zu Fuß mobil: Falschparker-Petition „Knolle statt Knöllchen“ führt endlich zu höheren Bußgeldern, aus Fuss eV

Breites Verbändebündnis beendet Online-Petition erfolgreich. Bußgelder
für #Falschparker sollen mit der #StVO-Novelle angehoben werden. Zum
Schutz von Radfahrern und Fußgängern muss jedoch nachgebessert werden.

Mit der Reform der #Straßenverkehrsordnung (StVO), die
am Mittwoch im Verkehrsausschuss beraten wird, sollen die Bußgelder für
Falschparker angehoben werden. Wer auf #Geh- oder #Radwegen parkt, zahlt
künftig 55 statt bislang 20 Euro. Das ist ein Erfolg der im Mai 2019
gestarteten Initiative „#Knolle statt #Knöllchen“. Ein breites Bündnis aus
Verbänden und Organisationen hatte ein Bußgeld von 100 Euro für
Falschparker und einen Punkt in Flensburg gefordert. 33.000
Unterschriften wurden Ende Juni an Bundesverkehrsminister Andreas
Scheuer übergeben. Anfang Juli kündigte dieser an, das Bußgeld auf „bis
zu 100 Euro“ anzuheben. Inzwischen sind mehr als 38.000 Unterschriften
für die Forderung der Verbände nach angemessenen Bußgeldern
zusammengekommen.

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende: „Falschparken wird schon viel
zu lange als Kavaliersdelikt behandelt, dabei kann es Radfahrer und
Fußgänger das Leben kosten. Es ist höchste Zeit, dass sich das ändert.
Mit Tausenden von Unterschriften im Rücken haben wir ein klares Zeichen
gesetzt und bewirkt, dass die Bußgelder endlich deutlich korrigiert
werden. Aber es ist noch Luft nach oben.“

Künftig sollen nur die Falschparker 100 Euro zahlen, die ihr Auto auf
einem Schutzstreifen abstellen und dadurch einen Unfall verursachen.
Kommt es nicht zu einem Unfall, werden für das Parken auf Radwegen bei
Behinderung von Radfahrern 70 Euro fällig. Das Halten in zweiter Reihe
soll in Zukunft mit 80 Euro geahndet werden – wenn dadurch Radfahrer
gefährdet werden. Vom Parken auf Bus- und Tramspuren, Ladestationen,
Carsharing- und Behindertenparkplätzen ist hingegen ebenso wenig die
Rede wie von Feuerwehreinfahrten oder Kreuzungen.

Heinrich Strößenreuther, Geschäftsführer der Initiative Clevere Städte:
„2014 haben wir die Kampagne für höhere Bußgelder angeschoben, um der
Verkehrswende ihre Flächen freizuhalten. Statt 100 Euro sind es 55 Euro
– mehr war mit dieser Regierung nicht drin. Richtige Knollen für
Falschparker stehen noch aus, auch wenn es nie wieder Knöllchen geben wird.“

Ein einheitliches Bußgeld in abschreckender Höhe würde dabei helfen, das
Verkehrschaos in den Städten einzudämmen und die Sicherheit für
Fußgänger und Radfahrer und die Chancen für die Verkehrswende deutlich
zu verbessern, so die Verbände.

Rückenwind erhält das Verbändebündnis aus der breiten Bevölkerung: Wie
eine aktuelle Forsa-Umfrage zeigt, halten zwei Drittel der Befragten
höhere Bußgelder für wirkungsvoll, 64 Prozent finden eine strengere
Punktevergabe sinnvoll.

Roland Stimpel, Vorstand des FUSS e.V.: „Fußgänger und Autofahrer können
sich durch falsch geparkte Autos nicht rechtzeitig sehen, das Überqueren
der Straße wird so gerade für Kinder und ältere Menschen
lebensgefährlich. Besonders rücksichtslos und gefährlich ist das
Falschparken an Zebrastreifen und Ampel-Übergängen. Dass Falschparken
endlich teurer wird ist ein wichtiges Signal. Aber notorische
Falschparker, die gut verdienen, schreckt erst ein Punkt in Flensburg
richtig ab.“

Das Verbändebündnis für eine Anhebung der Bußgelder für Falschparker
besteht aus dem Verkehrsclub Deutschland (VCD), der Initiative Clevere
Städte, dem FUSS e.V., dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin (ABSV), dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), dem
Bundesverband Carsharing (BCS), dem Bundesverband Selbsthilfe
Körperbehinderter (BSK), Changing Cities, dem Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverband (DBSV), der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dem
Verbund Service und Fahrrad (VSF) sowie dem Zweirad-Industrie-Verband
(ZIV).

*****
Pressekontakte:
Roland Stimpel,FUSS e.V., Vorstand, roland.stimpel@fuss-ev.de Telefon:
0163 – 1833 508

BVG + Straßenverkehr: Neuer Abschleppfuhrpark der BVG, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen, und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von
dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde
der Beantwortung zugrunde gelegt.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Vorab:
In einer Meldung vom 16.10.2019 (https://www.tagesspiegel.de/berlin/kampf-gegen-falschparker-inberlin-
bvg-kauft-extragrosse-abschleppwagen/25121296.html) wird in Bezug auf die Anschaffung eigener
Abschleppwagen ein Sprecher der BVG folgendermaßen zitiert: „Um schnell mit den Schleppfahrzeugen
zu starten, haben wir je eine Ausschreibung für zwei große und sechs kleine Schleppfahrzeuge
veröffentlicht“ […] „Damit wir aber möglichst schnell mit der Arbeit beginnen können, haben wir
uns fürs Erste auf dem #Gebrauchtwagenmarkt bedient“.
1. Wie viele Fahrzeuge wurden auf dem Gebrauchtwagenmarkt erworben?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass bisher sieben Fahrzeuge gekauft wurden.
2. Was für Fahrzeuge wurden erworben?
Zu 2.: Es wurden fünf #Abschleppfahrzeuge mit #Kran für Fahrzeuge bis 3,5t und zwei
„große“ Abschleppfahrzeuge für Fahrzeuge über 3,5t Gesamtmasse auf dem Gebrauchtwagenmarkt
gekauft.
3. Auf welche Gesamtsumme beläuft sich die Anschaffung inkl. aller dadurch entstandenen Kosten?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die Fahrzeuge insgesamt 659,7 T € gekostet haben.
– 2 –
4. Auf welche Gesamtsumme wird sich voraussichtlich die Anschaffung der ausgeschriebenen Neufahrzeuge
belaufen?
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass die beiden „großen“ #Neufahrzeuge zusammen knapp
1 Mio. € kosten werden.
5. Warum wurde nicht ausschließlich auf Gebrauchtfahrzeuge gesetzt, bzw. sind die Gebrauchtfahrzeuge
nur für den Übergang gedacht und sollen diese zu einem späteren Zeitpunkt durch die Neufahrzeuge
ersetzt werden?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass der Gebrauchtwagenmarkt sehr angespannt ist und
das Alter der verfügbaren Fahrzeuge teilweise sehr hoch ist. Die BVG wird die auf
dem Gebrauchtwagenmarkt erworbenen Fahrzeuge solange nutzen, wie der Aufwand
in Instandhaltung und Wartung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll
ist. Bei Bedarf werden diese dann durch weitere Neufahrzeuge ersetzt.
6. Welche #Fahrzeugspezifikation sollen die Neufahrzeuge erfüllen?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass die Neufahrzeuge für das Abschleppen von Fahrzeugen
über 3,5t Gesamtmasse geeignet sind und nach dem aktuellen technischen
Standard ausgerüstet werden (z.B. die zur Zeit der Zulassung geltende EURO Norm,
Abbiegeassistent usw.) Dies gilt natürlich auch für die bei Bedarf zu beschaffenden
Fahrzeuge zum Abschleppen bis zu 3,5t.
7. Welche #Antriebsart werden diese Neufahrzeuge haben?
Zu 7.: Da es nach erfolgter Recherche der BVG keine geeigneten Neufahrzeuge/
gebrauchte Fahrzeuge mit Elektroantrieb gibt, sind diese Fahrzeuge mit einem
Dieselmotor, entsprechend der zur Zeit der Zulassung geltenden EURO Norm, ausgestattet.
8. Über wie viele eigene Abschleppfahrzeuge verfügte die BVG bis zur Anschaffung der o.g. Gebrauchtfahrzeuge?
Zu 8.: Für das Schleppen von eigenen liegengebliebenen oder betriebsunfähigen
Bussen zum Betriebshof (#Nothilfe) und dem BVG-internen Pkw-Fahrzeugtransport
stehen der BVG drei Unimog und ein Sprinter zur Verfügung.
9. Wie viele Abschleppfahrzeuge sollen insgesamt bis Ende 2020 im Bestand der BVG sein?
Zu 9.: Die BVG teilt mit, dass sie nach aktuellem Stand im Jahr 2020 mit zehn Fahrzeugen
arbeiten werden. Die zukünftige Fahrzeugzahl hängt in den Folgejahren von
der zu erwartenden Anzahl der Abschleppaufträge ab.
10. Wohin werden die künftig von der BVG abgeschleppten Fahrzeuge verbracht?
Zu 10.: Falschparker werden auf einen freien, möglichst in der Nähe befindlichen
Parkplatz umgesetzt.
11. Wo ist die neu geschaffene Gebührenordnung mit den Festlegungen der Kosten für das Abschleppen
von „Falschparkern“ öffentlich einsehbar?
– 3 –
Zu 11.: Die Verordnung (nebst Anlage) kann im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 34
vom 07.12.2019 des Landes Berlin https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetzeund-
verordnungen/ eingesehen werden.
Berlin, den 22. Januar 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Straßenverkehr + Regionalverkehr + Bus: Ortsumfahrung Ahrensfelde: Wie geht es nach der Einigung zwischen Berlin und Brandenburg weiter? (II), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie weit ist die Aktualisierung der #Planungsunterlagen für die #Ortsumfahrung #Ahrensfelde?
Frage 2:
Unter welchen Gesichtspunkten werden die Eckpunkte aktualisiert?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Momentan werden die #Planfeststellungsunterlagen auf Basis der neuen Kartierung von
Flora und Fauna (Durchführung 2018/2019) sowie des neuen Regelwerkes (Richtlinien)
aktualisiert.
Frage 3:
Welche #Verkehrsprognosen werden zugrunde gelegt?
Antwort zu 3:
Die im Jahr 2011 ausgelegten Planfeststellungsunterlagen basieren auf der Projektprognose
2025. Eine Aktualisierung der Projektprognose erfolgt nach Einführung der Verkehrsprognose
2030 des Landes Brandenburg.
2
Frage 4:
Welche Änderungen an Gesetzes- und Vorschriftenwerken werden berücksichtigt?
Antwort zu 4:
Folgende neue Vorschriften werden bei der Aktualisierung berücksichtigt:
– Bundesnaturschutzgesetz (#BNatSchG) i.V.m. Brandenburgischem Ausführungsgesetz
zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz –
#BbgNatSchAG)
und dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz
– #NatSchG Bln),
– Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA)
– Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL)
– Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO)
– Aktuelle Fassung des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg
(#LEP HR)
– Wasserhaushaltgesetz (WHG) – Anforderungen nach der Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL)
Frage 5:
Welche Aktualisierungen erfolgen hinsichtlich der Kartierung und der erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsbilanz?
Antwort zu 5:
Faunistische Kartierungen wurden im Untersuchungsraum (im geplanten Baufeld) für folgende
Artengruppen aktualisiert bzw. neu erhoben: Brutvögel, Reptilien (insb. Zauneidechse),
Amphibien, holzbewohnende Käferarten, Fledermäuse, Ameisen. Des Weiteren
erfolgte eine Aktualisierung der Biotoptypenkartierung.
Die Ergebnisse aus den Faunistischen Erhebungen fließen in den Artenschutzfachbeitrag
ein. Dieser wird im Zusammenhang mit der Landschaftspflegerischen Begleitplanung
(LBP) erstellt. Letztere wird ebenfalls aktualisiert. In diese fließen neue Ergebnisse der
Kartierungen ein sowie Anpassungen durch neue technische Planung im Straßenbau
(Nachbilanzierung der Eingriffe gemäß Handbuch LBP und der Berliner Systematik zur Bilanzierung
von Eingriffen), sowie Änderungen aufgrund von begründenden Einwendungen
zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des LBP.
Frage 6:
Welche Ausgleichsmaßnahmen sollen infolge der geplanten Ortsumfahrung wann realisiert werden?
Antwort zu 6:
Der Zeitpunkt der beabsichtigten Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
kann erst mit Fertigstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes mitgeteilt werden.
Die Information kann dann den Maßnahmeblättern entnommen werden.
3
Frage 7:
Soll im Rahmen des ab Mitte 2020 angekündigten fortgesetzten Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumfahrung
Ahrensfelde das begonnene Anhörungsverfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange erneut durchgeführt oder soll es abgeschlossen werden? Auf welcher rechtlichen
Grundlage beruht die getroffene Entscheidung?
Antwort zu 7:
Das derzeit ruhende Anhörungsverfahren soll fortgeführt werden. Der Vorhabenträger wird
die aktualisierte Planung als Deckblattplanung einreichen.
Die Durchführung des Anhörungsverfahrens erfolgt gemäß § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
des Landes Brandenburg (VwVfGBbg) bzw. § 1 Gesetz über das Verfahren der Berliner
Verwaltung (VwVfG BE) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unter
Beachtung der Maßgaben des § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG).
Frage 8:
Welche Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung – informell und formell – sind im weiteren Verfahren
vorgesehen?
Antwort zu 8:
Für die Ortsumgehung Ahrensfelde fanden in der Vergangenheit bereits mehrere Informationsveranstaltungen
für die Öffentlichkeit statt. Am 15.01.2020 war eine weitere öffentliche
Informationsveranstaltung des Projektes in der Gemeinde Ahrensfelde.
Die aktualisierte Planung wird im Rahmen des Anhörungsverfahrens in den betroffenen
Gemeinden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Des Weiteren wird die Planunterlage
im Internet zugänglich gemacht.
Frage 9:
Sollen bereits während des laufenden Planfeststellungsverfahrens Ausführungsplanungen und Vergabeunterlagen
erstellt sowie Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden?
Antwort zu 9:
Nein.
Frage 10:
Welcher Zeitpunkt für den Baubeginn wird angestrebt und mit welcher Dauer wird gerechnet?
Antwort zu 10:
Belastbare Angaben zu Baubeginn und -zeitraum sind aufgrund des derzeitigen Bearbeitungs-
und Verfahrensstandes nicht möglich.
4
Frage 11:
Inwiefern setzt sich der Senat gegenüber Brandenburg für die Realisierung eines #30-Minuten-Takts mit dem
#RB25 nach Werneuchen und die Realisierung eines zweiten Bahnsteigs in Blumberg ein?
Antwort zu 11:
Im Zusammenhang mit der Stärkung des Stadt-Umland-Verkehrs ist auch ein attraktives
Schienenverkehrsangebot als alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) ein
wichtiger Baustein. Die Linie RB 25 ist derzeit in einem Verkehrsvertrag mit einer Laufzeit
bis in das Jahr 2024 organisiert. Mit der weiteren Konkretisierung der Ausgestaltung des
Wohnungsbaus in den Gemeinden entlang der RB 25 ist auch eine Ausweitung der Kapazitäten
und ggf. auch der Fahrtenhäufigkeit auf der RB25 denkbar. Das Land Brandenburg
hat für die Linie RB 25 im Landesnahverkehrsplan eine Verdichtung auf einen 30-Minuten-
Takt vorgesehen, die aktuelle Gutachterkonzeption zum Deutschlandtakt enthält hier
ebenfalls zwei Leistungen je Stunde.
Um bei Einführung von zwei Fahrtenangeboten je Stunde auf der RB 25 den Halt Blumberg
ebenfalls zweimal stündlich bedienen zu können, ist dort die Errichtung eines weiteren
Bahnsteiges notwendig. Aufgrund der territorialen Zuständigkeit erfolgt die Planung
und Umsetzung der Bahnsteigerrichtung durch das Land Brandenburg. Nach Kenntnis des
Senates wird dieser Prozess vom Land Brandenburg derzeit aktiv betrieben.
Frage 12:
Welche Pläne verfolgen Senat und Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zur Verbesserung des grenzüberschreitenden
#Radverkehrs?
Antwort zu 12:
Besondere Planungen für Radverkehrsverbindungen im unmittelbaren Grenzbereich zwischen
Ahrensfelde und Berlin-Marzahn gibt es momentan abgesehen von den im Zusammenhang
mit dem Bau der Ortsumfahrung zu schaffenden Radverkehrsanlagen nicht.
Zwei der nach Ahrensfelde führenden Zufahrtsstrecken im Norden Marzahns sollen aber
für den Radverkehr verbessert werden: Der Radweg an der Straßenbahntrasse soll in den
nächsten Jahren grundsaniert und teilweise verbreitert werden. Die Märkische Allee soll in
den kommenden Jahren nach und nach mit Radverkehrsanlagen ausgestattet werden.
Frage 13:
Gibt es aktuell Verständigungen mit den Brandenburger Aufgabenträgern, den #Busverkehr weiter auszubauen?
Frage 14:
Der Senat hat bereits darauf verwiesen, dass er dazu bereit sei, einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs
entsprechend der territorialen Zuständigkeit zu finanzieren (Drs. 18/13918). Welche konkreten Vorstellungen
zur Verbesserung der Angebote des #ÖPNV hat der Senat?
Antwort zu 13 und 14:
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
5
Das Angebot in diesem Bereich (Linien 259, 390, 893) wurde erst in den letzten Jahren in
enger Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) und dem Landkreis
Barnim als zuständigen Aufgabenträger überarbeitet und ausgebaut. Zum #Fahrplanwechsel
am 15. Dezember 2019 wurde die Buslinie #390, welche den in Berlin liegenden SBahnhof
Ahrensfelde mit Gemeinde Ahrensfelde (Landkreis Barnim) verbindet, bis zum
Kaufpark Eiche verlängert. Planungen für darüberhinausgehende Angebotserweiterungen
im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bestehen derzeit nicht und wären aufgrund
der territorialen Zuständigkeit federführend vom Landkreis Barnim zu erarbeiten. Die beteiligten
Akteure stimmen sich regelmäßig unter Koordination des VBB zu künftigen möglichen
Entwicklungen ab.
Berlin, den 22.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Vorgehen gegen Raser im Straßenverkehr im Jahr 2018 und 2019, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie viele #Autorennen wurden in Berlin im Jahr 2018 und 2019 von der Polizei erfasst?
  2. Wie viele Autorennen wurden in Berlin im Jahr 2018 und 2019 als Einzelrennen und wie viel wurden als „klassische“ Autorennen von der Polizei erfasst?
  3. Wie viele #Mietfahrzeuge waren an den Autorennen im Jahr 2018 und 2019 beteiligt?
  4. Wie viele #Führerscheine wurden nach Autorennen in Berlin im Jahr 2018 und 2019 von der Polizei eingezogen?
  5. Wie viele Autorennen wurden in Berlin im Jahr 2018 und 2019 von der Polizei erfasst?
  6. Wie viele Verkehrsteilnehmer erlitten durch #Autorennunfälle  im Jahr 2018 und 2019 in Berlin Verletzungen?

Zu 1.,2., 4., 5., 6., 7.:

Die Daten zu den Fragen 1., 2., 4., 5., 6. und 7. werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 

Vorkommnis I Tätigkeit 2018 2019
Polizeilich erfasste Vorgänge zum § 315d Strafgesetzbuch  (verbotene Kraftfahrzeuqrennen)  

279

 

360

Rennen mit mindestens zwei Teilnehmenden 101 107
Einzelrennen 148 253
Beteiliqte Mietfahrzeuqe 52 41
Beschlagnahmte  Führerscheine 130 197
Rennen mit verursachtem Verkehrsunfall 40 46
dabei    
Leichtverletzte  Personen 22 22
Schwerverletzte  Personen 8 9
Getötete Personen 2 0

(Stand: 9. Januar 2020)

Nach gängiger Rechtsprechung kann die Flucht vor der Polizei im Rahmen von Verfolgungsfahrten auch den  Verdacht eines verbotenen #Kraftfahrzeugrennens begründen (Wertung als #Einzelrennen nach § 315d Abs.  1 Nr. 3 StGB).

  1. Wie viele Fahrzeuge waren an den Autorennen im Jahr 2018 und 2019 beteiligt?

Zu 3.:

Hierzu liegen keine validen Daten vor.

  1. Welche #Tatörtlichkeiten wurden in Berlin für Autorennen festgestellt?

Zu 8.:

Die Tatörtlichkeiten sind in alphabetischer Reihenfolge der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Straßen, welche in mehreren Bezirken vorkommen, sind zusätzlich gekennzeichnet.

 

 

2018 2019
A 100 A 100
A 114 A 111
A 115 A 113
Adalbertstraße  (Kreuzberg) A 115
Alt-Friedrichsfelde Adlergestell
Alt-Mahlsdorf Afrikanische  Straße
Alt-Mariendorf Ahrenshooper  Straße
Am Fort Alexanderstraße
Am Juliusturm Alt-Biesdorf
Am Tierpark Alt-F riedrichsfe lde
An der Wuhlheide Alt-Kau lsdorf
Badstraße Alt-Lübars
Bellermannstraße Alt-Mahlsdorf
Berliner Straße (Tegel) Alt-Moabit
Bernauer Straße ( Reinickendorf) Altonaer Straße
Bismarckstraße (Charlottenburg) Altstädter  Ring
Blankenburger Straße (Pankow) Am Tierpark
Badestraße An der Ostbahn
Braunschweiger Straße Anhalterstraße
Brunsbütteler Damm Bastianstraße
Bülowstraße Belforter Straße
Bundesallee Berliner Allee
Charlottenburger  Chaussee Berliner Straße (Hermsdorf)
Clayallee Bernauer Straße (Mitte)
Conrad-B lenkle-Straße Bernauer Straße (Reinickendorf)
Cosmarweg Bernshausener  Ring

 

 

Damerowstraße Beusselstraße
Danckelmannstraße Birkenstraße (Moabit)
Danziger Straße Bismarckstraße  (Charlottenburg)
Dominicusstraße Brandenburgische  Straße
Dudenstraße Breitkopfstraße
Edisonstraße Brunnenstraße (Wedding)
Eichborndam m Brunsbütteler Damm
Emmentaler Straße Bucher Straße
Engeldamm Budapester Straße
Erna-Samuel-Straße Bülowstraße
Ernst-Ruska-Ufer Bundesallee
Falkenseer  Chaussee Chausseestraße  (Mitte)
Fennstraße (Wedding) Chorweilerstraße
Föhrer Straße Crellestraße
Frankfurter Allee Danziger Straße
Fritz-Riedel-Straße Durlacher Straße (Wilmersdorf)
Germelmannbrücke Eisenstraße (Treptow)
Gertraudenstraße Emserstraße (Neukölln)
Gneisenaustraße Erich-Weinert-Straße
Goethestraße  (Charlottenburg) Exerzierstraße
Gotenstraße Falkenseer Damm
Grazer Damm Finckensteinallee
Grellstraße Föhrer Straße
Großbeerenstraße Frankfurter Allee
Hardenbergplatz Friedelstraße
Hasenheide Friedrichshagener  Straße
Hauptstraße (Friedenau) Friedrichshaller Straße
Heerstraße Friedrichstraße (Mitte)
Heidestraße Gaußstraße (Charlottenburg)
Heinrich-Heine-Straße Gerichtstraße
Hermannstraße  (Neukölln) Glienicker Weg
Hofjägerallee Gneisenaustraße
Holländerstraße Goethestraße  (Weißensee)
Joachim-Tiburtius-Brücke Gorkistraße
Kaiserdamm Greifswalder Straße
Kantstraße Großbeerenstraße
Karl-Marx-Allee Hallesches Ufer
Kleinmachnower Weg Hansastraße
Klingelhöfer Straße Hardenbergstraße
Klosterstraße (Spandau) Hasenheide
Knesebeckstraße Hauptstraße (Lichtenberg)

 

 

(Charlottenburg)  
Kongostraße Havemannstraße
Krumme Straße Heerstraße
Kurfürstendamm Heidestraße
Kurt-Schumacher-Damm Heiligenseestraße
Landsberger Allee Heinrich-Mann-Straße
Leipziger Straße Hermannplatz
Lichtenberger Brücke Hermannstraße
Mariendorfer Damm Hermsdorfer Damm
Markgrafenstraße Hochstraße
Martin-Luther-Straße Hohenzollerndamm
Mehringdamm Josef-Höhn-Straße
Michael-Brückner-Straße Juliusstraße
Müggelheimer  Straße Kaiserdamm
Müllerstraße (Wedding) Kaiserin-Augusta-Allee
Niederkirchnerstraße Kaiser-Wilhelm-Platz
Nonnendammallee Kamenzer Damm
Olympische Straße Kantstraße
Oranienburger Straße (Mitte) Kapweg
Oranienstraße Karl-Heinrich-Li lrich-Straße
Osloer Straße Karl-Marx-Allee
Ostpreußendamm Karl-Marx-Straße
Oudenarder Straße Karolinenstraße
Potsdamer Chaussee Katzengraben
Prenzlauer Promenade Kirchgasse
Puschkinallee Klingsorstraße
Putlitzbrücke Kniprodestraße
Reinickendorfer Straße Konstanzer Straße
Rheinstraße Köpenicker Landstraße
Rhinstraße Köpenicker Straße  (Marzahn)
Roedernallee Kottbusser Damm
Rudower Chaussee Kottbusser Tor
Rudower Straße Krumme Straße
Rummelsburger  Landstraße Kurfürstendamm
Sachsendamm Kurt-Schumacher-Damm
Sangershauser Weg Landsberger Allee
Schererstraße Lausitzer Platz
Schmiljanstraße Leibnizstraße
Schönholzer Straße Leipziger Straße
Schulstraße (Wedding) Leonorenstraße
Seegefelder Straße Lichtenberger Brücke

 

 

Seestraße (Wedding) Lietzenburger Straße
Sickingenstraße Lindauer Allee
Siemensdamm Lübecker Straße
Skalitzer Straße Luxemburger  Straße
Skandinavische Allee Lynarstraße
Sonnenallee Mahlsdorfer Straße
Spandauer Damm Mandelstraße
Straße der Pariser Kommune Mariendorfer Damm
Straße des 17. Juni Markgrafendam m
Tauentzienstraße Märkische Allee
Tauernallee Michael-Brückner-Straße
Treskowallee Müllerstraße (Wedding)
Tunnel Tiergarten Münzstraße
Ungarnstraße Neuendorfer Straße
Unter den Eichen Niederkirchner  Straße
Unter den Linden Nonnendammallee
Urbanstraße Nordufer
Vorarlberger  Damm Olympischer Platz
Walter-Friedrich-Straße Oranienstraße
Weißenseer Weg Ostseestraße
Wielandstraße  (Schöneberg) Otto-Suhr-Allee
Wendensch loßstraße Pankower Allee
Wilhelmstraße  (Spandau) Pankstraße (Wedding)
  Paradiesstraße
  Perleberger Straße
  Potsdamer Straße (Schöneberg)
  Prenzlauer Promenade
  Priesterweg
  Prinzenstraße (Kreuzberg)
  Provinzstraße (Reinickendorf)
  Puchanstraße
  Puschkinallee
  Quickborner Straße (Pankow)
  Rathausstraße  (Lichtenberg)
  Reinickendorfer Straße
  Rheinstraße
  Rhinstraße
  Ribnitzer Straße
  Riesaer Straße
  Roedernallee

 

 

  Rosenfelder Straße
  Rüdersdorfer Straße
  Saatwinkler Damm
  Sachsendamm
  Scharnweberstraße (Reinickendorf)
  Schillerpark
  Schillerstraße  (Charlottenburg)
  Schlesische Straße
  Schloßstraße (Steglitz)
  Schorfheidestraße  (Marzahn)
  Schulstraße (Wedding)
  Seestraße (Wedding)
  Siemensdamm
  Siemensstraße  (Moabit)
  Skalitzer Straße
  Sonnenallee  (Neukölln)
  Sonnenallee (Treptow)
  Steglitzer Damm
  Stierstraße
  Stralauer Platz
  Straße des 17. Juni
  Strausberger Platz
  Stromstraße (Moabit)
  Tauentzienstraße
  Tempelhofer  Damm
  Titiseestraße
  Torstraße
  Transvaalstraße
  Treskowallee  (Lichtenberg)
  Treuenbrietzener  Straße
  Tunnel Tiergarten
  Turmstraße
  Uhlandstraße (Wilmersdorf)
  Ungarnstraße
  Unter den Eichen
  Urbanstraße
  Waidmannsluster  Damm
  Waldemarstraße
  Walterstraße

 

 

  Warschauer Straße
  Wartenbergstraße
  Wedekindstraße
  Wiesendamm
  Wiesenstraße  (Wedding)
  Wilhelmsruher  Damm
  Wollankstraße  (Wedding)
  Wollenberger  Straße
  Yorckstraße
  Zabel-Krüger-Dam m
  Zwickauer Damm

(Stand: 9. Januar 2020)

 

  1. Welche #präventiven und #repressiven Maßnahmen hat die #Polizei getroffen um Autorennen und #Profilierungsfahrten zu verhindern?

Zu 9.:

Die Polizei Berlin hat den tödlichen Verkehrsunfall in der Tauentzienstraße am 1. Fe­ bruar 2016 zum Anlass genommen, stadtweit ihre zielgerichteten #Verkehrsüberwa­chungsmaßnahmen deutlich zu intensivieren.

Bezug nehmend auf die Beantwortung der Frage 8 ist zu konstatieren, dass Rennen überall im Stadtgebiet zu registrieren sind und ein gezielter örtlicher Brennpunkt nicht gegeben ist. Zielrichtung der mobilen und  stationären  Maßnahmen  unter Einbeziehung von zivilen Streifen und auch Videowagen ist und bleibt es, phänomenbezogene Fahrzeugführende anzuhalten und einer intensiven Verkehrskontrolle zu unterziehen. Einschreitbasis sind hierbei insbesondere der optisch-technische Zustand des Fahrzeugs sowie die Fahrweise. Dabei ist es ohne Belang, ob zuvor ein verkehrswidriges Verhalten beobachtet werden konnte,  denn auch verdachtsfreie Verkehrskontrollen potentieller Mitglieder der  „Raserszene“ eröffnen vielfältige abschreckende  Einwirkungsmöglichkeiten.

Auf Grund des hohen Gefahrenpotentials, das illegalen Straßenrennen innewohnt, werden sämtliche Verstöße in diesem Zusammenhang restriktiv verfolgt. Die seit der Sanktionsverschärfung im Oktober 2017 gesetzlich zugelassenen Maßnahmen der Fahrzeug- und Führerscheinbeschlagnahme  werden hierbei konsequent genutzt.

Über die zu diesem Phänomen speziell fortgebildeten und erfahrenen Dienstkräfte des Verkehrsdienstes hinaus sind zwischenzeitlich auch die in den Basisdiensten mit Verkehrsüberwachungsaufgaben betrauten Mitarbeitenden zielgerichtet sensibilisiert worden. Vor allem seit Einführung des § 31Sd StGB sind diese erheblich aufmerk­ samer und aufgeschlossener im Erkennen von Rennverläufen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund bedeutend, dass verbotene Kraftfahrzeugrennen regelmäßig entweder konspirativ oder sehr kurzfristig und auch zufällig an Orten und zu Zeiten verabredet werden, an denen eine geplante  polizeiliche  Feststellung unwahrscheinlich ist. Insofern bleiben solche Rennen meist Feststellungen  der mobilen Streifendienste.

Die Thematik wird zudem von den Dienstkräften der Verkehrssicherheitsberatung bei ihrer Tätigkeit in Oberschulen und Oberstufenzentren angemessen aufbereitet, um potentielle Fahranfänger über die  Risiken derartiger  gefahrenträchtiger  Fahrweisen zu sensibilisieren.

Berlin, den 21. Januar 2020 In Vertretung

Sabine Smentek

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Straßenverkehr: Diese Brückenbau-Maßnahmen plant der Senat 2020, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/diese-brueckenbau-massnahmen-plant-der-senat-2020

Unsere #Brücken haben Rücken. Wenn eine #Not-OP der Bauleute nicht mehr hilft, wird #abgerissen und erneuert.

Bei der #Elsenbrücke, die Treptow und Friedrichshain verbindet, soll das acht (!) Jahre dauern. Zeit und Geld kostet auch manche vergebliche Ausschreibung.

Im #Heidequartier ist das Design einer Fußgängerbrücke so exklusiv, dass die Bauarbeiten mehrmals ausgeschrieben werden mussten.

Insgesamt 15 Brückenbau-Maßnahmen plant der Verkehrssenat in diesem Jahr.

► Die #Moltkebrücke: Die Balkenbrücke (Baujahr 1909, 580 m²) in Lichterfelde muss abgerissen und ersetzt werden. Seit 2013 dürfen keine schweren Fahrzeuge mehr über die S-Bahn- und Fernbahngleise rollen. Sie ist der einzige Zugang zum S-Bahnhof Botanischer Garten. Fertig: Ende 2021.

► Die #Pyramidenbrücke: Erst muss die Regenentwässerung verlegt werden, dann wird der Ersatz der Stahlbetonbrücke (Baujahr 1940) gebaut. Geplant sind 2×2 Fahrspuren, in der Mitte zwei Tramgleise. Mehrere Leitungsbetreiber nutzen die Brücke zur Querung der …

Radverkehr + zu Fuß mobil: Rad-Grünpfeil: Neues Chaos droht* Verkehrsminister gefährdet Verkehrsdisziplin – und veräppelt seine eigenen Experten, aus Fuss eV

Die Fußgängerlobby #FUSS e.V. warnt vor einer überstürzten
Einführung des #Rad-Grünpfeils. Dieser soll nach dem Plan von
Verkehrsminister Andreas Scheuer Radfahrern erlauben, auch bei Rot an
Kreuzungen nach rechts abzubiegen. Für FUSS e.V. sagt Roland Stimpel:
„Schon der für Kraftfahrzeuge eingeführte Grünpfeil hat sich als
gefährlich und nutzlos erwiesen. Er hat das Tabu durchbrochen, dass bei
Rotlicht grundsätzlich nicht gefahren werden darf. Ein Rad-Grünpfeil
würde die Verkehrsdisziplin weiter senken und vor allem Fußgänger
zusätzlich behindern oder gefährden.“

FUSS e.V. verweist darauf, dass bei der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) derzeit ein Pilotversuch für Rad-Grünpfeile in neun Städten
läuft, der noch nicht beendet und ausgewertet ist. Stimpel: „Der
Minister, der sich neuerdings als Fahrradfreund gibt, veräppelt seine
eigenen Experten. Er lässt sie aufwendig forschen, aber wartet das
Ergebnis nicht ab. Jetzt liegt die Entscheidung beim Bundesrat. Er darf
sie erst fällen, wenn die BASt dazu fundierte Erkenntnisse hat.“

Zum bestehenden #Grünpfeil für Kfz verweist FUSS e.V. darauf, dass laut
einem Forschungsbericht (1) schon heute viele dieser Blechpfeile den
Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen, die in der
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwW-StVO) festgelegt
sind. Zudem halten sich nach der genannten Studie drei Viertel der
Autofahrer nicht an die hier geltenden Regeln. Stimpel: „Mit jedem
Grünpfeil droht mehr Chaos. Fußgänger können sich immer weniger darauf
verlassen, dass ihnen niemand in die Quere kommt, wenn sie selbst Grün
haben.“

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FUSS e.V. Pressekontakt: Roland Stimpel, roland.stimpel@fuss-ev.de
oder 0163 – 1833 508 Heute ausnahmsweise Stefan Lieb 0176/80 235 524
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Weitere Informationen von FUSS e.V. zum Grünpfeil: www.gruenpfeil.de

Straßenverkehr: Neukölln: Neue Baustellen entlang der Karl-Marx-Straße, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/neukoelln/article228173643/Neue-Baustellen-entlang-der-Karl-Marx-Strasse.html

An der #Karl-Marx-Straße in #Neukölln sind neue #Baustellen und #Straßensperrungen geplant. Was das für Autofahrer bedeutet.

Berlin. Die Mega-Baustelle an der Karl-Marx-Straße in Neukölln verschiebt sich wieder ein Stück. Entlang des Alfred-Scholz-Platzes wechselt die Baustelle auf die westliche Seite, außerdem wird eine zweite Baustelle zwischen Fulda- und Weichselstraße eröffnet. Seit rund zehn Jahren wird nun schon an der Hauptverkehrsstraße in Neukölln gebaut.

Wegen Bauarbeiten: Rollbergstraße wird für fünf Monate zur Sackgasse
Ab Mitte Februar wird am Alfred-Scholz-Platz auf der Westseite gebaggert, gegraben und gebaut. Hierfür wird die Karl-Marx-Straße von der Ecke Werbellinstraße bis zur Rollbergstraße für den Verkehr …

Straßenverkehr: Berliner Ring wird zum Wochenende am Dreieck Pankow gesperrt, aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6037877-4357821-berliner-ring-wird-zum-wochenende-am-dre.html

#Autofahrer auf dem nördlichen Berliner Ring müssen sich am kommenden Wochenende auf #Umleitungen und #Sperrungen rund um das #Dreieck Pankow einstellen.

Wegen eines #Brückenabrisses ist ab Freitag (17. Januar 2020, 22.00 Uhr) die Autobahn 10 zwischen den Dreiecken Barnim und Pankow in Richtung Hamburg und Rostock nicht befahrbar, wie die #Havellandautobahn mitteilte. Die Sperrung soll bis Montagmorgen (20. Januar 2020, 5.00 Uhr) andauern.
Umleitungen für Autofahrer sinmd ausgeschildert
Der Verkehr wird von der A11-Anschlussstelle Wandlitz über Bundes- und Landstraßen zur #A10 nach #Mühlenbeck umgeleitet. In der Gegenrichtung ist die A10 zeitgleich nur direkt im Dreieck Pankow gesperrt. Autofahrer müssen dort auf die A114 abfahren, bis zur Anschlussstelle #Schönlinder Straße. Dann geht es dann in der Gegenrichtung zurück, um wieder auf die …

Straßenverkehr: Senat will die Autobahndeckel nicht untersuchen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228115769/Senat-will-die-Autobahndeckel-nicht-untersuchen.html

Im Fall der #Überbauung der #Stadtautobahnen sieht sich der Senat außerstande, die Wünsche des Abgeordnetenhauses umzusetzen.

Der Senat sieht sich außerstande, die Wünsche des Abgeordnetenhauses für eine #Deckelung von Stadtautobahnen umzusetzen. Das Parlament hatte im Sommer 2019 eine umfassende Untersuchung beschlossen. Die Verwaltung solle prüfen, welche „Verkehrsinfrastrukturflächen in #Troglage“ sich eignen könnten, mit einem Deckel geschlossen zu werden, um Platz für Grünflächen zu schaffen und zerschnittene Stadtviertel zusammenzuführen.

Die Volksvertreter machten auch deswegen Druck, weil die bundeseigene Autobahnbaugesellschaft #Deges wie berichtet sehr konkret an einer neuen Gestalt für Berlins wichtigstes Autobahnkreuz am Funkturm arbeitet. Deshalb sollte es eine „Masterplanung“ für das ganze Gebiet geben, ehe Vorfestlegungen geschaffen …

Straßenverkehr: Autobahndreieck Funkturm: Eine Mauer gegen den Lärm, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article228096799/Autobahndreieck-Funkturm-Eine-Mauer-gegen-den-Laerm.html

Bezirk und Anwohner geben #Deges auf ihrer Promo-Tour für Umbau des Autobahnkreuzes am #Funkturm eine Absage

Der Protest der Anwohner ist mindestens so massiv wie das Objekt, um das es geht: Acht Meter hoch sollen die Schallschutzwände entlang der Siedlung #Eichkamp und Heerstraße werden, wenn das #Autobahndreieck Funkturm umgebaut wird. Trotz der Empörung hat die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (#Deges) ihre im November vorgestellten Pläne für den Umbau des Autobahndreiecks bislang nicht verändert.

Auch die Wünsche oder Alternativvarianten, wie sie der #Bezirk und Verbände wie der #ADFC vorgeschlagen haben, sind bislang nicht in das Konzept eingeflossen, mit dem die Planer unverdrossen zwischen Informationsveranstaltungen und Workshops tingeln. Deges-Bereichsleiter Andreas #Irngartinger räumte am Mittwochabend auf einer öffentlichen Ausschusssitzung im Rathaus Charlottenburg denn auch ein: „Der Überraschungseffekt wird deshalb eher überschaubar sein.“

A115 könnte über das Gelände des Avus-Rasthofs führen
Irngartinger und Projektleiter Burkhard Pott stellten auf ihrer Werbetour …