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Frage 1:
Wie viele #stillgelegte #Toiletten sind auf Berliner #U-Bahnhöfen vorhanden?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Auf U-Bahnhöfen sind keine stillgelegten #WC-Anlagen vorhanden. Sollte eine #WC-Anlage
stillgelegt worden sein, wurde diese bereits zurückgebaut. Die vorhandenen WC-Anlagen
werden durch Personal bzw. Fremddienstleister (Kioskpersonal) genutzt.“
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Frage 2:
Welche Voraussetzungen müsste ein Betreiber erfüllen, um sie wieder für die Öffentlichkeit nutzbar zu
machen?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Eine Einrichtung neuer Toilettenanlagen in die U-Bahnhöfe ist aufgrund der beengten
Raumverhältnisse in den überwiegenden Teilen der U-Bahnanlagen nicht möglich. Es ist
weiterhin zu bedenken, dass diese Toilettenanlagen nicht ebenerdig sind. Hier entstünden
erhebliche Schwierigkeiten insbesondere auch die Anforderungen der Menschen mit
Behinderung erfüllen zu können.
Darüber hinaus müssten für eine öffentliche Nutzung umfangreiche Planungen und
Umbauten hinsichtlich der Wasserver- und -entsorgung durchgeführt werden. Aufgrund
von zu erwartenden Sicherheitsproblemen sind unterirdische Toilettenanlagen nur bei
einer ständigen Anwesenheit bzw. Verfügbarkeit eines befugten Mitarbeiters sowie einer
regelmäßigen Kontrolle der Anlagen denkbar. Der hiermit verbundene Gesamtaufwand
setzt somit für den Betrieb von Toilettenanlagen in unterirdischen U-Bahnanlagen einen
hohen finanziellen Aufwand durch den Betreiber voraus.“
Aus Sicht des Senats ist es sinnvoll, in Berlin ein Angebot öffentlicher Toiletten zu bieten,
das in seiner Nutzung einheitlichen Rahmenbedingungen unterliegt. Daher sollte ein
Betreiber öffentlicher Toiletten in U-Bahnhöfen die gleichen Qualitätsstandards erfüllen,
die auch vom neuen Betreiber der öffentlichen Toiletten auf öffentlichem Straßenland und
in Grünanlagen erfüllt werden müssen.
Damit sind regelmäßig hohe Kosten für den Bau und den Betrieb verbunden, die durch ein
Nutzungsentgelt nicht gedeckt werden können.
Frage 3:
Sieht der Senat Möglichkeiten, zusammen mit der BVG eine tragfähige Lösung zu suchen, um den Mangel
an öffentlichen Toiletten zu reduzieren?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Senat und die BVG sind bereits an geeigneter Stelle im Dialog, um eine tragfähige
Lösung im Sinne aller Beteiligten, insbesondere auch der potenziellen Nutzer, zu finden.“
Das vom Senat am 1. August 2017 beschlossene Toilettenkonzept stellt auf S. 14 fest:
„Besonders Bahnhöfe als Knotenpunkte des täglichen Personenverkehrs in der Stadt sind
von hoher Wichtigkeit. Hier müssen Wege gefunden werden, die Deutsche Bahn und die
BVG zur Errichtung von Toiletten oder zur Ausweitung des Toilettenangebots zu bewegen.“
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Hierzu wurden erste Gespräche mit der BVG und der Deutschen Bahn aufgenommen, mit
dem Ziel, Toiletten auch an Bahnhöfen in einer Weiterentwicklung des Toilettenkonzepts
der Öffentlichkeit verfügbar zu machen. Ein entsprechender Prüfauftrag wird in den
#Nahverkehrsplan 2019 – 2023 mit aufgenommen werden.
Berlin, den 21.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz