Straßenbahn: Straßenbahn-Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf-Weißensee (Nordtangente), aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Im Berliner #Mobilitätsgesetz heißt es in §26 (5): „…zur Realisierung attraktiver Reisezeiten wird dem #ÖPNV
[…] Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt. Im erforderlichen Umfang ist dieser
Vorrang insbesondere bei der Straßenraumaufteilung sowie bei der Schaltung von Lichtsignalanlagen
umzusetzen.“
In der Koalitionsvereinbarung steht u. a.: „Vorrang für den Umweltverbund bedeutet auch Umverteilung des
Straßenraums zugunsten des ÖPNVs, des Rad- und Fußverkehrs. […] Die Koalition will den Ausbau der
Straßenbahn vorantreiben. […] Für die folgenden Strecken wird die Koalition die Vorplanungen und
Planfeststellungsverfahren sofort einleiten, so dass die bauliche Umsetzung innerhalb der Wahlperiode 2016
bis 2021 beginnen kann: …#Tangentialstrecke #Pankow-Heinersdorf-Weißensee…“.
Neubaugebiete sollen von Anfang an eine hochwertige ÖPNV-Anbindung erhalten: „Für neue Stadtquartiere
muss eine leistungsfähige ÖPNV-Erschließung gewährleistet sein.“
In der Präsentation von SenUVK zur Informationsveranstaltung Straßenbahntangente Pankow-Heinersdorf-
Weißensee am 7. November 2018 heißt es: „Ziel der Berliner Verkehrsplanung ist die Stärkung der
Verkehrsmittel des Umweltverbundes und die Reduzierung des motorisierten Verkehrsaufwandes.“
In der Grundsatzvereinbarung zwischen dem Land Berlin und Fa. Krieger steht:
„§ 3 Grundzüge der Planung
[…]
(2) Die Entwicklung des Vertragsgebietes insgesamt erfordert die Freihaltung einer Straßenbahntrasse
entlang der Granitzstraße durch das Vertragsgebiet (deren Verlauf nach allgemeinen Regeln der
Trassenbestimmung festgelegt wird),…“.
In seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage 18 / 13 783 schrieb SenUVK im April 2018: „Die Erfahrung
zeigt, dass Entscheidungen zur Verkehrsmitteländerung vor allem bei Umzug oder der Geburt von Kindern
getroffen werden.“ Wenn ein Neubaugebiet bezogen wird, sollte die ÖPNV-Erschließung also schon in
Betrieb sein, damit sich die Einwohner auch für den Umweltverbund entscheiden und nicht für ein Kfz.
Nachträglich sind solche Entscheidungen nur schwer zu erreichen.
Lt. aktuellem Nahverkehrsplan-Entwurf soll die Neubaustrecke vom S-Bf. Pankow über den Ortskern
Heinersdorf nach Weißensee zum Pasedagplatz führen und bis 2025 in Betrieb gehen. Darin heißt es weiter:
„Mit diesem leistungsfähigen ÖV-Angebot kann das zu erwartende Nutzeraufkommen infolge der
2
städtebaulichen Verdichtung im Bereich Krieger-Gelände, Rennbahnstraße und Romain-Rolland-Straße
aufgenommen werden.
Frage 1:
Wie lautet der Planungsauftrag an SenUVK, Abt. IV in Bezug auf die Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf-
Weißensee, im Folgenden „#Nordtangente“ genannt?
Antwort zu 1:
Für die Umsetzung umfangreicher #Straßenbahnplanungen wurde zu Beginn der Legislatur
ein Arbeitsprogramm aufgestellt. Die #Straßenbahntangente Pankow – Heinersdorf –
#Weißensee ist für die Bearbeitung 2019-2020 vorgesehen.
Erarbeitet werden daher derzeit die für ein späteres Planfeststellungsverfahren
erforderlichen Unterlagen eines Verkehrsmittelvergleichs, die Trassenbewertung sowie die
für die weiteren politischen Beschlüsse Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Frage 2:
Inwieweit gibt es im Rahmen der Planungen oder Durchführung, Abweichungen zu den in den
Vorbemerkungen genannten gesetzlichen und politischen Aufgabenstellungen?
Frage 3:
Wie stellt der Senat sicher, dass eine Trassenführung und -ausgestaltung der Nordtangente geplant wird, die
den gesetzlichen und politischen Aufgabenstellungen entspricht?
Frage 4:
Inwieweit trifft es zu, dass für die Nordtangente Trassenvarianten erstellt und der Bürgerbeteiligung
unterzogen werden, die entgegen der Koalitionsvereinbarung und dem Nahverkehrsplan-Entwurf nicht am SBf.
Pankow beginnen?
Frage 5:
Inwieweit trifft es zu, dass für die Nordtangente Trassenvarianten erstellt und der Bürgerbeteiligung
unterzogen werden, die entgegen der Grundsatzvereinbarung zwischen dem Land Berlin und Fa. Krieger
nicht entlang der Granitzstraße führen?
Frage 6:
Inwieweit wurden Trassenvarianten erstellt, die entgegen der Koalitionsvereinbarung und dem
Nahverkehrsplan-Entwurf das Ortszentrum Heinersdorf weiträumig nördlich oder südlich umfahren?
Inwieweit wurde durch die Vielzahl der Varianten der Untersuchungsaufwand und die Untersuchungszeit
vergrößert?
Antwort zu 2 bis zu 6:
Die Fragen werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es gibt hinsichtlich des Planungsauftrags keine Abweichungen zu den Richtlinien der
Regierungspolitik oder den städtebaulichen Verträgen. Es besteht aber hinsichtlich der
Herstellung des Planungsrechts die Notwendigkeit, alle möglichen Trassen für eine
3
Straßenbahntangente umfassend und über den hier zur Rede stehenden konkreten
streckenbezogenen politischen Auftrag hinaus zu prüfen, um bei einer etwaigen
gerichtlichen Überprüfung keinen Abwägungsfehler zu begehen.
Ein Abwägungsfehler liegt vor, wenn die Planfeststellungsbehörde sich aufdrängende oder
sich unter den gegebenen Umständen anbietende Trassenvarianten übersieht oder nicht
ausreichend in die Abwägung einbezieht. Bei der Ermittlung der Sachverhalte ist ein
gestuftes Vorgehen im Sinne einer „ersten Vorprüfung“ zulässig, mit der Trassenvarianten
ausgeschieden werden, die sich als wenig realistisch erweisen. In diesem
Planungsstadium muss das jeweilige Abwägungsmaterial eben nur so genau und
vollständig sein, dass es diese Entscheidung einer Vorauswahl zulässt. Diesbezüglich ist
die Ermittlung der Sachverhalte und der berührten öffentlichen und privaten Belange
relativ zur jeweiligen Problemstellung. Danach verbleibende Trassenvarianten müssen mit
der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den
möglichen Alternativen jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange Eingang
finden. Eine Trassenvariante, die bei der Grobauswahl ausgeschieden ist, kann im
späteren Planungsverlauf wieder an Bedeutung gewinnen.
Die Prüfpflicht wird dadurch begrenzt, dass nur die Trassenvarianten untersucht werden
müssen, die mit der jeweiligen verkehrlichen Zielsetzung des Gesamtvorhabens vereinbar
sind.
Die Trassen aus dem Koalitionsvertrag und der Grundsatzvereinbarung sind damit
Bestandteil der Untersuchungen.
Die erforderlichen Untersuchungen nehmen – unabhängig von der Anzahl der zu
untersuchenden Trassen – ca. 15 Monate in Anspruch. Verzögerungen ergeben sich vor
allem dann, wenn Planungsträger auf dieser Ebene bereits Lösungen anstreben, die
üblicherweise späteren Planungsschritten vorbehalten sind.
Frage 7:
Welches sind die Gründe dafür, dass die schon frühdiskutierte und mit offensichtlichen Vorteilen verbundene
Variante der Unterfahrung der Prenzlauer Promenade in der Nähe des Bahnhofs Pankow-Heinersdorf und
weiter durch die Neukirchstraße (Kombination von 4A westlich der Prenzlauer Promenade mit 3C östlich von
ihr) nicht in die Betrachtung der ersten Stufe einbezogen wurde?
Antwort zu 7:
Die Führung durch die Neukirchstraße wurde in der Stufe 1 mit einer direkten Kreuzung
der Prenzlauer Promenade gekoppelt untersucht.
Der in der Frage beschriebene Weg wurde verworfen, da dies keine erkennbaren Vorteile
gegenüber der Variante 4A zeigte, aber eine aufwendigere und kurvenreichere
Streckenführung nach sich gezogen hätte, um die Unterquerung am S-Bahnhof Pankow-
Heinersdorf zu erreichen.
Frage 8:
Wieso wird auf der Rennbahnstraße in allen Trassenvarianten trotz vorhandener Fahrbahnbreite von ca. 11
m in beiden Richtungen auf einen besonderen Bahnkörper verzichtet und stattdessen in verbreiterten
Baumstreifen neue, zusätzliche Kfz-Stellplätze geplant?
4
Antwort zu 8:
Ob ein besonderer oder straßenbahnbündiger Bahnkörper für einen bestimmten
Straßenraum angenommen wird, hängt unter anderem von den verfügbaren
Straßenraumbreiten und möglichen notwendigen Eingriffen ab. Zudem findet eine
Abwägung der Bedürfnisse aller Verkehrsarten in dem Straßenraum unter Bevorzugung
des Umweltverbundes statt, woraus sich dann der jeweilige Straßenraumquerschnitt
ergibt.
Die genaue Ausgestaltung der Straßenquerschnitte der planerisch zu bevorzugenden
Variante wird in den späteren Planungsschritten konkretisiert.
Frage 9:
Wie stellt der Senat sicher, dass die in Frage 5 – 9 genannten Anmerkungen in Zukunft im Rahmen der
Beurteilung betrachtet werden?
Antwort zu 9:
Die Bewertungsmethodik für den Trassenvergleich, die bei den Untersuchungen für
Straßenbahnneubaustrecken zur Anwendung kommt, stellt eine in sich geschlossene, alle
potenziellen Betroffenheiten durch die Bildung von Zielgruppen und zugeordneter Kriterien
berücksichtigende, ausgewogene und transparente Verfahrensweise zur Bewertung von
Trassenalternativen dar.
Wie in den Antworten zu den Fragen 5 bis 9 dargestellt, werden die Sachverhalte in der
Untersuchung entsprechend berücksichtigt.
Frage 10:
Wie stellt der Senat sicher, dass bei der Planung der Nordtangente nicht wie bei bisherigen Berliner
Straßenbahn-Neubaustrecken von einer vom Straßenbahnausbau weitgehend unbeeinflussten Kfz-
Mengenentwicklung und stark unterschätzten Fahrgastzahlen ausgegangen wird?
Antwort zu 10:
Der Senat plant Straßenbahnneubaustrecken auf Basis aktueller Vorgaben und
Richtlinien. Das Ziel, für Straßenbahnstrecken unter Umständen auch Bundesmittel in
Anspruch zu nehmen, erfordert die Anwendung bundesweiter Verfahren, hier speziell der
„Methode der Standardisierten Bewertung“. Dieses Verfahren dient dem Nachweis der
Wirtschaftlichkeit für schienenseitige Infrastrukturvorhaben. Diese Methode schreibt auch
die Ermittlung der Fahrgastnachfrage, inkl. der Frage der Verlagerung vom MIV und dem
durch das Vorhaben induzierten Neuverkehr im betrachteten Verkehrsmittel, vor. Sollten
die Fahrgastnachfragen nach einer Realisierung des Vorhabens deutlich höher ausfallen,
ist das den spezifischen Randbedingungen Berlins geschuldet und spricht rückwirkend für
das Vorhaben. Es ist damit mitnichten so, dass bei den aktuellen Vorhaben die
Verlagerungspotenziale durch das Vorhaben, die zu einem Weniger an Kfz-Verkehr
führen, nicht berücksichtigt seien.
Frage 11:
Wie stellt der Senat sicher, dass die Straßenbahnplanung nicht etwa mit der Priorität erfolgt, bei
unveränderten Kfz-Führungen den Kfz-Verkehr minimal zu behindern, sondern das Ziel einer optimalen
5
Qualität der Straßenbahn verfolgt und entsprechend den Vorbemerkungen, Führung und Leistungsfähigkeit
für den Kfz-Verkehr dem Ziel untergeordnet werden?
Antwort zu 11:
Die Ziele aus dem Mobilitätsgesetz gelten für alle anstehenden Aufgaben und
Planungsvorhaben. Die hier in Rede stehenden Klärungen von Details für das Vorhaben
selbst, sind den weiteren Planungsschritten durch den späteren Vorhabenträger
vorbehalten und werden gemäß der aktuellen Rechtslage erfolgen.
Frage 12:
Welche Gründe gibt es dafür, dass die in der Informationsveranstaltung am 07.11.18 aushängenden Pläne
mit den festen, nicht in Varianten geplanten Zuordnungen von Straßenquerschnitten samt unveränderter
Verkehrsführung (Fahrtrichtungen, Anzahl und Breite der Kfz-Spuren, Rad- und Gehwege) zu
Straßenabschnitten nicht wie die o. g. Präsentation im Internet veröffentlicht wurden?
Antwort zu 12:
Die derzeit beauftragten Untersuchungen dienen der finalen Entscheidung zur
Realisierung und der Klärung der Finanzierung. Sie sind die Grundlage für die formalen
Arbeitsschritte zur Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen. Die Straßenquerschnitte
zeigen Prinzipien auf für mögliche Gestaltungen. Im Moment findet noch keine Vorplanung
oder Entwurfsplanung, wie sie für die Planfeststellung erforderlich sind, statt. Damit hatten
die Darstellungen nur anschaulichen Charakter und wurden nicht online gestellt. Für die
Frage der baulichen Ausgestaltung werden im weiteren Verfahren entsprechende
Veranstaltungen folgen.
Frage 13:
Wie stellt der Senat sicher, dass trotz des Vorgehens in der ersten Stufe der Variantenuntersuchung zur
Nordtangente, einem Straßenabschnitt nur je einen möglichen Straßenquerschnitt (Anzahl und Breite der
Kfz-Spuren, Rad- und Gehwege) ohne Netzbetrachtung der Kfz-Verkehrsführung fest zuzuordnen, die beste
Trasse mit dem besten Straßenquerschnitt ausgewählt wird?
Antwort zu 13:
Die Trassen werden in ihrem Verlauf jeweils entsprechend der lokal geltenden
Platzverhältnisse bewertet, so ergeben sich unterschiedliche Abschnitte, bei denen bspw.
eigene Gleiskörper möglich wären und andere, wo das nicht der Fall ist.
Standardquerschnitte dienen hier als Orientierung. In die Trassenbewertung fließt eine
Vielzahl von Kriterien ein, die es erlaubt, eine diesem Planungsschritt entsprechende
Bewertung vorzunehmen.
Frage 14:
Inwieweit beabsichtigt der Senat eine sicherstellende Priorisierung, damit nicht etwa eine kompliziert zu
bevorrechtigende (Eberswalder Straße), eine extrem langsame (Invalidenstraße) oder umwegige
(Trassenvariantengruppen 4, 5 und teilweise 1 der Nordtangente vom Nov. 2018) Straßenbahnstrecke
geplant wird?
6
Antwort zu 14:
Die Trassenbewertung erfolgt mit Kriterien für vier Anforderungen, d.h. dass die
Anforderungen des Fahrgastes bei der Nutzung eines öffentlichen Personennahverkehr-
(ÖPNV) Angebots, des Betriebs (Verkehrsunternehmen, hier: BVG) für die Organisation
des ÖPNV-Angebots, der Kommune für Mitteleinsatz und verkehrspolitische Ziele
(Verkehrsplanung) und der Allgemeinheit für die Nutzung des öffentlichen Raums
gleichermaßen berücksichtigt werden.
Dafür wird zunächst ein Kriterienkatalog erstellt, anhand dessen die Wirkungen der
jeweiligen Trassenvariante auf die ausgewählten Zielgruppen beurteilt werden können.
Der Kriterienkatalog ist so gestaltet, dass alle maßgeblichen Wirkungen betrachtet und
deren Ausprägungen eingeschätzt werden können, so dass anschließend eine Bewertung
nach einer festgelegten Bewertungsskala vorgenommen werden kann.
Die in der Frage aufgeführten Aspekte finden in den Kriterien „Reisezeit“ und
„Streckenqualität“ Berücksichtigung.
Frage 15:
Wie stellt der Senat sicher, dass die Nordtangente – trotz des erhöhten Zeitaufwands durch die Planung
sehr vieler Trassenvarianten – wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen bis 2021 baulich begonnen und
wie im NVP vorgesehen 2025 in Betrieb gehen wird? Inwieweit trifft die Aussage zu, die zuständige
Referatsleiterin habe in der Informationsveranstaltung am 07.11.18 die Inbetriebnahme erst für nach 2030 in
Aussicht gestellt? Welche Gründe gibt es hierfür?
Antwort zu 15:
Die Aussage, die zuständige Referatsleiterin habe in der Informationsveranstaltung am
07.11.2018 die Inbetriebnahme erst für nach 2030 in Aussicht gestellt, trifft nicht zu.
Der Koalitionsvertrag und die Richtlinien der Regierungspolitik geben den Rahmen der für
die Legislatur geplanten Vorhaben. Der Nahverkehrsplan konkretisiert den
Koalitionsvertrag und die Richtlinien der Regierungspolitik. Die Arbeitsplanung der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird darauf abgestellt.
Berlin, den 20.03.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Sperr die Löffel ab Im Zuge der Bauarbeiten auf der Löffelbrücke in der Pasewalker Straße muss die Straßenbahnlinie 50 … , aus BVG

Im Zuge der Bauarbeiten auf der #Löffelbrücke in der #Pasewalker Straße muss die #Straßenbahnlinie #50 zwischen dem 25. März und 15. April 2019, jeweils Betriebsbeginn, #unterbrochen werden. Auf der Linie 50 sind von Virchow-Klinikum bzw. Björnsonstraße nach Pankow Kirche weiterhin Straßenbahnen unterwegs. Zwischen S+U Pankow und Franz. Buchholz, Guyotstraße fahren barrierefreie Busse. Zwischen den #Ersatzbussen und der Straßenbahn steigen die Fahrgäste an der Haltestelle Pankow Kirche um.

Seit April 2017 wird hier bis 2020 die Löffelbrücke über die Panke abgerissen und neugebaut. Dies geschieht in mehreren Bauschritten, sodass der Verkehr weiter über die Brücke fließen kann. Damit auch die Straßenbahn während der weiteren Brückenarbeiten #eingleisig in beide Richtungen fahren kann, wird nun eine der Seiten betriebsfähig gemacht, damit die andere Seite abgerissen werden kann.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenbahn: Die einen sind auf der Fete, die anderen schnippeln Drähte Während die einen feiern, arbeitet die BVG an den Fahrleitungen der Straßenbahn. aus BVG

Während die einen feiern, arbeitet die BVG an den Fahrleitungen der #Straßenbahn. In den Nachtstunden am kommenden Wochenende ergeben sich dadurch Änderungen für die Linien #M5, #M6 und #M8 (Freitagnacht) und M5 (Samstagnacht).

In der Nacht vom 22. zum 23. März 2019 wird die Straßenbahnstrecke an der #Landsberger Allee zwischen Oderbruchstraße und Otto-Braun-Straße für ca. vier Stunden gesperrt. Die Linien M5, M6 und M8 fahren verändert. Zwischen Hackescher Markt und Landsberger Allee/Oderbruchstraße werden alle drei Linien durch barrierefreie Busse ersetzt. 

Der Streckenabschnitt an der #Konrad-Wolf-Straße und Hauptstraße ist in der Nacht vom 23. zum 24. März für ca. fünf Stunden außer Betrieb. Zwischen Zingster Straße und Hohenschönhauser Straße/Weißenseer Weg pendeln barrierefreie Busse als Ersatz für die Züge der M5.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenbahn: Pünktlichkeit der Straßenbahn-Linie M1 (insgesamt sowie auf den beiden Ästen) aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hoch ist die #Pünktlichkeit der #Straßenbahn-Linie #M1 insgesamt (in Prozent)?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt dazu mit:
„Die Linie M1 erreichte im Jahr 2018 eine Pünktlichkeit von 91,4 %.“
Frage 2:
Wie verteilt sich die Pünktlichkeitsquote der M1 jeweils auf die beiden Äste ab Pastor-Niemöller-Platz
a) bis #Niederschönhausen, Schillerstraße;
b) bis #Rosenthal-Nord?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„a) Bis Niederschönhausen, Schillerstraße: 89,8%.
b) Bis Rosenthal-Nord: 95,2%.“
2
Frage 3:
Wie hoch sind die #Ausfallquoten der Linie M1
a) insgesamt sowie
b) auf beiden Ästen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„a) Die Linie M1 erreichte im Jahr 2018 eine Zuverlässigkeitsquote von 98,7 %.
b) Eine Erfassung gesondert nach Ästen erfolgt nicht.“
Frage 4:
Sind diese #Zugausfälle in die Pünktlichkeitsquote miteinberechnet?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Zugausfälle sind nicht mit einberechnet. Die Pünktlichkeitsquote der BVG berechnet
sich auf Basis von stattgefundenen erfassten Fahrten.“
Frage 5:
Welche Maßnahmen ergreifen Senat und BVG, um die Pünktlichkeit der Linie M1
a) insgesamt sowie
b) auf den beiden Ästen ab Pastor-Niemöller-Platz Richtung Niederschönhausen, Schillerstraße und
Rosenthal-Nord
zu erhöhen und Zugausfälle zu abzustellen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„a) Verlustzeiten der Linie M1 treten insbesondere durch den Motorisierten
Individualverkehr (MIV), den Lieferverkehr und den Radverkehr auf. An der Haltestelle
S+U Pankow kommt es zu Schwankungen der Haltezeit durch teilweise hohe
Fahrgastwechselzahlen sowie Behinderungen mit den gemeinsam dort haltenden weiteren
Omnibussen.
Hinzu kommen unangepasste oder gestörte Lichtsignalanlagen (LSA).
BVG und Senat erarbeiten hierzu regelmäßig Fahrzeitänderungsanträge. Darüber hinaus
soll den Verlustzeiten mit Beschleunigungsmaßnahmen begegnet werden.
Konkretes Beispiel: Am Umsteigepunkt S+U Pankow wurde die betreffende LSA mit einer
bedarfsgerechten Bevorrechtigung ausgestattet. Zur Verbesserung der Durchlassfähigkeit
der Straßenbahnlinien M1 und 50 ist zudem eine Anpassung der Haltelinie im Bereich der
LSA Berliner Str./Breite Str. in Vorbereitung.
3
b) Bedingt durch die Linienführung, insbesondere im Innenstadtbereich, ist die Linie M1
von einer Vielzahl von Veranstaltungen und Demonstrationen betroffen. In deren Folge
muss von der Originallinienführung abgewichen werden, was zu fahrgastrelevanten
Ausfällen führt.
Ein weiterer großer Ausfallgrund sind Linienkürzungen durch Verkehrsbehinderungen,
vorrangig bedingt durch das Abstellen von Fahrzeugen im Bereich von Gleisanlagen.
Im letzten Jahr ist es gemeinsam mit dem Stadtbezirk Mitte gelungen, die Absperrfläche
im Bereich der Haltestelle Monbijouplatz zu erweitern. Verkehrsbehinderungen verursacht
durch das Fehlverhalten mobiler Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind
nur durch die Präsenz der Polizei beeinflussbar.“
Berlin, den 14.03.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Cottbus: Nahverkehr „Wir können nur Teillösungen anbieten“ aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/cottbuser-oepnv-braucht-fahrzeuge-digitalisierung-und-optimiertes-netz_aid-37411227

Der #ÖPNV in #Cottbus muss beim #Netz, beim #Fuhrpark und bei der #Digitalisierung nachholen. Von Nils Ohl
„Die Frage ist: Wo wohnt die Bevölkerung in Cottbus künftig und wie können wir einen Öffentlichen #Personennahverkehr schaffen, der dem gerecht wird?“, stellte der Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch vor wenigen Tagen beim 2. Brandenburger Verkehrsforum an der BTU fest.

Das Forum initiiert hatte Ralf Thalmann, Geschäftsführer von Cottbusverkehr, um grundsätzlich über die Zukunft der Mobilität abseits der großen Ballungsräume in Regionen wie der Lausitz nachzudenken. Thalmann weist darauf hin, dass sich das Mobilitätsverhalten der Menschen derzeit grundsätzlich ändert. Der #Individualverkehr mit dem Auto stößt an seine Wachstumsgrenzen. Dazu kommen Probleme wie Lärm- und Schadstoffemissionen und der Klimawandel. Das alles stellt den gesamten Verkehr vor völlig neue Herausforderungen. „Dem ÖPNV kommt bei der Lösung eine Schlüsselfunktion zu“, ist Thalmann überzeugt.

In der Diskussion kristallisierten sich die drei Punkte Netzanpassung, klimaneutraler Fuhrpark und Digitalisierung als zentrale …

Bus + BVG: Ausfälle im BVG-Verkehr im Jahr 2018, aus Senat

www.berlin.de

Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zu- ständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher zu diesen Sachverhalten die Berliner Verkehrsbetriebe BVG AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verant- wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die übermittelten Teile sind in der nachfolgenden Beantwortung der Fragen entsprechend gekennzeichnet.

Frage 1:

Wie hoch war im Jahr 2018 die #Krankenstands-Quote bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) AöR (bitte aufschlüsseln nach Kalendermonaten)?

Frage 2:

Wie hoch war im Jahr 2018 die Krankenstands-Quote bei der #BT Berlin Transport GmbH (bitte aufschlüsseln nach Kalendermonaten)?

Frage 3:

Wie hoch waren im Jahr 2018 die Krankenstände bei der BVG und der BT im Hinblick auf die jeweiligen Verkehrsbereiche U-Bahn, Straßenbahn und Bus (bitte aufschlüsseln nach Kalendermonaten)?

Antwort zu 1 bis zu 3: Die BVG teilt hierzu mit:

„Die Krankenstandsquote der BVG lag 2018 im Durchschnitt bei 10,0 Prozent, die der

Berlin Transport (BT) bei 9,3 Prozent. Aufgeschlüsselt nach den Betriebsbereichen (in Prozent):

  Altbeschäftigte Neubeschäftigte Gesamt
BVG #Omnibus (VBO) 10,5 % 12,8 %  
BVG #U-Bahn (VBU) 11,1 % 9,4 %  
BVG #Straßenbahn (VBS) 10,3 % 11,1 %  
BVG k.A. k.A. 10,0 %
       
Berlin Transport Bus (BT- O) 9,5 %  
Berlin  Transport  U-Bahn (BT-U) 8,6 %  
Berlin Transport k.A. k.A.“ 9,3 %

Altbeschäftigte sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits vor der Einführung des Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N) 2005 bei der BVG beschäftigt waren.“

Frage 4:

Welcher Anteil der im Jahr 2018 in Berlin insgesamt nicht erbrachten Verkehrsleistungen ist auf den Krankenstand der Mitarbeiter von BVG und BT zurückzuführen und worauf sind die restlichen Anteile zurückzuführen (bitte aufschlüsseln nach Anteil, Kalendermonaten und Kilometern)?

Antwort zu 4:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die BVG hat ihre Leistung in den vergangenen Jahren über alle Betriebsbereiche kontinuierlich gesteigert. Im Jahr 2018 konnte das Wachstum allerdings nicht in dem geplanten Umfang erreicht werden, was sowohl personal- als auch fahrzeugbedingte Ursachen sowie externe Gründe hatte.

Im Bereich Omnibus konnten 2018 nur 400.000 zusätzliche Nutzwagenkilometer (Nwkm) umgesetzt werden. Die Gründe liegen neben dem hohen Krankenstand auch in der allge- meinen Verkehrssituation. Durch Verkehrsbehinderungen wie Baumaßnahmen, Falsch- parker, Demonstrationen oder andere Großveranstaltungen ist die Reisegeschwindigkeit der Fahrzeuge auf durchschnittlich 17,9 km/h zurückgegangen. Dies erfordert einen zusätzlichen Fahrer- und Fahrzeugeinsatz und erhöht die Belastung für das Fahrpersonal. Zudem hatte die umweltverträgliche Umrüstung und die Laufzeitsicherung der Doppel- deckerbusse eine erhöhte Fahrzeugbindung in den Werkstätten zur Folge.

Im Bereich U-Bahn wurde die Leistung seit 2009 um 7,4 Prozent gesteigert. Neben dem Krankenstand führte hier der ungeplante Betriebsausfall der Wagenreihe F79 im Jahr 2018 zu Ausfällen.

Die Straßenbahn hat die Leistung seit 2009 um 5 Prozent erhöht. Auch hier führte eine Verringerung der Reisegeschwindigkeit auf durchschnittlich 18,8 Prozent zu erhöhten Personal- und Fahrzeugbedarfen. Neben dem Krankenstand sind vor allem externe

Faktoren ursächlich für Ausfälle. So wurden 2018 insg. 28 Prozent der 115 Baumaß- nahmen verschoben.“

Die Ausfälle in den Betriebsbereichen und die Anteile personell bedingter Ausfälle stellen sich nach den regelmäßigen Berichten der BVG an SenUVK wie folgt dar:

Ausfälle (Nutzzugkm/ Nutzwagenkm)     1/2018     2/2018     3/2018     4/2018     5/2018     6/2018     7/2018     8/2018     9/2018     10/2018     11/2018     12/2018
U-Bahn 29.289 24.059 43.127 24.959 43.009 46.405 30.096 40.611 86.956 49.953 74.513 88.433
Straßenbahn 12.541 38.663 36.063 20.915 28.246 80.597 50.387 47.748 68.127 107.064 84.299 70.735
Bus 39.761 62.704 111.578 79.930 82.540 135.402 94.723 114.313 203.122 132.417 199.800 157.055
Anteil Ausfälle personell bedingt   1/2018   2/2018   3/2018   4/2018   5/2018   6/2018   7/2018   8/2018   9/2018   10/2018   11/2018   12/2018
U-Bahn 1% 2% 6% 12% 3% 13% 29% 26% 42% 20% 23% 29%
Straßenbahn k. A. 80% wesentl. wesentl. wesentl. wesentl. wesentl. wesentl. 80% 90% 87% 89%
Bus k. A. k. A. 85%* k. A. k. A. 85%* 55% 63% 79% 68% 77% 74%

* personell bedingt und fahrzeugbedingt

„wesentlich“ wird als >50 % interpretiert

Frage 5:

Sofern sich der auf Erkrankungen beruhende Anteil der nicht erbrachten Verkehrsleistungen beziffern lässt (Frage 4): Ist eine bezirksmäßige Angabe der krankheitsbedingt nicht erbrachten Verkehrsleistungen möglich, falls ja, welche Aufteilung ergibt sich nach Anteil, Kalendermonaten und Kilometern jeweils für die einzelnen Bezirke?

Antwort zu 5:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die Fahr- und Dienstplanung sowie die Disposition erfolgt nicht nach Stadtbezirken.“

Frage 6:

Wie viele Stellen sind bei der BVG derzeit unbesetzt? Frage 7:

Wie viele Stellen sind bei der BT derzeit unbesetzt?

Antwort zu 7:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Für 2019 sind 1.100 Neueinstellung geplant, davon 720 im Fahrdienst und 113 in den Werkstätten.“

Nach Angabe der BVG spiegeln diese Zahlen den tatsächlichen Einstellungsbedarf wider.

Frage 8:

Inwieweit berücksichtigt die BVG bei der Kompensation von krankheitsbedingten oder technischen Ausfällen die Tatsache, dass bestimmte Linien bereits fahrplanmäßig eine geringe Taktdichte ausweisen oder solche, die als einzige Verbindung Außenbezirke anbieten?

Antwort zu 8:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Soweit noch Reaktionsmöglichkeiten gegeben sind, wird entsprechend den genannten Prioritäten disponiert.“

Frage 9:

Welche Maßnahmen sind seitens der BVG vorgesehen, um den Anteil der nicht erbrachten Verkehrsleistungen so gering wie möglich zu halten?

Antwort zu 9:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die BVG wird [mit Mitteln des Landes Berlin] bis 3,1 Mrd. Euro in die Beschaffung neuer Schienenfahrzeuge investieren. Mit der Lieferung und Inbetriebnahme der U-Bahn-Neu- fahrzeuge ab Herbst 2021 werden die Strecken im Großprofil deutlich gestärkt (Linien U6 bis U9). Im Kleinprofil werden voraussichtlich schon bis April 2019 alle 108 IK-Wagen durch die Firma Stadler ausgeliefert sein (Linien U1 bis U4). Bis 2031 werden 443 neue Straßenbahnen beschafft. Auch die Omnibusflotte wächst bis 2035 um 21 Prozent und soll auf alternative Antriebe umgestellt werden.

Um die Situation im Fahrpersonal zu stärken, plant die BVG im Jahr 2019 1.100 Neuein- stellungen, davon 720 im Fahrdienst und 113 in den Werkstätten. Zudem werden die Ausbildungskapazitäten in allen Betriebsbereichen verstärkt. Diese wurden bereits im Jahr 2018 um 25 Prozent erhöht und werden im Lauf des Jahres 2019 sogar verdoppelt.

Darüber hinaus strebt die BVG zusammen mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Straßenverkehr an. Dazu gehören u.a.:

  • Umsetzung des im ÖPNV-Gesetz und Nahverkehrsplan vorgesehenen ÖPNV-Vorrangnetzes
  • Reduzierung der Behinderungen durch Baustellen auf den Linienwegen der Omnibusse
  • Umsetzung der im Mobilitätsgesetz vorgesehenen Räumung von Busspuren durch die BVG
  • Planung zusätzlicher Busspuren“

Frage 10:

In welchem technischen Zustand befinden sich der Fuhrpark der BVG (bitte aufschlüsseln nach U-Bahn, Straßenbahn und Bus)?

Antwort zu 10:

Die BVG teilt hierzu mit:

„In allen Betriebsbereichen befinden sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand. Die technische Beschaffenheit und damit die Verfügbarkeit sind vom Alter der Fahrzeuge und ihrem bisherigen Einsatz bzw. ihrer Laufleistung abhängig. Dies erfordert einen erhöhten Instandsetzungsaufwand.“

Berlin, den 14.03.2019 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Cottbus + Straßenbahn: Deutliche Präferenz der Fahrgäste Neues Straßenbahnnetz für Cottbus, aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/neues-strassenbahnnetz-fuer-cottbus-vorgestellt_aid-37422805

#Verkehrsplaner stellen Weichen für den öffentlichen Nahverkehr und präsentieren eine neue #Linienführung. Die Pläne kommen in der Politik gut an.
Mit dem Umbau des Bahnhofs sollten alle Straßenbahnlinien über den neuen Verkehrsknoten führen. Das schien in #Cottbus Gesetz zu sein – auch wenn keiner mehr genau sagen kann, wo genau das festgeschrieben steht. Spielt auch keine Rolle. Denn in der Praxis erweist sich dieses Konzept als weniger tauglich. Das stellen die Verkehrsplaner klar. Sie favorisieren ein neues #Straßenbahnnetz, bei dem die Linie 3 von #Madlow direkt in die Innenstadt fährt und eben nicht über den Bahnhof. Bei der Vorstellung in Umwelt- und Wirtschaftsausschuss kommen die Argumente an. Die Politiker folgen den Plänen – ohne eine einzige Gegenstimme oder Enthaltung. Damit dürfte der Abstimmung im Stadtparlament in zwei Wochen nichts mehr im Weg stehen. Und #Cottbusverkehr kann ab Sommer das neue Liniennetz …

Straßenbahn: Alles neu M8 der März Vom 18. März bis 15. April 2019 erneuert die BVG in der Brunnen- und in der Invalidenstraße die Straßenbahngleise., aus BVG

Vom 18. März bis 15. April 2019 erneuert die BVG in der #Brunnen- und in der #Invalidenstraße die #Straßenbahngleise. Die Linie #M8 und zwei Nachtbuslinien müssen in diesem Bereich einen kleinen Bogen fahren. Auch der Individualverkehr ist betroffen.

Die Züge der M8 fahren ab dem 18. März, 4.30 Uhr bis zum 15. April, 4.30 Uhr eine Umleitung. Zwischen den originalen Endhaltestellen umfährt die Linie die Baustelle über Alte Schönhauser Straße, Oranienburger Straße und Chausseestraße.

Die Buslinien N8 und N40 fahren von der Invalidenstraße bzw. Brunnenstraße kommend über die Ackerstraße, in die Torstraße und danach weiter wie gewohnt.

Während der gesamten Bauphase wird die Brunnenstraße, zwischen Veteranenstraße und Torstraße, zu einer Einbahnstraße, die nur in Richtung Norden befahren werden kann.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenverkehr: Bündnis will Umplanung bei Mühlendammbrücke 14 Berliner Verbände, Vereine und Initiativen fordern eine Umplanung des Brückenneubaus in Mitte. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlins-historische-mitte-buendnis-will-umplanung-bei-muehlendammbruecke/24087256.html

Keine neue #Autobahn in Berlins historischer Mitte – das fordert die „Allianz für einen neuen #Mühlendamm“, ein Zusammenschluss von 14 Berliner Verbänden, Vereinen und Initiativen. In Briefen an Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos/für Grüne) und Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) plädiert das Bündnis für eine #Umplanung des #Brückenneubaus, der aktuell auf den Vorstellungen der #autogerechten Stadt basiere.

Zu den Unterzeichnern gehören der Berliner Fahrgastverband #IGEB, der Architekten- und Ingenieur-Verein zu Berlin, der Deutsche Werkbund Berlin, der Fußgängerverband Fuss e.V., das Bürgerforum Berlin, die Gesellschaft Historisches Berlin, das Forum Stadtbild Berlin und der Council for European Urbanism Deutschland …

Straßenbahn: Hoch die Ärmel – Wochenende! Während viele Berlinerinnen und Berliner am Wochenende die Beine hochlegen, wird bei der BVG fleißig an den Straßenbahngleisen in der Marzahner Promenade gearbeitet. aus BVG

Während viele Berlinerinnen und Berliner am Wochenende die Beine hochlegen, wird bei der BVG fleißig an den #Straßenbahngleisen in der #Marzahner Promenade gearbeitet. An den kommenden Wochenenden 9. – 11. März 2019 und 16. – 18. März 2019, jeweils in der Zeit von zirka 4:30 Uhr bis zirka 1:00 Uhr, wird die Marzahner Promenade für die Gleisbauarbeiten gesperrt.

In dieser Zeit fährt die Straßenbahnlinie #M6 zwischen Riesaer Straße und Jan-Petersen-Straße sowie S Hackescher Markt und S Marzahn. Von Jan-Petersen-Straße fährt die M6 als Linie #16 nach Ahrensfelde/Stadtgrenze beziehungsweise Wuhletalstr. weiter.

Die Linie 16 fährt zwischen Ahrensfelde/Stadtgrenze und Jan-Petersen-Straße sowie zwischen S+U Frankfurter Allee und S Marzahn. Von Jan-Petersen-Straße fährt die 16 als Linie M6 zur Riesaer Straße weiter.

Zusätzlich wird ein #Ersatzverkehr mit Bussen zwischen S Marzahn und Jan-Petersen-Straße eingerichtet. 

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de