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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffent-lichen Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme gebe-ten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde und die die Basis für die aufgeführten Antworten bildet.
Frage 1:
1. Auf welcher Berechnungsgrundlage sind die im Haushaltsplan, Kapitel 1270, Titel 89102 Punkt 3. – #Straßenbahn – aufgeführten Gesamtkosten für
a. #Grundinstandsetzung in verschiedenen Strecken-
abschnitten,
b. Grundinstandsetzung Straßenbahn Nord-
Südtangente
kalkuliert worden?
Antwort zu 1.:
a) Die BVG hat zwischen 1993 und 1995 diverse Rahmenanträge (RA) (auf Linienbasis) für die Grundin-standsetzung ihrer Straßenbahnlinien bei der Senatsver-waltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingereicht.
b) Die BVG hat im Jahre 2006 einen RA zur Grundin-standsetzung und verkehrlichen Aufwertung der Straßen-bahn Nord- Süd- Tangente eingereicht, der von der Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung geprüft und bestätigt wurde.
Frage 2: Worin ist der Sprung in den Gesamtkosten unter a) von 429.485.000 € im Haushaltsplan 2008/2009 auf 776.630.000 € im Haushaltsplan 2010/2011 begrün-det?
Antwort zu 2.: Die Zahl von 429.485.000 € für den Haushaltsplan 2008/2009 ist ein Schätzwert für die Grundinstandsetzung der Straßenbahn aus den 1990er Jahren auf Basis der eingereichten RA.
In den Kosten von 776.630.000 € im Haushaltsplan 2010/2011 sind die Gesamtkosten der RA der einzelnen Linien nach dem aktualisierten Stand von 2009 zusam-mengefasst.
Frage 3: Warum bleiben die kalkulierten Gesamtkos-ten von 776.630.000 € unter a) seit 2010 konstant bzw. wird nicht mindestens die Steigerung des Baupreisindex‘ in den jeweiligen Haushaltsplänen abgebildet?
Antwort zu 3.: RA enthalten grundsätzlich nur sehr grobe Kostenschätzungen, die auf Durchschnitts- und Erfahrungswerten beruhen. Sie werden fallweise überar-beitet und nicht kontinuierlich fortgeschrieben, sodass ein Baukostenindex in der Darstellung der Gesamtkosten keinen Niederschlag findet.
Frage 4: Wie erklärt sich die reduzierte Summe der bereits finanzierten Kosten unter a) von 581.362.000 € im Haushaltsplan 2012/2013 auf 478.160.000 € im Haus-haltsplan 2014/2015?
Antwort zu 4.: Der Wert für die finanzierten Kosten im Haushaltsplan 2014/2015 beinhaltet zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung bereits getätigte sowie voraus-sichtliche Ausgaben, die im Verlaufes des Jahres, in dem der Haushaltsplan aufgestellt wird, fällig werden.
Bei dem (wesentlich zu hohen) Wert im Haushaltsplan 2012/2013 handelt es sich wahrscheinlich um einen Über-tragungsfehler. Die Angaben können inzwischen nicht mehr nachvollzogen werden.
Frage 5: Welche Maßnahmen mit welchem Finanzie-rungsvolumen wurden seit 2010 für Maßnahmen aus a) und b) zur Umsetzung geplant und tatsächlich umgesetzt?
Antwort zu 5.:
a) In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Grundinstandsetzungen in verschiedenen Streckenab-schnitten durchgeführt. In den Jahren 2010-2015 waren Mittel in Höhe von 64.480 Tsd. EUR geplant. Es wurden 34.622 Tsd. EUR in Anspruch genommen.
b) Gemäß den Planungen von 2006 war vorgesehen, alle Maßnahmen der Tangente bis 2015 komplett umzu-setzen (2010 – 2015: 60.646 Tsd. EUR).
Tatsächlich wurden 2010 – 2015 25.497 Tsd. EUR umgesetzt.
Dabei wurden insbesondere die Bauabschnitte
3 Rhinstraße, von Hauptstraße bis Landsberger
Allee,
5 Am Tierpark, Alt Friedrichsfelde bis Criegernweg
mit Schaffung eigener Bahnkörper,
6 Am Tierpark/ Treskowallee, Criegernweg –
Waldowallee mit Schaffung eigener Bahnkörper,
7 Treskowallee, Waldowallee – Dorotheastr.
realisiert sowie die für die Tangente erforderlichen 7 Gleichrichterwerke erneuert.
Die Bauabschnitte 2, 4, 8, 10 und 11 stehen noch aus.
Frage 6: Welche Maßnahmen mit welchem Finanzie-rungsvolumen sind für Maßnahmen aus a) und b) in 2016/2017 für Planung und bauliche Realisierung vorge-sehen?
Antwort zu 6.:
a) Im Doppelhaushalt 2016/2017 sind jeweils 10.000 Tsd. EUR pro Jahr für Grundinstandsetzungsmaßnahmen der Straßenbahn vorgesehen. Die BVG hat folgenden Finanzbedarf gemeldet:
2016: 24.658 Tsd. EUR
2017: 22.584 Tsd. EUR.
Darin sind folgende größere Einzelmaßnahmen enthalten:
Linie 1 Dietzgenstr. – Schillerstraße
Linie 2/4 Rennbahnstraße
Linie 2/4 S-Bhf. Greifswalder Straße (Verbesserung Umsteigebeziehungen)
Linie 6 Gleichrichterwerk 511 Nossener Straße
Linie 6 Gleichrichterwerk 501 Steuerhaus
Linie 10 Gleichrichterwerk 510 Ahrensfelde
Linie 13 Suermondtstraße
Linie 13 Bösebrücke (Kostenbeteiligung der BVG am Brückenbau + Gleisern.)
Linie 21 Eldenaer Straße
Linie 26/27 Müggelheimer Straße
Linie 26/27 Gleichrichterwerk 810 Ostendstraße
Linie 26/27 Gleichrichterwerk 806 Müggelheimer Straße
Linie 60 Bölschestraße
Inwieweit die Maßnahmen gemäß Plan der BVG um-gesetzt werden können, ist derzeit nicht absehbar.
b) Im Doppelhaushalt 2016/2017 sind 6.500 Tsd. EUR (2016) bzw. 10.000 Tsd. EUR (2017) für die Straßen-bahn-Nord-Süd-Tangente vorgesehen. Nach derzeitigem Stand geht die BVG von folgendem Mittelbedarf aus:
2016: 837 Tsd. EUR
2017: 5.305 Tsd. EUR.
Neben der Weiterführung der Planung zu diversen Bauabschnitten ist 2017 der Abschluss der Erneuerung der Gleichrichterwerke vorgesehen.
Frage 7: Welche Neubauprojekte zur Erweiterung des Straßenbahnnetzes werden in den Haushaltsjahren 2016/2017 baulich umgesetzt?
Antwort zu 7.: In den Jahren 2016/2017 werden noch keine Neubaustrecken baulich umgesetzt.
Frage 8: Für welche Neubauprojekte sind mit wel-chem zeitlichen Horizont Planfeststellungsverfahren in Vorbereitung?
Antwort zu 8.: Nach derzeitigem Stand der Planungen werden folgende Netzerweiterungen, für die aktuell Plan-feststellungsunterlagen erarbeitet werden, angestrebt:
• Wühlischplatz – Marktstraße
(Inbetriebnahme 2019)
• Adlershof II (Inbetriebnahme 2019)
• Hauptbahnhof – U Turmstraße (Inbetriebnahme
2020)
Die Dauer von Planfeststellungsverfahren werden we-sentlich durch die Anzahl und die Qualität der Einwen-dungen bestimmt. Es können daher keine konkreten An-gaben zur voraussichtlichen Dauer der Planfeststellungs-
verfahren gegeben werden.
Frage 9: Sind für den Senat Maßnahmen des Neubaus und Ausbaus des Bestandsnetzes der Straßenbahn Vorha-ben von gesamtstädtischer Bedeutung? Wenn nein, wa-rum nicht? Wenn ja, warum zieht der Senat diesbezügli-che Planungen, die bezirklich blockiert werden, nicht an sich?
Antwort zu 9.: Gemäß dem Gesetz über die Zustän-digkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (All-gemeines Zuständigkeitsgesetz – AZG) ist nach Anlage – Allgemeiner Zuständigkeitskatalog Nr. 10 Abs. 11 die Hauptverwaltung für Straßenbahnen zuständig. Die Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ver-folgt das Ziel Maßnahmen im Einvernehmen mit den Bezirken zu planen und umzusetzen.
Frage 10: Wie lange dauern derzeit durchschnittlich die Planungs- und Genehmigungsprozesse für a) Grundin-standsetzungsmaßnahmen, b) Maßnahmen zur Netzopti-mierung, c) Netzerweiterung?
Antwort zu 10.: Alle Vorhaben, unabhängig ob Grundinstandsetzung, Netzoptimierung oder Netzerweite-rung sind von den baulichen und strukturellen Rahmen-bedingungen sehr unterschiedlich. Daher können keine pauschalen Aussagen zur Dauer von Planungs- und Ge-nehmigungsprozessen gegeben werden.
Frage 11: Wie viele Personen mit welchen Gesamt- VZÄ sind mit Straßenbahnplanungen in der Senatsver-waltung für Stadtentwicklung und Umwelt befasst?
Antwort zu 11.: Derzeit steht planmäßig Personal im Umfang von 2,5 bis 3 Stellen (inkl. anteiliger Stundenan-teile) zur Verfügung.
Frage 12: Entsprechen diese Personalkapazitäten den Anforderungen oder welche Personalkapazitäten bräuchte es im Unterschied zu den vorhandenen, um die Planungs- und Genehmigungsprozesse für Instandsetzung, Netzop-timierung und Netzerweiterung relevant in wünschens-wertem und sachgerechtem Maße zu verkürzen?
Frage 13: Was ist das definierte konkrete Ziel der Task-Force zur Koordinierung und Straffung der Pla-nungs-, Genehmigungs- und Realisierungsprozesse?
Frage 14: Wo wird reales Optimierungspotential gese-hen, welches die Arbeit dieser TaskForce sinnvoll er-scheinen lässt?
Antwort zu 12., 13. und 14.: Zur Sicherstellung einer zügigen und prioritären Bearbeitung von Straßen-bahnneubauprojekten wurden in den letzten Wochen neue Strukturen (Koordinierungs-, Steuerungs- und Lenkungs-kreis) der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt so-wie der Berliner Verkehrsbetriebe AöR eingerichtet. Durch eine frühzeitige Einbeziehung aller Beteiligten in den einzelnen Planungsphasen sowie durch ein stringentes Projektmanagement sollen Zeit- und Reibungsverluste soweit wie möglich minimiert werden. Es ist vorgesehen, dass einzelne Planungsstufen zum jeweils frühestmögli-chen Zeitpunkt, ggf. separat für einzelne Teilabschnitte oder auch parallel laufend, bearbeitet werden sollen.
Wesentliche Bearbeitungszeiträume werden allerdings auch durch komplexe rechtliche Vorgaben bestimmt. Dies ist weder durch zusätzliches Personal noch durch besser koordinierte Abläufe zu beeinflussen.
Berlin, den 19. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Feb. 2016)
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