S-Bahn: Berliner Fahrgastverband IGEB fordert: S-Bahn nach Falkensee endlich bauen!, aus IGEB

14.12.2022

Äußerungen aus der Berliner Senatsverkehrsverwaltung lassen befürchten, dass den Menschen zwischen Spandau und #Falkensee (mit 45.000 Einwohnern inzwischen die fünftgrößte Stadt Brandenburgs) ein Anschluss an die Berliner -Bahn auch über 30 Jahre nach dem #Mauerfall #vorenthalten werden soll. Dabei gibt es so viele Argumente, die heute im Bahnhof Berlin-Spandau endende S-Bahn endlich in das #Havelland zu verlängern. Vier seien hier hervorgehoben:

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S-Bahn + U-Bahn + Straßenbahn: Freigehaltene Flächen in Berlin für Tram, U-Bahn und S-Bahn Ausbau, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Flächen werden in Berlin für den möglichen zukünftigen Bau von Straßenbahnen #freigehalten?
Antwort zu 1:
Im #Flächennutzungsplan Berlin (#FNP) sind Straßenbahnstrecken generell nicht dargestellt,
daher gibt es hierüber, anders als bei U-Bahnen und Eisenbahninfrastruktur, keine direkte
baurechtliche Absicherung einer #Trassenfreihaltung. Allerdings enthielten Berichte zu
älteren Flächennutzungsplänen eine Karte über zu berücksichtigende Planungen für den
Verkehrsträger Straßenbahn. Seit Januar 2020 liegen im Rahmen der stets zu
aktualisierenden FNP-Planung neue sogenannte Themenkarten vor. Die Themenkarte
Straßenbahn ist im Internet einsehbar unter dem Link:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/pix/fnp/themenkarte_strassenbahn.pdf.
Im Rahmen beispielsweise von Bebauungsplanverfahren konnten und werden daher
Flächen für zukünftige Vorhaben gesichert werden.
Für die Flächensicherung neuer Straßenbahnmaßnahmen orientiert sich der Senat im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an den Vorgaben des Bedarfsplans
des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Bedarfsplans) des Nahverkehrsplans Berlin
2019 bis 2023. In diesem sind die vorgesehenen Straßenbahnmaßnahmen nach
Dringlichkeit kategorisiert und mit einem voraussichtlichen Inbetriebnahmetermin hinterlegt.
Neben diesen Planungen sind in einigen Bebauungsplänen weitere Trassenfreihaltungen
auf kleinräumiger Ebene gesichert. Das betrifft auch Anforderungen aus älteren Planungen,
die vom Senat gegenwärtig nicht weiterverfolgt werden.
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Frage 2:
Gibt es hier schon konkrete #Bauvorleistungen und/oder Planungen? Falls ja, welche?
Antwort zu 2:
Aufgrund der geringeren Eingriffstiefe und des geringeren Bauaufwands sind
Bauvorleistungen für Straßenbahnstrecken weniger markant als bei anderen
Schienenverkehrsmitteln. Bauvorleistungen für mögliche Straßenbahnverlängerungen
bestehen beispielsweise in Form von freigehaltenen Mittelstreifen (z.B. Potsdamer Straße/
Boulevard der Stars, Daumstraße) oder durch planungsrechtlich abgesicherte
Seitenstreifen. Diese sind über Bebauungspläne abgesichert.
Frage 3:
Welche Flächen werden in Berlin für den möglichen zukünftigen Bau von U-Bahnen freigehalten?
Antwort zu 3:
Alle Flächenfreihaltungen des Berliner Senats für mögliche U-Bahn-Verlängerungen sind im
Flächennutzungsplan Berlin (FNP) dargestellt. Für ältere Planungen, z.B. der Verlängerung
der U9 über den Bahnhof Lankwitz hinaus, gibt es sogenannte Tunneldienstbarkeiten, die
in Grundbüchern von betroffenen Immobilien eingetragen sind. Diese liegen dem Senat im
Detail nicht vor.
Im Februar 2019 wurde der ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-
2023 vom Berliner Senat verabschiedet. Darin sind über den FNP hinausgehende mögliche
U-Bahn-Maßnahmen genannt:
 Verlängerung der #U1 von Warschauer Straße nach #Ostkreuz,
 Abzweigstrecke der #U6 von Kurt-Schumacher-Platz zur #UTR (Urban Tech Republic),
 Verlängerung der #U9 von Osloer Straße über Wollankstraße Richtung #Pankow.
Für diese Strecken gibt es aktuell wenige bis keine Flächenfreihaltungen, da notwendige
Untersuchungen (bspw. Nachweis der Machbarkeit bzw. Festlegung einer Trasse)
ausstehen. Für diese Vorhaben wird jedoch bei Bedarf im Rahmen von
Bebauungsplanverfahren eine Trassenfreihaltung berücksichtigt.
Neben den genannten, aktuell bestehenden Flächensicherungen ergeben sich durch
verschiedene Bebauungspläne weitere gesicherte U-Bahn-Flächen auf kleinräumiger
Ebene aus älteren Planungen.
Frage 4:
Gibt es hier schon konkrete Bauvorleistungen und/oder Planungen? Falls ja, welche?
Antwort zu 4:
Eine Liste mit #Vorratsbauwerken für U-Bahnhöfe oder Strecken befindet sich in den
Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 17/13421 und Nr. 18/10731, auf die verwiesen
wird.
Frage 5:
Welche Flächen werden in Berlin für den möglichen zukünftigen Bau von S-Bahnen oder zusätzlichen
Bahnhöfen freigehalten?
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Frage 7:
Welche Flächen werden in Berlin für den möglichen zukünftigen Bau von Regionalbahnen oder zusätzlichen
Bahnhöfen freigehalten?
Antwort zu 5 und 7:
Ebenso wie bei der U-Bahn werden die Flächen für mögliche zukünftige S-Bahn-Strecken,
Regionalverkehrsstrecken und Bahnhöfe gemäß den Darstellungen im
Flächennutzungsplan Berlin abgesichert. Auf der Grundlage des ÖPNV-Bedarfsplans
werden neue S-Bahn-Strecken-Maßnahmen und Bahnhöfe für eine zukünftige
Flächenfreihaltung berücksichtigt.
Zusätzlich wird grundsätzlich, z.B. bei der Veräußerung von Flächen der Deutschen Bahn,
eine Abwägung durchgeführt, ob die Fläche ggf. für eine künftige Nutzung als Bahnfläche
in Frage kommt.
Frage 6:
Gibt es hier schon konkrete Bauvorleistungen und/oder Planungen? Falls ja, welche?
Frage 8:
Gibt es hier schon konkrete Bauvorleistungen und/oder Planungen? Falls ja, welche?
Antwort zu 6 und 8:
Es gibt im Berliner S-Bahn-Streckennetz verschiedene bauliche Vorleistungen. Eine
Zusammenstellung aller umgesetzten baulichen Vorleistungen im S-Bahn-Netz und für den
Regionalverkehr liegt dem Senat nicht vor. Für den Ausbau der Schienen und Bahnhöfe
sind die #DB-Infrastrukturunternehmen zuständig.
Vor dem Hintergrund sowohl veränderter Rahmenbedingungen, gesetzlicher Vorgaben,
Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen als auch gesamtstädtischer Entwicklungen
bspw. im Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung oder zwischenzeitlich
umgesetzter weiterer Planungen (veränderte städtebauliche Entwicklungen, wirtschaftliche
Anforderungen o.ä.) müssen die teilweise jahrzehntealten bestehenden Vorleistungen bei
aktuellen und zukünftigen Planungen im Rahmen der Erarbeitung der Planungsunterlagen
in den Leistungsphasen 2 ff der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für
jedes einzelne Vorhaben auf ihre Nutzbarkeit hin überprüft werden.
Berlin, den 25.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Weiterbau der U-Bahnlinie 3 von Krumme Lanke bis Mexikoplatz aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwieweit unterstützt der Senat die Idee, die -Bahn in dem oben genannten Abschnitt zu verlängern (unter
anderem zur Netzkomplettierung und zur Entlastung der #S1)?
Antwort zu 1:
Die Verlängerung der -Bahn-Linie 3 von #Krumme Lanke zum #Mexikoplatz ist Bestandteil
der Planungen des Senats für einen Ausbau des U-Bahn-Netzes. Im #Flächennutzungsplan
ist eine #Trassenfreihaltung vorgesehen. Im Stadtentwicklungsplan
Mobilität und Verkehr und im Entwurf des Nahverkehrsplans ist die Verlängerung als
#Langfristprojekt enthalten.
Frage 2:
Wie sehen die nächsten Planungs- und Arbeitsschritte hinsichtlich etwaiger Planungen für den Bau aus?
Antwort zu 2:
Die U-Bahn-Verlängerung ist langfristig geplant. Die nächsten Arbeitsschritte wären eine
Machbarkeitsuntersuchung und eine Nutzen-Kosten-Analyse, bevor dann Detailplanung
und Planfeststellung beginnen können.
Frage 3:
Welche Varianten werden untersucht (bspw. Ein- oder Zweigleisigkeit, ober unterirdisch, Kosten- und
Zeitplanung)?
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Antwort zu 3:
In den erforderlichen Untersuchungen müssten alle möglichen Varianten einer
Betrachtung unterzogen werden.
Frage 4:
Mit welchem gesteigerten Fahrgastaufkommen wäre zu rechnen in dem genannten Abschnitt?
Antwort zu 4:
Vorbetrachtungen haben gezeigt, dass das Fahrgastaufkommen einer U-Bahn-
Verlängerung zwischen Krumme Lanke und Mexikoplatz zu den niedrigsten von allen im
Kontext der Senats- und Abgeordnetenhaus-Aufträge betrachteten U-Bahn-Abschnitten
zählt. Dies ist auch einer der Gründe für die Einstufung als langfristiges Projekt. Die
entlastende Wirkung für die S-Bahn-Linie 1 ist gering.
Frage 5:
Bejahendenfalls zu 1.-4.: Mit welchen Planungs- und Baujahreszahlen ist zu rechnen?
Antwort zu 5:
Aufgrund der Einstufung als langfristiges Projekt kann kein Zeithorizont für Planung und
Bau angegeben werden.
Berlin, den 08.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen + U-Bahn: Weiterbau U7 bis Schönefeld und BER, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Nach welchen Kriterien wurde der bisherige Entwurf des Trassenverlaufs der #Verlängerung der #U7 zum #BER
erarbeitet?
Frage 2:
Was sind die Gründe für die geplanten Haltestellen #Liselotte-Berger-Platz und #Schönefeld Nord?
Antwort zu 1 und zu 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Ein konkreter #Trassenverlauf wurde durch den Senat bisher nicht erarbeitet.
Eine mögliche #Trassenführung für den Abschnitt im Land Berlin und einen U-Bahnhof am
Liselotte-Berger-Platz ergibt sich aus der #Trassenfreihaltung, welche im
#Flächennutzungsplan vorgesehen ist.
Ein möglicher Trassenverlauf im Gebiet des Landes Brandenburg sowie die Einrichtung
weiterer U-Bahnhöfe und deren genaue Lage auf dem Gebiet des Landes Brandenburg
wäre durch die dort örtlich zuständigen Behörden zu entscheiden bzw. planfestzustellen.
Frage 3:
Wäre anstelle der beiden genannten Stationen aus Frage 2 nicht eine weiter nördlich gelegene Station (z.B.
Waltersdorfer Chaussee / Ostburger Weg) und die geplante Station Bhf Schönefeld ausreichend, um den
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Bereich Frauenviertel verkehrlich zu erschließen? Könnte somit nicht noch einen Bogen Richtung
Altglienicke geschlagen werden?
Frage 4:
Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg leben im Frauenviertel in Rudow ca. 4000, im
Kosmosviertel ca. 5800 Menschen. Die verkehrliche Anbindung dieses Bereiches von Altglienicke ist heute
schon als suboptimal zu bezeichnen. Welche Gründe sprechen unter diesem Aspekt für den derzeitig
geplanten Streckenverlauf der U7 südlich der Autobahn?
Frage 5:
Wurde überhaupt über einen anderen Trassenverlauf nachgedacht, der das Kosmosviertel (z.B. mit einer
Haltestelle Schönefelder Chaussee) an die geplante Strecke anschließen würde? Wenn ja, aus welchen
Gründen wurde diese Möglichkeit nicht weiterverfolgt?
Frage 6:
Wie hoch würde die preisliche Differenz der Baukosten der jetzt geplanten Streckenführung gegenüber
einem Verlauf über das Kosmosviertel sein?
Frage 7:
Wurden in die jetzige Trassenplanung auch die zukünftigen bzw. gerade stattfindenden Wohnungs-
Bautätigkeiten und der damit einhergehende starke Bewohnerzuwachs in Altglienicke berücksichtigt?
Frage 8:
Gab es im Zuge der Trassenplanung Gespräche mit Vertretern des Bezirksamtes Treptow-Köpenick zu
einem potentiellen Streckenverlauf nach Altglienicke und somit durch den Bezirk Treptow-Köpenick?
Antwort zu 3 bis zu 8:
Die Fragen 3 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Lage und Anzahl der U-Bahnhöfe, der Verlauf der Trasse sowie Baukosten und
Einwohnerentwicklungen wären weiteren Untersuchungen vorbehalten, in deren Rahmen
auch verschiedene Varianten entwickelt und vergleichend bewertet werden würden.
Eine Festlegung dazu ist bisher nicht erfolgt und würde erst in späteren Planungschritten
im Rahmen einer Grundlagenermittlung möglich sein.
Im Zusammenhang weiterer Untersuchungen würde auch die Erschließung berücksichtigt
werden und eine Beteiligung der betroffenen Bezirke vorgenommen werden.
Frage 9:
Gab es von Seiten des BA T-K, das ja durch seinen Bürgermeister im DIALOGFORUM Airport Berlin-
Brandenburg vertreten ist, Forderungen oder Wünsche nach einem Anschluss des Kosmosviertels /
Altglienicke an die U7?
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Antwort zu 9:
An den Senat gerichtete Forderungen oder Wünsche seitens des Bezirksamtes Treptow-
Köpenick, die U-Bahn-Linie 7 über das Gebiet des Bezirkes Treptow-Köpenick zu führen,
sind dem Senat nicht bekannt.
Berlin, den 16.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: FNP-Planung Trassenfreihaltung im Berliner Nordosten aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Arbeitsstand zur im Jahr 2003 beschlossenen #Trassenfreihaltung für die tangentialen Verkehrsbeziehungen im Berliner Nordosten, speziell zur zukünftigen Darstellung der Trassierung einer leistungsfähigen #Straßenverbindung zwischen der #B96a ab Rosenthaler Weg Richtung #Wittenau/#Wilhelmsruher Damm?
Antwort zu 1:
Die Tangentiale Verbindung Nord (TVN) ist eine langfristige Planung innerhalb des gesamtstädtischen Straßennetzes. Die im November 2003 wirksam gewordene Flächennutzungsplanänderung (25/95) stellt das Teilstück zwischen der Bundesstraße 96a (Knotenpunkt #Dietzgenstraße/Rosenthaler Weg/Blankenfelder Chaussee) und dem Wilhelmsruher Damm als Trassenfreihaltung dar. Eine genaue Trassierung für dieses neue Netzelement ist noch nicht erfolgt.
Frage 2:
Ist die Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung geplant, um die konkrete #Trassierung festzulegen?
Antwort zu 2:
Nein, eine Flächennutzungsplanänderung (FNP-Änderung) wird erst dann erforderlich, wenn sich die Verkehrsplanung in diesem Bereich konkretisiert.
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Frage 3:
Gibt es angesichts der Befürchtungen der Anlieger in der #Kastanienallee, durch den Ausbau dieser Straße zu einer „#Umgehungsstraße wider Willen“ zu werden Pläne, für den überörtlichen Wirtschaftsverkehr eine Alternative Route zu entwerfen?
Antwort zu 3:
Die Befürchtungen der Anwohner teilen wir nicht.
Kurz- und mittelfristig ist keine alternative Route durch die Kastanienallee angedacht bzw. auch nicht geplant.
Langfristig kann die Tangentiale Verbindung Nord die Kastanienallee verkehrlich (auch für den Wirtschaftsverkehr) entlasten.
Frage 4:
Mit welchen Kosten rechnet der Senat in Falle der Realisierung einer Umgehungsstraße gemäß der Trassenfreihaltung zwischen Rosenthaler Weg und Wilhelmsruher Damm.
Antwort zu 4:
Aktuell liegen keine belastbaren Angaben zu Kosten der im FNP dargestellten Trasse vor.
Eine erste Kostenschätzung erfolgt im Zuge der #Machbarkeitsuntersuchung für einen Teil dieser Trasse (hier Abschnitt: #Pasewalker Straße – #B2). Die Ausschreibung für diese Untersuchung wird derzeit vorbereitet.
Frage 5:
Gibt es weitere Überlegungen des Senats, den überörtlichen Ost-West-Verkehr im Berliner Norden zu verbessern, um Straßen wie die Kastanienallee von solchem Verkehr zu entlasten?
Antwort zu 5:
Ja, diese Überlegungen gibt es für andere Stadtstraßen.
So sollen im Ortsteil #Heinersdorf heute verkehrlich hochbelastete Straßen durch neue Trassen entlastet werden (sog. Verkehrslösung Heinersdorf), siehe dazu auch http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/heinersdorf/.
Im Ortsteil Karow läuft das Planfeststellungsverfahren „Neubau einer Straßenverbindung vom vorhandenen Anschluss an die Bundesstraße #B2 bis zum Knotenpunkt #Alt-Karow / Bahnhofstraße in Karow im Bezirk Pankow von Berlin“. Die Erörterungsveranstaltung hat im November 2017 stattgefunden.
Berlin, den 30.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz