Der #S-Bahnhof #Friedrichsfelde Ost ist ein wichtiger #Knotenpunkt des Berliner #ÖPNV. Dank der erfolgreich beendeten Baumaßnahmen können die Fahrgäste nun deutlich komfortabler und schneller zwischen Straßen- und S-Bahn umsteigen. Darüber hinaus profitieren die Menschen aus den umliegenden Quartieren von dem bequemen Zugang zum ÖPNV. Auf Barrierefreiheit wurde besonderer Wert gelegt.
Die Attraktivität des ÖPNV steigt, wenn er unkompliziert erreichbar ist und der Wechsel zwischen den Verkehrsmitteln einfach möglich ist. Das Projekt #Rhinstraßenbrücke / S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost realisiert diese Ansprüche an eine moderne Verkehrsinfrastruktur. Im Zuge der Brückenbauarbeiten wurde gemeinsam mit der BVG auf den Überbauten neue Haltestellen für die #Straßenbahn mit einem neuen Fußweg zum S-Bahnhof Friedrichsfelde-Ost errichtet. Die beiden neuen Treppenanlagen verbessern die Umsteigemöglichkeiten deutlich.
Die Bauarbeiten zum #Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke einschließlich der Arbeiten der Leitungsumverlegungen im Bahnbereich begannen im Sommer 2017. Die alte und geschädigte Brückenkonstruktion musste abgebrochen bzw. zurückgebaut werden.
Durch den Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke wird die verkehrliche Anbindung der Gewerbebetriebe der umliegenden Gewerbegebiete bis hin zum Clean Tech Park Marzahn spürbar verbessert. Für diese wichtige Infrastrukturmaßnahme hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe rund 11,8 Millionen Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) zur Verfügung gestellt.
Insgesamt lagen die Gesamtkosten bei rund 25,7 Millionen Euro, davon Mittel für den ÖPNV in Höhe von 12,5 Millionen von der BVG und 13,2 Millionen Euro für den Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke.
Dank der engen Abstimmung zwischen den Bauunternehmen, der #BVG, der DB AG, der verschiedenen Leitungsunternehmen, der bezirklichen Stellen und der zuständigen Senatsverwaltungen konnte das komplexe Projekt unter der Projektleitung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erfolgreich abgeschlossen werden.
Frage 1: Welche konkreten Gründe liegen dafür vor, dass das Land Berlin in den beiden zurückliegenden Legislaturperioden sowie in der aktuellen Legislaturperiode keine kommunalen Vorhaben für das #GVFG-Bundesprogramm angemeldet hat? Frage 3: Wurden zwischenzeitlich weitere Antragstellungen vorgenommen? Wenn ja für welche Maßnahmen und mit welchem Realisierungshorizont? Antwort zu 1 und 3: Bis zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (#GVFG) im Jahr 2020, die insbesondere eine Ausweitung der Fördertatbestände und eine Verringerung der Schwellenwerte mit sich brachte, gab es in den vergangenen ca. 15 Jahren im Land Berlin keine geeigneten Neu- und Ausbauvorhaben im kommunalen Öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV), die die Förderkriterien (hier insbesondere der Maßnahmenumfang von mindestens 50 Mio. €) erfüllen konnten. In der aktuellen Legislaturperiode wurde jedoch eine Reihe von Neu- und Ausbauvorhaben auf den Weg gebracht, für die derzeit die Antragstellung für eine GVFG-Förderung vorbereitet wird (siehe Antwort zu Frage 2). Eine Antragstellung zur Aufnahme in Kategorie a des GVFG-Bundesprogramms kann erfolgen, sobald die notwendige Planungsreife als Fördervoraussetzung erfüllt ist. 2 Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand zur Vorbereitung der Antragstellung für eine GVFG-Förderung weiterer Maßnahmen für den Neu- und Ausbau, die Reaktivierung, die Kapazitätserweiterung sowie die Grunderneuerung durch das Land Berlin gemeinsam mit den Vorhabenträgern BVG, DB AG, Havelländische Eisenbahn sowie Niederbarnimer Eisenbahn? Wann wurden die Vorbereitungen abgeschlossen? Mit welchem Ergebnis? Antwort zu 2: Das Land Berlin bereitet derzeit gemeinsam mit den Vorhabenträgern #BVG, #DB AG, #Havelländische Eisenbahn sowie #Niederbarnimer Eisenbahn die Antragstellung weiterer Maßnahmen für den Neu- und Ausbau, die Reaktivierung, die Kapazitätserweiterung sowie die Grunderneuerung vor und wird nach Vorliegen der Fördervoraussetzungen die Antragstellung vornehmen bzw. im Falle der Maßnahmen für den Ausbau der Eisenbahnen des Bundes die Antragstellung der DB AG unterstützen. Dazu hat das Land Berlin gemeinsam mit dem Land Brandenburg die #i2030-Maßnahme „Wiedererrichtung der #Stammstrecke der #Heidekrautbahn“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §6 GVFG angemeldet sowie eine vorläufige Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach der Methode der Standardisierten Bewertung auf Basis der derzeit vorliegenden Kostenschätzung beauftragt, die in mehreren Sitzungen des zugehörigen projektbegleitenden Arbeitskreises mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) besprochen wurde und im Sommer 2021 abgeschlossen werden soll. Als Voraussetzung für die Antragstellung zur Aufnahme in Kategorie a des GVFG-Bundesprogramms ist diese NKU dann im Ergebnis der Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit der zugehörigen Kostenberechnung sowie unter Berücksichtigung etwaiger Anpassungsbedarfe aus dem notwendigen Planrechtsverfahren fortzuschreiben. Darüber hinaus hat die DB AG mit Zustimmung und Unterstützung der Länder Berlin und Brandenburg u.a. auch die i2030-Maßnahmen „Reaktivierung der #Siemensbahn“ und „Ausbau der Verkehrsstationen des #RE1“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §11 GVFG angemeldet. Weitere i2030-Maßnahmen werden sukzessive in den kommenden Jahren nach entsprechendem Projektfortschritt angemeldet werden. Im Ergebnis der weiteren Abstimmungen mit dem BMVI wurde als erste Maßnahme der BVG die „#Grunderneuerung der U-Bahn-Linie #U6“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §6 GVFG angemeldet. Weitere Maßnahmen, wie z.B. die Grunderneuerungsmaßnahmen an U1/U3, U4, U7, U9 befinden sich gegenwärtig in der Abstimmung und werden nach Vorliegen der nötigen Voraussetzungen angemeldet werden. Frage 4: In welcher Höhe stehen aktuell Mittel für die Grunderneuerung und #Modernisierung des Berliner U- und Straßenbahnnetzes zur Verfügung? Wie werden diese konkret verplant? 3 Antwort zu 4: Für die Grunderneuerung und Modernisierung des Berliner U-und Straßenbahnnetzes stehen im Kapitel 0730, Titel 89102 „Zuschüsse für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs“ in diesem Jahr Mittel in Höhe von 87.303.000 € zur Verfügung, die insbesondere für Maßnahmen der Grunderneuerung im U-Bahn- und Straßenbahnnetz, des barrierefreien Ausbaus von U-Bahnhöfen und Straßenbahnhaltestellen, des Ausbaus der Leit- und Informationstechnik sowie des Netzausbaus bzw. der Netzqualifizierung von U-Bahn- und Straßenbahnnetz zur Berücksichtigung der Anforderungen der wachsenden Stadt eingesetzt werden. Die für diese Maßnahmen erforderlichen Mittel werden gemäß der Vorhabenplanung der BVG, die von der BVG in der jährlich im Herbst stattfindenden Vorhabenklausur mit dem ÖPNV-Aufgabenträger sowie den weiteren zuständigen Senatsverwaltungen abgestimmt wird, geplant. Der konkrete Mitteleinsatz erfolgt dann auf Basis der erteilten Zuwendungsbescheide und der dazu von der BVG beantragten Kassenmittelabforderungen unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel. Frage 5: Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 5: Nein. Berlin, den 29.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Wie bewertet der Senat die verkehrliche Anbindung von Spandau mittels schienen- und trassengebundenen #ÖPNV-Angeboten aktuell? Antwort zu 1: Der Bezirk Spandau ist mit mehreren Linien im Eisenbahnregionalverkehr sowie mit den S-Bahn-Linien #S3 und #S9 und der U-Bahn-Linie #U7 in das Nahverkehrsnetz eingebunden. An der Bezirksgrenze liegt zudem der Endbahnhof #Ruhleben der U-Bahn-Linie #U2. Im Eisenbahnregionalverkehr bestehen Verbindungen auf die Stadtbahn und in Richtung Jungfernheide/Gesundbrunnen/Nord-Süd-Tunnel. Auf allen Achsen besteht ein dichtes Fahrtenangebot. Im Eisenbahnregionalverkehr bestehen auf den beiden Achsen im Tagesverkehr jeweils mehrere Fahrtmöglichkeiten pro Stunde, auf der S-Bahn und der U2 ein 10-Minuten-Takt und auf der U7 ein 5-Minuten-Takt. Die Anbindung des Bezirks an die Innenstadt beurteilt der Senat daher als qualitativ und quantitativ hochwertig. Innerhalb Spandaus wird mit Ausnahme der U7 der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) weitgehend von Buslinien erbracht, die in mehreren Relationen inzwischen an ihre Kapazitätsgrenzen kommen, insbesondere in der Verbindung zwischen der Spandauer Innenstadt und den Großwohnsiedlungen Falkenhagener Feld und Heerstraße sowie in der Anbindung des Spandauer Nordens und der Wasserstadt. Für die absehbare künftige verkehrliche Entwicklung wird dies im Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) als nicht ausreichend bewertet (vergleich Abbildung 52 im NVP: „Nachfrageprognose im Busnetz in Abgleich mit den Systemgrenzen“. Der zum NVP gehörige aktuelle ÖPNV-Bedarfsplan benennt daher in diesen Relationen mehrere Ausbauvorhaben für schienengebundene ÖPNV-Angebote. 2 Frage 2: Welche Fragen, Aussagen, Feststellungen und Bewertungen hat die Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der #Siemensbahn bis nach #Hakenfelde getroffen? (Bitte konkrete bauliche und verkehrliche Bewertungen, Zahlen, Risiken, Chancen und Kostenschätzungen sowie Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten darlegen) Antwort zu 2: In der #Machbarkeitsuntersuchung wurden Realisierungsmöglichkeiten für die Verlängerung der Siemensbahn aufgezeigt. Es wurden drei Trassenkorridore (siehe Antwort zu Frage 4) und ihre bauliche Machbarkeit untersucht. Hierzu wurden auch Umwelt- und Naturschutzaspekte, Denkmalschutz, Altlasten und geplante und vorhandene Bebauungen untersucht. Es werden grundsätzliche Herausforderungen bei dem Bau der S-Bahn-Strecke aufgezeigt, wie z.B. eine #Havelquerung, Altlasten im Bereich westlich der Insel Gartenfeld, Grundwasserstände etc. Zudem sind technologische Vorschläge, wie z.B. die Möglichkeiten der Havelquerung in der Untersuchung aufgeführt. Bei einer Fortsetzung der Planungen sind hier tiefere Untersuchungen durchzuführen, um die genauen Möglichkeiten und Risiken auszuarbeiten. Für die Verlängerung der Siemensbahn kommen je nach Trassenkorridor verschiedene Bautechnologien in Betracht (bei unterirdischer Trasse offene Bauweise oder Tunnelbohrmaschine), wobei die Kosten des Baus einer Trasse mit Tunnelbohrmaschine höher liegen. Frage 3: Wie bewertet der Senat die Frage der Verlängerung der Siemensbahn bis nach Hakenfelde? (Insbesondere die Fragen, welche Kosten damit verbunden sind und welche Entlastungswirkung die Verlängerung für die gesamte Spandauer Verkehrsinfrastruktur haben wird) Antwort zu 3: Die Verlängerung der Siemensbahn wird grundsätzlich positiv gesehen, da der Bereich der Insel #Gartenfeld, #Wasserstadt Oberhavel und Hakenfelde bisher nicht durch einen schienengebunden ÖPNV angebunden ist. Aus der Machbarkeitsstudie allein sind jedoch noch keine ausreichenden Schlüsse für eine Entscheidung zur Verlängerung zu ziehen. Dazu sind weitere Betrachtungen für die #S-Bahn-Verlängerung sowie ergänzender bzw. alternativer Verkehrsmittel – insbesondere der #Straßenbahn – in diesem Bereich erforderlich (siehe Antwort zu Frage 6). Frage 4: Wird der Senat die Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Siemensbahn und alle weiteren damit zusammenhängenden Machbarkeitsstudien zur verkehrlichen Infrastruktur in Spandau veröffentlichen? Antwort zu 4: Im Rahmen der i2030-Kommunikation ist eine Veröffentlichung der relevanten Inhalte vorgesehen. 3 Frage 5 Wann entscheidet der Senat über die Verlängerung der Siemensbahn? Frage 6: Ist es zutreffend, dass der Senat erst Ende 2022 über eine Verlängerung der Siemensbahn entscheiden wird, wie es Medien berichteten? (Bitte die Gründe hierfür nennen und in Relation zur verkehrlich aktuell sehr belastenden Situation im Norden von Spandau setzen) Antwort zu 5 und 6: Eine Entscheidung für die weiteren Planungen hinsichtlich einer Verlängerung der Siemensbahn kann erst im Kontext der Untersuchungsergebnisse für die Straßenbahnverbindung im Korridor zwischen Urban Tech Republic und Rathaus Spandau getroffen werden (siehe Antwort zu Frage 3). Erst diese Ergebnisse ermöglichen eine ausgewogene Abwägung hinsichtlich der zu realisierenden Verkehrsmittel. Die Untersuchungsergebnisse sollen voraussichtlich Mitte 2022 vorliegen. Frage 7: Wie ist der Stand der Planungen und Mittelausgabe für die Straßenbahnplanungen in Spandau? (Bitte aktuelle Planungen, ausgeschriebene Planungsleistungen, aufgewendete Mittel, eingeplante Mittel und bisherige Kostenschätzungen sowie Planungsstand zum Straßenbahnbetriebshof UTR sowie aktuelle Planungs- und Zielzeiten benennen) Antwort zu 7: Der ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 (NVP) sieht für Spandau drei Straßenbahnstrecken vor: a) Paulsternstraße – Gartenfeld – Rathaus Spandau. Die Grundlagenermittlung mit den Bestandteilen Verkehrsmittelvergleich, Trassenvergleich und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde ausgeschrieben. Hier läuft aktuell der Vergabeprozess. Die Bearbeitung ist für den Zeitraum 2021/22 vorgesehen. Bislang sind keine Mittel abgeflossen. Aufgrund des laufenden Vergabeverfahrens sind keine Angaben zu Kostenschätzungen möglich. Nach gegenwärtigem Stand wird angestrebt, die Strecke 2032 in Betrieb zu nehmen. b) Rathaus Spandau – Heerstraße Nord. Der NVP sieht diese Strecke als vordringlichen Bedarf mit geplanter Inbetriebnahme 2029 vor. Der NVP gibt vor, einen Systementscheid hinsichtlich einer möglichen Verlängerung der U-Bahn-Linie U7 auf der genannten Strecke durchzuführen. Hierzu hat die BVG eine Machbarkeitsstudie vorgelegt. Der Senat hat im April 2021 vereinbart, weitere, detailliertere Untersuchungen zur U-Bahn durchzuführen. Für die Untersuchungen zur Straßenbahn sind noch keine Mittel eingeplant. c) Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld. Der NVP sieht diese Strecke als vordringlichen Bedarf mit geplanter Inbetriebnahme 2035 vor. Aufgrund der Langfristigkeit des Vorhabens haben hier noch keine Planungsaktivitäten stattgefunden. Im Bereich der Urban Tech Republic wird gemäß den Vorgaben des NVP ein Standort für einen Straßenbahnbetriebshof geplant. Als wichtiger infrastruktureller Baustein für die 4 beabsichtigte Straßenbahnnetzerweiterung in die Nordwest-Bezirke und aus Gründen der verkehrlichen Daseinsvorsorge ist die Fläche für den Straßenbahnbetriebshof in den Bebauungsplan 12-51 als Planungsziel aufgenommen worden. Dieser Bebauungsplan befindet sich im Aufstellungsverfahren und wird im IV. Quartal 2021 die förmliche Behördenbeteiligung durchlaufen. Nach dem Beschluss über den Bebauungsplan wird der Standort nachrichtlich in den Flächennutzungsplan (FNP) übernommen. Frage 8: Wie ist der aktuelle Planungsstand zu den Modellvorhaben zur Erprobung für elektrische Oberleitungsbusse in Staaken und in Gatow? (Bitte Ursachen für die voraussichtlichen Verzögerungen darlegen) Antwort zu 8: Die BVG ist im Dezember 2019 von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beauftragt worden, die Planung der Infrastruktur für die Implementierung der Streckenladung mit Batterie-Oberleitungsbussen auf den Linien M32, M49, X49 und X34 durchzuführen. Die BVG hat die Erarbeitung des Betriebskonzepts für die Einführung dieser Technologie in Berlin-Spandau einschl. Einsatz von Doppelgelenkbussen für die Linie M32 abgeschlossen und bereitet derzeit eine Ausschreibung für die Durchführung einer Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vor. Der Start der Vorplanung hat sich insbesondere im Corona-Jahr 2020 gegenüber der ursprünglichen Abschätzung im NVP verzögert; das gesamte Jahr war zudem aufgrund der Verhandlungen zum neuen BVG-Verkehrsvertrag 2020-2035 durch eine sehr hohe Arbeitslast geprägt. Grundsätzlich ist anzumerken, dass es nicht lediglich um eine Erprobung, sondern um die Umsetzung der ersten Streckenladertrasse geht, bei der die Zeitbedarfe für die Planungs-, Genehmigungs- und Bauphasen mit Unsicherheiten verbunden sind, da diese Planung von Oberleitungsinfrastrukturen für den Omnibusverkehr die erste seit Jahrzehnten in Berlin ist. Die Inbetriebnahme der ersten Strecke ist nach aktuellem Stand für 2025 vorgesehen. Berlin, den 28.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Sind dem Senat die aus dem #Kiezbeirat für das Aktive Zentrum #Dörpfeldstraße vorgetragenen Argumente gegen die vom Bezirksamt Treptow-Köpenick favorisierte „#Variante E“ für den geplanten Umbau der Dörpfeldstraße bekannt und wenn ja, wie bewertet er sie? Antwort zu 1: Die vom Bezirksamt Treptow-Köpenick favorisierte „Variante E“ ist eine aus einem mehrjährigen Planungs- und Abstimmungsprozess hervorgegangene Kompromisslösung, die unter Abwägung der verschiedenen Belange auch von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mitgetragen wird. Der Senat ist über eine #Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Bezirksamt informiert, ihm liegen aber keine Auswertungen oder neuen Argumente aus dem Kiezbeirat für das Aktive Zentrum Dörpfeldstraße vor. Frage 2: Wie ist der Sachstand bzgl. des Planfeststellungsverfahrens für den von der BVG angestrebten zweigleisigen Ausbau der #Straßenbahn in der Dörpfeldstraße? 2 Antwort zu 2: Hierzu teilt die BVG mit: „Auch auf Anregung des „Aktiven Zentrums“ wurde zusätzlich eine intensive und vertiefende Variantenuntersuchung bzgl. der Haltestellenanordnung und -ausbildung durchgeführt. Diese hat den geplanten Fertigstellungstermin für die #Planfeststellungsunterlage verzögert. Die BVG geht davon aus, dass ein #Planfeststellungsverfahren in 2021 eingeleitet werden kann.“ Frage 3: Welche Alternativen zu einem zweigleisigen #Ausbau der Straßenbahn in der Dörpfeldstraße wurden mit jeweils welchem Ergebnis wann und durch wen geprüft? Antwort zu 3: Die Bestandsstrecke der Dörpfeldstraße soll zweigleisig ausgebaut werden, um die Kapazität und Qualität der Strecke zu erhöhen und das Umfeld besser zu erschließen. Grundsätzlich sind im #ÖPNV-Bedarfsplan (Anlage 3 des Nahverkehrsplans Berlin 2019– 2023) im weiteren Umfeld der Dörpfeldstraße keine Neubaustrecken vorgesehen, die als #Alternativerschließung in Frage kommen würden. Darüber hinaus teilt die BVG mit, dass zur Erschließung des Stadtteiles Adlershof und der #Wissenschaftsstadt Adlershof sowie zur Anbindung des neuen Betriebshofes Adlershof keine bessere Alternative als die Streckenführung durch die Dörpfeldstraße gesehen wird. Frage 4: Hat in Zusammenhang mit dem geplanten Umbau der Dörpfeldstraße und insbesondere dem zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn eine schriftliche #Anwohnerbefragung stattgefunden und wenn ja, in welchen Bereichen des Ortsteils, mit welchem Inhalt und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4: Hierzu teilt die BVG mit: „Im Vorfeld des in 2021 geplanten Planfeststellungsverfahrens erfolgte für den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 #VwVfG, die aufgrund der pandemischen Lage als #Online-Veranstaltung am 16.06.2020 ab 18:00 Uhr bis 19:45 Uhr stattgefunden hat. Neben der direkten Beantwortung einzelner Fragen wurde die zusammenfassende Beantwortung aller Fragen online gestellt. […] Parallel hat die BVG (28.05.2021) dem „Aktiven Zentrum“ auf eine Vielzahl von Bürgerfragen eine Stellungnahme übergeben, die den aktuellen Planungsstand wiedergibt.“ Frage 5: Wie ist der Sachstand bezüglich der Ausweisung von Lieferzonen in Nebenstraßen der Dörpfeldstraße, wurden Anwohner hierüber informiert und ist jeweils gewährleistet, dass auch bei größeren Lieferfahrzeugen eine ausreichende Fahrbahnbreite z.B. für Rettungsfahrzeuge gesichert ist? 3 Antwort zu 5: Die vorhandene angrenzende Bebauung mit der daraus resultierenden lichten Weite des Verkehrsraums lässt unter Berücksichtigung eines zweigleisigen Ausbaues der Straßenbahn und sicherer Anlagen für zu Fußgehende und Radfahrende keine separaten Lieferzonen in der Dörpfeldstraße zu. Bei allen bisher untersuchten Varianten sollen Lieferzonen in den Nebenstraßen eingerichtet werden. Die Öffentlichkeit wurde darüber in allen Planungsphasen informiert, der Kiezbeirat hat dabei auch die Belange der Anwohnenden und Gewerbetreibenden vertreten. Frage 6: Hält der Senat angesichts der Zentren-Funktion der Dörpfeldstraße das Parkplatzangebot im Umfeld und dessen Erschließung zukünftig für ausreichend bzw. angemessen und wenn ja, aus welchen Gründen? Antwort zu 6: Dem Senat liegt auch aufgrund der diesbezüglich fehlenden Zuständigkeit keine Übersicht über vorhandene Parkplatzangebote im Umfeld der Dörpfeldstraße vor. Bezüglich der verkehrlichen Erschließung der Dörpfeldstraße sowie des lokalen Umfeldes ist zu beachten, dass neben der vorliegenden und weiterbestehenden Erreichbarkeit mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) nach dem Umbau die Erschließung durch den zweigleisigen Straßenbahnausbau mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie durch die Ergänzung der gegenwärtig fehlenden Radverkehrsanlagen weiter ausgebaut wird. Berlin, 27.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern in der #Guyotstraße in zwei Bauabschnitten gleich 1000 Meter #Fahrdraht der Straßenbahnanlagen. Die erste Bauphase geht von Samstag, den 26. Juni von zirka 01:00 Uhr bis Montag, den 28. Juni 2021, zirka 04:30 Uhr. Die zweite Bauphase geht von Samstag, den 3. Juli von zirka 01:00 bis Montag, den 5. Juli 2021, zirka 04:30 Uhr. Die Straßenbahnlinien #M1 und #50 sind in dieser Zeit nicht wie gewohnt unterwegs.
Die Linie M1 fährt zwischen Am Kupfergraben und #Schillerstraße. Die Linie 50 ist zwischen #Virchow-Klinikum beziehungsweise #Björnsonstraße und #Rosenthal als Ersatz für die M1 im Einsatz. Ein #Ersatzverkehr mit Bussen der Linie 50 ist zwischen S+U #Pankow und Guyotstraße eingerichtet.
#Brandenburg registriert in den öffentlichen Verkehrsmitteln immer mehr #Fahrgäste. Das geht aus einer Antwort des #Verkehrsministeriums in Potsdam auf eine Anfrage aus der Grünen-Landtagsfraktion hervor.
Nach den zuletzt vorliegenden Angaben registrierten die kommunalen #Verkehrsunternehmen 2019 rund 81,1 Millionen Fahrgäste in #Bussen und #Straßenbahnen. Das waren gut 6,8 Millionen oder rund neun Prozent mehr als 2010.
Für 2020 liegen noch keine endgültigen Angaben vor. Jedoch dürfte Corona eine tiefe Delle hinterlassen haben.