Die #Erneuerung der #A 114 war zunächst nur als #Sanierung im Bestand vorgesehen, später wurden die Planungen für einen #Ausbau mit #Standstreifen und einer Steigerung auf Tempo #100 geändert. Seitdem ist unklar, an welchen Stellen dieser Ausbau die entsprechenden #Lärmsanierungsmaßnahmen notwendig macht.
Frage 1:
In welchem Zeitraum und durch wen wurde die die Erneuerung der BAB 114 als reine Sanierung im Bestand bei unveränderter #Entwurfsgeschwindigkeit Tempo 80 geplant und was waren die geschätzten Kosten?
Wie ist der Stand der Planungen für den Ausbau der #L33?
Frage 2:
Wie weit ist die Aktualisierung der einzelnen Planungsteile der #Planfeststellungsunterlagen? Wenn diese noch nicht final fertiggestellt werden konnten, welche Gründe werden dafür angeführt?
Frage 9:
Wann sollen die Planfeststellungsunterlagen an die Anhörungsbehörden der beiden Länder zur #Neuauslegung übergeben werden?
Frage 1: Wo und wann sind in #Hohenschönhausen#Lärmschutzmaßnahmen (z.B. #Lärmschutzwände) zur Verringerung der #Lärmbelästigung durch Regional- und #Güterzugverkehr geplant? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu mit: „Die Bahnanlagen im Bereich des Bezirks Hohenschönhausen wurden vor 1994 in der bestehenden Form hergestellt und genießen daher #Bestandsschutz. Konkrete Planungen für Lärmschutzmaßnahmen liegen für den Bereich seitens der DB Netz AG nicht vor. Derzeit läuft im Rahmen des Programmes „Sondervorhaben Lärmschutz“ eine Maßnahmenuntersuchung für die #Lärmminderung im Bereich des östlichen Berliner Außenrings, welche auch den Bereich des Bezirks Hohenschönhausen umfasst. Im Rahmen dieser Untersuchung wird u. A. die Errichtung von Lärmschutzwänden im Bereich des Haltepunktes #Berlin-Hohenschönhausen geprüft.
Frage 1: Der Neu- und #Umbau des Bahnhofes #Schöneweide und die damit verbundene Fällung von Bäumen entlang des Bahndamms auf Johannisthaler Seite sorgen, ausgehend von den Güter-, Fernverkehrs- und Regionalzügen, für deutlich mehr #Lärm im #Wohngebiet. Welche dauerhaften #Lärmschutzmaßnahmen sind im Rahmen des Um- und Neubaus des Bahnhofs vorgesehen? a. Ist die Errichtung einer #Lärmschutzwand von der #Rixdorfer Straße bis zum #Ecksteinweg vorgesehen? Falls nein, warum nicht? b. Wie hoch wären die #Kosten für eine Lärmschutzwand im Bereich des Bahnhofes Schöneweide? c. Sind alternative #Lärmschutzmaßnahmen geplant?
Frage 1: In wessen Auftrag werden die aktuellen grundhaften #Sanierungsmaßnahmen an der BAB #A114 durchgeführt und wann werden diese beendet sein? Antwort zu 1: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (#BMDV) teilt hierzu mit: „Das Land Berlin beauftragte das jetzt tätige Bauunternehmen mit den Sanierungsarbeiten an der A114. Durch den erfolgten Vertragsübergang zum 1.1.2021 ist nunmehr die #Autobahn GmbH zuständig. Diese Arbeiten werden voraussichtlich im Dezember 2022 beendet sein.“
Frage 1: In welchem Zeitraum ist der #Neubau der #Westendbrücke geplant und mit welchen Kosten ist zu rechnen? Antwort zu 1: Die AdB teilt dazu mit: „Nach derzeitigem Stand der Planungen ist der #Ersatzneubau der Westendbrücke durch die #DEGES im Zeitraum 2024 bis 2027 vorgesehen. Diese Zeitangaben setzen die erforderliche Erlangung des Baurechtes im Rahmen eines zu berücksichtigenden Planfeststellungsverfahrens voraus. Die Kosten der Baumaßnahme werden aktuell mit ca. 45 Mio. EUR brutto beziffert.“ Frage 2: Wie ist die #Verkehrsführung während der Bauphase geplant? 2 Antwort zu 2: Die AdB teilt dazu mit: „In den Planungen zum Ersatzneubau der Westendbrücke kommt der #Aufrechterhaltung der verkehrlichen #Leistungsfähigkeit der Autobahn über die Bauzeit große Bedeutung zu. Die im Bestand vorhandenen drei Fahrstreifen je Fahrtrichtung sollen den Verkehrsteilnehmern auch während der einzelnen Bauphasen weitgehend zur Verfügung stehen. Ziel ist, #Verdrängungsverkehr in das nachgeordnete Stadtstraßennetz zu vermeiden.“ Frage 3: In welcher inhaltlichen Form sind die Baumaßnahmen mit den geplanten Baumaßnahmen entlang der #Stadtautobahn abzustimmen und wie sieht die Abstimmung ggf. aus? Antwort zu 3: Die AdB teilt dazu mit: „Für die einzelnen Baumaßnahmen der DEGES im Zuge der #A100 wurde eine projektübergreifende Betrachtung der verkehrlichen Wirkungen während der Bauzeit untersucht.“ Frage 4: Wie viele Anwohner und Anwohnerinnen wohnen in etwa im Umfeld der Westendbrücke und sind vom Bau- und Verkehrslärm betroffen? Antwort zu 4: Die AdB teilt dazu mit: „Im Einflussbereich des notwendigen Ersatzneubaus der Westendbrücke, d. h. im Abschnitt der A 100 vom Spandauer Damm bis zur Knobelsdorffstraße, sind auf Basis bisheriger Berechnungen ca. 130 Anwohnerinnen und Anwohner (alle Personen-Angaben unter Verwendung der grob zugeordneten Einwohnerzahlen aus der Lärmkartierung Berlin 2017) betroffen, da dort das Kriterium der „wesentlichen Änderung“ erfüllt wird.“ Frage 5: Welche #Lärmschutzmaßnahmen sind zum Schutz der Anwohner und Anwohnerinnen im Zuge des Neubaus geplant? Antwort zu 5: Die AdB teilt dazu mit: „Bereits heute vom Lärm der Autobahn betroffene Gebiete im Einflussbereich des Brückenbauwerks wurden #lärmschutztechnisch untersucht, geeignete Schutzmaßnahmen geprüft und geplant. Konkret soll nach jetzigem Planungsstand auf dem Ersatzneubau der Westendbrücke ein #lärmmindernder Straßenbelag zum Einsatz kommen. Dieser wird zu einer deutlich wahrnehmbaren Absenkung des #Lärmpegels von mindestens 3 dB gegenüber dem jetzigen Zustand führen. Planerisch wird zudem davon ausgegangen, dass für einige Gebäude im Umfeld der Westendbrücke dem Grunde nach Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen (beispielsweise Schallschutzfenster) bestehen wird.“ 3 Frage 6: Wie wird das Gebiet im Umweltgerechtigkeits-Atlas des Senats ausgewiesen? Antwort zu 6: Die „Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption“ verfolgt fachübergreifende Lösungsansätze bzw. Themen der übergeordneten Stadtplanung/-politik im Land Berlin. Ringbahn bzw. Stadtautobahnring bilden im Bereich des S-Bahnhofs Westend eine vergleichsweise klare Grenze zwischen nicht und wenig belasteten Planungsräumen sowie der vergleichsweise homogen belasteten westlichen Innenstadt. Die mehrfach belasteten Planungsräume außerhalb der Innenstadt sind verkehrlich hoch belasteten Bereichen zuzuordnen (Bundesautobahn, Bahnanlagen). Frage 7: Welche Aktivitäten zu welchen Zeitpunkten hat der Berliner Senat unternommen, um Lärmschutzmaßnahmen begleitend zu realisieren? Wenn nein, warum nicht? Frage 8: Welche Aktivitäten beabsichtigt der Berliner Senat zukünftig zu unternehmen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 7 und 8: Der Lärmaktionsplan Berlin 2019-2023 enthält ein umfassendes Arbeitsprogramm für die kommenden Jahre, dessen Realisierung zum Gesundheitsschutz der Bewohnerinnen und Bewohner und zur Attraktivität der Stadt beitragen wird. Mit dem Senatsbeschluss vom 23.06.2020 ist der Lärmaktionsplan 2019-2023 in Kraft getreten. Der Lärmaktionsplan identifiziert Handlungsfelder und Maßnahmen, die in den kommenden Jahren bearbeitet und umgesetzt werden. Dazu zählen die zukünftige Mobilität in neuen Stadtquartieren, ein Tempo 30 Konzept, ruhige Gebiete und städtische Ruhe- und Erholungsräume oder auch das Verhalten im Straßenverkehr. Zugleich werden Maßnahmen der bisherigen Lärmaktionspläne fortgeführt, die sich als effektive Instrumente zur Lärmminderung bewährt haben. Berlin, den 28.07.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Das Bezirksamt meldet Bedenken beim Bau der neuen #Westendbrücke in #Charlottenburg an, der 2024 beginnen soll. Bei dem gemeinsamen Projekt wollen die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (#Deges) und die #Autobahn GmbH auf #Lärmschutzmaßnahmen verzichten, wie aus einer Pressemitteilung des Amts hervorgeht. Diese Entscheidung sei für das Bezirksamt aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Anwohner nicht akzeptabel, heißt es weiter.
Die Baugesellschaften halten Lärmschutzmaßnahmen für unnötig, da es sich nur um einen Ersatzneubau handelt. Diese Einschätzung teilt der Bezirk nicht. Er argumentiert, dass die Siedlung der Charlottenburger Baugenossenschaft an der Westendbrücke im #Umweltgerechtigkeitsatlas der Senatsverwaltung als einer der Berliner Planungsräume mit den höchsten Umweltbelastungen und überdies in einem gesundheitsgefährdenden Maß lärmbelastet sei. Lärmschutz sei beim Neubau der Brücke deshalb zwingend notwendig.
Stadtrat kritisiert mangelnde #Lärmschutzvorsorge in Berlin Die ersten Arbeiten an der #A100-Brücke, die sich zwischen den Auffahrten Spandauer Damm und Kaiserdamm erstreckt, sollen in drei Jahren starten, wie die Deges mitteilte. Der Verkehr soll trotz der umfassenden Bauarbeiten weitgehend ungehindert auf der Brücke fließen. Der Autobahnabschnitt auf der Westendbrücke soll während der verschiedenen Bauphasen erhalten bleiben. Dafür sei es zwischenzeitlich nötig, die Fahrtrasse in Richtung Süd/Autobahndreieck Funkturm etwas zu verrücken. In drei Jahren will die Deges zunächst die Leitungen für die Gründungskörper der neuen …
Frage 1: Wurden die haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen bereits geschaffen, die einen #Abriss der #Wuhletalbrücke noch im Jahr 2021 ermöglichen? a) Falls nein, wann soll dies der Fall sein? Antwort zu 1: Da die Maßnahme nicht Bestandteil des Haushaltsplan 2021 ist, muss eine Zustimmung des Hauptausschusses erfolgen. Die Antragsstellung soll Anfang des 2. Quartals erfolgen, um die haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen zum Abriss der Wuhletalbrücke ab Ende 2021 zu schaffen. Die #Vorplanungsunterlagen zum Abbruch und Neubau liegen vor. Frage 2: Wann soll der Abriss konkret erfolgen? Frage 3: Sofern der Abriss noch im Jahr 2021 erfolgt: Wann könnte in diesem Fall die #Sanierung frühestmöglich beginnen und wann abgeschlossen sein? Antwort zu 2 und 3: Ein Baubeginn zum Ersatzneubau der Wuhletalbrücke in Berlin-Marzahn soll nach dem erfolgten Abriss im II. Quartal 2022 erfolgen. Die Bauzeit wird mit 2,5 Jahren angesetzt, so dass die #Baumaßnahme ab 2025 vollständig abgeschlossen und die neue Brücke für den Verkehr freigegeben werden kann. 2 Frage 4: Sofern der Abriss der #Bestandsbrücke erst 2022 erfolgt: Wann könnte in diesem Fall die Sanierung frühestmöglich beginnen und wann abgeschlossen sein? Antwort zu 4: Ein Beginn des Ersatzneubaus ist noch im Jahr 2022 vorgesehen, so dass unabhängig von einem Abriss der Bestandsbrücke in 2022 die Baumaßnahme ab 2025 abgeschlossen sein sollte. Frage 5: Welche #Lärmschutzmaßnahmen während des Bauprozesses und im Anschluss des Bauprozesses sind für die Anlieger geplant? Antwort zu 5: Während der Baudurchführung werden bundes- und landesrechtliche Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm berücksichtigt. Berlin, den 24.02.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz