Straßenverkehr: Elsenbrücke, Neubau, Mobilitätsgesetz, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der Stand der Planung zum #Neubau der #Elsenbrücke und gibt es neue Erkenntnisse zum weiteren
Fortgang? Wie läuft das #Planungsverfahren ab und in welchem Zeitrahmen?
Antwort zu 1:
Das Brückenbauwerk der Elsenbrücke besteht aus zwei getrennten Überbauten. Im August
2018 wurde am südöstlichen Überbau ein ca. 25 m langer horizontaler Riss durch
den Steg mit bis zu 1,8 mm Rissbreite festgestellt. Daraufhin musste der stark befahrene
südöstliche Überbau für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Im Ergebnis der daraufhin
durchgeführten Bauwerksuntersuchungen, Begutachtungen und Nachrechnungen wurde
im November 2018 festgestellt, dass der Überbau nicht instandgesetzt werden kann und
für den motorisierten Verkehr gesperrt bleiben muss.
Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Ordnung bezüglich der Gefahren für die
angrenzenden Bereiche ist besondere Dringlichkeit geboten. In Folge der starken Schädigung
des südöstlichen Überbaus muss kurzfristig mit den Abbrucharbeiten und anschließendem
Aufbau einer Behelfsbrücke begonnen werden, um ggf. erforderlich werdende
weitere Einschränkungen wie zum Beispiel die Sperrung der vielbefahrenen Wasserstraße
oder notwendig werdende Einschränkungen am baugleichen westlichen Überbau möglichst
zu verhindern. Mit den Planungen für den Abriss des östlichen Überbaus und dem
Ausbau einer Behelfsbrücke wurde umgehend ein Ingenieurbüro beauftragt, um den Beginn
der Abbrucharbeiten Anfang 2020 weiter anstreben zu können. Für die Planungen
zum Rückbau des geschädigten Überbaus und zur Errichtung der Behelfsbrücke wurden
weitere folgende Schritte eingeleitet:
 Das erforderliche Personalbesetzungsverfahren in der Tiefbauabteilung konnte im I.
Quartal 2019 erfolgreich abgeschlossen werden.
2
 Alle beteiligten #Versorgungsunternehmen wurden benachrichtigt und aufgefordert,
den gesperrten Überbau kurzfristig zu räumen. Hierzu laufen bereits intensive Abstimmungen.
 Ebenfalls begonnen haben die Abstimmungen mit den anliegenden Grundstückseigentümern.
Frage 2:
Wie ist der Zeitplan für die Errichtung des Neubaus? (Bitte Zeitschiene mit Zwischenzielen bis zur geplanten
Eröffnung angeben.)
Antwort zu 2:
Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ist die Angabe eines belastbaren Zeitplanes nicht
möglich. Entsprechend einer groben Abschätzung könnte sich der Ablauf folgendermaßen
darstellen:
Abriss östlicher Überbau: 2020
Errichtung Behelfsbrücke: 2021 bis 2022
Abriss/Ersatzneubau der westlichen Brückenhälfte: 2023 bis 2025
Rückbau Behelfsbrücke: 2025/2026
Ersatzneubau der östlichen Brückenhälfte: 2026 bis 2028
Frage 3:
Wie wird während der gesamten Bauzeit die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs des Umweltverbunds
(Bus-, Rad-, Fußverkehr) in beide Richtungen sichergestellt?
Antwort zu 3:
Gegenstand der Planung wird auch die bauzeitliche Verkehrsführung für alle Verkehrsarten
unter Beachtung des Mobilitätsgesetzes sein. Die derzeitige Planung erfolgt unter der
Voraussetzung, dass der westliche Überbau während der Abbrucharbeiten und dem Aufbau
einer Behelfsbrücke weiter genutzt werden kann.
Frage 4:
Wer ist für die Planung verantwortlich?
Antwort zu 4:
Die Planung wird von der Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz verantwortet.
Frage 5:
Ist die Planung einsehbar? Wenn ja, wo?
3
Antwort zu 5:
Die Planungen für den Ersatzneubau der Elsenbrücke wurden noch nicht begonnen. Derzeit
laufen die Planungen für den Abbruch des östlichen Überbaus und dem Aufbau einer
Behelfsbrücke.
Frage 6:
Ist eine Beteiligung vorgesehen? Wenn ja, wann und in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten zur Baumaßnahme und zur Planung sind
selbstverständlich durch Informationsveranstaltungen und Veröffentlichungen vorgesehen.
Frage 7:
Wird für den Neubau ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt? Wenn ja: Wie ist der zeitlich Ablauf?
Wenn nein: Warum nicht?
Antwort zu 7:
Eine Aussage dazu ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Ein Planfeststellungsverfahren
ist erforderlich, wenn eine wesentliche Änderung der Straße erfolgt und die sachgerechte
Bewältigung der mit der Planung aufgeworfenen Konflikte ein Verfahren erfordert.
Frage 8:
Wie hoch sind die geschätzten Kosten und welche Institutionen/Körperschaften (z. B. EU, Bund, Land, Bezirk)
zahlen welche Anteile?
Antwort zu 8:
Der grob geschätzte Kostenrahmen für den Ersatzneubau beläuft sich auf ca. 50 Mio. €,
die aus dem Berliner Haushalt zu finanzieren sind (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz, Tiefbau).
Frage 9:
Welche Güter- und Personentransportkapazitäten liegen der Planung zugrunde und auf welcher Planungsgrundlage
kommen diese zustande?
Frage 10:
Liegt der Planung weiterhin eine abzuwickelnde Fahrzeugmenge von 80.000 pro Tag zugrunde? Teilt der
Senat die Auffassung, dass diese Zahl im Widerspruch zum im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm
2030 (BEK 2030) niedergelegten Ziel steht, den Modal Split des motorisierten Individualverkehrs (MIV) bis
2030 auf 22,5 Prozent zu reduzieren? (Bitte Antwort erläutern.)
4
Frage 11:
Welche alternativen Planungsvarianten (z. B. Reduktion der Zahl der Fahrstreifen, konstruktive Vorsorge für
mögliche künftige Straßenbahnlinien, Errichtung einer Umweltverbundbrücke für den Fuß-, Rad- und öffentlichen
Verkehr etc.) wurden mit welchem Ergebnis geprüft?
Antwort zu 9 bis zu 11:
Die Planungsvorgaben (Verkehrsprognose, Querschnitt) liegen noch nicht vor. Es ist jedoch
davon auszugehen, dass die verkehrlich hohe Bedeutung der Elsenbrücke für alle
Verkehrsarten bestehen bleibt.
Frage 12:
Teilt der Senat die Auffassung, dass mit dem Ausfall der Elsenbrücke die Planungsgrundlage für den 16.
Bauabschnitt der BAB 100 entfallen ist und dieser daher nicht eröffnet werden dürfte, bevor die Elsenbrücke
fertiggestellt ist?
Antwort zu 12:
Für den 16. Bauabschnitt der A 100 liegt mit dem Fernstraßenausbaugesetz ein gesetzlich
festgestellter Bedarf vor, der nach wie vor die Planungsgrundlage darstellt.
Frage 13:
Wie ist der Zeitplan für die Erstellung und Umsetzung des Verkehrskonzepts für die Anschlussstelle Treptower
Park der BAB 100? (Bitte Zeitschiene bis zum Bauabschluss mit relevanten Zwischenschritten, u. a.
Beginn und Ende der Bürger*innenbeteiligung, darstellen.)
Antwort zu 13:
Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des 16. Bauabschnittes vorhandene verkehrliche
Situation am Autobahnende, die aktuell noch nicht abschließend bewertet werden kann,
wird bei der Inbetriebnahmekonzeption berücksichtigt werden. Die Inbetriebnahme des 16.
Bauabschnittes wird nicht vor Ende 2022 erfolgen.
Berlin, den 19.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Güterverkehr: Überfüllte Rasthöfe: Land plant mehr Lkw-Stellplätze Das ist der falsche Weg … , aus DBV

Überfüllte Rasthöfe: Land plant mehr Lkw-Stellplätze
Das ist der falsche Weg …

… findet der Länderverband Nordostdeutschland des Deutschen Bahnkunden-Verbandes (DBV). Noch mehr #Lkw-Stellplätze führen weiter in die verkehrspolitische Sackgasse!

Im Zeichen des #Klimawandels und der Diskussion, etwas dagegen zu tun, müsste dagegen die Überschrift lauten: “Bund und Land planen mehr #Güter auf die #umweltschonende #Schiene zu bringen”.

Ja, es stimmt, Brandenburg ist #Transitland für Güter in #Ost-West-Richtung und umgekehrt. Straßen bzw. Autobahnen sind durch zunehmende LKW-Verkehre überlastet. Dadurch, dass die rechte Spur beispielsweise der Autobahnen #A12, #A10, und #A2 fast Tag und Nacht im Wesentlichen mit LKW-Verkehr belegt ist, ist allerdings auch eine erhebliche Umweltbelastung die Folge. Die vielen LKWs sind zudem Ursache dafür, dass unsere Straßen leider viel zu schnell kaputtgefahren werden und anschließend für sehr viel Geld wieder zeitaufwändig instandgesetzt werden müssen. Der zügige Ausbau von Transport-Alternativen zum Straßengüterverkehr ist daher längst überfällig. Deshalb dürfen keine neuen Lkw-Stellplätze mehr gebaut werden, sondern das Geld (laut Information der MAZ jährlich ca.100 Millionen EURO alleine nur für Stellplätze in Deutschland) stattdessen in den Ausbau des Schienennetzes investiert werden. Auf diese Weise können nämlich deutlich mehr Güter umweltschonend und energiesparend auf der Schiene befördert werden als derzeit.

Wir müssen endlich #umdenken! Maßnahmen, die die ungehemmte weitere Expansion des #Straßengüterverkehrs fördern, müssen unterbleiben. Der DBV-Länderverband Nordostdeutschland fordert deshalb, dass stattdessen die grenzüberschreitende #Verlagerungsinfrastruktur endlich deutlich ausgebaut wird. Dazu muss u. a. der Kombinierte Verkehr (KV) Schiene-Straße deutlich ausgebaut werden. Lkws bzw. Sattelauflieger würden beispielsweise dann bereits schon in Polen auf Züge verladen und anschließend auf elektrifizierten Strecken umweltschonend durch Brandenburg bzw. die anderen Bundesländer in Richtung ihrer Ziele gefahren werden. Für den Ausbau dieser Verlagerungsinfrastruktur kann das bei Lkw-Stellplätzen eingesparte Steuergeld deutlich sinnvoller genutzt werden.

Pressekontakt: Michael Wedel, DBV-Ländervorsitzender Nordostdeutschland, Tel: 01 62 / 1 64 33 42

Straßenverkehr: Zur Straßenbeleuchtung in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

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Frage 1:
In welchen Straßen und wann wird 2019 die #Straßenbeleuchtung umgerüstet bzw. durch zusätzliche
Leuchten ergänzt?
Antwort zu 1:
In 2019 wurden in Marzahn-Hellersdorf bisher in 34 Straßen 699 Stück Leuchten erneuert
(s. Anlage), davon waren 366 Gasstandorte betroffen. Für Ende 2019 sind mit der
Umrüstung von 62 Stück #Gasleuchten in der Hönower Straße und dem Ersatz bzw. der
Modernisierung der elektrischen Beleuchtung in der Oberfeldstraße mit 83 Leuchten zwei
weitere Maßnahmen geplant.
Frage 2:
Wie viele #Gaslaternen wurden bisher in den jeweiligen Bezirken abgebaut (bitte Auflistung nach einzelnen
Bezirken) und durch LED-Beleuchtung ersetzt?
Antwort zu 2:
Insgesamt wurden in Berlin seit 2011 bisher 15.059 Stück Gasleuchten demontiert. Davon
wurden ca. 6.500 Stück durch #LED-Leuchten ersetzt (s. Anlage).
Frage 3:
Welche Kosten fallen für eine moderne technische #LED-Leuchte an?
2
Antwort zu 3:
Je nach Ausstattung fallen für den Erwerb einer modernen technischen LED-Leuchte, die
als Aufsatz- oder Ansatzleuchte montiert werden kann, Kosten zwischen 200,- € und 500,-
€ an. Für Demontage und Montage fallen ca. 100,- € an, sofern vorhandene
Elektroleuchten ersetzt werden.
Die Betriebskosten betragen je nach Leistung zwischen 20,- € bis 50,- € im Jahr.
Frage 4:
Welche Kosten entstehen durch eine Umrüstung der historischen Gashängeleuchten mit LED?
Antwort zu 4:
Nach der aktuellen Marktlage betragen die Kosten z.Z. ca. 7.700,- € pro Standort für eine
Hängeleuchte, sofern die Umrüstung unter Berücksichtigung des historischen
Erscheinungsbildes erfolgt.
Frage 5:
Was geschieht mit den abgebauten #Gashängeleuchten?
Antwort zu 5:
Die abgebauten Gasleuchten werden geprüft und sofern möglich instandgesetzt.
Frage 6:
Sofern eine Aufbereitung erfolgt: Wo werden die Laternen wiederverwendet?
Antwort zu 6:
Die instandgesetzten Gashängeleuchten werden umgehend wieder im gesamten
#Gaslichtgebiet montiert.
Frage 7:
Welche aktuellen Abstimmungen zur Übernahme des Betriebes der Beleuchtung von Wegen in Grünflächen
gibt es?
Antwort zu 7:
Die Übernahme der Zuständigkeit des Betriebes der Beleuchtung von Wegen in
Grünanlagen von den Bezirksämtern kann erst nach der Bereitstellung der hierfür
erforderlichen finanziellen und personellen Kapazitäten erfolgen und ist daher Gegenstand
der aktuellen Haushaltsplanaufstellung 2020/2021.
3
Frage 8:
Wie wird sichergestellt, dass in Straßen mit älterem und höherem Baumbestand ggfs. durch Laternen
geringerer Höhe die Lichtausbeute durch das Blattwerk nicht beeinträchtigt wird?
Antwort zu 8:
Im Zuge der Beleuchtungsplanung einer Umrüstungsmaßnahme /
Modernisierungsmaßnahme wird in der Regel auch der aktuelle Baumbestand erfasst.
Generell liegt es in der Zuständigkeit der bezirklichen Grünflächenämter, durch einen
geeigneten Baumbeschnitt die notwendige Lichtausbeute zur Sicherstellung der
Verkehrssicherheit für die Straßen und Gehwege nicht zu beeinträchtigen.
Frage 9:
Wann ist geplant, die Technischen Leuchten in kleinteiligen Siedlungsgebieten durch städtebaulich
anspruchsvollere Laternen zu ersetzen?
Antwort zu 9:
Der Einsatz von städtebaulich anspruchsvolleren Leuchten bzw. Modellleuchten steht in
direkter Abhängigkeit zu den begrenzten Haushaltsmitteln. Oberste Priorität liegt derzeit in
der berlinweiten Sicherstellung einer ausreichenden Beleuchtung für die öffentlichen
Straßen, Geh- und Radwege und damit dem eingetretenen Instandhaltungsrückstau,
infolge der Sparmaßnahmen der letzten beiden Jahrzehnte, entgegenzuwirken.
Berlin, den 11.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Dauer-Stau Ortsumgehung in Ahrensfelde verzögert sich weiter, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/brandenburg/dauer-stau-ortsumgehung-in-ahrensfelde-verzoegert-sich-weiter-32869462

Ahrensfelde – Schon zu DDR-Zeiten wurde darüber diskutiert, im Norden Marzahns rund um die angrenzende Kleinstadt Ahrensfelde (Barnim) eine Ortsumfahrung zu bauen. Denn auf der Bundesstraße 158, die durch Ahrensfelde führt, gibt es im Berufsverkehr eine Staugarantie. Jeden Tag schleichen 30.000 Pendler durch das Nadelöhr. Um dieses Problem zu lösen, hatten die Länder Berlin und Brandenburg zuletzt ihren jahrelangen Streit über den Bau der Umgehungsstraße und insbesondere über deren Finanzierung beigelegt. Alles schien geklärt. Doch nun sorgt der Bund für eine erneute Verzögerung des Baus der Straße am Berliner Stadtrand. In diesem Jahr sei nicht mehr mit der Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen, erfuhr das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf.

Erhebliche Verzögerung des Bauvorhabens in Ahrensfelde
Die Information erhielt Nadja Zivkovic (CDU), die Stadträtin für Wirtschaft und Straßen, eher durch Zufall. Sie hatte auf eigene Faust nachgefragt, wie das Bundesverkehrsministerium zu der auf Länderebene gefundenen Lösung stehe. Die Antwort enthielt zwar die für Zivkovic erfreuliche Nachricht, dass das Ministerium den Plänen …

Radverkehr + Straßenverkehr: Frankfurter Allee Autos haben bald weniger Platz – aus Sicherheitsgründen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/frankfurter-allee-autos-haben-bald-weniger-platz—aus-sicherheitsgruenden-32832472?dmcid=nl_20190710_32832472

Mehr Platz für #Radfahrer, weniger Platz für #Autos und Lastwagen: Dieses Motto soll auf der #Frankfurter Allee in Friedrichshain Wirklichkeit werden. Auf der stadtauswärts führenden Fahrbahn soll den Kraftfahrzeugen eine #Fahrspur weggenommen werden, um einen #geschützten #Radfahrstreifen anzulegen. Noch genießen die Autofahrer eine Schonfrist, weil sich die Vorbereitungen in die Länge ziehen. Doch nun teilte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg mit, dass die Radspur noch in diesem Jahr gebaut werden soll. „Die Umsetzung der Maßnahme soll im Herbst erfolgen“, so Sprecherin Sara Lühmann.

Sven Kohlmeier, SPD-Abgeordneter für Kaulsdorf und Hellersdorf, hält wenig von der geplanten Umgestaltung der Frankfurter Allee. Dieser Teil der Bundesstraße B1/B5 sei eine wichtige Verbindung in den Osten Berlins, warnte er. „Ich habe die Sorge, dass der Autoverkehr dort zum Erliegen kommt. Schon jetzt ist die Strecke in die Außenbezirke häufig zugestaut. Aus meiner Sicht geht es hier um Klientelpolitik für Grüne in Friedrichshain-Kreuzberg.“

Frankfurter Allee: Für Radfahrer gefährlich
Dabei profitieren gerade Radfahrer aus Stadtvierteln, die weiter vom Zentrum entfernt sind, entgegnet die Radlobby. Die schnurgerade Frankfurter Allee wäre ideal, um zügig längere Strecken zurückzulegen. Doch derzeit ist eine Radfahrt in Richtung Lichtenberg …

Straßenverkehr: AUTOBAHNVERWALTUNG Warum die 560 Millionen Euro teure Autobahn GmbH bislang so erfolglos ist, aus Handelsblatt

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/autobahnverwaltung-warum-die-560-millionen-euro-teure-autobahn-gmbh-bislang-so-erfolglos-ist/24529016.html?ticket=ST-4694166-dhh5xVUmn9NKO3PcAHG9-ap5

Die Reform der #Autobahnverwaltung kostet viel, doch die Erfolge bleiben aus. Es gibt keinen Tarifvertrag und auch in den Ländern gibt es Widerstand.

Es war ein Fest, das die anwesenden Abgeordneten und Lobbyisten so schnell nicht vergessen werden: Im „The Grand“, einem hippen Edelrestaurant in Berlin-Mitte feierten Mitarbeiter der sonst wenig bunten #Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft des Bundes (#VIFG) das Ende der Firma.

Gut 100.000 Euro kostete die Party, zu der 240 Gäste geladen waren. Gemeinsam tranken und aßen sie auf den Übergang „auf die Autobahn GmbH im Zuge der Verschmelzung“, wie die VIFG bestätigte.

Grund zu feiern gibt es immer. Sogar Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) schaute beim Grill-Buffet vorbei und hielt freudig mit den alten Geschäftsführern und dem Arbeitsdirektor der neuen GmbH ein Autobahnschild in die Kamera: Zukunft Autobahn 2021 stand darauf.

Die Autobahn GmbH soll ab 2021 anstelle der Bundesländer für den Bund alle Autobahnen zentral verwalten, bauen und betreiben. So steht es im Gesetz. Ab 2020 hält der Minister deshalb laut Haushaltsplan 560 Millionen Euro bereit: 360 Millionen als „Verwaltungsausgaben“ für die …

Bus: Geplante Busspuren in Berlin, aus Senat

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Frage 1:
Entsprechen die in den Medien am 12.06.2019 wiedergegebenen Pläne des Senates zu neuen #Busspuren
tatsächlich dem aktuellen Arbeitsstand des Senates?
Antwort zu 1:
Bis zum 31. Dezember 2019 werden 20 Kilometer neue #Bussonderfahrstreifen angestrebt.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben im Hinblick auf dieses Umsetzungsziel der
zuständigen Verkehrslenkung Berlin (#VLB) eine deutlich umfangreichere Liste mit
#Streckenvorschlägen übersandt. Die in den Medien veröffentlichte Liste ist ein Auszug aus
der umfangreichen Liste, welche die BVG übersandt hatte und die derzeit von der VLB
geprüft wird.
Frage 2:
Welche neuen Busspuren plant der Senat tatsächlich, wie sollen sie ausgestaltet werden
(dauerhaft/temporär)?
Antwort zu 2:
Zu den einzelnen Örtlichkeiten gibt es einen aktuellen Abstimmungsprozess mit der BVG.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Es kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch
keine abschließende Benennung der Straßenabschnitte mit neuen Bussonderfahrstreifen
erfolgen. Auf eine zeitliche Befristung von Bussonderfahrstreifen soll dabei verzichtet
werden.
2
Frage 3:
Welcher Nutzkreis wird die Busspuren nutzen können?
Antwort zu 3:
Vorbehaltlich der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und dem Ziel einer möglichst
störungsfreien Nutzung durch die BVG werden analog der Regelungen im Bereich der
bestehenden Bussonderfahrstreifen Bussen im Gelegenheitsverkehr, Krankenfahrzeugen,
Taxis und Radfahrenden eine Mitnutzung ermöglicht.
Frage 4:
Wie sehen die konkreten Planungen für die einzelnen Spuren jeweils hinsichtlich dem Zeitpunkt der
Realisierung und hinsichtlich der Veränderungen von Spuren, Haltestellen, Park- und Halteverbotszonen
aus?
Antwort zu 4:
Zu den konkreten Planungen und dem Realisierungshorizont wird auf die Antworten zu
den Fragen 1 und 2 verwiesen. Die mit der Umsetzung darüber hinaus erforderlichen
Begleitmaßnahmen in Bezug auf den ruhenden Verkehr und betreffend erforderlicher
Veränderungen an Fahrspuraufteilungen sowie notwendige Anpassungen von
Lichtzeichenanlagen werden auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt vorgenommen.
Frage 5:
In welcher Weise haben die Bezirke ein Mitspracherecht bei der Planung der neuen Busspuren?
Antwort zu 5:
Im Rahmen des nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gesetzlich vorgeschriebenen
Anhörungsverfahrens werden die Bezirke in jedem Einzelfall beteiligt. Durch die Bezirke
werden vor allem die Auswirkungen neuer Bussonderfahrstreifen auf den ruhenden
Verkehr und betreffend eventuell bestehender Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen
eingeschätzt. Die Bezirke kennen darüber hinaus die Interessen des örtlich ansässigen
Gewerbes, beispielsweise betreffend bestehender Ladebedarfe am Fahrbahnrand und die
allgemeine Stellplatzsituation besser. Der Bedarf an allgemeinen und personenbezogenen
Parkplätzen für Schwerbehinderte wird ebenfalls von den Bezirksämtern der VLB
zugearbeitet. Die Hinweise werden in den weiteren Planungsprozess der einzelnen
Streckenabschnitte einbezogen.
Frage 6:
Werden Ersatz-Parkraum und werden Ersatz-Lieferzonen geschaffen für die neuen Busspuren?
Antwort zu 6:
Das Land Berlin stellt mit den neuen Bussonderfahrstreifen und zeitlichen Ausweitungen
bestehender Busspuren das Erreichen der auf den Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) bezogenen Ziele und Vorgaben des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr
sowie den besonderen Zielen zur Entwicklung des ÖPNV sicher. Die Maßnahmen zum
Ausbau und zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV bewirken insgesamt, dass der
ÖPNV-Anteil am Gesamt-Modal-Split deutlich ansteigt (§ 26 Abs. 1 Mobilitätsgesetz –
3
MobG-). Die Belange des individuellen (ruhenden) Anliegerverkehrs treten gegenüber den
öffentlichen Belangen in der Interessensabwägung zurück.
Der Wegfall von Park- und Lademöglichkeiten ist eine Folge der Einrichtung neuer
Bussonderfahrstreifen, die es dennoch abzumildern gilt. Es wird deshalb in jedem
Einzelfall geprüft, ob die Ladebedürfnisse außerhalb der Bussonderfahrstreifen in
Seitenbereichen, unter einer Inanspruchnahme privater Flächen oder in einmündenden
Nebenstraßen (gegebenenfalls auch unter Inkaufnahme kurzer Entfernungen zu den
jeweiligen Geschäften) abgewickelt werden können. Wenn dennoch unabweisbar
erforderlich, werden Lieferzonen innerhalb der Bussonderfahrstreifen in eng bemessenen
Zeitfenstern eingerichtet, um die Beschleunigung des ÖPNV nicht zu konterkarieren.
Ersatzstellflächen für entfallenden Parkraum werden grundsätzlich nur für
Schwerbehindertenparkplätze geschaffen. Hier besteht ein Rechtsanspruch gemäß § 45
Absatz 1b Satz 1 Nr. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Gesetzgeber hat hier
eine bewusste Privilegierung für schwerbehinderte und blinde Menschen geschaffen,
damit diese in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung bzw. ihrer Arbeitsstätte
Parkmöglichkeiten finden und somit keine für sie unzumutbaren Wege zu Fuß zurücklegen
oder getragen werden müssen.
Berlin, den 03.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Elektrokleinstfahrzeuge – Wie gut ist Berlin vorbereitet?, aus Senat

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Vorbemerkung der Verwaltung :
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin
um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
übermittelt wurde.
Frage 1:
Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, welche Sharing-Anbieter von #Elektrokleinstfahrzeugen im Land
Berlin ihre Angebote im öffentlichen Raum bereitstellen wollen?
Antwort zu 1:
Es sind die Anbieter „#Bird“, „#Circ“ (vormals „#Flash“), „#Float“, „#Hive“ (#myTaxi), „#Lime“, „#Moo
Scooters“, „#Tier Mobility“ und „#VOI“ bekannt.
Frage 2:
Welche Anbieter wollen wie viele Fahrzeuge in den Umlauf bringen?
Antwort zu 2:
Nach eigenen Aussagen der Unternehmen wird zunächst mit etwa 1.000 Elektro –
Tretrollern pro Anbieter gestartet.
Frage 3:
Welche #Sharing-Anbieter, die ihre Angebote unterbreiten wollen, haben im Voraus das Gespräch mit dem
Senat und den Bezirken gesucht?
2
Antwort zu 3:
Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Anbieter haben das Gespräch mit der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gesucht und haben an der
Informationsveranstaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im
April 2019 teilgenommen.
Frage 4:
Trifft es zu, dass alle dem Senat bekannten Sharing-Anbieter „#Freefloater“ sind? Wenn nein, gibt es
Anbieter, die #stationsbasiert arbeiten oder ein hybrides System etablieren wollen?
Antwort zu 4:
Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Anbieter beabsichtigen, ein stationsloses
Verleihsystem zu betreiben. Von einem stationsbasierten oder hybriden System hat der
Senat keine Kenntnis.
Frage 5:
Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, welche „Halbwertszeit“ die Fahrzeuge haben und wie bewertet
er dies aus ökologischer Sicht?
Antwort zu 5:
Nach eigenen Angaben der Anbieter werden für den deutschen Markt hochwertige ETretroller
hergestellt. „Lime“ hat mitgeteilt, dass es die „Lime“ Gen-3-Scooter (dritte
Generation) erst seit ein paar Monaten gebe. Es lägen aufgrund der Neuartigkeit der
Scooter noch keine verlässlichen Erfahrungswerte vor. Die E-Tretroller seien mit circa 22
Kilogramm so gebaut, dass die Lebensdauer besonders lang sei. „Lime“ habe auch den
Anspruch, ihre für die Nutzung nicht mehr geeigneten E-Tretroller zu recyceln und
kooperiere mit lokalen und regional zertifizierten Recyclingunternehmen, um ihre
Fahrzeuge effizient und verantwortungsbewusst zu recyceln. Der Gen-3-Scooter sei mit
einer Reihe von Merkmalen ausgestattet, die seine Lebensdauer verlängern. Eine
erweiterte Akkukapazität vergrößere die Reichweite des E-Tretrollers um 20 Prozent auf
bis zu 50 Kilometer. Das sei der höchste Standard, den es in der Branche gebe.
Frage 6:
Welche Anforderungen und Einschränkungen gelten für das Abstellen von stationslosen Leih-
Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Raum?
Frage 7:
Treffen die Regelungen zur Sondernutzung des Straßenlandes bei Leihrädern analog auch auf
Elektrokleinstfahrzeuge zu? Wenn nein, welche weiteren Regelungen kommen hier zur Anwendung?
Frage 9:
Inwiefern wurden die Anbieter entsprechend durch den Senat informiert?
3
Frage 10:
Wird es analog zum Leitfaden für die Bezirke zum Umgang mit Leihrädern einen entsprechenden Leitfaden
für die Bezirke zum Umgang mit Leih-Elektrokleinstfahrzeugen geben?
Antwort zu 6, 7, 9 und zu 10:
Den Unternehmen wurde mitgeteilt, dass für den Betrieb Verleihsystems von E-Tretrollern
die gleichen Regelungen gelten wie für den stationslosen Fahrradverleih. Der
Kriterienkatalog („Hinweise und Anforderungen für das Abstellen von stationslosen
Fahrradverleihsystemen auf öffentlichen Straßen im Land Berlin“) wurde ausgehändigt.
Dieser beinhaltet im Wesentlichen Abstandsregelungen (Grundmaß für den Fußverkehr
von mindestens 1,60 m sowie vorgeschriebene Sicherheitsabstände freihalten; Beachtung
der Barrierefreiheit; Zugänglichkeit von Haltestellen beziehungsweise Ein- und Ausgängen
von U- und S- Bahnhöfen sowie Freihalten von Flächen für Feuerwehr, Rettungsdienste,
Polizei, Abfallentsorgung / Straßenreinigung / Winterdienste; keine Beeinträchtigung
städtebaulich oder historisch sensibler Bereiche, zum Beispiel Brandenburger Tor und
Umgebung, Bebelplatz). Das maßvolle gebündelte Abstellen von bis zu vier
Leihfahrrädern wird noch als verkehrsüblich angesehen, dagegen bedürfen
Rückgabezonen, Sammel-stellen beziehungsweise mit vergleichbarem Konzept
betriebene Fahrradverleihsysteme einer Sondernutzungserlaubnis.
Frage 8:
Wie wird die Durchführung der Sondernutzung kontrolliert? Werden die Fahrzeuge zur Erleichterung der
Kontrolle gekennzeichnet?
Antwort zu 8:
Sofern künftig eine Sondernutzung vorliegen sollte, kann diese, wie alle Sondernutzungen,
gesondert oder anlassbezogen kontrolliert werden. Jeder E-Tretroller muss über eine
Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis sowie eine individuelle
Versicherungsplakette verfügen.
Frage 11:
Wie will der Senat die Verkehrssicherheit und die Barrierefreiheit auf Gehwegen gewährleisten?
Antwort zu 11:
Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit durch verbotswidriges Befahren von
Gehwegen oder Fußgängerzonen durch Nutzer von E-Tretrollern können überwacht und
ordnungsrechtlich geahndet werden.
Frage 12:
Wie will der Senat das Gehweg-Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge durchsetzen?
Antwort zu 12:
Der Allgemeine Ordnungsdienst der Bezirksämter von Berlin wird im Rahmen seiner
allgemeinen Streifentätigkeit, analog zu Radfahren auf dem Gehweg, bei unerlaubter
4
Gehwegbenutzung mit Elektrokleinstfahrzeugen einschreiten und die erforderlichen
Maßnahmen entsprechend der Vorgaben des § 10 der Verordnung über die Teilnahme
von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) treffen sowie gegebenenfalls
Ordnungswidrigkeitsanzeigen fertigen.
In eilbedürftigen Fällen trifft auch der Polizeipräsident in Berlin geeignete Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr.
Frage 13:
Wird es Schwerpunktkontrollen bei Elektrokleinstfahrzeugen geben?
Antwort zu 13:
Schwerpunktkontrollen in Bezug auf die Straßenbenutzung mit E-Tretrollern sind zunächst
von den Bezirksämtern von Berlin nicht vorgesehen. Bei Schwerpunktaktionen ist immer
ein Einschreiten gegen die Gesamtheit der auftretenden Verkehrsverstöße angezeigt.
Der Polizeipräsident in Berlin wird im Rahmen der Verkehrsüberwachung ein besonderes
Augenmerk hierauf richten.
Berlin, den 02.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Erst Fahrbahn, nun Rohre: In Alt-Pankow wird doppelt gebaut Berliner Wasserbetriebe müssen frisch sanierte Straße aufgraben. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article226388129/Erst-Fahrbahn-nun-Rohre-In-Alt-Pankow-wird-doppelt-gebaut.html

Berliner Wasserbetriebe müssen frisch sanierte Straße aufgraben. Eine Zusammenlegung der Baustellen war nicht möglich.

Es ist ein #Déjà-vu-Erlebnis. Schon einmal stemmten Bauarbeiter die #Breite Straße vor dem #Rathaus #Pankow auf, sanierten im November die marode Fahrbahndecke. Und kaum hatten sich die Pankower an den ebenen Asphalt und die störungsfreie Fahrt in Richtung Autobahn #A114 gewöhnt, stehen sie seit Beginn der Sommerferien an der gleichen Stelle vor einer neuen Sperrung. Diesmal ist aber nicht das Bezirksamt der Bauherr – verantwortlich sind die Berliner #Wasserbetriebe.

Sperrung der Breite Straße dauert drei Monate an
Bei der aktuellen Maßnahme geht es um die Sanierung von alten #Regenkanälen im Bereich der Kreuzung Breite Straße und Mühlenstraße. Erneuert werden Röhren mit zwei verschiedenen Innenmaßen: die eine hat einen Durchschnitt von 35 Zentimeter, die größere 120 Zentimeter, teilt Wasserbetriebe Stephan Natz auf Anfrage mit. „Der kleinere Kanal wird auf 13 Metern in offener Bauweise ausgetauscht, der größere, Ei-förmige Kanal wird danach mit einem so genannten Schlauchinliner saniert. Alles soll bis Ende August fertig sein. Die Baustelle ist bis 9. September genehmigt“, berichtet Natz. Im schlimmsten Fall müssen Auto- und Radfahrer den wichtigen #Verkehrsknoten im Zentrum von Pankow also noch …

Straßenverkehr: Welche Straßenbäume bieten Kühlung und Schatten im Klimawandel?, aus Senat

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Frage 1:
Welches Gewicht misst der Senat, angesichts erhöhter Temperaturen in der Stadt, bei der Pflanzung von
#Bäumen im #Straßenraum und auf anderen Flächen den Eigenschaften #Kühlung durch Verdunstung und
Schattenwurf bei?
Frage 2:
Welche #Baumarten sind besonders geeignet, die Anforderungen nach Kühlung durch Verdunstung und
Schattenwurf in heißen Sommern zu erfüllen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Kühlung durch Verdunstung und #Schattenwurf sind insbesondere bei erhöhten
Temperaturen wichtige Wohlfahrtswirkungen von Bäumen, aber nicht die einzigen
Aspekte, die im Zusammenhang mit der Planung, Pflanzung und Unterhaltung von
Bäumen im städtischen Raum beachtet werden müssen.
Grundsätzlich sind #großkronige #Laubbaum-Arten besonders geeignet, um viel
Verdunstungskälte und Schattenwurf zu erzeugen, sofern ihre Kronen gesund und die
Bäume insgesamt vital sind. Gerade vitale Bäume können effektiv das Stadtklima positiv
beeinflussen. Gleichwohl bestimmen die Standortbegebenheiten (ober- und unterirdische
Entwicklungsmöglichkeiten) sowie die fachgerechte Pflege den Erfolg der anvisierten
Funktionserfüllung maßgeblich.
In heißen Sommern zählen neben den Berliner Hauptbaum-Arten wie #Winter-Linde (Tilia
cordata), #Spitz-Ahorn (Acer platanoides) und #Stiel-Eiche (Quercus robur) auch z.B.
Ahornblättrige #Platane (Platanus x hispanica), #Zerr-Eiche (Quercus cerris), #Silber-Linde
(Tilia tomentosa) oder #Flatter-Ulme (Ulmus laevis) dazu.
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Frage 3:
Welche Praxisversuche laufen gegenwärtig in Berlin, um Baumarten zu identifizieren, die die Anforderungen
nach Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf in heißen Sommern besonders gut erfüllen?
Antwort zu 3:
Im Pflanzenschutzamt Berlin stehen nicht einzelne Baum-Arten im Fokus mehrschichtiger
Untersuchungen, sondern die Baumvitalität als Basis der Funktionalitätssicherung von
Baum-Arten unter Hitze und Trockenheit und weiteren Stressoren wie u.a. Streusalz.
Es wird seit mehreren Jahren die Wirkung von Streusalz auf die Vitalität der Berliner
Straßenbäume untersucht. Es konnte ein erheblicher Rückgang von Blattmasse und
Assimilationsleistung festgestellt werden, die sich direkt auf Kühlung durch Verdunstung
im gesamten Stadtgebiet negativ auswirken. Derzeit werden vorbeugende Maßnahmen
zur Verbesserung untersucht.
Seit 2014 führt das Pflanzenschutzamt in Kooperation mit dem Bezirk Neukölln und der
Humboldt-Universität einen Straßenbaumtest mit zukunftsträchtigen, sog.
stadtklimatoleranten Baumarten durch.
https://www.berlin.de/senuvk/pflanzenschutz/stadtgruen/de/versuche/versuchspflanzung_v
on_strassenbaeumen.shtml
Darüber hinaus führt das Pflanzenschutzamt seit 2014 ein jährliches Monitoring zu
stadtklimatoleranten Baumarten durch. Auch pflanzen viele Straßen-und
Grünflächenämter der Berliner Bezirke eigenverantwortlich stadtklimatolerante Baumarten
insbesondere im Straßenland. Über die Erfahrungen wird sich u.a. im Fachausschuss
Stadtbäume sowie öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. dem Runden Tisch Baum
regelmäßig ausgetauscht.
Seit 2018 läuft ein Projekt im Rahmen des Klimafolgemonitorings mit dem deutschen
Wetterdienst zur Sicherung einer optimierten Wasserversorgung für Straßenbäume, um
u.a. auch eine klima- und standortgerechte Verdunstung/Kühlung zu sichern.
Des Weiteren beteiligt sich Berlin seit einigen Jahren am Straßenbaumtest II der GALK
(Deutsche GartenAmtsLeiterKonferenz).
http://www.galk.de/index.php/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/strassenbaumt
est-2
Frage 4:
Wie beurteilt der Senat das den Anforderungen nach Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf
entgegen stehende Argument, Fenster in Fassaden dürften nicht verschattet werden?
Ist ein regelmäßiger Baumschnitt, der ein Minimum an Belichtung der Fenster gewährleistet, eine vertretbare
Pflegemaßnahme?
Antwort zu 4:
Die Verschattung von Fenstern durch Straßenbäume hängt ab von der jeweiligen Situation
vor Ort und wird zudem abhängig von der Witterung, der Jahreszeit und persönlichen
Vorlieben sehr unterschiedlich bewertet.
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Ein „Minimum an Belichtung der Fenster“ zählt dabei nicht zu den üblichen und
wesentlichen Kriterien der Pflege und Unterhaltung von Bäumen – hier stehen Aspekte der
Verkehrssicherheit sowie die Erhaltung eines Lichtraumprofils bzw. die Verhinderung von
Fassadenschäden im Vordergrund. Insbesondere für diese Zwecke kann ein regelmäßiger
Baumschnitt notwendig und damit zwangsläufig auch vertretbar sein.
Bei Straßenbaumpflanzungen ist die gewünschte Funktion eines Baumes mit Blick auf
seine ober- und unterirdischen Entwicklungsmöglichkeiten in der Planung zu
berücksichtigen. Oftmals sind letztgenannte Punkte Faktoren, die das Wachstum von
Bäumen in der Straße begrenzen. Bei Neupflanzungen in engen Straßen ist u.a. die Wahl
der Wuchsform ein wichtiges Kriterium. Schlanke säulenförmige Baumarten und -sorten
bieten eine Möglichkeit, diesem Umstand Rechnung zu tragen.
Gleichzeitig bietet auch die Baumartenwahl hinsichtlich der Blattausbildung die
Möglichkeit, das Maß an Verschattung von Fassaden zu reduzieren. Bäume mit
gefiedertem Blattwerk wie z.B. Gleditschie/Lederhülsenbaum (Gleditsia triacanthos),
Robine (Robinia pseudoacacia) und Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) bilden ein
lichtdurchlässiges Kronendach aus.
Bei bestehenden Baumpflanzungen muss bei erheblichen Beeinträchtigungen durch
Verschattung und zu nahem Stand an der Fassade (Gefahr von Beschädigungen u.a.) ggf.
ein Freischneiden der Fassade erfolgen. In diesem Kontext muss ein Abwägungsprozess
hinsichtlich der Wohlfahrtsleistung von Straßenbäumen für die Allgemeinheit und die
Auswirkungen auf die einzelnen Bürgerinnen und Bürger erfolgen.
Frage 5:
Gibt es Überlegungen und Praxisversuche im Land Berlin, die Standorte von Straßenbäumen weiter von den
Gebäudefassaden in den Straßenraum des ruhenden Verkehrs zu versetzen, ähnlich den
Gehwegvorstreckungen?
Antwort zu 5:
Es wird auf die Ausführungen in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
Kap. 7.3.2 Bäume, die im Land Berlin als verbindliche Richtlinien eingeführt wurden,
verwiesen. Die Unterbrechung von Parkstreifen am Fahrbahnrand durch
Baumpflanzungen wird hier als eine der wichtigen gestalterischen Funktionen des
Straßengrüns genannt. Zu beachten sind hierbei aber insbesondere die Anforderungen
hinsichtlich des Leitungsbestandes (Schutzabstände), die Einhaltung der (oberen und
seitlichen) lichten Räume der jeweiligen Verkehrsfläche (Fahrbahn, Radwege/Gehwege)
sowie die freie Sicht auf Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen etc.
In den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und
Radwege (AV Geh- und Radwege) vom 16. Mai 2013 sind unter Teil A, II- Gehwege, 2 –
Breiten/Abstandsmaße, (6) Pflanzung von Bäumen ebenfalls entsprechende Vorgaben zu
den Mindestabständen (Stammaußenkante zum Fahrgassenrand von 0,5 m, zum Radweg
von 0,25 m) enthalten.
Soweit die genannten Kriterien beachtet werden, können Baumpflanzungen möglichst weit
von den Gebäudefassaden erfolgen.
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Frage 6:
Wie beurteilt der Senat das den Anforderungen nach Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf
entgegen stehende Argument, die Bäume der Zukunft müssten sehr schmalkronig sein, um die Pflegekosten
zu minimieren?
Antwort zu 6:
Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf gehören zu den vielfältigen Aspekten, die
bei der Planung und Pflanzung von Bäumen in der Stadt berücksichtigt werden.
Der Standort bestimmt die Auswahl der eingesetzten Baumarten. Schmalkronige Bäume
sind besonders für schmale und enge Straßen geeignet, sie können in Straßen mit
geringer Profilbreite und/oder schmalen Gehwegbereichen eine Möglichkeit sein,
entsprechende Situationen überhaupt mit Bäumen zu bepflanzen und stellen den
bestmöglichen Kompromiss zwischen Funktionserfüllung von Kühlung und Verschattung
und geringerem Pflegeaufwand dar.
Es gibt keine Vorgabe im Land Berlin, nur schmalkronige Bäume wegen der
Pflegekostenminimierung zu pflanzen.
Siehe hierzu auch die Antwort zu 4.
Frage 7:
Welche Überlegungen und Praxisversuche gibt es aktuell im Land Berlin, die Pflanzabstände und die
Anordnung von Straßenbäumen zu verändern, um auch mit kleineren Baumarten ein Maximum an Kühlung
durch Verdunstung und eine möglichst lückenlose Verschattung des Straßenraumes zu gewährleisten?
Antwort zu 7:
Im Land Berlin gibt es keine Vorgaben, durch lückenlose Verschattung der Straßenräume
eine maximale Kühlung herbeizuführen.
Der gesamte Baumbestand des Landes Berlin liefert Erkenntnisse, die dazu beitragen
eine Optimierung der Pflanzung von Straßenbäumen vorzunehmen. Dies erfolgte in den
letzten Jahren auch verstärkt unter dem Gesichtspunkt der Anpassung an den
Klimawandel.
Aus diesem Grund müssen Pflanzungen und die Nachpflanzungen von Straßenbäumen
immer Einzelfallenentscheidungen sein.
Frage 8:
Wie sollen die neuen Stadtgebiete mit Bäumen bepflanzt werden, um ein Maximum an Kühlung durch
Verdunstung und eine möglichst lückenlose Verschattung des Straßenraumes zu gewährleisten?
Antwort zu 8:
Eine Bepflanzung neuer Stadtgebiete mit Bäumen erfolgt selbstverständlich so, dass
möglichst optimale, für die Entwicklung von Bäumen geeignete Pflanzorte zur
bestmöglichen Entwicklung und Gesundheit der Gehölze ausgewählt werden.
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Die Bepflanzung erfolgt auf der Grundlage aller fachlichen Erkenntnisse, die zu einem
umweltverträglichen Handeln in Bezug auf den Klimawandel erforderlich sind. Zur
lückenlosen Verschattung siehe die Antwort zu 7.
Berlin, den 28.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz