IGEB-Pressedienst vom 23.11.2021
Allnachmittäglich staut sich der Verkehr in der #Ehrlichstraße in #Karlshorst. Und nahezu jeden Tag in der Woche kapituliert die BVG vor den Auswirkungen (so auch gestern (22.11.21) Nachmittag), stellt „operativ“ die #Straßenbahnlinie #21 zwischen #Blockdammweg und #Schöneweide ein und verweist auf die großräumige #Umfahrung mit der #S3 zwischen Rummelsburg und Karlshorst. Doch wer am Blockdammweg strandet, hat rund 1,3 km Fußweg zur nächsten bedienten Haltestelle auf der Treskowallee zurückzulegen. Alternativ liegt die Haltestelle Ilsestraße der Buslinie 396 gut 0,6 km Fußweg entfernt auf der anderen Seite der #Blockdammbrücke.
Die #ersatzlose Einstellung der #Tram 21 ist #rechtswidrig!
Die BVG unterliegt einer #Betriebspflicht, gegen die sie mit der ersatzlosen Einstellung der Straßenbahnlinie 21 verstößt. Ferner kommt sie ihrer #Informationspflicht nur unzureichend nach, denn an den betroffenen Haltestellen gibt es keinerlei Informationen zur Betriebseinstellung. Zudem darf bezweifelt werden, dass das angewendete Verfahren den besonderen Sorgfaltspflichten gegenüber alleinreisenden Minderjährigen entspricht.
Verantwortung für diese Situation trägt aber nicht nur die BVG, sondern primär die Berliner Politik, die versucht, die Verkehrsprobleme in der Ehrlichstraße auszusitzen, obwohl Senat und Bezirk per #Mobilitätsgesetz zum Handeln verpflichtet sind. Der geschäftsführende Berliner Senat ignoriert hier also jenes Gesetz, für das sich die Koalitionsparteien bei dessen Inkraftsetzung selbst gefeiert haben.
Für das kommende Jahr sind erneut Probleme vorhersehbar, wenn die BVG in einer halbjährigen Sperrung die Gleise der südlichen #Treskowallee erneuert und zusätzlich die Linie #M17 durch die Ehrlichstraße zur Schleife #Blockdammweg fährt. Ein „weiter so“ ist daher inakzeptabel!
Was muss nun passieren?
Die BVG muss ihren Pflichten nachkommen: Informieren und einen #Notverkehr mit Taxen und Kleinbussen organisieren, die flexibel auf die #Wandlitzstraße ausweichen und so die entstehende Lücke zwischen Blockdammweg und Treskowallee überbrücken können, bis weitergehende Maßnahmen greifen.
Die Senatsverkehrsverwaltung muss als Sofortmaßnahme schnellstmöglich eine Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, die den Stau in der Ehrlichstraße wirksam verhindern kann. Mildestes geeignetes Mittel ist hierfür ein Linksabbiegeverbot aus der Ehrlichstraße in die Treskowallee, das neben einem blauen Schild “Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts” mit Zusatzschild “Straßenbahn frei” auch das Aufstellen von physischen Barrieren (z.B. Baustellenbaken) im Kreuzungsbereich zwischen Gleisen und nordwärts führender Fahrbahn beinhalten muss, um das dann verbotene Abbiegen deutlich zu erschweren.
Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender
Schöne Grüße
Berliner Fahrgastverband #IGEB e.V.
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