Straßenbahn: Vorhaltestrecken für Tramlinien in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

Frage 1:
Welche #Strecken werden gegenwärtig aus alten und aktuellen Planungen für den Bau von #Tramlinien in Marzahn-Hellersdorf #vorgehalten? Bitte einzeln mit genauer Streckenführung angeben.
Frage 2:
Wann wurden diese #Streckenführungen im Einzelnen geplant?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Konkrete „#Streckenvorhaltungen“ für #Straßenbahnstrecken gibt es nicht. Im Rahmen der #Beteiligungsverfahren zu raumwirksamen Planungen weist die zuständige Senatsverwaltung als Träger öffentlicher Belange auf bestehende #Straßenbahnplanungen hin. Als Grundlage dienen hierzu die regelmäßig fortgeschriebenen #Planwerke des Senats. Aktuell sind dies der #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 (#StEP MoVe), beschlossen am 02.03.2021, und der #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des #Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 (NVP),
beschlossen am 26.02.2019. Den Bezirk Marzahn-Hellersdorf tangieren folgende Strecken
dieser Planwerke:

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Straßenbahn: Fünf neue Strecken: Wird 2028 in Berlin das Jahr der Straßenbahn? In sieben Jahren soll die Tram unter anderem zum Potsdamer Platz und nach Neukölln fahren. aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/fuenf-neue-strecken-wird-2028-in-berlin-das-jahr-der-strassenbahn-li.149528

2028 sollen in Berlin nicht weniger als fünf #Neubaustrecken der #Straßenbahn eröffnet werden – unter anderem zum #Potsdamer Platz und nach #Neukölln. In seiner Antwort auf eine Anfrage des Linke-Abgeordneten Kristian Ronneburg gab Staatssekretär Ingmar Streese (Grüne) die aktuellen #Straßenbahnplanungen bekannt.

Auch wenn Beobachter daran zweifeln, weil der #Netzausbau in Berlin bisher nur langsam vorangeht: 2028 soll das Jahr der Straßenbahn werden, wenn man den Angaben des Senats glaubt. Dann sollen die Trassen von der Turmstraße nach #Jungfernheide, von #Pankow-Heinersdorf nach #Weißensee und im #Blankenburger Süden ans Netz gehen – ein Jahr später als im vergangenen Jahr bekannt gegeben. Vorgesehen ist, die Strecke von der #Warschauer Straße zum #Hermannplatz ebenfalls 2028 zu eröffnen.

Das gilt auch für das prominenteste Projekt, die neue Verbindung von #Alexanderplatz zum #Kulturforum. Die 4,1 Kilometer lange Trasse soll über die #Leipziger Straße und den #Potsdamer Platz verlaufen. Die Vorplanung soll bis Ende Mai fertig werden, teilte Staatssekretär Streese mit.

Künftig nur noch ein Fahrstreifen pro Richtung auf der Leipziger Straße?
Auch im Fall der Strecke zum Kulturforum hatte es zuletzt geheißen, dass 2027 erstmals Bahnen fahren werden. 2016 war in der rot-rot-grünen Koalitionsvereinbarung sogar davon die Rede, dass der Bau spätestens in diesem Jahr beginnt. Doch der Bereich sei von einer „erheblichen städtebaulichen …

Straßenbahn: Planfeststellung für Straßenbahn Adlershof!, aus IGEB

IGEB-Pressedienst vom 17.2.2020

Seit dem 7. Februar, also seit zehn Tagen, gibt es den lange ersehnten #Planfeststellungsbeschluss für die #Verlängerung der #Straßenbahn von der Wissenschaftsstadt #Adlershof zum Bahnhof #Schöneweide. Ziel der BVG ist es, Mitte Mai mit den #Bauarbeiten zu beginnen und die Strecke im Spätsommer 2021 in Betrieb zu nehmen.

Doch warum ist das keine Nachricht, warum feiert keiner?
Auf der Internetseite der #Senatsverkehrsverwaltung findet sich die Information weder unter „Aktuelle und abgeschlossene Planfeststellungverfahren: Bauvorhaben des #ÖPNV (Straßenbahn, U-Bahn)“ noch unter „Aktuelle Pressemitteilungen“. Auch bei der BVG und auf der neuen Internetseite #www.meinetram.de sucht man vergeblich nach einer Mitteilung.
Für den Berliner Fahrgastverband IGEB ist ein solches Ereignis traditionell nicht Anlass zum Lamentieren (Warum hat alles wieder so lange gedauert?), sondern Anlass zur Freude! Endlich!

Ein weiterer Anlass zur Freude: Der Berliner Fahrgastverband IGEB hat stets gefordert, vor allem mit den Verfahren zu beginnen, die am schnellsten abgeschlossen werden können. Und da war das Projekt #Adlershof II (bekannt auch als #WISTA II) ganz oben auf unserer Prioritätenliste. Dagegen haben die Senatsplaner in der Vergangenheit immer wieder betont, dass Adlershof nicht das dringlichste Projekt sei. Obendrein wurden zwischenzeitlich Zweifel am Verkehrswert dieser Straßenbahnstrecke geäußert, sobald ein westlicher Zugang zum S-Bahnhof Betriebsbahnhof Schöneweide (künftig S-Bf Johannisthal) die Wissenschaftsstadt erschließt.

Zum Glück kam es anders. Die Erkenntnis, Prioritäten nicht allein nach Dringlichkeit und Verkehrswert, sondern stets auch nach Realisierbarkeit zu setzen, sollte nicht nur bei den weiteren Berliner #Straßenbahnplanungen Beachtung finden, sondern auch bei anderen Projekten für besseren öffentlichen Verkehr – zum Beispiel bei #i2030. Sonst bleibt die Berliner #Verkehrswende Floskel und unerfüllter Traum.

Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender

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Alle Pressedienste und Statements der IGEB finden Sie unter igeb.org

Schöne Grüße
Berliner Fahrgastverband IGEB e.V.
S-Bahnhof Lichtenberg, Empfangsgebäude, Untergeschoss
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Telefon (030) 78 70 55 11 – Telefax (030) 78 70 55 10
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Bus: Elektrifizierung der Busflotte der BVG – Testbetrieb eines E-Doppelgelenkbusses auf der Spandauer Linie M32 schnell ermöglichen?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es richtig, dass eine #Machbarkeitsstudie jüngst zu dem Schluss kam, dass der Testbetrieb eines
#elektrischen #BVG-Doppelgelenkbusses mit #Streckenladung am Besten in Spandau auf der Linie des #M32
getestet werden kann?
Antwort zu 1:
Im untersuchten Spandauer Netz bietet sich diese Linie besonders an.
Frage 2:
Welche Faktoren haben die Linie M32 für den Testbetrieb eines elektrischen Busses mit Streckenladung laut
den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie besonders prädestiniert?
Antwort zu Frage 2:
Die Linie M32 bietet folgende Vorteile:
· Nachfragestarke Linie mit hohem Fahrgastaufkommen, die bereits heute mit großen
Fahrzeugen in dichter Taktfolge bedient wird.
· Für die Linie werden weitere Fahrgaststeigerungen erwartet, denen besser durch den
Einsatz größerer Fahrzeuge, als durch noch dichteren Takt begegnet werden kann.
· Die Linie M32 eignet sich gut für Streckenladung, weil es eine Linie mit einer
Stammstrecke und verschiedenen Ästen ist, so dass die Installation der
2
#Ladeinfrastruktur entlang der von allen Fahrzeugen befahrenen Stammstrecke
besonders effizient ist.
· Entlang der M32 gibt es keine konkurrierenden #Straßenbahnplanungen.
· Die Entfernung zum Betriebshof ist gering.
Frage 3:
Welche planerischen, haushälterischen und organisatorischen Voraussetzungen müssen seitens der BVG,
dem Bezirk und der Senatsverwaltung vorliegen, um den Hybrid-O-Bus schnell in Spandau zu testen, wie es
im Nahverkehrsplan 2019-2023 vorgesehen ist?
Frage 5:
Welche Maßnahmen wird die Senatsverwaltung gemeinsam mit dem Bezirk Spandau und der BVG
durchführen, um diese Teststrecke so schnell wie möglich zu realisieren?
Antwort zu 3 und 5:
Es sind aufbauend auf die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie die Implementierung der
Fahrleitungsinfrastruktur, die Anpassung von Haltestellenlängen und die Anpassung des
Betriebshofs Spandau zu planen. Für den Bau der Fahrleitungsinfrastruktur im öffentlichen
Straßenland des Bezirkes ist ein Planfeststellungsbeschluss erforderlich.
Für die Finanzierung des Baus der Infrastruktur und der Anschaffung von Fahrzeugen ist
die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten des Bundes notwendig. Die Umsetzung
des Vorhabens steht somit unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit ausreichender
Finanzmittel.
Frage 4:
Welche Potentiale ergeben sich im Hinblick auf die jüngst im Senat beschlossene Klimanotlage durch den
Betrieb von elektrischen Bussen mit Aufladung während der Fahrt?
Antwort zu 4:
Elektrobusse sind generell lokal emissionsfrei und zudem sehr energieeffizient. Da die
Streckenlader-Technologie zudem das Aufladen der Batterie während der Fahrt
ermöglicht, entfallen gesondert zu planende Standzeiten für den Ladevorgang, weshalb
kein zusätzlicher Fahrzeug- und Fahrpersonalbedarf entsteht. Darüber hinaus sind
Streckenlader relativ ressourcenschonend, da sie vergleichsweise kleine Batterien
benötigen.
Frage 6:
Welche Anschaffungskosten hat ein elektrisch betriebener Doppelgelenkbus im Vergleich zu einem Hybrid,
einem Diesel, einen mit Erdgasantrieb und einem Doppelgelenkbus mit Wasserstoffantrieb?
Antwort zu 6:
In der Machbarkeitsstudie zum Streckenlader-Betrieb in Berlin-Spandau wird
angenommen, dass die Anschaffungskosten eines Streckenlader-Doppelgelenkbusses bei
ca. 1,3 Mio. EUR liegen.
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Diese Fahrzeuggröße ist mit dem Ziel eines lokal emissionsfreien Nahverkehrs nicht mit
einem Hybrid-, Diesel- oder Erdgasantrieb vereinbar, weshalb diese Antriebe in der
Machbarkeitsstudie auch nicht betrachtet wurden. Wasserstoffantrieb ist für diesen
Fahrzeugtyp zurzeit nicht am Markt verfügbar und weist zudem generell eine schlechte
Primärenergieeffizienz auf.
Frage 7:
Welche Betriebskosten hat ein elektrisch betriebener Doppelgelenkbus im Vergleich zu einem mit
Dieselantrieb, Erdgasantrieb und einem mit Wasserstoffantrieb?
Antwort zu 7:
Die Machbarkeitsstudie hat ermittelt, dass die Betriebskosten für den Betrieb des
gesamten Spandauer Busnetzes mit Elektrobussen vergleichbar sind mit den Kosten für
den Betrieb mit Dieselbussen. Im Nahverkehrsplan wurden verschiedene Antriebsenergien
und deren spezifischen Vor- und Nachteile bereits ausführlich erörtert. Ein Vergleich der
Betriebskosten zu Erdgasantrieb oder zu Wasserstoffantrieb war daher nicht Bestandteil
der Machbarkeitsstudie für den Streckenlader.
Frage 8:
Wie sieht die CO2-Bilanz von elektrischen, hybriden, dieselgetriebenen, erdgasgetriebenen und
wasserstoffgetriebenen Bussen aus?
Antwort zu 8:
Die Machbarkeitsstudie hat ermittelt, dass der Einsatz von Elektrobussen im Spandauer
Busnetz die CO2-Emissionen gegenüber dem Einsatz von Dieselbussen über die gesamte
Nutzungsdauer wie folgt reduzieren kann:
Elektrobustechnologievariante Reduzierung CO2 ggü. Diesel
Elektrobus (Depotlader) um mindestens -88 %
Elektrobus (Gelegenheitslader) um mindestens -91 %
Elektrobus (Streckenlader) um mindestens -94 %
Annahmen:
-Verwendung von Ökostrom, wie bei der BVG derzeit der Fall
-CO2-Emissionen für die Herstellung der Infrastruktur sind nicht berücksichtigt.
Fahrzeuge mit einem Hybrid-, Diesel- oder Erdgasantrieb sind nicht mit dem Ziel eines
lokal emissionsfreien Nahverkehrs vereinbar und wurden deshalb in dieser
Machbarkeitsstudie nicht betrachtet. Zur CO2-Bilanz von Wasserstoffbussen liegen keine
spezifischen Daten vor, weil sie von der standortspezifischen Auslegung des Versorgungsund
Produktionskonzeptes abhängig sind.
Frage 9:
Sind geeignete E-Busse für den beabsichtigten Testbetrieb mit Streckenladung innerhalb des europäischen
Marktes verfügbar und ohne weiteres beschaffungsfähig?
4
Antwort zu 9:
Die europäischen Hersteller Hess, Van Hool und Solaris bieten Streckenlader-Busse inkl.
Doppelgelenkbusse an. Im Segment des Gelenkbusses bieten zudem die Hersteller Iveco
und SOR Streckenlader an.
Berlin, den 23.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Straßenbahn-Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf-Weißensee (Nordtangente), aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Im Berliner #Mobilitätsgesetz heißt es in §26 (5): „…zur Realisierung attraktiver Reisezeiten wird dem #ÖPNV
[…] Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt. Im erforderlichen Umfang ist dieser
Vorrang insbesondere bei der Straßenraumaufteilung sowie bei der Schaltung von Lichtsignalanlagen
umzusetzen.“
In der Koalitionsvereinbarung steht u. a.: „Vorrang für den Umweltverbund bedeutet auch Umverteilung des
Straßenraums zugunsten des ÖPNVs, des Rad- und Fußverkehrs. […] Die Koalition will den Ausbau der
Straßenbahn vorantreiben. […] Für die folgenden Strecken wird die Koalition die Vorplanungen und
Planfeststellungsverfahren sofort einleiten, so dass die bauliche Umsetzung innerhalb der Wahlperiode 2016
bis 2021 beginnen kann: …#Tangentialstrecke #Pankow-Heinersdorf-Weißensee…“.
Neubaugebiete sollen von Anfang an eine hochwertige ÖPNV-Anbindung erhalten: „Für neue Stadtquartiere
muss eine leistungsfähige ÖPNV-Erschließung gewährleistet sein.“
In der Präsentation von SenUVK zur Informationsveranstaltung Straßenbahntangente Pankow-Heinersdorf-
Weißensee am 7. November 2018 heißt es: „Ziel der Berliner Verkehrsplanung ist die Stärkung der
Verkehrsmittel des Umweltverbundes und die Reduzierung des motorisierten Verkehrsaufwandes.“
In der Grundsatzvereinbarung zwischen dem Land Berlin und Fa. Krieger steht:
„§ 3 Grundzüge der Planung
[…]
(2) Die Entwicklung des Vertragsgebietes insgesamt erfordert die Freihaltung einer Straßenbahntrasse
entlang der Granitzstraße durch das Vertragsgebiet (deren Verlauf nach allgemeinen Regeln der
Trassenbestimmung festgelegt wird),…“.
In seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage 18 / 13 783 schrieb SenUVK im April 2018: „Die Erfahrung
zeigt, dass Entscheidungen zur Verkehrsmitteländerung vor allem bei Umzug oder der Geburt von Kindern
getroffen werden.“ Wenn ein Neubaugebiet bezogen wird, sollte die ÖPNV-Erschließung also schon in
Betrieb sein, damit sich die Einwohner auch für den Umweltverbund entscheiden und nicht für ein Kfz.
Nachträglich sind solche Entscheidungen nur schwer zu erreichen.
Lt. aktuellem Nahverkehrsplan-Entwurf soll die Neubaustrecke vom S-Bf. Pankow über den Ortskern
Heinersdorf nach Weißensee zum Pasedagplatz führen und bis 2025 in Betrieb gehen. Darin heißt es weiter:
„Mit diesem leistungsfähigen ÖV-Angebot kann das zu erwartende Nutzeraufkommen infolge der
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städtebaulichen Verdichtung im Bereich Krieger-Gelände, Rennbahnstraße und Romain-Rolland-Straße
aufgenommen werden.
Frage 1:
Wie lautet der Planungsauftrag an SenUVK, Abt. IV in Bezug auf die Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf-
Weißensee, im Folgenden „#Nordtangente“ genannt?
Antwort zu 1:
Für die Umsetzung umfangreicher #Straßenbahnplanungen wurde zu Beginn der Legislatur
ein Arbeitsprogramm aufgestellt. Die #Straßenbahntangente Pankow – Heinersdorf –
#Weißensee ist für die Bearbeitung 2019-2020 vorgesehen.
Erarbeitet werden daher derzeit die für ein späteres Planfeststellungsverfahren
erforderlichen Unterlagen eines Verkehrsmittelvergleichs, die Trassenbewertung sowie die
für die weiteren politischen Beschlüsse Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Frage 2:
Inwieweit gibt es im Rahmen der Planungen oder Durchführung, Abweichungen zu den in den
Vorbemerkungen genannten gesetzlichen und politischen Aufgabenstellungen?
Frage 3:
Wie stellt der Senat sicher, dass eine Trassenführung und -ausgestaltung der Nordtangente geplant wird, die
den gesetzlichen und politischen Aufgabenstellungen entspricht?
Frage 4:
Inwieweit trifft es zu, dass für die Nordtangente Trassenvarianten erstellt und der Bürgerbeteiligung
unterzogen werden, die entgegen der Koalitionsvereinbarung und dem Nahverkehrsplan-Entwurf nicht am SBf.
Pankow beginnen?
Frage 5:
Inwieweit trifft es zu, dass für die Nordtangente Trassenvarianten erstellt und der Bürgerbeteiligung
unterzogen werden, die entgegen der Grundsatzvereinbarung zwischen dem Land Berlin und Fa. Krieger
nicht entlang der Granitzstraße führen?
Frage 6:
Inwieweit wurden Trassenvarianten erstellt, die entgegen der Koalitionsvereinbarung und dem
Nahverkehrsplan-Entwurf das Ortszentrum Heinersdorf weiträumig nördlich oder südlich umfahren?
Inwieweit wurde durch die Vielzahl der Varianten der Untersuchungsaufwand und die Untersuchungszeit
vergrößert?
Antwort zu 2 bis zu 6:
Die Fragen werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es gibt hinsichtlich des Planungsauftrags keine Abweichungen zu den Richtlinien der
Regierungspolitik oder den städtebaulichen Verträgen. Es besteht aber hinsichtlich der
Herstellung des Planungsrechts die Notwendigkeit, alle möglichen Trassen für eine
3
Straßenbahntangente umfassend und über den hier zur Rede stehenden konkreten
streckenbezogenen politischen Auftrag hinaus zu prüfen, um bei einer etwaigen
gerichtlichen Überprüfung keinen Abwägungsfehler zu begehen.
Ein Abwägungsfehler liegt vor, wenn die Planfeststellungsbehörde sich aufdrängende oder
sich unter den gegebenen Umständen anbietende Trassenvarianten übersieht oder nicht
ausreichend in die Abwägung einbezieht. Bei der Ermittlung der Sachverhalte ist ein
gestuftes Vorgehen im Sinne einer „ersten Vorprüfung“ zulässig, mit der Trassenvarianten
ausgeschieden werden, die sich als wenig realistisch erweisen. In diesem
Planungsstadium muss das jeweilige Abwägungsmaterial eben nur so genau und
vollständig sein, dass es diese Entscheidung einer Vorauswahl zulässt. Diesbezüglich ist
die Ermittlung der Sachverhalte und der berührten öffentlichen und privaten Belange
relativ zur jeweiligen Problemstellung. Danach verbleibende Trassenvarianten müssen mit
der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den
möglichen Alternativen jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange Eingang
finden. Eine Trassenvariante, die bei der Grobauswahl ausgeschieden ist, kann im
späteren Planungsverlauf wieder an Bedeutung gewinnen.
Die Prüfpflicht wird dadurch begrenzt, dass nur die Trassenvarianten untersucht werden
müssen, die mit der jeweiligen verkehrlichen Zielsetzung des Gesamtvorhabens vereinbar
sind.
Die Trassen aus dem Koalitionsvertrag und der Grundsatzvereinbarung sind damit
Bestandteil der Untersuchungen.
Die erforderlichen Untersuchungen nehmen – unabhängig von der Anzahl der zu
untersuchenden Trassen – ca. 15 Monate in Anspruch. Verzögerungen ergeben sich vor
allem dann, wenn Planungsträger auf dieser Ebene bereits Lösungen anstreben, die
üblicherweise späteren Planungsschritten vorbehalten sind.
Frage 7:
Welches sind die Gründe dafür, dass die schon frühdiskutierte und mit offensichtlichen Vorteilen verbundene
Variante der Unterfahrung der Prenzlauer Promenade in der Nähe des Bahnhofs Pankow-Heinersdorf und
weiter durch die Neukirchstraße (Kombination von 4A westlich der Prenzlauer Promenade mit 3C östlich von
ihr) nicht in die Betrachtung der ersten Stufe einbezogen wurde?
Antwort zu 7:
Die Führung durch die Neukirchstraße wurde in der Stufe 1 mit einer direkten Kreuzung
der Prenzlauer Promenade gekoppelt untersucht.
Der in der Frage beschriebene Weg wurde verworfen, da dies keine erkennbaren Vorteile
gegenüber der Variante 4A zeigte, aber eine aufwendigere und kurvenreichere
Streckenführung nach sich gezogen hätte, um die Unterquerung am S-Bahnhof Pankow-
Heinersdorf zu erreichen.
Frage 8:
Wieso wird auf der Rennbahnstraße in allen Trassenvarianten trotz vorhandener Fahrbahnbreite von ca. 11
m in beiden Richtungen auf einen besonderen Bahnkörper verzichtet und stattdessen in verbreiterten
Baumstreifen neue, zusätzliche Kfz-Stellplätze geplant?
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Antwort zu 8:
Ob ein besonderer oder straßenbahnbündiger Bahnkörper für einen bestimmten
Straßenraum angenommen wird, hängt unter anderem von den verfügbaren
Straßenraumbreiten und möglichen notwendigen Eingriffen ab. Zudem findet eine
Abwägung der Bedürfnisse aller Verkehrsarten in dem Straßenraum unter Bevorzugung
des Umweltverbundes statt, woraus sich dann der jeweilige Straßenraumquerschnitt
ergibt.
Die genaue Ausgestaltung der Straßenquerschnitte der planerisch zu bevorzugenden
Variante wird in den späteren Planungsschritten konkretisiert.
Frage 9:
Wie stellt der Senat sicher, dass die in Frage 5 – 9 genannten Anmerkungen in Zukunft im Rahmen der
Beurteilung betrachtet werden?
Antwort zu 9:
Die Bewertungsmethodik für den Trassenvergleich, die bei den Untersuchungen für
Straßenbahnneubaustrecken zur Anwendung kommt, stellt eine in sich geschlossene, alle
potenziellen Betroffenheiten durch die Bildung von Zielgruppen und zugeordneter Kriterien
berücksichtigende, ausgewogene und transparente Verfahrensweise zur Bewertung von
Trassenalternativen dar.
Wie in den Antworten zu den Fragen 5 bis 9 dargestellt, werden die Sachverhalte in der
Untersuchung entsprechend berücksichtigt.
Frage 10:
Wie stellt der Senat sicher, dass bei der Planung der Nordtangente nicht wie bei bisherigen Berliner
Straßenbahn-Neubaustrecken von einer vom Straßenbahnausbau weitgehend unbeeinflussten Kfz-
Mengenentwicklung und stark unterschätzten Fahrgastzahlen ausgegangen wird?
Antwort zu 10:
Der Senat plant Straßenbahnneubaustrecken auf Basis aktueller Vorgaben und
Richtlinien. Das Ziel, für Straßenbahnstrecken unter Umständen auch Bundesmittel in
Anspruch zu nehmen, erfordert die Anwendung bundesweiter Verfahren, hier speziell der
„Methode der Standardisierten Bewertung“. Dieses Verfahren dient dem Nachweis der
Wirtschaftlichkeit für schienenseitige Infrastrukturvorhaben. Diese Methode schreibt auch
die Ermittlung der Fahrgastnachfrage, inkl. der Frage der Verlagerung vom MIV und dem
durch das Vorhaben induzierten Neuverkehr im betrachteten Verkehrsmittel, vor. Sollten
die Fahrgastnachfragen nach einer Realisierung des Vorhabens deutlich höher ausfallen,
ist das den spezifischen Randbedingungen Berlins geschuldet und spricht rückwirkend für
das Vorhaben. Es ist damit mitnichten so, dass bei den aktuellen Vorhaben die
Verlagerungspotenziale durch das Vorhaben, die zu einem Weniger an Kfz-Verkehr
führen, nicht berücksichtigt seien.
Frage 11:
Wie stellt der Senat sicher, dass die Straßenbahnplanung nicht etwa mit der Priorität erfolgt, bei
unveränderten Kfz-Führungen den Kfz-Verkehr minimal zu behindern, sondern das Ziel einer optimalen
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Qualität der Straßenbahn verfolgt und entsprechend den Vorbemerkungen, Führung und Leistungsfähigkeit
für den Kfz-Verkehr dem Ziel untergeordnet werden?
Antwort zu 11:
Die Ziele aus dem Mobilitätsgesetz gelten für alle anstehenden Aufgaben und
Planungsvorhaben. Die hier in Rede stehenden Klärungen von Details für das Vorhaben
selbst, sind den weiteren Planungsschritten durch den späteren Vorhabenträger
vorbehalten und werden gemäß der aktuellen Rechtslage erfolgen.
Frage 12:
Welche Gründe gibt es dafür, dass die in der Informationsveranstaltung am 07.11.18 aushängenden Pläne
mit den festen, nicht in Varianten geplanten Zuordnungen von Straßenquerschnitten samt unveränderter
Verkehrsführung (Fahrtrichtungen, Anzahl und Breite der Kfz-Spuren, Rad- und Gehwege) zu
Straßenabschnitten nicht wie die o. g. Präsentation im Internet veröffentlicht wurden?
Antwort zu 12:
Die derzeit beauftragten Untersuchungen dienen der finalen Entscheidung zur
Realisierung und der Klärung der Finanzierung. Sie sind die Grundlage für die formalen
Arbeitsschritte zur Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen. Die Straßenquerschnitte
zeigen Prinzipien auf für mögliche Gestaltungen. Im Moment findet noch keine Vorplanung
oder Entwurfsplanung, wie sie für die Planfeststellung erforderlich sind, statt. Damit hatten
die Darstellungen nur anschaulichen Charakter und wurden nicht online gestellt. Für die
Frage der baulichen Ausgestaltung werden im weiteren Verfahren entsprechende
Veranstaltungen folgen.
Frage 13:
Wie stellt der Senat sicher, dass trotz des Vorgehens in der ersten Stufe der Variantenuntersuchung zur
Nordtangente, einem Straßenabschnitt nur je einen möglichen Straßenquerschnitt (Anzahl und Breite der
Kfz-Spuren, Rad- und Gehwege) ohne Netzbetrachtung der Kfz-Verkehrsführung fest zuzuordnen, die beste
Trasse mit dem besten Straßenquerschnitt ausgewählt wird?
Antwort zu 13:
Die Trassen werden in ihrem Verlauf jeweils entsprechend der lokal geltenden
Platzverhältnisse bewertet, so ergeben sich unterschiedliche Abschnitte, bei denen bspw.
eigene Gleiskörper möglich wären und andere, wo das nicht der Fall ist.
Standardquerschnitte dienen hier als Orientierung. In die Trassenbewertung fließt eine
Vielzahl von Kriterien ein, die es erlaubt, eine diesem Planungsschritt entsprechende
Bewertung vorzunehmen.
Frage 14:
Inwieweit beabsichtigt der Senat eine sicherstellende Priorisierung, damit nicht etwa eine kompliziert zu
bevorrechtigende (Eberswalder Straße), eine extrem langsame (Invalidenstraße) oder umwegige
(Trassenvariantengruppen 4, 5 und teilweise 1 der Nordtangente vom Nov. 2018) Straßenbahnstrecke
geplant wird?
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Antwort zu 14:
Die Trassenbewertung erfolgt mit Kriterien für vier Anforderungen, d.h. dass die
Anforderungen des Fahrgastes bei der Nutzung eines öffentlichen Personennahverkehr-
(ÖPNV) Angebots, des Betriebs (Verkehrsunternehmen, hier: BVG) für die Organisation
des ÖPNV-Angebots, der Kommune für Mitteleinsatz und verkehrspolitische Ziele
(Verkehrsplanung) und der Allgemeinheit für die Nutzung des öffentlichen Raums
gleichermaßen berücksichtigt werden.
Dafür wird zunächst ein Kriterienkatalog erstellt, anhand dessen die Wirkungen der
jeweiligen Trassenvariante auf die ausgewählten Zielgruppen beurteilt werden können.
Der Kriterienkatalog ist so gestaltet, dass alle maßgeblichen Wirkungen betrachtet und
deren Ausprägungen eingeschätzt werden können, so dass anschließend eine Bewertung
nach einer festgelegten Bewertungsskala vorgenommen werden kann.
Die in der Frage aufgeführten Aspekte finden in den Kriterien „Reisezeit“ und
„Streckenqualität“ Berücksichtigung.
Frage 15:
Wie stellt der Senat sicher, dass die Nordtangente – trotz des erhöhten Zeitaufwands durch die Planung
sehr vieler Trassenvarianten – wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen bis 2021 baulich begonnen und
wie im NVP vorgesehen 2025 in Betrieb gehen wird? Inwieweit trifft die Aussage zu, die zuständige
Referatsleiterin habe in der Informationsveranstaltung am 07.11.18 die Inbetriebnahme erst für nach 2030 in
Aussicht gestellt? Welche Gründe gibt es hierfür?
Antwort zu 15:
Die Aussage, die zuständige Referatsleiterin habe in der Informationsveranstaltung am
07.11.2018 die Inbetriebnahme erst für nach 2030 in Aussicht gestellt, trifft nicht zu.
Der Koalitionsvertrag und die Richtlinien der Regierungspolitik geben den Rahmen der für
die Legislatur geplanten Vorhaben. Der Nahverkehrsplan konkretisiert den
Koalitionsvertrag und die Richtlinien der Regierungspolitik. Die Arbeitsplanung der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird darauf abgestellt.
Berlin, den 20.03.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Berliner ÖPNV-Netz zielgerichtet ausbauen und neue Wohnquartiere anschließen, aus Senat

www.berlin.de

Aus der Sitzung des Senats am 18. Dezember 2018:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, einen halbjährlichen Bericht an das Abgeordnetenhaus zum Thema „Berliner #ÖPNV-Netz zielgerichtet ausbauen und neue Wohnquartiere anschließen“ beschlossen.

Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik baut Berlin seinen Öffentlichen #Personennahverkehr (ÖPNV) bedarfsgerecht aus. Eine besondere Bedeutung hat dabei die Erschließung von neuen Wohnungsbaustandorten. In der laufenden Legislaturperiode 2016-2021 sollen daher umfangreiche #Straßenbahnplanungen umgesetzt werden.

An der Planung wird intensiv gearbeitet, bei zwei Projekten wurde die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Berichtszeitraum (Juli bis November 2018) abgeschlossen. Die Planungsfortschritte stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

Für die Verlängerung der #Straßenbahnlinie #M2 ab Heinersdorf in Richtung Blankenburger Süden und S-Bahnhof #Blankenburg wurden die Trassenbewertungen einschließlich der Nutzen-Kosten-Untersuchung abgeschlossen.

Die Untersuchungen für die #Tangentialverbindung S+U-Bahnhof #Pankow#Heinersdorf#Weißensee laufen derzeit. Der Bürgerdialog und eine zweiwöchige Online-Beteiligung auf der Webseite mein.berlin.de hat vom 7. bis 21. November 2018 stattgefunden.

Für die Strecke #Alexanderplatz#Potsdamer Platz wurde bereits im Juni 2016 der #Planungsauftrag an die BVG erteilt. Aktuell vergibt die BVG die Planungsleistungen für die Planungsphasen Vorplanung bis Ausführungsplanung.

Die Ausschreibung und der Start der Untersuchungen für die Straßenbahn-Neubaustrecke #Potsdamer Platz – Rathaus #Steglitz erfolgen in Abhängigkeit zum Verfahren Alexanderplatz – Potsdamer Platz.

Die erforderlichen Untersuchungen für die Strecke U-Bahnhof #Turmstraße#Mierendorffplatz werden derzeit bearbeitet.

Die Untersuchungen zur Strecke S+U-Bahnhof #Warschauer Str. – U-Bahnhof #Hermannplatz sind ebenfalls in Arbeit. Der Bürgerdialog und die anschließende zweiwöchige Online-Beteiligung auf der Webseite mein.berlin.de hat vom 15. bis 29. November 2018 stattgefunden.

Mit dem Ausbau des ÖPNV wird die wachsende Metropole Berlin ihren Bewohnerinnen und Bewohnern auch in Zukunft eine gute Infrastruktur bieten.
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Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090