Straßenverkehr: Treptow-Köpenick: Sperrung der Salvador-Allende-Brücke, aus Senat

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Frage 1:
Wie errechnet sich die anvisierte #Bauzeit von zehn Monaten (Stand: Januar 2019) bis zur Fertigstellung des
neuen #Brückenabschnitts der #Salvador-Allende-Brücke, deren Neubau 2017 begann? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 1:
Mit Pressemitteilung vom 24.01.2019 wurde auf Grundlage des damaligen Bautenstandes
eine geplante Verkehrsfreigabe des ersten #Überbaus der neuen Salvador-Allende-Brücke
zum Jahresende 2019 mitgeteilt. Hieraus errechnet sich ein möglicher Zeitraum von zehn
bzw. elf Monaten.
Frage 2:
Wie sah die ursprüngliche Zeitplanung für diesen Brückenabschnitt aus und in wie begründen sich
eventuelle Abweichungen vom ursprünglichen Zeitplan? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 2:
Der Zeitplan für den #Ersatzneubau der Salvador-Allende-Brücke muss fortlaufend
überprüft und angepasst werden. Hierbei müssen eine Vielzahl an Randbedingungen,
Auflagen, Schnittstellen und sonstigen Einflüssen berücksichtigt werden. Grundsätzlich
befindet sich die Baumaßnahme innerhalb der vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen.
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Frage 3:
Ist die genannte Dauer von zehn Monaten (Stand: Januar 2019) bis zur Fertigstellung des neuen
Brückenabschnitts nach aktuellem Planungsstand und Baufortschritt realistisch oder hat sich ein zeitlicher
Verzug bei den Bauarbeiten ergeben beziehungsweise kann mit einer früheren Fertigstellung des
Brückenabschnitts gerechnet werden?
Antwort zu 3:
Entsprechend der Pressemitteilung vom 24.01.2019 basiert die zeitliche Einordnung bis
zur Verkehrsfreigabe des ersten Überbaus auf der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden
Bauablaufplanung. Eine Prüfung und Bewertung der Möglichkeiten zur Beschleunigung
des Bauablaufs läuft aktuell, auch unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen und
Bauexperten und unter Einbeziehung des Schadens vom 19.02.2019 durch angebohrte
Stromkabel.
Frage 4:
Welche Möglichkeiten bestehen dahingehend, die Dauer bis zur Fertigstellung des Brückenabschnitts zu
verkürzen und welche baulichen und personellen Kapazitäten und Mittel müssten zu diesem Zweck zur
Verfügung gestellt werden? (Aufstellung über die Möglichkeiten, potenzielle Zeitersparnis und jeweils
benötigte Mittel/Kapazitäten erbeten.)
Frage 8:
Inwieweit wird diese Bauplanung angesichts der jüngst in Kraft getretenen Vollsperrung des östlichen
Überbaus überarbeitet?
Antwort zu 4 und 8:
Eine Anpassung des Bauablaufs bzw. der damit verbundenen Bauumstandsänderungen
bedürfen der vertragsrechtlichen Vereinbarung mit den am Bau beteiligten
Vertragspartnern.
Die Fertigstellung des 1. Bauabschnitts der neuen Brücke (des Westteils) ist auf Ende
2019 terminiert.
Aufgrund der jetzigen Situation wird alles unternommen, um die Baumaßnahme zu
beschleunigen und so eine frühere Verkehrsfreigabe des 1. Bauabschnitts der neuen
Brücke zu erreichen. Hierzu laufen derzeit die Gespräche und Untersuchungen mit den
beauftragten Unternehmen, ob und wie eine Beschleunigung erreicht werden kann. Die
Einrichtung eines Mehrschichtsystems ist eine Option. Hierzu müssen jedoch zusätzliche
verfügbare Arbeitskräfte gesichert und ggf. bei anderen Baumaßnahmen abgezogen
werden. Dies ist bei der aktuellen Marktlage nicht ohne weiteres möglich. Bei der neuen
Brücke handelt es sich um eine Stahlkonstruktion, welche größtenteils im Werk gefertigt
wird. Auch hier sind alle Mitarbeitenden in der Regel bereits im Überstundenmodus. Es
muss weiter geprüft werden, ob zusätzliche oder geänderte Montagezustände vereinbart
werden können. Insofern sind die Prüfungen der Beschleunigungsoptionen einschließlich
eventueller Mehrkosten noch nicht abgeschlossen. Neben der Zielsetzung einer möglichen
Beschleunigung des Bauablaufs müssen die Zielsetzungen einer sicheren Bauausführung
und die Zielsetzung zur Einhaltung aller Prüf- und Überwachungskriterien beachtet
werden, so dass im Ergebnis ein robuster und genehmigungsfähiger Bauablauf vereinbart
werden kann. Erst wenn die machbaren Randbedingungen geklärt sind, kann eine Terminund
Kostenaussage erfolgen.
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Frage 5:
Wurde die zeitliche Ausweitung der Bauarbeiten auf Sonn- und Feiertage in Erwägung gezogen? (Falls ja,
mit welcher Zeitersparnis wäre dadurch zu rechnen; falls nicht, wieso nicht?)
Antwort zu 5:
Grundsätzlich werden alle geeigneten Möglichkeiten zur Beschleunigung des Bauablaufs
geprüft und bewertet. Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten bzw.
einzuhalten.
Die detaillierten Angaben zu möglichen Auswertungen der Arbeitszeiten stehen im
unmittelbaren Zusammenhang mit der Bauablaufplanung, welche aktuell geprüft und
bewertet wird.
Frage 6:
Welche Faktoren beeinträchtigen oder verhindern die frühere Fertigstellung des neuen Brückenabschnitts
und wie kann diesen Faktoren beigekommen werden? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 6:
Wesentliche Einflussfaktoren, welche einer früheren Verkehrsfreigabe des ersten
Überbaus entgegenstehen, sind:
 Mangel an ausreichenden Fachkräften,
 Mangel an erforderlichen Spezialfirmen und Spezialgerätschaften, u.a. für den
Verschub der neuen Stahlbrückenelemente,
 Auflagen aus gesetzlichen Vorgaben zum Arbeits-, Lärm- und Emissionsschutz,
 umfangreiche Umverlegungs- und Anpassungsarbeiten der verschiedenen
Leitungsbetriebe,
 Auflagen zur Aufrechterhaltung der Wasserstraße,
 vorhandene örtliche Randbedingungen.
Frage 7:
Wie sehen die derzeitige Bauplanung hinsichtlich des Abrisses des alten Brückenabschnitts (östlicher
Überbau) sowie Beginn und Dauer des Neubaus für den zweiten Brückenabschnitt aus?
Antwort zu 7:
Diese Arbeiten sollen unmittelbar nach der Verkehrsfreigabe des westlichen Überbaus und
der Umverlegung der vorhandenen Leitungen beginnen.
Frage 9:
Was spricht dafür bzw. dagegen, den Bau des zweiten Brückenabschnitts nun umgehend zu beginnen, da
der alte Brückenabschnitt nicht mehr genutzt werden darf und inwieweit würde eine solche parallele
Baumaßnahme gegebenenfalls die Fertigstellung des bereits im Bau befindlichen Brückenabschnitts
verzögern? (Aufstellung über Für und Wider erbeten.)
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Antwort zu 9:
Die vorhandenen Leitungen unterhalb und auf dem östlichen Überbau sowie in den
jeweiligen Anschlussbereichen stehen einem sofortigen Abriss des östlichen Überbaus
entgegen. Darüber hinaus wird die Freihaltung für den Fuß- und Radverkehr als Vorteil
dieser Bauabfolge gesehen.
Frage 10:
Kann ausgeschlossen werden, dass die geplanten Baumaßnahmen für den zweiten Brückenabschnitt
wiederum die Statik der gesamten Brückenkonstruktion beeinträchtigen und möglicherweise ein Absenken
des gerade im Bau befindlichen Brückenabschnitts nach sich ziehen?
Antwort zu 10:
Mit der Fertigstellung des westlichen Teilbauwerkes der Salvador-Allende-Brücke steht ein
neues Brückenbauwerk, welches auf Grundlage der aktuellen Vorschriften und
Regelwerke errichtet, wurde zur Verfügung. Grundsätzlich können Einflüsse aus dem
Baugrund und aus dem Baugeschehen heraus jedoch nicht vollständig ausgeschlossen
werden.
Frage 11:
Welche Überlegungen bestehen, den gesperrten Brückenabschnitt bis zur Fertigstellung des Neubaus zu
erhalten und per Sondergenehmigung zu Gunsten der Notfallversorgung, beispielsweise für den Einsatz von
Feuerwehr- und Rettungswagen, zu öffnen und wie ließe sich eine solche Brückennutzung im Sonderfall in
der Praxis realisieren?
Frage 12:
Welche Überlegungen bestehen dahingehend, Sondergenehmigungen für Einsätze im Bereich der
häuslichen Krankenpflege und –versorgung auszustellen?
Antwort zu 11 und 12:
Nach intensiver Prüfung kann aus Sicherheitsgründen, aufgrund des eingetretenen
irreversiblen Bauwerkszustandes keine Ausnahme von der aktuellen Sperrung der
Salvador-Allende-Brücke vorgenommen werden.
Frage 13:
Welche Versorgungsleitungen sind im alten Brückenabschnitt verbaut und müssten nun, bei dessen Abriss,
zunächst überbrückt werden und wie ließe sich dies praktisch umsetzen?
Antwort zu 13:
Alle relevanten versorgungsunternehmen (Berliner Wasserbetriebe – BWB, diverse
Telekommunikationsunternehmen, Stromnetz Berlin, NBB Netzgesellschaft Berlin-
Brandenburg mbH & Co. KG – NBB, Steuerkabel usw.) sind im Bestandsüberbau und in den
Vorlandbereichen verlegt. Eine provisorische Überbrückung ist deshalb nicht realistisch
machbar, so dass die Leitungen nach Fertigstellung des neuen Überbaus in diesen verlegt
werden müssen, bevor der geschädigte Überbau abgerissen werden kann.
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Frage 14:
Wie genau involviert die zuständige Senatsverwaltung das Bezirksamt Treptow-Köpenick in die neuen
Planungen?
Antwort zu 14:
Bezüglich der Verkehrssituation auf der Umleitungsstrecke finden laufend Abstimmungsund
Koordinierungstermine im Bezirksamt statt. Hier werden alle aktuellen Probleme und
offenen Bearbeitungsschritte geprüft und bewertet. Entlang der Umleitungsstrecke ist eine
Vielzahl an Maßnahmen erforderlich, die eine entsprechende Bearbeitungs-,
Abstimmungs- und Genehmigungsdauer erfordern und laufend umgesetzt werden.
Berlin, den 25.02.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Falschparker auf Busspuren Warum die BVG immer noch nicht abschleppt aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/falschparker-auf-busspuren-warum-die-bvg-immer-noch-nicht-abschleppt/24047188.html

Laut Gesetz darf die BVG seit Sommer 2018 #Falschparker von #Busspuren entfernen lassen. In der Praxis muss sie weiter um Amtshilfe bitten.
Der Bus war nicht zu übersehen, er kam aus Litauen, das konnte jeder erkennen, es stand ja auf dem Kennzeichen. Wer wollte, konnte das Kennzeichen auch in aller Ruhe auswendig lernen, der Bus stand lange genug da. Auf jeden Fall stand er am Mittwoch lange genug auf der #Busspur in der Otto-Braun-Straße in Mitte, das sich genügend BVG-Busse um ihn schlängeln und Hunderte #Fahrradfahrer in den massiven Verkehr einfädeln mussten, unter Lebensgefahr natürlich.

Aber niemand griff ein, die Polizei nicht, das Ordnungsamt von Mitte auch nicht. Und die BVG? Fehlanzeige.

Natürlich gibt es seit Sommer 2018 das #Mobilitätsgesetz, demnach darf die BVG sogar selber #abschleppen und muss nicht erst die Polizei rufen, die dann einen Abschleppdienst ordert. Die BVG will dadurch Busspuren und Gleise erheblich schneller als bisher …

Eberswalde: BESCHLEUNIGER-PROJEKT GESTARTET / AUSRÜSTUNG DER FAHRZEUGFLOTTE MIT SENDERN KOSTET ETWA 600 000 EURO ÖPNV Häufiger Ampel-Grün für Obusse, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/barnim/eberswalde/artikel4/dg/0/1/1712524/

Über eine Stunde braucht der #Obus inzwischen schlimmstenfalls, um vom Betriebshof in #Nordend einmal durch #Eberswalde zu kommen. Der Barnimer #Busgesellschaft ist es wichtig, die #Umlaufzeiten wieder zu verkürzen. Dafür gibt es ein Projekt mit einem Berliner Unternehmen.

#Funksignale sollen möglichst schon ab dem kommenden Jahr für schnellere und damit pünktlichere Busse sorgen. Die Barnimer Busgesellschaft hat für die technische Ausstattung die #Blic Beratungsgesellschaft für Leit-, Informations- und Computertechnik gebunden. Etwa 600 000 Euro wird es kosten, nicht nur die zehn im Eberswalder Stadtverkehr eingesetzten #Obusse, sondern die komplette Fahrzeugflotte mit Technik zu versehen, die bei Ampelrot ein Signal senden könnte. Wenn die Verkehrslage dies erlaubt, würde die #Ampel dann beim Herannahen des Busses auf Grün umschalten. Vorausgesetzt, die Lichtsignalanlagen sind mit Empfängern ausgerüstet. Der Landesbetrieb Straßenwesen habe zugesagt, dies auf seine Kosten und zeitnah zu veranlassen, betont Frank Wruck, der als Geschäftsführer der Barnimer Busgesellschaft (BBG) in der Verantwortung steht.

Es gibt gute Gründe dafür, das „Busbeschleuniger“ genannte Projekt zu starten: Vor allem im morgendlichen Berufsverkehr ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass es  geschlagene 62 Minuten dauert, bis der Obus eine komplette Runde durch die Kreisstadt absolviert hat. Egal, auf welcher der beiden Linien, die jeweils knapp 13 Kilometer lang sind. Auch zum Feierabend sind Busfahrer und Fahrgäste häufig zur Geduld …

Bahnhöfe + Straßenverkehr: Neue Pläne für die S-Bahnbrücke in Zehlendorf Ende 2024 soll der Brückenneubau am Teltower Damm abgeschlossen sein., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article216529405/Neue-Plaene-fuer-die-S-Bahnbruecke-in-Zehlendorf.html

Planungsstopp, Planungsänderungen, Planungsverzögerungen – der Bau der neuen #Eisenbahnbrücke am #S-Bahnhof #Zehlendorf ist immer wieder in der Diskussion. Jetzt ist wieder ein neuer Aspekt dazugekommen: Nach Auskunft der Deutschen Bahn wurde bei der Begutachtung der Brücke eine „teilweise schlechte Bausubstanz“ festgestellt. Die DB Netz und die DB Station & Service hätten aus diesem Grund entschieden, dass die Erneuerung der #Eisenbahnüberführung am #Teltower Damm auf den gesamten „Komplex Zehlendorf“ erweitert werden muss. In die Planungen sollen jetzt auch der #Fahrradtunnel, die Technikräume, der #Personentunnel, die #Bahnsteigzugänge und die Verkaufsräume mit einbezogen werden. Die Konsequenz daraus: Die Pläne müssen neu erarbeitet werden.

Ende 2024 soll der #Brückenneubau am Teltower Damm abgeschlossen sein. Während die Deutsche Bahn noch nicht von einer Verzögerung spricht, ist für die „Bürgerinitiative Zehlendorf“ der Zeitplan „Geschichte“. Denn die Planungsphase sollte Ende Februar 2019 abgeschlossen sein, um im März 2019 in die Genehmigungsphase zu treten, so Sprecher Christian Küttner. Doch für seine Mitstreiter ist die neuerliche Umplanung ein Grund mehr, um zu fordern: „Der neue Bahnhofszugang vom Postplatz und von der Machnower Straße zu den Bahnsteigen sollte unbedingt zuerst gebaut werden.“ Ohne diesen fertigen Zugang würde es ansonsten während der zweijährigen Bauarbeiten …

Straßenverkehr: Diese Autobahn-Baustellen sorgen 2019 für Stau-Chaos Auch 2019 werden die Autobahnen in Brandenburg modernisiert. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/brandenburg/article216521645/Diese-Autobahn-Baustellen-sorgen-2019-fuer-Staus-Chaos.html

Autofahrer müssen sich auch in diesem Jahr bei Reisen auf zahlreiche #Baustellen auf Brandenburger #Autobahnen einstellen. Das Verkehrsministerium plant insgesamt 143 Baumaßnahmen für Gesamtkosten in Höhe von 618 Millionen Euro. Auf mehr als 160 Kilometern Länge wird gebaut.

Die größten Baustellen werden auch in diesem Jahr auf der #A10 bei #Michendorf und auf der #A24 („#Havellandautobahn“) zwischen Pankow und Neuruppin die Reisenden plagen. Allein auf der A24 verschlingt der Ausbau und die Modernisierung in diesem Jahr 131 Millionen Euro.

„Durch die großen Baumaßnahmen auf den Autobahnen steigen die Investitionen im Jahr 2019 auf einen Rekordwert“, sagte Verkehrsministerin Kathrin Schneider (SPD) …

Radverkehr: Grüner Rechtsabbiegepfeil für Radfahrende aus Senat

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Frage 1:
Welches sind die fachlichen Parameter, nach denen die #Erprobung des grünen #Rechtsabbiegepfeils für
#Radfahrende in Berlin verlaufen soll?
Frage 4:
Inwiefern findet der Test unter denselben Bedingungen statt wie das Pilotprojekt des
Bundesverkehrsministeriums?
Antwort zu 1 und zu 4:
Rechtsgrundlage für die Durchführung des Pilotversuchs ist § 45 Abs. 1 Nr. 6
Straßenverkehrs-Ordnung (#StVO), wonach die Straßenverkehrsbehörden Anordnungen
zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe
sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen
treffen können (sog. Experimentierklausel). Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
führt zurzeit im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums einen entsprechenden Versuch
in neun deutschen Großstädten durch. Das Berliner Projekt wird unter den gleichen
Randbedingungen und in etwa im gleichen Zeitraum wie das BASt-Projekt durchgeführt.
Dies ist für die spätere Einordnung der Versuchsergebnisse wichtig. Das von der BASt
gestaltete Verkehrszeichen für den Pilotversuch wurde mit dem
Bundesverkehrsministerium abgestimmt und kommt während des Versuchszeitraums
somit bundesweit einheitlich, also auch in Berlin, zur Anwendung. Es handelt sich dabei
um eine Ergänzung des Verkehrszeichens 720 StVO („Grünpfeilschild“) um den Zusatz
„nur Radverkehr“.
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Frage 2:
Nach welchen Kriterien wurden die Kreuzungen Torstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, Hannah-Arendt-Straße/
Ebertstraße, Schönhauser Allee/Torstraße, Gürtelstraße/Frankfurter Allee sowie
Bergstraße/Torwaldsenstraße als Test für die Erprobung des grünen Pfeils für Radfahrende ausgewählt?
Antwort zu 2:
Folgende Kriterien wurden, wie in den anderen am BASt-Projekt teilnehmenden Städten,
für die Vorauswahl der Knotenpunkte definiert und entsprechend berücksichtigt:
 Die Gestaltung und Verkehrsregelung des Lichtsignalanlagen(LSA)-Knotenpunkts
soll (weitestgehend) regelwerkskonform sein.
 Es gibt – nach Prüfung auf Basis der Unfalldaten – kein auffälliges
Radverkehrsunfallgeschehen in Bezug auf die betroffene Übereckbeziehung.
 Es ist kein Umbau in den nächsten (zwei) Jahren geplant bzw. es fand im aktuellen
Jahr kein Umbau statt.
 Die Lichtsignalanlagen-Knotenpunkte bzw. die zu untersuchende
Rechtsabbiegebeziehung sollen relevante Verkehrsstärken (Rad-, Fuß- und
Kraftfahrzeug(Kfz)-Verkehr) aufweisen.
 Vom Haltpunkt der rechtsabbiegenden Radfahrenden darf es keine
Sichtbehinderung durch Bebauung auf kreuzende oder sonstige konfligierende
Ströme geben.
 Um die Kombination Radweg in Zufahrt und Radweg in Ausfahrt bei Führung im
Seitenraum berücksichtigen zu können, sollte möglichst auch eine Haltlinie für den
Radverkehr vorhanden sein.
 Gemeinsame Geh-/Radwege werden ebenfalls nicht im Pilotprojekt berücksichtigt.
 Die Ausschlusskriterien nach der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) zu § 37 Absatz
2 StVO, die für den Einsatz des schon bestehenden Grünpfeils für alle Fahrzeuge,
Zeichen 720, gelten, sind auch auf das Abbiegen von Radfahrenden bei Rot
übertragbar und deshalb bei der Auswahl zu berücksichtigen: Dazu gehören die
Haltepflicht sowie die Vorschrift für den Rechtsabbiegenden, sich so zu verhalten,
dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und –
teilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der
freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Die Akzeptanz der Regelung
und Einhaltung der Anhaltepflicht wird durch Feststellung des jeweiligen Anteils der
verkehrswidrig bei Rot ohne Anhalten Durchfahrenden, der nach Halt Fahrenden
und der Haltenden genau untersucht.
Frage 3:
Inwiefern sieht der Senat bei der Auswahl der Kreuzungen einen Widerspruch zu der Formulierung im
Koalitionsvertrag von SPD, LINKE und Bündnis 90/Die Grünen, dass der Test in einem klar abgegrenzten,
nicht hoch verdichteten Stadtbereich stattfinden soll?
3
Antwort zu 3:
Die Auswahl der Knotenpunkte erfolgte in Berlin und allen Pilotstädten des BASt-Versuchs
auf der in Antwort zu Frage 1 genannten Rechtsgrundlage und aufgrund der in Antwort auf
Frage 2 genannten, sehr engen Kriterien. Diese waren von der BASt aufgrund ihrer
bisherigen Erkenntnisse, auch aus entsprechenden Versuchen anderer europäischer
Länder, definiert worden. Diese Vorgaben determinierten die Auswahl der Knotenpunkte in
Berlin. Um das Verkehrsverhalten und alle potentiell daraus resultierenden Konflikte als
auch das Unfallgeschehen näher analysieren zu können und aussagekräftige Ergebnisse
zu erhalten, war es zudem notwendig, verschiedenartige Kreuzungssituationen
auszuwählen.
Frage 5:
Wann wird der Test starten und wann wird er wieder beendet werden?
Antwort zu 5:
Sobald die Verkehrszeichen vorliegen, deren Herstellung bereits beauftragt ist, wird die
öffentliche Bekanntgabe erfolgen und die Schilder werden angebracht werden. Das Ende
des Pilotversuchs soll spätestens ein Jahr nach Anbringung des Verkehrszeichens sein.
Frage 6:
Welcher Stellenwert wird der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern während der Erprobung
eingeräumt?
Antwort zu 6:
Grundvoraussetzung für den Einsatz eines Grünpfeils für Radfahrende ist, dass ein
möglicher Komfortgewinn für den Radverkehr nicht zu Ungunsten der Verkehrssicherheit
der anderen am Verkehr Teilnehmenden (insbesondere der zu Fuß Gehenden) sowie der
Radfahrenden selbst erreicht wird. Vor diesem Hintergrund und aufgrund bereits
vorliegender Erkenntnisse hat die BASt – wie bereits in der Antwort auf Frage 3 ausgeführt
– sehr enge Kriterien für die Auswahl der Knotenpunkte für die an ihrem Projekt
teilnehmenden Städte definiert, nach denen auch in Berlin die Auswahl der fünf
Knotenpunkte erfolgt ist. Wie in der Antwort zu Frage 2 aufgeführt, gelten die
Ausschlusskriterien, die für den Einsatz des schon bestehenden Grünpfeils für alle
Fahrzeuge gelten, auch für das Abbiegen von Radfahrenden bei Rot.
Frage 7:
Ist seitens des Senats vorgesehen, die Erprobung abzubrechen, sollte sich herausstellen, dass die
Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern durch den Versuch gefährdet sein sollte?
Antwort zu 7:
Wenn es an einzelnen Knoten zu Sicherheitsdefiziten kommt, die unmittelbar auf die
versuchsweise Regelung zurückzuführen sind, muss die Beschilderung dort wieder
entfernt werden.
4
Frage 8:
Durch welche Akteure wird der Versuch fachlich begleitet und bewertet?
Antwort zu 8:
Auftraggeber ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Das Projekt
wird fachlich operativ durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) unterstützt. Auftragnehmer
ist die PTV Transport Consult GmbH.
Frage 9:
Inwiefern sind Verbände wie z.B. der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein in die Begleitung des
Projekts einbezogen?
Antwort zu 9:
Dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein wird das Projekt durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erläutert. Dieser und ggf. weitere
Verbände werden in die Begleitung des Projekts einbezogen.
Berlin, den 20.02.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr + Straßenverkehr: Nach tödlichem Unfall So soll es für Fahrradfahrer am Alex weitergehen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/nach-toedlichem-unfall-so-soll-es-fuer-fahrradfahrer-am-alex-weitergehen-32086252?dmcid=nl_20190223_32086252

Nach dem ersten tödlichen #Fahrradunfall dieses Jahres in Berlin will der Senat prüfen, wie die Kreuzung am Haus des Lehrers in Mitte sicherer gemacht werden könnte. Dort war am Mittwoch eine 37-jährige Radfahrerin von einem Lastwagen, der rechts abbog, getötet worden. „Wir prüfen, was getan werden kann“, sagte Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) am Freitag während eines kurzfristig anberaumten Ortstermins. Allerdings wird der Umbau des #Knotenpunkts bis Sommer 2020 dauern.

Auch ein #Radfahrer kam zur Ecke #Alexanderstraße/ #Karl-Marx-Allee, wo Kerzen und Blumen an die tödliche Kollision erinnern. Er habe die Polizei schon 2016 darauf hingewiesen, dass die Kreuzung unweit vom Alexanderplatz „extrem gefährlich“ sei, sagte er. Rechtsabbieger missachten den Vorrang geradeaus fahrender Radler, beide haben gleichzeitig grünes Licht. „Warum reagieren Sie erst, nachdem ein Mensch gestorben ist?“, fragte er die Senatorin. Günther entgegnete: „Bis wir Berlin umgebaut haben, dauert es“ – von zehn Jahren war die Rede. Zudem sei es meist so, dass die Bezirke für die Baumaßnahmen verantwortlich sind, was …

Straßenverkehr: Zufahrten zur A100 Berlins wichtigste Straßen stoßen an ihre Grenzen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/zufahrten-zur-a100-berlins-wichtigste-strassen-stossen-an-ihre-grenzen-32079704

Am Donnerstagmorgen war es wieder mal soweit. Der Verkehrsfunk teilte mit, dass zwei #Zufahrten zur #Stadtautobahn #gesperrt werden mussten, weil das Verkehrsaufkommen zu hoch war. An der #Buschkrugallee und am #Britzer Damm in Neukölln war es längere Zeit nicht möglich, stadteinwärts auf die #A100 zu fahren.

Die beiden Anschlussstellen, die in den staugefährdeten #Tunnel Ortsteil #Britz münden, sind nicht die einzigen neuralgischen Stellen im Berliner Autobahnnetz. Immer wieder müssen Einfahrten und Tunnel gesperrt werden. Wie oft das 2018 vorgekommen ist, zeigt eine neue Statistik der Verkehrsverwaltung.

Route zum #BER unterbrochen
Dichter Verkehr, Stop and Go, manchmal Stau – rund um die Uhr. „Die A100 muss ganz erhebliche Belastungen ertragen“, sagt der FDP-Verkehrspolitiker Henner Schmidt. „Im Prinzip ist der ganze Stadtring neuralgisch.“ Einige Abschnitte gehören zu den am stärksten genutzten Autobahnen …

Straßenverkehr: Reaktion auf steigende Unfallzahlen A13 bekommt Tempolimit und Überholverbot für Lkw, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/studiocottbus/panorama/2019/02/autobahn-a13-bekommt-tempolimit-und-ueberholverbot-fuer-lkw.html

Auf der #A13 sollen noch im Frühjahr ein #Tempolimit von #130 km/h und ein #Überholverbot für #Lkw eingeführt werden. Zwischen dem #Schönefelder Kreuz und dem #Spreewalddreieck in beiden Richtungen. Brandenburg will dadurch einen #Unfallschwerpunkt #entschärfen.

Auf der Autobahn A13 soll zwischen dem Spreewalddreieck und dem Schönefelder Kreuz in beiden Richtungen ein Tempolimit von 130 km/h eingeführt werden, sowie ein Überholverbot für Lkw. Das hat Brandenburgs Verkehrsministerin Kathrin Schneider (SPD) am Donnerstag bei der Vorstellung der Unfallstatistik 2018 für das Land angekündigt. Dadurch soll ein Unfallschwerpunkt entschärft werden.

„Auf der A13 sind die Unfallzahlen in den vergangenen Jahren stetig gestiegen“, erklärte die Ministerin zur Begründung. „Deshalb folgen wir einer Empfehlung der Autobahnunfallkommission des Landes.“ Das Tempolimit und das Überholverbot auf dem etwa 60 Kilometer langen zweispurigen Abschnitt der A13 sollen demnach …

Infrastruktur: Brücken mit Spannstahlschäden in Berlin, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Aus dem Inhaltsprotokoll der Sitzung des Ausschusses Umwelt, Verkehr, Klima vom 22.11.2018 ergibt sich,
dass Frau Senatorin Günther auf meine Nachfrage, bei wievielen weiteren Brücken außer der #Elsenbrücke
in Berlin aufgrund der Bauart, Baujahresklasse und verbauten Materialien es eventuell ebenfalls dazu
kommen könnte, dass sie abgerissen werden müssen, antwortete, dass dies nur die #Mühlendammbrücke
betreffe.
Aus der 1 1/2 -seitigen Ausarbeitung der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr, Klima, Abtlg. V, datiert vom
23.11.2018, mit dem Titel: „Elsenbrücke – Technische Hintergründe zur Schadensanalyse und weiteres
Verfahren“ ergibt sich lediglich, dass nur eine weitere Brücke, nämlich die Mühlendammbrücke, nach dem
gleichen Verfahren bzw. in der gleichen Bauart wie die Elsenbrücke gebaut wurde. Dies sagt jedoch nichts
darüber aus, welche Brücken potentiell noch von einem Versagen der #Spannstähle durch
#Spannungsrisskorrosion betroffen sein könnten.
Aus meiner Anfrage mit der Nr. DS 18/16816 ergab sich, dass in rd. 130 Brücken- und Tunnelbauwerke in
Berlin die infrage kommenden Stähle verbaut wurden.
Auf meine Frage 18 der o.g. Drucksache, ob im Zuge des Abrisses der #Salvador-Allende-Brücke
Erkenntnisse zum Zustand der dort verbauten Spannstähle gewonnen werden konnten, wurden klar mit Nein
geantwortet und darauf verwiesen, dass die Salvador-Allende-Brücke wegen Schäden aus dem sog. Beton-
Krebs ersetzt werden müsse und (Zitat:) „nicht aufgrund von eventuell schadhaften Spannbetonstählen.“
Im Artikel der Berliner Zeitung vom 24.01.2019 mit dem Titel „Salvador-Allende-Brücke, Risse im Beton –
#Spreequerung wird für zehn Monate gesperrt“ wird nun die Senatsverwaltung folgendermaßen zitiert:
„An den Spannstählen, die innerhalb der Konstruktion für Stabilität sorgen sollen, gebe es
„Vorschädigungen“.
Frage 1:
Wie kommt die Senatsverwaltung nun zu der Erkenntnis, dass die Spannstähle der Salvador-Allende-Brücke
vorgeschädigt sind? Seit wann verfügt der Senat über diese konkreten Kenntnisse?
2
Antwort zu 1:
In der Beantortung der Frage 18 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/16816 wurde erläutert,
dass „die Salvador-Allende-Brücke aufgrund von Schäden durch Alkali-Kieselsäure-
Reaktion und Schäden an Koppelfugen ersetzt werden muss und nicht aufgrund von
eventuell schadhaften Spannbetonstählen.“ Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass
Spannstähle vorgeschädigt sind. Koppelfugen entstehen im Spannbetonbrückenbau,
wenn der Überbau in mehreren Abschnitten hergestellt wird und die Spannstahlglieder
miteinander verbunden werden. Die Koppelfugen an der Salvador-Allende-Brücke wurden
zum damaligen Zeitpunkt regelkonform jedoch ohne den heute vorgeschriebenen
ausreichenden Versatz ausgeführt. Hierdurch kann es zu Rissen im Bereich der
Koppelfugen führen. Gerissene Koppelfugen stellen potentielle Eintrittsstellen für
Witterungseinflüsse dar und gefährden die Dauerhaftigkeit eines Bauwerks.
Frage 2:
Für wie hoch schätzt der Senat, aufgrund der Tatsache, dass nun bei drei Brücken aus der Liste der über
130 Brücken- und Tunnelbauwerke, die mit den problematischen Spannstählen ausgestattet sind, tatsächlich
Schäden aus Spannungsrisskorrosion aufgetreten sind, die Wahrscheinlichkeit ein, dass auch weitere, oder
sogar alle anderen Bauwerke aus der Liste von diesen Schäden betroffen sein könnten oder sogar sind?
Antwort zu 2:
Lediglich an der Elsenbrücke ist der Schaden auf eine Kombination von
Temperatureinwirkungen, bauzeitlichen Einwirkungen und Spannungsrisskorrosion
zurückzuführen. Durch Spannungsrisskorrosion an anderen Brücken hervorgerufene
Schäden sind nicht bekannt.
Frage 3:
Zu wie vielen der Bauwerke aus der Anlage zur DS 18/16816 verfügt der Senat über Konkrete Hinweise
oder konkrete Kenntnisse, dass sie mit geschädigten Spannstählen ausgestattet sind? Welche Bauwerke
sind dies? Und seit wann verfügt der Senat diesbezüglich über konkrete Hinweise oder Erkenntnisse?
Antwort zu 3:
Konkrete Hinweise oder Erkenntnisse zu durch Spannungsrisskorrosion geschädigte
Spannstähle an Brücken liegen mit Ausnahme der Elsenbrücke nicht vor.
Frage 4:
Unterliegen die Bauwerke aus der Liste einer besonderen Beobachtung oder werden sie besonders oft
geprüft? Was wird hier konkret getan?
Antwort zu 4:
Alle Bauwerke unterliegen grundsätzlich der regelmäßigen Bauwerksprüfung und
Bauwerksüberwachung nach DIN 1076. Die Bauwerke der Liste von Brücken mit
spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl werden sukzessive auf Grundlage
vorhandener Personalkapazitäten nach der „Handlungsanweisung zur Überprüfung und
Beurteilung von älteren Brückenbauwerken, die mit vergütetem, spannungsrisskorrosionsgefährdetem
Spannstahl erstellt wurden (Handlungsanweisung Spannungs3
risskorrosion, Ausgabe: 06/2011)“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) untersucht. Jedes Bauwerk wird hierbei gesondert betrachtet und
gegebenenfalls jährlichen Sonderprüfungen unterzogen. Mehrere Brücken befinden sich in
der Ersatzneubauplanung.
Berlin, den 14.02.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz