Der #Streik der Gewerkschaft Verdi bei den Berliner Verkehrsbetrieben ist beendet. Schon um kurz nach 12 Uhr rollten die ersten Busse und Straßenbahnen wieder von den Betriebshöfen und die ersten U-Bahnen aus den Aufstellanlagen. Bis alle Linien wieder im gewohnten #Takt fahren, wird es allerdings noch einige Zeit dauern.
„Der logistische Aufwand ist enorm“, sagte BVG-Betriebsvorstand Dr. Rolf Erfurt am Mittag. „Es müssen nicht nur alle Fahrzeuge und Fahrerinnen und Fahrer an die richtigen Startstationen kommen, wir müssen beispielsweise auch die aus Sicherheitsgründen während des Streiks verschlossenen U-Bahnhöfe wieder öffnen. Wir tun natürlich alles, um unseren Fahrgästen nach dem Streik von Verdi so schnell wie möglich wieder die gewohnte Qualität und die normalen Takte anbieten zu können. Damit etwa der Betrieb bei der #U-Bahn sehr rasch wieder anlaufen kann, werden bei den meisten Bahnhöfen zunächst nur zwei Zugänge aufgeschlossen, der Rest folgt nach und nach. Wir danken unsere Fahrgäste schon jetzt für ihre Geduld.“
Die Fachleute von #Bus, #Straßenbahn und U-Bahn gehen davon aus, dass der Verkehr sich bis ca. 15 Uhr weitgehend normalisiert haben wird. Seit Betriebsbeginn in der Nacht zum heutigen Dienstag und bis 12 Uhr mittags hatte der Streik der Gewerkschaft Verdi den Verkehr auf den allermeisten BVG-Linien lahmgelegt. Lediglich 28 Buslinien, die von externen Firmen im Auftrag der BVG bedient werden, fuhren komplett oder mit leichten Einschränkungen. Auch die Fährlinien der BVG waren nicht vom Streik betroffen.
Die BVG bedankt sich insbesondere bei den Kolleginnen und Kollegen der #S-Bahn Berlin, die ebenfalls nicht bestreikt wurde. Durch den Einsatz der größtmöglichen #S-Bahn-Fahrzeugflotte wurden die Auswirkungen des Verdi-Streiks auf Hundertausende Fahrgäste am Morgen zumindest teilweise abgefedert.
Die Berliner Busse und Straßenbahnen sind immer noch genauso #langsam wie vor zwei Jahren. Während die durchschnittliche #Geschwindigkeit der Straßenbahnen 2018 und 2019 keine Steigerung erzielen konnte, fuhren die Omnibusse gerade einmal 0,1 Kilometer die Stunde schneller. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Verkehr auf eine Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) hervor. „Die #Beschleunigung des Busverkehrs und Vorrangschaltungen für den #ÖPNV müssen absolute Priorität haben“, so Ronneburg. Trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag ließen neue Busspuren, die den Busverkehr in der Stadt beschleunigen sollen, weiter auf sich warten.
Ronneburg hatte die Verkehrsverwaltung dazu aufgefordert, ihm eine Auflistung der Durchschnittsgeschwindigkeiten der Berliner Busse und Straßenbahnen aufzulisten, um einen Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand zu erhalten. Das Ergebnis, fiel ernüchternd aus. Der Statistik zufolge ist eine Verbesserung der Geschwindigkeiten des Öffentlichen Nahverkehrs nicht zu erkennen. Lediglich das mittlere Tempo der Busse hat sich in den Jahren um gerade mal 0,1 Stundenkilometer erhöht, von 17,9 auf 18 Kilometer pro Stunde.
Verkehr in Berlin: Keine Verbesserung bei den Straßenbahnen
Bei den Straßenbahnen gab es keine Verbesserung, die Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt nach wie vor konstant 18,8 Kilometer die Stunde. „Leider sind die Ergebnisse bis heute nicht zufriedenstellend, denn wir müssen endlich die Trendumkehr schaffen und #Bus und #Straßenbahn beschleunigen. Stattdessen sinkt die Durchschnittsgeschwindigkeit immer weiter“, so Ronneburg. „#Vorrang und #Beschleunigungvon Bus und Straßenbahn sind aber elementar, um den ÖPNV …
Wie hat sich die #Durchschnittsgeschwindigkeit aller Buslinien von 2018 zu 2019 entwickelt? (Bitte um Auflistung aller Buslinien mit Angabe der Streckenlänge, der durchschnittlichen Geschwindigkeit und Gründen für den etwaigen Rückgang der Durchschnittsgeschwindigkeit.)
Frage 2:
Wie hat sich die Durchschnittsgeschwindigkeit aller Straßenbahnlinien von 2018 zu 2019 entwickelt? (Bitte um Auflistung aller Straßenbahnlinien mit Angabe der Streckenlänge, der durchschnittlichen Geschwindigkeit und Gründen für den etwaigen Rückgang der Durchschnittsgeschwindigkeit.)
Die mittlere Beförderungsgeschwindigkeit beim #Omnibus konnte von insgesamt 17,9 km/h
(2018) auf 18 km/h (2019) gesteigert werden.“
Zu den erbetenen Angaben je Linie über Streckenlänge und durchschnittliche Geschwindigkeit hat die BVG ergänzend erläutert:
„Die Darstellung der Streckenlänge setzt sich aus der jeweiligen Länge pro Richtung sowie dem sich daraus ergebenden Mittelwert zusammen. Die Beförderungsge-schwindigkeit ergibt sich aus der Streckenlänge und der dafür geplanten Fahrzeit über den gesamten Tag. Unterschiedliche Tageszeiten finden hier keine Berücksichtigung.
Anders als bei der #U-Bahn unterliegen unsere Oberflächenverkehre besonderen verkehrlichen Voraussetzungen. Busse und Bahnen teilen sich den Verkehrsraum mit weiteren Nutzern (PKW, Fahrrad etc.) und sie sind abhängig von den Verkehrs- und Baustellensituationen auf ihren jeweiligen Strecken. Mit Blick auf diese Umstände und verkehrliche Stoßzeiten können die tatsächlichen Durchschnittsgeschwindigkeiten beispielsweise der Linien in der Innenstadt mitunter unter dem oben genannten Wert liegen bzw. abweichen.“
Die Daten für die einzelnen Linien können den Tabellen der Anlagen 1 und 2 entnommen werden.
Heute sollte der #Flughafen#Tegel eigentlich geschlossen sein. Nun bleibt er doch geöffnet, mindestens neun Monate, bis März nächsten Jahres. Und, ja, ich gebe zu, ich freue mich über die Nachspielzeit. Ich hatte schon angefangen, mich zu verabschieden, dachte schon, ich wäre zum letzten Mal dort gelandet.
Wie sieht es jetzt aus in Tegel? Großes Durcheinander an den Bushaltestellen, Gedränge im #Eingangsbereich, eine fünfzig Meter lange Schlange vor dem #BVG-Schalter, desorientierte Touristen fragen sich durch. Nein, es gibt leider keine #U-Bahn hier, nehmen Sie doch den #Bus. Die kleine Halle vor der Haupthalle erinnert mich an das Foyer der Reha-Klinik, in der ich einmal ein paar Wochen verbringen durfte, auch dort gab es Einkaufsmöglichkeiten. Hier sind es gleich ein paar Geschäfte, es gibt Brezeln, Uhren, Taschenbücher.
„#Ulan-Bator 6193 km“, steht auf einem der grünen Wegweiser, ein Flugziel, das an die Zeit vor einigen Jahren erinnert, als sich anderswo und auch in Berlin gern darüber lustig gemacht wurde, dass die einzige interkontinentale #Direktverbindung aus dieser Stadt bloß ins besagte Ulan-Bator führte. In die Mongolei. Heute ist das anders, es gibt Direktflüge in die USA, nach Newark und Miami, immerhin. Berlin ist also doch nicht mehr ganz abgekoppelt von der weiten Welt.
Wann und welche Leistungen des #VBB#Bus & Bahn-Begleitservice werden für wen angeboten? Wie erfolgen Informationen hierüber und – mit welchen zeitlichen Vorläufen – die jeweilige Anmeldung?
Antwort zu 1:
Der VBB teilt dazu mit:
„Die Dienstleistung des VBB Bus & Bahn-Begleitservice richtet sich an alle #mobilitätseingeschränkten Menschen, die den öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) in Berlin nutzen möchten und dabei für sich eine personelle Unterstützung wünschen.
Dies umfasst im Wesentlichen seh- und geheingeschränkte Fahrgäste, Fahrgäste die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind sowie Menschen, die sich unsicher fühlen und schwer orientieren können.
Die Kundeninnen und Kunden haben die Möglichkeit, den Auftrag per Telefon, Fax bzw. online oder per Mail über begleitservice@vbb.de aufzugeben.
Grundsätzlich wird die Dienstleistung Montag bis einschließlich Sonntag von 7:00-22:00 Uhr angeboten. Einsatzgebiet ist ganz Berlin (AB Bereich), zuzüglich Fahrten zum Flughafen Schönefeld SXF – Tarifbereich C.
Die Auftragsannahme erfolgt Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr.
Das Angebot des VBB Begleitservice wird mittels eines Kundenflyers, online auf VBB.de, sowie auf Facebook, lnstagram und Twitter beworben. Auf den Homepages der in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen wird auf das Angebot verwiesen. In den für die potenzielle Zielgruppe vorhandenen bezirklichen Veröffentlichungen, wie auch dem Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderungen, wird ebenfalls über die Dienstleistung informiert.
Darüber hinaus steht der VBB Begleitservice mit Betroffenenverbänden, Selbsthilfeinitiativen sowie den Sozialdiensten und Pflegestützunkten in Kontakt, die ebenfalls über das Angebot informieren.
Auf Anfrage werden durchschnittlich zwölf Informationsveranstaltungen pro Jahr in Senioren- und Nachbarschaftsheimen u. ä. Einrichtungen durchgeführt.
Um den Kunden eine möglichst kurzfristige Inanspruchnahme der Dienstleistung anbieten zu können, erfolgt die Auftragsannahme spätestens bis zum Vorabend bzw. maximal 1 Woche vor. der gewünschten Begleitung.“
Frage 2:
Wie viele Anfragen von mobilitätseingeschränkten Menschen gab es seit 2016? (Bitte zur Betrachtung von saisonalen Verläufen und Bedarfen um monatliche Darstellung.)
Frage 3:
Wie viele Begleitungen sind gegenüber 2. tatsächlich durchgeführt worden? (Bitte um tabellarische Gegenüberstellung.)
Antwort zu 2 und 3: Der VBB teilt dazu mit:
„Detaillierte Darstellung, siehe Anlage 1 und 2
2016
201 7
2018
2019
Anzahl der KundenanfraQen
18.565
10.272
10.619
16.947
Storno Kunden
1.669
984
977
1.487
Storno VBB
1.117
442
208
652
Realisierte Begleitungen
15.779
8.846
9.434
14.808
Insgesamt gab es im Zeitraum von 2016 bis 2019:
403 Anfragen für eine Begleitung,
davon wurden 864 Begleitungen realisiert.
5117 Aufträge wurden von Kunden, und 2419 Aufträge mussten vom VBB Begleitservice storniert „
Frage 4:
Wie haben sich die jährlichen Gesamtkosten seit 2016 entwickelt?
Antwort zu 4:
Der VBB teilt dazu mit:
J1
2016
2017
2018
2019
0 Personalkosten
pro MA
325,-
550,-
572,-
ca.210,-
0 Regiekosten
pro MA
200,-
ca. 221,-
(Durchschnittliche Beteiligung des Landes an den Personalkosten der Arbeitsmarkt
finanzierung/pro MA/pro Monat, in Abhängigkeit von der Gesetzgebung des Bundes. )
Da die Anzahl der Mitarbeitenden (MA) selbst unter den Jahren sehr schwankt (Arbeits marktinstrumente I Zuweisungen der JobCenter (JC)), wird hier zur Verdeutlichung die Entwicklung der Kosten durchschnittlich pro MA aufgeführt. Dabei ist zu beachten, dass es in den Jahren unterschiedliche Arbeitszeitverträge gab – 40 bzw. 30 h pro Woche. Die Steigerungen sind im Wesentlichen auf die Anpassungen des Mindestlohns in 2017 und 2019 zurückzuführen.“
Die Zahlen geben die durchschnittliche monatliche Soll-Beteiligung des Landes Berlin pro vollem Teilnehmermonat durch das Arbeitsmarktinstrument FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen) bzw. den § 16i Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) (ab 2019) in den Jahren 2016 – 2019 wieder. In den Jahren 2017 und 2018 wurden die Einzelpauschalen zu einer Pauschale zusammengefasst, ab 2019 mit Einführung des neuen Förderinstruments „§ 16i“ fällt die nur zu schätzende Beteiligung des Landes geringer als in den Vorjahren aus, da das JC dabei in den ersten Jahren 100 % der Personalkosten trägt.
Frage 5:
Welchen Anteil zu 4. haben jeweils die S-Bahn, JobCenter, EU, BVG, DB Regio und ggf. weitere Partner? Frage 6:
Inwieweit unterstützt der Berliner Senat den Bus & Bahn-Begleitservice finanziell und durch welche weiteren
Maßnahmen?
Antwort zu 5 und 6: Der VBB teilt dazu mit:
„Der VBB Begleitservice wurde bis 2018 ausschließlich über Arbeitsmarktmaßnahmen
finanziert. Dies hatte vielfache und massive Einschränkungen der Dienstleistung zur Folge (siehe Anlage 2). Insbesondere war nicht gewährleistet, dass eine kontinuierlich
finanzierte Basisstruktur mit entsprechend qualifiziertem Personal für das Routing, die Einsatzplanung, die Auftragsannahme und die durchgängige Schulung und Anleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verfügung stand.
Seit Oktober 2018 wurde durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) eine Grundfinanzierung bereitgestellt, um diese Aufgaben dauerhaft wahrnehmen lassen zu können. Diese Aufgaben erfüllt die D&B Dienstleistung
und Bildung Gemeinnützige GmbH nunmehr auf Basis einer Zuwendung (Projekt VBB Bus
& Bahn-Begleitservice: „Soziale Teilhabe durch Begleitung im ÖPNV“). Seither kann diese Dienstleistung erfreulicherweise stabil angeboten werden.
Seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenlAS) ist der VBB Begleitservice als Gesamtberliner Arbeitsmarktmodell eingestuft und mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit eine mögliche Unterstützung mit Stellen aus der Arbeitsmarktförderung abgestimmt. Die Personalkosten für die Begleitenden werden daher bisher aus der Arbeitsmarktförderung des Bundes I Job Center für langzeitarbeitslose Menschen finanziert und mit Landesmitteln kofinanziert. Das Fördervolumen aus Arbeitsmarktmaßnahmen beläuft sich bei einer Zuweisung von 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf insgesamt rd. 2,35 Mio.€.
Nach intensiven Bemühungen ist es ferner gelungen 50 Stellen aus dem Berliner Arbeitsmarktmodell Solidarisches Grundeinkommen (SGE) für den VBB Begleitservice zu budgetieren.“
Die o.g. Grundfinanzierung durch SenUVK hat ein Volumen von 650.000,00 € (Kapitel 0730, Titel 68569) und umfasst folgende Leistungen: Personalkosten (insgesamt 26 Mitarbeitende, u.a. zuständig für Koordinationsaufgaben mit den JC, Einsatzleitung, Fachanleiter/innen in den Bereichen Auftragsannahme, Routing, Begleitung, Schulung der geförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern), sowie weitere Kosten (insbesondere Sachkosten für das Servicebüro, IT Ausstattung, Dienstkleidung, Telefonanlage und die Mobilkommunikationsmittel der Begleitenden).
Mit 30.000 € p.a. gleicht SenUVK den zusätzlichen Aufwand aus, der beim VBB insbesondere für das Zuwendungscontrolling sowie die fortlaufende Schulung der Begleitenden im Hinblick auf ÖPNV-spezifisches Know-how entsteht.
Die in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen erkennen die Dienstfahrausweise als Fahrberechtigung der Begleitenden an, die durch die S-Bahn Berlin GmbH zur Verfügung gestellt werden. Die BVG, die Bundespolizei sowie Betroffeneninitiativen sind in die Qualifizierung kostenneutral eingebunden.
Frage 7:
Wie viele Beschäftigte sind beim Bus & Bahn-Begleitservice tätig? Welche Sollstärke ist zur Aufrechterhaltung des Angebots erforderlich?
Antwort zu 7:
Der VBB teilt dazu mit:
„Im Mai 2020 waren 86 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Begleitservice angestellt. Aktuell laufen weitere Arbeitsverträge aus dem Arbeitsmarktprogramm aus. Bisher gibt es aus der Arbeitsmarktfinanzierung ausschließlich eine Stellenzusicherung bis Ende 2020.
Für ein optimales und an den Bedarfen ausgerichtetes Dienstleistungsangebot
Welche Qualifikation müssen die Beschäftigten haben, wie werden diese geschult und fortgebildet?
Antwort zu 8:
Der VBB teilt dazu mit:
„Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter realisieren mit Ihrer Einstellung in den VBB Begleitservice eine 3- monatige Qualifizierung mit einem Stundenumfang von 320 h. Dies umfasst u.a. Themen wie: Grundlagen des ÖPNV, Netzkenntnisse und Umfeldanalysen zu Barrierefreiheit und Fahrgastinformation, Grundlagen einer diskriminierungsfreien Kommunikation, ein Mobilitätstraining einschließlich diverser Führtechniken, eine Outfitberatung zum ersten Eindruck, eine Schulung durch die Bundespolizei zum Thema Sicherheit im ÖPNV, sowie die Schulung in der Begleitung von demenziell erkrankten Menschen durch die Alzheimer Angehörigen-Initiative. Im Anschluss erfolgt eine Prüfung, die mit dem Zertifikat – Mobilitätsfachkraft im ÖPNV – abschließt.
Die Qualifizierung erfolgt durch den Zuwendungsempfänger (D&B) in enger Kooperation mit dem VBB. „
Frage 9:
Welche Kosten würden entstehen, den Bus & Bahn-Begleitservice mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und einer ortsüblichen Vergütung zu finanzieren?
Antwort zu 9:
Alle aktuell finanzierten Beschäftigungsverhältnisse sind bereits sozialversicherungspflichtig.
Frage 9:
Mit welchen Interessenvertretungen ist der Senat zur langfristigen Aufrechterhaltung im Gespräch, wie ist der Sachstand und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Antwort zu Frage 9:
Der VBB ist mit einschlägigen Interessenvertretungen, z. B Selbsthilfe e. V., Blinden – und Sehbehindertenverband, im Hinblick auf die Ausgestaltung der Dienstleistungen des Begleitservice im ständigen Austausch.
Der Senat strebt an, den Begleitservice als niedrigschwellige Ergänzung der öffentlichen Daseinsvorsorge im Bereich der barrierefreien Mobilität langfristig zu etablieren. Jedoch ist wegen der momentanen Situation – Covid 19-Pandemie – nicht abzusehen, wie sich die Arbeitsmarktsituation gestaltet und wie die Instrumente der Arbeitsmarktförderung nach 2020 weitergeführt werden. Grundsätzlich ist die Verknüpfung eines zusätzlichen
Angebots für mobilitätseingeschränkte Personen mit einem sehr wirksamen Instrument der
Qualifizierung arbeitsloser Personen aus Sicht des Senats ein Erfolgsmodell, das gerade auch in dieser Form fortgeführt werden sollte.
Frage 10:
Welche Leistungen wurden in welchem Umfang seit Beginn der Corona-Pandemie – etwa für Erledigungen für mobilitätseingeschränkte Menschen – erbracht? Plant der Senat eine besondere Wertschätzung dieser Arbeit, da der Nutzerkreis des Begleitservice zur besonders schützenswerten Risikogruppe gehört?
Antwort zu 10:
Der VBB teilt dazu mit:
„Im Zusammenhang mit den Ausgangsbeschränkungen in Zeiten der Pandemie hat der VBB Begleitservice einen Hol- und Bringeservice für die Kundinnen und Kunden eingerichtet, damit diese zu Hause bleiben können. Dieser Service wird vorerst weiterhin angeboten, zuzüglich zu den ab dem 2. Juni 2020 wieder angebotenen Begleitungen.“
Mit der Verfügung der Ausgangsregelungen zum Schutz der Bevölkerung vor den Folgen der Pandemie hat auch der VBB Begleitservice die Begleitungen eingestellt und unmittelbar in Abstimmung mit SenUVK ein Konzept für einen „Aussen Erledigungsservice“ entwickelt. Ziel war es dabei, den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit zu bieten, notwendige Erledigungen realisieren zu können und dabei selbst zu Hause zu bleiben.
Die Telefonnummer, über die bisher 98 % aller Begleitanfragen eingehen, wurde konzeptionell in ein Kunden- und Sorgentelefon umgewandelt.“
Frage 11:
Gibt es für den eigentlichen Begleitservice und den gegenwärtigen „Erledigungsservice“ Bezirke und Ortsteile in der Innenstadt oder in den Außenbezirken, welche besonders stark die Angebote nachfragen? Zu welchen Schlussfolgerungen führen diese Erkenntnisse hinsichtlich der Bedarfe und Bedarfsabdeckung sowie Angebotssicherung?
Antwort zu 11:
Der VBB teilt dazu mit:
„Grundsätzlich verteilen sich die Begleitanfragen für den VBB Begleitservice über alle Berliner Bezirke (siehe Anlage 3) und entsprechen damit auch den Anforderungen an ein Berliner Modellprojekt. Dies trifft auch für den Außen-Erledigungsservice zu. Einen deutlichen Anstieg der Hilfeanfragen gab es im Stadtbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Hier werden im Durchschnitt 10 % aller Begleitungen realisiert. Mit 18 % der Hilfeanfragen ist hier eine deutliche Steigerung zu verzeichnen. Erklärbar ist dies möglicherweise mit der Altersstruktur in Berlin. In diesem Stadtbezirk wohnen mit 80.540 Menschen die meisten über 65-Jährigen, gefolgt von den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof – Schöneberg.
Eine statistische Erfassung der Begleitungen basiert auf der Zuordnung der Aufträge zu
den Stadtbezirken, jedoch nicht nach den Postleitzahlen. Vor diesem Hintergrund kann zu möglichen bezirklichen Schwerpunkten keine Aussage erfolgen.“
Berlin, den 12.06.2020 In Vertretung
lngmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Anlage 1
2016
Monat
Begleitungen
Storno Kunde
Storno
VBB
{D
MA
Januar
1295
133
78
84
3.345,283
€Februar
1326
145
45
März
1309
122
92
April
1523
141
102
Mai
1273
1 14
95
Juni
1315
191
67
Juli
1409
183
73
August
1289
1 14
23
September
1383
158
130
Oktober
1 194
1 10
169
November
1360
159
180
Dezember
1 103
99
63
15.779
1.669
1.117
Det a1„II“1erte Übers1.c ht Beq1e1. tunqen 2016 -2019
2017
Monat
Begleitungen
Storno Kunde
Storno VBB
{D
MA
Januar
1 142
160
102
58
Februar
770
102
20
März
831
74
19
April
644
50
30
Mai
762
87
14
Juni
722
70
108
Juli
653
76
82
Auoust
670
72
8
September
656
85
3
Oktober
640
68
34
November
795
82
14
Dezember
561
58
8
8.846
984
442
2018
Monat
Begleitungen
Storno Kunde
Storno
VBB
{D
MA
Januar
713
85
10
64
Februar
694
80
6
März
697
92
16
April
694
63
48
Mai
619
70
1 1
Juni
634
63
14
Juli
752
76
28
Auqust
777
88
2
September
765
86
0
Oktober *
975
74
6
November
1206
1 1 1
41
Dezember
908
89
26
9.434
977
208
2019
Monat
Begleitungen
Storno Kunde
Storno VBB
{DMA
Januar
994
88
37
80
Februar
1 168
1 19
143
März
1250
127
149
April
1 188
129
55
Mai
1243
97
67
Juni
1 1 13
128
13
Juli
1237
122
18
Auqust
1298
141
33
September
1353
130
10
Oktober
1477
152
19
November
1230
128
89
Dezember
1257
126
19
14.808
1.487
652
Anlage 2
Änderungen der Begleitzeiten durch Absinken der MA-Anzahl
Busse und Bahnen fahren ab 4. Mai wieder nahezu vollständig im #Normalbetrieb – Bitte weiter #Abstand halten und #Mund-Nasen-Schutz tragen – aktuelle Verbindungsauskünfte über #Fahrinfo
Mit dem schrittweisen #Hochfahren des öffentlichen Lebens wird auch das #Bus- und #Bahnangebot zur alten Stärke anwachsen. Ab 4. Mai 2020 werden die #S-Bahn Berlin, der Bahn- #Regionalverkehr, die BVG und die Busse und Straßenbahnen in Brandenburg auf fast allen Linien wieder das reguläre Angebot zur Verfügung stellen.
Seit Beginn der Corona-Pandemie konnten die 38 Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) ungeachtet der Einschränkungen des öffentlichen Lebens ein stabiles Bus- und Bahnangebot zur Verfügung stellen.
Die Verkehrsunternehmen haben gemeinsam mit den Aufgabenträgern, den Ländern Berlin und Brandenburg, den Landkreisen und kreisfreien Städten und dem VBB alle Kräfte mobilisiert, um den Bus- und #Bahnverkehr in einer nie zuvor erlebten Krisensituation auf hohem Niveau aufrechtzuerhalten.
Gegenüber dem Normalfahrplan wurden die Angebote von BVG, Bahn-Regionalverkehr und S-Bahn nur geringfügig zurückgefahren. Die meisten Busse und Straßenbahnen in Brandenburg fuhren mit Wegfall des Schulunterrichts nach dem Ferienfahrplan. Damit entfielen Schulfahrten sowie touristische Angebote. In der Summe standen die Leistungen des öffentlichen Nahverkehrs im VBB trotz erheblicher Fahrgastrückgänge während der Kontakteinschränkungen in einem hohen Umfang zur Verfügung.
Verkehrssenatorin Regine Günther: „Die Verkehrsunternehmen haben in den vergangenen Wochen unter schwierigen Bedingungen für ein stabiles und verlässliches Angebot im öffentlichen Nahverkehr gesorgt. Dafür möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken. Mit der Rückkehr zum normalen Fahrplan kehrt aber leider noch keine Normalität in unseren Alltag zurück: Um die Verbreitung des Corona-Virus in Schach zu halten, müssen wir weiterhin Abstand halten. Auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln trägt zu einem besseren Schutz vor Ansteckung bei. Deshalb bitte ich Sie eindringlich: Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln – so schützen wir uns gegenseitig!“
Verkehrsminister Guido Beermann: „Ich danke allen, die in dieser schwierigen Zeit engagiert und zuverlässig ihren Dienst verrichten und die Menschen mit Bus und Bahn sicher ans Ziel bringen. Sie gehören zu den Alltagshelden, die das Land am Laufen halten. Trotzdem sind wir auf die Unterstützung aller angewiesen. Es gilt gerade jetzt, gemeinsam aufeinander zu achten und Rücksicht zu nehmen.
Ein stabiler öffentlicher Personennahverkehr ist gelebte Daseinsvorsorge. Das gilt vor allem in Krisenzeiten. Dafür setzen wir uns jetzt und in der Zukunft weiter ein.“
VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Mit allen verfügbaren Kräften haben die Verkehrsunternehmen und ihre Mitarbeiter*innen, die politischen Verantwortlichen in Berlin und Brandenburg und das VBB-Team daran gearbeitet, das Bus- und Bahn-Angebot in den letzten Wochen aufrecht zu erhalten. Das hat sehr gut geklappt. Ein großes Dankeschön dafür! Mein großer Dank geht vor allem an die Fahrgäste, die sich umsichtig und verantwortungsvoll verhalten und dem Öffentlichen Nahverkehr die Treue halten. Gerade in dieser schwierigen Zeit kommt es auf Solidarität und Fürsorge füreinander an.“
Derzeit fahren die Verkehrsunternehmen schrittweise ab dem 27. April das Angebot wieder hoch, so dass die Busse und Bahnen im VBB-Land ab dem 4. Mai 2020 wieder nahezu vollständig nach dem regulären Fahrplan unterwegs sind. Der Wiedereinsatz von Verstärkerfahrten im S-Bahn- und Regionalverkehr während des Berufsverkehrs ist bis Ende Mai geplant. Auf den Linien RB26, RB66, RE66, RB91 und RB93 ist aufgrund der Grenzschließung die Fahrt nach Polen weiterhin nicht möglich. Auch die Kundenzentren der Verkehrsunternehmen haben bereits wieder geöffnet oder werden dies in den nächsten Tagen schrittweise tun.
Bitte Mund-Nasen-Schutz tragen und Abstand halten
In der Öffentlichkeit soll zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Hilfreich ist für alle, wenn Fahrgäste, die es ermöglichen können, Bus und Bahn außerhalb der üblichen Hauptverkehrszeiten nutzen. So können die Spitzenzeiten entzerrt werden.
Ab Montag, den 27. April ist eine Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV verpflichtend, Fahrgäste sollten ihn aber schon ab sofort aufsetzen. Als Mund-Nase-Bedeckung gelten einfache Schutzmasken oder selbstgenähte Modelle. Zum Schutz aller sind diese gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Wir appellieren an die Fahrgäste, in eigener Verantwortung die Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten öffentlichen Raum zu tragen – auch aus Rücksichtnahme und Respekt gegenüber anderen.
Achtung: Da sich weiterhin kurzfristig Fahrplanänderungen ergeben können, werden Fahrgäste gebeten, sich aktuell über die Fahrinfo-Apps von VBB, S-Bahn Berlin, DB und BVG und auf der Homepage des VBB unter vbb.de und den Webseiten der Verkehrsunternehmen im VBB zu informieren.
Verbunden mit den landesweiten Maßnahmen zur Eindämmung der aktuellen Corona-Epidemie verzeichnen nunmehr auch die Berliner Busse und Bahnen einen spürbaren #Rückgang der Nachfrage. In enger Abstimmung mit dem Berliner Senat wurde daher entschieden, beginnend ab Mittwoch, den 18. März 2020, entsprechende Anpassungen im Angebot der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vorzunehmen. Weiterhin bleibt hierbei oberste Prämisse, dass alle Haltestellen von Bussen, U- und Straßenbahnen in regelmäßigen Takten bedient werden. Folgende Anpassungen wird es geben:
Bei der #Straßenbahn werden ab 18. März 2020 die für die Schülerverkehre notwendigen Verstärkerfahrten auf den Linien #M5 und #M6 eingestellt. Beide Linien verkehren weiterhin im 10-Minuten-Takt. Des Weiteren werden die als zusätzliche Parallelangebote fungierenden Linien #16 / #18 und #37 / #67 ebenfalls ab 18. März 2020 eingestellt. Trotz der vorübergehenden Rücknahme dieser Angebote werden durch parallel verlaufende Linien alle Haltestellen bedient und flächendeckend ein 10-Minuten-Takt aufrechterhalten.
Auch beim #Bus fallen bis zum erneuten Schulbeginn alle für die #Schülerfahrten zusätzlich in das Angebot genommenen Fahrten weg. Auch hier wird damit ein durchschnittlicher 10-Minuten-Takt gesichert sein.
#U-Bahn
Ab Montag, den 23. März 2020, wird auch bei der U-Bahn der Fahrplan dem Rückgang der Nachfrage angepasst und im gesamten Netz mindestens ein 10-Minuten-Takt zur Verfügung gestellt. Zur Sicherung von Reserven wird die #U55 ab dem morgigen Betriebsbeginn bis auf Weiteres eingestellt.
Begleitend zu diesen Maßnahmen wird die Auslastung der Fahrzeuge kontinuierlich beobachtet und kann somit der tatsächlichen Fahrgastnachfrage angepasst werden.
Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Die BVG bewegt Berlin, auch und gerade in schwierigen Zeiten. Auch wenn die Takte in der kommenden Zeit nicht überall so dicht sein werden wie gewohnt, die Berlinerinnen und Berliner können sich darauf verlassen: Der nächste Bus, die nächste Bahn kommt!“
Das Baugeschehen an der #Rummelsburger Landstraße in #Oberschöneweide geht weiter. Erst Ende 2017 war die 420 Meter lange #Minna-Todenhagen-Brücke über die Spree eröffnet worden. Nun will die #BVG ganz in der Nähe einen neuen #Betriebshof für #Elektrobusse bauen. Das Vorhaben dauert wahrscheinlich bis 2023. Insgesamt rund 270 Fahrzeuge sollen dort Platz finden.
Der neue Betriebshof wird aus zwei Teilen bestehen. Einem Grundstück östlich der Spree, nahe der Rummelsburger Landstraße, wo die Fahrzeuge in einer Werkstatt geladen, gewartet und repariert werden. Auf der zweiten Fläche westlich der Spree, an der #Köpenicker Landstraße, entsteht eine #Abstellfläche für Busse. Beide Grundstücke sind zusammen rund 6,6 Hektar groß und derzeit ungenutzt. Weil keine genügend große zusammenhängende Fläche zur Verfügung stand, hat sich die BVG für diese Lösung entschieden. Über die Brücke können die Busse die 600 Meter lange Entfernung von einem Grundstück zum anderen zurücklegen. #Betriebshofverbund Süd-Ost heißt das Vorhaben.
Auf den ersten Blick könnte man das Eckhaus in der Schönhauser Allee in Prenzlauer Berg für ein Hostel halten. Junge Menschen aus aller Welt gehen ein und aus, manche tragen Laptops oder Pads in der Hand.
Auf Englisch sprechen sie über internationale Reiseziele. Wer mit dem Fahrstuhl in die sechste Etage fährt, findet neben der „Rezeption“ einen großzügigen Lounge-Bereich.
Doch hier ist kein Hostel, sondern die Zentrale des #Online-Reisevermittlers Omio, einer der wertvollsten Tech-Firmen Deutschlands.
Omio hat eine Software entwickelt, über die man Reisen mit Flugzeug, Bahn und Bus buchen kann, bequem vom Smartphone aus. Nach Angaben des Unternehmens nutzen etwa 27 Millionen Menschen weltweit dieses Angebot.
Wie die gesamte Reisebranche ist auch Omio nun betroffen vom Ausbruch des Coronavirus. „In Norditalien haben wir viele Stornierungen, die Buchungen in der Region um Venedig sind um etwa 30 Prozent zurückgegangen“, sagt Boris Radke, der die firmeninterne Taskforce zum Thema leitet.
Mehr als 1,1 Milliarden #Fahrgäste verteilen sich jährlich auf die 156 #Bus-, 22 #Straßenbahn-, 10 #U-Bahn- und 6 #Fährlinien der Berliner Verkehrsbetriebe – Tendenz steigend. Und die #Angebotsplaner der BVG arbeiten ständig daran, dieses Angebot auszubauen, Fahrpläne, #Anschlüsse und #Verbindungen zu optimieren, damit die Berlinerinnen und Berliner und die vielen Besucher der Stadt in Zukunft noch besser an ihr Ziel kommen.
Daten zum #Mobilitätsverhalten sind eine wichtige Grundlage, um den Anforderungen einer wachsenden Stadt wie Berlin und sich verändernden Bedürfnissen gerecht zu werden. Sie geben Auskunft darüber, wie die verschiedenen Verkehrsangebote in einer Stadt genutzt werden und welche Trends sich dabei über die Zeit hinweg abzeichnen.
Heute wird Mobilitätsverhalten unter anderem mit Hilfe von manuellen Fahrgastbefragungen erhoben. Die BVG möchte in einem Modellversuch herausfinden, ob eine nutzerunterstützte Verkehrserhebung mittels smartphone-basiertem Tracking möglich ist und damit einen innovativen und vielversprechenden Ansatz testen. Dafür stellt das Berlin-Brandenburger Startup #MOTIONTAG im Auftrag der BVG die Smartphone-App „BVG-MeinTag“ zur Verfügung. Die BVG sucht bis zu 500 freiwillige Teilnehmer*innen, die ihre Wege zwischen Februar und Juli 2020 mit Hilfe der kostenlosen App aufzeichnen lassen. Für die aktive Teilnahme von mindestens zwölf Wochen werden die Teilnehmer*innen mit einem 50€-Amazon-Gutschein belohnt.
Durch lernfähige Algorithmen und Sensoren im Smartphone wird das genutzte Verkehrsmittel automatisch ermittelt. Zusätzlich geben die freiwilligen Teilnehmer*innen Informationen zum benutzten Fahrschein an. Des Weiteren können sie innerhalb der App freiwillige Angaben zu Altersgruppe, Geschlecht, Erwerbstätigkeit und Fahrzeugverfügbarkeit machen. Auf einer interaktiven Karte können die Teilnehmer*innen ihre Wege und Tickets nachvollziehen und somit Einsichten in ihr Mobilitätsverhalten bekommen.
Mitmachen können alle, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich überwiegend in Berlin aufhalten. Wer dabei mithelfen will, den Verkehr der Zukunft mitzugestalten, findet alle Infos zum Modellversuch und zur Teilnahme unter https://bvg.motion-tag.com.
Und wie steht es mit dem Datenschutz?
Die BVG führt den Modellversuch unter strikter Einhaltung des Datenschutzrechts durch: Bei der Nutzung der App werden personenbezogene Daten, wie E-Mail-Adresse und Geräte-, Sensor- und Standortdaten, verarbeitet. Die vorgenannten Daten werden ausschließlich bei der Firma MOTIONTAG verarbeitet, welche die App entwickelt hat. Auf Basis dieser Rohdaten erstellt MOTIONTAG aggregierte Auswertungen für die BVG. Grundlage dieser Auswertungen sind Fragen der BVG zum Mobilitätsverhalten, z.B. wie viele Personen sich in einer bestimmten Zeit von A nach B auf der Linie U6 bewegt haben, wie viele umgestiegen sind, usw.
Die BVG und MOTIONTAG haben sich dazu verpflichtet, dass die BVG keinen Zugriff auf die Rohdaten hat und MOTIONTAG keine eindeutige Zuordnung der getrackten Daten zu einer Person durchführen darf. Deshalb werden die Bewegungsprofile pseudonymisiert, aggregiert und anonymisiert verarbeitet und nur für den beschriebenen Zweck verwendet. Alle personenbezogenen Daten werden nach Projektende, spätestens zum 15.12.2020, gelöscht.