Radverkehr + Straßenverkehr: Neukölln: Hermannstraße bekommt Busspur und Pollerradweg, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/neukoelln/article228269695/Hermannstrasse-bekommt-einen-Pollerradweg.html

Etliche Parkplätze müssen zudem einer extra Busspur in der Hermannstraße weichen. Baustart in Neukölln soll Anfang 2021 sein.

In Neukölln wird die #Hermannstraße ab Anfang 2021 umgebaut.
Die Hermannstraße soll eine #Busspur und eine sogenannte #Protected Bike Lane bekommen
Dafür werden viele Parkplätze an der Hermannstraße wegfallen.
Kritik an den Umbauplänen kommt von der FDP.

Die Hermannstraße, eine der meistbefahrenen Straßen Neuköllns, bekommt eine Bus- und #Fahrradspur. Das teilte nun das Bezirksamt auf Nachfrage mit. Die Hermannstraße wird für Autos und Lkw dann in beide Richtungen nur noch einspurig sein. Zudem werden voraussichtlich etliche #Parkplätze entlang der Straße dem Bus- und Fahrradweg weichen müssen. Die Bauarbeiten sollen Anfang 2021 beginnen. Derzeit befände man sich noch in der Planungsphase, sagte ein Sprecher des Bezirksamts.

In einem ersten Bauabschnitt soll ab der #Juliusstraße bis zum S- und U-Bahnhof Hermannstraße auf einer Länge von rund 600 Metern eine Busspur inklusive #Fahrradweg errichtet werden. Bisher hat die Hermannstraße in jede Richtung eineinhalb …

Straßenverkehr: Zahl der Pkw-Neuzulassungen gestiegen, aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6058986-4357821-pkw-neuzulassungen-berlin-2019.html

In Berlin sind im vergangenen Jahr deutlich mehr #Personenkraftwagen neu #zugelassen worden als 2018. Den größten Sprung machten #Elektroautos und #Hybride.

Insgesamt wurden 2019 gut 87.000 Pkw neu zugelassen, 2018 waren es noch rund 81.000. Insgesamt waren rund 110.000 #Neufahrzeuge auf den Straßen der Hauptstadt unterwegs und damit fast 10.000 beziehungsweise rund zehn Prozent mehr als noch im Vorjahr, wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg am Dienstag (28. Januar 2020) mitteilte. Zwar nahmen die Neuzulassungen auch bei Benzinern und Diesel-Autos zu. Besonders deutlich stiegen sie aber bei alternativen Antrieben.
Doppelt so viele Neuzulassungen bei Elektroautos
Insgesamt stieg deren Zahl den Statistikern zufolge um mehr als 67 Prozent auf 10.914 …

Straßenverkehr: Auf Treptow rollt was zu Die Stadtautobahn wächst Richtung Osten, aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/auf-treptow-rollt-was-zu-die-stadtautobahn-waechst-richtung-osten-33824580

Die #Stadtautobahn wächst Richtung Osten. Nicht mal vier Jahre noch, dann soll die #A100 mitten in #Treptow enden. Doch was manche Autofahrer freut, erschreckt die Anwohner. Nun stellte der Senat eine Idee vor, wie sich das drohende Chaos lindern ließe.

Seit 2013 Bauarbeiten am #Stadtring
Die Erwartungen sind düster. „Wir werden ein Verkehrschaos ohnegleichen bekommen“, befürchtete Bernd Kalweit, der an der Straße Am Treptower Park wohnt. „Die Wohnviertel werden mit Autos überschwemmt“, sagte Harald Moritz, Grünen-Abgeordneter aus Treptow-Köpenick.

Er kommt immer näher. Seit 2013 sind Bautrupps dabei, den Stadtring über die Neuköllner Grenzallee hinaus zur Straße Am Treptower Park zu verlängern. Häuser mit 110 Wohnungen wurden abgerissen, 300 Kleingärten abgeräumt, …

Straßenverkehr: Umgang mit Falschparkern – Das Umsetzen von ordnungswidrig abgestellten Kfz Teil II, aus Senat

www.berlin.de

Die #Geschäftsanweisung über das #Umsetzen von Fahrzeugen PPr Stab Nr. 15/2014 hatte laut der
darin enthaltenen Schlussbestimmungen (S. 21 der benannten Geschäftsanweisung) eine Gültigkeit
bis zum 31.10.2019.
1. Gibt es eine neue Geschäftsanweisung über das Umsetzen von Fahrzeugen? Sofern zutreffend,
bitte die Änderungen gegenüber der bisherigen Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 15/2014 im
Detail benennen. Falls nicht zutreffend, bitte erläutern, wann mit einer neuen Geschäftsanweisung
zu rechnen ist und was diesbezüglich bis zum Erlass einer neuen Geschäftsanweisung gilt.
Zu 1.:
Die Neufassung der genannten Geschäftsanweisung ist in Vorbereitung, ein Datum
der Fertigstellung kann noch nicht genannt werden. Relevante inhaltliche
Änderungen sind nach gegenwärtigem Bearbeitungsstand nicht geplant. Bis zum
Inkrafttreten der Neufassung gelten die bisherigen Verfahrensregelungen
unverändert fort.
2. Körperlich eingeschränkte Personen – insbesondere solche mit einem Rollstuhl/Rollator – sowie
Eltern mit einem Kinderwagen sind zur Straßenüberquerung auf einen #abgesenkten #Bordstein
angewiesen. Warum stellt das Falschparken vor einem abgesenkten Bordstein keinen Regelfall
des Umsetzens nach polizeilicher Geschäftsanweisung dar, um die Grundlage dafür zu schaffen,
dass auch diese Menschen im Sinne von § 22 des Berliner Mobilitätsgesetzes unbeschwert die
Straße überqueren können?
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Zu 2.:
#Bordsteinabsenkungen befinden sich ganz überwiegend im unmittelbaren Bereich
von Kreuzungen und Einmündungen sowie vor Grundstücksein- und -ausfahrten.
Das verkehrswidrige Parken vor solchen Absenkungen ist als Regelfall des
Umsetzens definiert. Für Bordsteinabsenkungen auf sonstigen Gehwegstrecken
setzt die Rechtsprechung voraus, dass sie nach ihrer baulichen Ausgestaltung auch
tatsächlich von mobilitätsbehinderten Menschen zur #Fahrbahnquerung genutzt
werden können. Das bedeutet u. a., dass sich auf der gegenüberliegenden Straßen oder
Fahrbahnseite eine korrespondierende Absenkung befindet. Dies ist häufig
nicht der Fall. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine #Fahrzeugumsetzung werden
insofern nicht „regelmäßig“ erfüllt sein und müssen in jedem Einzelfall geprüft
werden.
Gemäß der bisherigen polizeilichen Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 15/2014 über das Umsetzen
von Fahrzeugen, stellt ein ordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug im Bereich einer amtlich
gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO) einen sogenannten „Regelfall des
Umsetzens“ (siehe Anlage 1 der Geschäftsanweisung) dar.
Punkt 11 „Umsetzungen aus Feuerwehrzufahrten“ (siehe S. 10 der Geschäftsanweisung) besagt:
“(2) Die Siegelung eines Schildes nach bundeseinheitlichem Muster zur Kennzeichnung von
Feuerwehrzufahrten gem. DIN 4066 durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde unterstreicht die
Amtlichkeit. Die Nichtsiegelung ist aber im Umkehrschluss kein verbindliches Indiz für die
Nichtamtlichkeit.”
3. Ist das Umsetzen von Fahrzeugen im Bereich einer Feuerwehrzufahrt auch ohne ein solches
amtliches Siegel auf dem Feuerwehrzufahrt-Schild nach DIN 4066 rechtmäßig?
Zu 3.:
Ja. Gemäß Absatz 4 der oben zitierten Fundstelle gilt dies zumindest dann, wenn
das Schild in Form und Anbringung einen amtlichen Anschein erweckt und keine
gesicherten Erkenntnisse hinsichtlich seiner Nicht-Amtlichkeit vorliegen.
4. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass Ordnungskräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes
der Bezirke und der Berliner Polizei Schwierigkeiten haben, die Amtlichkeit von beschilderten
Feuerwehrzufahrten zu erkennen bzw. anzuerkennen und entsprechend der polizeilichen
Geschäftsanweisung gegen Falschparker vorzugehen? Beispielhaft sei hier auf einen Fall
verwiesen, mit dem sich die BVV Tempelhof-Schöneberg im November 2018 beschäftigte,
nachdem eine amtliche Feuerwehrzufahrt wiederholt zugeparkt und vom Ordnungsamt des Bezirks
wiederholt lediglich mit einem Knöllchen geahndet wurde (siehe hierzu Antwort von
Ordnungsstadträtin Christiane Heiß auf Kleine Anfrage Nr. 0338/XX von Lars Rauchfuß, Fraktion
der SPD).
Zu 4.:
Der Senat erachtet die bisherigen Regelungen als ausreichend. Das Umsetzen von
Fahrzeugen, die auch nicht amtlich gekennzeichnete Rettungswege blockieren, ist
nach der geltenden Rechts- und Vorschriftenlage im Rahmen einer Einzelfallprüfung
grundsätzlich möglich und gegebenenfalls sogar – losgelöst von der Anbringung
eines amtlichen Schildes Feuerwehrzufahrt – zwingend geboten.
Hinsichtlich der Amtlichkeit der Beschilderung genügt es der Rechtsprechung des
Kammergerichts folgend, dass Zu- oder Durchfahrten für Feuerwehrfahrzeuge durch
Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt“ zu kennzeichnen sind, dass die
Hinweise von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sind und dass die
Hinweisschilder eine bestimmte Mindestgröße haben.
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5. Im Falle einer widerrechtlichen Anbringung von Beschilderungen von amtlichen
Feuerwehrzufahrten. Welche Maßnahmen wären von welcher Behörde zu treffen, wenn ein
entsprechender Verdachtsfall vorliegen sollte?
Zu 5.:
Amtliche Feuerwehrzufahrten können auf Grundlage des Bau- oder Wegerechts
eingerichtet werden.
Im Falle des Bekanntwerdens einer widerrechtlichen Anbringung von
Beschilderungen würden die feststellenden Überwachungskräfte den jeweiligen
Fachbereich Bauaufsicht des örtlich zuständigen Bezirksamts informieren.
In zahlreichen Presseartikeln wurde darüber berichtet, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Falschparker künftig selbst abschleppen dürfen. Darauf beruhende Ankündigungen mussten
wiederholt berichtigt werden.
6. Wie viele Stellen beabsichtigt die BVG in den für dieses Vorhaben relevanten Positionen bis Ende
des Jahres 2020 konkret zu besetzen? Bitte nach Berufsbezeichnung aufgliedern.
Zu 6.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die BVG plant, für dieses Vorhaben 40 Stellen Schleppwagenfahrerinnen oder
-fahrer und 26 Stellen Busspurbetreuerinnen oder -betreuer sowie in der Verwaltung
zwei Sachbearbeiterinnen oder -bearbeiter Busspur, vier Sachbearbeiterinnen oder
-bearbeiter in der Rechtsabteilung, zwei Sachbearbeiterinnen oder -bearbeiter im
Rechnungswesen, drei Verkehrsmeisterinnen oder -meister für die Leitstelle und
zwei Koordinatorinnen oder -koordinatoren für den Schleppservice bis Ende 2020 zu
besetzen.“
7. Welche Anforderungen gibt es an die Bewerber und welchen Stand hat aktuell das
Einstellungsverfahren?
Zu 7.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Busspurbetreuerinnen und -betreuer rekrutieren sich aus dem eigenen
Sicherheitspersonal. Sie absolvieren eine 2-tägige Ausbildung bei der Polizei Berlin.
Die Schleppwagenfahrerinnen und -fahrer müssen eine abgeschlossene Ausbildung
als KFZ-Schlosserin / -schlosser, oder Mechatronikerin / Mechatroniker o.ä.
vorweisen. Es gibt genügend interne und externe Bewerber. Erste Einstellungen
wurden bereits durchgeführt, weitere sind vorbereitet.“
8. Welche Einsatzzeiten haben die mit den Umsetzmaßnahmen betrauten Beschäftigten und wie wird
gewährleistet, dass die Verkehrsbehinderungen zu jeder Tageszeit schnell und zuverlässig
beseitigt werden können?
Zu 8.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Busspurbetreuerinnen und -betreuer und Schleppwagenfahrerinnen und -fahrer
werden zukünftig rund um die Uhr im Einsatz sein und Falschparkende von Flächen
des ÖPNV umsetzen.“
9. Wird es Sicherheitskräfte geben, die das mit den Fahrzeugumsetzungen betraute Personal bei den
Einsätzen begleiten und falls ja, wie viele zusätzliche Neuanstellungen sind hierfür beabsichtigt?
Zu 9.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die bisherigen Beschäftigten in der Busspurbetreuung, die nicht aus dem
Sicherheitsbereich stammen, werden nur im Einzelfall durch Sicherheitskräfte
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unterstützt. Alle neuen Beschäftigten in der Busspurbetreuung rekrutieren sich aus
dem Sicherheitsbereich. Insgesamt wird der Pool der Busspurbetreuung mit 40 Altund
Neubeschäftigten besetzt sein.“
10. Erwartungsgemäß handelt es sich bei den meisten Verkehrsbehinderungen um falsch parkende
PKW. Wie viele eigene Abschleppfahrzeuge stehen der BVG folglich für Kraftfahrzeuge bis 3,5t ab
wann konkret zur Verfügung? Stehen die drei Gebrauchtwagenfahrzeuge ab 1. Januar 2020
bereits zur Verfügung oder kommen diese erst im Februar zum Einsatz?
Zu 10.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die BVG hat fünf Abschleppfahrzeuge mit Kran für Fahrzeuge bis 3,5t und zwei
„große“ Abschleppfahrzeuge für Fahrzeuge über 3,5t Gesamtmasse auf dem
Gebrauchtwagenmarkt gekauft. Ein Fahrzeug ist bereits seit Anfang Januar im
Einsatz, die weiteren folgen sukzessive.“
Am 14. Dezember 2019 verkündete die Wirtschaftssenatorin und Vorsitzende des BVG-Aufsichtsrates
Ramona Pop über den Kurznachrichtendienst Twitter: “Das ist kein gelber Wasserwerfer, sondern
einer der neuen Abschleppwagen der @BVG_Kampagne. So werden die Busspuren und Radwege
schnell frei!”
11. Ist die Aussage von Frau Pop zutreffend, dass die BVG auch Falschparker auf Radwegen
abschleppen wird?
Zu 11.:
Die BVG darf Fahrzeuge von Flächen des öffentlichen Personennahverkehrs
umsetzen. Dazu zählen auch Busspuren, die von Radfahrenden genutzt werden
können.
12. Erfolgen die Abschleppeinsätze durch Eigenfeststellungen der BVG-Beschäftigten oder werden die
Einsätze basierend auf Hinweisen Dritter durchgeführt?
Zu 12.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Einsätze der Abschleppfahrzeuge werden vorwiegend durch Feststellung der
Busspurbetreuerinnen und -betreuer durchgeführt. Es gibt aber auch Hinweise von
BVG-Mitarbeitenden (Fahrerinnen und Fahrer, Verkehrsmeisterinnen und -meistern
usw.) und von Bürgern.“
13. Bereits jetzt haben angestellte Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer der BVG die Möglichkeit
falsch parkende Kraftfahrzeuge über ihren Bordcomputer oder per Funk an die Leitstelle zu
melden. Wie bewertet der Berliner Senat diese Möglichkeit angesichts der Einschätzung von
Busfahrenden, wonach derartige Meldungen nur selten veranlasst bzw. von der Leitstelle gar nicht
bearbeitet werden?
14. Gehört es zur gängigen Praxis, dass die BVG Verkehrsbehinderungen an die Berliner Polizei
meldet? Falls ja, bitte für 2019 aktuelle Zahlen zu gemeldeten und Zahlen zu davon
weitergeleiteten Fällen mit Falschparkern auf Busspuren und in Haltestellenbereichen benennen.
Zu 13. und 14.:
Hier teilt die BVG mit:
„9.663 Meldungen über Behinderungen durch Falschparker wurden 2019 vom
Fahrpersonal an die BVG-Leitstelle gemeldet, die dann an die Polizei Berlin
weitergeleitet wurden.“
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Die Polizei Berlin hat 2019 die Umsetzung von insgesamt 6.314 verkehrsbehindernd
auf Busspuren, Straßenbahngleisen und an Haltestellen parkenden Fahrzeugen auf
Grund von Mitteilungen von BVG-Mitarbeitenden veranlasst. In den Fällen, in denen
verkehrsrechtlich ausgebildete Busspurbetreuerinnen oder -betreuer und
Verkehrsmeisterinnen oder -meister der BVG nicht zur eigenständigen Bearbeitung
relevanter Verkehrsbehinderungen zur Verfügung stehen, werden die Sachverhalte
an die polizeiliche Einsatzleitzentrale übermittelt. Von dort werden sie an die jeweils
örtlich zuständigen Ordnungsämter bzw. Polizeiabschnitte weitergeleitet. Eine valide
automatisierte Recherche solcher Vorgänge ist nicht möglich.
15. Wie beurteilt der Senat die Meldung, dass Ordnungskräfte von Polizei und Ordnungsamt die jüngst
angekündigte, ergänzende Unterstützung der BVG zum Anlass genommen hätten, um bei
zugeparkten Busspuren und Haltestellenbereichen nicht gegen Falschparker tätig zu werden und
Bürgerinnen und Bürger stattdessen auf die BVG zu verweisen?
Zu 15.:
Ein solcher Umstand ist dem Senat nicht bekannt. Die Dienstkräfte der Polizei Berlin
und die des Ordnungsamts ahnden verkehrswidriges Verhalten und führen
Umsetzungen gemäß der geltenden Rechts- und Vorschriftenlage in eigener
Zuständigkeit durch. Seit der Einführung entsprechender Befugnisnormen im
Mobilitätsgesetz haben Mitarbeitende der BVG hierbei eine ergänzende Rolle, um
die Sicherheit und Leichtigkeit des ÖPNV zu verbessern.
16. Wie beurteilt der Senat die Auffassung, dass angesichts der aktuellen BVG-Ressourcenplanung für
Umsetzmaßnahmen, sich Polizei und Ordnungsämter aus ihrem Zuständigkeitsbereich für den
ruhenden Verkehr zunehmend zurückziehen würden? Gibt es diesbezüglich kurz- oder langfristig
entsprechende Planungen?
Zu 16.:
Siehe Antwort zu Frage 15. Solche Planungen gibt es nicht.
Bürgerinnen und Bürgern steht unter der Telefonnummer 030 – 4664 4664 ein Bürgertelefon als
“zentrale Anlaufstelle” der Berliner Polizei zur Verfügung.
17. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass Bürgerinnen und Bürger angesichts von häufigen
Besetztzeichen oder unbeantworteten Anrufen große Schwierigkeiten haben, unter der
Telefonnummer des Bürgertelefons jemanden telefonisch zu erreichen?
Zu 17.:
Das Bürgertelefon steht als Serviceleistung der polizeilichen Einsatzleitzentrale über
zwei Leitungen grundsätzlich an allen Wochentagen 24 Stunden zur Verfügung.
Insbesondere in Phasen hoher Auslastung kann die kurzfristige Erreichbarkeit jedoch
eingeschränkt sein. Ursächlich hierfür ist auch der Umstand, dass Gespräche bis zur
umfänglichen Erledigung eines Bürgerbegehrens nicht selten bis zu 10 Minuten
andauern und der Service in außerordentlichen Belastungsspitzen zur personellen
Unterstützung der 110-Notrufannahme zeitweise eingestellt werden muss.
18. Wie gedenkt die Berliner Polizei die Erreichbarkeit des Bürgertelefons personell wie technisch
künftig zu jeder Zeit sicherzustellen?
Zu 18.:
Im Rahmen der Prioritätensetzung wird stetig geprüft und entschieden, ob und wie
eine Ausweitung der Ressourcen für das Bürgertelefon möglich ist. Für
hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger in Notsituationen steht selbstverständlich zu
jeder Zeit der Notruf der Polizei Berlin zur Verfügung.
Seite 6 von 6
Gemäß ihrer Dienstanweisung sind Polizeibeamte dazu verpflichtet, stets ihre Dienstkarten mit sich zu
führen und diese Bürgerinnen und Bürgern auf Bitten hin auszuhändigen.
19. Ist es zutreffend, dass Polizeibeamte bei Aushändigung einer Dienstkarte den genauen Anlass in
einem Bericht dokumentieren müssen? Falls ja, könnte dies aus Sicht des Senates u.U.
Polizeibeamte veranlassen/bewegen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern anzugeben, keine
Dienstkarte mit sich zu führen?
Zu 19.:
Eine Dokumentationspflicht besteht bei Grundrechtseingriffen durch Dienstkräfte der
Polizei Berlin. Das Aushändigen einer Dienstkarte ist hiervon nicht erfasst.
20. Wäre ein Polizeibeamter auch dann zur Anfertigung eines Berichtes verpflichtet, wenn es ihm nicht
möglich ist, trotz Aufforderung der Bürgerin/des Bürgers seine Dienstkarte auszuhändigen?
Zu 20.:
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
21. Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Zu 21.:
Nein.
Berlin, den 23. Januar 2020
In Vertretung
Alexander Dzembritzki
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Bus + Radverkehr: Wie Warnsysteme Busunfälle verhindern sollen Die Suche nach der Verkehrssicherheit, aus Der Tagesspiegel

https://m.tagesspiegel.de/berlin/wie-warnsysteme-busunfaelle-verhindern-sollen-die-suche-nach-der-verkehrssicherheit/25475146.html

Verkehrsbetriebe erproben #Warnsysteme, um #Busunfälle zu verhindern – nicht nur in Berlin, wo es jüngst zu einem tödlichen Zusammenstoß kam.

Für die Passagiere gehören Linienbusse zu den sichersten Verkehrsmitteln, und schwere Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern sind ebenfalls relativ selten. Aber die Frage, wie man die Busse möglichst sicher durch den chaotischen Stadtverkehr bewegt, beschäftigt viele deutsche Verkehrsunternehmen – nicht erst seit letzter Woche, aber seit dem tödlichen Zusammenstoß eines abbiegenden BVG-Busses mit einer #Rennradfahrerin ganz besonders. Die Versuche und Erkenntnisse sind höchst unterschiedlich, wie ein Blick in andere Städte zeigt.

So erwarten die Bremer Verkehrsbetriebe in den nächsten Wochen 43 Busse von Mercedes mit genau den #Abbiegeassistenten, die die BVG wegen angeblich zu vieler Fehlalarme ablehnt. „Das werden die ersten sein mit dieser Ausstattung – und aller Voraussicht nach nicht die letzten“, sagt Jens-Christian Meier, Sprecher der Bremer Verkehrsbetriebe.

Das Mercedes-System „Sideguard Assist“ für etwa 1700 Euro pro Bus …

zu Fuß mobil: Falschparker-Petition „Knolle statt Knöllchen“ führt endlich zu höheren Bußgeldern, aus Fuss eV

Breites Verbändebündnis beendet Online-Petition erfolgreich. Bußgelder
für #Falschparker sollen mit der #StVO-Novelle angehoben werden. Zum
Schutz von Radfahrern und Fußgängern muss jedoch nachgebessert werden.

Mit der Reform der #Straßenverkehrsordnung (StVO), die
am Mittwoch im Verkehrsausschuss beraten wird, sollen die Bußgelder für
Falschparker angehoben werden. Wer auf #Geh- oder #Radwegen parkt, zahlt
künftig 55 statt bislang 20 Euro. Das ist ein Erfolg der im Mai 2019
gestarteten Initiative „#Knolle statt #Knöllchen“. Ein breites Bündnis aus
Verbänden und Organisationen hatte ein Bußgeld von 100 Euro für
Falschparker und einen Punkt in Flensburg gefordert. 33.000
Unterschriften wurden Ende Juni an Bundesverkehrsminister Andreas
Scheuer übergeben. Anfang Juli kündigte dieser an, das Bußgeld auf „bis
zu 100 Euro“ anzuheben. Inzwischen sind mehr als 38.000 Unterschriften
für die Forderung der Verbände nach angemessenen Bußgeldern
zusammengekommen.

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende: „Falschparken wird schon viel
zu lange als Kavaliersdelikt behandelt, dabei kann es Radfahrer und
Fußgänger das Leben kosten. Es ist höchste Zeit, dass sich das ändert.
Mit Tausenden von Unterschriften im Rücken haben wir ein klares Zeichen
gesetzt und bewirkt, dass die Bußgelder endlich deutlich korrigiert
werden. Aber es ist noch Luft nach oben.“

Künftig sollen nur die Falschparker 100 Euro zahlen, die ihr Auto auf
einem Schutzstreifen abstellen und dadurch einen Unfall verursachen.
Kommt es nicht zu einem Unfall, werden für das Parken auf Radwegen bei
Behinderung von Radfahrern 70 Euro fällig. Das Halten in zweiter Reihe
soll in Zukunft mit 80 Euro geahndet werden – wenn dadurch Radfahrer
gefährdet werden. Vom Parken auf Bus- und Tramspuren, Ladestationen,
Carsharing- und Behindertenparkplätzen ist hingegen ebenso wenig die
Rede wie von Feuerwehreinfahrten oder Kreuzungen.

Heinrich Strößenreuther, Geschäftsführer der Initiative Clevere Städte:
„2014 haben wir die Kampagne für höhere Bußgelder angeschoben, um der
Verkehrswende ihre Flächen freizuhalten. Statt 100 Euro sind es 55 Euro
– mehr war mit dieser Regierung nicht drin. Richtige Knollen für
Falschparker stehen noch aus, auch wenn es nie wieder Knöllchen geben wird.“

Ein einheitliches Bußgeld in abschreckender Höhe würde dabei helfen, das
Verkehrschaos in den Städten einzudämmen und die Sicherheit für
Fußgänger und Radfahrer und die Chancen für die Verkehrswende deutlich
zu verbessern, so die Verbände.

Rückenwind erhält das Verbändebündnis aus der breiten Bevölkerung: Wie
eine aktuelle Forsa-Umfrage zeigt, halten zwei Drittel der Befragten
höhere Bußgelder für wirkungsvoll, 64 Prozent finden eine strengere
Punktevergabe sinnvoll.

Roland Stimpel, Vorstand des FUSS e.V.: „Fußgänger und Autofahrer können
sich durch falsch geparkte Autos nicht rechtzeitig sehen, das Überqueren
der Straße wird so gerade für Kinder und ältere Menschen
lebensgefährlich. Besonders rücksichtslos und gefährlich ist das
Falschparken an Zebrastreifen und Ampel-Übergängen. Dass Falschparken
endlich teurer wird ist ein wichtiges Signal. Aber notorische
Falschparker, die gut verdienen, schreckt erst ein Punkt in Flensburg
richtig ab.“

Das Verbändebündnis für eine Anhebung der Bußgelder für Falschparker
besteht aus dem Verkehrsclub Deutschland (VCD), der Initiative Clevere
Städte, dem FUSS e.V., dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin (ABSV), dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), dem
Bundesverband Carsharing (BCS), dem Bundesverband Selbsthilfe
Körperbehinderter (BSK), Changing Cities, dem Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverband (DBSV), der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dem
Verbund Service und Fahrrad (VSF) sowie dem Zweirad-Industrie-Verband
(ZIV).

*****
Pressekontakte:
Roland Stimpel,FUSS e.V., Vorstand, roland.stimpel@fuss-ev.de Telefon:
0163 – 1833 508

BVG + Straßenverkehr: Neuer Abschleppfuhrpark der BVG, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen, und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von
dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde
der Beantwortung zugrunde gelegt.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Vorab:
In einer Meldung vom 16.10.2019 (https://www.tagesspiegel.de/berlin/kampf-gegen-falschparker-inberlin-
bvg-kauft-extragrosse-abschleppwagen/25121296.html) wird in Bezug auf die Anschaffung eigener
Abschleppwagen ein Sprecher der BVG folgendermaßen zitiert: „Um schnell mit den Schleppfahrzeugen
zu starten, haben wir je eine Ausschreibung für zwei große und sechs kleine Schleppfahrzeuge
veröffentlicht“ […] „Damit wir aber möglichst schnell mit der Arbeit beginnen können, haben wir
uns fürs Erste auf dem #Gebrauchtwagenmarkt bedient“.
1. Wie viele Fahrzeuge wurden auf dem Gebrauchtwagenmarkt erworben?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass bisher sieben Fahrzeuge gekauft wurden.
2. Was für Fahrzeuge wurden erworben?
Zu 2.: Es wurden fünf #Abschleppfahrzeuge mit #Kran für Fahrzeuge bis 3,5t und zwei
„große“ Abschleppfahrzeuge für Fahrzeuge über 3,5t Gesamtmasse auf dem Gebrauchtwagenmarkt
gekauft.
3. Auf welche Gesamtsumme beläuft sich die Anschaffung inkl. aller dadurch entstandenen Kosten?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die Fahrzeuge insgesamt 659,7 T € gekostet haben.
– 2 –
4. Auf welche Gesamtsumme wird sich voraussichtlich die Anschaffung der ausgeschriebenen Neufahrzeuge
belaufen?
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass die beiden „großen“ #Neufahrzeuge zusammen knapp
1 Mio. € kosten werden.
5. Warum wurde nicht ausschließlich auf Gebrauchtfahrzeuge gesetzt, bzw. sind die Gebrauchtfahrzeuge
nur für den Übergang gedacht und sollen diese zu einem späteren Zeitpunkt durch die Neufahrzeuge
ersetzt werden?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass der Gebrauchtwagenmarkt sehr angespannt ist und
das Alter der verfügbaren Fahrzeuge teilweise sehr hoch ist. Die BVG wird die auf
dem Gebrauchtwagenmarkt erworbenen Fahrzeuge solange nutzen, wie der Aufwand
in Instandhaltung und Wartung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll
ist. Bei Bedarf werden diese dann durch weitere Neufahrzeuge ersetzt.
6. Welche #Fahrzeugspezifikation sollen die Neufahrzeuge erfüllen?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass die Neufahrzeuge für das Abschleppen von Fahrzeugen
über 3,5t Gesamtmasse geeignet sind und nach dem aktuellen technischen
Standard ausgerüstet werden (z.B. die zur Zeit der Zulassung geltende EURO Norm,
Abbiegeassistent usw.) Dies gilt natürlich auch für die bei Bedarf zu beschaffenden
Fahrzeuge zum Abschleppen bis zu 3,5t.
7. Welche #Antriebsart werden diese Neufahrzeuge haben?
Zu 7.: Da es nach erfolgter Recherche der BVG keine geeigneten Neufahrzeuge/
gebrauchte Fahrzeuge mit Elektroantrieb gibt, sind diese Fahrzeuge mit einem
Dieselmotor, entsprechend der zur Zeit der Zulassung geltenden EURO Norm, ausgestattet.
8. Über wie viele eigene Abschleppfahrzeuge verfügte die BVG bis zur Anschaffung der o.g. Gebrauchtfahrzeuge?
Zu 8.: Für das Schleppen von eigenen liegengebliebenen oder betriebsunfähigen
Bussen zum Betriebshof (#Nothilfe) und dem BVG-internen Pkw-Fahrzeugtransport
stehen der BVG drei Unimog und ein Sprinter zur Verfügung.
9. Wie viele Abschleppfahrzeuge sollen insgesamt bis Ende 2020 im Bestand der BVG sein?
Zu 9.: Die BVG teilt mit, dass sie nach aktuellem Stand im Jahr 2020 mit zehn Fahrzeugen
arbeiten werden. Die zukünftige Fahrzeugzahl hängt in den Folgejahren von
der zu erwartenden Anzahl der Abschleppaufträge ab.
10. Wohin werden die künftig von der BVG abgeschleppten Fahrzeuge verbracht?
Zu 10.: Falschparker werden auf einen freien, möglichst in der Nähe befindlichen
Parkplatz umgesetzt.
11. Wo ist die neu geschaffene Gebührenordnung mit den Festlegungen der Kosten für das Abschleppen
von „Falschparkern“ öffentlich einsehbar?
– 3 –
Zu 11.: Die Verordnung (nebst Anlage) kann im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 34
vom 07.12.2019 des Landes Berlin https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetzeund-
verordnungen/ eingesehen werden.
Berlin, den 22. Januar 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Straßenverkehr + Regionalverkehr + Bus: Ortsumfahrung Ahrensfelde: Wie geht es nach der Einigung zwischen Berlin und Brandenburg weiter? (II), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie weit ist die Aktualisierung der #Planungsunterlagen für die #Ortsumfahrung #Ahrensfelde?
Frage 2:
Unter welchen Gesichtspunkten werden die Eckpunkte aktualisiert?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Momentan werden die #Planfeststellungsunterlagen auf Basis der neuen Kartierung von
Flora und Fauna (Durchführung 2018/2019) sowie des neuen Regelwerkes (Richtlinien)
aktualisiert.
Frage 3:
Welche #Verkehrsprognosen werden zugrunde gelegt?
Antwort zu 3:
Die im Jahr 2011 ausgelegten Planfeststellungsunterlagen basieren auf der Projektprognose
2025. Eine Aktualisierung der Projektprognose erfolgt nach Einführung der Verkehrsprognose
2030 des Landes Brandenburg.
2
Frage 4:
Welche Änderungen an Gesetzes- und Vorschriftenwerken werden berücksichtigt?
Antwort zu 4:
Folgende neue Vorschriften werden bei der Aktualisierung berücksichtigt:
– Bundesnaturschutzgesetz (#BNatSchG) i.V.m. Brandenburgischem Ausführungsgesetz
zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz –
#BbgNatSchAG)
und dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz
#NatSchG Bln),
– Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA)
– Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL)
– Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO)
– Aktuelle Fassung des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg
(#LEP HR)
– Wasserhaushaltgesetz (WHG) – Anforderungen nach der Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL)
Frage 5:
Welche Aktualisierungen erfolgen hinsichtlich der Kartierung und der erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsbilanz?
Antwort zu 5:
Faunistische Kartierungen wurden im Untersuchungsraum (im geplanten Baufeld) für folgende
Artengruppen aktualisiert bzw. neu erhoben: Brutvögel, Reptilien (insb. Zauneidechse),
Amphibien, holzbewohnende Käferarten, Fledermäuse, Ameisen. Des Weiteren
erfolgte eine Aktualisierung der Biotoptypenkartierung.
Die Ergebnisse aus den Faunistischen Erhebungen fließen in den Artenschutzfachbeitrag
ein. Dieser wird im Zusammenhang mit der Landschaftspflegerischen Begleitplanung
(LBP) erstellt. Letztere wird ebenfalls aktualisiert. In diese fließen neue Ergebnisse der
Kartierungen ein sowie Anpassungen durch neue technische Planung im Straßenbau
(Nachbilanzierung der Eingriffe gemäß Handbuch LBP und der Berliner Systematik zur Bilanzierung
von Eingriffen), sowie Änderungen aufgrund von begründenden Einwendungen
zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des LBP.
Frage 6:
Welche Ausgleichsmaßnahmen sollen infolge der geplanten Ortsumfahrung wann realisiert werden?
Antwort zu 6:
Der Zeitpunkt der beabsichtigten Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
kann erst mit Fertigstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes mitgeteilt werden.
Die Information kann dann den Maßnahmeblättern entnommen werden.
3
Frage 7:
Soll im Rahmen des ab Mitte 2020 angekündigten fortgesetzten Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumfahrung
Ahrensfelde das begonnene Anhörungsverfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange erneut durchgeführt oder soll es abgeschlossen werden? Auf welcher rechtlichen
Grundlage beruht die getroffene Entscheidung?
Antwort zu 7:
Das derzeit ruhende Anhörungsverfahren soll fortgeführt werden. Der Vorhabenträger wird
die aktualisierte Planung als Deckblattplanung einreichen.
Die Durchführung des Anhörungsverfahrens erfolgt gemäß § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
des Landes Brandenburg (VwVfGBbg) bzw. § 1 Gesetz über das Verfahren der Berliner
Verwaltung (VwVfG BE) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unter
Beachtung der Maßgaben des § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG).
Frage 8:
Welche Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung – informell und formell – sind im weiteren Verfahren
vorgesehen?
Antwort zu 8:
Für die Ortsumgehung Ahrensfelde fanden in der Vergangenheit bereits mehrere Informationsveranstaltungen
für die Öffentlichkeit statt. Am 15.01.2020 war eine weitere öffentliche
Informationsveranstaltung des Projektes in der Gemeinde Ahrensfelde.
Die aktualisierte Planung wird im Rahmen des Anhörungsverfahrens in den betroffenen
Gemeinden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Des Weiteren wird die Planunterlage
im Internet zugänglich gemacht.
Frage 9:
Sollen bereits während des laufenden Planfeststellungsverfahrens Ausführungsplanungen und Vergabeunterlagen
erstellt sowie Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden?
Antwort zu 9:
Nein.
Frage 10:
Welcher Zeitpunkt für den Baubeginn wird angestrebt und mit welcher Dauer wird gerechnet?
Antwort zu 10:
Belastbare Angaben zu Baubeginn und -zeitraum sind aufgrund des derzeitigen Bearbeitungs-
und Verfahrensstandes nicht möglich.
4
Frage 11:
Inwiefern setzt sich der Senat gegenüber Brandenburg für die Realisierung eines #30-Minuten-Takts mit dem
#RB25 nach Werneuchen und die Realisierung eines zweiten Bahnsteigs in Blumberg ein?
Antwort zu 11:
Im Zusammenhang mit der Stärkung des Stadt-Umland-Verkehrs ist auch ein attraktives
Schienenverkehrsangebot als alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) ein
wichtiger Baustein. Die Linie RB 25 ist derzeit in einem Verkehrsvertrag mit einer Laufzeit
bis in das Jahr 2024 organisiert. Mit der weiteren Konkretisierung der Ausgestaltung des
Wohnungsbaus in den Gemeinden entlang der RB 25 ist auch eine Ausweitung der Kapazitäten
und ggf. auch der Fahrtenhäufigkeit auf der RB25 denkbar. Das Land Brandenburg
hat für die Linie RB 25 im Landesnahverkehrsplan eine Verdichtung auf einen 30-Minuten-
Takt vorgesehen, die aktuelle Gutachterkonzeption zum Deutschlandtakt enthält hier
ebenfalls zwei Leistungen je Stunde.
Um bei Einführung von zwei Fahrtenangeboten je Stunde auf der RB 25 den Halt Blumberg
ebenfalls zweimal stündlich bedienen zu können, ist dort die Errichtung eines weiteren
Bahnsteiges notwendig. Aufgrund der territorialen Zuständigkeit erfolgt die Planung
und Umsetzung der Bahnsteigerrichtung durch das Land Brandenburg. Nach Kenntnis des
Senates wird dieser Prozess vom Land Brandenburg derzeit aktiv betrieben.
Frage 12:
Welche Pläne verfolgen Senat und Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zur Verbesserung des grenzüberschreitenden
#Radverkehrs?
Antwort zu 12:
Besondere Planungen für Radverkehrsverbindungen im unmittelbaren Grenzbereich zwischen
Ahrensfelde und Berlin-Marzahn gibt es momentan abgesehen von den im Zusammenhang
mit dem Bau der Ortsumfahrung zu schaffenden Radverkehrsanlagen nicht.
Zwei der nach Ahrensfelde führenden Zufahrtsstrecken im Norden Marzahns sollen aber
für den Radverkehr verbessert werden: Der Radweg an der Straßenbahntrasse soll in den
nächsten Jahren grundsaniert und teilweise verbreitert werden. Die Märkische Allee soll in
den kommenden Jahren nach und nach mit Radverkehrsanlagen ausgestattet werden.
Frage 13:
Gibt es aktuell Verständigungen mit den Brandenburger Aufgabenträgern, den #Busverkehr weiter auszubauen?
Frage 14:
Der Senat hat bereits darauf verwiesen, dass er dazu bereit sei, einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs
entsprechend der territorialen Zuständigkeit zu finanzieren (Drs. 18/13918). Welche konkreten Vorstellungen
zur Verbesserung der Angebote des #ÖPNV hat der Senat?
Antwort zu 13 und 14:
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
5
Das Angebot in diesem Bereich (Linien 259, 390, 893) wurde erst in den letzten Jahren in
enger Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) und dem Landkreis
Barnim als zuständigen Aufgabenträger überarbeitet und ausgebaut. Zum #Fahrplanwechsel
am 15. Dezember 2019 wurde die Buslinie #390, welche den in Berlin liegenden SBahnhof
Ahrensfelde mit Gemeinde Ahrensfelde (Landkreis Barnim) verbindet, bis zum
Kaufpark Eiche verlängert. Planungen für darüberhinausgehende Angebotserweiterungen
im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bestehen derzeit nicht und wären aufgrund
der territorialen Zuständigkeit federführend vom Landkreis Barnim zu erarbeiten. Die beteiligten
Akteure stimmen sich regelmäßig unter Koordination des VBB zu künftigen möglichen
Entwicklungen ab.
Berlin, den 22.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Vorgehen gegen Raser im Straßenverkehr im Jahr 2018 und 2019, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie viele #Autorennen wurden in Berlin im Jahr 2018 und 2019 von der Polizei erfasst?
  2. Wie viele Autorennen wurden in Berlin im Jahr 2018 und 2019 als Einzelrennen und wie viel wurden als „klassische“ Autorennen von der Polizei erfasst?
  3. Wie viele #Mietfahrzeuge waren an den Autorennen im Jahr 2018 und 2019 beteiligt?
  4. Wie viele #Führerscheine wurden nach Autorennen in Berlin im Jahr 2018 und 2019 von der Polizei eingezogen?
  5. Wie viele Autorennen wurden in Berlin im Jahr 2018 und 2019 von der Polizei erfasst?
  6. Wie viele Verkehrsteilnehmer erlitten durch #Autorennunfälle  im Jahr 2018 und 2019 in Berlin Verletzungen?

Zu 1.,2., 4., 5., 6., 7.:

Die Daten zu den Fragen 1., 2., 4., 5., 6. und 7. werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 

Vorkommnis I Tätigkeit 2018 2019
Polizeilich erfasste Vorgänge zum § 315d Strafgesetzbuch  (verbotene Kraftfahrzeuqrennen)  

279

 

360

Rennen mit mindestens zwei Teilnehmenden 101 107
Einzelrennen 148 253
Beteiliqte Mietfahrzeuqe 52 41
Beschlagnahmte  Führerscheine 130 197
Rennen mit verursachtem Verkehrsunfall 40 46
dabei    
Leichtverletzte  Personen 22 22
Schwerverletzte  Personen 8 9
Getötete Personen 2 0

(Stand: 9. Januar 2020)

Nach gängiger Rechtsprechung kann die Flucht vor der Polizei im Rahmen von Verfolgungsfahrten auch den  Verdacht eines verbotenen #Kraftfahrzeugrennens begründen (Wertung als #Einzelrennen nach § 315d Abs.  1 Nr. 3 StGB).

  1. Wie viele Fahrzeuge waren an den Autorennen im Jahr 2018 und 2019 beteiligt?

Zu 3.:

Hierzu liegen keine validen Daten vor.

  1. Welche #Tatörtlichkeiten wurden in Berlin für Autorennen festgestellt?

Zu 8.:

Die Tatörtlichkeiten sind in alphabetischer Reihenfolge der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Straßen, welche in mehreren Bezirken vorkommen, sind zusätzlich gekennzeichnet.

 

 

2018 2019
A 100 A 100
A 114 A 111
A 115 A 113
Adalbertstraße  (Kreuzberg) A 115
Alt-Friedrichsfelde Adlergestell
Alt-Mahlsdorf Afrikanische  Straße
Alt-Mariendorf Ahrenshooper  Straße
Am Fort Alexanderstraße
Am Juliusturm Alt-Biesdorf
Am Tierpark Alt-F riedrichsfe lde
An der Wuhlheide Alt-Kau lsdorf
Badstraße Alt-Lübars
Bellermannstraße Alt-Mahlsdorf
Berliner Straße (Tegel) Alt-Moabit
Bernauer Straße ( Reinickendorf) Altonaer Straße
Bismarckstraße (Charlottenburg) Altstädter  Ring
Blankenburger Straße (Pankow) Am Tierpark
Badestraße An der Ostbahn
Braunschweiger Straße Anhalterstraße
Brunsbütteler Damm Bastianstraße
Bülowstraße Belforter Straße
Bundesallee Berliner Allee
Charlottenburger  Chaussee Berliner Straße (Hermsdorf)
Clayallee Bernauer Straße (Mitte)
Conrad-B lenkle-Straße Bernauer Straße (Reinickendorf)
Cosmarweg Bernshausener  Ring

 

 

Damerowstraße Beusselstraße
Danckelmannstraße Birkenstraße (Moabit)
Danziger Straße Bismarckstraße  (Charlottenburg)
Dominicusstraße Brandenburgische  Straße
Dudenstraße Breitkopfstraße
Edisonstraße Brunnenstraße (Wedding)
Eichborndam m Brunsbütteler Damm
Emmentaler Straße Bucher Straße
Engeldamm Budapester Straße
Erna-Samuel-Straße Bülowstraße
Ernst-Ruska-Ufer Bundesallee
Falkenseer  Chaussee Chausseestraße  (Mitte)
Fennstraße (Wedding) Chorweilerstraße
Föhrer Straße Crellestraße
Frankfurter Allee Danziger Straße
Fritz-Riedel-Straße Durlacher Straße (Wilmersdorf)
Germelmannbrücke Eisenstraße (Treptow)
Gertraudenstraße Emserstraße (Neukölln)
Gneisenaustraße Erich-Weinert-Straße
Goethestraße  (Charlottenburg) Exerzierstraße
Gotenstraße Falkenseer Damm
Grazer Damm Finckensteinallee
Grellstraße Föhrer Straße
Großbeerenstraße Frankfurter Allee
Hardenbergplatz Friedelstraße
Hasenheide Friedrichshagener  Straße
Hauptstraße (Friedenau) Friedrichshaller Straße
Heerstraße Friedrichstraße (Mitte)
Heidestraße Gaußstraße (Charlottenburg)
Heinrich-Heine-Straße Gerichtstraße
Hermannstraße  (Neukölln) Glienicker Weg
Hofjägerallee Gneisenaustraße
Holländerstraße Goethestraße  (Weißensee)
Joachim-Tiburtius-Brücke Gorkistraße
Kaiserdamm Greifswalder Straße
Kantstraße Großbeerenstraße
Karl-Marx-Allee Hallesches Ufer
Kleinmachnower Weg Hansastraße
Klingelhöfer Straße Hardenbergstraße
Klosterstraße (Spandau) Hasenheide
Knesebeckstraße Hauptstraße (Lichtenberg)

 

 

(Charlottenburg)  
Kongostraße Havemannstraße
Krumme Straße Heerstraße
Kurfürstendamm Heidestraße
Kurt-Schumacher-Damm Heiligenseestraße
Landsberger Allee Heinrich-Mann-Straße
Leipziger Straße Hermannplatz
Lichtenberger Brücke Hermannstraße
Mariendorfer Damm Hermsdorfer Damm
Markgrafenstraße Hochstraße
Martin-Luther-Straße Hohenzollerndamm
Mehringdamm Josef-Höhn-Straße
Michael-Brückner-Straße Juliusstraße
Müggelheimer  Straße Kaiserdamm
Müllerstraße (Wedding) Kaiserin-Augusta-Allee
Niederkirchnerstraße Kaiser-Wilhelm-Platz
Nonnendammallee Kamenzer Damm
Olympische Straße Kantstraße
Oranienburger Straße (Mitte) Kapweg
Oranienstraße Karl-Heinrich-Li lrich-Straße
Osloer Straße Karl-Marx-Allee
Ostpreußendamm Karl-Marx-Straße
Oudenarder Straße Karolinenstraße
Potsdamer Chaussee Katzengraben
Prenzlauer Promenade Kirchgasse
Puschkinallee Klingsorstraße
Putlitzbrücke Kniprodestraße
Reinickendorfer Straße Konstanzer Straße
Rheinstraße Köpenicker Landstraße
Rhinstraße Köpenicker Straße  (Marzahn)
Roedernallee Kottbusser Damm
Rudower Chaussee Kottbusser Tor
Rudower Straße Krumme Straße
Rummelsburger  Landstraße Kurfürstendamm
Sachsendamm Kurt-Schumacher-Damm
Sangershauser Weg Landsberger Allee
Schererstraße Lausitzer Platz
Schmiljanstraße Leibnizstraße
Schönholzer Straße Leipziger Straße
Schulstraße (Wedding) Leonorenstraße
Seegefelder Straße Lichtenberger Brücke

 

 

Seestraße (Wedding) Lietzenburger Straße
Sickingenstraße Lindauer Allee
Siemensdamm Lübecker Straße
Skalitzer Straße Luxemburger  Straße
Skandinavische Allee Lynarstraße
Sonnenallee Mahlsdorfer Straße
Spandauer Damm Mandelstraße
Straße der Pariser Kommune Mariendorfer Damm
Straße des 17. Juni Markgrafendam m
Tauentzienstraße Märkische Allee
Tauernallee Michael-Brückner-Straße
Treskowallee Müllerstraße (Wedding)
Tunnel Tiergarten Münzstraße
Ungarnstraße Neuendorfer Straße
Unter den Eichen Niederkirchner  Straße
Unter den Linden Nonnendammallee
Urbanstraße Nordufer
Vorarlberger  Damm Olympischer Platz
Walter-Friedrich-Straße Oranienstraße
Weißenseer Weg Ostseestraße
Wielandstraße  (Schöneberg) Otto-Suhr-Allee
Wendensch loßstraße Pankower Allee
Wilhelmstraße  (Spandau) Pankstraße (Wedding)
  Paradiesstraße
  Perleberger Straße
  Potsdamer Straße (Schöneberg)
  Prenzlauer Promenade
  Priesterweg
  Prinzenstraße (Kreuzberg)
  Provinzstraße (Reinickendorf)
  Puchanstraße
  Puschkinallee
  Quickborner Straße (Pankow)
  Rathausstraße  (Lichtenberg)
  Reinickendorfer Straße
  Rheinstraße
  Rhinstraße
  Ribnitzer Straße
  Riesaer Straße
  Roedernallee

 

 

  Rosenfelder Straße
  Rüdersdorfer Straße
  Saatwinkler Damm
  Sachsendamm
  Scharnweberstraße (Reinickendorf)
  Schillerpark
  Schillerstraße  (Charlottenburg)
  Schlesische Straße
  Schloßstraße (Steglitz)
  Schorfheidestraße  (Marzahn)
  Schulstraße (Wedding)
  Seestraße (Wedding)
  Siemensdamm
  Siemensstraße  (Moabit)
  Skalitzer Straße
  Sonnenallee  (Neukölln)
  Sonnenallee (Treptow)
  Steglitzer Damm
  Stierstraße
  Stralauer Platz
  Straße des 17. Juni
  Strausberger Platz
  Stromstraße (Moabit)
  Tauentzienstraße
  Tempelhofer  Damm
  Titiseestraße
  Torstraße
  Transvaalstraße
  Treskowallee  (Lichtenberg)
  Treuenbrietzener  Straße
  Tunnel Tiergarten
  Turmstraße
  Uhlandstraße (Wilmersdorf)
  Ungarnstraße
  Unter den Eichen
  Urbanstraße
  Waidmannsluster  Damm
  Waldemarstraße
  Walterstraße

 

 

  Warschauer Straße
  Wartenbergstraße
  Wedekindstraße
  Wiesendamm
  Wiesenstraße  (Wedding)
  Wilhelmsruher  Damm
  Wollankstraße  (Wedding)
  Wollenberger  Straße
  Yorckstraße
  Zabel-Krüger-Dam m
  Zwickauer Damm

(Stand: 9. Januar 2020)

 

  1. Welche #präventiven und #repressiven Maßnahmen hat die #Polizei getroffen um Autorennen und #Profilierungsfahrten zu verhindern?

Zu 9.:

Die Polizei Berlin hat den tödlichen Verkehrsunfall in der Tauentzienstraße am 1. Fe­ bruar 2016 zum Anlass genommen, stadtweit ihre zielgerichteten #Verkehrsüberwa­chungsmaßnahmen deutlich zu intensivieren.

Bezug nehmend auf die Beantwortung der Frage 8 ist zu konstatieren, dass Rennen überall im Stadtgebiet zu registrieren sind und ein gezielter örtlicher Brennpunkt nicht gegeben ist. Zielrichtung der mobilen und  stationären  Maßnahmen  unter Einbeziehung von zivilen Streifen und auch Videowagen ist und bleibt es, phänomenbezogene Fahrzeugführende anzuhalten und einer intensiven Verkehrskontrolle zu unterziehen. Einschreitbasis sind hierbei insbesondere der optisch-technische Zustand des Fahrzeugs sowie die Fahrweise. Dabei ist es ohne Belang, ob zuvor ein verkehrswidriges Verhalten beobachtet werden konnte,  denn auch verdachtsfreie Verkehrskontrollen potentieller Mitglieder der  „Raserszene“ eröffnen vielfältige abschreckende  Einwirkungsmöglichkeiten.

Auf Grund des hohen Gefahrenpotentials, das illegalen Straßenrennen innewohnt, werden sämtliche Verstöße in diesem Zusammenhang restriktiv verfolgt. Die seit der Sanktionsverschärfung im Oktober 2017 gesetzlich zugelassenen Maßnahmen der Fahrzeug- und Führerscheinbeschlagnahme  werden hierbei konsequent genutzt.

Über die zu diesem Phänomen speziell fortgebildeten und erfahrenen Dienstkräfte des Verkehrsdienstes hinaus sind zwischenzeitlich auch die in den Basisdiensten mit Verkehrsüberwachungsaufgaben betrauten Mitarbeitenden zielgerichtet sensibilisiert worden. Vor allem seit Einführung des § 31Sd StGB sind diese erheblich aufmerk­ samer und aufgeschlossener im Erkennen von Rennverläufen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund bedeutend, dass verbotene Kraftfahrzeugrennen regelmäßig entweder konspirativ oder sehr kurzfristig und auch zufällig an Orten und zu Zeiten verabredet werden, an denen eine geplante  polizeiliche  Feststellung unwahrscheinlich ist. Insofern bleiben solche Rennen meist Feststellungen  der mobilen Streifendienste.

Die Thematik wird zudem von den Dienstkräften der Verkehrssicherheitsberatung bei ihrer Tätigkeit in Oberschulen und Oberstufenzentren angemessen aufbereitet, um potentielle Fahranfänger über die  Risiken derartiger  gefahrenträchtiger  Fahrweisen zu sensibilisieren.

Berlin, den 21. Januar 2020 In Vertretung

Sabine Smentek

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Straßenverkehr: Diese Brückenbau-Maßnahmen plant der Senat 2020, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/diese-brueckenbau-massnahmen-plant-der-senat-2020

Unsere #Brücken haben Rücken. Wenn eine #Not-OP der Bauleute nicht mehr hilft, wird #abgerissen und erneuert.

Bei der #Elsenbrücke, die Treptow und Friedrichshain verbindet, soll das acht (!) Jahre dauern. Zeit und Geld kostet auch manche vergebliche Ausschreibung.

Im #Heidequartier ist das Design einer Fußgängerbrücke so exklusiv, dass die Bauarbeiten mehrmals ausgeschrieben werden mussten.

Insgesamt 15 Brückenbau-Maßnahmen plant der Verkehrssenat in diesem Jahr.

► Die #Moltkebrücke: Die Balkenbrücke (Baujahr 1909, 580 m²) in Lichterfelde muss abgerissen und ersetzt werden. Seit 2013 dürfen keine schweren Fahrzeuge mehr über die S-Bahn- und Fernbahngleise rollen. Sie ist der einzige Zugang zum S-Bahnhof Botanischer Garten. Fertig: Ende 2021.

► Die #Pyramidenbrücke: Erst muss die Regenentwässerung verlegt werden, dann wird der Ersatz der Stahlbetonbrücke (Baujahr 1940) gebaut. Geplant sind 2×2 Fahrspuren, in der Mitte zwei Tramgleise. Mehrere Leitungsbetreiber nutzen die Brücke zur Querung der …