Berlin – Beton, Stahl, Asphalt: Auf den ersten Blick sieht das Bauwerk stabil aus. Aber der Eindruck trügt. Damit die #Autobahnbrücke über die #Albrechtstraße am Steglitzer Kreisel die nächsten Jahre durchhält, braucht sie ein stählernes #Stützkorsett. Schon seit geraumer Zeit ist davon die Rede, in diesem Jahr soll der Unterbau nun in Angriff genommen werden. „Ziel ist es, mit der Ausführung der #Behelfsabstützung 2018 zu beginnen“, sagte Matthias Tang, Sprecher der Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne).
Wer auf der #A103 unterwegs ist, der merkt bereits, dass die Brücke über die Albrechtstraße nicht mehr gut in Schuss ist. Lastwagen dürfen dort nicht überholen, für genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr ist der Autobahnabschnitt gesperrt.
„Ich finde es nicht verwunderlich, dass an dieser Brücke etwas gemacht werden muss“, sagte Jörg Becker vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC). „Zahlreiche Bauten von damals kommen in die Jahre.“
In den Sechzigern und Siebzigern wurden in Berlin viele Kilometer Autobahn gebaut. In dieser Zeit entstand auch der Südteil der jetzigen A103, der an der Ausfahrt Schloßstraße/Wolfensteindamm endet. Die Schnellstraße im Südwesten wurde 1968 eröffnet – in dem Jahr, als nicht weit davon entfernt an der Freien Universität die Studentenproteste heftiger wurden.
Busse als Konkurrenz zur S-Bahn
Auch der Bau der heutigen A103 führte zu Protesten – als erstes #Stadtautobahnprojekt im Westen der Stadt. Anlass war, dass für die #Autotrasse und den benachbarten Hochhauskomplex Steglitzer Kreisel viele Häuser abgerissen wurden.
Anfangs sollte die #Westtangente bis in den Norden nach Wedding führen. Doch länger als 3,7 Kilometer wurde die A103 nicht – am Schöneberger Kreuz ist Schluss. Dafür sorgte unter anderem die #Bürgerinitiative Westtangente, einer der ersten Verbände dieser Art …
Auf den ersten Blick geht es nur um eine hundert Jahre alte #Brücke, die neu gebaut, und um einen #Bahndamm, der verbreitert werden werden muss. Das kleine Projekt an der Grenze zwischen Lichtenberg und Friedrichshain hat allerdings eine große Bedeutung. Denn der kurze #Ringbahnabschnitt am #Wiesenweg wird dringend benötigt, um dem geplanten #Airport Express zum #BER und anderen Zügen einen zeitraubenden Umweg zu ersparen. Doch nun musste ein wichtiger Teil des Bauvorhabens erst mal gestoppt werden. Der Grund: #Fledermäuse.
„Bei Abendspaziergängen sind sie uns immer wieder aufgefallen“, sagt Dirk-Toralf Bräuer. „Und hier leben sie.“ Der 49-jährige Lichtenberger steht vor den Häusern Wartenbergstraße 20 und 21 – beziehungsweise vor dem, was davon übrig geblieben ist. Seit Jahren sind die einstigen Wohngebäude leer. Wände sind eingestürzt, Fensterglas und intakte Dächer gibt es schon lange nicht mehr. Erst im Dezember hat es in einer der Ruinen gebrannt.
„Da wird immer wieder gezündelt“, sagt Bräuer, der in der Nähe am Kietzer Weg lebt. Für Menschen sind die Häuser am Rande von Lichtenberg unbewohnbar – für Fledermäuse gilt das offenbar nicht. Die Tiere, von denen viele als gefährdet gelten und auf der Roten Liste stehen, mögen alte Gemäuer wie diese.
In 34 Minuten zum BER
Ginge es nach der Deutschen Bahn, wären die Ruinen längst abgerissen. Wo sie stehen, ist eine provisorische Baustraße geplant, die notwendig ist, damit der Kietzer Weg während der Arbeiten an der Ringbahntrasse weiterhin erreichbar ist. Neben der Brücke über den Wiesenweg müssen drei Stützmauern erneuert werden, das engt die nur sechs Meter breite Kopfsteinpflastergasse …
Frage 1:
Der #Umbau der #Berliner Allee zwischen der #Pistoriusstraße und der #Rennbahnstraße ist in der
Investitionsplanung des Landes Berlin hinterlegt. In welchen nächsten Schritten wird die Planung und
Realisierung des Vorhabens bewerkstelligt?
Frage 2:
Wann erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen (Bitte um Zeitschiene)?
Frage 3:
Wann und in welchem Rahmen erfolgt die Beteiligung der Anwohner*innen?
Frage 4:
Welche Ideen existieren bezüglich der Neugestaltung des Verkehrsraums?
Antwort zu 1 – 4:
Aktuelle Zielstellung des Landes Berlin ist die grundhafte Erneuerung der Berliner Allee im
Abschnitt von Pistoriusstraße bis Rennbahnstraße einschließlich einer grundhaften #Sanierung der #Straßenbahngleisanlagen. Im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme wird
eine Neugestaltung des gesamten #Straßenraumes vorgenommen. Die Maßnahme ist
Bestandteil der #Investitionsplanung 2018 – 2022.
2
Gegenwärtig ist die Ausschreibung einer Verkehrs-/Machbarkeitsuntersuchung in der
Vorbereitung. Im Nordostraum Pankow stehen aufgrund der geplanten Wohnungsbaubzw.
Strukturentwicklungen eine Vielzahl an Untersuchungen für notwendige
Verkehrslösungen an, welche schon gegenwärtig die zur Verfügung stehenden
Bearbeitungskapazitäten übersteigen. Aus diesem Grund besteht bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz derzeit nicht die oberste Priorität
für eine diesbezügliche Verkehrs-/Machbarkeitsuntersuchung.
Im Rahmen der vorgesehenen Verkehrs-/Machbarkeitsuntersuchung findet ein Abwä-
gungsprozess statt. Im Ergebnis dieses Prozesses soll eine Vorzugsvariante für die
Umgestaltung des Straßenraumes gefunden werden mit dem Ziel, die bestehenden
Defizite weitestgehend abzubauen. Auf der Grundlage dieses Ergebnisses können dann
die weiteren Planungsschritte eingeleitet werden.
Eine konkrete Zeitschiene für die Gesamtplanung sowie die Ausführung kann unter
Bezugnahme auf die vorgenannten Gründe sowie unter Berücksichtigung des aktuellen
Planungsstandes und des komplexen Abstimmungs- und Planungsprozesses zum
heutigen Zeitpunkt noch nicht aufgestellt werden.
Im Rahmen des Planungsprozesses werden Informationen zum Planungsfortschritt und zu
Zwischenergebnissen zum gegebenen Zeitpunkt auf der Internetseite der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht werden. Darüber
hinaus beinhaltet der Planungsprozess eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung in
den einzelnen Planungsphasen.
Frage 5:
Wie wird sichergestellt, dass der Radverkehr über eine eigene und abgesicherte Spur erfolgt?
Antwort zu 5:
Die Neugestaltung des Straßenraumes hat zum Ziel, die Belange aller Verkehrsteilnehmer
zu berücksichtigen. Die Eckpunkte, welche sich aus dem Mobilitätsgesetz ergeben, fließen
dabei in die Querschnittsfindung ein.
Die Querschnittsaufteilung mit Flächenzuteilung für die verschiedenen Verkehrsarten wird
unter Zugrundelegung der Flächenverfügbarkeit und Berücksichtigung aller
Nutzungsansprüche sorgfältig abgewogen.
Konkrete Angaben zur Querschnittsgestaltung können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
nicht gemacht werden.
Frage 6:
Welche Überlegungen gibt es, die Überquerungssituation für Fußgänger*innen an der Tramhaltestelle
„Berliner Allee/ Indira-Gandhi-Straße“, insbesondere am Bahnsteigende stadtauswärts, zu verbessern?
Frage 7:
Ist nach Abschluss der Arbeiten an diesem Abschnitt geplant,
a) die Lücke im Radwegenetzt im Abschnitt von der Gürtelstraße bis zur Smetanastraße zu schließen?
b) die Überquerungssituation für Fußgänger*innen an den Tramhaltestellen Antonplatz und
Albertinenstraße zu verbessern, z.B. durch eine Verbreiterung der Fußgängerinseln oder der
Optimierung der Ampelschaltung?
3
Antwort zu 6 – 7:
Die o.g. Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung wird auch ggf. notwendige Maßnahmen
zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger beinhalten.
Änderungen an den Querungen zu den Haltestellen sind dann unter Beibehaltung der
Gleislage und des Bahnkörpers zu untersuchen. Dabei müsste für zusätzliche oder
veränderte Signalisierungen die notwendige Integration in das Beschleunigungsprogramm
der Straßenbahn berücksichtigt werden.
Konkrete Überlegungen oder Maßnahmenvorschläge dazu gibt es noch nicht. Die
Neugestaltung des Straßenraumes wird unter anderem auch mit der BVG und der VLB
abgestimmt.
In Berlin soll vor allem an den Hauptverkehrsstraßen die Verkehrssicherheit für
Radfahrende durch eine verbesserte Infrastruktur erhöht werden.
Der gegenwärtig bestehende Straßenquerschnitt im Abschnitt zwischen Antonplatz und
Albertinenstraße wurde im Rahmen der durchgeführten Sanierung (Straße/ Straßenbahn)
gemeinsam mit dem Bezirk und den ansässigen Gewerbetreibenden abgestimmt, um eine
weitestgehende Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmer und Anlieger zu
gewährleisten. Die Führung des Radverkehrs erfolgt aufgrund der fehlenden Flächen im
Mischverkehr auf der Fahrbahn. Da die Nebenstraßen der Berliner Allee Bestandteil von
Tempo 30 Zonen sind, gibt es für den Fahrradverkehr alternative Ausweichstrecken. Sie
verlaufen teilweise parallel zur Berliner Allee und sind in Kombination mit den
bestehenden bzw. geplanten Querungsmöglichkeiten geeignet, den Radverkehr
aufzunehmen und der Berliner Allee zu zuführen.
Frage 8:
Welche langfristigen Überlegungen gibt es für den öffentlichen Nahverkehr der BVG auf der Berliner Allee?
Antwort zu 8:
Die Straßenbahnanlagen in der Berliner Allee wurden Anfang der 2000er-Jahre den
damaligen Anforderungen entsprechend grundinstandgesetzt. Grundsätzliche Änderungen
dieser Anlagen sind für eine sichere und zuverlässige Abwicklung des
Straßenbahnbetriebes derzeit nicht notwendig.
Die Berliner Allee wird von den Straßenbahnlinien M4, M13, 12 und 27 und von den
Buslinien 255, 259, 156 und N50 befahren. In den letzten Jahren wurden bereits auf den
Linien M4 und 12 deutliche Angebotsausweitungen in Form von Taktverdichtungen
umgesetzt. Zur nachfragegerechten Erhöhung der Platzkapazitäten auf den Linien M4 und
M13 erfolgt zudem eine sukzessive Umstellung des Fahrzeugeinsatzes auf längere
Straßenbahnfahrzeuge mit größerer Kapazität.
Weitere Veränderungen des aktuellen Fahrplanangebotes sind für die benannten Linien in
der Berliner Allee derzeit nicht konkret geplant.
Frage 9:
Welche langfristigen Überlegungen gibt es für die gesamte Magistrale von der Innenstadt bis zum
Autobahnanschluss? Sind dem Senat hier Planungen der anliegenden Gemeinden und des Landes
Brandenburg bekannt, die Verkehrsführung zu verändern?
4
Antwort zu 9:
Der Straßenzug der Otto-Braun-Straße – Greifswalder Straße – Berliner Allee – Malchower
Chaussee – Dorfstraße zwischen dem Alexanderplatz und dem Berliner Ring (BAB A 10)
gehört zum übergeordneten Straßennetz von Berlin, ist als großräumige
Straßenverbindung eingestuft und als Bundesstraße B 2 klassifiziert.
Neben der bestehenden Investitionsplanung im Bereich der Berliner Allee zwischen der
Pistoriusstraße und der Rennbahnstraße ist eine Entlastung der Ortslage Malchow (Bezirk
Lichtenberg) ein Ziel des Landes Berlin.
Die heutige Ortsdurchfahrt Malchow ist von permanenten Staus und einer
Durchschnittsgeschwindigkeit von unter 30 km/h geprägt. Deshalb wurde im Zuge der
Bundesstraße B 2 die Ortsumfahrung Malchow zur Verbesserung der Verbindung
zwischen Berlin (Mitte, Prenzlauer Berg, Weißensee) und den nordöstlich gelegenen
Gemeinden im Land Brandenburg als anbaufreien Straße mit teilplanfreien Knotenpunkten
zwischen der Darßer Straße und der Landesgrenze für den Bundesbedarfsplan
angemeldet und wird im aktuellen Entwurf des BVWP 2030 mit der
Dringlichkeitseinstufung „vordringlicher Bedarf“ dargestellt.
Diese neue, westlich der Ortslage verlaufende Straßentrasse, die auch im
Flächennutzungsplan von Berlin enthalten ist, soll neben der Führung des
Straßenverkehrs um das Dorf Malchow herum zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen / Situation für den Öffentlichen Personennahverkehr, für Radfahrer
und Fußgänger im Bereich der heutigen Ortsdurchfahrt dienen. Dort werden somit sichere
Querungsmöglichkeiten geschaffen und die Zerschneidung der Ortslage durch den
Straßenverkehr vermindert. Insgesamt dient die Maßnahme auch der Erhöhung der
Verkehrssicherheit in der Ortslage. Für diese Neubaumaßnahme ist ein
Planfeststellungsverfahren nach Bundesfernstraßengesetz erforderlich.
Eine weitere Planung in Verknüpfung mit der B 2 ist die Tangentiale Verbindung Nord
(TVN). Die TVN ist im Flächennutzungsplan als übergeordnete Straßenverbindung
dargestellt. Ihre Verknüpfung mit der B 2 nördlich und westlich der Ortslage Malchow wird
als eine Maßnahme in Abhängigkeit zur städtebaulichen Entwicklung der Potenzialflächen
in den Bezirken Pankow und Lichtenberg und zur Verbesserung der Verkehrssituation im
Nordost-Raum gesehen.
Ebenfalls nördlich der Ortslage Malchow läuft aktuell in der Zuständigkeit des Landes
Berlin das Planfeststellungsverfahren zu einer weiteren Infrastrukturmaßnahme „B2-
Verbindungsstraße“. Dadurch soll eine verkehrliche Öffnung von Karow nach Osten zur
Verbesserung der Erreichbarkeit der Räume Buch – Karow – Blankenburg geschaffen
werden.
Frage 10:
Eine unter der Greifswalder Straße und Berliner Allee in den Norden führende U-Bahn, z.B. nach Karow
über Blankenburg wird vielfach gefordert. Zu welcher Einschätzung kommt die Verkehrsverwaltung über den
Nutzen einer solchen U-Bahn?
Antwort zu 10:
Die angesprochene Verkehrsachse ist heute im ÖPNV mit einer sehr gut ausgebauten und
leistungsfähigen Straßenbahnverbindung abgedeckt. Ideen für eine solche U-Bahnstrecke
5
gehen bereits zurück auf die Anfangszeit des 20. Jahrhunderts und werden immer wieder
geäußert. Grobkostenschätzungen für die Realisierung eines solchen Vorhabens lassen,
auch in Kenntnis der Kostenentwicklung des U 5-Lückenschlusses, derzeit schwer
einschätzen, ob der notwendige Nachweis der Wirtschaftlichkeit erbracht werden kann,
auch wenn es sich um eine nachfragestarke Relation handelt.
Dennoch ist eine solche U-Bahn-Trassenführung als eine potenziell sehr langfristige
Maßnahme im Flächennutzungsplan von Berlin verankert, um sie für die Zukunft nicht zu
verhindern.
Berlin, den 15.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Berlin. #Atemwegserkrankungen, #Asthma oder sogar #Lungenkrebs: Der von #Dieselmotoren verursachte Feinstaub ist anerkannt gesundheitsschädigend. Und so dürfen sich die Berliner freuen, dass neben all den anderen giftigen Stoffen in ihrer Luft zumindest vom #Feinstaub nicht übermäßig viel vorhanden zu sein scheint. Wie Umweltsenatorin Regine #Günther (parteilos, für Grüne) am Mittwoch mitteilte, blieb die #Feinstaubbelastung im vergangenen Jahr unter dem erlaubten Grenzwert.
Seit 2005 darf gemäß EU-Richtlinie der Höchstwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter im Tagesmittel nur an höchstens 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. Laut Günther waren es 2017 an allen Messpunkten maximal 28 Überschreitungstage. Seit 2008 gibt es in der Hauptstadt innerhalb des S-Bahn-Rings die Umweltzone Berlin, seit 2010 darf sie nur von Fahrzeugen mit einer grünen Feinstaubplakette befahren werden. Auch die bereits vor 20 Jahren gestartete Rußfilternachrüstung der BVG-Busse sowie anspruchsvolle Vorgaben für Baumaschinen an Baustellen der öffentlichen Hand würden offenbar Früchte tragen, so Günther.
Grenzwerte für Stickoxid werden deutlich überschritten
Die Senatorin ließ am Mittwoch allerdings nicht die Gelegenheit aus, auch auf die schlechten Nachrichten hinzuweisen: das Problem mit dem #Stickoxid. Bei diesem ebenfalls überwiegend von Dieselfahrzeugen produzierten Abgas, das von Experten als noch schädlicher als der Feinstaub eingeschätzt wird, lagen die Belastung in verkehrsarmen Wohngegenden zwar unter dem erlaubten Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Bernau/Eberswalde (MOZ) Wer vom Barnim nach Berlin ein- oder auspendelt, weiß nicht, was ihn täglich erwartet. Der Kreisausschuss für Territorialplanung, Bauen und Wohnen ließ sich am Mittwoch von Jens #Kulecki aufklären, wo es hakt. Der Projektleiter von DB #Netze ist Herr über das Großvorhaben #Karower Kreuz samt der #Brückenbauten Richtung Bernau.
Dass es Anfang Januar nicht zu der geplanten wochenlangen Sperrung der #S2 und #S8 Richtung Birkenwerder kam, liegt am #Bauverzug. Das Schweizer Unternehmen, das den Generalauftrag für den Umbau des Karower Kreuzes erhalten hat, konnte nicht termingerecht liefern.
Für Kulecki und seine Kollegen ein unbefriedigender Umstand. Das 200-Millionen-Euro-Projekt, das neben den zweigleisigen #Fernbahn- und #S-Bahn-Strecken samt Sicherungs- und #Signaltechnik sowie zahlreicher #Brücken und Kurvenlagen umfasst, schwimmt außerdem davon. Denn die schwierigen Bodenverhältnisse, die im Raum Panketal für Ungemach sorgen, beeinträchtigen auch die Baustelle östlich der Autobahn A 114.
Auf Fotos zeigte der Bauleiter den Mitgliedern des Barnimer Bauausschusses, wie neben den Gleisanlagen riesige Pfützen stehen und Betonfüße quasi in Seen baden. Deshalb sei auch ein Betriebsbeauftragter für Grundwasser eingesetzt worden, der genau beobachtet und überwacht, wie sich die Verhältnisse an der Großbaustelle verändern. Schließlich soll auch nichts Ungereinigtes in das Schichtenwasser gelangen. "Wir führen Brunnenbefliegungen durch und beobachten, wie sich die Erdmassen bewegen", sagte der Projektleiter vor den Abgeordneten.
Welche konkreten baulichen und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der #Fahrradinfrastruktur sind im Jahr 2017 bisher umgesetzt bzw. begonnen worden?
Antwort zu 1:
Die konkrete Umsetzung der geplanten und im Rahmen des #Radverkehrsinfrastrukturprogramms bewilligten Vorhaben obliegt den in aller Regel bezirklichen Straßenbaulastträgern, die darüber im 1. Quartal des Folgejahres im Rahmen der turnusmäßigen Gespräche zum Jahresanfang mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz berichten. Deshalb können derzeit aktuelle Informationen über den Bau- bzw. Markierungsfortschritt nicht ermittelt werden.
Bezüglich der umgesetzten #Fahrradabstellanlagen gibt es allerdings bereits eine vorläufige Statistik, nach der in folgenden Bezirken Fahrradabstellanlagen errichtet wurden:
Friedrichshain-Kreuzberg
Lichtenberg
Marzahn-Hellersdorf
Neukölln
Reinickendorf
Spandau
Steglitz-Zehlendorf
Tempelhof-Schöneberg
Insgesamt wurden danach 2.387 #Fahrradstellplätze gebaut, davon 1.583 an Schulen, 156 vor öffentlichen Einrichtungen, 362 an Zugangsstellen zum Öffentlichen Personennahverkehr, 176 in und bei Grünanlagen, 10 an Kultureinrichtungen, 18 in Einkaufsstraßen und 82 an sozialen Einrichtungen.
Künftig ist geplant, den Baufortschritt aller einschließlich der von den Bezirken ohne Kenntnis der Senatsverwaltung aus eigenen Mitteln durchgeführten Maßnahmen im #Radverkehr zu erfassen und hiermit die Kommunikation über Radverkehrsmaßnahmen in Berlin insgesamt zu verbessern. Dazu sollen der Aufbau der Koordinierungsstelle Radverkehr (ab 2018) und die Verabredungen im Bündnis für Radverkehr dienen.
Frage 2:
Welche konkreten baulichen und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für den Fuß- und Radverkehr, sind im Jahr 2017 bisher umgesetzt bzw. begonnen worden?
Antwort zu 2:
Auch die konkrete Umsetzung dieser Vorhaben obliegt in aller Regel den bezirklichen Straßenbaulastträgern, weshalb aktuelle Informationen über den Bau- bzw.
Markierungsfortschritt nicht ermittelt werden können.
Frage 3:
Welche konkreten baulichen und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrradinfrastruktur und der Verkehrssicherheit sind für das Jahr 2018 bereits geplant?
Antwort zu 3:
Im Rahmen des Radverkehrsinfrastrukturprogramms sind zahlreiche neue Vorhaben für die Jahre 2018-2020 geplant. In der beigefügten Tabelle sind davon die investiven Vorhaben aufgeführt, die nach derzeitigem Stand mit der größten Wahrscheinlichkeit auch relativ zeitnah umgesetzt werden können. Genaue Realisierungszeitpunkte lassen sich aufgrund vielfältiger Abhängigkeiten der Bauausführung von diversen Begleitumständen im Voraus nicht angeben.
Es handelt sich um die Vorhaben, die nach derzeitigem Stand mit der größten Wahrscheinlichkeit aus dem Titel 72016 finanziert werden. Mit dem Ausscheiden von Vorhaben durch zeitliche Verzögerungen oder Verschiebungen aus anderen Gründen ist jedoch ebenso zu rechnen wie mit der Aufnahme zusätzlicher Vorhaben, die während der Haushaltsperiode kurzfristig vorbereitet werden.
Nr
Bezirk
NamedesVorhabens
01
Ch
Radweg/Radfahrstreifen Dovestraße-Helmholtzstraße
02
Ch
Radfahrstreifen Brandenburgische Straße
03
Ch
Radwegerneuerung Goerdelerdamm
04
Ch
Asphaltierung Roennestraße
05
Ch
Asphaltierung Windscheidstraße
06
Ch
Radwege Detmolder Straße östlich Blissestraße
07
Ch
Zweirichtungsradwege Prinzregentenstraße
08
Fh
Radfahrstreifen Hasenheide
09
Fh
Radweg Stralauer Allee
10
Fh
Ausbau Radweg Paul-und-Paula-Ufer
11
Fh
Friedenstraße Querung Landsberger Allee
12
Fh
Radwegeerneuerung Mehringdamm Ostseite südlich Bergmannstraße
Berlin boomt. Rund 3,7 Millionen Einwohner zählt die Hauptstadt inzwischen, bis 2030 rechnet der Senat mit 181.000 zusätzlichen Einwohnern. Um den bereits jetzt schon vorhandenen Mangel an Wohnungen einzudämmen, sollen 100.000 neue Wohnungen bis zum Jahr 2021 entstehen, also rund 20.000 im Jahr. Ob das noch zu schaffen ist, ist fraglich, auch wenn die Zahl der Neubauten in den vergangenen Jahren stetig gestiegen ist: Wurden 2014 erst 9000 fertiggestellt, waren es 2016 knapp 14.000 Wohnungen. Die Zahlen für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor, sie werden erst im Frühjahr 2018 veröffentlicht, die Senatsverwaltung für Wohnen rechnet aber mit einem weiteren deutlichen Anstieg. Doch nicht nur der Bedarf an Wohnhäusern ist gestiegen, auch bei Schulen, Kitas und Büros drehen sich die Baukräne.
…
Baustelle 2: #Hauptstadtflughafen#BER
In Berlins Hauptstadtflughafen BER in #Schönefeld sollten alle Bauarbeiten längst abgeschlossen sein. Doch auch der letzte Terminplan ist geplatzt. Nun soll es im Oktober 2020 so weit sein. Diesen Termin gab jedenfalls der Aufsichtsrat des BER am 15. Dezember 2017 bekannt. Der Großflughafen ginge damit achteinhalb Jahre nach der kurzfristig geplatzten Eröffnung im Juni 2012 und 14 Jahre nach dem Baubeginn im Jahr 2006 an den Start.
Angesichts der immer neuen Schwierigkeiten auf der Baustelle – allen voran mit dem Brandschutz – sind die einstmals kalkulierten Kosten längst aus dem Ruder gelaufen. Der aktuelle Stand der Kosten beläuft sich auf 6,5 Milliarden Euro, gegenüber knapp zwei Milliarden Euro bei Baubeginn im Jahr 2006. Darin sind aber noch nicht die Kosten für die nun verkündete Verschiebung der BER-Eröffnung auf Oktober 2020 enthalten. Die will Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup (SPD) erst im Frühjahr mit der Vorlage einer neuen Finanzplanung verraten.
Wer gern schneller als erlaubt oder bei Rot durch Berlin fährt, muss bald öfter als heute mit einem #Bußgeldbescheid rechnen. Die Polizei will die Zahl ihrer #Blitzer in den kommenden beiden Jahren deutlich aufstocken. „Im neuen Doppelhaushalt wurde uns Geld zur Verfügung gestellt, um die Zahl erhöhen zu können. Damit ist es möglich, pro Jahr zehn Anlagen zu kaufen“, teilte Andreas #Tschisch, der im Stab von Polizeipräsident Klaus #Kandt für den Bereich Verkehr zuständig ist, am Donnerstag mit.
Damit zeichnet sich ab, dass sich die Zahl der Anlagen zur #Verkehrsüberwachung bis 2019 verdoppelt. Derzeit gibt es im Berliner Straßennetz 21 stationäre Blitzer. Fünf Anlagen stellen Verstöße gegen #Tempolimits fest, vier Geräte blitzen Fahrzeuge, die bei Rot fahren. In zwölf Fällen handelt es sich um kombinierte Geräte, die beides können.
Wo und mit welchen Anlagen wird nun die Zahl der Blitzer in Berlin erhöht? „Wir werden Anfang des neuen Jahres mit den Planungen beginnen“, kündigte Tschisch an. Aller Voraussicht nach werden die neuen Geräte sowohl Tempo- als auch Rotlichtverstöße feststellen. Eine solche Anlage sei für 110.000 bis 120.000 Euro zu haben, hieß es.
Dicker Stahl und Panzerglas
Ob sie außer stationären Blitzern, die fest montiert werden, auch semistationäre Anlagen kauft, muss die Polizei noch entscheiden. Dabei handelt es sich um Blitzer, die auf einem Anhänger befestigt sind und flexibel eingesetzt werden können – „da, wo sie gerade gebraucht werden“, sagte Tschisch. Mobile Blitzer können mehrere Tage lang rund um die Uhr Verkehrsverstöße registrieren – automatisch, das spart Personal. Wenn sie öfter mal umgeparkt werden, lässt sich mit semistationären Blitzern die Gewöhnung verhindern, die sich bei stationären Blitzern einstellt. Viele Autofahrer passen ihr Verhalten an, wenn sie häufig fest montierte Blitzer passieren: Kurz vorher treten sie auf die Bremse, dann wird wieder gerast.
Auch wenn sie fahrbar sind: „Semistationäre Blitzer sind sehr robust“, sagte Tschisch. Dafür sorgen dicker Stahl und Panzerglas, Alarmanlagen …
Frage 1:
Wie bewertet der Senat die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durch das Aufstellen von so
genannten #Verkehrsspiegeln an Kreuzungen und Ausfahrten?
Antwort zu 1:
Zunächst ist festzustellen, dass #Verkehrsspiegel keine Verkehrseinrichtungen im Sinne
der Straßenverkehrs-Ordnung (#StVO) sind. Sie sind deshalb straßenverkehrsrechtlich
auch nicht #anordnungsfähig. Die Entscheidung über die Aufstellung derartiger Hilfsmittel
trifft allein der Straßenbaulastträger im Zuge einer Sondernutzungserlaubnis bzw. auf
Privatflächen der jeweilige Flächeneigentümer. Der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
steht es frei, bei entsprechenden Anträgen auf Verkehrsspiegel gegenüber dem
Straßenbaulastträger eine verkehrsrechtliche Stellungnahme abzugeben.
Nach Einschätzung des Senats sind Verkehrsspiegel grundsätzlich ungeeignet, um die
Verkehrssicherheit für alle am Verkehr Teilnehmenden zu erhöhen. Die über viele Jahre
gesammelten Erfahrungen haben gezeigt, dass bei aufgestellten Verkehrsspiegeln die
Nachteile die Vorteile deutlich überwiegen. Verkehrsspiegel können
Orientierungsschwierigkeiten verursachen, weil sie nur ein verkleinertes, gegebenenfalls
2
weit entferntes Bild zeigen. Entfernungen und Fahrgeschwindigkeiten der im Spiegel
erkennbaren Fahrzeuge oder Personen können durch diese Abbildung falsch beurteilt
werden. Das führt zu verkehrsgefährdenden Fehleinschätzungen. Darüber hinaus
entstehen durch Verkehrsspiegel sogenannte „tote Winkel“, in denen zu Fuß Gehende und
Radfahrende nicht gesehen werden und somit gefährdet sind.
Beim Verlassen eines Grundstücks, einer Fußgängerzone oder eines verkehrsberuhigten
Bereiches über einen abgesenkten Bordstein hinweg legt die Verhaltensregel des § 10
StVO fest, dass bei einem Ausfahren eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
auszuschließen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Diese
Sorgfaltspflicht gebietet im Zweifel immer ein vorsichtiges Hineintasten in den Verkehr. Ein
Verkehrsspiegel hingegen suggeriert dem Ausfahrenden, die Verkehrslage ausreichend
überblicken zu können und wiegt ihn unter Umständen in trügerischer Sicherheit. Dies
führt dazu, dass die Sorgfaltspflicht oft außer acht gelassen wird. Der Spiegel begünstigt
im Ergebnis ein zügiges Ausfahren und gefährdet damit andere Verkehrsteilnehmerinnen
und Verkehrsteilnehmer.
Hinzu kommt, dass Verkehrsspiegel bei entsprechender Witterung schnell unbrauchbar
werden können, denn sie beschlagen oder vereisen leicht. Sie blenden bei tiefstehender
Sonne, werden häufig zerstört oder verdreht.
Frage 2:
Wie viele Verkehrsspiegel gibt es in Berlin derzeit?
Antwort zu 2:
Die von den Bezirken in der gesetzten Frist übermittelten Angaben werden in der
nachstehenden Tabelle zusammengefasst dargestellt:
Bezirk Anzahl
Charlottenburg-Wilmersdorf Keine Angabe
Friedrichshain-Kreuzberg 0
Lichtenberg 2 (davon ein Spiegel aufgestellt durch die BVG
in einem Haltestellenbareich
Marzahn-Hellersdorf 7
Mitte 1
Neukölln 1
Pankow 0
Reinickendorf 2
Spandau Keine Angabe
Steglitz-Zehlendorf 5
Tempelhof-Schöneberg Anzahl wird im Bezirk nicht erhoben
Treptow-Köpenick Keine Angabe
Die Anzahl von auf privaten Verkehrsflächen vorhandenen Verkehrsspiegeln kann von den
Bezirksämtern aufgrund der nicht gegebenen Zuständigkeit nicht benannt werden.
3
Frage 3:
Welche Kosten entstehen durch die Aufstellung eines solchen Verkehrsspiegels
und wer trägt diese?
Antwort zu 3:
Welche konkreten Kosten den Antragstellern bzw. Erlaubnisnehmern für die Aufstellung
und Unterhaltung eines Verkehrsspiegels entstehen, ist dem Senat nicht bekannt.
Die Kosten von Verkehrsspiegeln, die im öffentlichen Straßenland aufgestellt sind,
tragen die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt als Kosten für die sieben im Bestand des
Straßenbaulastträgers vorhandenen Verkehrsspiegel eine Höhe von ca. 650 – 850 Euro
pro Spiegel an.
Das Bezirksamt Neukölln von Berlin nennt Kosten zwischen 500 – 2000 Euro, je nach
Qualität der Spiegel.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt mit, dass die Kosten je Spiegel mehrere
hundert Euro betragen können. Je nach Materialauswahl können die Kosten auch 1.000
EUR pro Stück überschreiten.
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden Kosten ab 1200€ bis 4000€ pro Spiegel, je
nach Größe und Ausstattung angegeben.
Frage 4:
Welche Kriterien gibt es für das Aufstellen der Verkehrsspiegel?
Antwort zu 4:
Da der Senat einer Aufstellung von Verkehrsspiegeln kritisch gegenübersteht, können
auch keine Kriterien für deren Aufstellung benannt werden. Verkehrsspiegel werden nicht
als geeignetes Instrument angesehen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 5:
An wen können sich insbesondere Unternehmen beratend wenden, um für ihren Lieferverkehr eine bessere
Sichtbarkeit beim Auf- und Abfahren vom Grundstück für Fußgänger und Radfahrer zu bekommen?
Antwort zu 5:
Sichtverbesserungen im Bereich von Grundstückszufahrten können sowohl durch
straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen (ein Aufstellen von Verkehrszeichen oder das
Auftragen von Fahrbahnmarkierungen) als auch durch bauliche Maßnahmen (z.B.
4
bauliche Aufweitungen einer Grundstückszufahrt) erreicht werden. Beratend und als erste
Anlaufstellen stehen hierfür sowohl die Fachbereiche Tiefbau der bezirklichen Straßenund
Grünflächenämter als auch die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden zur Verfügung.
Berlin, den 27.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Welche Zielsetzung(en) verfolgt die #Verkehrslenkung Berlin konkret? Wo sind diese Ziele definiert? Wann sind diese zuletzt geändert worden?
Antwort zu 1.:
Die Verkehrslenkung Berlin (#VLB) verfolgt als nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das Ziel, das sichere Miteinander und eine flüssige Mobilität für alle am Verkehr Teilnehmenden insbesondere auf den Hauptverkehrsstraßen Berlins (einschließlich der Autobahnen) sicherzustellen. Weitere Ziele sind die Stärkung eines leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehrs, z.B. durch Bevorrechtigung von Bussen und Straßenbahnen sowie eine gezielte und schnelle Information der Verkehrsteilnehmer durch Verkehrsinformationssysteme.
Die Kriterien zur Erreichung dieser Ziele ergeben sich aus einer Vielzahl gesetzlicher Grundlagen, über die auch geregelt ist, welche Anordnungen, Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen bei Baustellen, Veranstaltungen, Filmdreharbeiten etc. getroffen werden bzw. erteilt werden können. Die konkreten Ziele werden mit Blick auf die sich stetig verändernden Anforderungen des komplexer werdenden Berliner Verkehrs und die nachhaltige Gewährleistung einer sicheren, zügigen und umweltgerechten Mobilität angepasst.
Frage 2:
Wie viele Genehmigungen von "#Verkehrseinschränkungen aufgrund von #Arbeitsstellen" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen" sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?
Antwort zu 2.:
Zur Beantwortung der Fragen 2 bis 5 wird Folgendes allgemein vorangestellt:
Die VLB betreibt seit Mai 2010 ein EDV-Programmsystem, das die Auswertung der angefragten Daten teilweise ermöglicht. Auswertungen zu den Vorjahren sind dagegen nicht (mehr) zu ermitteln. Eine tagesgenaue Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage mit Sperrungen in Bezug auf die erteilten Erlaubnisse bzw. Genehmigungen in der Zuständigkeit der VLB mit teilweisen bzw. vollständigen Sperrungen ist entweder nicht erfasst oder für den Zeitraum ab 2010 nicht mit einem vertretbaren Aufwand zu ermitteln.
Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen reichen von einfachen Fahrstreifensperrungen z.B. für Kranaufstellungen bis zu komplexen Bauvorhaben mit vielen Bauherren und Bauunternehmen und zahlreichen Bauphasen und Bauabschnitten teilweise über mehrere Jahre hinweg.
Jahr
Zahl der Anordnungen
ab Mai 2010
2.702
2011
3.120
2012
2.501
2013
2.536
2014
1.997
2015
1.906
2016
2.222
2017
2.670 bisher
Frage 3.:
Wie viele Genehmigungen von "Verkehrseinschränkungen durch #Veranstaltungen" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "Verkehrseinschränkungen durch Veranstaltungen " sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?
Antwort zu 3.:
Verkehrseinschränkungen durch Veranstaltungen reichen von der temporären Einrichtung eines Haltverbotsbereiches über die teilweise Sperrung einer Straße oder eines Straßenabschnitts bis hin zu einer vollständigen Straßensperrung.
Jahr
ab Mai 2010
Erlaubnisse
178
2011
324
2012
284
2013
281
2014
288
2015
303
2016
312
2017
272 bisher
Frage 4.:
Wie viele Genehmigungen "zum Aufstellen von #Bauwagen im öffentlichen Straßenland" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "zum Aufstellen von Bauwagen im öffentlichen Straßenland" sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?
Antwort zu 4.:
In Rede stehen hier Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO), entgegen der Vorschrift des § 12 Abs. 3 b StVO mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen im Land Berlin zu parken. Diese Ausnahmegenehmigungen gelten jeweils für einen bis neunzehn Bauwagen, je nachdem für wie viele Fahrzeuge gleichzeitig eine Beantragung erfolgte. Über die Zahl der tatsächlichen Standtage im öffentlichen Straßenland kann keine Aussage getroffen werden, da neben der straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung von dem jeweils örtlich zuständigen Bezirksamt – Tiefbauamt – eine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenlandes erforderlich ist und die Ausnahmegenehmigung nur dann in Anspruch genommen werden darf, wenn der Bauwagen in Verbindung mit einer Einsatzstelle (Baueinrichtungsfläche) geparkt wird.
Jahr
erteilteAusnahmegenehmigungen
ab Mai 2010
11
2011
20
2012
18
2013
22
2014
12
2015
12
2016
20
2017
9 bisher
Frage 5.:
Wie viele Genehmigungen von "Verkehrseinschränkungen aufgrund von #Filmdreharbeiten" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "Genehmigung von Verkehrseinschränkungen aufgrund von Filmdreharbeiten" sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?
Antwort zu 5.:
Verkehrseinschränkungen aufgrund von Filmdreharbeiten reichen von der temporären Einrichtung eines Haltverbotsbereiches bis zu kurzzeitigen Straßen- und/oder Gehweg- bzw. Radwegsperrungen.