Wie bewertet der Senat die Bilanz von 923 neu eingeleiteten Verfahren wegen des Verdachts auf verbotene #Kraftfahrzeugrennen in 2024?
Zu 1.: Im Jahr 2024 gab es bei der Amtsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft Berlin insge- samt 923 #Strafermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Straftatbestand des § 315d Strafgesetzbuch (StGB). Durch die Polizei Berlin wurden im Jahr 2024 insgesamt 621 Strafer- mittlungsverfahren gemäß § 315d StGB zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen eingeleitet. Diese resultieren aus aktiven Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen, was die vergleichsweise hohe Anzahl der Feststellungen erklärt. Darüber hinaus wurden 153 Verkehrsunfälle polizeilich erfasst, bei denen gegen mindestens eine beteiligte Person wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen ermittelt wurde. Abweichungen zwischen den ermittelten Ver- fahrenszahlen wurden in der Vergangenheit immer wieder festgestellt. Dies hat u. a. den Hin- tergrund, dass in der Statistik der Amts- und Staatsanwaltschaft etwa auch Verfahren erfasst werden, die im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren an Staats- oder Amtsanwaltschaft übermittelt werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn neben einem Geschwindigkeitsverstoß der Verdacht auf ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen besteht. Solche Verfahren werden von der Polizei Berlin statistisch nicht erfasst.
„ Die #Verkehrssicherheit in Berlin hat 2024 einen traurigen Tiefpunkt erreicht: 55 #Verkehrstote und über 15.000 Verletzte, darunter 760 Schulkinder. Erstmals seit 2016 steigt die Zahl der Verkehrstoten wieder , Auch die Zahl der verbotenen #Autorennen ist mit fast 1000 Ermittlungsverfahren auf einem traurigen Rekordniveau. Augenscheinlich nimmt die #Rücksichtslosigkeit im motorisierten #Straßenverkehr zu – mit verheerenden Auswirkungen für die Sicherheit in Berlin.
Wie bewertet der Regierende Bürgermeister von Berlin die Entwicklung der Sicherheit auf Berliner Straßen?
Wie deckt sich dies mit dem Versprechen von Kai Wegner für „ mehr Sicherheit in Berlin“ zu sorgen?
SPD, Grüne und Linke in Berlin wollen stärker gegen #Raser vorgehen und bei den Blitzern massiv aufrüsten. Geplant seien in der neuen Legislaturperiode bis zu 60 neue feste Geräte zur Messung der #Geschwindigkeit, gab die Berliner SPD-Vorsitzende Franziska Giffey am Donnerstag am Rande der Koalitionsverhandlungen bekannt.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Wie viele #Autorennen wurden in Berlin im Jahr 2018 und 2019 von der Polizei erfasst?
Wie viele Autorennen wurden in Berlin im Jahr 2018 und 2019 als Einzelrennen und wie viel wurden als „klassische“ Autorennen von der Polizei erfasst?
Wie viele #Mietfahrzeuge waren an den Autorennen im Jahr 2018 und 2019 beteiligt?
Wie viele #Führerscheine wurden nach Autorennen in Berlin im Jahr 2018 und 2019 von der Polizei eingezogen?
Wie viele Autorennen wurden in Berlin im Jahr 2018 und 2019 von der Polizei erfasst?
Wie viele Verkehrsteilnehmer erlitten durch #Autorennunfälle im Jahr 2018 und 2019 in Berlin Verletzungen?
Zu 1.,2., 4., 5., 6., 7.:
Die Daten zu den Fragen 1., 2., 4., 5., 6. und 7. werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Vorkommnis I Tätigkeit
2018
2019
Polizeilich erfasste Vorgänge zum § 315d Strafgesetzbuch (verbotene Kraftfahrzeuqrennen)
279
360
Rennen mit mindestens zwei Teilnehmenden
101
107
Einzelrennen
148
253
Beteiliqte Mietfahrzeuqe
52
41
Beschlagnahmte Führerscheine
130
197
Rennen mit verursachtem Verkehrsunfall
40
46
dabei
Leichtverletzte Personen
22
22
Schwerverletzte Personen
8
9
Getötete Personen
2
0
(Stand: 9. Januar 2020)
Nach gängiger Rechtsprechung kann die Flucht vor der Polizei im Rahmen von Verfolgungsfahrten auch den Verdacht eines verbotenen #Kraftfahrzeugrennens begründen (Wertung als #Einzelrennen nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB).
Wie viele Fahrzeuge waren an den Autorennen im Jahr 2018 und 2019 beteiligt?
Zu 3.:
Hierzu liegen keine validen Daten vor.
Welche #Tatörtlichkeiten wurden in Berlin für Autorennen festgestellt?
Zu 8.:
Die Tatörtlichkeiten sind in alphabetischer Reihenfolge der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Straßen, welche in mehreren Bezirken vorkommen, sind zusätzlich gekennzeichnet.
Die Polizei Berlin hat den tödlichen Verkehrsunfall in der Tauentzienstraße am 1. Fe bruar 2016 zum Anlass genommen, stadtweit ihre zielgerichteten #Verkehrsüberwachungsmaßnahmen deutlich zu intensivieren.
Bezug nehmend auf die Beantwortung der Frage 8 ist zu konstatieren, dass Rennen überall im Stadtgebiet zu registrieren sind und ein gezielter örtlicher Brennpunkt nicht gegeben ist. Zielrichtung der mobilen und stationären Maßnahmen unter Einbeziehung von zivilen Streifen und auch Videowagen ist und bleibt es, phänomenbezogene Fahrzeugführende anzuhalten und einer intensiven Verkehrskontrolle zu unterziehen. Einschreitbasis sind hierbei insbesondere der optisch-technische Zustand des Fahrzeugs sowie die Fahrweise. Dabei ist es ohne Belang, ob zuvor ein verkehrswidriges Verhalten beobachtet werden konnte, denn auch verdachtsfreie Verkehrskontrollen potentieller Mitglieder der „Raserszene“ eröffnen vielfältige abschreckende Einwirkungsmöglichkeiten.
Auf Grund des hohen Gefahrenpotentials, das illegalen Straßenrennen innewohnt, werden sämtliche Verstöße in diesem Zusammenhang restriktiv verfolgt. Die seit der Sanktionsverschärfung im Oktober 2017 gesetzlich zugelassenen Maßnahmen der Fahrzeug- und Führerscheinbeschlagnahme werden hierbei konsequent genutzt.
Über die zu diesem Phänomen speziell fortgebildeten und erfahrenen Dienstkräfte des Verkehrsdienstes hinaus sind zwischenzeitlich auch die in den Basisdiensten mit Verkehrsüberwachungsaufgaben betrauten Mitarbeitenden zielgerichtet sensibilisiert worden. Vor allem seit Einführung des § 31Sd StGB sind diese erheblich aufmerk samer und aufgeschlossener im Erkennen von Rennverläufen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund bedeutend, dass verbotene Kraftfahrzeugrennen regelmäßig entweder konspirativ oder sehr kurzfristig und auch zufällig an Orten und zu Zeiten verabredet werden, an denen eine geplante polizeiliche Feststellung unwahrscheinlich ist. Insofern bleiben solche Rennen meist Feststellungen der mobilen Streifendienste.
Die Thematik wird zudem von den Dienstkräften der Verkehrssicherheitsberatung bei ihrer Tätigkeit in Oberschulen und Oberstufenzentren angemessen aufbereitet, um potentielle Fahranfänger über die Risiken derartiger gefahrenträchtiger Fahrweisen zu sensibilisieren.
Die #Mobilitätswende einleiten und den Umweltverbund stärken – so steht es in der Koalitionsvereinbarung von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Richtig! Aber nun sind Taten gefragt.
Mit der Entscheidung, den Preis für das Berlin-Ticket S, das sogenannte #Sozialticket, zum 1. Juli von jetzt 36 Euro auf 27,50 Euro pro Monat zu #senken, hat der Senat einen richtigen und wichtigen Akzent gesetzt – verkehrspolitisch, umweltpolitisch und natürlich sozialpolitisch. Doch auch für die anderen Stammkunden, die sich monatlich oder jährlich eine Zeitkarte kaufen, muss der Anreiz zum Kauf bzw. Abonnement erhöht werden. In keiner anderen deutschen Großstadt muss man so viele Einzelfahrscheine kaufen, bevor sich eine Monatskarte lohnt, wie in Berlin – weil die Monatskarte hier zu teuer ist.
Auf verkehrspolitische Abwege begab sich Regine Günther, Berlins neue Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, als sie der Berliner Zeitung zum Thema #Elektroauto sagte: „Für die Einführungsphase halte ich Privilegierungen wie kostenloses Parken oder Busspurnutzung für sinnvoll.“ Dem widerspricht der Berliner Fahrgastverband IGEB entschieden. Auch Elektroautos sind Autos mit allen Nachteilen: Sie benötigen viel versiegelte Fläche zum Parken und Fahren, sind an Unfällen beteiligt und beeinträchtigen die Aufenthaltsqualität auf städtischen Straßen. Deshalb muss in Berlin der Umweltverbund bevorzugt werden: Fuß-, Rad-, Bahn- und Busverkehr. Dieses Ziel, verankert in der Koalitionsvereinbarung, würde konterkariert, wenn auf den ohnehin viel zu wenigen und viel zu häufig vom Ladeverkehr blockierten Busspuren nun auch noch private Elektroautos fahren dürften.
Recht hat Senatorin Regine Günther dagegen, wenn Sie #Autorennen mit Elektroautos auf öffentlichen Straßen der Stadt nicht zulassen will. Das Rennen auf der Karl-Marx-Allee 2016 hatte auch den öffentlichen Verkehr erheblich beeinträchtigt.
Pressedienst des DBV-Landesverbandes Berlin-Brandenburg vom 19. Mai 2016
#Autorennen gehören auf Grund ihres enormen #Sicherheitsrisikos nicht in die Innenstadt. Der DBV fordert den Berliner Senat deshalb auf, zukünftige Rennen auf die Dauer-Flughafenbaustelle nach Schönefeld zu verlegen.
Ein Autorennen in der Innenstadt – mit dem Segen des Senats. Die Sicherheitsbedenken des Bezirks und die gleichzeitig stattfindenden #Bauarbeiten auf der parallel fahrenden U-Bahn-Linie 5 sind unerheblich. Auch die #Staus und Umwege in der Innenstadt für zehntauende von Pendlern haben kein Gewicht. Zu groß scheint der Drang der Stadtpolitiker, endlich einmal wieder mit positiven Schlagzeilen zu punkten. Mit bis zu 230 km/h sollen die Rennwagen ihre 48 Runden drehen – nur wenige Zentimeter entfernt vom Publikum und den Anwohnern.
Das kommerzielle Autorennen hat erfolgreich das Mäntelchen der #Elektromobilität umgehangen bekommen. Alle freuen sich. Insbesondere die mit der Vermarktung des Rennens beauftragte Luxemburger Investmentfirma CVC Capital Partners (Jahresumsatz ca. 1,7 Mrd. Euro) darf zufrieden sein. Denn der Senat erlässt ihr jetzt sogar die für die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes eigentlich fälligen Gebühren. Den Gipfel der Scheinheiligkeit und Verlogenheit setzt der Präsident des austragenden Verbandes FIA, Jens Todt, dieser rein unternehmerischen Rennveranstaltung auf: „Die FIA Formel E Championship wurde geschaffen, um die Themen rund um nachhaltige Mobilität und die Entwicklung neuer Technologien im Bereich Elektroantrieb zu fördern.“ (Zitat berlin.de, 9.5.2016). Mit dem Rennen verdient der Verband und die mit ihm verbundenen Unternehmen Geld. Sind Ihnen der Finanzskandal um die BayernLB und den Chef der Rennserie Bernie Eccelstone mit seinen angeblichen Finanzgeschäften noch in Erinnerung? Das ist die Formel 1: knallharte Gewinnmaximierung, nicht umweltfreundliche Mobilität! Da gibt man seitens des Veranstalters gerne 250.000 € für die Ausbesserung des Straßenbelages an den Senat, wenn man anschließend mehrere Millionen Euro Gewinn machen kann. Und viele Berliner Landespolitiker stimmen in das falsche Umweltcredo mit ein. Wirtschaftssenatorin Yzer: „Die Formel E wird weitere Menschen für die Elektromobilität begeistern.“ Woher Senatorin Yzer diese Weisheit hat?
Bei der schon marktreifen Elektromobilität kommt der Senat seit Jahren nicht aus dem Quark. Der Ausbau der Straßenbahn wird immer wieder gerne im Munde geführt. In der Realität wird ihr Netz um jährlich einige Meterchen erweitert – viel zu wenig, um die Mobilitätsherausforderungen der kommenden Jahre zu meistern. Die Busse in der Innenstadt werden von Jahr zu Jahr langsamer, weil sie trotz Buspuren überall im Stau stehen – Ordnungsämter und Polizei sind chronisch unterbesetzt. Abgesehen davon, dass das Autorennen ein wunderbares Beispiel dafür ist, wie öffentliches Straßenland privatisiert wird.
Unter der Autoverliebtheit des Berliner Senats leiden seit etwa drei Wochen insbesondere zehntausende Berufspendler im eigenen Auto und in den Ersatzbussen für die U 5. Bis zu 30 Minuten länger müssen die inzwischen gernervten U-Bahn-Fahrgäste einplanen. Die provisorische Verkehrsregelung durch die „Verkehrslenkung Berlin“ ist eine Katastrophe und nützt niemandem (außer dem Autorennen-Veranstalter). Die BVG musste in den ersten Tagen eigenes Personal einsetzen, um die Sicherheit an den Haltestellen zu gewährleisten.
Rechtfertigt dieser Aufwand für das Autorennen mit seinen negativen Auswirkungen für Berliner und Brandenburger ein solche Veranstaltung, die nur wenige Minuten dauert? Wer übernimmt die Verantwortung, wenn es zum Versagen von Mensch oder Technik kommt? Der Veranstalter macht es sich ganz einfach: jeder Zuschauer ist selbst für seine Sicherheit verantwortlich.
Sollten in den zukünftigen Jahren solche Rennen in unserer Region stattfinden, so haben sie nach Meinung des DBV an einer Stelle stattzufinden, wo das Sicherheitsrisiko und die Auswirkungen geringer sind. Die Dauer-Flughafenbaustelle eignet sich hervorragend.
Und noch eine Bitte an die Landespolitiker: Lassen Sie das Gerede von der Umweltfreundlichkeit von Autorennen. Setzen Sie stattdessen ihre Zeit, Kraft und Überzeugung für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs ein. Nur so wird der Klimawandel aufgehalten. Berlin braucht keine kommerziellen Autorennen in der Innenstadt.