Bei #Busunfällen ist es ein wenig so, wie bei #Flugzeugabstürzen: Beide geschehen doch recht selten, zum Beispiel im Vergleich zu klassischen #Verkehrsunfällen mit Autos, trotzdem ist die öffentliche Wahrnehmung sehr geschärft: Denn jeder benutzt nun mal öffentliche Verkehrsmittel und erwartet eine hohe Sicherheit.
Zum anderen gilt vor allem: Wenn ein solcher Unfall geschieht, ist die Zahl der potenziellen Opfer sehr hoch, weil Flugzeuge und Busse oft gut besetzt sind.
Passagierzahl verdreifacht
Die Zahl der Passagiere vor allem von Fernbussen hat nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) extrem zugenommen. Waren es 2013 noch 8,2 Millionen Passagiere, so belief sich die Zahl 2016 bereits auf mehr als 23 Millionen.
Vor dem Hintergrund, dass die polizeiliche Datenbank „Datawarehouse Verkehrslagebild“ einer laufenden Datenbereinigung unterliegt, weichen die für das Jahr 2016 genannten Zahlen von denen in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/ 11602 vom 21. Juni 2017 ab.
viele #Unfälle gab es in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zwischen Bussen sowie Straßenbahnen der #BVG und anderen Verkehrsteilnehmern (bitte aufgeschlüsselt nach #Kraftfahrzeugen, #Fahrradfahrern und #Fußgängern)?
Zu 1.:
Die polizeilich registrierten #Verkehrsunfälle (VU) der Jahre 2015 bis 2017 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
viele dieser Unfälle waren in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils auf Fehlverhalten eines Beschäftigten der BVG und wie viele auf das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zurückzuführen?
Zu 2.:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Die in der Antwort zu Frage 4 genannten fünf Hauptunfallursachen beziehen sich auf
die Gesamtzahl der polizeilich registrierten #Verkehrsunfälle. Sie sind diejenigen, die im Rahmen der #Verkehrsunfallaufnahme am häufigsten festgestellt worden sind.
Die von der Polizei Berlin u. a. im Rahmen der jährlichen Pressekonferenz zur #Verkehrssicherheitslage publizierten fünf #Hauptunfallursachen decken sich nicht vollständig mit den in der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage dargestellten Ursachen. Sie beziehen sich vielmehr auf die präventionsrelevanten Verkehrsunfälle, denen mit polizeilichen Maßnahmen im Rahmen der #Verkehrsüberwachung und
-unfallprävention begegnet werden kann.
viele Verkehrsunfälle sind in den Jahren 2010 bis 2017 polizeilich erfasst worden? In wie vielen dieser Fälle waren ausschließlich #Kraftfahrzeuge beteiligt? In wie vielen Fällen Radfahrer und Kraftfahrzeuge? In wie vielen Fällen #Fußgänger und #Radfahrer? In wie vielen dieser Fälle ausschließlich Radfahrer?
Zu 1.:
Die Daten zu den Verkehrsunfällen (VU) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr
Gesamt-VU
VU ausschl.mitKfz-Beteiligung
VUmitRad-/Kfz-Beteiligung
VU mit Rad-
/Fußgänger-Beteiligung
VUmit
ausschl.Rad-Beteiligung
2010
130.502
122.381
5.818
408
659
2011
130.463
120.945
6.954
468
742
2012
130.782
121.311
6.932
444
745
2013
130.930
121.971
6.581
426
754
2014
132.718
123.027
7.279
473
782
2015
137.713
127.835
7.305
469
681
2016
141.155
131.489
7.152
419
700
2017
143.424
134.152
6.674
437
618
(Quelle: VUUrs, Stand 11.05.2018)
verteilen sich die Hauptunfallverursacher (absolut und relativ) in den jeweiligen Jahren
Altersgruppen
Zu 2. a):
Die Daten sind den nachstehenden Tabellen zu entnehmen.
Absolut
Jahr
Kinder(bisunter15Jahre)
Jugend-liche(15bis
unter18Jahre)
jungeErwachsene(18bis
unter25
Jahre)
Erwachsene(25bis
unter45
Jahre)
Erwachsene(45bis
unter65
Jahre)
Senioren(über64Jahre)
2010
590
230
13.119
47.229
37.503
11.915
2011
667
291
12.289
44.098
36.600
12.567
2012
617
275
12.388
45.145
38.160
13.418
2013
600
234
11.734
45.130
39.904
14.044
2014
573
308
11.237
45.900
40.332
14.928
2015
606
295
11.325
46.859
41.794
16.030
2016
589
330
11.770
47.593
42.455
16.656
2017
589
317
12.359
48.059
42.477
17.030
(Quelle: VUUrs, Stand 11.05.2018)
Relativ (im prozentualen Verhältnis zu den Gesamtunfällen)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
viele #Verkehrsunfälle mit Beteiligung von #Radfahrenden hat es in den letzten drei Jahren in Berlin gegeben? (bitte Auflistung nach Unfallart und Schwere der Verletzungen)
Zu 1.:
Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Jahr
2015
2016
2017
VerkehrsunfällemitBeteiligung vonRadfahrenden
7.774
7.571
7.111
Unfallarten
Abkommen von der Fahrbahn nach links
4
5
5
Abkommen von der Fahrbahn nach rechts
13
15
16
Aufprall auf ein Hindernis auf der Fahrbahn
24
23
24
Unfall anderer Art
828
850
766
Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt
3738
3752
3432
Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das entgegenkommt
140
132
147
Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das seitlich in gleicher Richtung fährt
500
459
454
Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das steht, anfährt oder anhält (ruhender Verkehr)
1366
1247
1195
Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das vorausfährt oder wartet (Fließverkehr)
740
716
674
Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Fußgängerin oder Fußgänger
Die hierfür zu Grunde liegende Unfallursache ist als „verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen“ definiert. Eine Konkretisierung auf das „Türöffnen“ erfolgt nicht, so dass hierzu keine validen Daten vorliegen.
sich dabei besondere Unfallbrennpunkte herausgestellt?
Zu 5.:
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Berlin, den 22. Februar 2018
1. Wie lautet die Zahl der im Jahr 2016 in Berlin registrierten #Verkehrsunfälle?
Zu 1.:
In Berlin wurden im Jahr 2016 insgesamt 141.155 Verkehrsunfälle polizeilich registriert.
2. Wie viele Personen wurden dabei leicht verletzt, schwer verletzt und getötet und welche Ursachen
lagen den Unfällen zugrunde? (Bitte um Aufschlüsselung nach Unfallursachen und Unfallfolgen für
den Rad- und Fußverkehr)
Zu 2.:
Im Jahr 2016 verunglückten insgesamt 17.394 Verkehrsteilnehmende (davon 5.273 #Radfahrende und 2.242 zu #Fuß Gehende).
Bei den oben genannten Verkehrsunfällen (VU) wurden insgesamt
– 15.252 Personen leicht verletzt (davon 4.673 Radfahrende und 1.687 zu Fuß
Gehende)
– 2.086 schwer verletzt (davon 583 Radfahrende und 534 zu Fuß Gehende)
sowie
– 56 getötet (davon 17 Radfahrende und 21 zu Fuß Gehende)
Die Hauptunfallursachen von Radfahrenden waren:
– Benutzung der falschen Fahrbahn (850 VU)
– Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (681 VU)
– Nichtangepasste Geschwindigkeit (367 VU)
– Alkoholeinfluss (188 VU)
– Falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden (184 VU)
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Die Hauptunfallursachen von zu Fuß Gehenden waren:
– Missachtung des Fahrzeugverkehrs (802 VU)
– Rotlichtmissachtung (272 VU)
– Falsches Verhalten in der Nähe von Lichtzeichenanlagen-Furten/ Fußgängerüberwegen
(188 VU)
– plötzliches Hervortreten (148 VU)
– Alkoholeinfluss (59 VU)
Die Aufschlüsselung nach Unfallursachen und Unfallfolgen für Radfahrende und zu
Fuß Gehende kann nicht dargestellt werden. Da es in den erfragten Kombinationen
eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, müsste nahezu jeder betreffende Verkehrsunfall
einzeln aufgelistet und visualisiert werden.
3. Wie schätzt der Senat die aktuelle Unfalltendenz für das Jahr 2017 ein? Welche Unfallarten im
Straßenverkehr haben über die Jahre 2015/2016, bis ins Jahr 2017 hinein, deutlich zugenommen
und welche Ursachen konnten/können hierfür bisher ermittelt werden?
Zu 3.:
Für 2017 liegen valide Daten derzeit lediglich für die Monate Januar bis Mai vor. Die
Anzahl der registrierten Verkehrsunfälle stieg gegenüber dem Vergleichszeitraum
des Vorjahres zwar um 3,77 Prozent (55.463 zu 57.554 Verkehrsunfälle) an. Die Zahl
der Verunglückten ist jedoch nahezu gleich geblieben. Hervorzuheben ist, dass die
Entwicklung der tödlich Verunglückten einen positiven Verlauf genommen hat. Bisher
(Stand: 1. August 2017) verstarben im laufenden Jahr insgesamt 14 Verkehrsteilnehmende,
während im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres bereits 30 Menschen
ums Leben gekommen waren.
Im Jahr 2016 haben die Verkehrsunfälle der Hauptunfallursachen „Nicht angepasste
Geschwindigkeit“ und „Fahren unter Einfluss alkoholischer Getränke“ gegenüber
dem Jahr 2015 um 11,21 bzw. 6,51 Prozent deutlich zugenommen. Dieser Trend
setzte sich auch in den ersten fünf Monaten des Jahres 2017 für die Hauptunfallursache
Alkoholeinfluss (+10,68 Prozent) fort, während die Hauptunfallursache nicht
angepasste Geschwindigkeit um 4,02 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum
zurückging. Welche Gründe für diese Veränderungen eine Rolle spielen, ist nicht bekannt.
Die jährlichen Schwankungen unterliegen vielfältigen und verschiedenen Einflüssen.
4. Lässt sich in Berlin, in den Jahren 2015/2016 eine Erhöhung der Zahl der „tödlich verunglückten
Verkehrsteilnehmer“ festmachen? Wenn ja, woraus begründet sich diese Erhöhung aus Sicht des
Senates?
Zu 4.:
Die Anzahl der tödlich verunglückten Verkehrsteilnehmenden stieg um 16,7 Prozent
von 48 im Jahr 2015 auf insgesamt 56 im Jahr 2016 an. Vor dem Hintergrund, dass
die Folgen eines Verkehrsunfalles regelmäßig von vielen Faktoren (z. B. Verkehrsverhalten,
Witterung, Fahrzeugbeschaffenheit, Rettungskette usw.) beeinflusst werden,
lässt sich die Zunahme der tödlich Verunglückten nicht eindeutig begründen.
5. Lässt sich bei Betrachtung der Gesamtunfallentwicklung für Berlin ein Anstieg im Bereich der Verkehrsunfälle
mit Radfahrerbeteiligung und Fußgängerbeteiligung verzeichnen? Wenn ja, welche
Gründe sieht der Senat hierfür und mit welchen konkreten Maßnahmen wird dieser Tendenz bereits
entgegengewirkt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Maßnahmen für den Radverkehr und für
den Fußverkehr)
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Zu 5.:
Die Anzahl der im Jahr 2016 registrierten Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden
nahm gegenüber dem Vorjahr ab (7.724 in 2015, 7.495 in 2016). Ebenso
sank die Zahl der gemeldeten Verkehrsunfälle mit Beteiligung von zu Fuß Gehenden
(2.595 in 2015, 2.534 in 2016).
6. Welche konkreten Maßnahmen/Programme sind oder werden künftig initiiert, um Unfällen an Unfallschwerpunkten
vorzubeugen sowie Radfahrende und Fußgänger effektiver zu schützen? (Bitte
um Aufschlüsselung nach angestrebten Maßnahmen gegen bspw. Rotlichtmissachtung, Fehler
beim Abbiegen etc.)
Zu 6.:
Der Senat hat sich das Ziel gesetzt, den Verkehr für Radfahrende und zu Fuß Gehende
sicherer zu machen. Dabei haben Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsklimas,
der Mitverantwortung der am Verkehr Teilnehmenden, die Sicherheit
der Verkehrsmittel und die Steigerung der Qualität und Sicherheit der Verkehrswege
besondere Bedeutung.
Mit dem Verkehrssicherheitsprogramm Berlin 2020 hat sich der Senat zum Ziel gesetzt,
die Zahl der Schwerverletzten und Verkehrstoten bis zum Jahr 2020 weiter zu
reduzieren (um 30 % gegenüber dem Jahr 2010). Kernelement des Verkehrssicherheitsprogramms
ist das Aktionsprogramm 2020. Es umfasst 5 Handlungsfelder, denen
die folgenden Maßnahmen zugeordnet sind:
– Verkehrssicherheitsarbeit (Maßnahmen: Verkehrsunfallbearbeitung, Vertiefende
Untersuchungen zum Unfallgeschehen, Verkehrsüberwachung)
– Verkehrsinfrastruktur und -system (Maßnahmen: Radverkehrsstreifenprogramm,
Überquerungsstellenprogramm, Beseitigung von Unfallschwerpunkten,
Stadttempokonzept)
– Schulische Verkehrs- und Mobilitätserziehung (Maßnahmen: Kontinuierliche
Verkehrs- und Mobilitätserziehung, Schulisches Mobilitätsmanagement,
Lehrerfortbildung für Verkehrs- und Mobilitätserziehung)
– Außerschulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung (Maßnahmen: Jugendverkehrsschulen,
„Rücksicht“-Kampagne)
– Netzwerkarbeit (Maßnahmen: Zentrale Koordinierungsstelle).
Von besonderer Bedeutung für die Verkehrsunfallprävention ist die Arbeit der bei der
Verkehrslenkung Berlin angebundenen Straßenverkehrs-Unfallkommission (UK) mit
Beteiligung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbaulastträger.
Aufgabe der UK ist es, Unfallhäufungsstellen zu erkennen, Mängel der Verkehrsanlage
zu analysieren, Abhilfemaßnahmen festzulegen und umsetzen zu lassen sowie
deren Wirkung zu überprüfen. Notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
auch im Hinblick auf die Vermeidung von Abbiegekonflikten zwischen
Kfz- und Radverkehr werden an dieser Stelle intensiv bearbeitet und umgesetzt.
Konkrete Abhilfemaßnahmen, die veranlasst worden sind oder zukünftig veranlasst
werden können sind z. B.:
– Sichtfeldfreihaltung (Anpassung von Bepflanzungen / Grün- und Baumschnitt)
– Neubau / Ersatzbau von Ampelanlagen
– Umsetzung verkehrsabhängiger Steuerungen und Koordinierungen
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– Signalisierung der Linksabbieger mit gesonderter Freigabe-Phase oder
Linksabbiegeverbote
– Unterbinden von zweispurigem Rechtsabbiegen (mit gesonderter Freigabe-
Phase möglich)
– Anbringung von zusätzlichen Schutzblinkern zur Absicherung von Fußgängern
/ Radfahrern
– Anbringung von Wiederholungssignalen mittels Auslegermasten
– Veränderung der bestehenden Spuraufteilung in Knotenpunkten und im
Kreisverkehr / Erweiterung von Stauräumen
– Verbreiterung von Fußgängerfurten / Mittelinseln
– Ersatz von unsignalisierten Fußgängerüberwegen durch Ampelanlagen
– Veränderung beim ruhenden Verkehr / Parkraum
– Anpassung der Radwegführung (Verschwenkung am Knotenpunkt an die
Fahrbahn)
– Aufstellen, Entfernen oder Verändern von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
(Vorfahrtsbeschilderung, Tempo 30, Poller etc.)
– Aufstellen von Zäunen zum Kanalisieren querender Fußgängerströme
– Ausstattung von Knotenpunkten mit Radverkehrsanlagen
– Piktogramme auf der Fahrbahn (z. B. Tempo 30, Achtung Schulkinder
usw.)
– Rot-Markierung von Radfurten
– Überprüfung und Anpassung von Straßenbeleuchtungen (besonders in Unterführungen)
– Gehwegvorstreckung (baulich oder markiert) als Querungshilfen für zu Fuß
Gehende
– Versetzungen von Haltestellen der BVG
– Umsetzung von Werbeanschlagsäulen (Litfaßsäulen)
– Fahrspurbezogener Wegweiser statt richtungsbezogener Wegweiser
– Umwandlung von Zeichen 720 (Grüner Blechpfeil) in einen signalisierten
Vorlauf
Im Fokus der polizeilichen Maßnahmen zur Überwachung und zum Schutz des Radverkehrs
in Berlin stehen die besonders gefährlichen Hauptunfallursachen von Radfahrenden
und Kraftfahrenden gegenüber Radfahrenden. Eine konkrete interne
Schwerpunktsetzung auf Grundlage der Verkehrsunfall-/ Ahndungszahlen vergangener
Jahre gewährleistet seit geraumer Zeit eine stadtweit spürbare Überwachungsintensivierung
und trägt zur Sensibilisierung von Rad- und Kraftfahrenden für regelkonformes
Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme bei.
Die Ausrichtung der polizeilichen Maßnahmen orientiert sich nach der jeweils aktuellen
Analyse des stadtweiten Verkehrslagebildes sowie der örtlichen Verkehrslagebilder.
Diese Maßnahmen werden konzeptionell nach Verkehrsart und zur zielgerichteten
Bekämpfung von Hauptunfallursachen vorbereitet und durchgeführt. Hierzu zählt
insbesondere die Überwachung des Abbiegeverhaltens von Kraftfahrzeugen gegenüber
dem Radverkehr im gesamten Jahresverlauf. Darüber hinaus finden regelmäßig
mehrtägige, stadtweite sowie öffentlichkeitswirksame Schwerpunktaktionen zur Steigerung
der Radfahrsicherheit statt.
Bei den Maßnahmen zum Schutze des Verkehrs von zu Fuß Gehenden liegt der polizeiliche
Schwerpunkt im Bereich der Risikogruppen „Kinder“ und „Seniorinnen/
Senioren“. Die insgesamt 72 Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei Berlin
sind regelmäßig an den Schulen und Kindertagesstätten präsent, unterrichten zum
Thema „Verkehrssicherheit“ und führen im Umfeld der Schulen u. a. VerkehrskontrolSeite
5 von 6
len und praktische Übungen, wie z. B. Trainings für zu Fuß Gehende, durch. Die Polizei
Berlin beteiligt sich darüber hinaus an sogenannten Kiezspaziergängen zur Steigerung
der Verkehrssicherheit für Seniorinnen und Senioren, welche von den Bezirksämtern
organisiert werden.
7. Welche konkreten Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um dem Umstand gerecht zu werden,
dass vermehrt Radfahrende bei Zusammenstößen bzw. Abbiegefehlern in Zusammenhang mit
LKWs ums Leben kommen? (Beispiele: Unfall an der Danziger Straße/Greifswalder Str. vom
28.06.2017, Unfall an der Yorckstraße/Mehringdamm im März 2017, Unfall an der Edisonstraße/
Ecke Griechische Allee in Oberschöneweide im April 2016)
Zu 7.:
Auf die besondere Gefährdungslage von Radfahrenden geht der Senat mit gezielten
Maßnahmen ein, wie beispielsweise mit dem Radverkehrsstreifenprogramm im Verkehrssicherheitsprogramm
„Berlin Sicher Mobil“ 2020, dem Leitfaden "Sicher geradeaus!
– Sicherung des Radverkehrs vor abbiegenden Kfz" sowie dem Online-Dialog
"Abbiegen? Achtung! Sicher über die Kreuzung".
Als zentrale Erkenntnisse der über 2.000 Beiträge des Online-Dialogs wurden die am
häufigsten genannten Konfliktstellen (TOP-30-Liste) ausgewertet. Der Handlungsdruck
an diesen Punkten ist bereits erkannt, so dass in vielen Fällen bereits Maßnahmen
erarbeitet wurden bzw. in naher Zukunft ergriffen werden.
Bauliche Änderungen von identifizierten Unfallhäufungsstellen stellen einen Schwerpunkt
der Verkehrsunfallprävention dar. Durch die kontinuierliche Arbeit der Unfallkommission
(UK) konnte beispielsweise der Moritzplatz als lange Zeit größter Unfallhäufungspunkt
für Radfahrende erfolgreich umgebaut werden. Erste Untersuchungen
deuten auf einen starken Rückgang bei der Anzahl der Unfälle und verletzten
Personen hin.
Die angesprochene Kreuzung Danziger Straße / Greifswalder Straße wurde in der
UK bereits intensiv behandelt, erste Maßnahmen sind bereits umgesetzt, eine Umgestaltung
der Radverkehrsanlagen ist in Planung.
Für 47,61% der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden wurden die Radfahrenden
als Haupt- oder Mitverursacher identifiziert, Führende von LKW waren dagegen
lediglich bei 4,16% der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Radfahrenden
Haupt- oder Mitverursachende. Daher gilt es auf allen Seiten das Miteinander der am
Verkehr Teilnehmenden zu verbessern und die Akzeptanz des Fahrrades als attraktives
Verkehrsmittel zu erhöhen. Um diesen Aspekt zu unterstützen, wurde 2012 die
„Rücksichtkampagne“ ins Leben gerufen. Die Kommunikationskampagne wirbt dafür,
dass die verschiedenen Nutzungsgruppen den öffentlichen Straßenraum als geteiltes
Gut verstehen und entsprechend der Straßenverkehrsordnung Rücksicht untereinander
üben. Hierbei werden nicht nur Radfahrende, sondern auch alle anderen
Verkehrsteilnehmende, wie Autoverkehr, zu Fuß Gehende und Liefer- bzw. Busverkehr
angesprochen. Die Rücksichtkampagne ist auch Bestandteil der Berliner Radverkehrsstrategie
und soll in den kommenden Jahren in Berlin fortgesetzt werden.
Der Leitfaden "Sicher geradeaus! – Sicherung des Radverkehrs vor abbiegenden
Kfz" analysiert im Detail das Konfliktfeld zwischen Radfahrenden und abbiegenden
Kfz, analysiert und bewertet potenzielle bauliche und nicht-bauliche Maßnahmen zur
Reduktion von Unfällen zwischen Radfahrenden und abbiegenden Kfz und gibt konkrete
Empfehlungen für Kommunen.
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Hinsichtlich der Maßnahmen der Polizei Berlin wird auf die Antwort zu Frage 6. verwiesen.
8. Wie beurteilt der Senat die Vorgabe der folgenden Sicherheitsausstattung, um den sich wiederholenden
Unfallgeschehen mit LKW im Innenstadtverkehr gerecht zu werden?
• Automatische Bremssysteme für LKW
• Fahrtenschreiber für Klein-LKW (‚Sprinter‘)
• Ergänzende Überwachungssysteme zur Einhaltung von Verkehrsregeln (Rotlichtfahren,
Geschwindigkeitsübertretungen)
• LKW-Rückspiegel, die den toten Winkel ausschließen
Zu 8.:
Die Entwicklung und Anwendung von Fahrer-Assistenz-Systemen wird vom Senat
grundsätzlich positiv beurteilt. Der Senat setzt sich aktiv sowohl auf Bundesebene als
auch auf Landesebene, hier u.a. im Rahmen des Projektes „Verkehrssicherheitsprogramm
Berlin 2020“ für verbesserte Sicherheitsstandards von Kraftfahrzeugen, insbesondere
auch durch Ausweitung der Ausstattung von LKW mit sicherheitswirksamen
Assistenz-Systemen, die im Rahmen geltender EU- und Bundesvorschriften zur
Verfügung stehen, ein.
Berlin, den 08. August 2017
In Vertretung
Christian Gaebler
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Wie viele #Verkehrsunfälle wurden in Berlin im Jahr 2015 von der Polizei registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 1.: Die polizeilich registrierten Verkehrsunfälle, gesamt und untergliedert nach Bezirken, können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Verwaltungsbezirk
Verkehrsunfälle 2015
Charlottenburg-Wilmersdorf
19.031
Friedrichshain-Kreuzberg
11.624
Lichtenberg
7.438
Marzahn-Hellersdorf
6.359
Mitte
19.232
Neukölln
10.767
Pankow
11.817
Reinickendorf
9.394
Spandau
7.565
Steglitz-Zehlendorf
10.673
Tempelhof-Schöneberg
14.550
Treptow-Köpenick
9.263
Gesamtergebnis
137.713
Wie viele Unfallfluchten wurden in Berlin im Jahr 2015 von der Polizei registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 2.: Die polizeilich registrierten Fälle von unerlaub- tem Entfernen vom Unfallort, gesamt und untergliedert nach Bezirken, können der nachstehenden Tabelle ent- nommen werden:
Verwaltungsbezirk
Deliktegemäß § 142 Strafgesetzbuch in 2015
Charlottenburg-Wilmersdorf
3.984
Friedrichshain-Kreuzberg
2.392
Lichtenberg
1.969
Marzahn-Hellersdorf
1.520
Mitte
3.928
Neukölln
2.442
Pankow
2.750
Reinickendorf
2.197
Spandau
1.727
Steglitz-Zehlendorf
2.678
Tempelhof-Schöneberg
3.273
Treptow-Köpenick
2.109
Gesamtergebnis
30.969
Wie viele der unter 2. aufgelisteten Unfallfluchten wurden von der Polizei im Jahr 2015 aufgeklärt?
Zu 3.: Im Jahr 2015 wurden 12.961 Verstöße wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort polizeilich aufge- klärt. Eine statistische Erfassung nach Bezirken erfolgt nicht.
Wie viele Verkehrsunfalltote gab es im Straßenver- kehr im Jahr 2015? Wie viele davon waren Fußgänger/- innen oder Radfahrer/-innen?
Zu 4.: Im Jahr 2015 verstarben 48 Personen an den Folgen eines Verkehrsunfalls; darunter 19 Fußgängerin- nen bzw. Fußgänger sowie zehn Radfahrerinnen bzw. Radfahrer.
Wie viele Unfälle mit Personenschäden gab es im Straßenverkehr im Jahr 2015? In wie vielen Fällen waren hier Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen betroffen?
Zu 5.: Im Jahr 2015 wurden 14.974 Verkehrsunfälle polizeilich registriert, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden.
Unter den Verunglückten waren 2.311 Fußgängerin- nen bzw. Fußgänger sowie 5.368 Radfahrerinnen bzw. Radfahrer.
Wie viele Unfälle mit Personenschäden ereigneten sich aufgrund von Rotlichtverstößen und wie viele auf- grund überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindig- keit?
Zu 6.: Im Jahr 2015 wurden 504 Verkehrsunfälle mit Personenschaden polizeilich registriert, deren Ursache die Nichtbeachtung der Verkehrsregelung durch Lichtzei- chenanlagen oder Verkehrsposten seitens Fahrzeugführe- rinnen bzw. Fahrzeugführer war.
Geschwindigkeitsbedingte Verkehrsunfälle mit Perso- nenschaden wurden im Jahr 2015 insgesamt in 1.018 Fällen polizeilich registriert.
Berlin, den 23 . Februar 2016
In Vertretung Bernd Krömer
Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Mrz. 2016)