Auf der südlichen #Fahrbahnseite kommt es jedoch zu #Verzögerungen. Im Abschnitt zwischen Presselstraße und #Stindestraßewurde ein alter, bruchgefährdeter #Heizkanal der Berliner Energie und Wärme (BEW) gefunden, der ursprünglich im Boden verbleiben sollte, nun aber doch durch die BEW ausgebaut werden soll. Der notwendige #Ausbau war nicht eingeplant und führt – auch aufgrund witterungsbedingter Einschränkungen beim #Asphalteinbau – zu einer Verlängerung der Bauzeit. Die Fertigstellung dieses Abschnitts ist nun bis Frühjahr 2026 vorgesehen.
Wie stellt der Senat sicher, dass im gesamten Stadtgebiet eine systematische #Erfassung des Zustands der Gehwege und #Kreuzungsbereiche im Hinblick auf #Barrierefreiheit erfolgt? Welche Daten oder Übersichten liegen dazu bereits vor (bitte differenziert nach Land und Bezirken)?
Wie viele #Privatstraßen (Anzahl) gibt es in Treptow-Köpenick?
Frage 2:
Um welche Privatstraßen in Treptow-Köpenick handelt es sich im Einzelnen? Bitte konkret nach Straßennamen, Orts- teilen und Postleitzahl aufschlüsseln.
Antwort zu 1 und 2:
Hierzu kann keine Aussage getroffen werden. Das Straßenverzeichnis wird gemäß § 6 Abs. 1 Berliner #Straßengesetz (#BerlStrG) nur für öffentliche Straßen geführt.
Die südliche #Fahrbahn der #Argentinischen Allee wird im Rahmen der #Verkehrssicherungspflicht durch das Straßen- und Grünflächenamt Steglitz-Zehlendorf zwischen Argentinische Allee 67 und Onkel-Tom-Straße grundhaft #instandgesetzt. Die Arbeiten erfolgen unter #Vollsperrung der südlichen Richtungsfahrbahn und sollen bis zum 24.11.2024 abgeschlossen sein.
Wie hat sich der Planungsstand zur #Wilhelminenhofbrücke seit der schriftlichen Anfrage Drs. 18/ 13986 verändert?
Frage 2:
Auf einem sogenannten „Städtebaulichen Symposium“ am 20. Februar 2024 wurde vom CEO der DIEAG, Robert Sprajcar, in Anwesenheit der damaligen Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klima- und Umweltschutz, Manja Schreiner, und dem Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, Oliver Igel, der baldige Abschluss einer #Kooperationsvereinbarung zur Bau einer Fuß- und #Fahrradbrücke über die Spree in Verlängerung der #Wilhelminenhofstraße (Wilhelminenhofbrücke) angekündigt. Wurde diese Vereinbarung inzwischen unterzeichnet und was ist ihr Inhalt, insbesondere in Bezug darauf, welche Leistungen die drei Parteien jeweils bis wann zu erbringen haben? Falls sie nicht unterzeichnet wurde: Aus welchem Grund?
Die #Fahrbahn ist in dem ca. ein Kilometer langen Abschnitt in einem sehr schlechten Zustand, sie zeigt Verwerfungen, #Spurrillen, #Ausbrüche und viele #Flickstellen auf. Um der #Verkehrssicherungspflicht nachzukommen ist es daher dringend geboten vor der nächsten Winterperiode den #Fahrbahnbereich zu sanieren. Diese Sanierung kommt nicht nur dem Autoverkehr zu Gute, sondern auch den #Radfahrenden, die hier die Fahrbahn nutzen können. Die Bismarckstraße verfügt aktuell über einen schmalen #Hochbordradweg, der nicht benutzungspflichtig ist.
Frage 1: Wer ist im Land Berlin zuständig für die #Beleuchtung von öffentlichen Straßen, Grünanlagen und Parks? Antwort zu 1: Gemäß Allgemeinem Zuständigkeitskatalog (#ZustKat AZG) Nr. 10 (14) obliegt die Öffentliche Beleuchtung der Hauptverwaltung. Die Senatsverwaltung für Umwelt, #Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat gemäß Geschäftsverteilung des Senats von Berlin Nr. 19 die Zuständigkeit für die Öffentliche Beleuchtung im gewidmeten Straßenland einschließlich #Anstrahlung von Gebäuden/Orten von besonderer Bedeutung. Sofern Straßen und Wege nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, liegt die Baulast und die #Verkehrssicherungspflicht für #Beleuchtungsanlagen beim Eigentümer. In gewidmeten Grünanlagen besteht gemäß Grünanlagengesetz keine Verpflichtung zur Beleuchtung von Wegen. Ein Teil der Grünanlagen Berlins verfügt über Beleuchtungsanlagen welche im Regelfall durch die Bezirke erstellt und betrieben werden.
Frage 1: Warum sind auf den #Rampen der #Lichtenberger Brücke – #Bundesstraße 1/5 – #Tempo-30-Schilder mit dem Zusatz „Bei Nässe – #Spurrillen“ angebracht? Antwort zu 1: Bedingt durch die Bauweise der Lichtenberger Brücke, #Stahlhohlkastenbrücke mit oben liegendem Stahlblech und #bituminösem Fahrbahnbelag, kommt es bei intensiver Sonneneinstrahlung zeitweise zu einer sehr hohen Aufwärmung der #Fahrbahnplatte. Dadurch wird der #Asphaltbelag weich und bei hoher Verkehrsbelastung mit teilweise stehendem bzw. nicht spurwechselndem Verkehr kommt es zu #Spurrinnen. Bei starken #Niederschlägen kam es immer wieder zu Wasseransammlungen in den sich bildenden Spurrinnen. Aus Grund der #Verkehrssicherungspflicht als #Straßenbaulastträger wurde die Beschilderung notwendig. Frage 2: Seit wann befinden sich diese Schilder dort und wer hat sie mit welcher Begründung angeordnet? Antwort zu 2: Die Beschilderung erfolgte am 16.07.2014 auf Anordnung und im Auftrag der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (heute: Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz): mit der Begründung „Auf der Fahrbahn stadteinwärts und stadtauswärts sind auf allen 3 Fahrstreifen Spurrinnen bis 3 cm vorhanden. Die grundhafte Beseitigung der Spurrinnen kann nur großflächig erfolgen. Für die Verkehrsteilnehmenden ist ein entsprechender Hinweis anzubringen, um auf die Schäden (Spurrinnen) hinzuweisen und bei Nässe ist die Geschwindigkeit zu reduzieren.“ 2 Frage 3: Wurden die Spurrillen, bei denen es sich ja offensichtlich um #Straßenschäden handelt, inzwischen beseitigt? Antwort zu 3: Nein. Frage 4: Falls nicht, warum wurden in den mindestens – geschätzt – zehn Jahren diese Straßenschäden nicht vom Straßenbaulastträger beseitigt? Frage 5: Wann ist mit der Beseitigung der – falls noch vorhanden – Spurrillen zu rechnen, wann werden die Tempo30-Schilder abgeordnet? Antwort zu 4 und 5: Bedingt durch jahrzehntelange #Sparvorgaben für die Infrastruktur des Landes Berlin ist bei den Brückenbauwerken ein erheblicher #Instandsetzungsrückstau zu verzeichnen. Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Abarbeitung dieses Instandsetzungsrückstaus bei den Brückenbauwerken nur durch eine gezielte Prioritätensetzung abgearbeitet werden. Weiterhin ist zu erwarten, dass es aufgrund der derzeitigen Regelbauweisen für Fahrbahnbeläge bei dieser sich in den Sommermonaten stark erwärmenden Brückenkonstruktion und dem sehr hohem Verkehrsaufkommen auch nach einer Asphaltsanierung zu erneuter Spurrinnenbildung kommen kann. Vor diesem Hintergrund sind gegenwärtig bei einem anderen #Brückenbauwerk#Vergleichsflächen mit verschiedenen Fahrbahnbelägen angelegt, um u.a. auf Basis der hier ermittelten Untersuchungsergebnisse einen diesen Anforderungen gerechten #Fahrbahnbelag zu entwickeln. Da sich der Zustand in der Vergangenheit stabilisiert hat und keine akute #Verkehrsgefährdung besteht, ist kurzfristig keine Änderung vorgesehen. Der Zustand unterliegt der regelmäßgen #Bauwerksüberwachung. Sollten sich die Spurrinnen stärker ausbilden, wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gefahrenabwehrend tätig. Berlin, den 01.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz