Auswirkungen des „Ankerverbots“ auf den Berliner Wasserstraßen, aus Senat
…die in Rede stehende Verordnung insbesondere mit dem Argument begründet, dass sich Probleme mit den #Stillliegern im Wege von #schifffahrtspolizeilichen Vollzugsmaßnahmen ergaben, da keine #bootszugehörigen Ansprechpartner anzutreffen oder zu ermitteln…