Regionalverkehr + S-Bahn + Straßenverkehr: Bombensprengungen, Avus und Bahnverkehr durch den Grunewald am Mittwoch erneut gesperrt, aus rbb24

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/08/berlin-grunewald-a115-avus-bahn-verkehr-sperrung-bomben-sprengung.html

Das Feuer im #Grunewald wurde vor Mitte August komplett gelöscht, die #Avus und #Bahnstrecke werden am Mittwoch trotzdem wieder gesperrt. Der Grund: Bomben, die bei dem Brand beschädigt wurden, müssen kontrolliert #gesprengt werden.

Nach dem #Großbrand auf dem Sprengplatz im Berliner Grunewald Anfang August muss die #Autobahn #A115 zwischen dem Dreieck Funkturm und dem Kreuz Zehlendorf erneut für den Verkehr voll gesperrt werden. Auch der #S-Bahnverkehr der Linie #S7 zwischen Berlin und Potsdam sowie der #Regionalverkehr ist unterbrochen. Das meldet die #Verkehrsinformationszentrale Berlin.

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Radverkehr: Fahrrad-Sternfahrt des ADFC am Sonntag, den 12. Juni 2022, Am Sonntag, den 12.06.2022, veranstaltet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) seine jährliche und inzwischen schon zur Tradition gewordene Fahrrad-Sternfahrt., aus VIZ Berlin

Unter dem Motto „#Verkehrswende jetzt #umsetzen“ werden #Radfahrende aus ganz Europa erwartet. Die hohe Teilnehmerzahl, das sich auf über 1.000 km Gesamtlänge erstreckende Routennetz sowie das Befahren von Teilstrecken der #Bundesautobahnen im Land Berlin verleihen dieser Veranstaltung eine Dimension, die auch von der Berliner Polizei umfangreiche und situationsgerechte Maßnahmen erfordert.

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Radverkehr: Fahrrad-Sternfahrt 2022 in Berlin: Das müssen Sie wissen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article235455193/Fahrrad-Sternfahrt-2022-in-Berlin-Das-muessen-Sie-wissen.html

Die #Fahrrad-Sternfahrt des #Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (#ADFC) in Berlin findet am 12. Juni 2022 statt. Zehntausende #Radfahrer aus der Region werden erwartet. Ziel der #Sternfahrt ist der Große Stern im Tiergarten um 14 Uhr.

Das Motto der diesjährigen Sternfahrt lautet: „Rauf aufs Rad. #Verkehrswende jetzt umsetzen“. Ingesamt gibt es 18 verschiedene Routen. Die Strecken führen – mit Ausnahme der Kinderroute – auch über die Berliner Stadtautobahn #A100 und die #Avus (#A115). Die Autobahnen werden für die Zeit der Sternfahrt gesperrt. #Autofahrer sollten am 12. Juni die Berliner Innenstadt meiden.

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Straßenverkehr: Fahrradkorso: Avus am Vormittag gesperrt Ein Fahrradkorso fährt von Berlin Wannsee in Richtung Berlin Mitte. Währenddessen ist ein Teil der A115 in beiden Richtungen gesperrt., aus MAZ

https://www.maz-online.de/Brandenburg/Avus-wegen-Fahrradkorso-gesperrt

Autofahrer, die am Sonntagvormittag die #A115 befahren wollen, müssen auf eine Alternative ausweichen. Ein Streckenabschnitt der Berliner #Stadtautobahn ist wegen eines Fahrradkorsos den ganzen Vormittag gesperrt.

Start an der Glienicker Brücke
Der #Fahrradkorso soll sich von Wannsee bis Berlin Mitte ziehen. Die Teilnehmenden des Fahrradkorsos haben sich um 09:30 an der Glienicker Brücke versammelt, um dann bis 17:00 Uhr stadteinwärts nach Berlin zu fahren.

Aus Sicherheitsgründen ist währenddessen die Autobahn 115 zwischen Kreuz Zehlendorf und Dreieck Funkturm …

Straßenverkehr: Das „Straßenmonster“ A100 soll stadtverträglicher werden Gegen den sechsspurigen Ausbau der Avus und für eine Deckelung am Dreieck Funkturm, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-cdu-stimmt-mit-rot-rot-gruen-das-strassenmonster-a100-soll-stadtvertraeglicher-werden/27511614.html

Eine doch überraschende Mehrheit: Die rot-rot-grüne Koalition hat am Donnerstag zusammen mit der CDU im #Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses einen umfassenden Antrag für einen „stadtgerechten #Umbau der #A100“ verabschiedet. Der Antrag lehnt unter anderem den sechsspurigen Ausbau der Avus (#A115) und den achtspurigen Ausbau der A100 in Charlottenburg ab.

Durch diesen Verzicht solle erreicht werden, dass „der Verkehrsdruck in Charlottenburg-Wilmersdorf nicht noch weiter erhöht wird“, heißt es in dem Beschluss. Zudem soll der Verkehr in den Kiezen entlang der A100 reduziert werden, auch durch Sperrungen. So werden „Kiez-Blöcke, Diagonalsperren und bauliche Maßnahmen wie Kissen“ dezidiert genannt.

Die A100 solle möglichst weit #überdeckelt werden, um Lärm und Abgase zu reduzieren. Wo ein Deckel nicht möglich ist, sollen begrünte Lärmschutzwände gebaut werden.

Abgelehnt wurde der Antrag von FDP und AfD. Der FDP-Abgeordnete Henner Schmidt warnte die CDU vor der Abstimmung eindringlich, dem Antrag der Koalition zuzustimmen: dieser würde „durch Kiezsperren und eine Senkung der Kapazität am Dreieck Funkturm Stau generieren“.

300 Meter #Deckelung würden 280 Millionen Euro kosten
Was von dem Antrag umgesetzt wird, ist natürlich weitgehend eine Frage der Kosten – und der …

Straßenverkehr: Die Avus wird 100, doch der Senat will das Jubiläum nicht feiern, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/die-avus-wird-100-doch-der-senat-will-das-jubilaeum-nicht-feiern

Die #A115 ist die Mutter aller #Autobahnen und gehört zur Identität Berlins. Zum #Jubiläum wäre ein #Festakt angemessen. Der fundamentale Kampf der Politik gegen das Auto lässt eine solche Würdigung aber nicht mehr zu, meint Gunnar Schupelius.

Am 24. September wird die #Avus (A115) 100 Jahre alt. Die „#Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße“ (Avus) war die erste reine #Autostraße der Welt. Sie ist die Mutter aller Autobahnen. Sie steht am Beginn einer Erfolgsgeschichte, die die deutschen Automarken an die Weltspitze führte.

Schon die Eröffnung war ein voller Erfolg, wie die B.Z. 1921 berichtete: „500.000 Berliner jubeln am 25. September den 68 Teilnehmern des 1. #Autorennens auf der neueröffneten Avus zu.“

1951 kamen zum ersten #Rennen nach dem Zweiten Weltkrieg 350.000 Zuschauer. Während der Teilung war das „#Avusrennen“ eine der am besten besuchten Veranstaltungen im Westteil Berlins. Am 1. Mai 1999 wurde der Rennsport auf der Strecke verboten.

Die Avus gehört ganz wesentlich zur Berliner Identität. Es läge nichts näher, als die lange Geschichte dieser einzigartigen Autobahn zu ihrem 100. Geburtstag offiziell zu würdigen, vielleicht mit einer #Oldtimer-Ralley oder mit einem #Volksfest.

Doch so etwas kommt dem Senat nicht in den Sinn. „Nein. Es sind keine Feiern zu diesem Jubiläum geplant“, sagte uns Senatssprecherin Melanie Reinsch auf Anfrage. Es bestehe „zu einer eigens aus dem #Jubiläumsanlass veranstalteten #Feierlichkeit

Straßenverkehr: Stau nimmt in Berlin trotz Corona zu: Minus in Brandenburg, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231542965/Stau-nimmt-in-Berlin-trotz-Corona-zu-Minus-in-Brandenburg.html

Der #Autostau auf Straßen und Autobahnen in Berlin hat im vergangenen Jahr trotz Corona-Pandemie und gegen den #Bundestrend weiter zugenommen. Zu den nur 77 Autobahnkilometern der Hauptstadt in Verhältnis gesetzt, war das die längste #Autoschlange aller Bundesländer, wie der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (#ADAC) für Berlin und Brandenburg am Donnerstag mitteilte.

In Brandenburg hingegen nahm die #Staulänge um mehr als die Hälfte ab. Sie war dennoch die längst aller ostdeutschen Länder. Zu den Stauschwerpunkten gehörten vor allem die Autobahn 100 zwischen Berlin-Neukölln und -Wedding, die #A115 zwischen den Dreiecken Berlin-Funkturm und Nuthetal sowie die #A10 zwischen Kreuz Schönefeld dem Dreieck Schönau.

Dem ADAC zufolge nahm in der Hauptstadt die Staulänge auf den Autobahnen in der Hauptstadt um fünf Prozent zu, von mehr als 34 900 Kilometer auf rund 36 900 Kilometer. Allerdings brachten die Autofahrer in Berlin 2020 mit gut 19 400 Stunden etwa zehn Prozent weniger Zeit zu als im Jahr zuvor …

Straßenverkehr: Die Verkehrsinfrastruktur von morgen – I DEGES-Projekte entlang der Stadtautobahn A 100, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Auf welche Abschnitte an der #A100 bzw. benachbarter Zubringer (#A115 bzw. #A111) bezieht sich:
a) der Planungsraum für die verschiedenen Baumaßnahmen (hier insbesondere AD #Funkturm,
#Westendbrücke, #Rudolf-Wissel-Brücke und Dreieck #Charlottenburg)?
b) der Betrachtungsraum für die jeweilig vorgesehenen #Planfeststellungsverfahren? (Bitte die jeweiligen
Grenzen von Bauplanung und Planfeststellung detailliert ggf. auch grafisch darstellen)
Antwort zu 1:
Für das Autobahndreieck Funkturm werden die maßgebenden Projektgrenzen auf der
A 100 in Richtung Norden durch die Brücke „Neue Kantstraße“ und Richtung Süden durch
die Fernbahnbogenbrücken beschrieben. Auf der A 115 endet der Umbaubaubereich an
der #Eichkampsiedlung Höhe Alte Allee. Die exakten Planfeststellungsgrenzen stehen für
das Autobahndreieck Funkturm noch nicht fest, werden sich jedoch an den vorgenannten
Projektgrenzen orientieren.
Der Planungsraum für das Projekt Ersatzneubau der Westendbrücke wird auf der A 100
südlich begrenzt durch die #Knobelsdorffbrücke bzw. die Anschlussstelle (AS) #Kaiserdamm
(Auffahrt in Fahrtrichtung Nord) und nördlich durch die AS Spandauer Damm (Rampe
Ausfahrt Fahrtrichtung Nord und Rampe Auffahrt Fahrtrichtung Süd).
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Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreieck
Charlottenburg liegt die südliche Projektgrenze auf der A 100 in Fahrtrichtung Nord hinter
der AS Spandauer Damm im Rampenbereich Auffahrt Nord. Im weiteren Verlauf der A 100
in Fahrtrichtung Wedding endet der Planungsraum vor der Brücke über den Tegeler Weg.
Im Autobahndreieck Charlottenburg liegt die Projektgrenze auf der A 111 in Fahrtrichtung
Nord im Bereich des Troges Weltlinger Brücke. Im Stadtstraßennetz sind der
Siemensdamm bis zum Nikolaus-Groß-Weg, der Kurt-Schumacher-Damm bis
Heckerdamm und der Jakob-Kaiser-Platz bis zur Mörschbrücke (Tegeler Weg) im
Planungsraum enthalten. Die exakten Planfeststellungsgrenzen stehen für den
Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und das Autobahndreieck Charlottenburg noch
nicht fest, werden sich jedoch an den vorgenannten Projektgrenzen orientieren.
Frage 2:
Inwieweit werden z.B. für das AD Funkturm auch die verkehrlichen und die Umweltauswirkungen (Lärm,
Feinstaub, Luftschadstoffe etc.) betrachtet, die im Zuge des Neubaus an benachbarten Anschlussstellen
(AS) z.B. an der AS „Kaiserdamm“ entstehen und falls nein, warum nicht?
Antwort zu 2:
Verkehrliche Auswirkungen und Umweltauswirkungen werden auch an den benachbarten
Anschlussstellen betrachtet. Verkehrlich wird insbesondere geprüft, inwieweit der Umbau
des Autobahndreiecks Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der bestehenden
Verkehrsanlagen hat und ob die ggf. veränderten Verkehrsverhältnisse maßgebende
Auswirkungen für das Umfeld haben. Dies gilt sowohl für den Endzustand nach dem
Umbau als auch für die diversen Bauzustände während der Umbauarbeiten. Bei den
Umfeldbetrachtungen werden u.a. die Fachbeiträge bzgl. Schall und Luftschadstoffen
einbezogen.
Frage 3:
Inwieweit erstreckt sich der Betrachtungsraum für die o.g. planfestzustellenden Neu- und Ersatzbauten
entlang der A100 auf die jeweiligen Zubringer (A115 und A111), sowie auf die an die AS angrenzenden
Stadtstraßen?
Antwort zu 3:
Für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm auf der A 100 müssen insbesondere im
Verkehrsgutachten die Anschlussstellen Kurfürstendamm, Messedamm, Kaiserdamm,
Kaiserdamm Süd und Spandauer Damm und die direkt angrenzenden Stadtstraßen
detailliert untersucht werden.
Bei den Planungen für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des
Autobahndreiecks Charlottenburg werden die wechselseitigen verkehrlichen
Auswirkungen sowohl auf die A 100 und A 111 wie auch auf das nachgeordnete
Stadtstraßennetz untersucht. Bei den Stadtstraßen sind hier insbesondere der
Siemensdamm, der Kurt-Schumacher-Damm, der Jakob-Kaiser-Platz, der Tegeler Weg
und der Fürstenbrunner Weg im verkehrlichen Untersuchungsbereich zu nennen.
3
Frage 4:
Inwieweit werden Auswirkungen auf die parallel zur A100 bestehende Wohnbebauung betrachtet und wenn
ja, in welcher räumlichen Tiefe (Entfernung als Luftlinie von der Autobahn aus)?
Antwort zu 4:
Die Wohnbebauung entlang der A 100 wird in einer schalltechnischen Untersuchung
grundsätzlich soweit betrachtet wie nach den geltenden Regeln der Technik
(Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. Verkehrslärmschutzverordnung (16.
BImSchV)) Lärmauswirkungen zu erwarten sind. Für das Autobahndreieck Funkturm ist
dies bis etwa 300 m von der A 100 entfernt der Fall. Im Bereich der Dernburgstraße ist
dieses Maß aufgrund der Abschirmwirkung der Hochhausbebauung allerdings deutlich
geringer.
Die Auswirkungen auf die Wohnbebauung und die Anspruchsberechtigung für aktiven und
passiven Schallschutz beim Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des
Autobahndreiecks Charlottenburg werden ebenfalls in einer schalltechnischen
Untersuchung ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt. Nach derzeitigem
Planungsstand sind umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, die eine deutliche
Verbesserung für die betroffenen Anlieger erwarten lassen.
Frage 5:
Welche Planungsvarianten (Phase 1) wurden für die drei (bzw. vier, sofern man das AD Charlottenburg
separat betrachtet) geplanten Neu- und Ersatzbauten an der A100 erstellt und wo sind diese, ggf. öffentlich,
einzusehen (Variantenspektrum bitte Anzahl pro Bauprojekt und Kurzbeschreibung beifügen)?
Antwort zu 5:
Bzgl. des Autobahndreiecks Funkturm hat es bereits mehrere Öffentlichkeitstermine
gegeben, in deren Rahmen die wesentlichen Varianten besprochen wurden. Die
Ergebnisse inkl. der wesentlichen Varianten sind auf der Internetseite der DEGES
veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Im Hinblick auf den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und das Autobahndreieck
Charlottenburg wurde ein europaweiter Realisierungswettbewerb ausgelobt. Anfang Mai
2018 wurde der Wettbewerbssieger im Rahmen einer Pressekonferenz durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bekannt gegeben. Auf der
Internetseite der DEGES sind u. a. der Siegerentwurf und die weiteren
Wettbewerbsbeiträge veröffentlicht.
Frage 6:
Welche Bewertungskriterien wurden für die Variantenvorauswahl (Phase 2) herangezogen (Bitte um
vollständige Bewertungsmatrix mit konkreter Gewichtung der einzelnen Faktoren)?
Antwort zu 6:
Die Hauptbewertungskriterien im Variantenvergleich sind Verkehr, Umwelt, Städtebau und
Wirtschaftlichkeit. Die Bewertungskriterien müssen im Detail jeweils projektbezogen
angepasst werden, da die maßgebenden Randbedingungen nicht in jedem Fall die
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gleichen sind. Ein praktiziertes Beispiel für eine Bewertungsmatrix wurde auf der
Themenwerkstatt zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm vorgestellt und ist auf der
Internetseite der DEGES (Themeninsel – Grundzüge der Planung) einsehbar. Dabei
handelt es sich um ein teilformalisiertes Verfahren in Anlehnung an ein „Formalisiertes
Abwägungs- und Rangordnungsverfahren“. Dabei wird keine Gewichtung der Kriterien
vorgenommen. Es erfolgt eine rein qualitative Bewertung und Abwägung.
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und das Autobahndreieck
Charlottenburg waren im Rahmen des europaweiten Wettbewerbs die
Hauptbewertungskriterien Verkehr, Projektlaufzeit, Konstruktion, Genehmigungsfähigkeit,
Umwelt und Wirtschaftlichkeit vorgegeben. Die einzelnen Kriterien und deren Wichtung
können auf der Internetseite der DEGES der Wettbewerbsbroschüre (Wettbewerb zum
Neubau der Rudolf-Wissell-Brücke: Siegerentwurf und Einreichungen) entnommen
werden.
Frage 7:
Welche Kriterien hat der Senat als Vertreter des von den Bauprojekten betroffenen Landes Berlin aus Sicht
der Stadtentwicklung und des Gesundheitsschutzes für die Anwohner*innen in die Bewertungsmatrix
eingebracht und mit welcher jeweiligen Gewichtung?
Antwort zu 7:
Die o.g. Bewertungsmatrix wurde vom Vorhabenträger vorgeschlagen und mit den
Senatsverwaltungen abgestimmt. Der Senat hat insbesondere die städtebaulichen
Kriterien mitgestaltet.
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissel-Brücke und des Autobahndreieck Charlottenburg
wurde die Bewertungsmatrix im Vorfeld des europaweiten Wettbewerbs zwischen der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Auftragsverwaltung für den
Bund) und der DEGES abgestimmt.
Frage 8:
Auf welcher Grundlage (Kosten-Nutzen-Analyse, Verkehrsanalyse, Umwelt- und Gesundheitsbelastung etc.)
wurde in Phase 3 die Vorzugsvariante ermittelt und wie bzw. wo kann dieser Entscheidungsprozess z.B.
durch betroffene Anwohner*innen für das jeweilige Bauprojekt nachvollzogen werden?
Antwort zu 8:
Bzgl. des Autobahndreiecks Funkturm hat es bereits mehrere Öffentlichkeitstermine
gegeben, in deren Rahmen die wesentlichen Varianten und deren planerische und
gutachterliche Grundlagen besprochen wurden. Die Ergebnisse einschließlich der
wesentlichen Varianten und Planungsgrundlagen sind auf der Internetseite der DEGES
veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Bzgl. des Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks
Charlottenburg: siehe Antwort auf Frage 6.
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Frage 9:
Wurde als „#Null-Variante“, insbesondere am AD Funkturm, auch die #Sanierung einzelner Brückenbauwerke
in Erwägung gezogen, ohne die #Fahrbahngeometrie und AS zu verändern (und damit verbunden ein
Planfeststellungserfordernis zu verursachen) und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Im Rahmen der frühen Planungsphasen wurde auch eine Sanierung im Bestand
untersucht. Diese Variante musste verworfen werden, da eine Sanierung einzelner
Brücken nicht hinreichend möglich ist, sondern nahezu alle Brücken neu gebaut werden
müssen. Ein Neubau im Bestand ist ebenfalls keine realistische Option. Sie wäre bei der
erforderlichen Aufrechterhaltung des Verkehrs in einem vertretbaren zeitlichen und
wirtschaftlichen Rahmen nicht realisierbar. Zudem würden die erheblichen Defizite
insbesondere hinsichtlich der Verkehrssicherheit bei einer Wiederherstellung wie im
Bestand nicht bereinigt.
Die Entscheidungen für einen #Ersatzneubau der Westendbrücke und der Rudolf-WissellBrücke erfolgten auf der Basis umfangreicher ingenieurtechnischer Bewertungen der
bestehenden Brückenbauwerke. Eine Sanierung der Bauwerke wurde demnach mit Blick
auf die bestehenden statischen Defizite und die Risiken für das Tragwerk im Zuge von
bautechnischen Eingriffen nicht weiterverfolgt. Dies betrifft auch die Rampenbrücken über
den Siemensdamm bzw. Kurt-Schuhmacher-Damm im Bereich des Autobahndreiecks
Charlottenburg, welche demzufolge auch alle zu erneuern sind.
Frage 10:
Wie wurden bei den Variantenbewertungen die Umweltauswirkungen (insbesondere Luftschadstoffe wie
NOx und Feinstaub) berücksichtigt, wenn bis Ende 2019 offenbar keine realen Messwerte aus diesem
Bereich vorlagen und man sich ausschließlich auf Rechenmodelle gestützt hat, die von der zuständigen
Senatsverwaltung in Frage gestellt, bzw. revidiert wurden1?
Antwort zu 10:
Die Anwendung von Rechenmodellen ist anerkannte Regel der Technik und wird auch in
den Autobahnprojekten in Berlin mit der entsprechend standardisierten Software
praktiziert.
Frage 11:
Wurden im Rahmen der Planungen an den betroffenen AS entlang der A100 und die unmittelbar
anschließenden Wohngebiete und Stadtstraßen konkrete Lärm- und Schadstoffmessungen vorgenommen?
Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 11:
Lärm- und Luftschadstoffmessungen wurden nicht vorgenommen. Die Anwendung von
standardisierten Rechenmodellen ist die anerkannte Regel der Technik. Messwerte
werden dabei ggf. zur Kalibrierung verwendet, sind jedoch für eine allgemeingültige und

1 Vgl. Senats-Antworten in Drs. 18/21753, Drs. 18/20468 und abweichende Angaben im Luftreinhalteplan II
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vergleichbare Bewertung nicht geeignet, da sie immer punktuellen und wechselnden
#Umweltauswirkungen (Witterung) ausgesetzt sind und den Prognosehorizont nicht
abbilden.
Frage 12:
Wann wurden die #Verkehrserhebungen entlang der A100 und den AS zwischen Hohenzollerndamm und
Heckerdamm (A111) bzw. Hüttenweg (A115) durchgeführt die den Variantenprüfungen und den aktuellen
Vorplanungen zu Grunde liegen und mit welchen Ergebnissen (bitte jeweils für die planungs-befangenen
Abschnitte der A100 und die AS für auf- bzw. abfahrende Fahrzeuge pro Fahrtrichtung/Tag und unterteilt
nach PKW und leichten bzw. schweren LKW tabellarisch zusammenstellen)?
Antwort zu 12:
Für das Autobahndreieck Funkturm und die betroffenen Anschlussstellen sind von den aus
den Umlegungsrechnungen resultierenden durchschnittlichen werktäglichen
Verkehrsmengen (DTVW) für die #Leistungsfähigkeitsberechnungen die maßgebenden
stündlichen Verkehrsstärken (MSV) abzuleiten. Hierzu wurden zunächst die
Dauerzählstellen an den Hauptfahrbahnen der Bundesautobahnen A 100 und A 115
ausgewertet. Aus den Daten konnte die MSV direkt entnommen werden. Für die einzelnen
Autobahnanschlussstellen und Verbindungsrampen sowie das Stadtstraßennetz wurden
die durch die Verkehrslenkung Berlin bereitgestellten Zähldaten ausgewertet. Abgeleitet
wurde ebenfalls die MSV – hier allerdings entsprechend der Spitzenstunde des Zähltages,
da keine Dauerzählstellen existieren.
Für den Ersatzneubau der Westendbrücke wurden bisher Daten aus der
Straßenverkehrszählung 2014 (Verkehrsmengenkarte 2014) verwendet:
A 100 Fahrtrichtung Süd (zwischen AS Spandauer Damm und AS Kaiserdamm): ca.
88.850 Kfz/24 h DTVw, 5.885 Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell- Brücke und das Autobahndreieck
Charlottenburg wurden bisher Daten aus der Straßenverkehrszählung 2014
(Verkehrsmengenkarte 2014) verwendet:
A 100 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Spandauer Damm und Abzweig
Reinickendorf/Hamburg): ca. 87.900 Kfz/24 h DTVw, 5.590 Lkw > 3,5 t zul.
Gesamtgewicht
A 100 Fahrtrichtung Süd (zwischen AS Siemensdamm (Einfahrt Ri Süd) und AS
Spandauer Damm): ca. 87.900 Kfz/24 h DTVw, 5.590 Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
A 111 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Jakob-Kaiser-Platz und AS Heckerdamm): ca.
50.600 Kfz/24 h DTVw, 3.650 Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Frage 13:
Mit welchem Verkehrsaufkommen im Vergleich zu den durchgeführten Verkehrszählungen rechnet der
Senat entlang der A100 bzw. der unmittelbar anschließenden Abschnitte der A115 und A111 bis 2030 (bitte
getrennt für PKW und LKW angeben)?
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Antwort zu 13:
Für das Autobahndreieck Funkturm wurde der Prognoseplanfall 2030 im Rahmen der
letzten Themenwerkstatt an der Themeninsel „Verkehrsströme, Verkehrsmengen“
besprochen und ist auf der Internetseite der DEGES einsehbar.
Für den Ersatzneubau der Westendbrücke wird auf Basis des Verkehrsmodells Berlin
(Modellstand IV / 2017) die Verkehrsprognose 2030 mit folgendem Verkehrsaufkommen
gerechnet:
A 100 Fahrtrichtung Süd (zwischen AS Spandauer Damm und AS Kaiserdamm): ca.
92.000 Kfz/24 h DTVw, 7 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
A 100 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Kaiserdamm und AS Spandauer Damm): ca.
92.000 Kfz/24 h DTVw, 7 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell- Brücke und das Autobahndreieck
Charlottenburg wird auf Basis des Verkehrsmodells Berlin (Modellstand III / 2018) die
Verkehrsprognose 2030 mit folgendem Verkehrsaufkommen gerechnet:
A 100 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Spandauer Damm und Abzweig
Reinickendorf/Hamburg): ca. 90.000 Kfz/24 h DTVw, 7 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
A 100 Fahrtrichtung Süd (zwischen AS Siemensdamm (Einfahrt Ri Süd) und AS
Spandauer Damm): ca. 90.000 Kfz/24 h DTVw, 7 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
A 111 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Jakob-Kaiser-Platz und AS Heckerdamm): ca.
50.000 Kfz/24 h DTVw, 6,5 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Frage 14:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14:
Nein.
Berlin, den 28.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Autobahndreieck Funkturm – aktueller Stand der Planungen und Auswirkungen auf Grunewald und Halensee, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen betreffend den Umbau des Dreiecks #Funkturm? Wann ist
gegwnwärtig mit dem Abschluss der Planungen, wann mit Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu
rechnen?
Antwort zu 1:
Die Planungen befinden sich derzeit im Stadium der #Entwurfsplanung, die voraussichtlich
Mittte 2020 abgeschlossen sein soll. Anschließend werden die #Planfeststellungsunterlagen
erstellt. Mit einer Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist nicht vor Anfang 2021 zu
rechnen.
Frage 2:
Welche Erkenntnisse haben sich aus den Baugrunduntersuchungen in Vorbereitung der geplanten
Umbaumaßnahmen am #Dreieck Funkturm bisher ergeben?
Antwort zu 2:
Für bauspezifische Belange wurde im Vorbericht der Baugrundbegutachtung für das
Untersuchungsgelände vereinfacht die nachfolgend aufgeführte Schichtenabfolge
ermittelt:
– Anthropogene Auffüllböden
– weichselkaltzeitliche Schmelzwassersande / Iockere-mitteldichte Lagerung, häufig
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Feinsande
– weichselkaltzeitliche Schmelzwassersande / überwiegend mitteldichte-dichte Lagerung
mit Zonen von lockerer Lagerung
– lokal: dünne Lagen organischen Materials (Weichsel oder Eem)
– lokal: Geschiebemergel steif bis halbfest (vermutlich Weichsel)
– saalekaltzeitliche Schmelzwassersande / dichte Lagerung.
Frage 3:
Mit welcher reinen Bauzeit – im Sinne des Zeitraums, in dem die verkehrliche Nutzung eingeschränkt sein
wird – rechnet der Senat gegenwärtig? Sind in dieser Schätzung die bei öffentlichen Berliner Straßen- und
Großbauprojekten (vgl. Anfrage 18/20782) üblichen Verzögerungen bereits berücksichtigt?
Frage 4:
Welche konkreten Planungen bestehen, um Behinderungen des Verkehrsflusses in Folge der Baustelle zu
vermeiden?
Antwort zu 3 und 4:
Die Gesamtbauzeit wird in der derzeitigen Planungsphase mit ca. 8 Jahren eingeschätzt.
Wesentliche Pufferzeiten für Risiken und unvorhersehbare Ereignisse sind darin nicht
enthalten.
Ein wesenliches Element der Planungen zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm ist
die Aufrechterhaltung des Verkehrs auf den Autobahnen während der Bauzeit. Auf der
#A115 wird dies durch die Verlegung der Autobahnachse auf das Gelände des Rasthofes
AVUS erreicht. Damit wird es möglich sein, den #Autobahnverkehr lange Zeit während der
Baumaßnahmen auf der bestehenden Autobahn weiter zu führen. Für die #A100 sollen
bauzeitlich #Behelfsfahrbahnen neben der bestehenden Autobahn errichtet werden. Über
diese #Behelfstrassen soll der Verkehr jeweils 3-streifig in beide Richtungen weiter geführt
werden, während die bestehende Autobahn abgerissen und neu gebaut werden kann. Die
genaue Bauzeit mit maßgebenden Verkehrsbeeinträchtigungen auf der BAB A 100 und
BAB der A 115 kann aufgrund des Planungsstandes noch nicht angegeben werden.
Frage 5:
Wie viele Fahrzeuge (bitte PKW und LKW getrennt angeben) wurden im Jahr 2019 durchschnittlich an
einem Werktag am Autobahndreieck bzw. den jeweiligen Autobahnabschnitten der A100 und A115 gezählt?
Wie hat sich diese Zahl seit 2009 jährlich entwickelt?
Antwort zu 5:
Im Jahr 2019 (#Analyse-Nullfall inkl. #Dauerzählstellen) wurden folgende
#Verkehrsbelastungen ermittelt:
BAB A100: 195.600 Kfz/24h (davon 10.318 LKW); BAB A115: 91.950 Kfz/24h (davon
5.622 LKW)
Für das Jahr 2009 weist die amtliche Verkehrszählung folgende Zahlen aus:
BAB A100: 199.500 Kfz/24h (davon 12.500 LKW); BAB A115: 98.800 Kfz/24h (davon
6.900 LKW)
3
Frage 6:
Welche Ausweichrouten kommen erwartungsgemäß aus Sicht des Senats zur Umfahrung der Baustelle in
Betracht (e.g. Abfahrt Hüttenweg via Königsallee)? Wie viele Fahrzeige (PKW/LKW) werden gegenwärtig auf
diesen jeweiligen Routen im Sinne der Frage zu 5) gezählt (ggf. bitte schätzen)? Was unternimmt der Senat,
um eine Überlastung dieser Ausweichrouten zu vermeiden?
Antwort zu 6:
Eine Umfahrung der Baustelle ist planmäßig nicht vorgesehen, da der Verkehr auf den
Autobahnen aufrechterhalten werden soll. Dennoch wird es aufgrund der Baustelle und
der bauzeitlichen Außerbetriebnahme der Anschlussstelle Messedamm / ICC
insbesondere im städtischen Quell- und Zielverkehr Ausweichverkehre geben. Diese
verteilen sich nach den bisherigen Verkehrsumlegungsrechnungen zeitweise auf die
benachbarten Anschlussstellen. Auf der BAB A 100 sind dies maßgeblich die
Anschlussstellen Kaiserdamm und Kurfürstendamm. Auf der A 115 ist es die
Anschlussstelle Hüttenweg. Auf der Königsallee werden sich die Verkehrszahlen
bauzeitlich von aktuell 7.950 Kfz/24h (davon 163 LKW) auf 10.950 Kfz/24h (davon 174
LKW) erhöhen. Mit einer Überlastung der Königsallee wird damit nicht gerechnet.
Dennoch werden im weiteren Verlauf der Planung die Auswirkungen für alle benachbarten
Anschlussstellen insbesondere in Bezug auf die Knotenpunkte und deren Signalisierung
untersucht und ggf. erforderliche Anpassungsmaßnahmen mit der Verkehrsbehörde
abgestimmt.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Umbau des Autobahndreiecks Funkturm aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Es ist geplant, die #AVUS im Bereich der neu geplanten Anschlussstelle #Messedamm um mind. 4 Meter
anzuheben. Ab wo wird nach jetzigen Planungen, aus Richtung Südwesten kommend, die Fahrbahn der #A115 ansteigen und welche Hausnummern der #Eichkampsiedlung bzw. entlang der #Eichkampstraße werden
künftig davon betroffen sein, dass vor ihrer Haustür die A 115 ansteigt? (Bitte hausnummernscharf angeben.
Dies soll lt. #DEGES bereits jetzt möglich sein.) Wie hoch wird die tatsächliche Anhebung der Fahrbahn am
höchsten Punkt ausfallen?
Antwort zu 1:
Da die Autobahn etwas von der Siedlung abgerückt werden soll, ist der Geländebezug
nicht die bestehende Autobahn, sondern das östlich gelegene Gelände.
Die Anhebung der Autobahn A 115 ist aufgrund der technischen Zwangspunkte
(insbesondere der vorhandenen Bahnlinien) erforderlich. Sie beträgt voraussichtlich im
höchsten Punkt ca. 4 Meter bezogen auf das Gelände. Dies ist auf Höhe Eichkampstraße
Hausnummer 52, spätestens Höhe Maikäferpfad der Fall. Nach etwa 300 m Richtung
Südwest sollte die Autobahn nach dem aktuellen Kenntnisstand wieder in Lage der
bestehenden A 115 sein. Diese Angaben stehen unter dem Vorbehalt des frühen
#Planungsstandes und fortlaufender Planungsdetaillierungen.
Frage 2:
Auf Folie 31 der Präsentation vom 31.10. mit der Überschrift Visualisierung der neuen Anschlussstelle
Messedamm finden sich Darstellungen mit meterhohen Begrenzungsmauern zur A 115 und in Richtung der
neu geplanten Anschlussstelle Messedamm. Welche Höhe werden diese Mauern tatsächlich erreichen? Wo
sind die entsprechenden Schnittzeichnungen zum Gesamtprojekt öffentlich einsehbar? (Ich bitte zudem
darum, die Schnittzeichnungen zu exakt dem auf der genannten Folie visualisierten Bereich als Anlage an
die Beantwortung dieser Anfrage beizufügen.)
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Antwort zu 2:
Bei den von Ihnen genannten „Begrenzungsmauern“ handelt es sich um
Lärmschutzwände, die nach aktuellem Planungsstand im Bereich der Eichkampsiedlung
ca. 7 m Höhe haben sollen, um einen möglichst effizienten Lärmschutz zu gewährleisten.
Zur Gestaltung der Ansicht von der Eichkampsiedlung kann die Lärmschutzwand
voraussichtlich im oberen Drittel transparent ausgebildet werden. Ebenso ist partiell eine
Bepflanzung vorstellbar. Schnittzeichnungen mit Bestands- bzw. Geländebezug stehen
derzeit wegen des aktuellen, frühen Planungsstandes noch nicht zur Verfügung. Vor
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens soll eine Themenwerkstatt zum Projekt
(voraussichtlich bereits im I. Quartal 2020) stattfinden, in der einzelne Sachverhalte
genauer und in einem fortgeschrittenen Planungsstand besprochen werden können.
Frage 3:
Laut Präsentation wird die Vorzugsvariante für den Umbau des AD Funkturm die „A 115 in Mittellage“ sein.
Dabei soll der künftige Verlauf der A 115 östlich des AVUS-Motels und mittig über das Gelände des heutigen
AVUS-Rasthofgeländes sein. Einmal abgesehen von der notwendigen technischen/baulichen Erneuerung
der A 115 ergibt sich die folgende Frage: Was rechtfertigt einen derartig großen Aufwand der Verschiebung
der bisherigen Trasse, zumal diese Trassenführung offenbar nur eine geringe Verbesserung der aktuellen
Lärm- und Luftbelastungssituation mit sich bringt (Folien 45 – 48 der DEGES-Präsentation) und zudem auch
kein Kapazitätsausbau stattfinden soll? (Kosten-Nutzen Gegenüberstellung).
Antwort zu 3:
Die Mittellage der A 115 auf dem Rasthofgelände ist vor allem erforderlich, um die
Verkehrsanlagen nach dem Stand der Technik regelwerkskonform und verkehrssicher
herstellen zu können. Die bestehende A 115 und deren Anbindung an die A 100 hat sich
im Laufe ihrer Entstehung an der AVUS-Nordkurve orientiert, auf der noch bis 1998
Autorennen durchgeführt wurden. Mit dem Umbau wird es nun möglich, die
Verbindungsrampen auf die A 100 in Richtung Nord und Richtung Süd gleichermaßen
ausgewogen und regelgerecht zu trassieren. Im Zuge des Umbaus wird die
Verkehrsführung im Knoten neu organisiert. Die Verbindungsrampen werden teilweise
verlängert, Ein- und Ausfädelungs- sowie Verflechtungsbereiche verlängert und soweit wie
möglich an heutige Standards angepasst. Durch diese und andere Maßnahmen wird die
Orientierung und Durchfahrung des Autobahndreiecks Funkturm in Zukunft deutlich
einfacher, komfortabler und vor allem sicherer. Das Unfallrisiko sinkt, die Staugefahr wird
reduziert. Von herausragender Bedeutung für die Verkehrsführung während der Bauzeit ist
die Tatsache, dass die Bauwerke des neuen Autobahndreiecks in neuer Lage errichtet
werden können, während die Bestandsbauwerke des alten Autobahndreiecks noch unter
Verkehr bleiben können. In der beengten innerstädtischen Situation wäre ein
Ersatzneubau analog des Bestandes nicht unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der
A 100 und A 115 möglich.
Frage 4:
Insbesondere die künftige Verbesserung der Lärmsituation im Bereich der Eichkampsiedlung wird nur durch
die Anhebung der AVUS und dem Bau neuer Lärmschutzwände entstehen. Dafür werden die Bewohner der
dortigen Häuser künftig auf eine hohe Mauer schauen. Frage: Was rechtfertigt unter Berücksichtigung
dieses Punktes die favorisierte Variante, auch wenn die Kosten der Baumaßnahme nahezu komplett vom
Bund getragen werden?
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Antwort zu 4:
Für die Gestaltung der Lärmschutzwände an der Eichkampsiedlung bestehen vielfältige
Optionen. Zunächst ist es Ziel, den vorhandenen Baumbestand vor der Autobahn soweit
wie möglich zu erhalten, ggf. zu ersetzen und bei entsprechender Flächenverfügbarkeit zu
erweitern. Ebenso bestehen unter Berücksichtigung der erforderlichen
Unterhaltungsrandbedingungen Möglichkeiten zur Teilbegrünung der Wände. Das obere
Drittel der Lärmschutzwand kann nach aktuellem Planungsstand transparent ausgebildet
werden.
Kontinuierliche Wartungen, Instandhaltungen und Sanierungen am Autobahndreieck
Funkturm haben insbesondere in den vergangenen 15 Jahren zunehmend zu temporären
Sperrungen und Baustellen sowie dauerhaften Verkehrseinschränkungen geführt. Mittelbis
langfristig reichen auch umfassende Instandhaltungsarbeiten nicht mehr aus, um das
Dreieck und seine Zulaufstrecken zu erhalten. Die Brückenbauwerke sind aufgrund ihrer
Konstruktion nur sehr bedingt sanierungsfähig und grundsätzlich nicht für die höheren
Verkehrslasten zu ertüchtigen. Dauerhafte Verkehrseinschränkungen sind bereits jetzt
erforderlich (u. a. Geschwindigkeitsbeschränkungen und Nutzungseinschränkungen für
LKW). Der schlechte Zustand der Bausubstanz, das hohe Nutzungsalter und die starke
Verkehrsbelastung machen einen schnellstmöglichen Ersatzbau erforderlich. Ohne den
Ersatzneubau wird der Knoten seine Funktionsfähigkeit verlieren.
Frage 5:
Aus welchem Grund wird es zu keinem weiteren Kapazitätsausbau des AD Funkturm kommen,
insbesondere da doch die bisherige rechnerische Kapazität im Schnittpunkt A 115/A 100 schon jetzt deutlich
überschritten ist?
Antwort zu 5:
Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Autobahndreieck durch zusätzliche Fahrstreifen
o.ä. wäre nur sinnvoll, wenn auch die Streckenabschnitte, die durch das Dreieck
verbunden werden, entsprechend erweitert würden. Dies betrifft insbesondere die A 100,
die für die Leistungsfähigkeit auch des Autobahndreiecks maßgebend ist. Eine
Erweiterung der A 100 um z. B. einen Fahrstreifen pro Richtung ist jedoch wegen der
direkt angrenzenden Bebauung nicht möglich.
Frage 6:
Als einer der Vorteile der Variante „A 115 in Mittellage“ werden auf Folie 27 u. a. die Verlagerung der
bisherigen LKW-Parkplätze durch die Schließung des AVUS-Rasthofs und das Entstehen von Flächen für
städtebauliche Potentiale genannt. Frage: Welche städtebaulichen Potentiale könnten sich hier ergeben, an
einem Ort, der, prognostiziert für 2030, von 250.000 Fahrzeugen/24 Std. umflossen wird?
Antwort zu 6:
Die Entwicklung von städtebaulichen Konzepten für die freiwerdenden Flächen ist
Gegenstand von angelaufenen Abstimmungsgesprächen.
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Frage 7:
Wohin sollen die LKW-Parkplätze nach bisherigen Planungen tatsächlich verlagert werden oder ist lediglich
geplant, die Parkplätze ersatzlos zurückzubauen?
Antwort zu 7:
Die Stellplätze des LKW-Fernverkehrs werden in Abstimmung mit dem Land Brandenburg
zum Rastplatz Parforceheide/Am Stern an der A 115 Höhe Potsdam verlagert.
Berlin, den 27.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz