BVG + Tarife: Wer den Pfennig nicht ehrt – Warum sind der BVG ihre älteren Kunden nichts wert?, aus Senat

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Frage 1:
Wie kam die #BVG bzw. deren Vorstandsvorsitzende auf die abwegige Idee, beim Kauf von Fahrscheinen in
Bussen künftig ausschließlich eine #bargeldlose Zahlung zu akzeptieren, was selbst bei den Busfahrern gemäß
Medienberichten auf ein geteiltes Echo stößt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Corona-Pandemie hat zu einer Beschleunigung vieler Entwicklungen im
gesellschaftlichen Leben geführt. Insbesondere die starke Zunahme des bargeldlosen
Zahlens ist eine Folge, welche auch nach Abklingen der Pandemie erhalten bleibt und sich
noch weiter fortsetzen wird. Eine vertriebliche Reaktion der BVG auf diese Entwicklungen
ist die Fokussierung des Busvertriebs auf die kontaktlose Zahlweise.
Für Kunden und Fahrpersonal ergibt sich dadurch eine Beschleunigung der Prozesse samt
reduzierter Kontaktzeiten, da der Tausch von Bargeld vollständig entfällt. Weiterhin entfallen
für die BVG die aufwändigen Prozesse des #Bargeld-Sortierens und der Umgang mit
Buskassen, welche das #Fahrpersonal bislang oft selbstständig lagern und regelmäßig am
Betriebshof leeren musste.
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Das #kontaktlose Bezahlen wurde als Test eingeführt, den wir mit Befragungen der Fahrgäste
begleiten. Nach Auswertung des Tests soll über die dauerhafte Umsetzung entschieden
werden. Hierfür steht die BVG im engen Austausch mit dem Verkehrsverbund BerlinBrandenburg (VBB) sowie der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz.“
Der Senat weist darauf hin, dass es sich hierbei um ein #Pilotprojekt handelt, dem die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger zunächst bis zum Ende dieses Jahres zugestimmt hat. Ferner wurde
vereinbart, dass durch den Verkauf einer #Guthabenkarte in einem dichten Netz von
Anbietenden eine anonyme, weitergabefähige und leicht zugängliche Alternative zur
Bargeldzahlung geschaffen wird. Der Einstiegspreis dieser Karte ist niedrig anzusetzen und
so zu wählen, dass die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als
Bestandteil der Daseinsvorsorge nicht erschwert wird. Hierzu wird die BVG bis Ende des
Jahres eine erste Evaluation durchführen.
Frage 2:
Wie soll die bargeldlose Zahlung aussehen? Werden alle EC- und Kreditkarten akzeptiert?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Technisch wurden die bestehenden Verkaufsgeräte im Bus mit einem Lesegerät (KombiChipkartenleser) für kontaktlose Bezahlkarten sowie einem LTE-Modem und integrierter
Antenne ausgerüstet. Das Lesegerät stellt via LTE eine Verbindung zum
Zahlungsdienstleister (Netzbetreiber) her, um die Zahlungsfreigabe durch den
Kartenherausgeber online zu erteilen. Die gesamte Transaktion ist in wenigen Sekunden
abgeschlossen, da die Legitimation des Kartenbesitzers durch PIN-Eingabe oder
Unterschrift entfällt.
Folgende Karten und Zahlungsweisen werden akzeptiert:
· MasterCard
· VISA
· American Express
· Diners Club International
· Girocard
· Maestro
· VPAY
· Apple Pay
· Google Pay“
Frage 3:
Welche Kosten entstehen der BVG für die Abrechnung von tausenden Kleinstbeträgen am Tag, deren
elektronische Buchung mehr als unwirtschaftlich sein dürfte?
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Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG muss, wie bisher auch, weiterhin tausende Kleinstbeträge täglich verarbeiten.
Allerdings ist die elektronische Buchung dieser Beträge deutlich kostengünstiger und
einfacher als der bisherige Bargeldprozess. Weiterhin entfallen für die BVG die aufwändigen
Prozesse des Bargeld-Sortierens und der Umgang mit Buskassen, welche das
Fahrpersonal bislang oft selbstständig lagern und regelmäßig am Betriebshof leeren
musste.“
Dem Senat liegen darüber hinaus keine Kenntnisse über die Kosten der bargeldlosen
Zahlung und der Bargeldhandhabung vor. Der Vertrieb von Fahrausweisen ist eine
Leistungspflicht aus dem mit der BVG geschlossenen Verkehrsvertrag, wird nicht separat
von diesem vergütet. Ein zusätzlicher Vergütungsanspruch der BVG entsteht bei etwaigen
Kostensteigerungen nicht.
Frage 4:
Kann die BVG nachvollziehen, dass das Bezahlen mit Bargeld in Deutschland eine individuelle Freiheit
darstellt und es Menschen gibt, die nicht bei den Kreditkartenfirmen eine elektronische Spur mit ihren
Einkaufsdaten usw. hinterlassen wollen? Warum wird auf diese nicht geringe Bevölkerungsgruppe nicht mit
der weiteren Möglichkeit einer Barzahlung eingegangen?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„In den vergangenen 18 Monaten war aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen der
Vordereinstieg in unseren Bussen gesperrt und damit auch kein Ticketverkauf beim
Fahrpersonal möglich. Unsere Fahrgäste haben sich in diesen eineinhalb Jahren daran
gewöhnt, vor dem Fahrtantritt einen Fahrschein per anderen Wege zu beschaffen. Dies ist
auch weiterhin und per Bargeld möglich.
Die BVG hat zudem eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um den Erwerb von
Fahrscheinen gegen Bargeld weiterhin einfach zu gestalten. Gleichermaßen wird sie noch
weitere Maßnahmen ergreifen. Aktuell ist es beispielsweise weiterhin möglich, an den über
700 #Automaten der BVG Fahrscheine gegen Bargeld zu erwerben. Zusätzlich stehen in
Berlin weitere rund 500 stationäre Automaten der S-Bahn Berlin zur Verfügung.
Ebenso stehen die neun Kundenzentren der BVG sowie die sieben Kundenzentren der
S-Bahn an zentralen Standorten in vielen Bezirken zur Verfügung.
Berlinweit verbreitet sind auch die privaten #Agenturen als Vertriebsstellen der BVG. Aktuell
sind ca. 350 Agenturen bei der BVG unter Vertrag. Zukünftig wird die BVG das Netz der
privaten Agenturen weiter ausbauen und dabei besonderes Augenmerk auf Orte in den
Außenbezirken Berlins legen.
Wichtigste zusätzliche Maßnahme für den Erwerb eines Fahrscheins im Bus auch ohne
Kredit- oder Girokarte ist die Einführung einer Guthabenkarte, welche dann auch als
Zahlungsmittel im Bus eingesetzt werden kann. Die Guthabenkarte kann anonym zum
Beispiel mit Bargeld aufgeladen und im Bus zum kontaktlosen Bezahlen eingesetzt werden.
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Das kontaktlose Bezahlsystem erleichtert z.B. Besuchern aus anderen Ländern den
Fahrscheinkauf enorm. Eine große Gruppe derer, die möglicherweise nicht über KartenZahlungsmittel verfügen, ist zudem gar nicht betroffen, nämlich die Schüler. Sie haben ein
kostenloses Ticket.“
Frage 5:
Ist der BVG bekannt, dass es gerade viele ältere Menschen gibt, die überhaupt keine EC- oder Kreditkarte
besitzen und damit keine Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung haben? Wie sollen sie – gerade in den
Außenbezirken weitab eines BVG-Kundencenters – künftig ihre Fahrscheine erwerben, wenn dies nicht mehr
im Bus selbst möglich ist und sich gerade bei Gelegenheitsfahrten der Kauf einer Monatskarte nicht lohnt?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Siehe dazu die Ausführungen unter Frage vier. Zusätzlich ist insbesondere für
Gelegenheitsfahrten eine Bevorratung z.B. mit 4-Fahrten-Karten möglich. Mit der
Bevorratung geht zusätzlich ein Preisvorteil einher, da eine Fahrt mit der 4-Fahrten-Karte
um gut 21 Prozent günstiger ist als eine Einzelfahrt.“
Frage 6:
Ist geplant, in den Straßenbahnen, U-Bahnen auf den Fähren ebenfalls nur noch bargeldlos an den Automaten
zahlen zu können? Wenn ja, wann ist hier eine Umstellung geplant?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Aktuell läuft bei der BVG eine Markterkundung mit bargeldlosen Automaten in der
Straßenbahn. Nach Abschluss der Markterkundung wird diese ausgewertet und die
strategische Ausrichtung festgelegt.
In U-Bahn-Fahrzeugen gibt es keine Vertriebstechnik. Die stationären Automaten auf den
U-Bahnhöfen akzeptieren Bargeld und bargeldlose Zahlung.“
Frage 7:
Hat der Aufsichtsrat der BVG der Umstellung auf die bargeldlose Zahlung zugestimmt? Wenn ja wann und auf
welcher Sitzung? Wenn nein, warum wurde er an solch einer grundlegenden Entscheidung nicht beteiligt?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Aufsichtsrat der BVG wurde über das Vorhaben in mehreren Sitzungen informiert.“
Der Senat teilt dazu mit, dass die informierende Kenntnisnahme des Aufsichtsrates der BVG
nicht bedeutet, dass der Senat oder die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger bzw. Tarifgenehmigungsbehörde
dem Vorgehen zugestimmt hat. Wie in der Antwort zu der Frage 1 ausgeführt wird, handelt
es sich um ein Pilotprojekt, das zunächst bis zum Ende dieses Jahres läuft und von der BVG
zu evaluieren ist. Im Zuge der ersten Evaluation wird die BVG insbesondere nachzuweisen
haben, dass durch die Verwendung einer Guthabenkarte die Nutzung des ÖPNV nicht
erschwert wurde und dass ihr Erwerb in einem dichten Netz von Anbietern im Zeitpunkt der
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Einstellung des Bargeldverkaufs von Fahrausweisen in den Bussen ermöglicht wurde. Erst
nach Abschluss der Pilotphase wird das weitere Vorgehen anhand der gewonnenen
Erkenntnisse zwischen der BVG und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz abgestimmt. In jedem Fall wird die einfache Nutzung des ÖPNV für alle
Bevölkerungsgruppen weiterhin zu gewährleisten sein.
Berlin, den 28.07.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz