Tarife: Her mit dem 399-Euro-Ticket! IGEB-Pressedienst vom 18.3.2021 Fahrgastverband IGEB fordert für Berlin einfaches und günstiges Jahresticket für alle, aus IGEB

#Fahrgastverband #IGEB fordert für Berlin einfaches und günstiges Jahresticket für alle

Der #VBB und die Verkehrsunternehmen planen #Tarifangebote für Menschen, die verstärkt im #Homeoffice arbeiten. Schon die veröffentlichten Überlegungen (Berliner Zeitung vom 15. März) sind von einer großen Komplexität und eher abschreckend für Fahrgäste, die nur gelegentlich ins Büro fahren oder Bus und Bahn häufig als Kurzstrecke nutzen.

Die Ideen sind eine Art Glücksspiel. Man schließt eine Wette darüber ab, wie viele Tage man in den nächsten zwei Monaten die #öffentlichen Verkehrsmittel nutzen wird. Diese Fragen stellen sich bei einem Abonnement nicht.
Daher hat der Berliner Fahrgastverband IGEB bei den Wiener Linien nachgefragt, ob es in Wien Kündigungen von Jahreskarten durch vermehrtes Homeoffice gab. Fehlanzeige, es gab keine signifikanten Kündigungen von Jahreskarten. Bekanntermaßen ist das Wiener Modell bestechend einfach und preiswert. 365 € für die Jahreskarte – egal, wie oft die Öffentlichen genutzt werden.

Und genau das kann auch eine Lösung für Berlin sein: Eine einfache und günstige Jahreskarte, die sich jede Berlinerin und jeder Berliner in die Tasche steckt, ohne lange nachzurechnen, aber ohne Kaufzwang. Daher fordert der Berliner Fahrgastverband IGEB ein vergleichbares Jahresticket für die Berliner Fahrgäste. Auch der Regierende Bürgermeister Michael Müller hatte in der Vergangenheit ein solches Modell ins Gespräch gebracht.

Dieses Modell nutzt auch Menschen in systemrelevanten Berufen, die häufig im Niedriglohnsektor arbeiten, und es ist auch tragfähig für die Zeit nach der Pandemie.
Daher schlägt der Berliner Fahrgastverband IGEB ein 399-Euro-Ticket pro Jahr für Berlin AB vor (Berlin ist größer als Wien). Ähnlich groß ist in beiden Städten aber die Herausforderung durch den #Klimawandel – auch während und nach der Corona-Pandemie. Bahn- und Busfahren sind ein Beitrag zum Klimaschutz.

Christfried #Tschepe, Vorsitzender Berliner Fahrgastverband IGEB
Jens #Wieseke, stv. Vorsitzender Berliner Fahrgastverband IGEB

Schöne Grüße
Berliner Fahrgastverband IGEB e.V.
S-Bahnhof Lichtenberg, Empfangsgebäude, Untergeschoss
Weitlingstraße 22, 10317 Berlin, Deutschland
Telefon (030) 78 70 55 11 – Telefax (030) 78 70 55 10
igeb@igeb.org – www.igeb.org

Tarife: Förderung von Firmentickets, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Mit den steuerlichen und tariflichen Regelungen gibt es die Voraussetzungen, mehr Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern ein Angebot für ein vom Arbeitgeber bezuschusstes #Jobticket zu machen und so
auf den öffentlichen #Personennahverkehr zu verlagern. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg hat
dementsprechend ein sogenanntes #Firmenticket aufgelegt und bietet dabei gestaffelte Rabatte an, die
die finanzielle Attraktivität des Angebots noch erhöhen.
Der öffentliche Dienst Berlins und die landeseigenen Unternehmen sollten die Möglichkeit bieten, ein
gefördertes Firmenticket zu erwerben.
Das gilt gerade, weil die in Berlin ansässige Bundesverwaltung bereits erste Förderangebote an seine
Beschäftigten veröffentlicht hat.

  1. Welche Einschätzung hat der Senat, was die Verlagerungspotenziale durch Firmentickets zum
    #ÖPNV in Berlin insgesamt betrifft? Welche Potenziale bestehen gerade in Bezug auf die Senatsverwaltung und die landeseigenen Betriebe?
    Zu 1.: Das zum 1. September 2019 eingeführte Firmenticket bietet einerseits Arbeitgebern ein attraktives und günstiges Instrument zur Gewinnung und Bindung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem vergleichsweise geringen, steuerfreien Zuschuss neben dem Arbeitsentgelt. Andererseits profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dadurch von einer jederzeitigen Mobilität in ganz Berlin für unter 50
    Euro/Monat oder weniger, abhängig vom Zuschuss des Arbeitgebers. Der Senat
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    schätzt das Firmenticket daher als sehr geeignetes Instrument ein, um zusätzliche
    Kundenkreise für den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) zu erschließen. Grundsätzlich ist das neue Firmenticket ein attraktives Angebot für rund 1,4 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Berlin und rund 830.000 in Brandenburg. Dazu zählen auch rund 115.000 Landesbedienstete, für die seit 1. November 2020 das Land
    Berlin die Kosten des Firmentickets im Rahmen der Hauptstadtzulage übernimmt, sowie rund 33.000 Beschäftigte der Berliner Landesgesellschaften, die einen Zuschuss
    ihrer Arbeitgeber zum Firmenticket in Anspruch nehmen können.
    Die Resonanz bei Arbeitgebern und Verbänden war durchweg positiv und die Entwicklung der Firmenticketzahlen bestätigt die hohen Erwartungen. Bevor mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Firmenticketverträge geschlossen werden können, ist der
    Abschluss einer Firmenticketvereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich. Erfahrungsgemäß dauert dieser Vorlauf einige Wochen. Trotzdem und obwohl nur in begrenztem Rahmen für das neue Firmenticket geworben wurde, haben sich die Zahlen
    der Firmenticketverträge im Januar und Februar 2020 im Vergleich zum Vorjahr um
    rund 50% erhöht. Durch die Corona-Pandemie ab März 2020 gab es – wie bei anderen
    Tarifprodukten auch – einen deutlichen Einbruch. Perspektivisch ist aber davon auszugehen, dass das Firmenticket zu Beginn der Pandemie am Anfang einer positiven
    Entwicklung stand und das Potenzial hat, die Zahl der ausgegebenen Firmentickets
    noch deutlich zu steigern.
  2. Welche aktuellen Aktivitäten gibt es, um den Beschäftigten der Senatsverwaltung ein Angebot für
    ein gefördertes Firmenticket zu unterbreiten?
    Zu 2.: Seit dem 1. September 2019 konnten die Senatsverwaltungen ihren Beschäftigten einen Zuschuss zum Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
    (VBB-Firmenticket) in Höhe von 15 Euro zahlen. Seit dem 1. November 2020 gibt es
    den Zuschuss als Bestandteil der Hauptstadtzulage.
    Einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu einem VBB-Firmenticket für den
    Tarifbereich Berlin AB haben beamtete Dienstkräfte, die von § 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) erfasst werden. Das
    gilt in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des unmittelbaren Landesdienstes Berlin.
    Nicht für die Hauptstadtzulage berechtigte beamtete Dienstkräfte mit Dienstbezügen
    der Besoldungsgruppen oberhalb A 13 bzw. in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Eingruppierungen
    oberhalb der Entgeltgruppe E 13 erhalten gemäß § 74 b BBesG BE einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Euro, der zum Bezug des VBB-Firmentickets berechtigt.
    Voraussetzung für die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses ist jeweils der Abschluss
    eines Abonnements für ein VBB-Firmenticket.
  3. Sollte es nach Auffassung des Senats eine einheitliche Regelung für den öffentlichen Dienst geben
    oder wünscht er individuelle Rahmenvereinbarungen der einzelnen Senatsverwaltungen? Wenn es
    Individualregelungen geben soll, warum?
    Zu 3.: Bereits vor Einführung des Firmentickets mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss gab es ein rabattiertes VBB-Firmenticket. Der Abschluss der Verträge mit den
    Verkehrsunternehmen oblag jeweils den Dienststellen des Landes Berlin. Die bestehenden Verträge mussten daher in der Mehrzahl der Fälle lediglich auf das Firmenticket mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss umgestellt werden, nachdem das Land
    Berlin seinen Beschäftigten ab 1. September 2019 einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe
    von zunächst 15 Euro zugesagt hatte. Da die notwendigen Vertragsbestandteile für
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    einen VBB-Firmenticketvertrag im gemeinsamen Tarif der im #Verkehrsverbund BerlinBrandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (#VBB-Tarif) festgelegt sind,
    sind einheitliche Regelungen für den öffentlichen Dienst gegeben.
  4. Gibt es Überlegungen für diffenzierende Detailregelungen, z.B. für Radfahrerinnen und Radfahrer,
    Menschen mit Schwerbehinderung oder auch nach Pendlerentfernungen?
    Zu 4.: Die Bedingungen für das VBB-Firmenticket sind im Anhang III zum VBB-Tarif
    festgeschrieben. Danach sind keine differenzierenden Detailregelungen in den genannten Fällen vorgesehen.
  5. Welche Förderhöhe gilt bei den Senatsverwaltungen und landeseigenen Unternehmen derzeit?
  6. Gibt es darüber hinausgehende Überlegungen zur Förderhöhe?
    Zu 5. und 6.: Beamtete Dienstkräfte, die von § 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der
    Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) erfasst werden, sowie Arbeitnehmerinnen
    und Arbeitnehmer des unmittelbaren Landesdienstes in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zum VBB-Firmenticket in Höhe von 52,67 Euro bzw. 55,42 Euro monatlich, je nachdem, ob sie ihr Abonnement mit jährlicher oder monatlicher Zahlweise abgeschlossen haben. Die Beträge
    entsprechen jeweils dem wirtschaftlichen Gegenwert eines VBB-Firmentickets für den
    Tarifbereich Berlin AB.
    Der Arbeitgeberzuschuss zu den Kosten eines VBB-Firmentickets gemäß
    § 74 b BBesG BE in Höhe von 15 Euro monatlich bietet auch den beamteten Dienstkräften mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppen oberhalb A 13 bzw. in analoger
    Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Eingruppierungen oberhalb der Entgeltgruppe E 13 einen Anreiz zum
    Umstieg von der privaten Pkw-Nutzung auf öffentliche Verkehrsmittel.
    Über die derzeitige Zuschusshöhe hinausgehende Überlegungen gibt es nicht.
    Nach dem aktuellen Stand der Rückmeldungen gewähren folgende Landesunternehmen einen Zuschuss zum Firmenticket:
    Unternehmen Höhe der Förderung bzw. Bezuschussung
    #BEHALA – Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH
    15 Euro/Monat
    Berliner Stadtreinigungsbetriebe (#BSR) Anstalt
    des öffentlichen Rechts
    15 Euro/Monat (Beschäftigte);
    365 Euro/Jahr (Auszubildende)
    Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts
    5% Rabatt, keine Zuzahlung
    Berliner #Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen
    Rechts
    15 Euro/Monat
    Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderung GmbH (#BWB)
    10 Euro/Monat; bei regelmäßigem
    Einsatz an wechselnden Standorten vollständige Übernahme
    #Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH 15 Euro/Monat
    #BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH 40 Euro/Monat
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    Unternehmen Höhe der Förderung bzw. Bezuschussung
    #degewo Aktiengesellschaft 30 Euro/Monat bzw. 40 Euro/Monat
    Deutsche #Klassenlotterie Berlin rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
    15 Euro/Monat
    #Friedrichstadt-Palast Betriebsgesellschaft mit
    beschränkter Haftung
    15 Euro/Monat
    #HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung
    15 Euro/Monat
    #Investitionsbank Berlin Anstalt des öffentlichen
    Rechts
    15 Euro/Monat
    #IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts
    15 Euro/Monat
    #Messe Berlin GmbH 30 Euro/Monat
    #Tegel Projekt Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    15 Euro/Monat
    #Tempelhof Projekt GmbH 20 Euro/Monat
  7. Welche haushalterischen Auswirkungen gibt es derzeit und welche erwartet der Senat?
    Zu 7.: Für die Hauptstadtzulage werden jährliche Kosten in Höhe von 243,2 Mio. Euro
    veranschlagt. In diesem Betrag sind die Arbeitgeberzuschüsse des Landes Berlin für
    das VBB-Firmenticket enthalten.
  8. Wie stellt der Senat sicher, dass sich auch die landeseigenen Unternehmen beteiligen und ihren
    zahlreichen Beschäftigten geförderte Firmentickets anbieten?
    Zu 8.: Der Senat wirkt seit der Einführung des Firmentickets des Verkehrsverbundes
    Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) im Jahre 2019 in seiner Funktion als Gesellschafter
    darauf hin, dass auch die Berliner Landesunternehmen, d.h. die Unternehmen und
    Gesellschaften privaten Rechts mit mehrheitlicher Beteiligung des Landes Berlin und
    die wirtschaftlich bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts, ihren Beschäftigten
    jeweils die Vorzüge des VBB-Firmentickets zukommen lassen.
    Berlin, den 16.03.2021
    In Vertretung
    Fréderic Verrycken
    Senatsverwaltung für Finanzen

allg.: Berliner Koalition einigt sich auf Klimapaket – zumindest ein bisschen „98 Prozent“ geklärt, aber noch viele Fragen offen: Über U-Bahnausbau, …, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ab-2024-keine-kostenlosen-parkplaetze-mehr-berliner-koalition-einigt-sich-auf-klimapaket-zumindest-ein-bisschen/26995528.html

In den Verhandlungen zum Berliner #Klimanotlage-Paket hat es Fortschritte gegeben. Sowohl SPD-Fraktionsvorsitzender Raed Saleh sowie die Fraktionsvorsitzende der Grünen Antje Kapek sagten dem Tagesspiegel, man habe sich in 98 Prozent der strittigen Punkte geeinigt.

Zu den Themen, die nun noch im #Koalitionsausschuss geklärt werden sollen, gehören allerdings zentrale Punkte: So gibt es keine Einigung beim #U-Bahnausbau. Die SPD wollte neben dem bereits beschlossenen Ausbau der #U7 auch noch die Verlängerungen der Linien #U2, #U3 und #U8 mit in den Text aufnehmen. Grüne und Linke wollen das nicht.

Der verkehrspolitische Sprecher der Linken, Kristian Ronneburg, sagte, die Koalition habe sich für diese Legislaturperiode darauf verständigt, vor allem in den Ausbau der #Straßenbahn zu investieren. So stehe es auch im Koalitionsvertrag. „Weitere Projekte im U-Bahn-Bereich würden das Land absehbar finanziell und personell so sehr binden, dass das Projekt des Straßenbahnausbaus massiv gefährdet ist“, sagte Ronneburg.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ab-2024-keine-kostenlosen-parkplaetze-mehr-berliner-koalition-einigt-sich-auf-klimapaket-zumindest-ein-bisschen/26995528.html

Bahnhöfe + Tarife: Neueröffnung des DB Reisezentrums Berlin Ostbahnhof am 3. März Einschränkungen im Verkauf und längere Wartezeiten am Umzugstag 2. März möglich, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Neueroeffnung-des-DB-Reisezentrums-Berlin-Ostbahnhof-am-3-Maerz-5974820?contentId=1317080

Das DB #Reisezentrum Berlin #Ostbahnhof wird innerhalb des Bahnhofs in veränderter Lage mit insgesamt vier Schaltern neu eröffnet. Davon sind zwei vorrangig für den #Nahverkehr und #Dienstleistungen rund um das #VBB-Abonnement eingerichtet. Teil des neuen Raumkonzeptes ist unter anderem ein höhenverstellbarer Verkaufstresen für mobilitätseingeschränkte Kunden sowie eine Induktionsschleife für Hörgeschädigte.

Der neue Standort liegt in Richtung „Ausgang #Koppenstraße“. Die #Wegeleitung im Bahnhof wird durch Hinweise auf das DB Reisezentrum ergänzt.

Die Öffnungszeiten des Reisezentrums sind:

Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 10 bis 17.30 Uhr.

Während dieser Zeit erfolgt wie gewohnt die fachkundige und persönliche Beratung zum Verkauf des gesamten DB- und VBB-Angebots.

Außerhalb der Öffnungszeiten können Reisende an fünf DB-Automaten im Ostbahnhof Reiseinformationen erhalten und Fahrkarten erwerben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Fahrkarten telefonisch unter der Servicenummer 0180 6 99 66 33 (20 ct pro Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct pro Anruf) zu bestellen sowie mobil im DB Navigator oder im Internet unter www.bahn.de zu buchen.

BVG: Bargeld, nein danke: Tickets im BVG-Bus künftig nur mit Karte oder Handy Die Berliner Verkehrsbetriebe bereiten ein großes Pilotprojekt für kontaktlose Zahlung vor …, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/bargeld-nein-danke-tickets-im-bvg-bus-kuenftig-nur-mit-karte-oder-handy-li.141799

Die Berliner Verkehrsbetriebe bereiten ein großes #Pilotprojekt für #kontaktlose #Zahlung vor – nicht nur eine Reaktion auf Corona. Der Senat sieht das kritisch.

Das Ziel steht fest: Sobald es die Verhältnisse zulassen, sollen in den Bussen der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) wieder #Fahrscheine verkauft werden. Doch ebenso klar ist: Anders als früher werden die Fahrgäste für Münzen und Geldscheine keine Tickets mehr bekommen, sondern nur noch mit Karte oder Handy. „Aktuell ist geplant, ein Pilotprojekt mit bargeld- und dadurch kontaktloser Zahlung in den Bussen zu starten“, sagte Jannes Schwentu, Sprecher des Landesunternehmens, der Berliner Zeitung. „So wird in Corona-Zeiten das Hantieren mit Bargeld vermieden.“ Zwar sei „nicht auf Dauer ausgeschlossen“, dass nach dem Ende des Projekts Münzen und Banknoten wieder akzeptiert werden – wie bis Mitte März 2020. Insider gehen aber davon aus, dass es dazu nicht mehr kommen wird: „Die Bargeldzahlung im Bus wird abgeschafft.“ Doch in der Senatsverwaltung sieht man den Plan kritisch, wie am Mittwoch zu erfahren war.

„Die Vorbereitungen für den bargeld- und kontaktlosen Betrieb im Bus laufen“, sagte Jannes Schwentu. In den vergangenen Monaten sei die Technik ausgiebig getestet worden, wurde intern bestätigt. Auf den Linien 296, 309, 310 und 396 wurden Busse mit #NFC-Lesegeräten ausgestattet, BVG-Mitarbeiter fungierten als Testpersonen. Ob mit EC-Karte, Kreditkarte oder …

Tarife + VBB: ÖPNV in Berlin und Brandenburg: VBB-Chefin will neue Ticketmodelle aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231617047/Neue-Ticketmodelle-fuer-Busse-und-Bahnen-in-Berlin-und-Umland.html

VBB-Chefin Susanne #Henckel will #ÖPNV-Zeitkarten attraktiver machen. Auch neue #Ticketmodelle werden geprüft. Ein Interview.

Zehntausende #Abonnenten haben die Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg verloren. Neben neuen Hilfsmitteln vom Bund brauche es daher auch eine neue Finanzierung des Nahverkehrs, sagt Susanne Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB). Wie verloren gegangene Kunden zurückgewonnen werden sollen, erklärt sie im Interview.

Berliner Morgenpost: Frau Henckel, seit Kurzem ist das Tragen einer medizinischen #Maske Pflicht in Bussen und Bahnen. Halten sich die Menschen ausreichend daran?

Susanne Henckel: Die Einführung hat sehr geschmeidig funktioniert. Alle hatten vorher Sorge, was wir mit den Fahrgästen machen, die die falsche Maske tragen, aber die Umstellung hat gut funktioniert. Was wir auch sehen: Es gibt immer noch viele Fahrgäste, die sich bewusst dafür entscheiden, für die Fahrt zur Arbeit den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Das sind keine Zwangsfahrgäste, also Menschen, die keine Alternative haben, sondern bewusste Entscheidungen für Bus und Bahn als erste …

Tarife + Radverkehr: BVG und S-Bahn planen kostenlose Fahrradmitnahme für Abonnenten In diesem Sommer sollen Kunden mit Abokarte kostenlos ihr Fahrrad im öffentlichen Nahverkehr transportieren können., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/news/bvg-abonnenten-sollen-fahrrad-kostenlos-mitnehmen-li.141294

Es ist ein #Sommer-Angebot: #Abonnenten der #BVG und #S-Bahn sollen kostenlos ihre Fahrräder mit in die Bahn nehmen können. Für die Erweiterung des Abonnements setzt sich die Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB), Susanne Henckel, ein.

Demnach solle die Kombination von #ÖPNV und #Fahrrad gestärkt werden. Das Angebot solle zunächst nur saisonal in den Sommermonaten gelten. In dieser Zeit sei es „eine gute Lösung“. Die endgültige Entscheidung über die Abo-Erweiterung müsse allerdings noch gefällt werden. Derzeit würden noch Gespräche über mögliche Kapazitätsprobleme mit den Verkehrsunternehmen geführt.

Ein Fahrradticket im Tarifbereich AB kostet einzeln derzeit 2,10 Euro. Eine Fahrradtageskarte liegt bei fünf Euro, und für eine Monatskarte müssen BVG-Kunden innerhalb dieses Tarifbereichs …

BVG: Schwarzfahrerquote bei der BVG ist im ersten Corona-Jahr deutlich gestiegen Senat gibt die Zahlen für 2020 bekannt. , aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/schwarzfahrerquote-bei-der-bvg-ist-im-ersten-corona-jahr-deutlich-gestiegen-li.141000

Im Berliner #Nahverkehr wurden über eine halbe Million Menschen ohne Ticket erwischt, bei der #S-Bahn mehr als zuvor.

Corona hat Busse und Bahnen in Berlin geleert. Trotzdem wurden im vergangenen Jahr bei der S-Bahn mehr #Schwarzfahrer erwischt als im Jahr zuvor. Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) wiederum ist der Anteil der Menschen, die kein gültiges Ticket vorweisen konnten, deutlich gestiegen. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage des Linke-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg hervor. „Der gestiegene Anteil von Menschen ohne Fahrschein trotz insgesamt gesunkener Fahrgastzahlen besorgt mich“, sagte der Rechtspolitiker zu der Entwicklung bei der BVG.

Die Fahrkarten, bitte! Im vergangenen Jahr wurden bei Kontrollen im Berliner Nahverkehr insgesamt fast 550.000 Menschen ohne Ticket angetroffen, so Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Grüne) in seiner Antwort. Das sind nicht viel weniger als im Jahr davor, als 623.000 Schwarzfahrer ertappt wurden. Dabei ist die Zahl der Fahrgäste stark zurückgegangen, weil Berufstätige im Homeoffice arbeiten und vieler Menschen Bahnen und Busse meiden – aus Angst vor Ansteckung. Wurde die BVG 2019 noch für 1,126 Milliarden Fahrten genutzt, waren es 2020 nur noch 728,5 Millionen.

Wie sieht nun die Schwarzfahrerstatistik für das erste Jahr der Pandemie …

Tarife: Schwarzfahren und Strafverfolgungskosten im Jahr 2020 und Kontrolle der Pandemieschutzmaßnahmen im ÖPNV, aus Senat

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www.berlin.de

 

Frage 1:

Wie viele Fahrgäste beförderten BVG und S-Bahn jeweils in Berlin im Jahr 2020 bis zum Stichtag 31.12.2020?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Im Jahr 2020 verzeichnete die BVG 728,5 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF).“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Die Daten zur Fahrgastnutzung im Jahr 2020 wird die S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen ihrer Bilanzpressekonferenz im Frühjahr 2021 präsentieren.“

Frage 2:

Wie viele Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 durchgeführt?

Antwort zu 2:

Die BVG teilt hierzu mit:

„In 2020 wurden durch die BVG AöR rund 6.917.000 Fahrausweiskontrollen realisiert.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Im Jahr 2020 wurden ca. 9,8 Mio. Fahrscheinkontrollen durchgeführt.“

Frage 3:

Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin bis zum Stichtag 31.10.2020 angetroffen? Wie hat sich diese Quote in Berlin gegenüber dem Vorjahr bis zum Stichtag 31.12.2020 bei BVG und S-Bahn entwickelt?

Antwort zu 3:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Bei der BVG AöR wurden 2020 249.120 Fälle von erhöhtem Beförderungsentgelt (EBE) festgestellt, dies waren 94.131 (–27 %) weniger gegenüber 2019 (343.251).“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

Bis zum genannten Stichtag 31.10.2020 wurden ca. 246 Tausend Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen, zum Stichtag 31.12.2020 waren es ca. 300 Tausend Fahrgäste.

Die Quote ist im Vergleich zum Jahr 2019 (3,0 %) mit 3,06 % nahezu unverändert.

Frage 4:

Von wie vielen sog. „Schwarzfahrer/innen“ wurde bis zum Stichtag 31.12.2020 das erhöhte Beförderungs- entgelt a) verlangt, b) bezahlt/ nicht bezahlt und wie hoch waren die kumulierten Einnahmen daraus?

Antwort zu 4:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Zu a) Es wurde von 249.120 Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis das erhöhte Beförde- rungsentgelt (EBE) verlangt.

zu  b) Die EBE-Erträge (abzüglich abgeschriebenen Forderungen) betrugen 2020 ca.

6,1 Mio. Euro. Eine genaue Abgrenzung der bezahlten/nicht bezahlten Forderungen ist nicht möglich, da sich Verfahren z.T. über einen längeren Zeitraum erstrecken.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Zu a) Das erhöhte Beförderungsentgelt wird von allen durch die S-Bahn Berlin GmbH kontrollierten Personen ohne gültigen Fahrschein eingefordert.

Zu  b) Mit Stand 31.12.2020 wurden für das Jahr 2020 ca. 38 % der offenen Forderungen beglichen.“

Frage 5:

Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 wegen sog.

„Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt?

Antwort zu 5:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge (Strafanzeigen) nach § 265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäterinnen und -täter) haben.

2019 wurden 10.871 Strafanträge nach § 265a StGB gestellt, 2020 waren es 6.385.

Die BVG AöR erhält nicht in jedem Fall eine Information über den Verfahrensausgang, sodass hier keine ganzheitliche Auskunft gegeben werden kann. Weiterhin ist zu beachten, dass die Verfahrensausgänge nicht zeitlich abgegrenzt zu betrachten sind, da die Dauer (auch mehrjährige Verfahren) der Strafverfahren unterschiedlich ist.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Die S-Bahn Berlin GmbH hat mit Stand 31.12.2019 11.650 Strafanzeigen nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB) gestellt.“

Frage 6:

Wie viele Strafverfahren wurden seit dem 1.1.2020 aufgrund der vorbezeichneten Strafanzeigen eröffnet und zu wie vielen Verurteilungen ist es gekommen (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?

Antwort zu 6:

Eine statistische Erfassung erfolgt im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften lediglich nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB). Das Delikt § 265a StGB – Erschleichen von Leistungen – wird allerdings ohne Unterscheidung einzelner Tatbestandsalternativen erfasst. Die Strafvorschrift sanktioniert neben dem Erschleichen der Beförderung durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen Zwecks dienenden Telekommunikationsnetzes und des Zutritts zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung.

Wegen des hinreichenden Tatverdachts einer Straftat ausschließlich nach § 265a StGB wurden im Jahr 2020 insgesamt 4.448 erhobene Anklagen bzw. gestellte Anträge auf Erlass eines Strafbefehls im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften erfasst, im Jahr 2021 (Stand 02.02.2021) waren es bisher 97.

Wegen einer Straftat ausschließlich nach § 265a StGB sind für das Jahr 2020 insgesamt 2.763 Verurteilungen im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften verzeichnet, für das Jahr 2021 (Stand 02.02.2021) bisher noch keine.

Frage 7:

Wie viele Personen verbüßten zum aktuellsten Stichtag in welchen Haftanstalten eine Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund des sogenannten „Schwarzfahrens“ und welche durchschnittlichen Tageshaftkosten sind dadurch in 2020 entstanden?

Antwort zu 7:

Statistische Zahlen zu Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafen, die ursprünglich zu einer Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB verurteilt wurden, werden regelmäßig nicht erhoben. Eine Stichtagsabfrage in den Justizvollzugsanstalten zum 02.02.2021 anhand des IT-Fachverfahrens BASIS-Web hat ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit 12 Gefangene, in der JVA Plötzensee 38 Gefangene, in der JVA für Frauen 13 Gefangene, in der JVA Heidering 35 Gefangene, in der JVA Tegel 31 Gefangene, in der JVA des Offenen Vollzuges Berlin 23 Gefangene sowie in der Jugendstrafanstalt Berlin 4 Gefangene unter anderem eine Ersatzfreiheits- strafe wegen Erschleichens von Leistungen verbüßten. Zu beachten ist jedoch, dass der

Tatbestand des § 265a StGB neben dem „Schwarzfahren“ noch andere Tatbestands- varianten enthält (vgl. Antwort zu Frage 6).

Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem Haus- haltsjahr 1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die Tageshaft- kosten bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit und die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr. Eine Differen- zierung der Haftkosten nach Haftarten oder nach den der Verurteilung zugrundeliegenden Delikten ist nicht möglich, da Haushaltstitel die Berechnungsgrundlage bilden.

Die Tageshaftkosten für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor. Hilfsweise werden die Tagessätze für das Land Berlin im Haushaltsjahr 2019 berichtet:

2019 nach Belegungsfähigkeit nach

tatsächlichen Hafttagen

Tageshaftkosten 140,86 € 175,86 €
Bau-Investitionskostensatz 0,67 € 0,84 €
Sach-Investitionskostensatz 1,92 € 2,40 €
Gesamt-Tageshaftkosten 143,45 € 179,10 €

Frage 8:

Mit welchen Maßnahmen und Projekten des Senats oder von welchen vom Senat geförderten Maßnahmen und Projekten wird in Berlin versucht, Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Erschleichens von Leistungen zu reduzieren und wie viele Hafttage konnten dadurch eingespart werden?

Antwort zu 8:

Spezielle Arbeitsangebote für sog. „Schwarzfahrer/Schwarzfahrerinnen““ gibt es nicht, da die Vermittlung sich weniger am Delikt, sondern stets an den persönlichen Voraussetzungen (Wohnbezirk, Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft, usw.) orientiert.

Die Bemühungen des Senats, die Ersatzfreiheitsstrafen-Vollstreckung im Berliner Vollzug zu reduzieren, richten sich mithin auf die Gesamtheit derjenigen, denen wegen einer nicht beitreibbaren Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe droht oder die eine solche Strafe bereits angetreten haben. Die von den Sozialen Diensten der Justiz und von den vom Senat zuwendungsfinanzierten freien Trägern angebotenen Maßnahmen zur Tilgung von Geld- strafen (Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Schuldnerberatung, Ratenzahlungsverein- barungen) werden unabhängig davon ergriffen, wegen welcher Straftat die jeweilige Klientin/der jeweilige Klient zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Dasselbe gilt auch für „day-by-day“-Maßnahmen, wonach im Land Berlin für Personen, die bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten haben, die Möglichkeit besteht, ihren Gefäng- nisaufenthalt durch Ableistung freier Arbeit während des Vollzuges zu verkürzen. Die Ver- kürzung von Ersatzfreiheitsstrafen und damit eine deutliche Entlastung des Vollzuges – gerade auch im Bereich der Verurteilungen wegen Erschleichens von Leistungen – wird von der neuen Tilgungsverordnung (TilgV) erwartet, die Ende Januar 2021 vom Senat verabschiedet wurde und deren zentrale Neuerung in der Absenkung der Regelarbeitszeit von sechs auf vier Stunden besteht, mithin in einer anderen Umrechnung zwischen Tagessätzen und Arbeitsstunden. Es wurde zudem der Aufgabenbereich der Regiestelle

gemeinnützige Arbeit (RGA) konkret geregelt, um einen Teil der Maßnahmen im Bereich der gemeinnützigen Arbeit noch besser koordinieren zu können.

Bezüglich der eingesparten Hafttage liegen dem Senat bislang keine belastbaren Zahlen für das Jahr 2020 vor. Es wird jedoch insoweit darauf hingewiesen, dass in den Tilgungs- statistiken der freien Träger keine Differenzierung nach Delikten vorgenommen wird.

Auf die weiteren Ausführungen in Frage 8 der Schriftlichen Anfrage 18/22178 vom 17.01.2020 wird verwiesen.

Frage 9:

Wie stellt sich der aktuelle Stand und Zeitplan hinsichtlich der Prüfung und Modellerarbeitung zur Einführung eines fahrscheinlosen Nahverkehrs bzw. der im Koalitionsvertrag auf Seite 46 (Version https://www.berlin.de/rbmskzl/_assets/rbm/161116-koalitionsvertrag-final.pdf) vereinbarten Machbarkeits- studie, in der die Einführung einer Nahverkehrsabgabe/Infrastrukturabgabe für Berlin und das Tarifgebiet   des VBB, die Einführung einer solidarischen Umlagefinanzierung im ÖPNV in Berlin und im Tarifgebiet des VBB und die Übernachtungspauschale für Gäste getrennt voneinander untersucht werden sollten, dar?

Antwort zu 9:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hatte entsprechend der Richtlinien der Regierungspolitik sowie nach Diskussion in der „Arbeitsgruppe Tarife“ in öffentlicher Ausschreibung am 27.08.2019 eine Machbarkeitsstudie zum Thema

„Ergänzende Instrumente zur Finanzierung des Berliner ÖPNV“ vergeben.

Gegenwärtig ruht die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin auf zwei Säulen: Fahrgelderlösen und Zahlungen der öffentlichen Hand. Ziel der Studie war es, weitere ergänzende Finanzierungsinstrumente zu untersuchen. Dabei sollte deren Ausgestaltung skizziert werden, ihre rechtliche Umsetzbarkeit sowie die zu erwartenden verkehrlichen, sozialen und insbesondere finanziellen Auswirkungen dargestellt werden. Dies berücksichtigt auch die Vorgaben aus § 26 Abs. 3 Satz 6 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG), wonach alternative Formen der Finanzierung des ÖPNV, insbesondere über Bürgertickets oder die Heranziehung der Nutznießenden des ÖPNV als Ersatz oder Ergänzung zu den herkömmlichen Formen der ÖPNV-Finanzierung zu prüfen sind. Zu den in der Machbarkeitsstudie untersuchten Instrumenten zählt ein solidarisches Ticket („Bürgerticket“), ein obligatorisches Gästeticket für Besucherinnen und Besucher der Stadt sowie verschiedene Formen, die auch die Nutznießenden des ÖPNV an dessen Kosten beteiligen (z.B. Unternehmen, Grundstückseigentümer). Außerdem wurde eine City-Maut und eine einheitliche Parkraumbewirtschaftung untersucht.

Die Studie wurde am 23. November 2020 veröffentlicht und kann auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz heruntergeladen werden:  https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicher-  personennahverkehr/finanzierung/

Die durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgelegte Studie gibt dabei keine Empfehlung, stellt aber in ihrem Fazit mit Blick auf das zentralen Ziel der Weiterentwicklung und Ergänzung der Finanzierung des Berliner ÖPNV die drei Instrumente mit der höchsten finanziellen Ergiebigkeit heraus. Die mit der Studie dargelegten Erkenntnisse sind ein wichtiger Beitrag zur Diskussion und Entscheidungsfindung in Bezug auf die o.g. ergänzenden Finanzierungsinstrumente. Es

handelt sich dabei um eine Thematik, der sich aktuell viele Städte und Regionen stellen, die eine klimafreundliche Mobilität voranbringen und entsprechend die Finanzierung des ÖPNV auf eine nachhaltige Basis stellen wollen. Eine Festlegung auf einzelne Instrumente für Berlin ist noch nicht erfolgt. Zur Umsetzung eines Instrumentes oder des genannten, fahrscheinlosen ÖPNV wäre in einem nächsten Schritt eine vertiefende Untersuchung zu konkreten Ausgestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten Voraussetzung.

Frage 10:

Wie viele Kontrollen pandemiebedingter Anordnungen, wie z.B. der Pflicht zum Tragen eines MNS an Haltestellen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln, wurden in Berlin von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 durchgeführt?

Antwort zu 10:

Die Verkehrsunternehmen kontrollieren täglich mit ihrem Sicherheits- und Servicepersonal die Einhaltung der Maskenpflicht. Diese Kontrollen finden auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ordnungsbehörden statt (u.a. Polizei Berlin, Bundespolizei). Lediglich Letztere sind auf Grundlage der Corona-Verordnungen befugt, ein Bußgeld zu verhängen. Die BVG hat darüber hinaus das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer medizinischen Gesichtsmaske in die BVG-Nutzungsordnung aufgenommen. Bei einem Verstoß gegen die BVG-Nutzungsordnung kann das BVG-Sicherheitspersonal eigenständig eine Vertragsstrafe von 50 Euro aussprechen.

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die Kontrollen zur Einhaltung des Tragens von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen und Hygienevorschriften in den Bahnhöfen, an den Haltestellen und in den Fahrzeugen werden täglich rund um die Uhr von ca. 225 Sicherheitskräften der BVG kontrolliert.

Weiterhin fanden wöchentlich Schwerpunktkontrollen von BVG-Sicherheitskräften gemein- sam mit den Fahrscheinkontrolleurinnen und -kontrolleuren und der Polizei auf ausgewählten Schwerpunktbahnhöfen statt.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Entsprechend der Rechtslage obliegt es den Landesbehörden, die Einhaltung der diesbezüglichen Verordnung, die Festsetzung von Bußgeldern bei Verstößen und deren Eintreibung sicher zu stellen. Die S-Bahn Berlin GmbH unterstützt die Kontrollen im Rahmen ihres etablierten Sicherheitskonzepts, wonach täglich bis zu 500 Sicherheits- und Servicekräfte im Verkehrsgebiet im Einsatz sind und bei Bedarf Ansprachen durchführen. Eine strukturierte Erfassung der Anzahl der Ansprachen erfolgt dabei nicht. Werden Personen in den Zügen der Berliner S-Bahn ohne medizinische Maske (vor dem 24.01.2021: Mund-Nase-Bedeckung, MNB) angetroffen, findet eine direkte Ansprache  statt verbunden mit der Aufforderung, die medizinische Maske (vor dem 24.01.2021: MNB) zu tragen und bei Zuwiderhandlung bis zum Ausschluss von der Fahrt führen und im Bahnhofsbereich ein Hausverbot nach sich ziehen kann.“

Frage 11:

Wie viele Verstöße gegen Pandemie-Maßnahmen wurden bei Kontrollen jeglicher Art von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 festgestellt?

Antwort zu 11:

Die BVG hat bis Ende 2020 insgesamt 6.100 Vertragsstrafen in einer Höhe von 50 Euro aufgrund des Verstoßes gegen die BVG-Nutzungsordnung durch ihre Sicherheitsmitar- beiterinnen und -mitarbeiter aufgenommen und rund 150.000 Hinweise zur Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. einer medizinischen Maske ausgesprochen. Die

S Bahn Berlin GmbH hat keinen entsprechenden Passus in ihren Beförderungsbedingun- gen, hier werden daher lediglich Hinweise durch das Personal ausgesprochen, siehe auch Frage 10.

Frage 12:

In wie vielen Fällen wurden für Verstöße gegen Corona-Verordnungen im ÖPNV bis zum Stichtag  31.12.2020 Bußgelder verhängt und wie hoch waren die kulminierten Summen (bitte nach Kalender-Wochen und Verkehrsunternehmen sowie kassenwirksam und ausstehend aufschlüsseln)?

Antwort zu 12:

Die Bußgeldsachbearbeitung für die von Polizeidienstkräften festgestellten Ordnungswid- rigkeiten nach der Infektionsschutzverordnung, die das Nichttragen des Mund-Nasen- Schutzes (MNS) im ÖPNV betreffen, erfolgt durch die bezirklichen Ordnungsämter. Daher wurden die Bezirke um Zuarbeit gebeten.

Die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Lichtenberg, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln und Pankow können keine detaillierten Angaben zu den Fallzahlen der von ihren Ordnungs- ämtern verhängten Bußgelder nach einzelnen Tatbeständen, wie sie die Zuwiderhandlung gegen die Maskenpflicht im ÖPNV darstellt, leisten, da das zur Vorgangsbearbeitung genutzte IT-Fachverfahren keine entsprechende Statistikfunktion enthält. Eine gezielte (händische) Erfassung derartiger Tatbestände ist den Bezirken unter Verweis auf ihre sehr begrenzten personellen Ressourcen derzeit nicht möglich, daher erfolgt teilweise nur eine kumulierte Angabe der Fallzahlen.

In den bezirklichen Ordnungsämtern werden im Rahmen der Bußgeldsachbearbeitung von nicht-verkehrlichen Ordnungswidrigkeiten sowohl die von Polizeidienstkräften als auch die vom Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) erfassten Verstöße gegen die Corona-Eindäm- mungsmaßnahmen erfasst.

Aufgrund der zum Teil sehr hohen Anzeigenzahlen kann es in einigen Bezirken zu Verzögerungen bei der systemseitigen Erfassung der Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen, so dass die nachfolgenden Angaben nur den aktuellen Erfassungs- und Bearbeitungsstand wiedergeben.

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurden bis zum 31.12.2020 insgesamt 182 Ver- stöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im ÖPNV festgestellt und jeweils die entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt. Es wurden bislang 117 Verwarnungsgeldbescheide und 65 Bußgeldbescheide mit einem Gesamt- volumen von 9.160 Euro erlassen, wovon bereits mit Stand vom 3.2.2021 4.970 Euro gezahlt wurden.

Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurden bis zum 31.12.2020 insgesamt 21 Ordnungs- widrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- bedeckung im ÖPNV erfasst. In allen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren ein- geleitet. Bisher erfolgte in diesen Verfahren der Erlass von acht Verwarn- und vier Bußgeldbescheiden.

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden im Zeitraum von Juni bis Dezember 2020 ins- gesamt 151 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Sachverhalt zwischen 50 und 250 Euro pro Ordnungswidrigkeit.

Im Bezirk Neukölln wurden seit Beginn der Pandemie bisher insgesamt 2.919 Ordnungs- widrigkeitenanzeigen gegen die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen bearbeitet, die mit- unter gegen mehrere Betroffene gerichtet sind, so dass die Anzahl von möglichen Verfah- ren schätzungsweise bei >3.500 Verfahren liegt. Bisher wurden im Bezirk rd. 2.055 Verfahren eingeleitet, die Ordnungswidrigkeiten gegen die Infektionsschutzverordnungen betreffen: In 132 Fällen wurden Verwarnungsgelder verhängt (ca. 6.000 Euro). In 1.453 Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet (Status Anhörungen) – hieraus ergingen 347 Bußgeldbescheide (festgesetzte Bußgelder von insgesamt rund 94.600 Euro). Trotz priorisierter Sachbearbeitung der Verstöße besteht im Ordnungsamt Neukölln ein deutlicher Rückstau bei der Erfassung der Anzeigen. Eine separate Ausweisung des Tatbestands zur Pflicht des Tragens einer Mund-Nasenbedeckung im ÖPNV gibt es nicht.

Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden in insgesamt acht Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt 1.100 Euro verhängt, zu denen jeweils noch Verfahrenskosten in Höhe von 28,50 Euro hinzukommen. Weitere 23 Fälle aus dem Jahr 2020 sind noch in der Bußgeldbearbeitung, so dass noch keine Angaben zu der Bußgeldhöhe möglich sind.

Aus den Bezirken Mitte und Reinickendorf liegen detaillierte Angaben zu den festgestellten und geahndeten Ordnungswidrigkeiten im ÖPVN vor, die sich auf die Verstöße gegen die zum Infektionsschutz erlassenen Verordnungen beziehen:

Bezirk BVG S-Bahn-Berlin
 

Mitte

verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße
KW in 2020 Anzahl Gesamtsumme Anzahl Gesamtsumme
13

14

   
15 0   0  
16 0   0  
17 0   0  
18 0   0  
19 0   0  
20 0   0  
21 0   0  
22 0   0  
23 0   0  
24 0   0  
25 0   0  
26 0   0  
27 28 1.408,50 € 0  
28 48 2.060,00 € 0  
29 18 872,50 € 0  
30 43 1.792,50 € 0  
31 35 1.555,00 € 0  
32 23 1.052,50 € 0  
33 40 1.807,50 € 0  
34 20 1.055,00 € 0  
35 92 4.492,50 € 3 300,00 €
36 115 5.815,00 € 2 110,00 €
37 53 2.840,00 € 0  
38 26 1.580,00 € 0  
39 28 1.525,00 € 0  
40 9 485,00 € 1 100,00 €
41 6 330,00 € 0  
42 35 1.970,00 € 2 5.100,00 €
43 44 2.448,50 € 1 55,00 €
44 37 2.095,00 € 12 975,00 €
45 14 770,00 € 5 275,00 €
46 10 520,00 € 0  
47 5 275,00 € 6 330,00 €
48 5 185,00 € 0  
49 0   0  
50 5 275,00 € 0  
51 0   0  
52 0   0  
53 0   0  

 

Bezirk BVG S-Bahn-Berlin
 

Mitte

verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße
KW in 2020 Anzahl Gesamtsumme Anzahl Gesamtsumme
Summe 739 37.209,50 € 32 7.245,00 €

 

Bezirk BVG   S-Bahn-Berlin
 

Reinickendorf

verhängte Bußgelder Corona- Verstöße verhängte Bußgelder Corona-Verstöße
KW in 2020 Anzahl Gesamtsumme Anzahl          Gesamtsumme
13 0   0
14 0   0
15 0   0
16 0   0
17 0   0
18 0   0
19 0   0
20 0   0
21 0   0
22 0   0
23 0   0
24 0   0
25 0   0
26 0   0
27 0   0
28 0   0
29 0   0
30 0   0
31 0   0
32 0   0
33 0   0
34 0   0
35 0   0
36 0   0
37 10 500,00 € 0
38 0   0
39 0   0
40 6 285,00 € 0
41 0   0
42 7 335,00 € 0
43 1 50,00 € 0
44 0   0
45 1 100,00 € 0
46 0   0
47 12 600,00 € 0
48 4 200,00 € 0

 

Bezirk BVG S-Bahn-Berlin
 

Reinickendorf

verhängte Bußgelder Corona- Verstöße verhängte Bußgelder Corona-Verstöße
KW in 2020 Anzahl            Gesamtsumme Anzahl          Gesamtsumme
49

50

51

52

53

20                             955,00 €

4                            200,00 €

10                             500,00 €

0

0

0

0

0

0

0

Summe 75 3.725,00 € 0 0,00 €

Zu diesem Sachverhalt wird im Übrigen auch auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/25035 vom 09.11.2020 verwiesen.

Berlin, den 15.02.2021 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife + Bahnverkehr: Erleichterung für Passagiere Bahn bietet bei Verspätung ab Juni Online-Erstattung an, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2021/02/bahn-fahrgastrechte-verspaetung-erstattung-kuenftig-online.html

Die Deutsche Bahn will das #Erstattungsverfahren bei Zugausfällen oder -verspätungen erleichtern. Vorstandsmitglied Berthold Huber sagte der Deutschen Presse-Agentur, ab Juni könnten die Anträge auch #online gestellt werden. Bisher müssen #Bahnkunden ein Formular ausfüllen und per Post schicken.

Weitere Neuerungen bis 2023 geplant
Die Bahn erstattet Fahrgästen ab einer #Zugverspätung von einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Ab zwei Stunden wird die Hälfte …