Bahnhöfe: Seitenwechsel Die Berliner Verkehrsbetriebe sind dabei den U-Bahnhof Augsburger Straße barrierefrei auszubauen, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe sind dabei den -Bahnhof #Augsburger Straße #barrierefrei auszubauen, indem der Bahnhof zwei neue #Aufzüge erhält. Im ersten Schritt wurde die #Bahnsteigseite #Richtung #Warschauer Straße saniert. Nun wird die Seite gewechselt und die Bahnsteigseite in Richtung #Krumme Lanke erhält einen neuen Bodenbelag sowie ein #Blindenleitsystem.

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barrierefrei + Mobilität: Inklusion im ÖPNV Berliner Bahnverkehr wird frühestens 2024 barrierefrei sein, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/07/berlin-bahnhoefe-barrierefreiheit-barrierefrei-bvg-s-bahn-teilhabe.html

Bettina Theben muss sich mit aller Kraft und ausgestreckten Armen am Handlauf der #Rolltreppe festhalten. Andernfalls droht der #Rollstuhl, in dem sie sitzt, hinunterzustürzen. Aber am -Bahnhof #Pankstraße kann sie sich nur so nach oben ziehen. Hier gibt es keinen #Aufzug.

Menschen, die wie die 51-jährige Bettina Theben in ihrem Alltag auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben es nach wie vor schwer, sich in Berlin mit U- oder -Bahn fortzubewegen. Ab dem kommenden Jahr soll der öffentliche Personennahverkehr (#ÖPNV) vollständig #barrierefrei sein, also #stufenfrei zugänglich und mit einem #Blindenleitsystem ausgestattet sein. Das sieht eine UN-Konvention zur Stärkung der Rechte Behinderter vor, die 2009 von Deutschland ratifiziert wurde. Ab 2022 muss der #Nahverkehr damit bundesweit barrierefrei sein.
Derzeit sind aber von den 175 U-Bahnhöfen laut Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) 36 nicht stufenlos erreichbar – also mehr als jeder fünfte. Unter den 139 stufenlos erreichbaren Bahnhöfen verfügen 131 über einen Aufzug zum Bahnsteig, acht über eine #Rampe.

Nur 120 Bahnhöfe für Geh- und #Sehbehinderte geeignet
Ein Kuriosum ist die U-Bahnstation Schloßstraße in Steglitz. Dort ist der Bahnsteig über einen #Fahrstuhl erreichbar – allerdings nur wenn ein benachbartes Einkaufszentrum geöffnet ist, zu dem der Fahrstuhl gehört. Deswegen wird der Bahnhof von uns nicht als stufenfrei zugänglich gewertet. Das gilt auch für Bahnhöfe, die nur mit Rolltreppen ausgestattet sind, da sie von Menschen im Rollstuhl nur sehr bedingt genutzt werden können.

Hinzu kommt, dass an 45 U-Bahnhöfen ein Blindenleitsystem fehlt. Hauptsächlich werden dazu geriffelte, helle Fliesen …

Bahnhöfe: U-Bahnhof Rathaus Steglitz wird vier Wochen früher fertig, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article231403277/U-Bahnhof-Rathaus-Steglitz-wird-vier-Wochen-frueher-fertig.html

Die #U9 fährt wieder durch. Während der dreiwöchigen Sperrung konnte die #Sanierung des Bahnhofs schneller voranschreiten als geplant.

Drei Wochen nach dem Brand auf dem -Bahnhof #Schloßstraße rollen die Züge der U9 seit Montag wieder zwischen #Rathaus Steglitz und #Walther-Schreiber-Platz. Die Reparatur hat zwei Wochen länger gedauert als ursprünglich geplant. Das lag nach Auskunft der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) daran, dass die Instandsetzung der verschmorten Kabel unter erschwerten Bedingungen und auf engsten Raum unter einer #Rolltreppe erfolgen musste. „Doch aus der Not haben wir eine Tugend gemacht“, sagt Jannes #Schwentu, Pressesprecher der BVG. In der Zeit der außerplanmäßigen Sperrung sei die Sanierung des U-Bahnhofes Rathaus Steglitz maßgeblich vorangeschritten. Dadurch hätten rund vier Wochen der Gesamtbauzeit gewonnen werden können. In der zweiten Jahreshälfte 2022 soll die Sanierung des U-Bahnhofes abgeschlossen sein.

#Bahnsteigboden mit neue Fliesen ausgestattet
„Die jetzt dort durchgeführten Arbeiten wären sonst nur in den Nachtschichten, also in der Betriebspause, möglich gewesen“, erläutert Schwentu. Durch die Sperrung hätte die Arbeitszeit optimiert und in Doppelschichten gearbeitet werden können. So ist der komplette Bahnsteigboden mit neuen, hellen Fliesen und einem #Blindenleitsystem

Bahnhöfe: Doppeltes Liftchen Die BVG macht Ihren Fahrgästen, die nicht so gut zu Fuß sind, verfrühte Weihnachtsgeschenke., aus BVG

Die BVG macht Ihren Fahrgästen, die nicht so gut zu Fuß sind, verfrühte Weihnachtsgeschenke. Am heutigen Mittwoch, 16. Dezember 2020, gehen gleich zwei neue Aufzüge in Betrieb. Auf den U-Bahnhöfen Sophie-Charlotte-Platz (ab 15 Uhr) und Kurfürstenstraße (ab sofort) sorgen sie für mehr #Barrierefreiheit.

Auf der Station #Sophie-Charlotte-Platz verbindet der erste #Aufzug den Bahnsteig der #U2 (Fahrtrichtung Ruhleben) und die Straßenebene miteinander. Der zweite Aufzug, der den Bahnsteig der U2 (Fahrtrichtung Pankow) mit dem Straßenland verbindet, wird voraussichtlich Ende März 2021 in Betrieb geben. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau belaufen sich insgesamt auf rund 4,3 Millionen Euro.

Neben dem Aufzug wurde die Station mit einem #Blindenleitsystem ausgestattet, der Asphaltboden erneuert und die Bahnsteigkanten angepasst. Die Zugangstunnel sowie die sanierten Ausgänge wurden mit neu gebrannten Fliesen nach den originalen Vorbildern verkleidet. Der Bau war für die Fachleute eine besondere Herausforderung. Da sich der U-Bahnhof im Grundwasser befindet, mussten für die Baumaßnahmen wasserdichte Baugruben erstellt und zahlreiche Leitungen um die Ausgänge und Aufzüge herum umverlegt und erneuert werden.

Jetzt 138 U-Bahnhöfe stufenfrei erreichbar

Auf dem Bahnhof #Kurfürstenstraße verbindet der heute eröffnete Aufzug die Bahnsteige der #U1/#U3 und die Straßenebene (Mittelinsel Kurfürstenstraße) miteinander. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau belaufen sich auf rund 1,7 Mio. Euro. Neben dem Aufzug wurde die Station mit neuen Bodenfliesen auf dem Bahnsteig sowie einem Blindenleitsystem ausgestattet. Die Mittelinsel im Straßenland wurde zudem vergrößert.

Mit den beiden neuen Anlagen sind nun 138 Berliner U-Bahnhöfe stufenlos erreichbar. Insgesamt 184 Aufzüge sind auf den #BVG-Stationen im Einsatz.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

barrierefrei + Bus: Barrierefreie Bushaltestellen, aus Senat

www.berlin.de

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Frage 1:
Wie viele #Bushaltestellen gibt es aktuell?
Antwort zu 1:
In Berlin gibt es ca. 6.500 #Richtungshaltestellen.
Frage 2:
Wie viele Bushaltestellen sind #barrierefrei (mindestens 16 cm hoch und mit einem #Blindenleitsystem
ausgestattet) ausgebaut? Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Antwort zu 2:
Bushaltestellen sind bis auf wenige Ausnahmen Teil des öffentlichen Straßenlandes und
liegen damit in der Baulast der Bezirke. Deren jeweilige Antwort sind nachfolgend
aufgeführt.
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 Friedrichshain-Kreuzberg:
„Über den Stand des barrierefreien Ausbaus an Bushaltestellen hat das Bezirksamt keine
Übersicht.“
 Lichtenberg:
„Diese Daten werden im Bezirk Lichtenberg nicht statistisch erfasst. Eine Ermittlung des
Bestandes und der Ausstattung ist zeit- und personalintensiv und kann weder aktuell bei
der derzeitigen angespannten Personalsituation unter COVID-19-Bedingungen noch
später zusätzlich geleistet werden.“
 Marzahn-Hellersdorf:
„Hierzu liegen dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Marzahn-Hellersdorf keine
Zahlen vor. Hier muss die BVG angefragt werden.“
 Pankow:
„Eine diesbezügliche Statistik der Bushaltestellen in Pankow, die mindestens 16 cm hoch
und mit einem Blindenleitsystem ausgestattet sind, gibt es nicht.“
 Reinickendorf:
„Im Bezirk Reinickendorf wird hierüber keine Statistik geführt.“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Darüber werden hier bisher keine Aufzeichnungen geführt, da sie für die
Aufgabenerfüllung nicht benötigt werden. Da die Ausbaumaßnahmen, jedenfalls für den
Bezirk Tempelhof-Schöneberg, ausschließlich durch die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz finanziert werden, geht das Bezirksamt davon aus, dass die
Senatsverwaltung selbst über Aufzeichnungen verfügt, wie viele Haltestellen sie finanziert
hat.“
 Treptow-Köpenick: siehe Anlage
Frage 3:
Wie viele Bushaltestellen wurden seit 2017 mit einem Bord von 16 cm und wie viele mit einem Bord von 22
cm umgebaut? Bei wie vielen Bushaltestellen konnten auch die 16 cm nicht umgesetzt werden?
Antwort zu 3:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
„Über den Stand des barrierefreien Ausbaus an Bushaltestellen hat das Bezirksamt keine
Übersicht.“
 Lichtenberg:
„Diese Daten werden im Bezirk Lichtenberg nicht statistisch erfasst. Eine Ermittlung des
Bestandes und der Ausstattung ist zeit- und personalintensiv und kann weder aktuell bei
der derzeitigen angespannten Personalsituation unter COVID-19-Bedingungen noch
später zusätzlich geleistet werden.“
 Marzahn-Hellersdorf:
„Seit 2017 wurden in Marzahn-Hellersdorf keine Bushaltestellen mit dem Bord von 22 cm
eingebaut. Alle Maßnahmen wurden mit dem Bord von 16 cm umgesetzt.“
 Pankow:
„Eine Erhebung hierzu liegt nicht vor.“
 Reinickendorf:
„Seit 2017 wurden im Bezirk Reinickendorf 18 Bushaltestellen barrierefrei mit einem
Auftritt von 16 cm umgebaut.“
 Spandau:
„Was Borde mit 22 cm Höhe betrifft, verfügen wir in ganz Berlin bisher nur an einer
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einzigen Bushaltestelle darüber, nämlich an der Haltestelle „Obstallee“ und das auch nur
auf einer Seite (stadteinwärts).“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Es wurden seit 2017 2 Bushaltestellen mit Auftritt 16 cm umgesetzt.“
 Treptow-Köpenick:
„61 Bushaltestellen sind insgesamt im Bezirk mit einem Auftritt (Bord) von 16 cm baulich
ausgeführt worden. Es wurde keine Haltestelle mit einem Bordauftritt von 22 cm
umgebaut.“
Frage 4:
Wie weit sind die im Nahverkehrsplan vorgesehenen Abstimmungen, eine entsprechende Prioritätenliste
zum Umbau von Haltestellen (Haltestellenkataster) zu erstellen?
Antwort zu 4:
Hierzu verweise ich auf die Antwort zu der Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 18/22692
vom 30.01.2020: „Bereits vor längerer Zeit wurde den bezirklichen Tiefbauämtern durch
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Liste der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) zur Verfügung gestellt, die eine Rangfolge der am meisten
genutzten Haltestellen durch Rollstuhlfahrende aufzeigt. Dies stellt keine Prioritätenliste
dar, kann aber im Einzelfall dazu dienen, einen Schwerpunkt auf die Haltestelle mit der
größeren Wirkung für diese Nutzergruppe zu legen. Letztlich unterliegt die Entscheidung
aber den allein zuständigen bezirklichen Tiefbauämtern.“
Aufgrund der fehlenden Bearbeitungskapazitäten der Bezirke ist es derzeit nicht
darstellbar, eine Prioritätenliste bzw. ein Kataster zeit- und kostenaufwändig erstellen zu
lassen. Auch dessen Pflege müsste durch die Baulastträger gewährleistet werden können,
was aktuell nicht der Fall ist, wie sich insbesondere aus den Antworten der Bezirke zu
Frage 5 ergibt.
Frage 5:
Wie weit ist die Umsetzung des im Nahverkehrsplan verankerten Ziels, die finanziellen und personellen
Voraussetzungen für einen kontinuierlichen und beschleunigten Umbau bis 2022 zu schaffen?
Antwort zu 5:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
“Es sind hierzu noch keine Planungen vorhanden“
 Marzahn-Hellersdorf:
„Darüber kann das Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßen, keine Auskunft
geben.“
 Pankow:
„Bisher konnten die finanziellen und personellen Voraussetzungen für einen
kontinuierlichen und beschleunigten Umbau nicht erfüllt werden. Derzeit steht für die
Bearbeitung der Prioritätenliste zum Umbau von Haltestellen (Haltestellenkataster) dem
Straßen- und Grünflächenamt (SGA) kein Fachpersonal zur Verfügung.“
 Reinickendorf:
„Hinsichtlich einer personellen Verstärkung für die Umsetzung des barrierefreien Umbaus
von Bushaltestellen ist im Bezirk Reinickendorf nichts bekannt. Finanzielle Mittel können
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nur über die Sonderprogramme bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz abgerufen werden.“
 Spandau:
„Am Geld scheitert es nicht. Das Problem sind fehlende Planungskräfte in den Bezirken
und das zu lange dauernde Genehmigungsverfahren (vgl. Nr. 4).“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Es stehen aktuell keine Ingenieurinnen und Ingenieure für die Planung und Bauleitung zur
Verfügung. Im Bezirkshaushalt 2020/21 sind dafür keine Personalstellen vorhanden. Ob
im Bezirkshaushalt 2022/23 Stellen enthalten sein werden, wird zum geg. Zeitpunkt
politisch zu diskutieren sein.“
 Treptow-Köpenick:
„Dem Bezirk stehen weder die finanziellen noch die personellen Voraussetzungen zur
Verfügung, um einen kontinuierlichen und beschleunigten Umbau von Bushaltestellen bis
zum Jahr 2022 zu schaffen. In den letzten Jahren erfolgte der Umbau vorzugsweise im
Zuge von Straßenbaumaßnahmen des Sonderprogramms Straßeninstandsetzung, zum
Teil finanziert aus Eigenmitteln des Bezirks.“
Das Thema war mehrfach Gegenstand von Schriftlichen Anfragen und auch der Beratung
zum Haushalt 2020/2021. Ich verweise wiederum auf die Antwort zu Frage 2 der
Schriftlichen Anfrage 18/22692 vom 30.01.2020: „Hierfür muss jede Behörde im Rahmen
ihrer Ressortverantwortung die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Unabdingbar ist
daher, dass dafür in der Laufzeit des Nahverkehrsplans (NVP) bei den
Straßenbaulastträgern die erforderlichen personellen, fachlichen und finanziellen
Voraussetzungen geschaffen werden.“
In der 2. Lesung zum Haushaltsgesetz 2020/2021 am 013.11.2019 im Hauptausschuss
hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Bericht 13 zum
Einzelplan 07, Kapitel 0730, Titel 52115 ausführlich zur Problemlage und zur
Lösungsmöglichkeit Stellung genommen:
„…Es bedarf daher, um die gesetzlichen Vorgaben des PBefG auch nur annähernd
erreichen zu können, einer konzertierten Aktion bzw. einer Konzentration von
Zuständigkeit, Personal- und Finanzressourcen im Land, um das formulierte Ziel von 200
barrierefreien Haltestellen pro Jahr zu erreichen. Die organisatorischen Konsequenzen
wurden für den Radwegeausbau mit der GB infraVelo GmbH bereits gezogen und sollten
für den Haltestellenumbau in analoger Form initiiert werden.“
Es bestünde auch die Möglichkeit der Bündelung dieser Aufgabe in einem oder mehreren
Bezirken auf deren Wunsch hin. Gemäߧ 3 Abs. 3 AZG können „einzelne Aufgaben der
Bezirke … durch einen Bezirk oder mehrere Bezirke wahrgenommen werden. Im
Einvernehmen mit den Bezirken legt der Senat die örtliche Zuständigkeit durch
Rechtsverordnung fest.“
Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf hatte sich mit Beschluss 1369/XX-01
ebenfalls für eine Zentralisierung ausgesprochen. Nach Ansicht der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz muss eine solche Initiative jedoch von den für diese
Aufgabe zuständigen Bezirken ausgehen. Auch dann wären die finanziellen und
personellen Voraussetzungen aber durch das Abgeordnetenhaus zu schaffen.
Ergänzend wurde in der letzten „Amtsleiter/in-Sitzung Straße“ am 29.09.2020 zur
Vereinfachung des Verfahrens der Übergang des Straßensanierungsprogrammes und
dessen Mittel von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an die
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Bezirke als beispielgebende Regelung diskutiert, da dies zu einer Konzentration von
Zuständigkeit und Finanzmitteln führt. Zudem werde damit der zusätzliche
Bearbeitungsaufwand bei der Senatsverwaltung für die Verwaltung der
Bauplanungsunterlage und die spätere Freigabe der Mittel zur auftragsweisen
Bewirtschaftung durch die Bezirke vermieden. Das Verfahren wird von den Bezirken als
sehr aufwändig bezeichnet, zudem sind die Möglichkeit der Aussteuerung mit Blick auf die
Gesamtstadt für die Senatsverwaltung angesichts der Bearbeitungskapazitäten der
Bezirke nur minimal.
Frage 6:
Wie viele Bushaltestellen und in welchem Zeitraum werden mit einem Kasseler Sonderbord (22 cm)
ausgestattet (nach Bezirken aufgliedern)?
Antwort zu 6:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
„Wenn Haltestellen gebaut werden sollten, dann ausschließlich mit 16 cm Borden.“
 Lichtenberg:
„Es liegen hierzu keine Informationen vor, bisherige Planungen gehen von 16 cm aus.“
 Marzahn-Hellersdorf:
“Keine.“
 Pankow:
„Siehe hierzu Beantwortung zu Frage 5.“
 Reinickendorf:
„Es wurden keine Bushaltestellen mit einem 22 cm Auftritt gebaut.“
 Spandau:
„In Spandau sind seit 1 ½ Jahren vier weitere Haltestellen mit Einstiegsborden 22 cm über
Fahrbahnoberkante geplant.“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Da dem Bezirk aktuell weder die personellen noch die finanziellen Voraussetzungen
vorliegen, können dazu keine Angaben gemacht werden.“
 Treptow-Köpenick:
„für Treptow-Köpenick Fehlmeldung“
Frage 7:
Was hat die Erprobung der BVG einer Bushaltestelle, die 22 cm hoch ist, ergeben und welche Erkenntnisse
wurden hieraus für die Machbarkeit des barrierefreien Umbaus der Bushaltestellen gezogen?
Antwort zu 7:
Die Erprobung wurde systematisch von der BVG durchgeführt und ausgewertet, sodass
die Ergebnisse die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in die Lage
versetzten, zusammen mit der BVG technische Vorgaben für die Anfahrbarkeit von
Haltestellen zu entwickeln. Diese fanden Einzug in den Nahverkehrsplan 2019-2023
(NVP). Das 22 cm hohe Bord ermöglicht einen vollständig barrierefreien Ein- und Ausstieg
ohne Rampe, benötigt jedoch auch gesicherte und freie An- und Abfahrtsflächen, um das
parallele Halten an der Haltestelle zu gewährleisten.
Leider sind die räumlichen Voraussetzungen zur Errichtung (vgl. NVP, Anlage 6) nicht
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überall gegeben und können auch nicht geschaffen werden. Dennoch ist der Einsatz eines
22 cm hohen Bordes immer als Ausgangspunkt der Planung zu wählen. Die Anlage 6 des
NVP enthält auf Grundlage der Erprobung der BVG eine genaue Beschreibung, welche
Bedingungen (insbesondere Länge des An- und Abfahrtsweges) für eine sichere
Nutzbarkeit sicher zu stellen sind.
Die Barrierefreiheit bedingt ferner ausreichend Bewegungsraum an der Haltestelle. Auch
hierzu sind die Minimalbedingungen in Anlage 6 des NVP festgelegt.
Frage 8:
Wenn laut Nahverkehrsplan 22 cm die Regellösung sein sollen, wie erklärt sich dann, dass der Bezirk
Spandau den Umbau aller Bushaltestellen mit einer 16 cm Bordhöhe plant bzw. bereits 20 Bushaltestellen
dementsprechend umgebaut hat? (https://www.berliner-woche.de/spandau/c-bauen/busstopp-wirdbarrierefrei_a258922)
Antwort zu 8:
Wie in der Antwort zu Frage 7 ausgeführt, sind die räumlichen Voraussetzungen zur
Errichtung von 22 cm hohen Borden nicht überall gegeben und können auch nicht überall
geschaffen werden. Wenn Haltestellen mit 22 cm hohen Borden gestaltet sind, müssen die
vorgegebenen An- und Abfahrtslängen (vgl. NVP, Anlage 6) eingehalten werden oder die
Haltestellen als Kap ausgebaut sein, welche in gerader Linie anfahrbar sind. Hierfür
müssen u. a. längere An- und Abfahrtswege für die Busse frei gehalten werden als bei
Haltestellen mit niedrigeren Borden.
Der Bezirk Spandau ist nach hiesigem Kenntnisstand der bisher einzige Bezirk, in dem
eine Bushaltestelle mit einem 22 cm hohen Bord errichtet wurde. Darüber hinaus sind
durch den Bezirk vier weitere solcher Haltestellen geplant und deren Finanzierung
beantragt.
Frage 9:
An wie viele Bushaltestellen wird die Verkehrssituation im Hinblick auf Konflikte zwischen Radverkehr und
den Nutzer*innen des ÖPNV, gerade auch unter Berücksichtigung der Belange von Sehbehinderung oder
Mobilitätseinschränkung, kritisch eingeschätzt?
Antwort zu 9:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
„Grundsätzlich gibt es an allen Omnibushaltestellen neben Radwegen immer ein Potenzial
für Konflikte zwischen Zu- Fuß Gehenden und Radfahrenden, da sich Verkehrswege
kreuzen. Es sind jedoch keine Konfliktschwerpunkte im Bezirk bekannt.
Auf dem Gehweg angelegte Radwege werden in der Regel mit mindestens 2,50 m
Abstand an den Wartebereichen von Omnibushaltestellen herumgeführt oder
vorbeigeführt. Gefahrenpotenzial für Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen
mit Sehbehinderung oder Mobilitätseinschränkung, stellen zum Teil Sichthindernisse, wie
Leuchtenkandelaber, Werbung an Seitenteilen von Bushaltestellen und alle Radwege,
welche an den Haltestellen zu dicht unter (1,50 m) an der Bordsteinkante geführt werden,
dar. Abhilfe können hier baulich angelegte Buskaps und/oder Radfahrstreifen sein.
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Radwege sind als solche oft wegen unzureichender optischer Abgrenzung und
Kennzeichnung von den Gehwegbereichen/Wartebereichen an Haltestellen schlecht oder
erst spät zu erkennen, was ebenfalls zu Konflikten führen kann. Die Abgrenzung durch
weiße Markierung kann hier Abhilfe schaffen.“
 Lichtenberg:
„Diese Daten werden im Bezirk Lichtenberg nicht statistisch erfasst. Konflikte entstehen
aber an fast allen Haltestellen – auch bei Tram-Haltestellen – und sind fast ausschließlich
von den Radfahrenden provoziert. Die Unkenntnis oder Ignoranz der Verkehrsregeln
fördern diese Konflikte.“
 Marzahn-Hellersdorf:
„Eine genaue Anzahl der oben genannten Bushaltestellen kann von Seiten des SGA
Marzahn-Hellersdorf nicht genannt werden. Jedoch weisen alle bisher nicht barrierefrei
umgebauten Bushaltestellen nicht immer den notwendigen verkehrssicheren Zustand auf,
was vom SGA kritisch angesehen wird.“
 Pankow:
„Eine Erhebung hierzu liegt nicht vor.“
 Reinickendorf:
„Hierzu wurden im Bezirk Reinickendorf bisher keine Untersuchungen durchgeführt, somit
kann keine entsprechende Einschätzung abgegeben werden.“
 Spandau:
„Grundsätzlich ist die Situation an Bushaltestellen immer dann kritisch, wenn der Radweg
nicht über die Fahrbahn, sondern über den Gehweg geführt wird.“
 Steglitz-Zehlendorf:
„Das SGA hat keine Erkenntnisse über aktuelle Nutzungskonflikte bei den im Bezirk
existierenden Bushaltestellen. Es geht davon aus, dass ihm solche Nutzungskonflikte von
Nutzenden oder von der BVG benannt worden wären.“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Dem Bezirksamt sind Einzelfälle bekannt, über die Gesamtzahl werden keine
Aufzeichnungen geführt.“
 Treptow-Köpenick:
„Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick sieht im nachgefragten Sinn
grundsätzlich ein Problem, Radfahrende aus Platzgründen durch die sogenannte
Wartefläche der Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu führen. Eine
Übersicht, wie viele Haltestellen das im Bezirk bereits betrifft, liegt nicht vor.“
Frage 10:
Welche Haltestellen sollen prioritär barrierefrei umgebaut werden und für welche Bushaltestellen ist der
barrierefreie Umbau bis Ende 2021 bereits geplant? Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Antwort zu 10:
Ziel des Senats ist es, alle Bushaltestellen in Berlin barrierefrei auszubauen. Wie in der
Antwort zu Frage 4 ausgeführt, liegt die Zuständigkeit dafür jedoch bei den Bezirken.:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
„Der Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin plant langfristig im Rahmen seiner
personellen Kapazitäten und den zur Verfügung stehenden Mitteln alle
Omnibushaltestellen des Linienverkehrs barrierefrei umzubauen. Priorität sollen hierbei
Haltestellen haben, welche von mehreren Omnibuslinien angefahren werden oder
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Bestandteil eines Straßenumbauvorhabens sind. Der barrierefreie Umbau der
Omnibushaltestelle in der Blücherstraße hinter Brachvogelstraße ist bis Ende 2021 bereits
geplant.“
 Lichtenberg:
„Im Fachbereich liegen derzeit Planungen für drei Haltestellen, die ggf. in 2021 umgesetzt
werden können, wenn die Mittelbewilligung durch die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz erfolgt und die tangierenden Maßnahmen ebenfalls in diesem
Zeitraum durchführbar sind.“
 Marzahn-Hellersdorf:
„Aktuell sind folgende Bushaltstellen bis Ende 2021 geplant:
 Lemkestraße/Lübecker Straße_2 Stk
 Cecilienstraße/Oberfeldstraße_ 1 Stk
 Marzahner Promenade 30_2 Stk
 Giesestraße nahe J.-Offenbach-Platz_2 Stk“
 Pankow:
„Einen Fahrplan der bezirklichen Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der
Bushaltestellen in Pankow gibt es nicht, da für die Bearbeitung dieses Sonderprogramms
kein Fachpersonal im SGA zur Verfügung steht.“
 Reinickendorf:
„Als nächste Maßnahme ist der Umbau der Bushaltestelle
Hechelstraße/Scharnweberstraße geplant, hierfür liegt die Finanzierung vor. Weiterhin
sind die Bushaltestellen in der Burgfrauenstraße zwischen Berliner Straße und
Hohefeldstraße und die Bushaltestellen Antonienstraße/Auguste-Viktoria-Allee in
Planung.“
 Spandau:
„Siehe Antwort zu Frage 4.“
 Steglitz-Zehlendorf:
„Geplant ist der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle in der Schloßstraße gegenüber
dem Steglitzer Kreisel. Darüber hinaus werden alle Bushaltestellen im Zuge von investiven
Bauvorhaben und größeren Instandsetzungsmaßnahmen barrierefrei umgebaut. In 2021
ist der barrierefreie Umbau folgender Haltestellen geplant:
 Steglitzer Damm zwischen Munsterdamm und Bismarcktraße
 Hindenburgdamm zwischen Klingsorstraße und Haydnstraße (Westseite)“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Das Bezirksamt plant im Rahmen von Bauvorhaben, in denen Straßenräume bzw. –
abschnitte komplett erneuert und umgebaut werden, die vorhandenen
Haltestellenstandorte gleich mit barrierefrei auszubauen. Konkret ist aktuell das
Bauvorhaben „Bahnhofstraße Lichtenrade“ mit 4 Haltestellen, bauliche Umsetzung ab
2021“
 Treptow-Köpenick:
„Ein prioritärer Umbau erfolgt im Bezirk Treptow-Köpenick nur im Zuge größerer Fahrbahninstandhaltungsmaßnahmen. Eine Planung, losgelöst von eigenen Straßenbauinstandsetzungen, wäre nur denkbar, wenn die entsprechende Mittelbereitstellung durch
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz kontinuierlich den Bezirken
zugesagt werden könnte. Die Amtsleitungen der Straßen- und Grünflächenamte haben
mehrfach die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz darauf hingewiesen,
dass die Mittelbereitstellung nicht ansatzweise den Bedarfen gerecht wird. Darüber hinaus
ist das Antrags- und Bewilligungsverfahren für diese Mittel langwierig.“
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Frage 11:
Wie ist der voraussichtliche bzw. beantragte Mittelabruf in 2020 und 2021 aus den für die barrierefreie
Gestaltung von Bushaltestellen vorgesehenen Titeln des Haushaltsplans 2020/21 (0730/52115, 0730/72019,
2920/89113) und SIWA (SIWANA IV/73000)? Bitte aufgliedern nach Bezirken und konkrete Auflistung der
umgesetzten bzw. geplanten Maßnahmen. Wie viele Anträge aus den Bezirken oder der BVG liegen vor?
Antwort zu 11:
Die folgende Übersicht bildet lediglich den derzeitigen Stand ab. Die Einreichung der
Bauplanungsunterlagen für die Maßnahmen der Bezirke unterliegt keiner festgelegten
Frist, entsprechend werden die Unterlagen für alle zur Verfügung stehenden Titel des
barrierefreien Ausbaus im Laufe des Jahres bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz eingereicht. Bislang reichen die vorhandenen finanziellen Mittel im
Haushalt der Senatsverwaltung und aus SIWA für die Finanzierung der eingereichten
Bauplanungsunterlagen aus.
0730/52115: Unterhaltungsmaßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen
(verfügbar pro Haushaltsjahr 2020/2021: 650 T€)
Folgende aufgeführte Vorhaben werden nach gegenwärtigem Stand durch diesen Titel im
Haushalt 2020/2021 finanziert:
Spandau: Falkenseer Chaussee / Zeppelinstraße (ca. 70 T€)
Marzahn-Hellersdorf: Bitterfelder Str. / Klettwitzer Str. (ca. 42 T€)
Reinickendorf: Hechelstraße (ca. 50 T€)
0730/72019: Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
(2020: 3 Mio. €, 2021: 5 Mio. €)
Die Mittel des Titels wurden bislang noch nicht für den barrierefreien Ausbau eingesetzt,
da einerseits die Anzahl der vorliegenden Anträge der Bezirke dieses nicht erforderte.
Andererseits wurde dieser Titel 0730/72019 mit dem Haushalt 2020/2021 neu eingerichtet,
um den Kommunalinvestitionsprogrammtitel 0290/72019 „Barrierefreier Ausbau von
Bushaltestellen“ mit Auslaufen des Programms ab dem Jahr 2021 zu ersetzen, für
welchen nun eine Verlängerung bis Ende 2022 kommuniziert worden ist.
Die noch verfügbaren Mittel für 0730/72019 liegen für das Jahr 2020 bei 995.000,00 €. Der
Deckungsvermerk des Titels wurde genutzt, um deckungsgleiche Titel zu stärken.
2920/89113: Zuschuss an die BVG für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen
(2020: 1 Mio. €, 2021: 1 Mio. €)
Derzeit sind keine Ausbaumaßnahmen bekannt, die die BVG auf ihren eigenen
Grundstücken realisiert.
9810/73000: SIWA – Barrierefreier Neu- und Ausbau von Bushaltestellen
(für 2020 und 2021: 4.502.473,85 €)
Bislang waren die alternativ zur Verfügung stehenden Titel für den barrierefreien Ausbau
auskömmlich, wodurch bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt dieser Titel ausschließlich für
Neubaumaßnahmen von Haltestellen genutzt wurde. Bei einer Erhöhung der
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Antragsanzahl der Bezirke für den barrierefreien Ausbau, wird auch dieser Titel dafür in
Anspruch genommen werden.
2920/72019: Kommunalinvestitionsprogramm – Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
(2020: 1,5 Mio. €, 2021: 133 T€)
Einer der wichtigsten Titel für den barrierefreien Ausbau, der gegenwärtig genutzt wird, der
Titel 2920/72019 des Kommunalinvestitionsprogramms „Barrierefreier Ausbau von
Bushaltestellen“, wurde in der Frage nicht gelistet. Er sollte Vollständigkeit halber aber
Erwähnung finden. Die Programmlaufzeit wurde nach aktuellem Kenntnisstand von Ende
des Jahres 2020 bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Der Umgang mit den noch
laufenden Vorhaben wird derzeit vorbereitet und abgestimmt.
Für die nachstehend aufgeführten Maßnahmen (Realisierung und auch Planung) läuft
gegenwärtig eine Finanzierung mit Mitteln des Titels 2920/72109. Die Gesamtkosten aller
Vorhaben basierend auf den Ergebnissen der Prüfung der Bauplanungsunterlagen
belaufen sich auf ca. 3,5 Mio. €. Die noch offenen Kosten belaufen sich nach derzeitigem
Kenntnisstand auf insgesamt ca. 2,3 Mio. € (Anschlussfinanzierung bzw.
Übergang/Nutzung anderer Titel des barrierefreien Ausbaus in Vorbereitung).
Charlottenburg-Wilmersdorf: M27 (diverse Haltestellen), Teplitzer Straße,
Hubertusallee,
Olivaer Platz Süd, Steinplatz / Hardenbergstraße,
Amerikahaus / Hardenbergstraße,
Lichtenberg: Falkenberger Chaussee/Vincent-van-Gogh-Straße
Marzahn-Hellersdorf: Myslowitzer Straße
Pankow: M 27 Bf Pankow Florastraße, verschiedene Haltestellen
Linien X54, 155, 107
Reinickendorf: Breitenbachstraße
Spandau: 19 Haltestellen, Ferdinand-Friedensburg-Platz
Steglitz-Zehlendorf: Rathaus Steglitz, Ostpreussendamm-Stadion
Lichterfelde,
Treptow-Köpenick: Grünauer Straße/Keltensteig, Am
Falkenberg/Preußenweg,
Schnellerstraße/Wasserstraße, Schnellerstraße
(stadtein- und stadtauswärts)
Für folgende weitere Bushaltestellen liegen Anträge vor, die derzeit bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bearbeitet werden und noch
keinem Titel zugeordnet wurden. Die erforderlichen Mittel können noch nicht beziffert
werden, da die Bauplanungsunterlagen noch nicht abschließend geprüft wurden.
Charlottenburg-Wilmersdorf: 8 Haltestellen Neu-Westend, 2 Haltestellen M45
Marzahn-Hellersdorf: Jaques-Offenbach-Platz / Giesestraße, MarzahnerPromenade 30, Cecilienstraße / Oberfeldstraße,
Lemkestraße / Lübecker Straße
Mitte: U-Bf Pankstraße, Boyenstraße
Spandau: Johannesstift / Schönwalder Allee, 22 Haltestellen
Treptow-Köpenick: 2 Haltestellen am Adlergestell
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Frage 12:
Wie ist der Bearbeitungsstand des Gesamtkonzeptes für die Mobilitätssicherung von Menschen mit
Behinderung?
Antwort zu 12:
Nachdem die Federführung für die Erarbeitung des „Gesamtkonzept für Menschen mit
Behinderung“ im Frühjahr 2020 der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zugeordnet worden war, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz der Senatskanzlei die Bearbeitung zügig nach Abschluss der Verhandlungen
zum BVG-Verkehrsvertrag zugesagt. Vor dem Hintergrund der andauernd hohen
Arbeitsintensität bei den BVG-Vertragsverhandlungen, entgegen der ursprünglichen
Verhandlungsplanung auch über den Sommer, sowie der pandemiebedingten
Einschränkungen, konnte die Auftaktveranstaltung mit den zu beteiligenden Verbänden
und Senatsverwaltungen noch nicht durchgeführt werden. Um die Probleme im Detail
besser kennen zu lernen und verstehen zu können, die sich für Menschen mit
Behinderung in der Kombination und Verknüpfung der verschiedenen Angebote im
Rahmen des Gesamtkonzeptes ergeben, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz unter anderem in der „AG Bauen und Barrierefrei“ um inhaltliche
Vorschläge und Hinweise gebeten, der Vorschlag zur Absenkung der Eigenbeteiligung am
sog. Taxikonto des Sonderfahrdienstes und zur Zusammenarbeit wurde gerne
angenommen.
Frage 13:
Welche finanziellen Mittel stehen den Bezirken als Straßenbaulastträger zur Verfügung, um neue
Bushaltestellen errichten zu können?
Antwort zu 13:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg
„Dem Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin stehen keine bezirklichen Mittel zur
Verfügung, um neue Bushaltestellen errichten zu können. Es stehen nur begrenzte Mittel
aus einem Sonderprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
zum barrierefreien Umbau von Haltestellen auf Antrag in auftragsweiser Bewirtschaftung
zur Verfügung.“
 Lichtenberg:
„Keine zweckgebundenen bezirklichen Haushaltsmittel, nur im Rahmen der
Investitionsplanung.. Die Mittel müssen anhand einer durch die Straßenbaubehörde
erstellten Bauplanungsunterlage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen beantragt werden. Dort werden die Unterlagen geprüft und an die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergegeben. Die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stellt dann die Mittel bereit.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Straßenbaubehörde ausreichend Haushaltsmittel dafür
zweckgebunden bereitgestellt werden.
 Marzahn-Hellersdorf:
„Die Finanzierung erfolgt von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
durch freigegebene Mittel speziell für den Bau von Bushaltestellen. Das erfolgt meist im
Laufe eines Jahres. Über Mittel aus einer Investitionsmaßnahme, die den Bau einer
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Bushaltestelle beinhaltet. Zum geringen Teil aus Unterhaltungsmitteln in Verbindung mit
Straßeninstandsetzungsarbeiten die eine Bushaltestelle betreffen.“
 Pankow:
„Derzeit stehen dem SGA Pankow keine finanziellen Mittel für den Umbau neuer
Bushaltestellen zur Verfügung.“
 Reinickendorf:
„Die zur Verfügung stehenden bezirklichen Mitteln für die Unterhaltung des öffentlichen
Straßenlandes lassen keinen Neubau oder barrierefreien Umbau von Bushaltestellen zu.“
 Steglitz-Zehlendorf:
„Spezielle Mittel für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen stehen im
Bezirkshaushalt nicht zur Verfügung. Der Umbau muss entweder aus den Mitteln eines
investiven Bauvorhabens oder aus Mitteln, die die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz zur Verfügung stellt, finanziert werden.“
 Tempelhof-Schöneberg: „Dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stehen KEINE eigenen
Mittel zur Verfügung. Siehe auch Antwort zu Frage Nr. 5.“
 Treptow-Köpenick:
„Dem Bezirk Treptow-Köpenick stehen keine eigenen Mittel mit der Zweckbestimmung
„Bau neuer Bushaltestellen“ zur Verfügung.“
Für den Neubau von Bushaltestellen steht den Bezirken derzeit ergänzend der SIWA-Titel
„Barrierefreier Neu- und Ausbau von Bushaltestellen“ (Kapitel 9810/73000) zur Verfügung.
Der Titel wird durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verwaltet.
Die Mittel werden den Bezirken durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung basierend auf einer
geprüften Bauplanungsunterlage zur Verfügung gestellt.
Frage 14:
Welche Bushaltestellen sind aus welchen finanziellen Mitteln 2019 und 2020 neu errichtet worden?
Antwort zu 14:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
Es sind Omnibushaltestellen barrierefrei aus dem Sonderprogramm SIWANA vor der
Friedenstraße Nr. 13 und Nr. 16 und aus dem Sonderprogramm
Radverkehrsinfrastrukturprogramm vor Mehringdamm Nr. 77 in den Jahren 2019 und 2020
umgebaut worden. Neue Bushaltestellen sind in 2019 und 2020 im Bezirk FriedrichshainKreuzberg von Berlin nicht errichtet worden.
 Lichtenberg:
 „Seehausener Straße (Unterhaltungsmaßnahme)
 Vincent-van-Gogh-Straße
 Einbecker Straße/Rosenfelder Straße (Unterhaltungsmaßnahme)
 Schottstraße (Unterhaltungsmaßnahme)
 Mellenseestraße / Sewanstraße (beide Haltestellen)
 Marzahn-Hellersdorf:
 „Myslowitzer Straße_2Stk (barrierefreier Ausbau) Gülzower Straße_3 Stk
(barrierefreier Ausbau)
 Bitterfelder Straße/Klettwitzer Straße_1 Stk (im Zuge des Radwegeprogramms
mitfinanziert)
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 Hellersdorfer Straße/Gülzower Straße_1 Stk (barrierefreier Ausbau)
 Hellersdorfer Straße (U-Bahnhof Kaulsdorf-Nord)_2 Stk (Verbesserung von
Umsteigepunkten im ÖPNV)“
 Pankow:
„Über Klnv-Bescheid, Kap. 2920, Titel 72019 wurden folgende Bushaltestellen barrierefrei
2019 und 2020 ausgebaut:
 Gaillardstraße Fahrtrichtung S+U Pankow, (Buslinie M27)
 Mühlenstraße Fahrtrichtung S+U Pankow, (Buslinie M27, 155)
 S+U Pankow Fahrtrichtung Hadlichstraße, (Buslinie M27, 155)
 S+U Pankow Fahrtrichtung S+U Jungfernheide, (Buslinie M27)“
 Reinickendorf:
„Im Zuge der Baumaßnahme Oranienburger Straße und Hennigsdorfer Straße
wurden/werden die vorhandenen Bushaltestellen barrierefrei ausgestattet. Hierfür wurden
investive Mittel verwandt.“
 Steglitz-Zehlendorf:
„In den Jahren 2019 und 2020 sind im Bezirk Steglitz-Zehlendorf folgende Bushaltestellen
neu errichtet worden:
 Kaiser-Wilhelm-Straße/Alt-Lankwitz
 Kaiser-Wilhelm-Straße/Edenkobener Weg“
 Tempelhof-Schöneberg:
„KEINE“
 Treptow-Köpenick:
Im Jahr 2019 wurde die Haltestelle Baumschulenstraße/Südostallee und
Sonnenallee/Heidekampweg errichtet. Im Jahr 2020 erfolgte der Bau von zwei Haltestellen
im Adlergestell zwischen Rudower Chaussee und Köpenicker Straße.“
Die Realisierung des Bushaltestellenneubaus für die Haltestellen Blumberger Damm
Geriatriezentrum (Marzahn-Hellersdorf), Groß-Ziethener-Chaussee (Neukölln) und
Dämeritzsee (Treptow-Köpenick) wurde angeschoben. Der dafür zur Verfügung stehende
SIWA-Titel beinhaltet seit diesem Haushaltsjahr nicht mehr nur die Möglichkeit des
Haltestellenausbaus, sondern auch des Neubaus.
Berlin, den 20.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bahnhöfe: Blindenleitsystem entlang der U-Bahnlinie 5, aus Senat

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Frage 1:
Welche Stationen der -Bahnlinie 5 verfügen über ein Blindenleitsystem?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Auf der U-Bahnlinie 5 sind auf folgenden Bahnhöfen Blindenleitsysteme eingebaut:
#Alexanderplatz, #Schillingstraße, #Strausberger Platz, #Weberwiese, #Frankfurter Tor,
#Magdalenenstraße, #Lichtenberg, #Friedrichsfelde, #Tierpark.
Auf dem oberirdischen Streckenabschnitt verfügt der -Bahnhof #Kienberg (#Gärten der Welt)
über ein Blindenleitsystem.“
Frage 2:
Welche Planungen gibt es ein solches Blindenleitsystem auf allen Stationen zu etablieren?
2
Frage 4:
Welche Gründe waren für diese Entscheidung ausschlaggebend?
Antwort zu 2 und 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Einbau von Blindenleitsystemen erfolgt in der Regel im Zuge einer
Grundinstandsetzung bzw. bei einem Aufzugseinbau. Dies ist auf den betroffenen UBahnhöfen ohne Blindenleitsystem frühestens ab 2025 vorgesehen.“
Frage 3:
Trifft es zu, dass bei der Erneuerung des Bahnsteiges der Station Biesdorf Süd auf ein solches
#Blindenleitsystem im Boden verzichtet wurde?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Auf dem U-Bahnhof #Biesdorf-Süd wurden die #Bahnsteigkanten erneuert. Dies war (nur)
eine notwendige #Instandhaltungsmaßnahme.“
Frage 5:
Wie bewertet der Senat diese Entscheidung hinsichtlich des Zieles #Mobilität möglichst barrierefrei zu
ermöglichen?
Antwort zu 5:
Die von der BVG genannten baulichen Zusammenhänge sind grundsätzlich sachlich
nachvollziehbar. Der Aufgabenträger wird jedoch im Rahmen seiner regelmäßigen
Abstimmungen mit der BVG prüfen lassen, inwieweit eine möglichst frühzeitige Ausrüstung
mit Leitsystemen, ggf. auch unabhängig von einer Grundinstandsetzung mit provisorischen
Lösungen, umsetzbar ist.
Berlin, den 17.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: BVG macht sich (k)eine Platte Die Berliner Verkehrsbetriebe sind dabei den U-Bahnhof Augsburger Straße …, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe sind dabei den -Bahnhof #Augsburger Straße #barrierefrei auszubauen, indem der Bahnhof zwei Aufzüge erhält. In diesem Zusammenhang werden auch gleich die Bahnsteige erneuert und mit neuen Platten sowie einem #Blindenleitsystem ausgestattet. Als erstes ist die Bahnsteigseite in Richtung Nollendorfplatz/Warschauer Straße dran. Für diese aufwändigen Arbeiten kommt es von Montag, den 17. August 2020, zirka 3:30 Uhr bis Montag, den 14. Juni 2021, zirka 3:30 Uhr zu Einschränkungen auf der U-Bahnlinie #U3. Am U-Bahnhof Augsburger Straße fahren die Züge in Richtung Nollendorfplatz/Warschauer Straße ohne Halt durch. Im Nachhinein ist die andere Bahnsteigseite in Richtung Krumme Lanke dran.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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Bahnhöfe: Aufzug, öffne dich! Am heutigen Dienstag, den 11. August 2020 wird der U-Bahnhof Eisenacher Straße…, aus BVG

Am heutigen Dienstag, den 11. August 2020 wird der -Bahnhof #Eisenacher Straße stolzer Besitzer eines Aufzuges. Er verbindet die Straßenebene mit den Bahnsteigen der U-Bahnlinie 7. Mit der Inbetriebnahme des neuen Aufzugs ist der 1971 eröffnete U-Bahnhof ab sofort einer von insgesamt 132 #barrierefrei zugänglichen BVG-Bahnhöfen. Die Arbeiten am fertigstellten #Aufzug haben im November 2018 begonnen. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 2,8 Millionen Euro.

Neben dem Aufzugseinbau wurden die Bahnsteige reguliert sowie neue Bahnsteigkanten eingebaut. Des Weiteren wurde der Bodenbelag erneuert und der Bahnhof ist nun mit einem #Blindenleitsystem ausgestattet. Zur besseren Erreichbarkeit des neuen Aufzuges wurde die #Mittelinsel auf Straßenebene verbreitert und mit neuen Bodenbelägen ausgestattet. Zur Sicherheit der Fahrgäste, wurden Verkehrsschutzgitter mit Spritzschutz angebracht.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Bahnhöfe: BVG legt immer die gleiche Platte auf Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern den Bahnsteig auf dem U-Bahnhof Platz der Luftbrücke., aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern den #Bahnsteig auf dem -Bahnhof #Platz der Luftbrücke. Gleichzeitig werden die Bahnsteigplatten erneuert und mit einem #Blindenleitsystem ausgestattet. Die Arbeiten finden von Montag, den 11. Mai 2020 bis Montag, den 1. Februar 2021 statt. In dieser Zeit halten die Bahnen in Richtung #Alt-Mariendorf nicht am U-Bahnhof Platz der Luftbrücke. Um den Bahnhof zu erreichen, empfiehlt die BVG bis zum nächsten U-Bahnhof zu fahren und von dort wieder eine Station zurück.

Wissenswertes: Im Anschluss wird die andere Bahnsteigseite saniert. Die BVG baut den Bahnhof #barrierefrei aus. Insgesamt werden zwei neue #Aufzüge eingebaut, die den Bahnsteig mit der Verteilerebene sowie Verteilerebene mit dem Straßenland verbindet. Zusätzlich wird ein komplett neuer Zugang mit Treppen entstehen der zum Mehringdamm/Ecke #Dudenstraße führt. Ebenso werden unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes Diensträume sowie Kioske abgerissen und neu aufgebaut. Des Weiteren wird die #Treppenanlagen überarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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barrierefrei + Bahnhöfe: Barrierefreiheit im Praxistest: Wie häufig ist der Aufzug am S-Bahnhof Zehlendorf defekt und wann kommt ein weiterer Aufzug?, aus Senat

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Frage 1:
Welche #Verkehrsmittel verbindet der Umsteigepunkt -Bahnhof #Zehlendorf miteinander (bitte Art der
Verkehrsmittel mit Liniennummer auflisten)?
Antwort zu 1:
Der S-Bahnhof Zehlendorf wird von der S-Bahnlinie 1 bedient und wird zudem von den
Buslinien #X10, #101, #112, #115, #285, #623, #N10, #N12 und #N84 angefahren.
Frage 2:
Wie viele Menschen steigen schätzungsweise wochentags am S-Bahnhof Zehlendorf ein, aus oder um?
2
Antwort zu 2:
Laut #Fahrgastzählung aus der zweiten Jahreshälfte 2018, steigen an einem Werktag
schätzungsweise 20.000 Menschen am S-Bahnhof Zehlendorf ein und aus. Bei dieser Zahl
handelt es sich ausschließlich um S-Bahnfahrgäste.
Frage 3:
Wann, wie lange und aus welchem Grund war der #Aufzug am S-Bahnhof Zehlendorf in den letzten 5 Jahren
defekt und wie lange hat die Reparatur bis zur #Wiederinbetriebnahme jeweils gedauert (bitte tabellarisch
auflisten)?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Aufzuganlage Zehlendorf wurde am 2. Dezember 2016 turnusmäßig getauscht.
Allein in 2019 war der Aufzug dreimal (Mai, August, Dezember) von #Vandalismus betroffen,
jedes Mal wurde die Anlage massiv beschädigt. Die Reparaturmaßnahmen waren nur mit
hohem Aufwand zu bewerkstelligen. Seit Inbetriebnahme im Dezember 2016 hat die Anlage
eine #Gesamtverfügbarkeit von 80,6 %.“
Frage 4:
Wann und wie lange (in Minuten) wurden in den letzten 5 Jahren Personen im defekten Aufzug am S-Bahnhof
Zehlendorf eingeschlossen?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„In diesem und im letzten Jahr erfolgten insgesamt vier #Personenbefreiungen. Drei der
Personenbefreiungen konnten in weniger als 30 Minuten erfolgen. Eine #Personenbefreiung
dauerte eine Stunde, diese Person war samt Fahrrad eingeschlossen. In Abstimmung mit
der Feuerwehr erfolgte auf ausdrücklichem Wunsch des Reisenden der Befreiungsversuch
inkl. des Fahrrads.
Weiter zurückliegende Fälle werden im System nicht gespeichert und können daher nicht
aufgeführt werden.“
Frage 5:
Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen 5 Jahren seitens der S-Bahn ergriffen, um die #Mobilität u.
a. von älteren Menschen, Menschen mit Behinderung, Familien mit Kinderwagen, Menschen mit Reisegepäck
oder Fahrrad zu sichern, wenn der Aufzug defekt war, z. B. Bereitstellung von Begleitservicepersonal am S-Bahnhof? Falls keine speziellen #Mobilitätshilfsmaßnahmen erfolgten, warum nicht?
Frage 6:
Wie können sich Reisende über aktuell defekte Aufzüge an Berliner S-Bahnhöfen informieren?
3
Antwort zu 5 und 6:
Die DB AG teilt Folgendes mit:
„Es ist das erklärte Ziel der S-Bahn Berlin, ihren Fahrgästen bei Bedarf als Ansprechpartner
für Fragen zum Fahrtverlauf bzw. der Zugänglichkeit von Stationen rund um die Uhr zur
Verfügung zu stehen; dies gilt insbesondere für die Beratung von #Fahralternativen, wenn
aufgrund defekter Aufzüge das Ziel nicht erreicht werden kann.
Erreichbar sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des #Kundentelefons unter der
Rufnummer 030 29743333.
Bei größeren betrieblichen Störungen unterstützen mobile Aufsichten vor Ort und helfen
gern mit Auskünften zur Umfahrung weiter, wenn Fahrgäste einen Bahnhof wegen eines
defekten Fahrstuhls nicht erreichen oder verlassen können.
Aktuelle Auskünfte zu #Fahrtreppen- und #Aufzugsstörungen sind sowohl auf der Startseite
der #Homepage der S-Bahn Berlin (https://sbahn.berlin/) als auch der #App der S-Bahn Berlin,
soweit es sich dabei um Einrichtungen des Eisenbahninfrastrukturbetreibers DB Station &
Service handelt, zu finden.
Wenn die Aufzüge und Fahrtreppen in den Verantwortungsbereich der Bezirke bzw. dem
Land Berlin fallen, erfolgt eine Information über die Störung dieser Einrichtung ebenfalls
über die elektronischen Medien, soweit die Informationen über ihren Ausfall bzw.
Wiederinbetriebnahme bei der S-Bahn Berlin bekannt sind.
Über die #3-S-Zentrale Berlin der DB Station & Service AG (erreichbar unter 030 2971055)
können Reisende ebenfalls Auskünfte zur aktuellen Verfügbarkeit von Aufzügen und
Fahrtreppen einholen.
Die uneingeschränkte, barrierefreie Zuwegung für die Fahrgäste zu unseren Bahnhöfen
genießt hohe Priorität. Für Mobilitätshilfsmaßnahmen stehen an den größeren Bahnhöfen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu unterstützend gern zur Verfügung.
Eine Übersicht der Bahnhöfe ist abrufbar unter:
https://www.bahnhof.de/bahnhof-de/service/barrierefreiheit-519190.
Zudem haben die Reisenden für Fahrten zwischen 7 und 22 Uhr die Möglichkeit, im Vorfeld
beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) den kostenfreien Bus & BahnBegleitservice zu beauftragen.
Informationen zu diesem Service sind zu erhalten unter:
https://www.vbb.de/fahrplan/barrierefrei-fahren/vbb-bus-bahn-begleitservice“.
Frage 7:
Unter welchen Voraussetzungen erhalten #mobilitätseingeschränkte Reisende im Falle eines defekten
Fahrstuhls seitens der S-Bahn eine Entschädigung oder Mobilitätsalternative, z. B. einen #Taxigutschein, um
die Fahrt bis zum Ziel fortsetzen zu können? Sind diesbezüglich weitere Initiativen des Senats geplant? Wenn
ja, wann und welche?
4
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Grundsätzlich ist tariflich eine Erstattung von zusätzlichen Reisekosten aufgrund eines
defekten Aufzuges nicht vorgesehen. Wenn im Falle einer Aufzugsstörung Reiseziele für
mobilitätseingeschränkte Kundinnen und Kunden nicht durch eine alternative
Fahrtverbindung erreichbar gewesen sein sollten, erfolgt bei Bedarf eine umfassende
Prüfung des Einzelfalls inkl. der Möglichkeit einer Erstattung von Aufwendungen im Wege
der Kulanz.“
Initiativen seitens des Senats zur Entschädigung sind nicht geplant.
Frage 8:
Verfügt der S-Bahnhof Zehlendorf über ein #Blindenleitsystem und mit #Braille-Schrift versehene Handläufe?
Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Ja, sowohl ein Blindenleitsystem, wie auch mit Braille-Schrift versehene Handläufe sind am
Bahnhof Zehlendorf vorhanden.“
Frage 9:
Sieht der Berliner Senat eine Möglichkeit, die Nicht-Verfügbarkeit und verzögerte Reparaturen von Aufzügen
an S-Bahnhöfen mit #Vertragsstrafen zu belegen?
Antwort zu 9:
Nein.
Frage 10:
Werden die beim Umbau des S-Bahnhofs Zehlendorf geplanten zwei weiteren Zugänge am Teltower Damm,
unter der Brücke und am Postplatz bzw. Machnower Straße ebenfalls jeweils einen Aufzug erhalten? Wann
sind jeweils Baubeginn und Fertigstellung geplant?
Antwort zu 10:
Derzeit ist es geplant, den Zugang am #Postplatz #barrierefrei zu gestalten. Der Zugang am
Teltower Damm wurde nicht barrierefrei bestellt. Derzeit finden weiterhin Abstimmungen
zwischen DB AG und Senat statt, sodass sich noch Änderungen ergeben können und zum
endgültigen Zustand noch keine Aussage getroffen werden kann. Ein konkreter Zeitplan
kann derzeit noch nicht benannt werden.
Frage 11:
Wie wird der momentan geschlossene zweite Bahnsteig am S-Bahnhof Zehlendorf (altes Güterbahngleis)
beim geplanten Umbau berücksichtigt? Wird dieser Bahnsteig für die Wiederinbetriebnahme der Stammbahn
saniert werden? Sind hier ggf. auch Aufzüge geplant?
5
Antwort zu 11:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Rahmen von Begutachtungen und ergänzenden Untersuchungen der angrenzenden
Bauwerke wurde eine teilweise schlechte Bauwerkssubstanz festgestellt.
Bis zum Abschluss der Planung kann über konkrete Maßnahmen noch keine Aussage
getroffen werden.“
Berlin, den 05.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz