Straßenverkehr: Erste Million für einen Autobahndeckel Der Verkehrs- und Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses spendiert zusätzliche Millionen für klima- und bürgerfreundliche Projekte., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/mehr-geld-fuer-umwelt-und-verkehrswende-erste-million-fuer-einen-autobahndeckel/25031980.html

Für die #Überdeckelung der #Stadtautobahn #A100 wollen die Regierungsfraktionen SPD, Linke und Grüne eine Million Euro aus dem Landeshaushalt locker machen. Dieses Geld reicht allerdings nur für eine #Machbarkeitsstudie und erste #Konzepte. Die Senatsverwaltungen für Verkehr und für Stadtentwicklung haben sich darauf geeinigt, dass als erstes Pilotprojekt die Überdeckelung der Autobahn zwischen #Knobelsdorffbrücke und #Kaiserdammbrücke untersucht werden soll.

Erst wenn feststeht, dass ein solcher Deckel technisch und finanziell realisierbar ist, könnten stadtplanerische Konzepte unter Beteiligung der Bürger entwickelt werden, teilte die Stadtentwicklungsverwaltung dem Abgeordnetenhaus mit.

Technische Machbarkeit für Überdeckelung der A100 soll geprüft werden
Die eine Million Euro für die Machbarkeitsstudie soll auf Initiative der SPD-Fraktion am heutigen Donnerstag im Parlamentsausschuss für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen der Haushaltsberatungen für …

zu Fuß mobil: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr Fußgängergesetz kommt ab Februar, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/mehr-sicherheit-im-strassenverkehr-fussgaengergesetz-kommt-ab-februar/25023256.html

„Berlin setzt Maßstäbe in der #Verkehrspolitik“, sagt Senatorin Günther über ihr #Fußgängergesetz. Man werde die Flächen in der Stadt neu verteilen.

Das Fußgängergesetz wird Teil des #Mobilitätsgesetzes, das seit Juni 2018 gilt und bislang nur den Radverkehr und den öffentlichen #Nahverkehr regelte. Der Senat hat am Dienstag den Gesetzentwurf aus dem Hause Günther zur Kenntnis genommen. „Berlin setzt so deutschlandweit Maßstäbe mit seiner Verkehrspolitik“, sagte Günther nach der Senatssitzung.

Der Fußverkehr sei ein Grundpfeiler der #Verkehrswende. „Wir werden die Flächen in der Stadt neu verteilen, neugestalten und insbesondere die Gehwege als besonders geschützte Räume gerade für Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen sichern.“

Der Gesetzentwurf ist nach einem umfangreichen Beteiligungsverfahren mit dem #Mobilitätsbeirat erarbeitet worden, in dem zum Beispiel der Interessensverband #Fuss e.V. sitzt. Der Gesetzentwurf berücksichtigt zahlreiche Hinweise aus dieser Beteiligung: Insgesamt sind 238 Hinweise eingegangen, von denen rund ein Viertel nach Prüfung in die Vorlage …

Straßenverkehr: Belastung von Nebenstraßen aufgrund von Echtzeit-Navigationssystemen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Strategien verfolgt der Senat, um die #Lenkung von #Verkehrsströmen in das #Nebennetz durch
#Echtzeit-Navigationssysteme wie „google maps“ zu vermeiden und die Überlastung von Nebenstraßen durch
die individuelle Fahrzeitoptimierung zu verhindern?
Antwort zu 1:
Navigationssysteme sind frei herstellbare Produkte gewerblicher Anbieter und unterliegen
verkehrlich keiner staatlichen Kontrolle. Die in einem Navigationssystem verwendeten
Software-Komponenten (digitales Straßennetz mit zulässigen Fahr- und
Abbiegebeziehungen, Attribuierung der Netzelemente mit Widerstandswerten,
Routingalgorithmus, ggf. aktuelle lokale Verkehrslagedaten) werden von verschiedenen
Akteuren angeboten und von den diversen Herstellern von Navigationssystemen beliebig
kombiniert.
Frage 2:
Welche Auswirkungen hätten falsche Annahmen über berechnete Verkehrsströme in Berlin auf den
Lärmaktionsplan und den Luftreinhalteplan hinsichtlich individueller Klagemöglichkeiten von Betroffenen?
Antwort zu 2:
Individuelle Klagemöglichkeiten werden durch Darstellungen im Lärmaktions- oder
Luftreinhalteplan nicht eingeschränkt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass diese
Pläne keine straßenbezogenen Darstellungen hinsichtlich der Verkehrsbelastungen im
Nebennetz enthalten.
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Frage 3:
Welche konkrete Verkehrsbelastung im Nebenstraßennetz (durchschnittliches werktägliches
Verkehrsaufkommen; Anzahl Kraftfahrzeuge in der Spitzenstunde) ist nach Ansicht des Senats vertretbar?
Antwort zu 3:
Der Verkehr im Nebenstraßennetz ist abhängig von der Art und Weise der anliegenden
Bebauung/Nutzung der Grundstücke, der Lage im Stadtraum und im Verkehrsnetz der
Stadt. Daraus resultieren verschiedene durchschnittlich werktägliche wie auch stündliche
Verkehrsmengen, die unterschiedliche Auswirkungen je nach Betrachtungsweise ergeben.
So kann eine identische Querschnittsbelastung in einer Nebennetzstraße in einer offen
bebauten Ein-/Zweifamilienhaus-Siedlung andere Auswirkungen hervorrufen als z.B. in
einem Gebiet mit einer mehrgeschossigen, geschlossenen Blockrandbebauung. Zugleich
verursachen diese unterschiedlichen Randbedingungen z.B. verschiedene Grenzwerte für
Luftschadstoffe und Lärm.
Eine konkret definierte Verkehrsbelastung im Nebenstraßennetz, die von Seiten des
Senats vertretbar ist, gibt es daher nicht.
Frage 4:
Welche Möglichkeiten hat der Senat, um Maßnahmen im Nebenstraßennetz zu ergreifen, die den
Ausweichverkehr sukzessive und konsequent verhindern? Wie beurteilt der Senat diese Maßnahmen im
Einzelnen?
Antwort zu 4:
Ziel des Senats ist es, den Durchgangsverkehr in den Stadt- und Wohnquartieren zu
reduzieren bzw. zu verhindern. Dabei können bauliche und verkehrsorganisatorische
Maßnahmen ein hilfreiches Instrumentarium sein.
Grundsätzlich obliegt die Beurteilung, ob regelmäßige Ausweichverkehre im
untergeordneten Straßennetz existieren, der jeweils örtlich zuständigen
Straßenverkehrsbehörde – für das Nebennetz sind dies die bezirklichen
Straßenverkehrsbehörden. Diese prüfen konzeptionell mögliche verkehrliche Maßnahmen
zur Reduzierung der Ausweichverkehre auch unter dem Aspekt, dass die Verkehre und
Belastungen nicht in andere Straßen verlagert werden. Es erfolgen Abstimmungen mit
dem für bauliche und verkehrsregelungstechnische Maßnahmen im Straßennebennetz
zuständigen Straßenbaulastträger (den bezirkliche Straßen- und Grünflächenämtern)
hinsichtlich eventueller baulicher Änderungen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs
im untergeordneten Netz als auch mit der Verkehrslenkung Berlin (VLB) über mögliche
ergänzende verkehrliche Maßnahmen im übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetz.
Die Wirkung von Pollern, Einbahnstraßenregelungen oder Diagonalsperren sind, wird
dabei auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf das angrenzende Verkehrsnetz beurteilt.
3
Frage 5:
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat kürzlich Poller im Wrangelkiez aufgestellt, um eine konkrete
Abkürzung zu verhindern. Wie unterstützt der Senat gleich gelagerte Vorhaben in anderen Bezirken?
Antwort zu 5:
Bezirke sind bereits an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
hinsichtlich einer Unterstützung bei der Reduzierung des motorisierten
Durchgangsverkehrs in Wohngebieten herangetreten. Aufgrund der Betroffenheiten
bezüglich des übergeordneten Straßennetzes z.B. durch initiierte Verkehrsverlagerungen,
anderweitige Verkehrsverteilungen und Anpassungen von Lichtsignalanlagen (LSA) baten
sie um Unterstützung für die Erarbeitung einer Verkehrsuntersuchung, bei der geeignete
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sowie zum Nachweis der Auswirkungen auf das
angrenzende Verkehrsnetz geprüft werden sollen. Der Senat unterstützt die Intentionen
der Bezirke und hat die Bereitstellung finanzieller Mittel für „autofreie Kieze“ im Haushalt
beantragt. Mit diesem neuen Titel sollen Quartiere wohn- und lebenswerter sowie lärmund
schadstofffreier gestaltet werden. Gleichzeitig sollen mit der Reduzierung des nicht
notwendigen Kfz-Verkehrs im Sinne des Mobilitätsgesetzes Maßnahmen zur Erhöhung
der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum gefördert werden.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, in den Austausch mit jenen Bezirken zu treten, die bisher solche
Maßnahmen ausschließen oder zur Zeit nicht verfolgen, um die Verkehrsbelastung im Nebenstraßennetz zu
verringern?
Antwort zu 6:
Der Senat beabsichtigt, in einer der nächsten Gesprächsrunden mit den Leitern der
Straßen- und Grünflächenämter, nach Beschluss des Haushalts und Verfügbarkeit der
finanziellen Mittel alle Bezirke über eine mögliche finanzielle Unterstützung zu informieren.
Frage 7:
Ist nach Kenntnis des Senats geplant, das Waldseeviertel in Reinickendorf für den motorisierten
Durchgangsverkehr zu sperren? Wenn ja, wie sieht der konkrete Zeitplan aus? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 7:
Dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin ist die Problematik des erhöhten
Durchgangsverkehrs im Waldseeviertel bekannt. In Kooperation mit der VLB wurden
bereits bauliche Maßnahmen, d.h. die Aufweitung des Fahrbahnquerschnitts an LSA auf
der Bundesstraße 96 umgesetzt, um den Verkehrsfluss im übergeordneten Straßennetz
zu erhöhen. Des Weiteren wurden bauliche und verkehrliche Maßnahmen im
Waldseeviertel veranlasst, um die Attraktivität für den dortigen Durchgangsverkehr zu
reduzieren. Die bereits vollzogenen Maßnahmen befinden sich bis Ende des Jahres in der
Evaluierung,
4
ergänzende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit befinden sich noch in der
Prüfung.
Berlin, den 11.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr in Berlin: Verschleppte Verkehrswende – der Fall Schönhauser Allee, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article227074811/Radverkehr-in-Berlin-Verschleppte-Verkehrswende-der-Fall-Schoenhauser-Allee.html

Auf der #Magistrale in Prenzlauer Berg soll ein mit Pollern geschützter #Radweg entstehen. Der #Fahrradlobby geht die Planung zu langsam. Am Anfang war das #Parklet. An heiteren Herbsttagen lässt sich vor dem Bahnhof #Schönhauser Allee die Folge der veralteten #Verkehrsplanung kaum verbergen: Ein Strom aus #Radfahrern schiebt sich den schmalen Streifen auf dem Gehweg vor den Schönhauser Allee Arcaden entlang. Trauben von Passanten kreuzen beim Umstieg zwischen Bahnen den mit abgestellten Fahrrädern blockierten Raum. Als hölzerner Kasten nimmt eines von vier Parklets vor dem Einkaufcenter auf der Straße den Raum von zwei geparkten Autos ein. Das #Stadtmöbel ist als #Radparkplatz ausgelegt, hat aber nur sieben Abstellbügel. Stückpreis: 50.000 Euro. Eigentlich sollten die Parklets an der Schönhauser Allee Vorboten eines großen Umbaus sein. Davon spricht heute niemand mehr. Vier Jahre sind vergangen, seitdem das weltbekannte Planungsbüro #Gehl, das schon den Times Square in New York von den Automassen befreite, einen radikalen Entwurf zur Neuordnung des Verkehrs auf der Lebensader Prenzlauer Bergs skizzierte. Ein Jahr ist es her, dass der Berliner Senat den Plan zur Streichung einer Fahrspur des Kraftverkehrs zugunsten von Radfahrern für nicht umsetzbar erklärte. Ein Jahr ist es auch her, dass Pankows Bezirksverordnete forderten, in dem Fall wenigstens die Parkspur am Straßenrand in beiden Richtungen den Radfahrern zuzuschlagen – und so das Paradeprojekt …

Straßenverkehr: Brückenarbeiten Nächste Vollsperrung der Autobahn geplant, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/oberhavel/oranienburg/oranienburg-artikel/dg/0/1/1752904/

Aus Sicherheitsgründen wird der nördliche Berliner #Ring zwischen dem #Kreuz Oranienburg und dem #Dreieck Havelland am nächsten Wochenende voll #gesperrt. Das teilte Steffen Schütz, der Sprecher der #Havellandautobahn GmbH am Freitag mit. Grund dafür sind die #Brückenarbeiten im Bereich der Anschlussstelle #Oberkrämer. Die alte Brücke über die #L17 soll abgerissen werden. Die Sperrung beginnt am Freitagabend, 20. September, um 22 Uhr. Bis Montagmorgen, 23. September, 5 Uhr, soll der Verkehr umgeleitet werden.
Laut Steffen Schütz werden mehrere Umleitungsstrecken eingerichtet. Wer aus Hamburg kommt, wird über Kremmen-Germendorf zur B96 geleitet und zum Kreuz Oranienburg geführt. Der aus Pankow kommende Verkehr wird am Kreuz Oranienburg abgeleitet und über die L170 Richtung …

Tarife + Straßenverkehr: Autofrei? Wir sind dabei! Mit dem Einzelfahrschein den ganzen Tag durch Berlin fahren, aus BVG

Am Sonntag, den 22. September 2019, heißt es in vielen Städten weltweit: Das Auto bleibt stehen! Um möglichst viele Berlinerinnen und Berliner zu Unterstützern des autofreien Tags zu machen, haben sich die Deutsche Umwelthilfe und die Berliner Verkehrsbetriebe etwas Besonderes ausgedacht. Mit einem #Einzelfahrschein geht es einen ganzen Tag mit Bussen und Bahnen durch die Hauptstadt. Zum Kennenlernpreis von 2,80 Euro können so auch passionierte Autofahrer ausgiebig testen, wie bequem Mobilität mit den Öffentlichen ist.

Dr. Sigrid Nikutta, Vorstandsvorsitzende der BVG: „Der #autofreie Tag ist eine tolle Aktion, die wir sehr gerne unterstützen. Besonders freut mich, dass auch die S-Bahn, die DB Regio, die ODEG und alle weiteren in Berlin aktiven Partner des #Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg mit an Bord sind. Ganz ohne Frage sind wir gemeinsam das Rückgrat der Mobilität in unserer Stadt. Und der autofreie Tag ist die perfekte Gelegenheit für alle, sich davon zu überzeugen, wie einfach und komfortabel man mit dem Berliner Nahverkehr ans Ziel kommt.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen #Umwelthilfe e.V.: „Wir freuen uns, gemeinsam mit der BVG am autofreien Tag zu zeigen, dass die Mobilität in der Stadt auch ohne Pkw auskommt. Die Luft in den Städten ist schlecht, viel zu viele Pkw verstopfen die Straßen, die Klimakrise wird immer präsenter. Wir brauchen mehr kollektive Verkehre, vor allem in den Städten. Für die saubere Luft, weniger Lärm und mehr Sicherheit. Der Umstieg auf Bus, Bahn und Tram schützt das Klima und erhöht insgesamt unsere Lebensqualität.“

Am autofreien Sonntag gilt der Einzelfahrausweis Berlin AB ab Entwertung bis 3:00 Uhr früh am Montagmorgen für die Fahrt im gesamten #VBB-Tarifbereich Berlin AB. Neben den U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen und Fähren der BVG können innerhalb Berlins selbstverständlich auch die Züge der S-Bahn Berlin und die Verkehrsmittel aller weiteren #VBB-Mitglieder genutzt werden. Gemeinsam schont man die Umwelt eben am besten – und daher können wie bei der regulären Tageskarte bis zu drei Kinder bis 14 Jahren kostenfrei mitfahren.

Den Einzelfahrausweis gibt es an allen Fahrscheinautomaten, in den Kundenzentren, im Bus, in der Straßenbahn sowie in den Apps aller beteiligten Verkehrsunternehmen und des VBB.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenverkehr: Mit staatlich verordnetem Schneckentempo zurück in die Steinzeit aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum gilt in der #Friedrich-Engels-Straße seit Juli #Tempo #10?
Antwort zu 1:
Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamts Pankow von Berlin hat als zuständiger
#Straßenbaulastträger auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) zur Verhütung von außerordentlichen #Schäden der Friedrich-Engels-Straße, welche
durch deren baulichen Zustand bedingt sind, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf
10 km/h begrenzt. Diese Geschwindigkeitsreduzierung gilt für den Abschnitt zwischen
#Nordendstraße und Hauptstraße.
Frage 2:
Wann wird dort wieder Tempo 50 gelten?
Antwort zu 2.
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilte mit, dass die Geschwindigkeitsreduzierung voraussichtlich
nach dem #Umbau der Friedrich-Engels-Straße aufgehoben wird.
2
Frage 3:
Wann wird die Straße saniert?
Antwort zu 3:
Dem Bezirksamt Pankow von Berlin ist es gegenwärtig nicht möglich, einen Ausführungstermin
für die #Straßenneubaumaßnahme zu benennen. Bei dem geplanten Bauvorhaben
handelt es sich nicht um eine Sanierung der Straße, sondern um die komplette Umgestaltung
des #Straßenraumes.
Frage 4:
Was entgegnet der Senat Berlinern in den betroffenen Parallelstraße, die den Autofahrern jetzt als Ausweichstraßen
dienen (z.B. Schönhauser Straße/Hauptstraße, Kastanienallee/Hauptstraße)?
Antwort zu 4:
Für den Senat hat der Abbau des Instandhaltungs- und Sanierungsrückstaus hohe Priorität.
Die Gewährleistung einer lebenswerten Stadt erfordert eine Vielzahl an Maßnahmen, welche
nicht nur die Planung neuer Projekte, sondern auch die Aufrechthaltung ober- und
unterirdisch bestehender Infrastrukturen beinhaltet. In diesem Zusammenhang treten für
die Berlinerinnen und Berliner stadtweit Einschränkungen und Belastungen auf, die in Abhängigkeit
von der Örtlichkeit und den täglichen Wegebeziehungen unterschiedlich stark
sein können.
Diese vorübergehenden höheren Verkehrsbelastungen durch Ausweichverkehre stellen
zweifelsohne zusätzliche Belastungen dar, welche grundsätzlich leider nicht vermeidbar
sind. Nach Fertigstellung des geplanten Neubaus der Friedrich-Engels-Straße wird diese
ihrer Verkehrsfunktion wieder gerecht werden und eine verkehrliche Entlastung der parallelen
Straßenverbindungen bieten.
Frage 5:
Gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung auch für Jogger, Fahrradfahrer, Rollerfahrer?
Antwort zu 5:
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn und
somit für alle Verkehrsteilnehmenden, welche diese nach der StVO zu benutzen haben.
Berlin, den 06.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Belastung von BVG-Bussen, Fahrern und Fahrgästen durch den Straßenzustand, aus Senat

www.berlin.de

  1. In welchen BVG-eigenen #Werkstätten oder #Vertragswerkstätten werden BVG-Busse #instand gehal­ ten, gewartet und repariert? Sind darunter #Spezialwerkstätten? Mit wieviel Personal sind die genann­ ten Werkstätten jeweils besetzt? Ich bitte um

Zu 1.: Die BVG AöR teilt mit, dass der #Omnibusbereich zurzeit über sechs Betriebs­werkstätten und eine #Hauptwerkstatt verfügt:

1   Werkstatt                             1  Anschrift                              1  Anzahl

    Fahrzeuge
Betriebshof Britz Gradestraße 10,

12347 Berlin

242
Betriebshof Cicerostr. westfälische          Straße 73, 10709 Berlin 258
Betriebshof             Indira- Gandhi-Str. Indira-Gandhi-Straße 98, 13053 Berlin 320
Betriebshof Lichtenberg Siegfriedstraße 36-45,

10365 Berlin

189
Betriebshof Müllerstr. Müllerstraße 79,

13349 Berlin

264
Betriebshof Spandau Am Omnibushof 1,

13593 Berlin

216
Hauptwerkstatt Siegfriedstraße 36-45,

10365 Berlin

0

Die Hauptwerkstatt ist auf #Unfall- und #Großinstandsetzungen der Omnibusse spezia­lisiert. Die Personale in den Werkstätten variieren je nach Größe der Örtlichkeit, im Schnitt arbeiten rund 70 Personen an einem Standort.

  1. Wie wird der Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturaufwand von Unterböden, Auspuffanlagen, Stoßdämpfern, Achsen und Reifen einschließlich Felgen beim Aufenthalt in den Werkstätten von der BVG erfasst? Wie stellt sich die Auflistung des finanziellen und zeitlichen Aufwandes im Vergleich zum Gesamtaufwand für Instandsetzungen und Reparaturen dar?

Zu 2.: Die BVG AöR teilt mit, dass alle lnstandhaltungsleistungen an den Omnibus­ sen im SAP-System erfasst und abgerechnet werden.

Die Anzahl und Aufwände für die angefragten Baugruppen verteilen sich für das lau­ fende Jahr wie folgt:

Anzahl: Gesamt % Anzahl %  Instandhaltungs aufwand
Gesamt Mängel 116.442 100 100
Abgasanlage 2.935 2,5 11,2
Achsen 1-3 1.390 1,2 2,2
Stoßdämpfer 427 0,4 2,4
Reifen 1.434 1,2 3,8
  1. Kann anhand von Erfahrungswerten beurteilt werden, ob die von der BVG angeschafften Busse technisch und ökonomisch betrachtet dauerhaft für die in der Vorbemerkung beschriebenen Belastun­ gen ausgelegt Werden sie gegebenenfalls vorzeitig verkauft?

Zu 3.: Die Fahrzeuge müssen den für den geplanten Einsatzzweck geltenden Nor­ men und Vorschriften vollständig genügen und  für den Linienverkehr im Berliner Stadtverkehr und Umgebung geeignet sein.

  1. Welche Maßnahmen sind für Busfahrer vorgesehen, um ihre Arbeitsplätze bestmöglich zu gestalten und ihre Rückenbelastung zu minimieren? Wird die technische Entwicklung der Fahrersitze von Bus­ sen von der BVG durch den Austausch von Sitzen berücksichtigt? Inwieweit erfolgt ein Austausch der Sitze während der Gesamtnutzungsdauer der Fahrzeuge?

Zu 4.: Die bei der BVG zur Verwendung kommenden Fahrersitze entsprechen dem neuesten Stand und den Vorgaben des  Verbandes  Deutscher  Verkehrsunterneh­ men, was die medizinische und ergonomische Konzeptionierung betrifft. Fahrersitze werden im Rahmen der lnstandhaltungsprozesse intensiv überprüft und bei Bemän­ gelungen ausgetauscht.

  1. Wird die Entwicklung eines Systems für das Unterhaltungsmanagement der Berliner Straßen vo­ rangetrieben? Kann die Senatsverwaltung inzwischen sagen, wie viele im Zusammenhang mit der Straßenausbesserung stehende Baustellen es zurzeit in Berlin gibt? Inwieweit kann der Senat die für den Sanierungsbedarf der Straßen benötigte Summe von 000.000 Euro bestätigen? Welche Maß­ nahmen hat der Senat getroffen, um dem Vorwurf der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ent­ gegenzutreten?

Zu 5.: Die Unterhaltungspflicht für die Straßen des Landes Berlin und deren Organi­ sation liegt gemäß Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz (AZG) bei den Bezirken. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) entwickelt derzeit ein Erhaltungsmanagementsystem. Dieses hat nicht die Aufgabe, die Straßenunter­ haltung zu organisieren und kann dieses auch nicht leisten. Das  Erhaltungsmana­ gementsystem Straße unterstützt  sowohl Straßen- und Grünflächenämter (SGÄ)  in den Bezirken als auch die SenUVK bei der Wahrnehmung ihrer operativen und stra­ tegischen Aufgabenstellungen für die Planung von Erhaltungsprogrammen und – strategien der Berliner Straßen.

Die Zahl der der Straßenunterhaltung dienenden Baustellen (z.B. für Ausbesse­ rungsarbeiten) variiert stark nach Bedarf und kann somit nicht beziffert werden.

Der verwendete Begriff „Sanierungsbedarf‘ kann für die Straßenbauverwaltung nicht zugeordnet werden. Die für die Straßenverkehrsflächen  notwendigen  Mittel  teilen sich in Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht  (Straßenunterhaltung), Instand­ setzung der baulichen Substanz (z.B.  Erneuerung  der  Deckschicht),  Verbesserung der baulichen Substanz (Erhaltung; teilweiser Austausch des Straßenaufbaus) und Wiederherstellung (grundhafte Erneuerung; Re-Investition). Die angegebene Summe von 50.000.000 Euro ist hier so nicht bekannt und kann auch nicht zugeordnet wer­ den.

Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Straßenbau hat die SenUVK Ausfüh­ rungsvorschriften (AV Straßenüberwachung) erlassen. Hier wird geregelt, dass bei festgestellten Schäden oder Mängeln, deren Beseitigung oder Abstellung unauf­ schiebbar ist, unverzüglich die zuständige Dienstkraft zu unterrichten und von dieser umgehend Maßnahmen einzuleiten sind. Gefahrenstellen sind sofort zu sichern. An­ haltende Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht sind der SenUVK nicht  be­ kannt.

  1. Welche Beschädigungen durch das Aufeinandertreffen der oberen Etage mit Ästen – bezogen auf die Doppeldeckerbusse deren Dächer sowie die oberen Frontscheiben und bezogen auf die Bäume – sind erfasst worden? Welchen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand müssen die Betriebswerkstätten im Zusammenhang mit dem genannten Punkt leisten?

Zu 6.: Eine Auswertung nur nach dem Grund „Baumberührung“ erfolgt nicht. Für die Instandsetzung von Scheibenreparaturen und den Karosserieecken nach Vandalis­ mus, Unfall und Baumberührung sind in diesem Jahr bereits folgende Kosten ent­ standen:

Schadensart Anzahl Schäden Gesamtkosten
Karosserie (Bug- und Heckecken) 1.495 884.000 EU R
Karosserie     (Front-    und   Seiten- scheiben) 395 579.000 EU R

Berlin, den 06. September 2019 In Vertretung

Barbro  D r e h e r

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Radverkehr: Radverkehr in Marzahn-Hellersdorf (II), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der jeweilige aktuelle #Planungs- und #Realisierungsstand folgender #Radverkehrsprojekte im Bezirk
(bitte jeweils auch Angabe des Beginns der Planungen und voraussichtlicher Fertigstellung sowie
Darstellung, aus welchen Haushalts- und Fördermitteln die Maßnahmen finanziert werden):
a) ZR1 Hoyerswerdaer Straße
b) Wuhlewanderweg Teil B
c) Borkheimer Straße
d) Radprojekt TR6 –TR7 Brücke Bitterfelder Straße
e) Radprojekt Köpenicker Straße Ecke Wulkower Straße
f) Radprojekt Wuhlewanderweg Teil A
g) Radprojekt Münsterberger Weg Abschnitt 1 und 2
h) Radprojekt ZR1 Abschnitt Ludwigsluster Straße
i) Allee der Kosmonauten, Radwegsanierung Rhinstr., Meeraner Straße
j) Radverkehrsanlagen Allee der Kosmonauten Eitelstraße – Elisabethstraße?
Antwort zu 1:
Der Planungs- und Realisierungsstand ist der beiliegenden Tabelle (siehe Anlage) zu
entnehmen.
2
Frage 2:
Welche weiteren Radverkehrsprojekte verfolgt der Bezirk über die in Frage 1 genannten Maßnahmen hinaus
(bitte jeweils Angabe des Beginns der Planungen und voraussichtlicher Fertigstellung sowie Darstellung,
aus welchen Haushalts- und Fördermitteln die Maßnahmen finanziert werden)?
Antwort zu 2:
Nach Angaben des Bezirkes werden über die in der beiliegenden Tabelle (siehe Anlage)
aufgeführten Maßnahmen hinaus (siehe Antwort zu 1) keine weiteren Radverkehrsprojekte
verfolgt.
Frage 3:
Seit wann verfolgt der Bezirk das Ziel, die in Frage 1 und 2 genannten Maßnahmen baulich umzusetzen
(Angaben bitte konkret bezogen auf jede einzelne Maßnahme)?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
a) ZR1 Hoyerswerdaer Straße, Senat 2015 in Kooperation mit Maßnahme der Berliner
Wasserbetriebe (BWB)
b) Wuhlewanderweg Teil B / Teil A 2018
c) Borkheider Straße 2018
d) Radprojekt TR6 –TR7 Brücke Bitterfelder Straße 2018
e) Radprojekt Köpenicker Straße Ecke Wulkower Straße, Senat 2014
f) Allee der Kosmonauten, Radwegsanierung Rhinstraße – Meeraner Straße, 2018
g) Radverkehrsanlagen Allee der Kosmonauten Eitelstraße – Elisabethstraße 2018
h) Märkische Allee: Geschützter Radfahrstreifen im Anbindungsbereich B1/B5, 2018
i) Gülzower Straße bis Hellersdorfer 2019“
Frage 4:
Welche der genannten Maßnahmen konnten in den letzten Jahren aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht
realisiert werden?
Antwort zu 4:
Bisher konnten alle in Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz und dem Bezirksamt gemeinsam geplanten
Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen aus Radverkehrsmitteln finanziert werden. Für viele
Maßnahmen ist allerdings die Erstellung der Bauplanungsunterlagen als Voraussetzung
für die Finanzierung noch nicht abgeschlossen, so dass die Finanzierbarkeit noch nicht
abschließend geklärt werden konnte. Angesichts der nicht nur durch die entsprechend den
Bestimmungen des Mobilitätsgesetzes erhöhten Ausbaustandards, sondern auch durch
neue Anforderungen an die Regenentwässerung und strenge Naturschutzauflagen bei
vielen Vorhaben tendenziell steigenden Kostenansätze in den Bauplanungsunterlagen
sowie des bei den Vergaben spürbar werdenden gestiegenen Baupreisniveaus bleibt
daher abzuwarten, inwieweit die im Haushalt für die Radverkehrsinfrastruktur
angemeldeten Mittel auch weiterhin für alle finanzierungsreifen Maßnahmen ausreichen
werden.

3
Frage 5:
Seit wann stehen für die jeweiligen Maßnahmen die entsprechenden finanziellen Mittel für die Planung und
Realisierung der Projekte bereit (bitte konkret bezogen auf jede Maßnahme)?
Antwort zu 5:
Seit wann die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, ist der beiliegenden Tabelle (siehe
Anlage) zu entnehmen.
Frage 6:
Welche finanziellen Mittel standen dem Bezirk jeweils in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016,
2017, 2018 und 2019 für den Ausbau des Radverkehrs zur Verfügung?
Antwort zu 6:
Für Radverkehrsprojekte standen dem Bezirk seitens der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz grundsätzlich folgende Mittel zur Verfügung:
 Mittel für die Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr (Kapitel 0730, Titel
72016)
 Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs (Kapitel 0730, Titel 52108)
 Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (KInv) (Kapitel 2920, Titel 72016)
 Mittel aus dem SIWANA IV-Programm (Kapitel 9810, Titel 73040)
 Mittel aus dem Programm Gemeinschaftaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung
(GRW)(Kapitel 1330, Titel 88306)
Voraussetzung für die Bewilligung von Mitteln für ein konkretes Projekt ist die Erarbeitung
und Abstimmung einer förmlichen Bauplanungsunterlage bzw. im Falle des Titels 52108
eines Maßnahmeblatts durch das Bezirksamt sowie die förmliche Anerkennung der
Bauplanungsunterlage durch die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung.
Frage 7:
Wie viele VZÄ standen dem Bezirk in den unter Frage 6 genannten Haushaltsjahren für die Förderung des
Radverkehrs zur Verfügung?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„2011 – 2017 keine gesonderten Vollzeitäquivalente (VZÄ), 2018 – 2019 1 VZÄ.“
Frage 8:
Wie begleitet das Bezirksamt die Planungen für den parallelen Bau einer Radschnellverbindung entlang der
geplanten Tangentialverbindung Ost (TVO)?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Im Rahmen der regulären Beteiligung im Planungsverfahren durch die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V PS.“
4
Frage 9:
Vertritt das Bezirksamt die Auffassung, dass auf die geplante Radschnellverbindung entlang der TVO
aufgrund der zeitlichen Verzögerungen hätte verzichtet werden müssen oder befürwortet es den Bau der
Radschnellverbindung?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Die Radschnellverbindung war ohnehin vorgesehen und sie hat mit den Verzögerungen
nichts zu tun.“
Frage 10:
Welche Vorschläge hat das Bezirksamt gegenüber dem Senat oder der infraVelo GmbH bzgl. der
Realisierung zusätzlicher Radschnellverbindungen gemacht?
Antwort zu 10:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Märkische Allee
Parallel zur U5
Waldpromenade“
Frage 11:
Wie bewertet das Bezirksamt das Projekt „Radbahn U5“ und wie schätzt es die Realisierungschancen ein?
Antwort zu 11:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Es gibt alternative Strecken, Routen. Auf dem Gebiet des Bezirks wird diese Verbindung
durch die Maßnahmen ZR 1, TR 7 und TR 4 nahezu komplett abgedeckt.“
Frage 12:
Ist das Bezirksamt bereits aktiv an den Senat herangetreten, um dieses Projekt gemeinsam
voranzubringen?
Antwort zu 12:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Ja.“
Frage 13:
Wann wird das Bezirksamt finanzielle Mittel für eine Machbarkeitsstudie für das Projekt „Radbahn U5“ beim
Senat beantragen?
5
Antwort zu 13:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Da es sich um eine überbezirkliche Maßnahme handelt, liegt die Entscheidung hierzu bei
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.“
Frage 14:
Warum ist dies nicht bereits eher erfolgt, obwohl die Information, dass der Bezirk Mittel beim Senat
beantragen kann, bekannt war (siehe Drs. 18/16 002)?
Antwort zu 14:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Siehe Antwort zu Frage 11.“
Frage 15:
Plant das Bezirksamt, sollte die Machbarkeitsstudie zu einem positiven Ergebnis kommen, die Maßnahme
selbst umzusetzen?
Antwort zu 15:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Ist in Abhängigkeiten der Finanzierung vom Senat und des Auftrages der Infravelo
GmbH.“
Frage 16:
Inwiefern hat sich seit Beantwortung der Drs. 18/18 408 etwas an der Einschätzung des Bezirksamtes zur
Verkehrssituation für Radfahrende auf der Märkischen Allee verändert?
Antwort zu 16:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Da bislang noch keine baulichen bzw. verkehrsorganisatorischen Maßnahmen erfolgten,
kann sich logischerweise auch die Verkehrssituation noch nicht verändert haben.“
Frage 17:
In der Antwort auf die Drs. 18/18 408 hat das Bezirksamt geantwortet, dass es keine Planungen gebe, eine
Protected Bike Lane auf der dritten Spur der Märkischen Allee zu errichten. Am 1.7.2019 verkündet das
Bezirksamt in einer Pressemitteilung, dass es den Ausbau der Radwege in der Märkischen Allee bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angemeldet habe (bepollerte Radwege). Woher
kam der Sinneswandel?
Antwort zu 17:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Die Gespräche mit vielen Bürgerinnen und Bürgern führten zu einer Beantragung eines
Protected Bike Lane auf der Märkischen Allee“
6
Frage 18:
Wann wurde der Ausbau der Radwege in der Märkischen Allee bei der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz angemeldet?
Antwort zu 18:
Es wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Möglichkeiten der
Radverkehrsführung andiskutiert. Ein Lösungsansatz mit neuzubauenden
Radverkehrsanlagen im Seitenraum und vollständiger Erhaltung der Parkmöglichkeiten
auf dem rechten Fahrstreifen über die gesamte Länge der Märkischen Allee hinweg
scheiterte jedoch an dem hohen Flächenversieglungs- und Finanzierungsbedarf bei
diesem Lösungsansatz.
In diesem Jahr wurde der Abschnitt nördlich der Wuhletalbrücke bis zur Stadtgrenze
einvernehmlich als erster Bauabschnitt vereinbart, da hier im Zuge der Erneuerung der
Wuhletalbrücke nunmehr die Abteilung V der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz tätig wird. In diesem relativ kurzen Bereich verfügt die Märkische Allee
überwiegend nur über einen Querschnitt von zwei Fahrstreifen pro Richtung, so dass die
Umnutzung des jeweils dritten Fahrstreifens nicht möglich ist. Auch für den südlich
anschließenden Abschnitt zwischen der Wuhletalbrücke und der Mehrower Allee soll die
Abteilung V im Zusammenhang mit der Neuerrichtung der Wuhletalbrücke die Umsetzung
übernehmen.
Für die Gesamtlänge der Märkischen Allee von ca. 7,5 km Länge (also auch für den
Abschnitt südlich der Mehrower Allee, der den größten Teil der Länge ausmacht und über
einen Querschnitt mit drei Fahrstreifen pro Richtung verfügt), liegt der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz seit Mitte Juli 2019 ein Schreiben von Frau
Bezirksstadträtin Zivkovic vor, in dem sie die Märkische Allee als „bepollerten Radweg“
anmeldet und um Umsetzung bittet. Über diesen Antrag, der grundsätzlich von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unterstützt wird, muss hinsichtlich
der weiteren Vorgehensweise bezüglich finanzieller Absicherung von Planung und
Umsetzung sowie der konkreten Realisierung der Baumaßnahme noch entschieden
werden.
Frage 19:
Wer ist für die Realisierung dieser Maßnahme nun zuständig?
Antwort zu 19:
Grundsätzlich kommen für die Umsetzung der Ergänzung von Radverkehrsanlagen im
Zuge der Märkischen Allee, bei der es sich um die Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße
handelt, sowohl die Abteilung V der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz als auch das Bezirksamt (Straßen- und Grünflächenamt) in Frage. Die
Senatsverwaltung ist nach dem allgemeinen Zuständigkeitsgesetz stets für die
Planungsvorgaben und bei „wesentlichen Änderungen“ auch für Planung und Bau solcher
Straßen zuständig, das Bezirksamt für alle anderen Änderungen wie bauliche
Anpassungen geringeren Umfangs sowie Markierungs- oder Beschilderungsarbeiten. In
vergleichbaren Fällen der Herstellung geschützter Radfahrstreifen ist daher von Fall zu
Fall zwischen Senatsverwaltung und Bezirksamt vereinbart worden, wer die Maßnahme
durchführt.
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Die Senatsverwaltung hat die bauliche Umsetzung des Abschnitts nördlich der Mehrower
Allee übernommen. Südlich der Mehrower Allee ist noch offen, inwiefern einen zeitnahe
Realisierung möglich ist und wer gegebenenfalls die Realisierung übernimmt.
Frage 20:
Welche finanziellen und personellen Mittel stehen dafür bereit?
Antwort zu 20:
Die Planung hat gerade erst begonnen, die erforderlichen finanziellen und personellen
Mittel lassen sich daher nur sehr grob abschätzen. Da in der Investitionsplanung keine
Mittel für ein entsprechendes Einzelprojekt vorgesehen sind, kann es erforderlich werden,
die Kosten aus einem der Sammeltitel für die Radverkehrsinfrastruktur zu decken.
Inwieweit dies angesichts der begrenzten Größe der über die
Radverkehrsinfrastruktursammeltitel finanzierbaren Vorhaben und der großen Länge der
Strecke möglich sein wird, muss im Zuge der Vorplanung geprüft werden.
Frage 21:
Welche Vorplanungen existieren dafür bereits und welche weiteren Planungsschritte sind erforderlich?
Antwort zu 21:
Bisher existiert keine Vorplanung für eine durchgehende Radverkehrsanlange an der
Märkischen Allee, sondern nur Planungen für kleine Teilabschnitte (Umfeld Landsberger
Allee, Anbindungsbereich Alt-Biesdorf südlich der Brücke über die Ostbahn). Für den
Abschnitt nördlich der Mehrower Allee wird die Vorplanung über die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beauftragt, für die südlich anschließenden Abschnitte
muss über die Finanzierung und Beauftragung der Planung noch entschieden werden.
Nach Beginn der Vorplanung erfolgen dann die üblichen Abstimmungen zwischen
Senatsverwaltung, Verkehrslenkung Berlin, Bezirksamt, Polizei und vielen anderen
Beteiligten, die schließlich in eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung,
Bauplanungsunterlagen, eine endgültige Finanzierungszusage und letztlich auch
Ausschreibungsunterlagen für die Vergabe der Bau- und Markierungsarbeiten münden
sollen.
Frage 22:
Wann ist frühestens mit einer Realisierung zu rechnen?
Antwort zu 22:
Der Realisierungszeitpunkt ist noch offen, zumal die Finanzierung noch nicht geklärt ist
und die Vorplanung für den größten Teil der Strecke noch gar nicht begonnen hat.
Frage 23:
Wie wird das Bezirksamt diese Maßnahme weiter begleiten, v.a. um das Ausweichen von LKW in
Wohnstraßen zu vermeiden?
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Antwort zu 23:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Über die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde und den Außendienst des Ordnungsamtes.
Gleichzeitig werden Gespräche mit den Logistikunternehmen angestrebt, um eine
gemeinsame Lösung zu finden.“
Frage 24:
Wird das Bezirksamt den Vorschlag aufnehmen zu prüfen, ob auf dem Gelände des Clean-Tech-Business-
Parks ein Parkplatz-Sharing-Angebot für Lastkraftwagen geschaffen werden kann, damit Stellplätze für die
Spediteure bereitgestellt werden können, die momentan noch mit ihren Fahrzeugen an den großen
Magistralen im Bezirk parken?
Antwort zu 24:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Das ist mit den Förderrichtlinien für den Cleantech Business Park nach derzeitigem Stand
nicht vereinbar.“
Frage 25:
Wurden die in der o.g. genannten Pressemitteilung geforderten zusätzlichen Abstellmöglichkeiten für
Fahrräder am Springpfuhl bereits beantragt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 25:
Die BVG AöR teilte mit, dass am S-Bahnhof Springpfuhl voraussichtlich im 2. Quartal 2020
freistehende Fahrradbügel realisiert werden.
Frage 26:
Wie begründet das Bezirksamt die Aussage aus der o.g. genannten Pressemitteilung, dass die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die GB infraVelo GmbH bedauerlicherweise
bislang überwiegend in der Innenstadt neue Radverkehrsinfrastruktur bauen würden?
Antwort zu 26:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Da sich die InfraVelo noch in der Gründungsphase befindet und der Personalaufbau noch
nicht abgeschlossen ist, gab es Prioritätensetzung.“
Frage 27:
Welche Vorschläge für den Radwegeausbau und die Verbesserung des Radverkehrs in Marzahn-Hellersdorf
seitens des Bezirksamtes wurden durch den Senat und die infraVelo GmbH abgelehnt (bitte jeweils Angabe
von Gründen)?
Antwort zu 27:
Die Sanierung der Radwege in der Lindenstraße – Zimmermannstraße wurde vor einigen
Jahren von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abgelehnt, da es
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dort teilweise noch keine Gehwege gibt und sich auf Grund des Baumbestandes dort kein
den geltenden Regelwerken und dem Mobilitätsgesetz entsprechender Sicherheitsabstand
zum Kfz-Verkehr und keine Verbreiterung auf das heute gültige Regelmaß durchführen
lässt, so dass Grunderwerb oder ein grundhafter Neubau der Straße nötig geworden wäre.
Frage 28:
Welche Radverkehrsprojekte in Berlin wurden zuungunsten des Bezirks Marzahn-Hellersdorf stattdessen in
der Innenstadt realisiert?
Antwort zu 28:
Da die gemeinsam zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
und dem Bezirksamt abgestimmten Vorhaben bisher immer finanziert und umgesetzt
werden konnten, kann man nicht davon sprechen, dass ein konkretes Radverkehrsprojekt
statt in Marzahn-Hellersdorf in einem Innenstadtbezirk realisiert worden wäre. Angesichts
der Schwierigkeiten, die das Bezirksamt in den letzten Jahren hatte, die bewilligten
Projekte ohne Zeitverzug zu beginnen und abzuschließen, muss man davon ausgehen,
dass das Bezirksamt keine weiteren Vorhaben mehr hätte umsetzen können.
Frage 29:
Nachdem es nun Planungen für den Ausbau sicherer Radverbindungen entlang der Märkischen Allee gibt,
verfolgt das Bezirksamt nun auch den Ausbau sicherer Radwege an den folgenden bereits in der Drs.
18/18408 abgefragten Straßen
a) B1/B5
b) Hellersdorfer Str. und Gülzower Str. eingeschätzt?
c) Oberfeldstraße
d) Cecilienstraße?
Wenn nein, warum nicht??
Antwort zu 29:
a) Zufahrten zur Märkischen Allee in Planung.
b) In Planung ist der Ausbau des Radwegs auf der Südseite der Gülzower Straße von
Gutenbergstraße bis Hellersdorfer Straße und die Altentreptower Straße.
c) Teilweise vorhanden, darüber hinaus noch keine Planung, da hier laut Bezirk
ernsthafte Konflikte mit dem ruhenden Verkehr entstehen würden, für die es noch
keine praktikable Lösung gibt.
d) Auf dem gesamten Abschnitt, der Hauptverkehrsstraße ist, und zusätzlich über die
Cecilienbrücke sind Radverkehrsanlagen vorhanden (teils baulich, teils als
Radfahrstreifen).
Frage 30:
Wie weit sind die Planungen für die Einrichtung von zusätzlichen Fahrradstraßen im Bezirk?
Welche Maßnahmen werden hier geprüft?
Antwort zu 30:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Keine Planungen.“
10
Frage 31:
Wie weit sind konkret die Prüfungen für den Bereich der Hohensaatener Straße?
Antwort zu 31:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Keine Prüfungen bisher durchgeführt.“
Frage 32:
Wann und wo werden die ersten Grünmarkierungen von Radwegen im Bezirk umgesetzt?
Antwort zu 32:
Erste Strecke wird nach derzeitigem Stand die Allee der Kosmonauten zwischen
Rhinstraße und Beilsteiner Straße in 2020 sein.
Frage 33:
Welche Radwege hat der Bezirk für Grünmarkierungen durch die infraVelo GmbH angemeldet?
Antwort zu 33:
Der Bezirk hat mit der infraVelo GmbH eine Vereinbarung zur Grünbeschichtung der Allee
der Kosmonauten geschlossen. Weitere Strecken sind bisher nicht abschließend
angemeldet.
Frage 34:
Wann ist mit den Ergebnissen der Machbarkeitsuntersuchung für den Trassenkorridor Landsberger Allee-
Marzahn / Ost-Route (RSV 9) zu rechnen? Wann sollen sie der Öffentlichkeit vorgestellt werden?
Antwort zu 34:
Für die Vergabe der Machbarkeitsstudien sowie der anschließenden Planungsleistungen
für alle Radschnellverbindungen wurde ein europaweites Verfahren nach der
Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge (VgV) für insgesamt 3 Einzellose durchgeführt.
Das Los 2 beinhaltet insgesamt 6 zu planende Radschnellverbindungs-Trassen, darunter
auch die RSV 9. Die Arbeiten zu RSV 9 beginnen in diesem Sommer. Erste Ergebnisse
zur Trassenfindung sollen der Öffentlichkeit Anfang Februar 2020 vorgestellt werden. Der
Abschluss der Untersuchung ist für Sommer 2020 avisiert.
Frage 35:
Welche Radabstellanlagen sollen 2019 wo errichtet werden?
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Antwort zu 35:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„161 Kreuzberger Bügel für 322 Fahrräder und 12 Fahrradbügel (1 Bügel = 4 Räder) für
Kinder.
Standorte sind an diversen Schulen, Kitas, Bezirksamtsdienststellen,
Jugendfreizeiteinrichtungen, Sozialen Stadtteilzentren, Sportstätten und kirchlichen
Einrichtungen. Der jeweils angemeldete Bedarf wird in vollem Umfang berücksichtigt.
Nach derzeitigem Kenntnisstand soll das Programm im kommenden Jahr fortgesetzt
werden.“
Berlin, den 09.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Geschwindigkeitsüberschreitungen im Jahr 2018 in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

  1. Wie ist die Auslastung der mobilen #Verkehrsüberwachungsgeräte, und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen und getrennt nach #Radarfahrzeugen und Handlasern)  im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 verändert?

 

Zu 1.:

Die Auslastungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

 

Monat

Handlasermessgeräte Geschwindigkeitsmessfahrzeuge   (Ra- darfahrzeuge)
2017

in Stunden

201 8

in Stunden

2017

in Stunden

201 8

in Stunden

Januar 539 435 1.264 1.762
Februar 495 407 1.724 1.751
März 844 399 1.565 1.798
April 474 523 1.594 1.887
Mai 598 525 1.315 1.394
Juni 421 526 1.146 1.469
Juli 434 515 1.271 1.700
August 655 683 1.875 1.396
September 657 355 1.440 1.188
Oktober 478 552 1.858 1.892
November 527 560 1.893 2.342
Dezember 122 176 1.769 2.100

 

  1. Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte erweitert werden? Was plant der Se­ nat dazu?

 

Zu 2.:

Ja.

 

  1. Wie viele #Geschwindigkeitsverstöße wurden mithilfe der stationären, beziehungsweise mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen festgestellt? Wie hoch war die Summe der daraus resul­ tierenden #Bußgeldbescheide (bitte aufschlüsseln nach stationären und mobilen Blitzern)?

 

Zu 3.:

Die Anzahl der mithilfe der stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachungs­ anlagen festgestellten Verstöße sowie die Anzahl/Summe der Verwarnungs- und Bußgeldbescheide ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

  Stationäre Messanlagen Mobile Messgeräte Gesamt
Geschwindigkeitsverstöße 217.924 703.570 921.494
Anzahl der Verwarnungs- und Buß- geldbescheide 202.543 624.065 826.608

(Quelle: Geschwindigkeitsüberwachungs-Datenbank,   Stand: 22. August 2019)

 

  1. Wie bewertet der Senat die Erfahrungen mit dem „#Enforcement Trailer“?

 

Zu 4.:

In der Erprobungsphase vom 14. Januar 2019 bis zum 14. Juni 2019 wurden die bei­ den Anhänger intensiv genutzt und an den unterschiedlichsten Messorten in nahezu allen Geschwindigkeitsbereichen (einschließlich Autobahnen) eingesetzt. Aus fachli­ cher Sicht stellt der Geschwindigkeitsmessanhänger einen sinnvollen einsatztakti­ schen Lückenschluss zwischen mobilen und stationären Überwachungsgeräten dar. Durch die Beschaffung wird das derzeit vorhandene Portfolio an Messgeräten ziel­ führend erweitert. Mit den Geräten lässt sich die Geschwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet  ressourcenschonend  intensivieren.

 

  • Wie hoch waren die Leihkosten für die Trailer im ersten Halbjahr 2019? Wie hoch sind ihre An­ schaffungskosten?

 

Zu 4.1.:

Die Mietkosten für beide Geschwindigkeitsmessanhänger betrugen 25.500,-  Euro netto. Der Mietpreis wird zu 100% auf den Kaufpreis angerechnet. Der restliche Kaufpreis liegt bei 148.918,- Euro netto für beide Geschwindigkeitsmessanhänger.

 

  • An wie vielen Stunden waren die beiden Geräte an welchen Standorten im Einsatz? Wie viele Geschwindigkeitsverstöße registrierten sie?

 

Zu 4.2.:

Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Straßenname Messzeit in Stunden Überschreitungen
Adamstraße 71 :21:00 603
Adlergestell 28:33:00 2.987
Afrikanische  Straße 20:03:00 239
Alt-Biesdorf 19:29:00 346
Altstädter Ring 72:04:00 1.206
Altstädter Ring 43:49:00 605
Am Treptower Park 42:26:00 1.307
BAB A 100 91 :00:00 0

 

 

BAB A 100 21 :14:00 1.194
BAB A 100 131:55:00 12.208
BAB A 100 119:11:00 5.859
BAB A 100 3:28:00 561
BAB A 111 96:01 :00 1.633
BAB A 115 23:24:00 862
Bergstraße 68:54:00 202
Beusselstraße 48:09:00 1.417
Bitterfelder Straße 46:20:00 799
Boelckestraße 22:24:00 438
Boelckestraße 47:03:00 773
Boxhagener Straße 46:25:00 210
Boxhagener Straße 46:43:00 191
Buckower Damm 22:57:00 725
Buckower Damm 66:57:00 1.076
Bundesallee 66:07:00 1.347
Bundesallee 49:26:00 2.252
Columbiadamm 17:17:00 97
Columbiadamm 18:53:00 234
Danziger Straße 46:42:00 478
Danziger Straße 68:28:00 841
Eichborndamm 25:11 :00 269
Eichborndamm 68:13:00 151
Elisabeth-Schiemann-Straße 46:03:00 334
Feurigstraße 23:08:00 66
Fritz-Erler-Allee 22:11 :00 25
Frohnauer Straße 19:35:00 158
Grazer Damm 17:34:00 184
Groß-Berliner Damm 21 :58:00 204
Groß-Ziethener Straße 23:38:00 9
Hauptstraße 65:52:00 28
Hauptstraße 25:54:00 456
Hauptstraße 66:07:00 1.410
Hauptstraße 71 :24:00 471
Hauptstraße 66:39:00 2.509
Hauptstraße 43:26:00 2.332
Heckerdamm 12:01:00 187
Heerstraße 94:14:00 3.591
Heerstraße 72:08:00 1.591
Heerstraße 71 :19:00 655
Hermannstraße 19:27:00 300
Hindenburgdamm 42:20:00 586
Johannisthaler Chaussee 20:56:00 173
Kantstraße 18:06:00 409
Kantstraße 44:15:00 2.109
Katzbachstraße 4:42:00 50
Katzbachstraße 18:48:00 14

 

 

Kniprodestraße 75:44:00 752
Koenigsallee 45:27:00 571
Königin-Elisabeth-Straße 19:46:00 233
Königstraße 44:46:00 462
Köpenicker Straße 45:41 :00 441
Körtestraße 21 :08:00 47
Kurfürstendamm 18:30:00 60
Kurfürstendamm 62:31 :00 208
Leipziger Straße 41 :55:00 1.473
Leipziger Straße 48:42:00 1.672
Lichtenrader Damm 91 :52:00 834
Manteuffelstraße 46:48:00 965
Manteuffelstraße 70:25:00 1.003
Manteuffelstraße 51 :36:00 421
Manteuffelstraße 72:30:00 1.200
Mariendorfer Damm 43:32:00 424
Mariendorfer Weg 46:44:00 1.161
Marienfelder Allee 69:30:00 777
Märkische Allee 70:48:00 3.638
Märkische Allee 67:55:00 2.141
Nieritzweg 90:55:00 448
Nonnendammallee 0:19:00 3
Nonnendammallee 90:03:00 1.571
Nonnendammallee 68:04:00 4.232
Oberlandstraße 28:07:00 957
Otto-Suhr-Allee 42:46:00 49
Paulstraße 93:59:00 751
Persiusstraße 22:05:00 2.971
Persiusstraße 20:07:00 847
Potsdamer Chaussee 23:47:00 545
Prenzlauer Promenade 69:17:00 983
Quickborner  Straße 22:56:00 13
Rathausstraße 51 :26:00 122
Rhinstraße 43:11 :00 211
Rixdorfer Straße 46:02:00 544
Rollbergstraße 41 :08:00 936
Schildhornstraße 73:00:00 406
Schivelbeiner Straße 66:40:00 1.328
Schnellerstraße 22:09:00 881
Senftenberger Ring 18:00:00 17
Silberhammerweg 21 :16:00 20
Silberhammerweg 72:02:00 63
Silbersteinstraße 22:14:00 249
Skalitzer Straße 20:39:00 1.184
Spandauer Damm 46:04:00 276
Spanische Allee 69:52:00 998
Spindlersfelder Straße 69:33:00 857

 

 

Straße vor Schönholz 69:05:00 75
Suermondtstraße 71 :53:00 1.642
Teltower Damm 44:57:00 10
Tempelhofer Damm 0:33:00 26
Tempelhofer Damm 72:39:00 3.341
Tempelhofer Damm 68:04:00 980
Torstraße 19:05:00 719
Torstraße 46:07:00 2.449
Urbanstraße 18:24:00 387
Urbanstraße 22:52:00 636
Urbanstraße 21 :42:00 305
Westphalweg 43:43:00 678
Wisbyer Straße 3:23:00 36
Wisbyer Straße 65:48:00 957
Wutzkyallee 23:43:00 144

(Quelle: Geschwindigkeitsüberwachungs-Datenbank,   Stand: 22. August 2019)

 

  • Wie schätzt der Senat den möglichen Kauf dieser Geräte unter den Gesichtspunkten der Ver­ kehrssicherheit, des Lärmschutzes und der Wirtschaftlichkeit ein?

 

Zu 4.3.:

Eine stadtweit spürbare kontinuierliche Geschwindigkeitsüberwachung ist notwendig zur Erreichung einer positiven Beeinflussung des generellen Geschwindigkeitsverhal­ tens im Berliner Straßenverkehr. Die Geräte leisten diesbezüglich einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit und können darüber hinaus zur Überwachung von aus Lärmschutz- und Luftreinhaltungsgründen angeordneten  Geschwindigkeitsbegren­ zungen flexibel eingesetzt werden. Vor dem Hintergrund der Handlungsfelder „Stei­ gerung der Verkehrssicherheit“ und „Überwachung aus Lärmschutz- und Luftreinhal­ tungsgründen“ hält der Senat den beabsichtigten Kauf für wirtschaftlich.

 

  • Ist der Kauf dieser Geräte geplant? Wenn ja, wie viele?

 

Zu 4.4.:

Es ist beabsichtigt, die beiden erprobten Geschwindigkeitsmessanhänger  käuflich zu erwerben.

 

Berlin, den 04. September 2019 In Vertretung

 

 

Sabine Smentek

Senatsverwaltung für Inneres und Sport