Infrastruktur: Denkmalschutz bei Bahnanlagen in Berlin, aus Senat

15.03.2023

  1. Wie viele #Bahnhofsanlagen (#Bahnhöfe, #Brücken etc.) sind in Berlin #denkmalgeschützt? (Bitte um Auflistung der Standorte)

Zu 1.:

Die Anlagen und deren Standorte sind in der Berliner #Denkmalliste, die vom Landesdenk- malamt ständig fortgeschrieben wird, aufgeführt.

In der Berliner Denkmalliste gibt es 141 Einträge (#Denkmallistenpositionen), die zu Bahn- anlagen gehören.

Diese Denkmallistenpositionen können dem beiliegenden Dokument entnommen werden.

  • Wird der #Denkmalschutz bei Bahnanlagen zentral bearbeitet? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?

Zu 2.:

Das #Denkmalschutzgesetz gilt grundsätzlich auch für Bahnanlagen, insofern greifen hier die üblichen Regelungen, nach denen die zuständigen unteren Denkmalschutzbehörden in

den Bezirksämtern Ordnungsbehörden sind. Das trifft insbesondere für alle Anlagen zu, die nicht dem unmittelbaren Verkehr dienen, wie Bahnhofsgebäude, Werbeanlagen auf Bahn- steigen und Ähnliches. Eine zentrale Bearbeitung findet hier nicht statt; das Einvernehmen wird jeweils mit dem Landesdenkmalamt hergestellt.

Für alle unmittelbar dem Verkehr dienenden Anlagen, die den Regelungen des Allgemei- nen Eisenbahngesetzes unterliegen und insbesondere für Plangenehmigungs- und Planfest- stellungsverfahren sind die Denkmalbehörden lediglich Träger öffentlicher Belange. Die Entscheidungen werden durch das Eisenbahnbundesamt gefällt.

Die Belange des Denkmalschutzes werden für diese Aufgabe im Landesdenkmalamt zent- ral wahrgenommen.

  • Finden regelmäßige Gespräche mit der Deutschen Bahn AG statt, um Probleme mit dem Erhalt von Bahn- anlagen zu thematisieren und Maßnahmen zu besprechen? Wenn ja in welcher zeitlichen Folge und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?

Zu 3.:

Der Senat führt regelmäßige Gespräche mit Verkehrsinfrastrukturinhabern.

Die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DB AG) teilt sich in streng getrennte Geschäftsbe- reiche, die selbständig agieren – DB Netz für Bahnanlagen, Brücken usw., DB Station und Service für die Bahnhöfe, DB Fernverkehr für den Betrieb der Inter City Express (ICE)-Flotte einschließlich der zugehörigen Wartungs- und Abstellanlagen u.a.

Mit den jeweiligen Vorhabenträgern finden zum Teil intensive Abstimmungen statt, zum Bei- spiel seinerzeit Bahnhof (Bhf.) Ostkreuz, Karlshorst, gegenwärtig Bhf. Schöneweide, Bhf. Kö- penick, Abstellanlage Schönholz, die im Rahmen der erteilten EBA-Genehmigung saniert werden.

Für die Bahnhöfe ist bundesweit eine gemeinsame Initiative der Arbeitsgruppe Industrie- denkmalpflege der Vereinigung der Denkmalbehörden in den Ländern und DB Station und Service gestartet, um die Kommunikation zwischen Bahn und Denkmalpflege zu verbessern. Eine erste Zusammenkunft fand im Januar statt und soll verstetigt und nach Möglichkeit auch auf DB Netz ausgedehnt werden.

  • Ist den Behörden beispielsweise bekannt, dass die #Fußgängerbrücke über die #Elsenstraße zwischen Haus- nummer 104 und 106, immerhin Bestandteil der Gesamtanlage „ Brücken und Bahndamm der Berlin-Gör- litzer Eisenbahn“ , seit Jahren verfällt und in einem erbärmlichen Zustand ist?

Zu 4.:

Der Zustand der Brücken und Widerlager ist bekannt.

  • Sehen die Denkmalschutzbehörden im vorliegenden Fall eine Gefährdung des Denkmalschutzes? Wenn nein, warum nicht?

Zu 5.:

Der Denkmalschutz der Brücken ist nicht gefährdet, eine Gefährdung des Bestandes der Brücken kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Brücken sind vergleichbar mit den #Yorckbrücken, die für die Park- und Fahrradverbindungen hergerichtet wurden und wer- den. Die Überbauten, die für die großen Lasten des schweren Eisenba hnverkehrs ausge- legt sind, können problemlos für den Fußgänger- und Fahrradverkehr ertüchtigt werden.

  • Was tut die Denkmalschutzbehörde, um den Denkmalschutz der Brücke sicherzustellen? Welche Pflichten wurden dem Eigentümer auferlegt?

Zu 6.:

Aus Sicht der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ist der Erhalt des Denkmals nicht grundsätzlich gefährdet. Es besteht mittelfristiger Handlungsbedarf aufgrund von Vanda- lismus, Rost und schadhaftem Mauerwerk. Deshalb ist die untere Denkmalschutzbehörde auf die Deutsche Bahn AG zur Erörterung der weiteren Vorgehensweise zugegangen. Die Pflicht zum Erhalt des Denkmals, zu Instandhaltungsmaßnahmen und gegebenenfalls zur fach- und denkmalgerechten Instandsetzung ergibt sich aus den Bestimmungen des Berli- ner Denkmalschutzgesetzes.

Bahndamm, Widerlagen und Überbauten gehören der DB, die jedoch diese Flächen und Anlagen an das Land Berlin abgeben möchte und damit kein Interesse an einer Investition hat. Bei Übernahme durch das Land muss sichergestellt werden, dass denkmalpflegerische Belange berücksichtigt werden.

Es muss betont werden, dass es in Zukunft vermutlich nur noch möglich sein wird, die für den Bahnverkehr nicht mehr benötigten Brücken denkmalverträglich zu erhalten, hier also eine Chance für Berlin besteht, und nicht ein Problem.

Berlin, den 14.03.2023 In Vertretung

Gerry Woop

Senatsverwaltung für Kultur und Europa

www.berlin.de