Rund 10.000# Leihfahrräder gibt es bereits in der Stadt. Jetzt ist der nächste Anbieter an den Start gegangen: Nach #Nextbike, #Lidl-Bike, #Byke und #moBike nebst kleineren Konkurrenten wie #Donkey Republic und #oBike fallen nun die limettengrünen Räder des kalifornischen Unternehmens #LimeBike auf.
Von Beginn an stellt LimeBike neben 500 „normalen“ Leihrädern auch 500 #E-Bikes zur Verfügung. Für einen Euro können alle LimeBikes ohne Kaution per App ausgeliehen werden. Die Räder darf man dafür eine halbe Stunde nutzen. Für E-Bikes gibt es einen Aufschlag von 15 Cent pro Minute.
LimeBike-Räder können überall abgestellt werden
„Wir begrüßen jedes zusätzliche Angebot“, sagt Katja Täubert vom Verkehrsclub Deutschland (VCD). Sie setzt darauf, dass die E-Bikes viel von Pendlern genutzt werden, um von den Außenbezirken in die Innenstadt zu fahren und umgekehrt. Verteilt wurde die Flotte zunächst vor allem in Mitte und Prenzlauer Berg. Zukünftig sollen die grünen Räder aber auch außerhalb der Innenstadt stehen.
Abgestellt werden können sie überall, selbst in Potsdam: „LimeBike-Kunden können in Berlin ausgeliehene Fahrräder und E-Bikes auch in Außenbezirken wie in Marzahn und Gatow oder auch außerhalb Berlins abschließen, ohne dass hierdurch zusätzliche Gebühren anfallen“, sagt Alexander Götz, Country Manager Deutschland, von LimeBike. Das halten andere Leihrad-Anbieter anders: Wer ein Lidl-Bike außerhalb des Stadtgebietes abstellt, muss laut Preisverzeichnis mit einem Aufschlag von …
Zum ersten Mal findet die #Velo-Messe auf dem Ex-Flughafen #Tempelhof statt – größer denn je und mit bemerkenswerten Trends.
Die Flugzeuge starten hier schon lange nicht mehr – nun kreisen Fahrräder, die Fortbewegungsmittel der Zukunft, mit Höchstgeschwindigkeit vor den Hangars des ehemaligen Flughafen Tempelhof. Zumindest an diesem Wochenende: Denn im Flughafengebäude Tempelhof findet gerade das #Fahrradfestival#VELOBerlin statt, auf dem die neuesten Trends und Lifestyles der internationalen Fahrradwelt vorgestellt werden. Insgesamt mehr als 250 nationale und internationale Aussteller sowie mehr als 500 Marken sind auf der Messe zu sehen. Das Festival ist dieses Jahr so groß wie nie zuvor. Doch nicht nur Branchentrends werden hier diskutiert, sondern auch neue Mobilitätskonzepte einer wachsenden, modernen Großstadt.
Die Hangars 5 und 6 des Flughafengebäudes sind regelrecht vollgepackt mit Fahrrädern. Sie hängen an den Wänden der Messestände oder stehen aufgereiht zur Schau an den Gängen, an denen sich die vielen Besucher vorbeidrängeln. Neue Sicherheitssysteme, Radpumpen und Dynamos – alles rund ums Fahrrad findet sich auf der Messe. Auch viele Hersteller aus den führenden Fahrradnationen wie Dänemark oder Holland präsentieren ihre neuesten Fahrradmodelle in Berlin. Der Anblick unterscheidet sich von Stand zu Stand: Ob Dreiräder zum Sitzen oder bequemen Liegen, Rennräder mit asymmetrisch-ovalem Kettenblatt oder per App gesteuertem Elektromotor, Singlespeed-Räder oder Lastenräder – jede Art von Fahrrad ist vor Ort und kann getestet werden. Denn wer sein entsprechendes Wunschfahrrad gefunden hat, kann vor den Hallen der Hangars seine Runden drehen oder über aufgebauten Parcours düsen.
Elektromobilität ist Standard
Berlin – Der Gegensatz könnte kaum drastischer sein. Im einstigen #Flughafen#Tempelhof zeigen mehr als 280 Unternehmen am Wochenende beim #Fahrradfestival#Velo Berlin, wie die Zukunft des Radfahrens aussieht. Neue Materialien, Computer, Elektromobilität: Längst setzt das pedalbetriebene Zweirad, das lange Zeit als altmodisch verpönt war, wieder Standards in der Fahrzeugtechnik. Doch während die Messe in Modernität und Lifestyle schwelgt, herrscht davor Steinzeit.
Wer auf dem Tempelhofer Damm mit dem #Rad unterwegs ist, muss solide Bandscheiben und ein ebenso gerüttelt Maß Fatalismus haben. Radfahrer mühen sich auf schmalen Bürgersteig-Radwegen voran. Zuweilen werden die beiden Berg- und-Tal-Bahnen auch noch zum Hindernisparcours – wenn plötzlich Baustellen oder Geländer auftauchen.
Berlin, eine #autofreundliche Stadt
Was für ein Kontrast! Drinnen feiert sich die Velo-Branche, draußen wartet eine Reise in die Vergangenheit der autofreundlichen Stadt. Wie passt das zusammen? Zumal in Berlin, das vom Senat vor einigen Jahren sogar keck als Fahrradstadt bezeichnet wurde. Dass im Roten Rathaus seit 2016 eine rot-rot-grüne Koalition regiert und die Verkehrsverwaltung in der Verantwortung der Grünen steht, wirft weitere Fragen auf.
Radfahrer haben den Eindruck, dass schon lange kaum Radstreifen und andere Wege dazugekommen sind. Warum gibt es einen solchen Stillstand, ausgerechnet unter der neuen Konstellation dieses Senats? Und: Wann geht das endlich vorbei?
Das #Mobilitätsgesetz auf der Zielgeraden
Im Zusammenhang mit dem #Neubau des #Rosenthaler Weges wird vom 2. Mai – 25. Juni 2018 der Rosenthaler Weg im derzeitigen Baustellenbereich zwischen der #B96A Blankenfelder Chaussee bis zur #Tram-Wendeschleife voll gesperrt. In der Zeit wird die #Trinkwasserleitung erneuert und die im Bau befindliche Fahrbahn bis zur Straße Am Nordgraben fertiggestellt. Für den Individualverkehr wird eine weiträumige Umleitungsstrecke eingerichtet und ausgeschildert. Diese wird für die Fahrtziele Dietzgenstraße bzw. Rosenthaler Weg über die Blankenburger Straße, Pasewalker Straße, Hauptstraße und Blankenfelder Straße oder Mühlenstraße geführt. Während der Vollsperrung beginnt und endet die Streckenführung der #Buslinie#124 an der Haltestelle Herrmann-Hesse-Straße/Waldstraße. Nutzer des ÖPNV mit Fahrtziel Aubertstraße bzw. Alt-Heiligensee nutzen bitte die Buslinie 150 und Tram 50 ab bzw. bis Herrmann-Hesse-Straße/Waldstraße. Die Zufahrt zu den anliegenden Grundstücken der Erholungsanlage „Frohsinn“ wird für den Zeitraum der Vollsperrung über die Straße am Nordgraben weiterhin gewährleistet. Ein Übersichtsplan der Umleitungsstrecke ist im Internet unter https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/planung/artikel.386693.php veröffentlicht.
Vorbemerkung:
Angesichts der bevorstehenden #Instandsetzungsarbeiten und Ersatzbauten an der #Autobahn#A111 finden derzeit Untersuchungen durch die #DEGES Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH zur verkehrlichen Abwicklung während dieser
Maßnahmen statt. Da durch die Baumaßnahmen Stausituationen nicht auszuschließen
sind, die Umfahrungen erforderlich machen, werden infrage kommende #Umfahrungsstrecken mit in diese Untersuchung einbezogen – so auch die #Ruppiner
Chaussee. Im Zuge einer zurückliegenden Studie wurde bereits festgestellt, dass die
Ruppiner Chaussee, verglichen mit anderen Umleitungsstrecken, im Raum Heiligensee
die wenigsten Betroffenheiten aufweist. Die erwähnte Untersuchung der DEGES ist noch
in Bearbeitung. Erst wenn diese abgeschlossen ist und dem Senat vorliegt, kann er sich
eine fundierte Meinung über die in den diversen Teilfragen der Schriftlichen Anfrage
angesprochenen Themen bilden, Bewertungen vornehmen und Positionen einnehmen.
Frage 1:
Welche Position vertritt der Senat bezüglich einer möglichen Öffnung der Ruppiner Chaussee, die einst als
Lärmschutzersatzmaßnahme im Zuge des Baus der A111 entwidmet wurde, für die Dauer der anstehenden
Autobahnsanierung?
Antwort zu 1:
Eine Position bezüglich einer möglichen Öffnung der Ruppiner Chaussee während der
Autobahnsanierung kann der Senat erst nach Vorlage der o.g. Untersuchung der DEGES
einnehmen, die u. a. auch diese Fragestellung zum Thema hat.
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Frage 2:
Wie bewertet der Senat die Risiken für die Verkehrssicherheit aufgrund des sehr schlechten Zustands der
Straße und hier insbesondere den Zustand der Fahrbahndecke?
Frage 4:
Welche Risiken sieht der Senat für die Rollstuhlfahrer aus dem anliegenden Diakoniezentrum und der
Schulkinder, die die Straße durch den Tegeler Forst nutzen um nach Tegel zu kommen?
Antwort zu 2 und 4:
Eine Risikobewertung bezüglich der Verkehrssicherheit aufgrund des Straßenzustands
und bezüglich Rollstuhlfahrern und Schulkindern kann der Senat erst vornehmen, wenn
die Untersuchung der DEGES, die auch die Ruppiner Chaussee umfasst, vorliegt.
Frage 3:
Wie bewertet er den Missstand, dass streckenweise keine Fußgängerwege, bei zum Teil nur 1,5 Meter
Abstand von der Straße zu angrenzenden Wohnhäusern und keine Fahrradwege vorhanden sind?
Antwort zu 3:
Eine Bewertung der Dimensionen im Straßenraum der Ruppiner Chaussee unter
Berücksichtigung der Verkehrsflächen für Fußgänger und Radfahrer kann der Senat erst
nach Vorlage der Untersuchung der DEGES vornehmen.
Frage 5:
Wäre die Ruppiner Chaussee aus Sicht des Senats überhaupt für Schwerlastverkehr geeignet?
Frage 9:
Inwiefern teilt der Senat die Auffassung, dass die Ruppiner Chaussee vorher saniert werden müsste, bevor
die Entwidmung aufgehoben würde?
Frage 10:
Wie hoch wird der Sanierungsaufwand für die Ruppiner Chaussee eingeschätzt? In welchem Zeitraum
würde sich eine Sanierung der Ruppiner Chaussee bewegen?
Frage 15:
Wie kann gewährleistet werden, dass die fast direkt an der Straße liegenden denkmalgeschützten Gebäude
(Ensemble Gut Schulzendorf) nicht weiteren Schaden durch den Schwerlastverkehr nehmen?
Antwort zu 5, 9, 10 und 15:
Wenn die Ruppiner Chaussee als Umleitungsstrecke für die Baumaßnahmen an der A 111
herangezogen werden (und aus diesem Grunde entwidmet werden) sollte, wird vermutlich
zuvor eine Sanierung erforderlich werden, die dann auch die Aufnahme von
Schwerverkehr ermöglichen würde, ohne, dass dieser Schäden verursacht. Genaueres
wird die DEGES-Untersuchung ergeben. Dies betrifft auch Aussagen zur Schätzung der
Kosten und der Dauer der Sanierung.
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Frage 6:
Wie bewertet der Senat den Umstand, dass mit der Öffnung der Ruppiner Chaussee ein
Naherholungsgebiet und eine Wildbrücke zerschnitten würden und zusätzlich die Gefahr von Wildwechsel
bestünde?
Antwort zu 6:
Die DEGES-Untersuchung wird für den Fall der Heranziehung der Ruppiner Chaussee als
Umleitungsstrecke auch Aussagen zur Wildwechselgefahr enthalten. Vorher kann hier
keine Aussage getroffen werden.
Frage 7:
Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen müssten für die Öffnung der Straße für den Verkehr erfüllt
sein? Wann könnte frühstens mit einem Abschluss der Verfahren gerechtnet werden?
Antwort zu 7:
Zur Vorbereitung der Ausgestaltung einer Bedarfsumleitung für die A 111 sind Unterlagen
für ein durchzuführendes Planänderungsverfahren durch den Vorhabenträger zu
erarbeiten. Insbesondere sind die Kompensationsmaßnahmen für die wegfallende
Schutzauflage der Teilentwidmung der Ruppiner Chaussee zu untersuchen und zu
bewerten. Nach erfolgreichem Abschluss des Planänderungsverfahrens kann die
Bedarfsumleitung aktiviert werden. Allerdings ist ein diesbezüglicher Änderungsantrag bei
der zuständigen Planfeststellungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz bisher nicht eingegangen, so dass derzeit keine Aussagen über die
zeitlichen Abläufe gemacht werden können.
Frage 8:
Die bisherige offizielle Umleitungsstrecke (Hennigsdorfer-/Heiligensee-/Karolinenstraße) wurde zum Teil
bereits umfangreich ausgebaut. Ein fehlendes Teilstück wird jetzt umfangreich saniert. Welche Gründe sieht
der Senat, dann die Ruppiner Chaussee für den Umleitungsverkehr zu nutzen?
Antwort zu 8:
Welche Umleitungsstrecken während der A 111-Maßnahmen unter Abwägung aller
Aspekte am geeignetsten und welche Kapazitäten erforderlich sind, ist u.a. Gegenstand
der Untersuchung der DEGES. Ob nur eine der in der Schriftlichen Anfrage genannten
Umleitungsstrecken (Hennigsdorfer-/Heiligensee-/Karolinenstraße bzw. Ruppiner
Chaussee) oder beide erforderlich werden, kann erst nach Vorlage der DEGESUntersuchung
beantwortet werden.
Frage 11:
Inwiefern wäre eine temporäre Aufhebung der Entwidmung der Straße ein Präjudiz für eine dauerhafte
Öffnung der Ruppiner Chaussee für den Verkehr?
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Antwort zu 11:
Eine temporäre Aufhebung der Entwidmung der Ruppiner Chaussee stellt nach
Auffassung des Senats kein Präjudiz dar, da eine Entwidmung schon einmal
vorgenommen wurde und erneut vorgenommen werden könnte.
Frage 12:
Wie bewertet der Senat die verkehrlichen Probleme, die durch die Aufhebung der Entwidmung entstehen
würden? Teilt der Senat die Auffassung, dass sich der „Alte Fritz“ zum Nadelöhr entwickeln würde, von wo
aus sich der Verkehr bis zur Autobahnauffahrt Schulzendorfer Straße stauen würde? Inwiefern würde eine
temporäre oder dauerhafte Aufhebung der Entwidmung der Ruppiner Chaussee zu noch mehr Autoverkehr
in Teilen von Tegel und Heiligensee führen? Wie sieht hierzu der Senat die Auswirkungen auf den
öffentlichen Nahverkehr (Buslinie 124)?
Antwort zu 12:
Generell gilt, dass, wenn Verkehre, die normalerweise auf Autobahnen stattfinden, wegen
einer Störung oder wegen Bauarbeiten von der Autobahn in ein niederrangiges
Straßennetz abgeleitet werden müssen, es in Spitzenlastzeiten zu Engpässen an
bestimmten Punkten im Stadtstraßennetz kommen kann. Derartige Vorkommnisse können
auch für den Knoten Heiligenseestraße/Ruppiner Chaussee/Karolinenstraße nicht
ausgeschlossen werden. Hinsichtlich des ÖPNVs in diesem Bereich sind die Aussagen
der DEGES-Untersuchung abzuwarten.
Frage 13:
Welche Erkenntnisse hat der Senat über den ordnungswidrigen Verkehr in der Ruppiner Chaussee? Wie oft
fanden in den vergangenen Jahren Verkehrskontrollen durch die Berliner Polizei statt?
Antwort zu 13:
Die Beachtung des mittels Verkehrszeichen angeordneten Durchfahrtverbotes für
Kraftfahrzeuge lässt nach polizeilichen Beobachtungen tendenziell nach. Weil die
Verkehrszeichenlage neben der BVG auch den Anliegerverkehr zum Forstamt Tegel und
zur Siedlungsgemeinschaft Tegelgrund zulässt, ist eine restriktive und nachhaltig wirkende
Verkehrsüberwachung nicht erfolgreich möglich. Betroffene haben im Falle einer Kontrolle
größtenteils passende Behauptungen zum Fahrtziel bereit, welche die Ahndung
verhindern. Verstöße häufen sich bei Sperrungen der A 111 nach Verkehrsunfällen oder
aufgrund von Bau- und Wartungsarbeiten.
Über das regelmäßige Einschreiten durch die Polizeidienstkräfte im Streifendienst hinaus
wurden in den Jahren 2016/2017 acht Schwerpunktkontrollen zum Durchfahrtverbot und
39 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Im Ergebnis sind insgesamt 519
Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt worden. Das Geschwindigkeitsniveau in
der Ruppiner Chaussee ist nicht auffällig hoch.
Frage 14:
Wie will der Senat der Beschlusslage effektiv Rechnung tragen, dass die Ruppiner Chaussee durch den
Tegeler Forst für den Individualverkehr gesperrt ist und sich kein Parallelverkehr zur Autobahn entwickelt?
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Antwort zu 14:
Hierzu erwartet der Senat konzeptionelle Aussagen aus der noch in Arbeit befindlichen
Untersuchung der DEGES.
Berlin, den 06.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#Mühlenbeck (MOZ) Jetzt wird es ernst: Ende Mai beginnt der Ausbau des nördlichen Berliner #Rings auf acht Teilabschnitten. In Oberhavel sind die Abschnitte bei Öberkrämer, Kremmen und Mühlenbeck bis zum Dreieck Pankow betroffen. Vertreter des Auftraggebers Deges und des Auftragnehmers #Havellandautobahn GmbH & Co KG stellten am Dienstagabend im Bauausschuss der Gemeinde Mühlenbecker Land Details zu den Bauarbeiten bei Mühlenbeck vor, die analog auch für die anderen Abschnitte gelten.
Zunächst werden die Seitenstreifen provisorisch verbreitert, damit mehr Platz für den Fahrzeugverkehr vorhanden ist. Denn auf der #A10 soll auch während der Bauphase der Verkehr zweispurig in beide Richtungen fließen. Vorgesehen ist Tempo 80. Die Verbreiterung hat zur Folge, dass auch Brücken abgerissen werden, weil die Pfeiler im Weg stehen. „Voraussichtlich Ende Juni erfolgt der Abriss der Brücke am #Zehnrutenweg“, kündigte Deges-Projektleiter Sven Tesanovic an. Spätestens Ende 2020 – dann soll der Streckenabschnitt ausgebaut sein – wird die neue Brücke, die nicht als Autobrücke konzipiert ist, zur Verfügung stehen. Mit genauen Daten hielt sich Tesanovic mit Verweis auf das laufende Planfeststellungsverfahren für die Überquerung noch zurück. Ursprünglich sollte die Brücke ersatzlos abgerissen werden. Vor dem Oberverwaltungsgericht einigte sich die Gemeinde mit dem Land aber auf einen Vergleich, nach dem die Überführung doch erneuert werden muss.
Zuerst wird die Fahrbahn in Richtung Berlin ausgebaut. Beginn ist voraussichtlich im Juli. Gleichzeitig werden die neuen Brückenwiderlager und Fundamente errichtet. Zwölf Monate sind für dieses Bauphase geplant.
Der Senat hat am Dienstag die #Trassenführung der #Tangentialverbindung Ost (#TVO) zwischen #Märkischer Allee/Alt-Biesdorf im Norden und der Straße An der #Wuhlheide im Süden besprochen. Das mit langen Verzögerungen behaftete Projekt soll nun vorankommen. Senatssprecher Julian Mieth sprach zwar nur von einer "Besprechungsgrundlage", die nun vorgesehene Vorzugsvariante wird aber am Donnerstag im Planungsbeirat erörtert und soll am Mittwoch nächster Woche von Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger Kirchner (Grüne) auf einer Bürgerversammlung (19 Uhr, Theater am Park) vorgestellt werden.
Vorher möchte die Senatsverkehrsverwaltung die mögliche Trassenführung nicht öffentlich darstellen. Nach Angaben des Marzahn-Hellersdorfer CDU-Abgeordneten Christian Gräff sieht die Vorzugsvariante im nördlichen Teil eine Trassenführung westlich der Bahntrasse vor. Sie würde dann östlich des Tierparks Friedrichsfelde und des Ortsteils Karlshorst verlaufen. Etwa auf Höhe der Irmastraße soll die TVO dann auf das Areal östlich der Bahntrasse verschwenkt werden, zwischen Bahnlinie und S-Bahnhof Wuhlheide geführt werden und schließlich weiter in südlicher Richtung auf die Straße An der Wuhlheide stoßen. Die Köpenicker Allee müsse dann teilweise verlegt werden, so Gräff.
Damit seien alle Argumente, die Verbände und #Bürgerinitiativen vorgetragen hatten, anerkannt worden, lobte der CDU-Abgeordnete. "Ein wichtiger Schritt zur Realisierung der TVO ist getan. Das ist auch ein Resultat jahrelangen Engagements", erklärte er. Die Bundesmittel aus dem Etat "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)", die für den Bau der Tangentialverbindung bereits in der letzten Legislaturperiode angemeldet worden seien, dürften nicht gefährdet werden, forderte Gräff. Dazu müsse Verkehrssenatorin Regine Günther (für Grüne) Planfeststellungsverfahren und Bau …
Frage 1:
Warum ist die #Autobahn in Berlin auf Teilabschnitten nicht #beleuchtet?
Antwort zu 1:
Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, die #Bundesautobahnen zu beleuchten. Jedoch
kann eine #Straßenbeleuchtung auf Bundesautobahnen in Ausnahmefällen zur
Gewährleistung der #Verkehrssicherheit in Dunkelstunden sowie zur Reduzierung des
nächtlichen #Unfallrisikos erforderlich sein.
Zur Feststellung der Notwendigkeit der Beleuchtung der Bundesautobahnen im Berliner
Stadtgebiet wurde vom Land Berlin ein mit dem Bund abgestimmtes Gutachten in Auftrag
gegeben, aus dem hervorgeht, dass, mit Ausnahme von drei Streckenabschnitten, eine
Beleuchtung der Berliner Bundesautobahnen erforderlich ist.
Frage 2:
Wer hat für die Beleuchtung der Bundesautobahn die Kosten seit einschließlich 2009 getragen und wie hoch
waren diese (im Falle einer Kostenteilung bitte die absoluten Zahlen und die prozentuale Aufteilung
angeben)?
Antwort zu 2:
Entsprechend eines bestehenden Vertrages wurden die jährlichen Kosten für die
Beleuchtungsanlagen der Berliner Bundesautobahnen mit Ausnahme der
Tunnelbeleuchtung einschließlich der Adaptationsstrecken bis einschließlich 2011
vollständig vom Land Berlin getragen.
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Nach der Kündigung des Vertrages und unter Wertung des vorliegenden Gutachtens
wurden die Kosten mit Ausnahme der vorgenannten drei Streckenabschnitte vom Bund
getragen.
In 2016 betrugen die Gesamtkosten für die Beleuchtungsanlagen auf den Berliner
Bundesautobahnen ca. 640.000 €, wovon der Kostenanteil des Bundes ca. 94 % beträgt.
Frage 3:
Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen Bund und dem Land Berlin über Unterhaltskosten der BABBeleuchtung?
Frage 4:
Ist dem Senat bekannt, ob das vom Bund beauftragte Gutachten von der Bundesanstalt für Straßenwesen
neue Erkenntnisse (auch zur Notwendigkeit der Beleuchtung) hervorgebracht hat und gegebenenfalls welche?
Antwort zu 3 und 4:
Der Bund hat mitgeteilt, dass er mit einem gesonderten Gutachten die Bundesanstalt für
Straßenwesen beauftragen möchte. Ein weiterer Stand ist dem Senat nicht bekannt.
Berlin, den 06.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#Rahnsdorf/Schöneiche (MOZ) Autofahrer, die über Berlin von und nach #Schöneiche wollen, müssen sich ab Mittwoch kommender Woche einen anderen Weg suchen als die #Unterführung des S-Bahnhofs Rahnsdorf. Ab 4.30 Uhr an diesem Tag wird sie für den #Autoverkehr komplett gesperrt – und zwar bis zum darauffolgenden Montag, ebenfalls um 4.30 Uhr. Eine Umfahrung ist über Friedrichshagen oder die Bundestraßen 1 und 5 möglich. Fußgänger und #Radfahrer können die #Unterführung durchgängig passieren, sagt Bahnsprecher Gisbert Gahler auf MOZ-Anfrage.
Sobald die Sperrung aufgehoben ist, wird der Verkehr wie bisher einspurig durch die Unterführung geleitet. Die halbseitige #Straßensperrung wird nach Angaben des Bahnsprechers voraussichtlich noch bis Ende Oktober dieses Jahres dauern. Dann sind die Bauarbeiten am Bahnhof Rahnsdorf abgeschlossen, die Teil des Streckenausbaus zwischen Köpenick und Erkner sind.
Seit März 2016 wird dieser Abschnitt mit einer Länge von insgesamt zehn Kilometern für eine Geschwindigkeit von 160 Stundenkilometer ausgebaut, außerdem wird die sogenannte #Radsatzlast von jetzt 22,5 auf 25 Tonnen erhöht – die Züge können schwerer werden. Dafür werden Oberbau-, Tiefbau- und Oberleitungsarbeiten durchgeführt, Eisenbahnüberführungen erneuert und #Lärmschutzwände errichtet. Das #Ferngleis wird vom #S-Bahngleis auf der gesamten Strecke bis zu …
Frage 1:
Entlang welcher Buslinien wurden in den vergangenen drei Jahren (2015, 2016, 2017) Busspuren neu eingerichtet? (bitte Angabe in Kilometer neu eingerichteter #Busspur sowie Angabe der betroffenen Buslinien).
Frage 2:
Welche Breite haben die neu eingerichteten Busspuren jeweils? Dürfen alle diese Busspuren auch durch den #Taxi- und #Radverkehr mit benutzt werden?
Antwort zu 1 und 2:
Entlang folgender Omnibuslinien und mit den benannten Streckenlängen und -breiten wurden in den Jahren 2015 – 2017 #Bussonderfahrstreifen eingerichtet und für die Mitnutzung folgender Verkehrsarten ebenfalls zugelassen:
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Bussonderfahrstreifen Sonnenallee (Umsetzung im Jahr 2015)
1. Abschnitt:
Länge der Busspur: 55 Meter (im nordöstlichen Stauraum vor Treptower Straße)
Breite 3,00 Meter
Mitbenutzung durch Radverkehr zugelassen
BVG-Omnibuslinien M 41 und 171
2. Abschnitt:
Länge der Busspur: 620 Meter (beginnend gegenüberliegend Schönstedtstraße bis Pannierstraße)
Breite 4,50 Meter vor Knotenpunkten 3,00 Meter
Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
BVG-Omnibuslinie M 41
Bussonderfahrstreifen Beusselstraße (Umsetzung im Jahr 2016)
Länge der Busspur: 270 Meter (beginnend an der Fußgänger-Ampelanlage in Höhe Hausnummer 59 bis vor Siemensstraße)
Breite 4,30 Meter
Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
BVG-Omnibuslinien TXL, 106, 123
Bussonderfahrstreifen Invalidenstraße (Umsetzung im Jahr 2016)
Länge der Busspur: 300 Meter (beginnend hinter Alt-Moabit bis vor Clara-Jeschke-Straße)
Breite 4,30 m bis 4,35 m
Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
BVG-Omnibuslinien TXL, 245
Trasse für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Berliner Straße (Pankow)
(Umsetzung im Jahr 2017)
Erprobung einer Trasse mit einer markierten Sperrfläche für den ÖPNV für Omnibus und Straßenbahn, welche nur durch die BVG mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden darf
Länge der ÖPNV-Spur: 175 Meter (beginnend an der Einmündung Hadlichstraße bis hinter Schulstraße)
vorerst befristet bis zum 30. Juni 2018
Breite zirka 3,00 Meter
BVG-Omnibuslinien 155, 250, 255, N 2, N 50 und Straßenbahnen M 1 und M 50
Im Bezirk Reinickendorf erfolgte im Jahr 2015 darüber hinaus auf dem Kurt-Schmacher-Damm zwischen Charles-Corcelle-Ring und Ausfahrt Kino L’Aiglon (0,810 km), zwischen
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der Ausfahrt Kino L’Aiglon bis gegenüberliegend Ausfahrt Zubringer zur Autobahn (0,420 km) sowie zwischen dem Autobahnzubringer und der Überführung zur Autobahn A 111 (1,50 km) eine Ausdehnung der zeitlichen Gültigkeit der dortigen Abschnitte von Bussonderfahrstreifen auf den Zeitraum „Montag bis Freitag 6-18 Uhr“. Hiervon betroffen sind die Omnibuslinien M 21, X 21 und 128.
Frage 3:
Bei welchen der genannten neu eingerichteten Busspuren wurden gleichzeitig auch #Vorrangschaltungen bei #Lichtsignalanlagen eingerichtet?
Antwort zu 3:
An folgenden neuen Bussonderfahrstreifen wurden Vorrangschaltungen an Lichtsignal-anlagen eingerichtet:
Bussonderfahrstreifen Sonnenallee
an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Hertzbergstraße -Treptower Straße,
an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Roseggerstraße,
an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Innstraße,
an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Wildenbruchstraße-Erkstraße,
an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Fuldastraße,
an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Weichselstraße,
an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Pannierstraße.
Bussonderfahrstreifen Beusselstraße
an der Lichtsignalanlage Beusselstraße/Erna-Samuel-Straße – Sickingenstraße.
Bussonderfahrstreifen Invalidenstraße
Die Neubauten von Lichtsignalanlagen im Zuge des Straßenumbaus entlang der Invalidenstraße sehen zwar auch eine Bus-Berücksichtigung vor, sind aber in erster Linie auf den Betriebsablauf der Straßenbahnen abgestellt, welche in diesem Abschnitt zwischen Chausseestraße und Hauptbahnhof mehrfach den Kfz-Verkehr im Straßenraum queren.
Trasse für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Berliner Straße (Pankow)
An der Lichtsignalanlage Breite Straße/Berliner Straße war bereits vor Einrichtung der ÖPNV-Spur eine verkehrsabhängige Steuerung vorhanden, welche im Zuge der Maßnahme nicht angepasst werden musste. Der abmarkierte Gleisbereich wurde lediglich um etwa 20 Meter verlängert.
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Frage 4:
Welche Veränderungen hinsichtlich der durchschnittlichen #Reisegeschwindigkeit der Buslinien bzw. der Reduzierung von aufgetretenen Verspätungen konnten durch die Einrichtung dieser Busspuren verzeichnet werden?
Antwort zu 4:
Da die Länge der Busspuren nur einen kleinen Abschnitt der Gesamtlänge der Linien umfassen, ist deren Wirkung nicht in einer Veränderung der durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit der Buslinien ablesbar. Die Bussonderfahrstreifen reduzieren den tatsächlichen #Fahrzeitbedarf auf dem jeweiligen Abschnitt, auf dem diese eingerichtet worden sind.
Angaben zur Veränderung von durchschnittlichen Reisegeschwindigkeiten liegen für den im Oktober 2015 eingerichteten Bussonderfahrstreifen in der Sonnenallee im Teilabschnitt von gegenüberliegend Schönstedtstraße bis Pannierstraße vor: Hier konnte dort die tatsächliche Fahrzeit der Linie #M41 im Juni 2017 gegenüber Juni 2015 um durchschnittlich 17 Sekunden pro Fahrt reduziert werden.
Darüber hinaus konnte durch die Einrichtung der Bussonderfahrstreifen in der Beusselstraße von Lichtsignalanlage Beusselstraße (Nr. 59) bis vor Siemensstraße sowie in der Invalidenstraße von hinter Alt-Moabit bis vor Clara-Jaschke-Straße die tatsächliche Fahrzeit in diesen Abschnitten der Linien #TXL, #106 ,#123 und #245 im Februar 2018 gegenüber der Fahrzeit im Februar 2016 um durchschnittlich 20 bis 51 Sekunden (Invalidenstraße) bzw. 45 bis 90 Sekunden (Beusselstraße) pro Fahrt reduziert werden.
Die #ÖPNV-Spur in der Berliner Straße in Pankow wurde erst im Dezember 2017 eingerichtet. Eine Bewertung der Wirkung ist auf Grund des seither verstrichenen kurzen Zeitraums der Maßnahme noch nicht möglich.
Alle Angaben basieren auf der Auswertung von Schultagen im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr.
Berlin, den 03.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz