In Berlin sollen die Busse schon bald wieder ihre #Vordertüren öffnen. BVG-Chefin #Kreienkamp kündigt in einem Interview außerdem an, dass sich beim #Bezahlen künftig einiges ändern soll. Die Zeiten von klimpernden #Bargeld könnten bald der Vergangenenheit angehören.
Die Busse der #BVG sollen bald wieder wie vor der Corona-Pandemie die vorderen Türen für den Einstieg öffnen. Das kündigte Vorstandsvorsitzende Eva Kreienkamp im Interview mit der „Berliner Zeitung“ an. Allerdings sollen #Fahrscheine dann anders als früher nicht mehr mit #Bargeld im Bus gekauft werden können. Voraussichtlich Mitte April sollen die vorderen Türen wieder geöffnet werden. Dann soll auch ein #Modellprojekt zum bargeldlosen Bezahlen starten.
„Dann soll ein #Pilotprojekt beginnen, bei dem wir im gesamten #Busnetz die #kontaktlose Zahlung testen. Für die Fahrgäste wird das bedeuten, dass sie in allen BVG-Bussen mit EC- und Kreditkarten Fahrscheine kaufen können“, teilte die Chefin des größten deutschen Nahverkehrsunternehmens mit. „Bargeld wird in den Bussen nicht mehr angenommen, schon um in Corona-Zeiten unnötige Kontakte zu vermeiden. Nach unseren Vorstellungen soll aus der vorläufigen eine dauerhafte Lösung werden.“
Zahl der Umweltkarten-Abos um zehn Prozent gesunken Die BVG-Chefin kündigte an, dass die BVG eine aufladbare Prepaidkarte herausgeben wird, mit der Fahrgäste Tickets im Bus und anderswo kaufen können. „Die Ausschreibung ist abgeschlossen und wir …
Frage 1: Ist es zutreffend, dass die #Kontrolleure der #S-Bahn Berlin GmbH #Fahrgäste mit einer elektronisch lesbaren #Zeitkarte, deren Ticket aus #technischen Gründen nicht gelesen werden kann, obwohl keine Schäden erkennbar sind, als #Schwarzfahrer behandeln? Wenn ja, mit welcher Begründung? Antwort zu 1: Dies ist nicht zutreffend. Die S-Bahn Berlin GmbH führt, wie alle Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), regelmäßig #Fahrscheinkontrollen durch. Dies sieht der VBB-Tarif vor; sie ist dazu auch vertraglich verpflichtet. Jeder Fahrgast ist bei der Benutzung des Öffentlichen Personenverkehrs im VBB durch die Beförderungsbedingungen verpflichtet, sich vor Fahrtantritt einen gültigen Fahrschein zu verschaffen, diesen während der Fahrt mitzuführen und ggf. vorzuzeigen. Werden Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (#EBE) erhoben. Dem kann ein Fahrgast auch widersprechen, wenn er zwar einen gültigen, persönlichen Fahrschein hat, diesen aber bei der Fahrt nicht mitgeführt hat. Ein Widerspruch ist auch möglich, wenn der gültige Fahrschein aufgrund eines vom Fahrgast nicht zu vertretenden Grundes nicht kontrolliert werden kann. Das Verfahren für nicht lesbare Elektronische Fahrscheine (EFS) ist für alle Verkehrsunternehmen einheitlich in § 8 des VBB-Tarifs geregelt. Im Falle eines nicht lesbaren 2 Elektronischen Fahrscheins (EFS, „#Chipkarte“) bei einer #Fahrkartenkontrolle wird ein Beleg über das Ergebnis der Prüfung mit entsprechenden Hinweisen ausgestellt („Prüfbeleg“ oder auch „#Feststellungsbeleg“). Dieser weist auch den Grund der Beanstandung aus. Das Prüfpersonal informiert betroffene Fahrgäste auch ausführlich über das weitere Vorgehen bei nicht lesbaren Fahrscheinen. Zudem wird das Verfahren auf der Homepage der S-Bahn Berlin GmbH erläutert, ein #QR-Code auf dem Beleg verweist dorthin. Ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem #EFS ist entsprechend § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen verpflichtet, mit diesem Beleg innerhalb von sieben Tagen Kontakt mit seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen zur Überprüfung aufzunehmen. Auch für einen Widerspruch gegenüber dem kontrollierenden Verkehrsunternehmen, etwa aufgrund eines vergessenen Fahrscheins, gilt diese Frist. Diese Vorgabe beruht darauf, dass es dem Kontrollpersonal technisch nicht bereits vor Ort möglich ist, zu überprüfen, ob der vorgelegte, nicht lesbare Fahrausweis doch gültig und nicht zu beanstanden ist. Kann nach Abschluss der nachträglich durchgeführten Prüfung nachvollzogen werden, dass zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle ein gültiges und nicht gesperrtes Abonnement bestand und ist der Lesefehler der Chipkarte auf nicht vom Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen, fällt auch kein Erhöhtes Beförderungsentgelt an. Dies traf bei der S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2020 auf ca. 80 % der Beanstandungen wegen eines technischen Defekts zu. Weitere ca. 10 % der technischen Beanstandungen gingen auf den unsachgemäßen Umgang mit der Karte zurück, so dass das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro reduziert werden konnte. Das volle Erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro wird nur dann fällig, wenn der Elektronische Fahrschein nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 bis 7 oder 11 und 12 beispielsweise manipuliert oder gefälscht wurde, von Nichtberechtigten genutzt wurde oder zum Zeitpunkt der Kontrolle gesperrt war. Auch wenn der Fahrgast nicht tätig wird und seiner Pflicht zur Überprüfung eines nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheins nicht innerhalb der siebentägigen Frist nachkommt, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt erhoben. Dann hat das Verkehrsunternehmen keinen Anhaltspunkt, dass der Grund der Nichtlesbarkeit des Fahrscheins nicht vom Fahrgast zu vertreten ist. In diesem Fall gilt der Fahrschein als bei der Kontrolle ungültig. Dies wird in § 9 Abs. 1 des VBB-Tarifs geregelt. Insofern ist es unzutreffend, dass Fahrgäste mit nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheinen bei der S-Bahn Berlin GmbH als Schwarzfahrer behandelt werden. Sie erhalten im Ergebnis einer Fahrkartenkontrolle einen Beleg über das Ergebnis der Kontrolle und werden über das weitere Vorgehen informiert. Wenn sie innerhalb von sieben Tagen nicht tätig geworden sind, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt fällig, wie auf dem Beleg beschrieben. Frage 2: Wie viele solcher Fälle hat es in den Jahren 2019 und 2020 gegeben? Antwort zu 2: Die S-Bahn Berlin teilt hierzu mit: „Im Jahr 2019 wurden durch im Auftrag der S-Bahn Berlin GmbH eingesetzte Fahrkartenkontrolleure ca. 1.700 VBB-Fahrcards erfasst, die aufgrund eines technischen Defekts elektronisch nicht auslesbar waren; im Jahr 2020 waren es ca. 2.500 elektronische Fahrkarten.“ 3 Frage 3: Wie viele der durch einen solchen Defekt zu „Schwarzfahrern“ abgestempelten Kunden haben auf den geforderten Besuch bei den Kundenzentren der S-Bahn Berlin GmbH verzichtet und das Erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt? Antwort zu 3: Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, werden Fahrgäste mit nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheinen bei der S-Bahn Berlin GmbH nicht als Schwarzfahrer behandelt. Der VBB-Tarif sieht eine Pflicht des Fahrgastes zur Mitarbeit vor, indem er innerhalb von sieben Tagen nach einer Kontrolle Kontakt zu dem Unternehmen aufnimmt, das den bei der Kontrolle nicht lesbaren Elektronischen Fahrschein ausgegeben hat, um zu prüfen, ob der Fahrschein ggf. ungültig oder defekt ist. Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit, dass ihr keine Fälle bekannt sind, in denen AboKunden der tariflichen Pflicht zur fristgemäßen Vorlage einer defekten VBB-Fahrcard im Kundenzentrum des vertragsführenden Unternehmens nicht nachgekommen und stattdessen das EBE bezahlt haben. Lediglich ca. 10 % der auf der Fahrt angetroffenen technischen Defekte der VBB-Fahrcards wurden nicht reklamiert. Bei diesen Fällen ist anzunehmen, dass Fahrgäste zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle über kein oder ein gesperrtes VBB-Abonnement verfügen. VBB-Fahrcards werden von verschiedenen Verkehrsunternehmen ausgegeben und gelten bei allen im VBB verkehrenden Unternehmen. Das kontrollierende Verkehrsunternehmen und das vertragsführende Unternehmen müssen nicht notwendigerweise deckungsgleich sein. Aus Datenschutzgründen gibt es keine Einsicht in die Verträge fremder Verkehrsunternehmen. Daher kann nicht ohne Kooperation der Kunden festgestellt werden, ob ein Abonnementvertrag noch existiert und die Karte nicht gesperrt ist. Frage 4: Was gedenkt das Land Berlin als Besteller und Bezahler der Fahrleistungen der S-Bahn Berlin GmbH gegen diese eventuell gesetzeswidrige, mindestens aber nicht den guten Sitten entsprechende Handlungsweise des bezeichneten Transportdienstleisters zu unternehmen? Antwort zu 4: Die Frage geht von der Grundannahme aus, dass ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem Elektronischen Fahrschein als Schwarzfahrer gilt und ein Erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen muss. Dies ist erst dann der Fall, wenn nicht innerhalb einer Woche der Grund festgestellt werden konnte, weshalb der EFS nicht lesbar war und davon ausgegangen werden muss, dass der nicht lesbare Fahrschein auch nicht gültig war. Das Land Berlin als Aufgabenträger und Tarifgenehmigungsbehörde hat das beanstandete Vorgehen der S-Bahn Berlin daraufhin geprüft, ob es mit den Regelungen des Personenbeförderungsrechts und des VBB-Tarifs im Einklang steht. Dies ist aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz der Fall. 4 Mit der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) wurde schon Anfang des Jahres eine Angleichung der Prüf- bzw. Feststellungsbelege im Kontrollfall und eine kundenfreundlichere Formulierung im Fall nicht lesbarer Elektronischer Fahrscheine besprochen. Die S-Bahn Berlin GmbH hat mitgeteilt, dass sie derzeit zusätzlich an einer technischen Umsetzung arbeitet, um die Informationen auch auf den ausgehändigten Unterlagen im Detail darzustellen. Weiterhin beabsichtigt die S-Bahn Berlin GmbH künftig, die wegen eines technischen Defekts der VBB-Fahrcard erfassten Kunden nochmals schriftlich zu kontaktieren, falls der Pflicht zur nachträglichen Überprüfung der defekten VBB-Fahrcard nicht fristgerecht nachgekommen wurde. Frage 5: Wieso hält die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das beschriebene Verfahren der S-Bahn Berlin GmbH, wie gegenüber dem Tagesspiegel geäußert, für „tarif-konform“? Antwort zu 5: Wie in der Beantwortung der Fragen 1 und 4 dargestellt, ist nach § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen durch Verkehrsunternehmen im Falle nicht lesbarer EFS bei Kontrollen ein Beleg über die Prüfung auszustellen. Das ist der Fall: die S-Bahn Berlin GmbH übergibt dem Fahrgast einen „Feststellungsbeleg“, in dem das Prüfergebnis, die Beanstandung eines technisch defekten EFS, benannt wird. Es steht dem VBB-Tarif nicht entgegen, dass die S-Bahn bereits bei der Kontrolle darüber informiert, dass sie eine Forderung erhebt, sofern nicht ein Widerspruch des Fahrgasts zu einer Absenkung oder Einstellung des EBE führt oder eine durch ihn veranlasste Überprüfung bei seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen nicht dazu führt, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Fahrkarte vorlag und das Leseproblem des EFS nicht auf vom Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen ist. Ein Erhöhtes Beförderungsentgelt aufgrund der Fahrkartenkontrolle wird aufgrund dieser Widerspruchsmöglichkeiten des Fahrgastes nur dann direkt fällig, wenn dieser die Forderung – ggf. durch Nichttätigwerden – anerkennt. Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#Fahrgastverband#IGEB fordert für Berlin einfaches und günstiges Jahresticket für alle
Der #VBB und die Verkehrsunternehmen planen #Tarifangebote für Menschen, die verstärkt im #Homeoffice arbeiten. Schon die veröffentlichten Überlegungen (Berliner Zeitung vom 15. März) sind von einer großen Komplexität und eher abschreckend für Fahrgäste, die nur gelegentlich ins Büro fahren oder Bus und Bahn häufig als Kurzstrecke nutzen.
Die Ideen sind eine Art Glücksspiel. Man schließt eine Wette darüber ab, wie viele Tage man in den nächsten zwei Monaten die #öffentlichen Verkehrsmittel nutzen wird. Diese Fragen stellen sich bei einem Abonnement nicht. Daher hat der Berliner Fahrgastverband IGEB bei den Wiener Linien nachgefragt, ob es in Wien Kündigungen von Jahreskarten durch vermehrtes Homeoffice gab. Fehlanzeige, es gab keine signifikanten Kündigungen von Jahreskarten. Bekanntermaßen ist das Wiener Modell bestechend einfach und preiswert. 365 € für die Jahreskarte – egal, wie oft die Öffentlichen genutzt werden.
Und genau das kann auch eine Lösung für Berlin sein: Eine einfache und günstige Jahreskarte, die sich jede Berlinerin und jeder Berliner in die Tasche steckt, ohne lange nachzurechnen, aber ohne Kaufzwang. Daher fordert der Berliner Fahrgastverband IGEB ein vergleichbares Jahresticket für die Berliner Fahrgäste. Auch der Regierende Bürgermeister Michael Müller hatte in der Vergangenheit ein solches Modell ins Gespräch gebracht.
Dieses Modell nutzt auch Menschen in systemrelevanten Berufen, die häufig im Niedriglohnsektor arbeiten, und es ist auch tragfähig für die Zeit nach der Pandemie. Daher schlägt der Berliner Fahrgastverband IGEB ein 399-Euro-Ticket pro Jahr für Berlin AB vor (Berlin ist größer als Wien). Ähnlich groß ist in beiden Städten aber die Herausforderung durch den #Klimawandel – auch während und nach der Corona-Pandemie. Bahn- und Busfahren sind ein Beitrag zum Klimaschutz.
Christfried #Tschepe, Vorsitzender Berliner Fahrgastverband IGEB Jens #Wieseke, stv. Vorsitzender Berliner Fahrgastverband IGEB
Vorbemerkung des Abgeordneten: Mit den steuerlichen und tariflichen Regelungen gibt es die Voraussetzungen, mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Angebot für ein vom Arbeitgeber bezuschusstes #Jobticket zu machen und so auf den öffentlichen #Personennahverkehr zu verlagern. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg hat dementsprechend ein sogenanntes #Firmenticket aufgelegt und bietet dabei gestaffelte Rabatte an, die die finanzielle Attraktivität des Angebots noch erhöhen. Der öffentliche Dienst Berlins und die landeseigenen Unternehmen sollten die Möglichkeit bieten, ein gefördertes Firmenticket zu erwerben. Das gilt gerade, weil die in Berlin ansässige Bundesverwaltung bereits erste Förderangebote an seine Beschäftigten veröffentlicht hat.
Welche Einschätzung hat der Senat, was die Verlagerungspotenziale durch Firmentickets zum #ÖPNV in Berlin insgesamt betrifft? Welche Potenziale bestehen gerade in Bezug auf die Senatsverwaltung und die landeseigenen Betriebe? Zu 1.: Das zum 1. September 2019 eingeführte Firmenticket bietet einerseits Arbeitgebern ein attraktives und günstiges Instrument zur Gewinnung und Bindung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem vergleichsweise geringen, steuerfreien Zuschuss neben dem Arbeitsentgelt. Andererseits profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dadurch von einer jederzeitigen Mobilität in ganz Berlin für unter 50 Euro/Monat oder weniger, abhängig vom Zuschuss des Arbeitgebers. Der Senat 2/4 schätzt das Firmenticket daher als sehr geeignetes Instrument ein, um zusätzliche Kundenkreise für den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) zu erschließen. Grundsätzlich ist das neue Firmenticket ein attraktives Angebot für rund 1,4 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Berlin und rund 830.000 in Brandenburg. Dazu zählen auch rund 115.000 Landesbedienstete, für die seit 1. November 2020 das Land Berlin die Kosten des Firmentickets im Rahmen der Hauptstadtzulage übernimmt, sowie rund 33.000 Beschäftigte der Berliner Landesgesellschaften, die einen Zuschuss ihrer Arbeitgeber zum Firmenticket in Anspruch nehmen können. Die Resonanz bei Arbeitgebern und Verbänden war durchweg positiv und die Entwicklung der Firmenticketzahlen bestätigt die hohen Erwartungen. Bevor mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Firmenticketverträge geschlossen werden können, ist der Abschluss einer Firmenticketvereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich. Erfahrungsgemäß dauert dieser Vorlauf einige Wochen. Trotzdem und obwohl nur in begrenztem Rahmen für das neue Firmenticket geworben wurde, haben sich die Zahlen der Firmenticketverträge im Januar und Februar 2020 im Vergleich zum Vorjahr um rund 50% erhöht. Durch die Corona-Pandemie ab März 2020 gab es – wie bei anderen Tarifprodukten auch – einen deutlichen Einbruch. Perspektivisch ist aber davon auszugehen, dass das Firmenticket zu Beginn der Pandemie am Anfang einer positiven Entwicklung stand und das Potenzial hat, die Zahl der ausgegebenen Firmentickets noch deutlich zu steigern.
Welche aktuellen Aktivitäten gibt es, um den Beschäftigten der Senatsverwaltung ein Angebot für ein gefördertes Firmenticket zu unterbreiten? Zu 2.: Seit dem 1. September 2019 konnten die Senatsverwaltungen ihren Beschäftigten einen Zuschuss zum Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB-Firmenticket) in Höhe von 15 Euro zahlen. Seit dem 1. November 2020 gibt es den Zuschuss als Bestandteil der Hauptstadtzulage. Einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu einem VBB-Firmenticket für den Tarifbereich Berlin AB haben beamtete Dienstkräfte, die von § 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) erfasst werden. Das gilt in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des unmittelbaren Landesdienstes Berlin. Nicht für die Hauptstadtzulage berechtigte beamtete Dienstkräfte mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppen oberhalb A 13 bzw. in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Eingruppierungen oberhalb der Entgeltgruppe E 13 erhalten gemäß § 74 b BBesG BE einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Euro, der zum Bezug des VBB-Firmentickets berechtigt. Voraussetzung für die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses ist jeweils der Abschluss eines Abonnements für ein VBB-Firmenticket.
Sollte es nach Auffassung des Senats eine einheitliche Regelung für den öffentlichen Dienst geben oder wünscht er individuelle Rahmenvereinbarungen der einzelnen Senatsverwaltungen? Wenn es Individualregelungen geben soll, warum? Zu 3.: Bereits vor Einführung des Firmentickets mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss gab es ein rabattiertes VBB-Firmenticket. Der Abschluss der Verträge mit den Verkehrsunternehmen oblag jeweils den Dienststellen des Landes Berlin. Die bestehenden Verträge mussten daher in der Mehrzahl der Fälle lediglich auf das Firmenticket mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss umgestellt werden, nachdem das Land Berlin seinen Beschäftigten ab 1. September 2019 einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von zunächst 15 Euro zugesagt hatte. Da die notwendigen Vertragsbestandteile für 3/4 einen VBB-Firmenticketvertrag im gemeinsamen Tarif der im #Verkehrsverbund BerlinBrandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (#VBB-Tarif) festgelegt sind, sind einheitliche Regelungen für den öffentlichen Dienst gegeben.
Gibt es Überlegungen für diffenzierende Detailregelungen, z.B. für Radfahrerinnen und Radfahrer, Menschen mit Schwerbehinderung oder auch nach Pendlerentfernungen? Zu 4.: Die Bedingungen für das VBB-Firmenticket sind im Anhang III zum VBB-Tarif festgeschrieben. Danach sind keine differenzierenden Detailregelungen in den genannten Fällen vorgesehen.
Welche Förderhöhe gilt bei den Senatsverwaltungen und landeseigenen Unternehmen derzeit?
Gibt es darüber hinausgehende Überlegungen zur Förderhöhe? Zu 5. und 6.: Beamtete Dienstkräfte, die von § 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) erfasst werden, sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des unmittelbaren Landesdienstes in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zum VBB-Firmenticket in Höhe von 52,67 Euro bzw. 55,42 Euro monatlich, je nachdem, ob sie ihr Abonnement mit jährlicher oder monatlicher Zahlweise abgeschlossen haben. Die Beträge entsprechen jeweils dem wirtschaftlichen Gegenwert eines VBB-Firmentickets für den Tarifbereich Berlin AB. Der Arbeitgeberzuschuss zu den Kosten eines VBB-Firmentickets gemäß § 74 b BBesG BE in Höhe von 15 Euro monatlich bietet auch den beamteten Dienstkräften mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppen oberhalb A 13 bzw. in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Eingruppierungen oberhalb der Entgeltgruppe E 13 einen Anreiz zum Umstieg von der privaten Pkw-Nutzung auf öffentliche Verkehrsmittel. Über die derzeitige Zuschusshöhe hinausgehende Überlegungen gibt es nicht. Nach dem aktuellen Stand der Rückmeldungen gewähren folgende Landesunternehmen einen Zuschuss zum Firmenticket: Unternehmen Höhe der Förderung bzw. Bezuschussung #BEHALA – Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH 15 Euro/Monat Berliner Stadtreinigungsbetriebe (#BSR) Anstalt des öffentlichen Rechts 15 Euro/Monat (Beschäftigte); 365 Euro/Jahr (Auszubildende) Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts 5% Rabatt, keine Zuzahlung Berliner #Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts 15 Euro/Monat Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderung GmbH (#BWB) 10 Euro/Monat; bei regelmäßigem Einsatz an wechselnden Standorten vollständige Übernahme #Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH 15 Euro/Monat #BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH 40 Euro/Monat 4/4 Unternehmen Höhe der Förderung bzw. Bezuschussung #degewo Aktiengesellschaft 30 Euro/Monat bzw. 40 Euro/Monat Deutsche #Klassenlotterie Berlin rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts 15 Euro/Monat #Friedrichstadt-Palast Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung 15 Euro/Monat #HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung 15 Euro/Monat #Investitionsbank Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts 15 Euro/Monat #IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts 15 Euro/Monat #Messe Berlin GmbH 30 Euro/Monat #Tegel Projekt Gesellschaft mit beschränkter Haftung 15 Euro/Monat #Tempelhof Projekt GmbH 20 Euro/Monat
Welche haushalterischen Auswirkungen gibt es derzeit und welche erwartet der Senat? Zu 7.: Für die Hauptstadtzulage werden jährliche Kosten in Höhe von 243,2 Mio. Euro veranschlagt. In diesem Betrag sind die Arbeitgeberzuschüsse des Landes Berlin für das VBB-Firmenticket enthalten.
Wie stellt der Senat sicher, dass sich auch die landeseigenen Unternehmen beteiligen und ihren zahlreichen Beschäftigten geförderte Firmentickets anbieten? Zu 8.: Der Senat wirkt seit der Einführung des Firmentickets des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) im Jahre 2019 in seiner Funktion als Gesellschafter darauf hin, dass auch die Berliner Landesunternehmen, d.h. die Unternehmen und Gesellschaften privaten Rechts mit mehrheitlicher Beteiligung des Landes Berlin und die wirtschaftlich bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts, ihren Beschäftigten jeweils die Vorzüge des VBB-Firmentickets zukommen lassen. Berlin, den 16.03.2021 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen
In den Verhandlungen zum Berliner #Klimanotlage-Paket hat es Fortschritte gegeben. Sowohl SPD-Fraktionsvorsitzender Raed Saleh sowie die Fraktionsvorsitzende der Grünen Antje Kapek sagten dem Tagesspiegel, man habe sich in 98 Prozent der strittigen Punkte geeinigt.
Zu den Themen, die nun noch im #Koalitionsausschuss geklärt werden sollen, gehören allerdings zentrale Punkte: So gibt es keine Einigung beim #U-Bahnausbau. Die SPD wollte neben dem bereits beschlossenen Ausbau der #U7 auch noch die Verlängerungen der Linien #U2, #U3 und #U8 mit in den Text aufnehmen. Grüne und Linke wollen das nicht.
Der verkehrspolitische Sprecher der Linken, Kristian Ronneburg, sagte, die Koalition habe sich für diese Legislaturperiode darauf verständigt, vor allem in den Ausbau der #Straßenbahn zu investieren. So stehe es auch im Koalitionsvertrag. „Weitere Projekte im U-Bahn-Bereich würden das Land absehbar finanziell und personell so sehr binden, dass das Projekt des Straßenbahnausbaus massiv gefährdet ist“, sagte Ronneburg.
Das DB #Reisezentrum Berlin #Ostbahnhof wird innerhalb des Bahnhofs in veränderter Lage mit insgesamt vier Schaltern neu eröffnet. Davon sind zwei vorrangig für den #Nahverkehr und #Dienstleistungen rund um das #VBB-Abonnement eingerichtet. Teil des neuen Raumkonzeptes ist unter anderem ein höhenverstellbarer Verkaufstresen für mobilitätseingeschränkte Kunden sowie eine Induktionsschleife für Hörgeschädigte.
Der neue Standort liegt in Richtung „Ausgang #Koppenstraße“. Die #Wegeleitung im Bahnhof wird durch Hinweise auf das DB Reisezentrum ergänzt.
Die Öffnungszeiten des Reisezentrums sind:
Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 10 bis 17.30 Uhr.
Während dieser Zeit erfolgt wie gewohnt die fachkundige und persönliche Beratung zum Verkauf des gesamten DB- und VBB-Angebots.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Reisende an fünf DB-Automaten im Ostbahnhof Reiseinformationen erhalten und Fahrkarten erwerben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Fahrkarten telefonisch unter der Servicenummer 0180 6 99 66 33 (20 ct pro Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct pro Anruf) zu bestellen sowie mobil im DB Navigator oder im Internet unter www.bahn.de zu buchen.
Die Berliner Verkehrsbetriebe bereiten ein großes #Pilotprojekt für #kontaktlose #Zahlung vor – nicht nur eine Reaktion auf Corona. Der Senat sieht das kritisch.
Das Ziel steht fest: Sobald es die Verhältnisse zulassen, sollen in den Bussen der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) wieder #Fahrscheine verkauft werden. Doch ebenso klar ist: Anders als früher werden die Fahrgäste für Münzen und Geldscheine keine Tickets mehr bekommen, sondern nur noch mit Karte oder Handy. „Aktuell ist geplant, ein Pilotprojekt mit bargeld- und dadurch kontaktloser Zahlung in den Bussen zu starten“, sagte Jannes Schwentu, Sprecher des Landesunternehmens, der Berliner Zeitung. „So wird in Corona-Zeiten das Hantieren mit Bargeld vermieden.“ Zwar sei „nicht auf Dauer ausgeschlossen“, dass nach dem Ende des Projekts Münzen und Banknoten wieder akzeptiert werden – wie bis Mitte März 2020. Insider gehen aber davon aus, dass es dazu nicht mehr kommen wird: „Die Bargeldzahlung im Bus wird abgeschafft.“ Doch in der Senatsverwaltung sieht man den Plan kritisch, wie am Mittwoch zu erfahren war.
„Die Vorbereitungen für den bargeld- und kontaktlosen Betrieb im Bus laufen“, sagte Jannes Schwentu. In den vergangenen Monaten sei die Technik ausgiebig getestet worden, wurde intern bestätigt. Auf den Linien 296, 309, 310 und 396 wurden Busse mit #NFC-Lesegeräten ausgestattet, BVG-Mitarbeiter fungierten als Testpersonen. Ob mit EC-Karte, Kreditkarte oder …
VBB-Chefin Susanne #Henckel will #ÖPNV-Zeitkarten attraktiver machen. Auch neue #Ticketmodelle werden geprüft. Ein Interview.
Zehntausende #Abonnenten haben die Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg verloren. Neben neuen Hilfsmitteln vom Bund brauche es daher auch eine neue Finanzierung des Nahverkehrs, sagt Susanne Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB). Wie verloren gegangene Kunden zurückgewonnen werden sollen, erklärt sie im Interview.
Berliner Morgenpost: Frau Henckel, seit Kurzem ist das Tragen einer medizinischen #Maske Pflicht in Bussen und Bahnen. Halten sich die Menschen ausreichend daran?
Susanne Henckel: Die Einführung hat sehr geschmeidig funktioniert. Alle hatten vorher Sorge, was wir mit den Fahrgästen machen, die die falsche Maske tragen, aber die Umstellung hat gut funktioniert. Was wir auch sehen: Es gibt immer noch viele Fahrgäste, die sich bewusst dafür entscheiden, für die Fahrt zur Arbeit den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Das sind keine Zwangsfahrgäste, also Menschen, die keine Alternative haben, sondern bewusste Entscheidungen für Bus und Bahn als erste …
Es ist ein #Sommer-Angebot: #Abonnenten der #BVG und #S-Bahn sollen kostenlos ihre Fahrräder mit in die Bahn nehmen können. Für die Erweiterung des Abonnements setzt sich die Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB), Susanne Henckel, ein.
Demnach solle die Kombination von #ÖPNV und #Fahrrad gestärkt werden. Das Angebot solle zunächst nur saisonal in den Sommermonaten gelten. In dieser Zeit sei es „eine gute Lösung“. Die endgültige Entscheidung über die Abo-Erweiterung müsse allerdings noch gefällt werden. Derzeit würden noch Gespräche über mögliche Kapazitätsprobleme mit den Verkehrsunternehmen geführt.
Im Berliner #Nahverkehr wurden über eine halbe Million Menschen ohne Ticket erwischt, bei der #S-Bahn mehr als zuvor.
Corona hat Busse und Bahnen in Berlin geleert. Trotzdem wurden im vergangenen Jahr bei der S-Bahn mehr #Schwarzfahrer erwischt als im Jahr zuvor. Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) wiederum ist der Anteil der Menschen, die kein gültiges Ticket vorweisen konnten, deutlich gestiegen. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage des Linke-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg hervor. „Der gestiegene Anteil von Menschen ohne Fahrschein trotz insgesamt gesunkener Fahrgastzahlen besorgt mich“, sagte der Rechtspolitiker zu der Entwicklung bei der BVG.
Die Fahrkarten, bitte! Im vergangenen Jahr wurden bei Kontrollen im Berliner Nahverkehr insgesamt fast 550.000 Menschen ohne Ticket angetroffen, so Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Grüne) in seiner Antwort. Das sind nicht viel weniger als im Jahr davor, als 623.000 Schwarzfahrer ertappt wurden. Dabei ist die Zahl der Fahrgäste stark zurückgegangen, weil Berufstätige im Homeoffice arbeiten und vieler Menschen Bahnen und Busse meiden – aus Angst vor Ansteckung. Wurde die BVG 2019 noch für 1,126 Milliarden Fahrten genutzt, waren es 2020 nur noch 728,5 Millionen.