Keine #Barzahlung mehr und ein neues Modell um Fahrpreise zu berechnen – das testen die Berliner Verkehrsbetriebe derzeit. Der #Fahrgastverband kritisiert die Pläne scharf.
Wenn nicht gerade #Bahnstreik ist, kehren die Besucher langsam wieder zurück: Die Fahrgastzahlen im öffentlichen Nahverkehr liegen wieder bei mehr als 70 Prozent des Vorkrisenniveaus, teilten die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) vor wenigen Tagen mit.
Fahren ohne gültigen Fahrschein – das ist am 22. September in Berlin erlaubt. Am vierten Mittwoch des kommenden Monats dürfen alle #Nahverkehrsmittel im Stadtgebiet, dem #Tarifbereich Berlin AB, #kostenfrei genutzt werden. Dazu zählen die Bahnen und Busse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sowie die Züge der S-Bahn Berlin und der Regionalverkehrsbetreiber in Berlin. Das teilte Senatorin Regine Günther (Grüne) am Donnerstag im #Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses mit.
Ungenutzte #Fahrscheine aus dem vergangenen Jahr konnten Fahrgäste zuletzt nicht mehr #umtauschen. Jetzt haben BVG und S-Bahn die Frist verlängert.
Fahrgäste, die noch #Nahverkehrstickets aus dem Jahr 2020 besitzen können diese nun doch noch gegen die seit 1. Januar 2021 gültigen Fahrkarten umtauschen. Das teilte Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Grüne) am Donnerstag im Verkehrsausschuss mit.
Die Möglichkeit zum Umtausch sei bis zum 30. September #verlängert worden, sagte er. „Das wird seit dem 26. Juli in den #Verkaufsstellen der #BVG so angewendet.“ Die Regelung gilt auch bei der Berliner #S-Bahn.
Die #Ticketpreise im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg waren zum 1. Januar dieses Jahres angehoben worden. Seither kostet etwa ein #AB-Einzelfahrschein drei Euro.
Wer ein #Nahverkehrsabo besitzt, kann damit im September zwei Wochen lang #bundesweit nahezu alle #Nahverkehrsangebote ohne Zusatzkosten nutzen. Mit der Aktion wollen sich die #Verkehrsunternehmen bei denjenigen bedanken, die auch während der Pandemie Bus und Bahn fahren.
Frage 1: Wie kam die #BVG bzw. deren Vorstandsvorsitzende auf die abwegige Idee, beim Kauf von Fahrscheinen in Bussen künftig ausschließlich eine #bargeldlose Zahlung zu akzeptieren, was selbst bei den Busfahrern gemäß Medienberichten auf ein geteiltes Echo stößt? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Corona-Pandemie hat zu einer Beschleunigung vieler Entwicklungen im gesellschaftlichen Leben geführt. Insbesondere die starke Zunahme des bargeldlosen Zahlens ist eine Folge, welche auch nach Abklingen der Pandemie erhalten bleibt und sich noch weiter fortsetzen wird. Eine vertriebliche Reaktion der BVG auf diese Entwicklungen ist die Fokussierung des Busvertriebs auf die kontaktlose Zahlweise. Für Kunden und Fahrpersonal ergibt sich dadurch eine Beschleunigung der Prozesse samt reduzierter Kontaktzeiten, da der Tausch von Bargeld vollständig entfällt. Weiterhin entfallen für die BVG die aufwändigen Prozesse des #Bargeld-Sortierens und der Umgang mit Buskassen, welche das #Fahrpersonal bislang oft selbstständig lagern und regelmäßig am Betriebshof leeren musste. 2 Das #kontaktlose Bezahlen wurde als Test eingeführt, den wir mit Befragungen der Fahrgäste begleiten. Nach Auswertung des Tests soll über die dauerhafte Umsetzung entschieden werden. Hierfür steht die BVG im engen Austausch mit dem Verkehrsverbund BerlinBrandenburg (VBB) sowie der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.“ Der Senat weist darauf hin, dass es sich hierbei um ein #Pilotprojekt handelt, dem die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger zunächst bis zum Ende dieses Jahres zugestimmt hat. Ferner wurde vereinbart, dass durch den Verkauf einer #Guthabenkarte in einem dichten Netz von Anbietenden eine anonyme, weitergabefähige und leicht zugängliche Alternative zur Bargeldzahlung geschaffen wird. Der Einstiegspreis dieser Karte ist niedrig anzusetzen und so zu wählen, dass die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als Bestandteil der Daseinsvorsorge nicht erschwert wird. Hierzu wird die BVG bis Ende des Jahres eine erste Evaluation durchführen. Frage 2: Wie soll die bargeldlose Zahlung aussehen? Werden alle EC- und Kreditkarten akzeptiert? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Technisch wurden die bestehenden Verkaufsgeräte im Bus mit einem Lesegerät (KombiChipkartenleser) für kontaktlose Bezahlkarten sowie einem LTE-Modem und integrierter Antenne ausgerüstet. Das Lesegerät stellt via LTE eine Verbindung zum Zahlungsdienstleister (Netzbetreiber) her, um die Zahlungsfreigabe durch den Kartenherausgeber online zu erteilen. Die gesamte Transaktion ist in wenigen Sekunden abgeschlossen, da die Legitimation des Kartenbesitzers durch PIN-Eingabe oder Unterschrift entfällt. Folgende Karten und Zahlungsweisen werden akzeptiert: · MasterCard · VISA · American Express · Diners Club International · Girocard · Maestro · VPAY · Apple Pay · Google Pay“ Frage 3: Welche Kosten entstehen der BVG für die Abrechnung von tausenden Kleinstbeträgen am Tag, deren elektronische Buchung mehr als unwirtschaftlich sein dürfte? 3 Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG muss, wie bisher auch, weiterhin tausende Kleinstbeträge täglich verarbeiten. Allerdings ist die elektronische Buchung dieser Beträge deutlich kostengünstiger und einfacher als der bisherige Bargeldprozess. Weiterhin entfallen für die BVG die aufwändigen Prozesse des Bargeld-Sortierens und der Umgang mit Buskassen, welche das Fahrpersonal bislang oft selbstständig lagern und regelmäßig am Betriebshof leeren musste.“ Dem Senat liegen darüber hinaus keine Kenntnisse über die Kosten der bargeldlosen Zahlung und der Bargeldhandhabung vor. Der Vertrieb von Fahrausweisen ist eine Leistungspflicht aus dem mit der BVG geschlossenen Verkehrsvertrag, wird nicht separat von diesem vergütet. Ein zusätzlicher Vergütungsanspruch der BVG entsteht bei etwaigen Kostensteigerungen nicht. Frage 4: Kann die BVG nachvollziehen, dass das Bezahlen mit Bargeld in Deutschland eine individuelle Freiheit darstellt und es Menschen gibt, die nicht bei den Kreditkartenfirmen eine elektronische Spur mit ihren Einkaufsdaten usw. hinterlassen wollen? Warum wird auf diese nicht geringe Bevölkerungsgruppe nicht mit der weiteren Möglichkeit einer Barzahlung eingegangen? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „In den vergangenen 18 Monaten war aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen der Vordereinstieg in unseren Bussen gesperrt und damit auch kein Ticketverkauf beim Fahrpersonal möglich. Unsere Fahrgäste haben sich in diesen eineinhalb Jahren daran gewöhnt, vor dem Fahrtantritt einen Fahrschein per anderen Wege zu beschaffen. Dies ist auch weiterhin und per Bargeld möglich. Die BVG hat zudem eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um den Erwerb von Fahrscheinen gegen Bargeld weiterhin einfach zu gestalten. Gleichermaßen wird sie noch weitere Maßnahmen ergreifen. Aktuell ist es beispielsweise weiterhin möglich, an den über 700 #Automaten der BVG Fahrscheine gegen Bargeld zu erwerben. Zusätzlich stehen in Berlin weitere rund 500 stationäre Automaten der S-Bahn Berlin zur Verfügung. Ebenso stehen die neun Kundenzentren der BVG sowie die sieben Kundenzentren der S-Bahn an zentralen Standorten in vielen Bezirken zur Verfügung. Berlinweit verbreitet sind auch die privaten #Agenturen als Vertriebsstellen der BVG. Aktuell sind ca. 350 Agenturen bei der BVG unter Vertrag. Zukünftig wird die BVG das Netz der privaten Agenturen weiter ausbauen und dabei besonderes Augenmerk auf Orte in den Außenbezirken Berlins legen. Wichtigste zusätzliche Maßnahme für den Erwerb eines Fahrscheins im Bus auch ohne Kredit- oder Girokarte ist die Einführung einer Guthabenkarte, welche dann auch als Zahlungsmittel im Bus eingesetzt werden kann. Die Guthabenkarte kann anonym zum Beispiel mit Bargeld aufgeladen und im Bus zum kontaktlosen Bezahlen eingesetzt werden. 4 Das kontaktlose Bezahlsystem erleichtert z.B. Besuchern aus anderen Ländern den Fahrscheinkauf enorm. Eine große Gruppe derer, die möglicherweise nicht über KartenZahlungsmittel verfügen, ist zudem gar nicht betroffen, nämlich die Schüler. Sie haben ein kostenloses Ticket.“ Frage 5: Ist der BVG bekannt, dass es gerade viele ältere Menschen gibt, die überhaupt keine EC- oder Kreditkarte besitzen und damit keine Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung haben? Wie sollen sie – gerade in den Außenbezirken weitab eines BVG-Kundencenters – künftig ihre Fahrscheine erwerben, wenn dies nicht mehr im Bus selbst möglich ist und sich gerade bei Gelegenheitsfahrten der Kauf einer Monatskarte nicht lohnt? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „Siehe dazu die Ausführungen unter Frage vier. Zusätzlich ist insbesondere für Gelegenheitsfahrten eine Bevorratung z.B. mit 4-Fahrten-Karten möglich. Mit der Bevorratung geht zusätzlich ein Preisvorteil einher, da eine Fahrt mit der 4-Fahrten-Karte um gut 21 Prozent günstiger ist als eine Einzelfahrt.“ Frage 6: Ist geplant, in den Straßenbahnen, U-Bahnen auf den Fähren ebenfalls nur noch bargeldlos an den Automaten zahlen zu können? Wenn ja, wann ist hier eine Umstellung geplant? Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu mit: „Aktuell läuft bei der BVG eine Markterkundung mit bargeldlosen Automaten in der Straßenbahn. Nach Abschluss der Markterkundung wird diese ausgewertet und die strategische Ausrichtung festgelegt. In U-Bahn-Fahrzeugen gibt es keine Vertriebstechnik. Die stationären Automaten auf den U-Bahnhöfen akzeptieren Bargeld und bargeldlose Zahlung.“ Frage 7: Hat der Aufsichtsrat der BVG der Umstellung auf die bargeldlose Zahlung zugestimmt? Wenn ja wann und auf welcher Sitzung? Wenn nein, warum wurde er an solch einer grundlegenden Entscheidung nicht beteiligt? Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu mit: „Der Aufsichtsrat der BVG wurde über das Vorhaben in mehreren Sitzungen informiert.“ Der Senat teilt dazu mit, dass die informierende Kenntnisnahme des Aufsichtsrates der BVG nicht bedeutet, dass der Senat oder die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger bzw. Tarifgenehmigungsbehörde dem Vorgehen zugestimmt hat. Wie in der Antwort zu der Frage 1 ausgeführt wird, handelt es sich um ein Pilotprojekt, das zunächst bis zum Ende dieses Jahres läuft und von der BVG zu evaluieren ist. Im Zuge der ersten Evaluation wird die BVG insbesondere nachzuweisen haben, dass durch die Verwendung einer Guthabenkarte die Nutzung des ÖPNV nicht erschwert wurde und dass ihr Erwerb in einem dichten Netz von Anbietern im Zeitpunkt der 5 Einstellung des Bargeldverkaufs von Fahrausweisen in den Bussen ermöglicht wurde. Erst nach Abschluss der Pilotphase wird das weitere Vorgehen anhand der gewonnenen Erkenntnisse zwischen der BVG und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abgestimmt. In jedem Fall wird die einfache Nutzung des ÖPNV für alle Bevölkerungsgruppen weiterhin zu gewährleisten sein. Berlin, den 28.07.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wie viele über #Gutscheine abrechnungsfähige #Taxifahrten zu und von „#Impfzentren“ sind in den jeweiligen Wochen des Jahres 2021 geleistet worden? Zu 1.: Siehe Anlage 1 zur Auswertung der Impfzentren (es sind nur die reservierten Fahrten enthalten).
Welchen Gegenwert in € steht den Leistungen in den jeweiligen Wochen gegenüber? (Gemeint ist der tatsächliche Wert der abgerechneten Gutscheine, nicht eine Multiplikation der Fahrten mit einem geschätzten Durchschnittswert; es wird auch nicht gefragt, welche Auszahlungen erfolgt sind, sondern bereits dem Wortlaut nach, wie viele abgerechnete Fahrten in den jeweiligen Kalenderwochen stattgefunden haben.) Zu 2.: Hierzu stehen noch nicht hinreichend verbindliche Daten zur Verfügung und daher kann nach derzeitigem Stand noch keine verlässliche Aussage getroffen werden. Die einzelnen Taxiunternehmer steht die Möglichkeit zur Verfügung geleistete Impffahrten, mittels Taxi Coupon, innerhalb des bestehendes Impfbetriebes der Corona Impfzentren bei der Taxi Pay GmbH einzureichen bzw. abzurechnen. Die Auswertungen hierzu werden bereits bearbeitet. 2
Wie konkret ist die Auszahlung des Gegenwerts der Gutscheine in € ausgestaltet? Welche Stelle ist für die Auszahlung zuständig? (Sieht die vertragliche Regelung demnach vor, dass Taxipay unverzüglich den Gegenwert der Gutscheine an die Taxiunternehmer auszahlt und – davon losgelöst – einen Anspruch gegen das DRK aus den Sammelrechnungen erwirbt?) Zu 3.: Die Betreibergesellschaft der Berliner Impfzentren, die DRK Sozialwerk Berlin gemeinnützige GmbH, ist für die Abwicklung der Auszahlungen zuständig. Die Auszahlungen erfolgen an die Taxi Pay GmbH in seiner Funktion als Abrechnungsstelle. Der Prozess der Auszahlungen der Gutscheine sieht vor, dass Taxifahrer/-unternehmer den Gutschein zur Abrechnung bei einer Abrechnungsstelle einreichen, mit dem der Betreiber der Berliner Impfzentren eine Abrechnungsvereinbarung getroffen hat. Die Abrechnungsstelle prüft die Abrechnung und erstattet die Beförderungskosten. Der Betreiber der Berliner Impfzentren erhält von der Abrechnungsstelle eine Sammelrechnung, der jeder einzelne Gutschein beigefügt ist und prüft ihrerseits alle Gutscheine. Nach Prüfung wird die Sammelrechnung beglichen. 3a) Soweit der Senat behauptet, nur „blind“ Haushaltsmittel „nach einem Abschlagsplan“ zu zahlen, kann nicht nachvollzogen werden, wie der Senat den Grundsatz des § 7 LHO im vorliegenden Fall anwendet, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Haushaltsmittel in Millionenhöhe über Wochen auf Konten des DRK oder der Taxipay GmbH oder einem mit dieser verbundenen Unternehmen „herumliegen“ und dort die Liquidität heben, statt unverzüglich bei denjenigen anzukommen, die die Leistung erbringen. Wie stellt der Senat sicher, dass die ausgezahlten Haushaltsmittel auch im Fall von Zahlungsschwierigkeiten des DRK oder der Taxipay GmbH insolvenzsicher bei den Taxifahrern ankommen? Zu 3a.: Eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung von Sicherheit bei der Monatsabrechnung der DRK Sozialwerk Berlin gemeinnützige GmbH im Rahmen des Betriebs der Berliner Corona-Impfzentren wird durchgeführt.
Ist die Regelung zu 3) dahingehend zu verstehen, dass die #Taxipay GmbH im Wege der Forderungsabtretung die (ursprünglichen) Forderungen der Taxiunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung beim DRK geltend macht? Oder geschieht dies für die Taxiunternehmer? Zu 4.: Jedes einzelne Taxiunternehmen ist in den Sammelrechnungen aufgeführt und durch den entsprechenden Taxi Coupon nachzuvollziehen. 4a) Woher hat der Senat, der nach der Antwort auf die Frage zu 3) meiner Anfrage 18/27766 keine Kenntnis über die Vereinbarungen zwischen der Taxipay GmbH und den Taxiunternehmen hat, die Angabe aus der Antwort zu 4) auf meine Anfrage 18/27766? Zu 4a.: Informationen zum Abrechnungsverfahren wurden von der Betreibergesellschaft der Impfzentren – DRK SWB gGmbH – mitgeteilt. 3
Falls Taxipay im eigenen Namen handelt, weshalb werden dann nicht alle Gutscheine sofort ausgezahlt? Falls Taxipay nicht im eigenen Namen handelt, sondern Forderungen der Taxifahrer auf ein eigenes Konto zahlen lässt: verfügt Taxipay über eine Banklizenz oder erfolgt die Abwicklung über ein Anderkonto? (Auf meine Anfrage 18/27766 hat der Senat lediglich mitgeteilt, Taxipay handele nicht im eigenen Namen, ohne – sicherlich irrtümlich – die weitere Fragen zu beantworten. 5b) Falls Taxipay über eine Banklizent verfügt: seit wann? Falls ein Fremdgeldkonto für diese Zahlungen geführt wird: seit wann? Zu 5. und 5b.: Das Land Berlin steht nicht in unmittelbarer vertraglicher Beziehung zur Taxi Pay GmbH; entsprechende Informationen liegen dem Senat insofern nicht vor. 5a) Falls Taxipay nicht über eine Banklizenz verfügt und auch nicht auf ein Fremdgeldkonto zahlen lässt, sondern eigenes Geld mit fremdem Geld vermischt: läge darin nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Berlin eine strafbare Untreue? Zu 5a.: Die Staatsanwaltschaft des Landes Berlin ist eine eigenständige Strafverfolgungsbehörde, die im Einklang mit Recht und Gesetz die ihr übertragenen Aufgaben wahrnimmt und insbesondere unter Wahrung des Legalitäts- und Opportunitätsprinzips bei Vorliegen eines Anfangsverdachts ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einleitet. Vermutungen des Berliner Senats zu einem möglichen Meinungsbild hinsichtlich der strafrechtlichen Bewertung eines Sachverhalts der Staatsanwaltschaft Berlin sind rein spekulativ. 5c) Falls der Senat bezogen auf die Frage zu 5a) entgegen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (VerfGH Thüringen vom 19.12.2008 zu VerfGH 35/07) der Auffassung sein sollte, er sei nicht verpflichtet, Anfragen zu abstrakten oder hypothetischen Sachverhalten zu beantworten: aus welchen rechtlichen Erwägungen nimmt der Senat dies an? Zu 5c.: Soweit auf das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 19. Dezember 2008, VerfGH 35/07 und die Reichweite des parlamentarischen Fragerechts verwiesen wird, wird offensichtlich und irrigerweise verkannt, dass der dort zugrundeliegende Sachverhalt nicht auf spekulative Erwägungen einer Landesregierung übertragbar ist. Bereits aus der kursorischen Lektüre des Urteils ergibt sich ohne Weiteres, dass der dem Urteil vom 19. Dezember 2009 streitgegenständliche Sachverhalt prognostische Tatsachenfragen zum Gegenstand hat, die rechtlich grundsätzlich anders zu bewerten sind als Fragestellungen, die reine Spekulationen zum Gegenstand haben. Im Übrigen ist der Thüringer Verfassungsgerichtshof zuständig für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung der Verfassung des Landes Thüringen. Entscheidungen des Thüringer Verfassungsgerichtshofes sind nicht per se übertragbar auf Fragen zur Auslegung der Verfassung des Landes Berlin.
Welche Gesamtsummen in € für abgerechnete Gutscheine sind in den jeweiligen Wochen des Jahres 2021 a) an das DRK, b) an die Taxipay GmbH, c) an die #Taxiunternehmer ausgezaht worden? (bitte einzeln angeben) 4 Zu 6.: Das Land Berlin zahlt Abschlagszahlungen an die DRK SWB gGmbH, die nicht gesondert für Taxikosten ausgewiesen werden. Die Zahlungen der DRK SWB gGmbH an die Taxi Pay GmbH: 24.333.015,55 € (vgl. Übersicht in Anlage 2; der Wert von 23.786.520,35 € bezieht sich auf die tatsächlich abgerechneten Coupons für Taxifahrten, während der in der Anlage aufgeführte Betrag i. H. v. 24.333.015,55 € an die Taxi Pay GmbH ausgezahlt wurde und auch die eingesetzten „Taxidispacher“ an den Impfzentren erfasst, die die Koordination der Taxen und die Ausgabe bzw. Kontrolle der Taxiberechtigung vor Ort durchführen). Informationen zur Zahlung der Taxi Pay GmbH an die Taxiunternehmer liegen nicht vor. 6a) Soweit der Senat angegeben hat, es werde an die DRK SWB – gemeint ist die Deutsches Rotes Kreuz Sozialwerk Berlin gGmbH (DRK SWB)? – eine Pauschale gezahlt: ist damit die erstmalig zum Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg am 23.03.2020 eingetragene aptus 1579. GmbH gemeint? Zu 6a.: Das Unternehmen wird beim Amtsgericht 14057 Charlottenburg (Berlin) unter der Handelsregister-Nummer HRB 216074 B geführt. 6b) In welcher Höhe hat diese GmbH bisher wann genau aus Haushaltsmitteln „Pauschalen“ erhalten? Zu 6b.: Die Taxi Pay GmbH ist nicht Vertragspartner des Landes Berlin und hat demzufolge keine „Pauschalen“ aus Haushaltsmitteln erhalten. Vertragspartner der Taxi Pay GmbH ist im Hinblick auf die Taxikosten für die An- und Abreise zu den Corona- Impfzentren des Landes Berlin die DRK SWB gGmbH, die die hierfür beauftragten Leistungen zahlt. 6c) Wer ist seit Gründung Gesellschafter, wer Geschäftsführer dieser GmbH? Zu 6c.: Angaben und weiterführende Informationen zur Deutsches Rotes Kreuz Sozialwerk Berlin gGmbH sind auf der Homepage des DRK veröffentlicht. 6d) Welcher Anteil für „Verwaltungkosten der DRK SWB“ ist bisher im Rahmen der ausgezahlten „Pauschalen“ gezahlt worden? Zu 6d.: Das Land Berlin zahlt Abschlagszahlungen an die DRK SWB gGmbH, die nicht gesondert für „Verwaltungskosten“ ausgewiesen werden. 6e) Wann und durch wen ist die Gemeinnützigkeit der DRK SWB GmbH festgestellt worden? Zu 6e.: Die Gemeinnützigkeit ist durch das zuständige Finanzamt überprüft und bestätigt worden.
Wird der zu zahlende Betrag bei nicht unverzüglicher Auszahlung – automatisch – verzinst? Falls ja, in welcher Höhe sind in den jeweiligen Wochen des Jahres 2021 Zinsen angefallen? Falls nein, weshalb nicht? 5 Zu 7.: Vertraglich wurde keine „automatische“ Verzinsung festgelegt. Jedoch können juristisch gesehen Zinsen anfallen, wenn die Zahlungsfrist um mehr als 30 Tage überschritten wird. In diesem Fall könnte der Taxifahrer/-unternehmer diese Zinsen einfordern. Bis dato wurden alle Zahlungen fristgerecht ausgezahlt, sodass keine Zinsen angefallen sind.
Wer (DRK oder Taxipay GmbH) erhält von wem welchen Anteil am Gutscheinwert (fix oder variabel?) für die Abwicklung der Auszahlung? Welcher Gesamtbetrag für die Abwicklung/das Handlung ist an welches Unternehmen in den jeweiligen Wochen des Jahres 2021 gezahlt worden? (Angesichts des dreistelligen Millionenbetrages, der aus Haushaltsmitteln an eine frisch gegründete GmbH gezahlt wird, dürfte es durchaus „vertretbar“ im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sein, durch den Senat zu erfragen, ob und in welcher Höhe die Taxipay GmbH für ihre Leistung auch entlohnt wird.) Zu 8.: Das Land Berlin hat die DRK SWB gGmbH mit dem Betreiber der Corona-Impfzentren des Landes Berlin beauftragt. Die operative Abwicklung der sog. Taxigutscheine erfolgt zwischen dem Betreiber und der Taxi Pay GmbH.
Wie lange dauerte es in den einzelnen Wochen des Jahres 2021 durchschnittlich nach Kenntnis des Senats – wenn den Senat die #Liquiditätslücke der Taxifahrer nicht interessiert, weshalb nicht? –, bis ein bei der Taxipay GmbH eingereichter Gutschein auch ausgezahlt wird? Zu 9.: Aufgrund der eingereichten Mengen an Taxi Coupons (in den vergangenen Wochen ca. 20.000 Belege pro Tag) werden die Belege nach ca. 4 bis 5 Wochen an die Taxiunternehmer ausgezahlt, da diese entsprechend geprüft werden müssen. Aktuell lässt sich aber auch ein Rückgang der eingereichten Belege pro Tag verzeichnen, womit die #Bearbeitungszeit entsprechend sinkt. Berlin, den 26. Juli 2021 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
U-Bahn, Bus, Tram, S-Bahn in Berlin: Ob für #Einzelfahrausweise in den Bereichen AB und ABC, für 4-Fahrten-Karten oder #Tageskarten der BVG oder S-Bahn – Für einige #Tickets im öffentlichen Nahverkehr müssen Fahrgäste seit Beginn des Jahres mehr zahlen. Mit dem #Tarifwechsel hatte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) allerdings auch eine neue Regelung beschlossen. Nicht entwertete, alte Fahrkarten konnten noch bis zum 30. Juni genutzt werden, eigentlich deutlich länger als bei Tarifwechseln zuvor.
Für so manchen Fahrgast von U-Bahn, Tram oder Bus in Berlin gab es in diesem Monat dennoch ein böses Erwachen: Denn mit dem Ende der Nutzungszeit endete auch die #Umtauschfrist für alte Fahrscheine. Wer jetzt noch alte Tickets besitzt, wird die nicht mehr los, auch wenn er bereit wäre, den Aufpreis zu zahlen. Bewusst war das einigen offenbar nicht.
Zahlreiche Leser der Berliner Morgenpost schilderten zuletzt ihre Erfahrungen: Sie blieben auf Tickets sitzen, weil sie in den vergangenen Monaten coronabedingt kaum im öffentlichen Nahverkehr unterwegs waren. „48,40 Euro futsch, weil ich gedacht hatte, zumindest noch mit entsprechender Zuzahlung die #VBB-Einzelfahrscheine nach dem 30.06.2021 umtauschen zu können“, schrieb eine Leserin. Eine Frau aus Treptow-Köpenick berichtete, sie habe unnötige Fahrten im ersten Halbjahr vermeiden wollen, dafür nun aber noch drei 4-Fahrten-Karten, die verfallen sind.
Einige Unternehmen spielen mit dem Gedanken, für die Gruppe der #Fahrgäste, die nicht mehr jeden Tag in ihre Arbeitsstelle fahren, neue #Tarifangebote zu schaffen. Damit, so befürchtet der Deutsche #Bahnkunden-Verband (#DBV) wird der bestehende #Tarifdschungel noch undurchsichtiger und komplizierter. Tarifangebote á la „gilt nur an 10 aufeinanderfolgenden Tagen zwischen 6.30 Uhr und 9.45 Uhr zur einmaligen Fahrt ohne Umsteigen für eine Entfernung von maximal 7,9 km Entfernung“ schreckt eher ab.
Für viel erfolgreicher hält der DBV, das bestehende #Tarifsystem zu entschlacken, einfacher zu gestalten und letztendlich auch die Preise zu senken! Was gibt es einfacheres als eine Monatskarte? Sie ist der geheime Schlüssel zur Mobilitätswende. Je einfacher sie genutzt werden kann und je preiswerter sie ist, desto größer ist die Akzeptanz. Dabei gibt es viele „Stellschrauben“ zur Bindung von Bestandskunden und zur Neukundengewinnung.
Der DBV hat dazu viele Ideen, beispielsweise: Dauerhafte Senkung der Abopreise um 10 oder 20 Prozent, Ausweitung der zeitlichen Mitnahmemöglichkeit von weiteren Personen auf die eigene Karte oder der räumlichen Gültigkeit, Inhaber erhalten Vergünstigungen beim Kauf weiterer Fahrscheine (z. B. in nicht im Abonnement enthaltenen Waben/Strecken zum „Kinderfahrpreis“), Kostenlose oder ermäßigte Nutzung von sonst entgeltpflichtigen Fahrradabstellplätzen oder Fahrradparkhäusern, Zusammenfassung von Tarifwaben zum Tarif der günstigeren Wabe, Inkludierung von Anschlussfahrausweisen in das #Stammabonnement (damit sind dann Aufzahlungen für weitere Fahrscheine nicht mehr nötig). Der Bahnkunden-Verband fordert die #Aufgabenträger auf, bei den Entscheidungen die #Kundenverbände nicht zu übergehen. Die betroffenen bzw. ihre Vertreter sollten vor einer Entscheidung gehört werden. Noch besser wäre, sie von Anfang an in den Überlegungsprozess mit einzubeziehen.
Pressekontakt: Frank Böhnke, Bundesvorstand Länderaufgaben, Telefon 01 77 / 8 93 43 94 oder laenderaufgaben@bahnkunden.de
Der #Flughafenbus#BER 1 zum F#lughafen Berlin Brandenburg kann ab sofort #bargeldlos genutzt werden. Akzeptiert werden maestro, Girocard, Visa, Mastercard, Google Pay und Apple Pay. Die bargeld- und kontaktlose Bezahlung ist mit Karte, Smartphone oder Smartwatch möglich. Selbstverständlich können Fahrgäste weiterhin bar zahlen.
Mit dem Airport-Shuttle BER 1 schnell zum Flughafen
Zwischen S+U Rathaus #Steglitz und Flughafen BER – Terminal 1-2 fährt stündlich der Airport-Shuttle BER 1. Die Fahrt dauert circa 45 Minuten. Auf der Linie gilt der VBB-Tarif plus ein Komfortzuschlag in Höhe von 8 Euro/Fahrt (Inhaber von VBB-Dauerkarten zahlen nur 7 Euro Zuschlag). Der Zuschlag kann nicht nur im Bus, sondern auch unter shop.bex.de gekauft werden.
Am Rathaus Steglitz sind diverse Ziele im Berliner Westen mit nur einem Umstieg in S1, U9 oder zahlreiche Buslinien erreichbar.
Die Firma #Bex Charter betreibt den Airport-Shuttle BER 1. BEX Charter gehört zu DB Regio Bus Ost, dem Busbereich der Deutschen Bahn AG.
Lieber mit dem #Auto oder dem #Fahrrad als mit #Bus und Bahn! Die Corona-Krise hat die #Mobilitätsgewohnheiten vieler Menschen verändert – auch in Berlin. Das bekommen die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) immer stärker zu spüren. Neue Daten des Landesunternehmens zeigen, wie stark die Zahl der #Stammkunden seit dem Beginn der Pandemie abgenommen hat. Nach den jüngsten Prognosen könnte das gesamte #Fahrgastaufkommen auch 2021 um rund ein Drittel unter dem Niveau von 2019 liegen. Auch bei der #S-Bahn Berlin GmbH nahm die Zahl der Abonnements ab.
Den bisherigen Höchststand bei den #Umweltkarten-Abonnements verzeichnete die BVG im März 2020 mit etwa 333.000 Stück. „Bis zum Juni 2021 hat sich dieser Bestand auf etwa 282.000 Umweltkarten reduziert“, teilte BVG-Sprecher Markus Falkner der Berliner Zeitung mit. „Dies entspricht einer Bestandsreduzierung von circa 15 Prozent.“
Damit hat sich der Schwund in diesem wichtigen Segment, aus dem die BVG einen großen Teil ihrer #Fahrgeldeinnahmen erzielt, weiter fortgesetzt und offenbar beschleunigt. Im Frühjahr 2021 hatte die Zahl der Umweltkarten-Abos noch um rund zehn Prozent unter dem Stand vor der Corona-Krise gelegen.