http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1740 Die #BVG hat in Zusammenarbeit mit der #Willkommensinitiative „#Moabit hilft!“ ein #Faltblatt mit den wichtigsten Informationen zur Nutzung von #Bussen und #Bahnen auf #Arabisch und #Englisch produziert. Dank der reibungslosen Kooperation und dem großen Engagement aller Beteiligten konnte das anspruchsvolle Vorhaben in nur einer Woche realisiert werden. Bereits im Laufe des heutigen Freitags wird die Erstauflage von 5000 Exemplaren an die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern von „Moabit hilft“ am Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) in der Turmstraße ausgeliefert, die dort den unmittelbaren Kontakt zu allen ankommenden Flüchtlingen bei deren Registrierung haben, und sich um die Verteilung der Faltblätter kümmern. Das Faltblatt enthält alle wesentlichen Informationen zum öffentlichen Nahverkehr in Berlin, zu den wichtigsten Ticketarten und praktische Hinweise zu deren Nutzung, beispielsweise zur Entwertung. In einem eigens überarbeiteten Netzplan sind die wichtigsten Anlaufstellen für Flüchtlinge markiert, die jeweiligen Fahrhinweise finden sich ebenfalls in Arabisch und Englisch in einer Legende. Auf Wunsch der Helferinnen, Helfer und Flüchtlinge wurden außerdem die wichtigsten Bahnhofsnamen zum Teil phonetisch ins Arabische übersetzt, sodass Flüchtlinge, die keine lateinischen Buchstaben lesen können, sich über das Hören ebenfalls orientieren können. Ein besonderer Punkt an der Zusammenarbeit: Alle Übersetzungen hat Ebrahim Kadour – selbst erst vor wenigen Wochen als Flüchtling aus Syrien in Berlin angekommen – gemeinsam mit Rafael Sanchez von „Moabit hilft!“ angefertigt. Beide investierten dafür ein ganzes Wochenende unentgeltliche Arbeit. Auch die Auswahl der Anlaufstellen und der wichtigsten Bahnhöfe wurde in enger Abstimmung zwischen der BVG und „Moabit hilft!“ festgelegt. Die gesamte technische Produktion und Logistik hat die BVG übernommen. „Ehrlich gesagt hätte ich nicht erwartet, dass die BVG so flexibel und schnell helfen kann“, sagt Rafael Sanchez. „Umso mehr bin ich von dem Ergebnis begeistert. Dieses Faltblatt erleichtert die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sehr, vor allem ist es aber eine immense Hilfe für die Menschen, die aus dem arabischen Raum als Flüchtlinge in unsere Stadt kommen.“ „Ich freue mich sehr, dass wir mit diesem tollen Produkt nun einmal mehr ganz konkrete Hilfe leisten können“, sagt Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorstandsvorsitzende der BVG. „Wir engagieren uns seit Wochen sehr stark, leisten an vielen Stellen schnelle und unbürokratische Hilfe. Wir stellen täglich Busse und Fahrer für Sonderfahrten zwischen Behörden und Unterkünften bereit, leisten der Polizei Sicherheitshilfe, haben ein Expertenteam für die Bewertung von Immobilien für Unterkünfte zur Verfügung gestellt und darüber hinaus auch angeboten, berufliche Perspektiven für Flüchtlinge zu schaffen. Seit dieser Woche läuft außerdem eine unternehmensweite Spendenaktion, bei der die Kolleginnen und Kollegen an mehr als einem Dutzend BVG-Standorten Sachspenden abgeben können. Das jetzt fertige Faltblatt ist ein weiterer, wichtiger Baustein unseres Engagements. Ich danke allen, die das in so kurzer Zeit möglich gemacht haben.“
Source: BerlinVerkehr
Schlagwort: Bussen
BVG: Erneuter Streik bei der DB: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Angebot der BVG
http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1570
Mit #Bussen und #Bahnen der #BVG werden die Berlinerinnen und Berliner sowie
die zahlreichen Touristen auch bei dem neuerlichen #Lokführerstreik bei der
Deutschen Bahn (DB) mobil bleiben. Von Mittwoch, 2 Uhr, an müssen Bahnreisende
mit massiven Ausfällen im Fern- und #Regionalverkehr, aber auch bei
der Berliner #S-Bahn rechnen. Da die Lokführergewerkschaft GDL erst 48
Stunden vorher darüber informieren will, bleibt das Streikende vorerst offen.
Die #U-Bahnen, Busse und #Straßenbahnen der BVG sind von der Arbeitsniederlegung
nicht betroffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG werden
einmal mehr mit vollem Einsatz dafür sorgen, die Auswirkungen des
Streiks so gering wie möglich zu halten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Angebot der BVG während des
Streiks:
Mit wie vielen zusätzlichen Fahrgästen rechnet die BVG?
Beim jüngsten Streik in der vorletzten Woche nutzten zu Spitzenzeiten im Berufsverkehr
zeitweise 60 Prozent mehr Fahrgäste als üblich die Busse und
Bahnen der BVG. Insgesamt verzeichnete die BVG an den gut fünf Streiktagen
nach vorläufigen Berechnungen ein Plus von ca. fünf bis sechs Millionen
Fahrgästen. Am bevorstehenden Pfingstwochenende müssen sich die Nutzer
von Bussen und Bahnen auf eine besondere Situation einstellen. Nach Einschätzung
der Tourismusbranche werden bis zu zwei Millionen Gäste in Berlin
erwartet, ein großer Teil wird ebenfalls die Angebote des ÖPNV nutzen.
Was rät die BVG den Reisenden?
Reisende sollten sich vorab informieren und in jedem Fall mehr Zeit einplanen.
Die BVG informiert ihre Kunden selbstverständlich über alle Infokanäle
(z.B. elektronische Anzeigetafeln, Laufbänder im Berliner Fenster, im Internet
unter BVG.de oder über die BVG-Twitter-Kanäle) frühzeitig und umfassend
über den Streik. Die Erfahrung der vergangenen Streiks hat gezeigt, dass der
Ersatzfahrplan der S-Bahn stabil und zuverlässig funktionierte. Trotzdem waren
die S-Bahn-Züge im Vergleich zu Bussen und Bahnen der BVG vergleichsweise
leer. Wer kann, sollte also durchaus die S-Bahn nutzen. Fahrgäste,
die diese Möglichkeit nicht haben, etwa weil „ihre Linie“ komplett ausfällt,
können sich in der BVG-Fahrinfo eine alternative Route ohne S-Bahn-
Verbindungen berechnen lassen. Dazu müssen sie nur das Häkchen beim SBahn-
Symbol per Mausklick entfernen. Über aktuelle Entwicklungen und Ersatzfahrpläne
informiert die S-Bahn Berlin unter www.s-bahn-berlin.de.
Bietet die BVG zusätzliche Platzkapazitäten?
Grundsätzlich gilt: Sowohl beim Personal als auch beim Fahrzeugeinsatz werden
in den nächsten Tagen alle Kapazitäten ausgeschöpft. Einfacher ausgedrückt:
Alles, was fahren kann, wird auf den Schienen bzw. den Straßen unterwegs
sein. Insgesamt kann die BVG massive Ausfälle bei der S-Bahn nicht
eins zu eins ausgleichen. Die S-Bahn bewältigt ein Drittel des gesamten
ÖPNV in Berlin.
Welche Auswirkungen hat der Streik auf die BVG?
Die BVG geht von Mehrkosten von ca. 300.000 Euro pro Streiktag aus. Eingerechnet
ist dabei unter anderem der verstärkte Personal- und Fahrzeugeinsatz.
Einen großen Posten macht die erhebliche zusätzliche Belastung der
Fahrzeugflotte und der damit verbundene Verschleiß und Reparaturaufwand
aus. Während und nach den jüngsten Streiks traten vor allem bei der U-Bahn
vermehrt Türstörungen auf, weil Fahrgäste mit Gewalt die Türen aufgehalten
hatten, um sich in bereits volle Züge zu quetschen. Züge mit Türstörungen
müssen aus Sicherheitsgründen aus dem Verkehr gezogen und repariert werden.
Um in der angespannten Situation solche unnötigen Ausfälle zu vermeiden,
appelliert die BVG an alle Fahrgäste, die akustischen und optischen Signale
zum Türen schließen zu beachten und die Türen nicht gewaltsam offen
zu halten oder zu öffnen. Der nächste Zug folgt in der Regel in wenigen Minuten.
Was können die Fahrgäste noch tun, um die Situation zu erleichtern?
Mit etwas Rücksicht und Gelassenheit können alle mithelfen, Stress und Verspätungen
in den kommenden Tagen zu vermeiden. Vor allem wenn Bahnsteige
und Züge voll sind, ist es beispielsweise wichtig, den aussteigenden
Fahrgästen Platz zu lassen. Wer nicht unbedingt darauf angewiesen ist, sollte
während des Streiks auch auf die Mitnahme eines Fahrrads verzichten. „Respekt
und Rücksicht verdienen im Übrigen nicht nur die Mitreisenden oder
Bahnsteignachbarn“, betont BVG-Chefin Nikutta, „sondern auch die Kolleginnen
und Kollegen der BVG, die auf dem Fahrersitz, in den Leitstellen und
Werkstätten, als Servicekräfte oder Call-Center-Mitarbeiter mit großem Einsatz
dafür sorgen, dass die Folgen des Streiks so gering wie möglich bleiben.“
BVG weitet Angebot im Norden aus, aus Berliner Abendblatt
Verkehr: Tram M1 und Bus 250 häufiger nach Niederschönhausen und Rosenthal
Bereits heute platzt die #Straßenbahnlinie #M1 zur Hauptverkehrszeit aus allen Nähten. Grund dafür ist, dass die Bevölkerung im Einzugsbereich der Linie M1 in den vergangenen Jahren rasant gewachsen ist. Und sie wächst weiter.
Daher wird nun das Leistungsangebot von Straßenbahn und #Bussen im #Pankower #Norden erhöht. Die Entlastung erfolgt innerhalb des Korridors der Straßenbahnlinie M1, die sich ab dem Ende ihrer Stammstrecke ab Pastor-#Niemöller-Platz aufteilt: einem Ast nach #Rosenthal-Nord sowie einem Ast zur Endhaltestelle #Schillerstraße.
Takt verdichtet
„Auf der Strecke nach Rosenthal-Nord wurden Fahrgastzählungen durchgeführt. Diese haben ergeben, dass die Linie M1 auf ihren Fahrten um 7 Uhr und 7.20 Uhr im Bereich Rosenthal am stärksten ausgelastet ist. Deshalb wird es zwischen diesen beiden Takten nun eine zusätzliche #Verstärkerfahrt der M1 geben“, teilt Niederschönhausener Abgeordnete Alex Lubawinski (SPD).
Zudem werde nun die #Buslinie #250, die zwischen den Haltestellen Hermann-Hesse-Straße/Waldstraße und dem S- und U-Bahnhof Pankow …
allg.: Brandenburg von Bus und Bahn abgehängt, aus Berliner Morgenpost
http://www.morgenpost.de/newsticker/dpa_nt/regioline_nt/berlinbrandenburg_nt/article140501562/Brandenburg-von-Bus-und-Bahn-abgehaengt.html
#Potsdam – Wegen des fortgesetzten #Streiks bei #Bussen und #Straßenbahnen und des am Dienstag beginnenden Ausstandes der #Lokführer droht Brandenburg auf breiter Linie Stillstand im öffentlichen #Nah- und #Fernverkehr. Die Deutsche Bahn kann nach eigenen Angaben ab Dienstagmorgen nur noch 15 bis 20 Prozent der #Regionalzüge auf die Schiene bringen. Nicht viel besser sieht es für Pendler aus, die normalerweise mit der S-Bahn aus Brandenburg zur Arbeit nach Berlin fahren. Hier sollen nur ein knappes Drittel der Züge verkehren. Keinen Streik gibt es hingegen bei den Eisenbahngesellschaften ODEG, NEB und EGP im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg.
Im Brandenburger Nahverkehr geht in zehn Landkreisen und den vier kreisfreien Städten …
U-Bahn: Weichenerneuerung am U Hallesches Tor
http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1528 Für #hochverfügbare und sichere #U-Bahnanlagen investiert die BVG laufend in ihre Infrastruktur. In der Zeit von Sonntag, 3. Mai 2015, bis zum Freitag, 26. Juni 2015, werden deshalb am U-Bahnhof #Hallesches Tor Weichen erneuert. Der Zugverkehr ist während dieser Zeit jeweils sonntags bis donnerstags ab ca. 22:00 Uhr zwischen den U-Bahnhöfen #Kochstraße und Platz der #Luftbrücke unterbrochen. Davon ausgenommen sind die Tage 13. und 14. Mai 2015 sowie 24. bis 26. Mai 2015. Zwischen U Stadtmitte und U Platz der Luftbrücke besteht ein Ersatzverkehr mit barrierefreien #Bussen. Dadurch können auch schon Fahrgäste der Linie U2 auf den Ersatzverkehr in Richtung Platz der Luftbrücke umsteigen.
Bus + Straßenbahn: Busfahrer-Streik am Mittwoch in fünf Landkreisen – Verdi zieht die Daumenschrauben an 100 Stunden Lokführerstreik? Was die GDL kann, kann Verdi schon lange. , aus rbb-online.de
http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2015/04/nahverkehr-strassenbahn-brandenburg-streik-verdi.html
100 Stunden Lokführerstreik? Was die #GDL kann, kann #Verdi schon lange. Notfalls zwei Wochen lang will die Gewerkschaft den #Brandenburger #Nahverkehr bestreiken. Am zweiten Tag des #Streiks blieben #Bussen und #Straßenbahnen in vier Landkreisen in ihren Depots. Am Mittwoch, droht Verdi, soll sogar noch ein weiterer Landkreis hinzu kommen.
Verdi macht ernst – zum Leidwesen vieler Brandenburger Schüler und Pendler. Nachdem am Montag Bus- und Straßenbahnfahrer in den nördlichen Landkreisen Ostprignitz-Ruppin und Uckermark in den Ausstand traten, warteten am Dienstag nun auch Fahrgäste in den Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland vergeblich auf Busse und Bahnen. 250 Bus- und Straßenbahnfahrer beteiligten sich nach Verdi-Angaben an dem Streik.
Nur in Frankfurt (Oder) machte die Geschäftsführung der hiesigen Verkehrsbetriebe der Gewerkschaft einen Strich durch die Rechnung. Das Unternehmen ließ Busse und Straßenbahnen schon vor Streikbeginn aus den Depots holen und laut Verdi von überwiegend polnischen Streikbrechern fahren.
Am Mittwoch will Verdi den Streik nicht nur fortsetzen, sondern sogar noch weiter ausweiten. Dann sollen auch die Mitglieder im Landkreis Oder-Spree, der Busverkehr Märkisch-Oderland GmbH und die …
Bus + Straßenbahn: Busfahrer-Streik am Mittwoch in fünf Landkreisen – Verdi zieht die Daumenschrauben an 100 Stunden Lokführerstreik? Was die GDL kann, kann Verdi schon lange. , aus rbb-online.de
http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2015/04/nahverkehr-strassenbahn-brandenburg-streik-verdi.html 100 Stunden Lokführerstreik? Was die #GDL kann, kann #Verdi schon lange. Notfalls zwei Wochen lang will die Gewerkschaft den #Brandenburger #Nahverkehr bestreiken. Am zweiten Tag des #Streiks blieben #Bussen und #Straßenbahnen in vier Landkreisen in ihren Depots. Am Mittwoch, droht Verdi, soll sogar noch ein weiterer Landkreis hinzu kommen. Verdi macht ernst – zum Leidwesen vieler Brandenburger Schüler und Pendler. Nachdem am Montag Bus- und Straßenbahnfahrer in den nördlichen Landkreisen Ostprignitz-Ruppin und Uckermark in den Ausstand traten, warteten am Dienstag nun auch Fahrgäste in den Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland vergeblich auf Busse und Bahnen. 250 Bus- und Straßenbahnfahrer beteiligten sich nach Verdi-Angaben an dem Streik. Nur in Frankfurt (Oder) machte die Geschäftsführung der hiesigen Verkehrsbetriebe der Gewerkschaft einen Strich durch die Rechnung. Das Unternehmen ließ Busse und Straßenbahnen schon vor Streikbeginn aus den Depots holen und laut Verdi von überwiegend polnischen Streikbrechern fahren. Am Mittwoch will Verdi den Streik nicht nur fortsetzen, sondern sogar noch weiter ausweiten. Dann sollen auch die Mitglieder im Landkreis Oder-Spree, der Busverkehr Märkisch-Oderland GmbH und die …
BVG + S-Bahn + VBB + Tarife: Pilotbetrieb ÖPNV-Nulltarif an Sommer-Wochenenden, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergege-ben. Frage 1: Welche rechtlichen Voraussetzungen sind nach Auffassung des Senats erforderlich bzw. welche Gesetze oder Verordnungen müssten geändert werden, um im Rahmen eines #Pilotbetriebs einen #Nulltarif in #Bussen und #Bahnen an einzelnen oder mehreren Tagen im #Tarifbereich #AB zu ermöglichen? Antwort zu 1: Normative Änderungen sind für die Umsetzung eines Pilotangebotes nicht geboten. Es sind jedoch Abstimmungen bzw. vertragliche Regelungen mit anderen Aufgabenträgern, den betroffenen Verkehrsun-ternehmen und des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) erforderlich, die überwiegend nur im Konsens möglich sind: Soweit Verkehrsunternehmen in Berlin ihre Verkehrs-leistungen auf Basis eines Bruttovertrages erbringen (Re-gionalverkehr), können die Auftraggeber (in der Regel die Länder Berlin und Brandenburg, bei einigen Linien aber auch weitere Bundesländer) konsensual vorgeben, wel-cher Tarif anzuwenden ist. Die damit verbundenen Ein-nahmeausfälle wären vom Land Berlin auszugleichen. Die S-Bahn-Leistungen werden auf Grundlage eines Nettovertrages erbracht. Hier müssten sich die Auftragge-ber (die Länder Berlin und Brandenburg) über die Pilot-maßnahme verständigen und auf dieser Basis mit der S-Bahn Berlin GmbH über die Modalitäten einer entspre-chenden Tarifabsenkung und den Ausgleich der Minder-einnahmen verhandeln. Im übrigen Nahverkehr (Bus, U-Bahn, Tram) sind sowohl die Regelungen im Verkehrsvertrag des Landes Berlin mit der BVG, der als Nettovertrag abgeschlossen wurde, zu beachten als auch die Vorgaben des für diese Verkehre einschlägigen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Analog für S-Bahn Berlin müsste das Land Berlin mit der BVG als Nettovertragsunternehmen ver-handeln müsste, unter welchen Bedingungen und in wel-chem Umfang die BVG einen Nulltarif anbietet. Gemäß § 39 PBefG müsste die BVG diese Tarifände-rung dann bei der Genehmigungsbehörde beantragen, denn die bisher geltenden, genehmigten Tarife dürfen gemäß § 39 Abs. 3 PBefG weder über- noch unterschrit-ten werden und müssen gleichmäßig angewendet werden. Ein Nulltarif ist eine vollständige Unterschreitung des genehmigten Tarifes. Behördlich müsste somit zu den bereits genehmigten Tarifen ein Ausnahmetatbestand, ggf. unter den Bedingungen des § 39 Abs. 4 PBefG, für die zeitweilige Anwendung eines Nulltarifes genehmigt werden. Hierbei müsste die Genehmigungsbehörde auch prüfen, ob ein solcher Tarif der wirtschaftlichen Lage der Verkehrsunternehmen angemessen ist. Es wäre zudem sicherzustellen, dass bestimmte Kundensegmente (z.B. Abonnenten) durch den Anwendungsbereich des Nullta-rifs nicht benachteiligt werden, sollte dieser ggf. nur Teile des Tarifangebots betreffen. Soweit Berliner Busleistungen im Stadt-Umland-Verkehr nicht durch die BVG erbracht werden, sondern im Auftrag benachbarter Landkreise von Brandenburger Verkehrsunternehmen, müsste die Anwendung eines Nulltarifes für den Berliner Linienanteil mit den dortigen Aufgabenträgern und Unternehmen vereinbart werden. Für alle in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen ist übergreifend zu beachten, dass sie in ihren Verkehrsver-trägen zur Anwendung des integrierten Tarifs im Ver-kehrsverbund Berlin-Brandenburg verpflichtet sind. Sie sind daher zugleich Vertragspartner von Kooperationsver-trägen mit dem VBB, die auch die Verfahren der inte-grierten, länderübergreifenden Tarifentwicklung zum Inhalt haben. Sollte der Nulltarif nicht nur als einmaliges Ereignis, sondern regelmäßig – und sei es auch nur an bestimmten Tagen – zur Anwendung kommen sollen, müssten gemäß den Regularien des Verbundtarifes die im Verbundgebiet tätigen Verkehrsunternehmen zusammen-wirken und über den VBB einen abgestimmten Tarifan-trag stellen, da nicht ein Verkehrsunternehmen autonom über den Nulltarif entscheiden kann. Frage 2: Wie hoch war das Fahrgastaufkommen in Bussen und Bahnen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH werktags und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in den Jahren 2013 und 2014? (Bitte nach Jahren, Verkehrsunternehmen und getrennt nach Werkta-gen sowie Wochenend- und Feiertagen aufschlüsseln.) Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die BVG ergeben sich auf Grundlage der Jahres-UBF [Erläuterung – UBF: Unternehmensbeförderungsfall] sowie der Verteilung auf MF [Erläuterung – MF: montags – freitags, wenn kein Feiertag] sowie Sa/So nachstehende Werte für die UBF: MF (Werktag) Sa/So (Wochenend- und Feiertage) 2013 3,1 Mio. 1,5 Mio. 2014 3,2 Mio. 1,6 Mio. “ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Eine nach Wochentagen differenzierte Erhebung des Fahrgastaufkommens liegt nur für das Jahr 2012 vor. Das Fahrgastaufkommen der S-Bahn beträgt an durchschnitt-lichen Werktagen (Mo-Fr) rund 1,3 Mio. Fahrgäste. An Samstagen beträgt das Fahrgastaufkommen durchschnitt-lich rund 0,9 Mio. Fahrgäste, an Sonn- und Feiertagen durchschnittlich rund 0,7 Mio. Fahrgäste.“ Frage 3: Mit welchem zusätzlichen Fahrgastaufkom-men rechnet der Senat, wenn an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 im Rahmen eines Pilotbetriebs ein ÖPNV-Nulltarif im Tarifbereich AB eingeführt würde? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG verfügt über keine Erfahrungswerte im Zu-sammenhang mit dem zu erwartenden zusätzlichen Fahr-gastaufkommen im Zuge eines zeitlich begrenzten ÖPNV zum Nulltarif. Um dies abschätzen zu können, wäre eine gezielte Marktuntersuchung notwendig.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Seitens der S-Bahn existieren keine Prognosen bzgl. eines zusätzlichen Fahrgastaufkommens bei einem ÖPNV-Nulltarif am Wochenende.“ Der Senat kann aufgrund fehlender Datengrundlage dazu keine Einschätzung abgeben. Frage 4: Inwiefern müssten die Angebote von BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH beispielsweise durch zusätzliche Fahrzeugeinsätze, Taktzeitverdichtun-gen o.Ä. ausgeweitet werden, um das zusätzliche Fahr-gastaufkommen eines entsprechenden Pilotbetriebs auf-fangen zu können? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Die Anzahl der zusätzlichen Leistung im Linienein-satz ist abhängig von einer konkreten Bestellung, welche durch den Aufgabenträger ausgelöst werden müsste.“ Frage 5: Welche Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH aus entsprechenden Ange-botsanpassungen voraussichtlich entstehen? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Die zusätzlichen entstehenden Kosten sind abhängig von einer konkreten Bestellung durch die Aufgabenträ-ger.“ Frage 6: Wie viel Personal der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH wäre zusätzlich notwendig, um einen ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 durchzuführen? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da der Personaleinsatz von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Zum einen ergibt sich der zusätzliche Personalauf-wand für die Triebfahrzeugführer aus der Differenz der dann bestellten Verkehrsleistung zur üblichen Verkehrs-leistung an einem normalen Wochenende. Bezüglich weiterer Personale (z.B. Sicherheitskräfte) müsste im Vorfeld abgeschätzt werden, wie sich auf Grund der Wetterlage, der Veranstaltungsdichte und z.B. dem Baugeschehen im ÖPNV das Fahrgastaufkommen und die Fahrgastbewegung tatsächlich entwickeln könnte. Nicht zuletzt spielt hier auch die dann möglicherweise vorgenommene Angebotsausweitung eine Rolle. Anhand dieser und weiterer Kriterien, inkl. eines Risi-koaufschlags (z.B. Reisendenlenkung etc.), müsste die Personalbemessung durchgeführt werden.“ Frage 7: Welche Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH durch einen entsprechenden zusätzlichen Personaleinsatz entstehen? Die BVG hat zu den Fragen 4 bis 7 übermittelt: „Die an Wochenenden angebotenen Verkehrsleistun-gen der BVG orientieren sich an der derzeitigen Nachfra-ge. Um ein möglicherweise zusätzliches Fahrgastauf-kommen in Folge des o. g. Pilotvorhabens bewältigen zu können, wären Mehrleistungen und zusätzliche Personale erforderlich, deren Umfang nur in Verbindung mit dem zusätzlichen Fahrgastaufkommen abgeschätzt werden kann. Die Rekrutierung und Ausbildung zusätzlicher Personale für Mehrleistungen im Sommer 2015 ist auf-grund des verbleibenden zeitlichen Vorlaufs nicht realis-tisch.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Entsprechend der Antwort zu Frage 6 kann auch die Frage nach den entstehenden Kosten nicht pauschal be-antwortet werden.“ Frage 8: Welche Mindereinnahmen aus Fahrschein-verkäufen würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH während eines ÖPNV-Nulltarifs an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 entstehen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Durch einen ´Nulltarif´ an 18 Wochenendtagen im Juli und August 2015 würden der BVG Mindereinnahmen im Bartarif von rd. 3,8 Mio. EUR entstehen (ohne Be-rücksichtigung der speziellen touristischen Tarifangebote WelcomeCard und CityTourCard).“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Der S-Bahn Berlin würden im Bartarif geschätzte Mindereinnahmen i.H.v. rd. 3,1 Mio. EUR entstehen.“ Frage 9: Wie hoch wären die voraussichtlichen Kosten aus anteiligen Fahrgeldrückerstattungen bzw. Fahrgeldre-duzierungen für Monats- Jahres- und Abonnementkarten-Kund*innen, sollten diese erforderlich sein? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die BVG wäre mit Forderungen nach anteiligen Kostenerstattungen für vorhandene Zeitkarten in Höhe von rd. 21,7 Mio. EUR zu rechnen.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Eine finanzielle Bewertung einer möglichen Rücker-stattung im Zeitkartentarif würde von den genauen Be-dingungen abhängen, wobei zuerst die tarifgenehmi-gungsrechtlichen Fragen mit der Genehmigungsbehörde zu klären wären. Die S-Bahn Berlin schätzt die mögliche Erstattungssumme auf 10,9 Mio. EUR.“ Frage 10: Welche weiteren Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH voraussichtlich durch einen ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonn-tagen im Juli und August 2015 entstehen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Weitere Kostenfaktoren können derzeit von der BVG nicht abgeschätzt werden.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann ebenfalls nicht pauschal beantwor-tet werden. In Abhängigkeit eines ggf. durch den Senat bestellten zusätzlichen Verkehrsangebots entstünden ggf. weitere Kosten wie z.B. Energiekosten beim Einsatz zu-sätzlicher bzw. längerer Züge.“ Frage 11: Wie hoch veranschlagt der Senat entspre-chend die Gesamtkosten eines Pilotbetriebs ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 im Tarifbereich AB? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe der in den Fragen 5., 7. und 9. genannten Kosten.“ Die Gesamtkosten können vom Senat nicht angegeben werden. Berlin, den 05. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)
Radverkehr + STraßenverkehr: Anspruch und Wirklichkeit der Radverkehrsstrategie III: Busspuren („Umweltspuren“), Fahrrad-Mitnahme im ÖPNV und Leihfahrräder, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR und die S Bahn Berlin GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver-antwortung erstellt, dem Senat übermittelt und in den untenstehenden Antworten kenntlich gemacht wurden. Frage 1: Hat der Senat, wie in der #Radverkehrsstrate-gie angekündigt, bis Ende 2014 abschließend überprüft, auf welchen #Busspuren zeitliche Beschränkungen für den Radverkehr aufgehoben werden können? Frage 2: Auf welchen Busspuren sind seit 2011 zeitli-che Beschränkungen für den Radverkehr aufgehoben worden und wo sind weitere Aufhebungen geplant? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Frage 3: Wo sind im Zuge einer – laut Radverkehrs-strategie bis Ende 2014 abzuschließenden – Überprüfung besonders konfliktträchtige Busspuren identifiziert wor-den? Antwort zu 1 – 3: In Berlin gibt es keine Busspuren mit zeitlichen Beschränkungen für den Radverkehr. Die Überprüfungen „konfliktträchtiger“ Busspuren seitens der Verkehrslenkung Berlin sind noch nicht abgeschlossen. Frage 4: Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen und wird der Senat ergreifen, um die auf Busspuren iden-tifizierten Konflikte zu entschärfen? Frage 5: Wie viele Busspuren mit welcher Wegelänge sind seit 2011 verbreitert worden, um Konflikte zwischen #Radfahrer*innen und #Bussen bzw. #Taxis zu vermeiden? (Bitte nach Ort, Streckenlänge und Kosten der Maßnahme aufschlüsseln.) Frage 6: Wie viele seit 2011 neu gebaute oder ausge-wiesene Busspuren sind ausreichend breit, so dass Rad- und Bus- bzw. Taxiverkehr auf den Busspuren nebenei-nander geführt werden können? Antwort zu 4 – 6: Aus Sicht des Radverkehrs sind Bussonderfahrstreifen, bei denen der Radverkehr zugelas-sen ist, in der Regel nur begrenzt problematisch, auch wenn die Breite unter dem Mindestmaß von 4,75 m liegt. Dieses Mindestmaß würde ein Überholen von Radfahre-rinnen und Radfahrern innerhalb des Bussonderfahrstrei-fens ermöglichen. Allerdings kann ein Maß darunter für den Busverkehr problematisch sein und zu Zeitverlusten führen, wenn der Bus zum Überholen die Fahrspur wech-seln muss. Solche Fälle werden in der Arbeitsgruppe Busbeschleunigung der Verkehrslenkung Berlin mit der BVG regelmäßig geprüft und verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Beim Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur liegt aus den oben genannten Gründen die Priorität bei der Planung und Umsetzung von Radverkehrsanlagen an Straßen, die noch über keine Radverkehrsanlagen verfügen. Lediglich bei besonderen Planungsanlässen werden Straßenraum-aufteilungen mit schmalen Bussonderfahrstreifen über-prüft und ggf. verändert. So sind zurzeit zwei konkrete Maßnahmen in der Planung oder Planungsvorbereitung, die Hardenbergstraße (Charlottenburg-Wilmersdorf) und die westliche Kleiststraße (Tempelhof – Schöneberg). Dort sollen nach der Tunneldeckensanierung der U-Bahn die vorhandenen Bussonderfahrstreifen (3,0 m Breite) durch 4,75 m bis 5,00 m breite Bussonderfahrstreifen ersetzt werden (zu Lasten von je einer Fahrspur). Frage 7: Wie viele Fahrräder werden durchschnittlich an jedem Tag in S-, U- und Straßenbahnen mitgenom-men? Antwort zu 7: Hierzu berichtet die BVG AöR: „Im Jahr 2013 wurden an jedem Wochentag durchschnittlich rund 4900 Fahrräder in der U-Bahn und rund 1250 Fahr-räder in der Straßenbahn mitgenommen.“ Hierzu berichtet die S-Bahn Berlin GmbH: „An einem durchschnittlichen Werktag (Mo-Fr) werden ca. 32.000 Fahrräder in den Zügen der Berliner S-Bahn transpor-tiert.“ Frage 8: Welche zusätzlichen Kapazitäten für eine Fahrrad-Mitnahme sind seit 2011 in S-, U- und Straßen-bahnen geschaffen worden? Antwort zu 8: Hierzu berichtet die BVG AöR: „Bis zum heutigen Zeitpunkt erfolgte die Anschaffung von 84 neuen Straßenbahnen des Fahrzeugtyps FLEXITY Berlin mit größerem Mehrzweckabteil. Im Zuge der Ertüchti-gung von U-Bahnwagen werden sukzessive Mehr-zweckabteile eingebaut. Bisher wurden 17 Doppeltrieb-wagen der U-Bahn-Baureihe F74E entsprechend umge-rüstet.“ Hierzu berichtet die S-Bahn Berlin GmbH: „An einem durchschnittlichen Werktag (Mo-Fr) werden ca. 32.000 Fahrräder in den Zügen der Berliner S-Bahn transpor-tiert.“ Die S-Bahn Berlin GmbH berichtet hierzu, dass seit 2011 zusätzliche Kapazitäten zur Mitnahme von Fahrrä-dern zum Beispiel durch die Ausweitung des 10-Minuten-Takts der S5 nach Hoppegarten auch an Wochenenden sowie an Werktagen auch außerhalb der Hauptverkehrs-zeit geschaffen worden seien. Ebenfalls sei der 10 Minu-ten-Takt der Linie S25 nach Teltow Stadt sowie die Ver-dichtung des Verkehrsangebots auf der Stadtbahn durch Herstellung eines durchgehenden 2- bis 5-Minuten-Takt an den Tagen Montag – Samstag zu nennen. Frage 9: Wie viele Abonnent*innen einer VBB-Monats- oder Jahreskarte nutzen die vergünstigten Grund- oder Pauschaltarife des Call-a-Bike-Leihfahrradsystems? Antwort zu 9: Die Informationen zur Kundenstruktur liegen im angefragten Differenzierungsgrad nur dem Systemeigentümer vor. Folgende Angaben sind fristge-recht darstellbar: Derzeit nehmen von rund 88.000 Kundinnen und Kunden in Berlin rund 41.000 Kundinnen und Kunden den unrabattierten Grundtarif sowie 500 den unrabattier-ten Pauschaltarif in Anspruch. Bezogen auf den Grundtarif nutzen rund 23.000 Kun-dinnen und Kunden Rabatte über die Verfügbarkeit der DB BahnCard, 6.200 Nutzende die rabattierten Studenten-tarife bzw. Kombinationen mit CarSharing-Angeboten. 15.000 Nutzende nehmen andere Rabattmöglichkeiten in Anspruch. Unter diesen Nutzerkreis fallen auch die VBB-Abo-Kundinnen und Kunden. Zu den Kundinnen und Kunden mit Vergünstigungen im Pauschaltarif (insgesamt 2.300) liegen fristgerecht keine Informationen vor. Frage 10: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Nutzung des Call-a-Bike-Leihfahrradsystems von rund 0,6 Fahrten pro Tag und Rad im Jahr 2010 (vor der Umrüstung auf stationsgebundenen Betrieb und vor Be-ginn der öffentlichen Förderung) auf 0,3 Fahrten pro Tag und Rad im Jahr 2013 zurückgegangen ist? Antwort zu 10: Die in Frage 10 vorgenommene Kal-kulation greift zu kurz. Anzusetzen ist jeweils die real im Straßenraum verfügbare Anzahl der Räder. Beispiel: Im September 2014 waren rund 1.600 Räder im Einsatz. Bei 30 Einsatztagen und einer Anzahl Gesamtfahrten von rund 36.000 entspricht dies durchschnittlich 1,3 täglichen Nutzungen pro Rad. Ein Rückgang ist daher nicht fest-stellbar, wird auch im Vergleich zu 2010 nicht erwartet. Eine gesamthafte Auswertung für das laufende Ge-schäftsjahr 2014 ist derzeit noch nicht möglich. Frage 11: Welche Vorgaben wird der Senat im Rah-men des geplanten Vergabeverfahrens formulieren, um die Nutzung des Berliner Leihfahrradsystems attraktiver zu gestalten und dessen Integration in den öffentlichen Nahverkehr zu verbessern? Antwort zu 11: Die konkrete Form der Ausgestaltung des öffentlichen Fahrradverleihsystems in den Parametern Größe und Dichte, Raumabdeckung, Tarifsystem, Funkti-onalitäten und Gestaltung von Stationen und Rädern, dem Serviceangebot, Entleihmöglichkeiten usw. wird im Rahmen des Vergabeverfahrens definiert. Details der Vergabeunterlagen, daher unter anderem die Frage nach räumlicher Erschließung und konkreter Ausgestaltung, können mit Rücksicht auf das angestrebte Verfahren erst im Rahmen der offiziellen Bekanntmachung dargestellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können damit lediglich die Grundzüge kommuniziert werden. Hierzu gehört u.a., dass ein zukünftiges öffentliches Leihfahrradsystem in Berlin in • einer angestrebten Größe von mindestens 175 Sta-tionen an verkehrlich sinnvollen Standorten zur • ganzjährigen, automatischen Entleihe von qualita-tiv ansprechenden Rädern zu • einem sozialverträglichen Tarif, welcher die Ver-knüpfung des Leihfahrradsystems mit dem Öffent-lichen Personennahverkehr (ÖPNV) abbildet, mit • entsprechenden Qualitäts- und Verfügbarkeitskri-terien, welche bspw. die Einbindung in tägliche Wegeketten sicherstellt, zu realisieren ist. Dabei sollen den Anbieterinnen und Anbietern auch Gestaltungsspielräume für innovative Angebote überlassen bleiben, die im Rahmen des Verfah-rens konkretisiert werden müssen. Das Land erschließt sich durch eine Förderung entscheidende Einflussmög-lichkeiten bei der Ausgestaltung des Systems, sei es bei der räumlichen Ausdehnung, der Verknüpfung mit dem ÖPNV oder der Tarifgestaltung. Dies entspricht dem verkehrs- und umweltpolitischen Gestaltungsanspruch. Berlin, den 29. Dezember 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2015)
Fernbus: Boom bei Linienfernbussen 2013: Von 3 auf 8 Millionen Fahrgäste, aus Statistische Bundesamt (Destatis)
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2014/10/PD14_351_461.html;jsessionid=40A644A77D7551DE81BE1E17D50DA820.cae2 WIESBADEN – Mit der #Liberalisierung zum 1. Januar 2013 ist der #Linienfernverkehr mit #Bussen stark expandiert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden im Linienfernverkehr mit Bussen nach vorläufigen Ergebnissen im Jahr 2013 von deutschen Unternehmen 8,2 Millionen Fahrgäste befördert. Gegenüber dem Jahr 2012 (3,0 Millionen Fernbusreisende) war dies ein Wachstum von fast 180 %.
Von den 8,2 Millionen Fahrgästen fuhren 6,7 Millionen (82 %) im Inlandsverkehr und 1,5 Millionen (18 %) im grenzüberschreitenden Verkehr. Insbesondere der Verkehr zwischen deutschen Städten war der Wachstumsmotor: hier haben sich die #Fahrgastzahlen gegenüber dem Vorjahreswert von 2,1 Millionen mehr als verdreifacht (+ 226 %). Im Verkehr mit dem Ausland wurde lediglich ein Zuwachs von 67 % erzielt. Im Durchschnitt legten die Reisenden rund 330 Kilometer je Fahrt zurück. Die insgesamt erbrachte Beförderungsleistung betrug somit 2,7 Milliarden Personenkilometer (2012: 1,2 Milliarden Personenkilometer). Bei den Fahrten war durchschnittlich über die Hälfte der Sitzplätze besetzt; der Auslastungsgrad der Busse lag bei 55 %. Die Zahl der Liniengenehmigungen für innerdeutsche Fernbusverbindungen stieg nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Jahresverlauf von 86 (am 31. Dezember 2012) auf …