimmt:
Vorhaben Verlängerung der EASTGATE-Brücke Marzahn und Abbruch der südlichen
Fußgängerbrücke
Die EASTGATE-Brücke wird bis zum Wiesenburger Weg verlängert und barrierefrei
ausgebaut. Nach der Inbetriebnahme der Verlängerung der EASTGATE-Brücke erfolgt der
Rückbau der südlichen Fußgängerbrücke. Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch die
DB AG vorgenommen. Die Finanzierung erfolgt durch das Bezirksamt Marzahn-
Hellersdorf im Rahmen des o.g. Realisierungsvertrages. Die Inbetriebnahme der
EASTGATE-Brücke sowie der barrierefreie Ausbau erfolgt voraussichtlich Ende 2019. Der
Abriss bzw. der Rückbau der südlichen Fußgängerbrücke wird voraussichtlich im Jahr
2021 vorgenommen.
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Vorhaben Neubau der südlichen Fußgängerbrücke
Nach dem Abriss der südlichen Fußgängerbrücke erfolgt der Neubau vom
„Bahnhofsvorplatz“ an der Märkischen Allee bis zum S-Bahnsteig. Ein barrierefreier
Ausbau ist hier nicht geplant. Die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahme werden
durch die DB Netz AG in einem separaten Vorhaben vorgenommen. Die Realisierung des
Neubaus erfolgt zeitnah nach dem Rückbau im Jahre 2022.
Frage 2:
In welchem Zustand befindet sich die bestehende südliche Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Marzahn?
Antwort zu 2:
Die südliche Fußgängerbrücke befindet sich technisch (gesehen noch) in einem sicheren
Zustand, die #Standsicherheit ist nicht gefährdet, es bestehen umfangreiche #Korrosionsschäden. Die Brücke ist ständigem Vandalismus ausgesetzt. Zum Erhalt der
Verfügbarkeit und zur #Verkehrssicherungspflicht erfolgen jährlich #Instandsetzungsmaßnahmen.
Frage 3:
Welche Schritte wird der Senat unternehmen, um gegenüber der DB den Bedarf einer barrierefreien
Erneuerung der Brücke deutlich zu machen und schließlich auch durchzusetzen?
Antwort zu 3:
Der Senat befindet sich hinsichtlich der Erneuerung der Brücke und den dabei zu
beachtenden Anforderungen in Abstimmung mit der DB AG. Ob ein Bedarf für eine
barrierefreie Erneuerung der Brücke gegenüber der DB AG durchgesetzt werden muss, ist
derzeit noch nicht absehbar.
Frage 4:
Welche Förderprogramme existieren, um diese Maßnahme ggf. zu finanzieren?
Antwort zu 4:
Der Neubau der Brücke wird durch die DB Netz AG im Rahmen der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV) finanziert.
Frage 5:
Welche Planungen werden für einen Regionalbahnhalt am S-Bahnhof Marzahn verfolgt?
Antwort zu 5:
Mit der S-Bahn-Anbindung besteht eine schnelle Schienenverkehrsverbindung vom
Bahnhof Marzahn ins Berliner Zentrum und über die nahe gelegenen Regionalbahnhöfe in
Lichtenberg und Ahrensfelde auch ins Berliner Umland. Der Regionalbahnhalt in Marzahn
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ist aktuell keine Planungsmaßnahme des Landes Berlin und ist nicht im
Stadtentwicklungsplan Verkehr enthalten. Für eventuelle spätere Entwicklungen wird
jedoch eine Flächenfreihaltung gemäß dem Flächennutzungsplan Berlin berücksichtigt.
Frage 6:
Gibt es Gespräche zwischen dem Senat und der Unternehmensleitung der Knorr-Bremse für eine gemeinsame
Erschließung des Areals?
Antwort zu 6:
Nein. Für die städtebauliche Entwicklung eines gemischten Wohn- und Gewerbeareals mit
dem Schwerpunkt Wohnen wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen eine Verkehrsuntersuchung beauftragt. Diese wird sich neben der Erschließung
der geplanten Nutzungen auch mit der Einbindung der bestehenden Gewerbeareale
beschäftigen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen sowie sich mit der Verträglichkeit im
bestehenden und neu entstehenden Straßennetz auseinandersetzen.
Frage 7:
Zu welchen Ergebnissen kommen die verkehrstechnischen Untersuchungen für das neue Wohn- und
Arbeitsquartier „Knorr-Bremse“? Welche Schlüsse zieht der Senat daraus für die weiteren Planungen zur
Bewältigung des Verkehrs in dem genannten Raum?
Antwort zu 7:
Die Bearbeitung hat begonnen, es liegen noch keine belastbaren Ergebnisse vor.
Frage 8:
Welche Maßnahmen verfolgt der Senat im neuen Quartier für die Förderung des Umweltverbunds (ÖPNV,
Fußverkehr, Radverkehr), um steigenden motorisierten Individualverkehr zu vermeiden?
Frage 9:
Welche Auswirkungen hat das Bauvorhaben auf den Neubau der Marzahner Brücken?
Antwort zu 8 und zu 9:
Hierzu werden Antworten bzw. Handlungsbedarf aus der beauftragten
Verkehrsuntersuchung erwartet.
Berlin, den 01.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz