Bahnverkehr + Regionalverkehr + Flughäfen: Dresdner Bahn in Berlin Lichtenrade Der Flughafen-Express braucht vielleicht bis 2030, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/dresdner-bahn-in-berlin-lichtenrade-der-flughafen-express-braucht-vielleicht-bis-2030,10809148,30665060.html

Jetzt wird es spannend: Die #Baugenehmigung für eines der umstrittensten Verkehrsprojekte in Berlin soll Mitte des Jahres da sein. Doch Anwohner der geplanten #Dresdner Bahn in #Lichtenrade kündigen Klagen an. Damit wird sich ein Streit, der seit Jahren schwelt, bald zuspitzen.
Der Streit um die Dresdner Bahn, das größte #Bahnbauprojekt im Süden Berlins, spitzt sich zu. Nach Informationen des Senats erhält die Deutsche Bahn (#DB) in absehbarer Zeit die Genehmigung für einen Streckenbau ohne #Tunnel in Lichtenrade. „Das #Eisenbahn-Bundesamt möchte den Planfeststellungsbeschluss, der von einer ebenerdigen Führung ausgeht, spätestens Mitte des Jahres fassen“, sagte Andreas Geisel (SPD), Senator für Stadtentwicklung, der Berliner Zeitung. Damit kündigt sich eine Verschärfung des Konflikts an. Denn Anwohner der vorgesehenen Fern- und Regionalzugstrecke wollen klagen.
BER, Staatsoper, Museumsinsel – in Berlin gibt es einige Projekte, bei denen Zeitpläne aus dem Ruder gelaufen sind. Doch keines toppt den geplanten Neubau der Dresdner Bahn. Das Vorhaben geriet bereits in der Planungsphase in schwere Turbulenzen. Bis jetzt gibt es weder eine Genehmigung, noch wurde auch nur ein Kubikmeter Boden bewegt. Nicht viele Bauprojekte dümpeln schon …

Bahnverkehr + Güterverkehr: Güterbahnhof Greifswalder Straße: Ein Deal, der Fragen aufwirft, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es richtig, dass bei Grundstücken aus Bahnbe-sitz, die nicht mehr für Bahnbetriebszwecke benötigt werden, die Kommune nach der Freistellung von Bahnbe-triebszwecken ein Vorkaufsrecht hat? Wenn ja, wie ist dieses Vorkaufsrecht geregelt, wer übt es im Land Berlin jeweils aus und an welche weiteren Bedingungen ist es geknüpft? Zu 1.: Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit: „Die Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme des Vor-kaufsrechtes durch das Land Berlin sind die §§ 24 und 25 Baugesetzbuch. Nur bezüglich dieser Vorkaufsrechte erfolgt eine Prüfung durch den Bezirk. Es bestand zu keinem Zeitpunkt ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch für Flächen im Bereich des ehemali-gen #Güterbahnhofs #Greifswalder Straße.“ 2. Was ist beim Verkauf eines Grundstückes, das für #Bahnbetriebszwecke benötigt wird, von einem Bahnbe-triebsunternehmen an ein Unternehmen ohne Bahnbe-triebszweck zu beachten? 3. Welchen Gesellschaftszweck hatte die „Bahnge-lände Greifswalder Straße GmbH“ zum Zeitpunkt des Verkaufs? Wurde der Gesellschaftszweck in den Jahren 2011 oder 2012 geändert? 4. Ist es richtig, dass ein erstes Teilstück des ehema-ligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße im Jahr 2011 an die „Bahngelände Greifswalder Straße GmbH“ verkauft worden ist? Wenn ja, wann genau wurde das Grundstück verkauft und wann übertragen? 5. Wurde dieses Grundstück verkauft, bevor die Frei-stellung von Bahnbetriebszwecken stattgefunden hatte? Zu 2. – 5.: Über die Grundstücksgeschäfte der Deut-schen Bahn AG und deren Tochterunternehmen mit priva-ten Dritten hat der Senat keine Kenntnis. Insofern liegen dem Senat auch keine Erkenntnisse über die bahninternen Verfahrensvorgaben, die vereinbarten Konditionen oder den Gesellschaftszweck der privaten Erwerber vor. 6. Wann genau wurde die Freistellung von Bahnbe-triebszwecken beantragt und wann wurde sie genehmigt? Zu 6.: Ein erster Antrag auf Freistellung von Bahnbe-triebszwecken wurde am 14.01.2011 gestellt. Antragstel-ler war die DB Netz AG, vertreten durch die DB Services Immobilien GmbH. Der Antrag, bekannt gemacht vom #Eisenbahn-Bundesamt im elektronischen #Bundesanzeiger am 11.04.2011, umfasste die Flurstücke 62 tw. der Flur 216, 83 tw. der Flur 217 und 111 tw. der Flur 317. Den Trägern der Landes- und Regionalplanung, Gemeinden und Eisenbahninfrastrukturunternehmen wurde bis 23.05.2011 Gelegenheit gegeben, sich zur beantragten Freistellung zu äußern. Laut Antrag sollten die freizustel-lenden Flächen in das Eigentum der Bahngelände Greifs-walder Straße GmbH übergehen. Die bezeichneten Flä-chen wurden mit Bescheid vom 22.06.2011 von Bahnbe-triebszwecken freigestellt. Ein zweiter Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebs-zwecken wurde mit Datum 11.04.2013 beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt. Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Freistellungantrag am 27.05.2014 im elektronischen Bun-desanzeiger bekannt gegeben. Den Trägern der Landes- und Regionalplanung, Gemeinden und Eisenbahninfra-strukturunternehmen wurde bis 07.07.2014 Gelegenheit gegeben, sich zur beantragten Freistellung zu äußern. Dem Antrag der DB Services Immobilien GmbH, NL Berlin Liegenschaftsmanagement im Auftrag der DB Netz AG vom 11.04.2013 für die Flurstücke 223, 238, 234, 229, 235 der Flur 217, Flurstücke 189, 180, 177 tw., 178, 183, 184 der Flur 317 und Flurstücke 131, 128, 130 der Flur 216 war zu entnehmen, dass die von Bahnbetriebs-zwecken freizustellende Fläche an die Bahngelände Greifswalder Straße GmbH mit Sitz in Berlin verkauft worden ist. Nach Kenntnisstand des Senats wurde über die Freistellung für die hier beantragten Flurstücke seitens des Eisenbahn-Bundesamtes bisher nicht entschieden. 7. Wenn das Grundstück erst nach Freistellung von Bahnbetriebszwecken stattgefunden hat: wie wurde ggf. das Vorkaufsrecht mit welchem Ergebnis wahrgenom-men? 8. Ist es richtig, dass ein weiteres Teilstück des ehe-maligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße im Jahr 2012 in einem ähnlichen Vorgehen an die „Bahngelände Greifswalder Straße GmbH“ veräußert worden ist? Wenn nein, unter welchen Umständen fand dieser Verkauf statt und warum wurde nunmehr kein Vorkaufsrecht wahrge-nommen? Wann hat der Verkauf genau stattgefunden? Wann genau wurde die Freistellung von Bahnbetriebs-zwecken beantragt und wann wurde sie genehmigt? Zu 7. – 8.: Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit, dass für die beiden 2010 und 2011 zwischen der DB Netz AG und der Bahngelände Greifswalder Straße GmbH geschlossenen Kaufverträge am 12.01.2011 bzw. 29.12.2012 Negativzeugnisse erteilt wurden. Hinsichtlich der Frage nach dem eisenbahnrechtlichen Status der von der DB Netz AG veräußerten Flächen wird ergänzend auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 11. No-vember 2014 (Drucksache 17/14 919) zu den Eigentums-verhältnissen und dem Planungsstand der ehemaligen Güterbahnhofsflächen verwiesen. Berlin, den 09. März 2015 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2015)

Bahnverkehr: In Berlin-Wilmersdorf und Berlin-Tempelhof Züge sollen auch neben dem S-Bahnring rollen, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/in-berlin-wilmersdorf-und-berlin-tempelhof-zuege-sollen-auch-neben-dem-s-bahnring-rollen/11341730.html Willkommen im #Eisenbahn-Parallel-Universum: Die #Bahn will die alten #Gütergleise zwischen #Tempelhof und #Halensee wieder nutzen, um Züge umleiten zu können. Auch #Oberleitungen werden gebaut. Wann es losgeht? Ab August. Die Gleise sind seit Jahren überwuchert; abschnittsweise sind sie sogar herausgerissen. Jetzt will die Bahn auf dem #Südring die Gleise für den Güterverkehr parallel zur S-Bahn wieder aufbauen. Seit 2001 ruht hier zwischen Halensee und Tempelhof der Betrieb. Damals mussten Teile des Rings für den Bau der Nord-Süd-Fern-Verbindung unterbrochen werden. Förmlich stillgelegt ist die Strecke aber nicht. Sie ist immer noch für den Bahnbetrieb zugelassen. Deshalb kann die Bahn die Gleise ohne neues Genehmigungsverfahren wieder legen und befahren. Zunächst auch ohne Lärmschutz. Tausende Menschen wohnen an der Strecke Mehrere tausend Menschen wohnen an der Strecke, auf der heute nur S-Bahnen fahren. Krach kommt auch von der Stadtautobahn. Dort soll es allerdings, wie berichtet, ein Lärmschutzprogramm geben. Die Arbeiten sollen nach Angaben der Bahn im August mit ersten Maßnahmen an der Überführung Gotenstraße in Schöneberg beginnen. Auch an der Blissestraße in Wilmersdorf stehen Arbeiten an der Brücke auf dem Programm. Ende 2017 sollen wieder Züge auf den …

Bahnindustrie: VDB: Vereinfachte Zulassung modernisierter Bestandsfahrzeuge

http://www.lok-report.de/ Mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Vereinbarung am 19. Dezember 2014 in Berlin schließen #Bahnindustrie, #Deutsche Bahn, #Eisenbahn-Bundesamt und das #Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Lücke in der neuen #Zulassungspraxis von Schienenfahrzeugen in Deutschland. Die im Juni 2013 vereinbarte Reform der #Zulassungsverfahren konzentrierte sich bislang auf die Erstzulassung fabrikneuer #Schienenfahrzeuge. Von nun an werden auch modernisierte oder umgebaute Bestandsfahrzeuge nach den vereinfachten Verfahren der Zulassungsreform behandelt. Mit der Neuregelung dehnt der Eisenbahnsektor die reformierte Zulassungspraxis in Deutschland nun auf weitere Anwendungsfelder aus. Zuvor hatten heute Staatssekretär Michael Odenwald aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Dr. Heike Hanagarth, Vorständin Technik der Deutschen Bahn AG, Gerald Hörster, Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes, Dr. Martin Lange, Präsident des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V., und weitere Akteure des Eisenbahnsektors eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. „Die Schienenfahrzeughersteller haben in diesem Jahr gute Erfahrungen mit der neuen Zulassungspraxis von Neufahrzeugen gemacht“, erklärte Dr. Martin Lange. „Das neue Zulassungsregime hält bislang, was wir erwartet haben. Umso wichtiger ist es, dass nun auch einvernehmliche Verfahren für den Umgang mit modernisierten Bestandsfahrzeugen bei der Zulassung gefunden worden sind. Aber auch hier gilt: Die neue Regelung muss so schnell wie möglich in einen gesetzlichen Rahmen gefasst werden“, so Dr. Lange. „Nachrüstungen im Schienenverkehr wie Klimaanlagen, Bremssysteme oder auch die nachträgliche Ausrüstung mit der europäischen Leit- und Sicherungstechnik ETCS werden jetzt wieder zu einem berechenbaren Vorhaben“, sagte VDB-Geschäftsführer Axel Schuppe (Pressemeldung VDB, 22.12.14).

Bahnindustrie: Stadler: Neue Stadler-Regionaltriebzüge erhalten Zulassung

http://www.lok-report.de/ Am 3. Dezember wurde vom #Eisenbahn-#Bundesamt die #Zulassung für die #Mischtraktion des Niederflurtriebzugs #FLIRT der DB #Regio AG mit dem Doppelstocktriebzug #KISS der #Luxemburgischen Staatsbahn #CFL erteilt. Die beiden Triebzüge können nun gekoppelt auf der Strecke Koblenz-Trier in Rheinland-Pfalz verkehren. Die Mischtraktion eines Doppelstocktriebzuges mit einem einstöckigen Triebzug ist erstmalig und einmalig. Ulf #Braker, Geschäftsführer der #Stadler #Pankow GmbH, sagt: „Damit haben wir Neuland betreten. Erstmals werden Triebzüge unterschiedlichen Typs von zwei europäischen Staatsbahnen gemeinsam betrieben. Das ist vor allem eine sehr gute Nachricht für die Reisenden in beiden Ländern. Den Auftrag zum Bau der Züge für diese einzigartige länderübergreifende Kooperation erhalten zu haben, ist eine besondere Anerkennung des technischen Know-hows der Stadler Pankow GmbH.“

Die DB Regio AG hatte bei Stadler Pankow 28 fünfteilige elektrische Niedertriebzüge für den Einsatz in Rheinland-Pfalz bestellt. Dieser FLIRT der 3. Generation kann bis zu 160 km/h schnell fahren und zählt mit Erfüllung der Crashnorm EN15227 zu den sichersten Zügen seiner Klasse. Neu sind die türlosen Mittelwagen, die eine komfortable Ruhezone schaffen. Der FLIRT verfügt über 248 Sitzplätze in der 2. und 23 Sitzplätze in der 1. Wagenklasse. Die Luxemburgische Staatsbahn CFL bestellte bei Stadler Pankow für den Betrieb in Luxemburg und grenzüberschreitend nach Deutschland acht dreiteilige elektrische Doppelstocktriebzüge des Typs KISS. Sie verfügen über je 284 Sitzplätze, darunter 29 in der 1. Klasse, sowie großzügige Mehrzweckbereiche. Auch in Schleswig-Holstein geht es voran – die FLIRT für die Nordbahn haben die Zulassung für den Fahrgastbetrieb erhalten. Erstmalig wurde der TÜV Nord beauftragt, als Designated Body (DeBo), die technischen Prüfungen gemäß des neuen vereinfachten Zulassungsprozesses durchzuführen. Die BeNEX GmbH hatte bei Stadler Pankow sieben fünfteilige sowie acht sechsteilige Elektrische Niederflurtriebzüge vom Typ Flirt bestellt. Der FLIRT ist mit maximal 160 km/h unterwegs und verfügt über eine hohe Antriebsleistung. Der Fahrgastbereich ist klimatisiert und barrierefrei. Die Zulassung für die Doppeltraktion der neuen FLIRT Triebzüge für das Netz der Haard-Achse in Nordrhein-Westfalen liegt ebenso vor. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für die Betriebsaufnahme durch DB Regio NRW erfüllt (Pressemeldung Stadler, 12.12.14).

Strausberg: Sechs Kilometer hin und her Berlin ist eine Insel, Serie – Teil 18: In Strausberg ist die Eisenbahn ein Inselbetrieb – sie ist vom überregionalen Eisenbahnnetz getrennt, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article130921190/Sechs-Kilometer-hin-und-her.html Der Vorschlag von Dietrich Gohlke lautete: Treffpunkt am Bahnhof #Vorstadt. Dort steht er nun, ein schlaksiger 74-Jähriger mit sanften Gesichtszügen und einer Aktentasche unter dem Arm. Zugegeben, es war nicht gleich klar, was Gohlke mit „Vorstadt“ meinte. Denn den Namen gibt es nicht mehr, nicht offiziell. Heute heißt es Haltestelle -Bahnhof, denn nur ein paar Meter entfernt verkehrt die -Bahn. Doch hier ist auch der südlichste Zipfel dieser Insel nordöstlich von Berlin. Hier fährt die #Strausberger #Eisenbahn. Für Gohlke heißt die Station, von der aus die Reise losgeht, immer noch Bahnhof Vorstadt. „Das war bis in die 50er-Jahre hinein noch so“, sagt er und holt zum Beweis einen alten #Streckenplan aus der Tasche. Gohlke ist das Gedächtnis dieser Linie, deren Zug in diesem Moment einfährt. Der ehemalige Elektrotechniker hat an einem Fachbuch mitgearbeitet. Er kennt jede Schwelle, jede Biegung und natürlich auch den Fahrzeugführer, den er per Handschlag begrüßt. Die Tür schließt sich. Die Straßenbahn rollt mit einem zarten Summen an und taucht in den Wald ein. Der dichte Bewuchs lässt kaum einen Lichtstrahl hindurch. Es hat etwas Märchenhaftes. Nur ein Gleis führt auf der sechs Kilometer langen Linie #89 bis zur Endhaltestelle #Lustgarten. Früher gab es noch eine Anbindung an das überregionale Eisenbahnnetz, aber: „Vor zehn Jahren hat die Deutsche Bahn den Güterverkehr auf der Strausberger Eisenbahn …

S-Bahn: Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (V) – Lärmschutz für betroffene Anwohner?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Bereichen entlang der #Bahntrasse zwischen dem Bahnhof #Spandau und der Landesgrenze sind an der Trasse der #Hamburger Bahn zu welchem Zeitpunkt in der Vergangenheit #Lärmschutzwände installiert worden?

Antwort zu 1: Die zweigleisige Strecke Hamburg- Berlin wurde im Planfeststellungsabschnitt Spandau (West) – #Albrechtshof in den Jahren 1994/95 auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses des #Eisenbahn- #Bundesamtes vom 15.08.1994 ausgebaut und elektrifiziert. Gegenstand des Vorhabens war damals der Aufbau eines – für die Aufnahme von vier Gleisen geeigneten – Bahndamms mit zwei auf der Südseite des Damms trassierten Fernbahngleisen und Oberleitungen sowie die Aufhebung der niveaugleichen Bahnübergänge und deren Ersetzung durch Eisenbahnüberführungen. Über die aus diesem Anlass zu treffenden Lärmvorsorgemaßnahmen hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) durch den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.1996 entschieden. Dieser sieht im wesentlichen durchgehende Lärmschutzwände mit bis zu 2 m Höhe auf der Südseite der Trasse und nördlich der Trasse Lärmschutzwände nur im Bereich der neu gebauten Eisenbahnüberführungen vor. Wann genau diese Lärmschutzwände durch die Deutsche Bahn AG errichtet wurden, entzieht sich der Kenntnis des EBA. Frage 2: Welche anderweitigen Lärmschutzmaßnahmen sind in welchen Bereichen entlang der Bahntrasse Hamburger Bahn zwischen dem Bahnhof Spandau und der Landesgrenze zu welchem Zeitpunkt in der Vergangenheit installiert worden? Antwort zu 2: Der Planfeststellungsbeschluss vom 20.12. 1996 sieht im gesamten Planfeststellungsabschnitt als weitere Lärmvorsorgemaßnahme das besonders überwachte Gleis vor. Für ein nördlich der Trasse gelegenes Gebäude (Finkenkruger Weg 70) ist außerdem passiver Schallschutz angeordnet worden. Frage 3: Welche rechtliche Voraussetzung war für diese Maßnahme gegeben und weshalb wurden nicht entlang der gesamten Bahntrasse Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt? Antwort zu 3: Rechtsgrundlage für die im Beschluss vom 20.12.1996 getroffenen Lärmvorsorgemaßnahmen ist die 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-Verordnung). Beim Ausbau einer vorhandenen zweigleisigen Strecke bestehen Ansprüche auf Schallschutz nur für denjenigen Immissionsorte, bei denen sich infolge des Vorhabens der Beurteilungspegel um grundsätzlich mindestens 3 dB(A) erhöht (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 der 16. BImSchV). Dies war bei vielen Immissionsorten südlich der Trasse der Fall, weil die Trasse gegenüber ihrer bisherigen Lage um ca. 10 m nach Süden verschoben wurde. Bei den Immissionsorten nördlich der Trasse war in der Regel keine hinreichende Erhöhung des Beurteilungspegels in der Schalltechnischen Untersuchung ermittelt worden, weil die Trasse nach der Realisierung des Vorhabens von der Bebauung weiter entfernt verläuft. Lärmerhöhungen auf der Nordseite stellte die Schalltechnische Untersuchung jedoch auch bei solchen Immissionsorten nördlich der Trasse fest, die im Umfeld der neuen Eisenbahnüberführungen lagen, weil hier nunmehr der Brückenzuschlag von 3 dB(A) bei der Lärmberechnung zu berücksichtigen war. Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner der Trassennordseite erhoben damals Klage gegen den Beschluss vom 20.12.1996 mit dem Ziel, ebenfalls Lärmvorsorgemaßnahmen zu erhalten. Die Klagen wurden durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.03.1999 (Az. BVerwG 11 A 9.97) abgewiesen. Frage 4: An welchen Stellen entlang der Trasse der Hamburger Bahn werden verbindlich zusätzliche Lärmschutzwände fest installiert, für den Fall, dass die S-Bahn über den Bahnhof Spandau hinaus bis ins Falkenhagener Feld (entlang der Seegefelder Straße und der Bötzowbahn) verlängert wird? Frage 5: An welchen Stellen entlang der Trasse der Hamburger Bahn werden verbindlich andere Lärmschutzmaßnahmen (welche?) fest installiert, für den Fall, dass die S-Bahn über den Bahnhof Spandau ins Falkenhagener Feld verlängert wird? Antwort zu 4 und 5: Eine verbindliche Aussage kann weder der Senat von Berlin noch das Eisenbahn- Bundesamt geben. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um eine verbindliche Entscheidung über die zu treffenden Lärmvorsorgemaßnahmen im Fall einer Verlängerung der S-Bahn über Spandau hinaus zu erwirken: a) Erstellung einer technischen Planung mit einer Trassierung des oder der S-Bahngleise parallel zur Strecke Hamburg – Berlin (Strecke Nr. 6100) und/oder entlang der Bötzowbahn b) Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung c) Erstellung von Planfeststellungsunterlagen für den Neubau des oder der S-Bahngleise d) Antrag der Deutschen Bahn Netz AG bzw. der Havelländischen Eisenbahn (HVLE) zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens e) Entscheidung durch einen Planfeststellungsbeschluss des EBA f) ggf. gerichtliche Klageverfahren. Frage 6: Welche Rechtsgrundlagen und welche weiteren Voraussetzungen, wie z.B. Grenzwerte, wären für diese Maßnahmen bei Verlängerung der S-Bahn gegeben? Antwort zu 6: Im Falle des Neubaus eines oder zweier S-Bahngleise würde der vorhandene Schienenweg um ein oder zwei zusätzliche Gleise erweitert. In solchen Fällen greift nach der 16. BImSchV eine andere Schallbetrachtung als in den Fällen des Ausbaus bestehender Strecken. Im Falle einer Erweiterung haben die Anwohner gemäß § 1 Abs. 2 Ziffer 1 der 16. BImSchV unmittelbar einen Anspruch auf Einhaltung der Grenzwerte nach § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV. Dies dürfte zu zusätzlichen Lärmvorsorgeansprüchen führen. Aussagen dazu, welche konkreten Maßnahmen hieraus resultieren würden, wären aus heutiger Sicht rein spekulativ. Auf die Antwort zu 4 und 5 wird verwiesen. Frage 7: Mit welchen Kosten wird für die Errichtung der Lärmschutzmaßnahmen gerechnet und wer trägt die Kosten für die Errichtung der Lärmschutzmaßnahmen? Antwort zu 7: Die Höhe der Kosten für die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen kann erst nach Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens und den im Planfeststellungsbeschluss festgelegten zu treffenden Lärmschutzvorsorgemaßnahmen beziffert werden. Die Kosten trägt in der Regel der Vorhabensträger. Frage 8: Werden anliegende Anwohner an den Kosten beteiligt, oder erfolgt in einer anderen monetären oder nicht-monetären Art eine Belastung der Anwohner? Antwort zu 8: Nein. Frage 9: Welche Erwartungshaltung an die Wirkung der Lärmschutzmaßnahmen bestehen und wie sind diese quantifizierbar? Antwort zu 9: Lärmschutzmaßnahmen werden gemäß 16. BImSchV zum Schutz vom Verkehrslärm Betroffener entlang von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen bei Bau oder wesentlichen Änderungen angeordnet. Ziel ist die Einhaltung der in der 16. BImSchV genannten Grenzwerte. Berlin, den 30. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senator für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)

S-Bahn: Ursache gefunden, aber nicht gemeldet, aus MOZ

http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1304606/ Hennigsdorf (MZV) Knapp zwei Jahre nach dem #Tegeler -Bahn-Unglück sind die #Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft noch immer nicht beendet. Begründet wird dies mit dem noch fehlenden Bericht der #Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes. Im Internet jedoch ist dieses Papier seit acht Monaten jedem zugänglich.

Dem 27 Seiten starken Bericht ist zu entnehmen, dass nicht technisches, sondern menschliches Versagen zu dem Unglück auf der S-Bahn-Linie 25 am 21. August 2012 in Tegel geführt hat. Dabei wurden sechs Menschen, die in Richtung Hennigsdorf unterwegs waren, leicht verletzt. Wie aber kann es angehen, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen nicht abschließen kann, weil ihr der jedem zugängliche Bericht nicht vorliegt? „Das muss förmlich abgearbeitet werden“, argumentiert Thomas Fels, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Förmlich heißt in diesem Fall: Die den Fall bearbeitende Staatsanwältin kann einen solchen Bericht nicht einfach aus dem Internet ausdrucken. Es gelte, den Dienstweg einzuhalten. Dafür ist laut Fels in diesem Fall folgendes Prozedere vorgesehen: „Der Bericht muss von der …

S-Bahn + Regionalverkehr + Bahnverkehr: Berlins Lebensader führt über 64 Brücken und 731 Rundbögen Wenn es sie nicht schon gäbe, dann müsste sie schleunigst gebaut werden: eine Gleisstrecke quer durch Berlin, über die beinahe alle Orte der Stadt bequem und umweltfreundlich mit der Bahn erreicht werden können., aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article130092828/Berlins-Lebensader-fuehrt-ueber-64-Bruecken-und-731-Rundboegen.html Doch die Idee für eine solche Lebensader hatten vorausschauende #Baumeister und #Verkehrspolitiker schon vor mehr als 140 Jahren. Damals, um 1870, war die Reichshauptstadt Berlin bereits über acht #Strecken per #Eisenbahn mit vielen Städten im wirtschaftlich aufstrebenden Deutschland verbunden. Doch die Linien endeten jeweils in einem eigenen #Kopfbahnhof. Zur Weiterfahrt von einem anderen Bahnhof mussten die Reisenden erst zeitraubende und unbequeme Droschkenfahrten unternehmen.

Ein Manko, das die private Deutsche Eisenbahngesellschaft 1872 mit dem Bau einer „#Stadtbahn“ vom #Frankfurter Bahnhof im Osten (heute Ostbahnhof) über Charlottenburg bis nach Potsdam im Westen beseitigen wollte. Als Väter der „Stadtbahn“ gelten August Orth (1828–1901) und Ernst Dircksen (1830–1899). Obwohl es zu ihrer Zeit keinen nennenswerten Autoverkehr gab, hatten sie bereits die Idee, die Schienen für die neue Strecke kreuzungsfrei über alle Straßen und Wasserwege zu führen. Möglich war dies nur durch den Bau einer Vielzahl von …

Bahnverkehr: Wohl doch kein Tunnel für die Dresdner Bahn, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-lichtenrade-wohl-doch-kein-tunnel-fuer-die-dresdner-bahn/9876350.html

Die Hoffnungen der #Lichtenrader, die #Dresdner Bahn werde beim Streckenausbau in den #Untergrund verlegt, schwinden. Geprüft wird derzeit nur die oberirdische Variante. Für den Bau eines #Tunnels beim Ausbau der Dresdner Bahn durch Lichtenrade, wie ihn Anwohner fordern, gibt es derzeit keine Chance. Anfang des Jahres hatten angebliche Aussagen von Bahnchef Rüdiger Grube die Hoffnung geweckt, dass ein Tunnel möglich sei. Jetzt teilte ein Sprecher mit, die Bahn habe mit ihren Partnern die Vor- und Nachteile einer Tunnellösung im Streckenabschnitt Lichtenrade diskutiert. Man habe sich anschließend darauf verständigt, zunächst die Entscheidung des #Eisenbahn-#Bundesamtes „über die #Genehmigungsfähigkeit der oberirdischen Streckenführung im Abschnitt Lichtenrade abzuwarten“. Die Bahn stelle sich vor, dass die Entscheidung bis Jahresende vorliegen könnte. Das Eisenbahn-Bundesamt prüft dabei weiter nur die oberirdische Variante beim Streckenausbau, die …