Straßenbahn: Neue Gleise für Alle(e) Die Straßenbahnen der Berliner Verkehrsbetriebe erhalten neue Gleise in der Landsberger Allee, aus BVG

Die Straßenbahnen der Berliner Verkehrsbetriebe erhalten neue Gleise in der #Landsberger Allee. Zwischen #Betriebshof #Marzahn und Allee der Kosmonauten können die Straßenbahnlinien #M6 und #18 von Samstag, den 8. August 2020 bis Montag, den 10. August 2020, Betriebsbeginn nicht wie gewohnt fahren.

In dieser Zeit ist die Linie M6 zwischen Hackescher Markt, Freizeitforum Marzahn und Wuhletalstraße beziehungsweise zwischen Riesaer Straße und Betriebshof Marzahn im Einsatz. Die Straßenbahnlinie 18 fährt zwischen Riesaer Straße und Betriebshof Marzahn. Es ist ein Ersatzverkehr mit Bussen für beide Linien zwischen Freizeitforum Marzahn und Betriebshof Marzahn eingerichtet.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Straßenbahn: Gleisbauarbeiten rund um die Altstadt Köpenick, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Werden bei den momentanen #Straßenbauarbeiten in der Altstadt #Köpenick, die erhebliche Beeinträchtigungen
für den Verkehr nach sich ziehen, ausschließlich die #Straßenbahnschienen getauscht oder werden noch
andere Bauarbeiten durchgeführt? Wenn ja, welche?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Bei den Bauarbeiten handelt es sich ausschließlich um #Gleisbauarbeiten mit
#Schienenwechsel zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit.“
Frage 2:
Wann wurden die Schienen in der Altstadt Köpenick zum letzten Mal erneuert und entspricht der
#Austauschzyklus den Normwerten?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die letzten Erneuerungen der Gleisanlagen in der Altstadt Köpenick wurden wie folgt
durchgeführt:
 Kietzer Straße – von Müggelheimer Straße bis Schüßlerplatz im Jahr 1997
 Kirchstraße – von Schüßlerplatz bis Freiheit im Jahr 2007
 Gleisbogen Kirchstraße/Alt-Köpenick mit Weichenanlagen im Jahr 2012
 Straße Alt-Köpenick – von Freiheit bis Schlossplatz im Jahr 1997
 Schlossplatz im Jahr 2011
Zwischen diesen umfassenden Gleisbauarbeiten erfolgten jedoch immer wieder kleinere
#Instandhaltungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit.
Die Schienenerneuerung erfolgt zustandsorientiert und hängt z. B. von den vorhandenen
Radien, der Oberbauform, den Verkehrslasten und den Materialgüten ab. Dabei sind die
Grenzwerte nach dem gültigen technischen Regelwerk ausschlaggebend.“
Frage 3:
Wann wurden die Bauarbeiten über welchen Zeitraum (Beginn und Ende) sowie mit welchen Auflagen
genehmigt?
Antwort zu 3:
Die Bauarbeiten wurden über den Zeitraum vom 02.06.2020 bis zum 31.07.2020 seitens
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – SenUVK genehmigt. Vom
02.06.2020 bis 09.06.2020 erfolgten vorbereitende Maßnahmen für die Bauphasen 1 bis 4.
Diese haben zwischen dem 10.06.2020 bis zum 24.07.2020 stattgefunden. In der letzten
Bauphase 5 werden ab dem 24.07.2020 Restarbeiten im Gehwegbereich durchgeführt und
die vorbereitenden Maßnahmen zurückgebaut. Die Baumaßnahme ist an die
Tramsperrpause gebunden und findet zum Großteil in der Ferienzeit statt.
Die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) hat der Baumaßnahme der Straßenbahn im
Bereich Schloßplatz (Bogengleise zum Schloßplatz und zur Langenbrücke) am 28.05.2020
unter folgenden Auflagen zugestimmt:
1. Durch die Trassierung bedingte Geschwindigkeitsbeschränkungen sind durch
Geschwindigkeitssignale anzuzeigen.
2. Für die Anpassung der Fahrleitungsanlage, die im Zusammenhang mit den
Gleislageänderungen erforderlich wird, sind die Höhen- und Seitenlageprotokolle für
die geänderte Fahrleitungsanlage an die Technische Aufsichtsbehörde zu
übergeben. Darüber hinaus ist die #Fahrdrahtverschiebung mit Hilfe einer Prüffahrt
visuell zu beurteilen.
3. Für die Gleise ist zur Ermittlung des Ableitungsbelages G´RS eine protokollierte
Messung gemäß Anhang A, Punkt A.3 der Norm DIN EN 50122-2 durchzuführen.
4. Der Beginn und die Beendigung der Bauarbeiten ist bei SenUVK, IV E 3, rechtzeitig
anzuzeigen.
5. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist bei SenUVK die Inbetriebnahme gemäß §
62 Abs. 4 #BOStrab (#StraßenbahnBau- und Betriebsordnung) zu beantragen. Für die
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Inbetriebnahme ist eine Prüfung vor Ort erforderlich. Der Betriebsleiter der BVG
(Bereich #Straßenbahn) ist bei der Abnahme des Bauvorhabens zu beteiligen.
Frage 4:
Standen/stehen die Bauarbeiten in der Bahnhofstraße/Lindenstraße mit diesem Vorhaben im
Zusammenhang? Welche Maßnahmen wurden dort durchgeführt?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Gleisreparaturarbeiten Bahnhofstraße/Lindenstraße erfolgten zeitgleich mit der
Baumaßnahme Schloßplatz. Die Baumaßnahme Bahnhofstraße/Lindenstraße steht in
keinem Zusammenhang zu der Baumaßnahme Schloßplatz. Die Restarbeiten in der
Lindenstraße werden aufgrund einer ausstehenden Ampelanpassung von der Firma
Alliander erst im nächsten Jahr ausgeführt.“
Frage 5:
Standen/stehen die Bauarbeiten in der Müggelheimer Straße und entlang der Langen Brücke mit den
Bauarbeiten in der Altstadt im Zusammenhang? Welche Maßnahmen wurden dort durchgeführt?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Zuge der Sperrung für die Baumaßnahme Schloßplatz erfolgten parallel die
Reparaturarbeiten in der Müggelheimer Straße und auf der Langen Brücke. Auf Seiten des
Köllnischen Platzes (Bereich Lange Brücke) wurden Weichen- und Schienenteile erneuert,
die Arbeiten in der Müggelheimer Straße gehören zur Grundinstandsetzung der
Straßenbahngleise auf dem Schlossplatz.“
Frage 6:
Wann ist mit dem Ende der genannten Baumaßnahmen und somit wieder mit einem ungehinderten
Verkehrsfluss zu rechnen?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Mit dem Erlöschen der verkehrsrechtlichen Anordnungen und dem Abschluss der
Restarbeiten werden voraussichtlich alle Baustellen bis zum 02.08.2020 beräumt und
Einschränkungen für den Individual- und Straßenbahnverkehr beseitigt sein. Die
Beendigung der Schattenbaumaßnahmen kann früher erfolgen.“
Berlin, den 04.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + Straßenbahn: Neues Stadtquartier Insel Gartenfeld: Verkehrserschließung für 3.700 Wohnungen und Auswirkungen auf die angrenzenden Stadtteile Haselhorst und Siemensstadt, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Status haben aktuell die Planungen für das neue Stadtquartier „Insel #Gartenfeld“ auf der Landes und Bezirksebene? Wie sind die Zuständigkeiten verteilt?
Antwort zu 1:
Zur planungsrechtlichen Steuerung der künftigen Entwicklung der Insel Gartenfeld, Neues
#Stadtquartier, wurde am 10. November 2015 der #Bebauungsplan #5-109 vom Bezirksamt
Spandau von Berlin aufgestellt. Gegenwärtig ist die erneute Beteiligung der Behörden nach
§ 4a BauGB in Vorbereitung. Hierzu werden derzeit die nötigen Fachgutachten erstellt bzw.
überarbeitet.
Träger des Bebauungsplanverfahrens ist der Bezirk Spandau von Berlin. Für einzelne
Fragestellungen ist allerdings die Einbeziehung von Senatsverwaltungen erforderlich: Da
die Insel Gartenfeld künftig von einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße sowie von
großräumigen ÖPNV-Trassen gequert werden soll (S-Bahn, Tram), sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen bei der Senatsverwaltung durchzuführen.
Da im Neuen Stadtquartier Insel Gartenfeld ein Schulstandort entstehen soll, dessen
Einzugsgebiet weit über die eigentliche Insel hinausgeht, sind intensive Abstimmungen mit
den zuständigen Senatsverwaltungen geboten.
Auch hinsichtlich des Biotop- und Artenschutzes sowie vorhandener Altlasten sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung erforderlich.
2
Frage 2:
Was sind die wesentlichen Kennziffern der vorgesehenen Bebauung und welche qualitativen Leitsätze sollen
gelten?
Antwort zu 2:
Der Bebauungsplan 5-109 soll ca. 60 ha wie folgt überplanen: Die Baugebiete für das Neue
Stadtquartier und das geplante Gewerbegebiet sollen jeweils ca. 15 ha umfassen. Darüber
hinaus ist ein Schulstandort mit ca. 3 ha vorgesehen. Bei den verbleibenden Flächen
handelt es sich im Wesentlichen um geplante Grün- und Verkehrsflächen (ca. 19 ha) sowie
um die angrenzenden Gewässer, die bis zur Gewässermitte im Bebauungsplangebiet liegen
(ca. 7 ha).
Im Neuen Stadtquartier sollen ca. 3.700 Wohnungen entstehen. 25 % der Wohnungen
werden dem sozialen Wohnungsbau vorbehalten sein. Für die Versorgung der künftigen
Bewohner soll sich Einzelhandel im Umfang von ca. 4.500 m² Verkaufsfläche ansiedeln
können.
Zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität wurde von April bis Juli 2016 ein
Werkstattverfahren durchgeführt. Das Gutachtergremium bestand aus einer Fachjury
(geladenen Architekten und Stadtplaner) und einer Sachjury (u. a. Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen und Stadtentwicklungsamt Spandau).
Frage 3:
In welchen Zeitabschnitten sollen die insgesamt 3.700 vorgesehenen neuen Wohnungen errichtet werden?
Antwort zu 3:
Hinsichtlich der Errichtung der Wohnungen liegt noch keine belastbare Zeitplanung vor.
Frage 4:
Wem gehören die Flächen auf der Insel und in wessen Verantwortung und Trägerschaft soll der umlaufende
Uferwanderweg entstehen?
Antwort zu 4:
Gegenwärtig befinden sich die Flächen auf der Insel Gartenfeld im Wesentlichen im
Privateigentum. Hiervon ausgenommen ist lediglich ein schmaler, ca. 5 m breiter
Uferstreifen entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, der sich im Eigentum
des Landes Berlin befindet.
Der geplante Uferweg entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal soll sich
künftig in öffentlicher Hand übergehen. Der Uferweg entlang dem „Hohenzollernkanal“
(Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal) soll sich in privater Trägerschaft befinden.
Frage 5:
Welche Verkehrserschließungen sind innerhalb und zum neuen Stadtquartier vorgesehen? Soll ein autoarmes Quartier entstehen? Welche innovativen Mobilitätsangebote sollen realisiert werden?
Antwort zu 5:
An das neue Stadtquartier grenzen als nächst gelegene Hauptverkehrsstraßen im Osten
die Gartenfelder Straße und im Westen die Daumstraße. Eine neue Hauptverkehrsstraße
über die Insel Gartenfeld von der Gartenfelder Straße zur Daumstraße im Westen dient der
übergeordneten Erschließung des Gebiets. Die innere verkehrliche Erschließung der Insel
Gartenfeld soll mit Straßen des Nebennetzes erfolgen. Ob ein auto-armes Quartier
entstehen soll und welche innovativen Mobilitätsangebote realisiert werden sollen liegt in
3
der Verantwortung des Vorhabenträgers und der vorgesehenen städtebaulichen
Entwicklung.
Frage 6:
Welche Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel ist für die unterschiedlichen Bauphasen vorgesehen?
Antwort zu 6:
Zu allen Bauphasen ist eine attraktive und bedarfsgerechte Erschließung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln vorgesehen. Bis zur Realisierung der im #Nahverkehrsplan des Landes
Berlin vorgesehenen Schienenverkehrsanbindungen für Gartenfeld wird ein #Busangebot in
dichter Taktfolge geplant. Neben den auf der Insel Gartenfeld bereits vorhandenen Buslinien
#X33, #133 und #N33 soll zur direkten Anbindung an die U-Bahn-Linie #U7 eine zusätzliche
Buslinie entlang der Paulsternstraße und Gartenfelder Straße eingerichtet werden. Diese
Buslinie soll auch eine bessere Flächenerschließung auf der Insel Gartenfeld sicherstellen.
Frage 7:
Wann ist frühestens mit einer Wieder-Inbetriebnahme der stillgelegten #Siemensbahn zu rechnen und wie ist
der aktuelle Stand?
Antwort zu 7:
Die Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn durch die Deutsche Bahn
sind noch nicht abgeschlossen. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 8:
Verfolgt der Senat aktiv nicht nur die Wieder-Inbetriebnahme, sondern auch die Verlängerung der
Siemensbahn bis zur Wasserstadt Spandau und den Ortsteil Hakenfelde westlich der Havel?
Antwort zu 8:
Für eine Verlängerung der Siemensbahn über den S-Bahnhof Gartenfeld hinaus läuft derzeit
eine #Machbarkeitsuntersuchung. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 9:
Welche Erschließung durch #Radverkehrsanlagen einschließlich Radschnellverbindungen ist auf der Insel
Gartenfeld und angrenzend vorgesehen?
Antwort zu 9:
Die Erschließung des Radverkehrs soll unter anderem über die #Radschnellverbindung Nr.
2 „Mitte-Tegel-Spandau“ erfolgen. In der im Moment noch laufenden
Machbarkeitsuntersuchung zu dieser Radschnellverbindung verläuft die derzeit fachlich am
besten bewertete Routenvariante über die Tegeler Brücke im Nordosten der Insel
Gartenfeld sowie über die neue Brücke im Südwesten der Insel.
Nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung sollen die nächsten Planungsphasen
ausgelöst werden. In diesen Planungsschritten wird die Routenführung der
Radschnellverbindung immer weiter konkretisiert werden. Die endgültige Routenführung
wird dann erst mit Abschluss des nach Berliner Straßengesetzes vorgeschriebenen
Planfeststellungsverfahren feststehen.
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Frage 10:
Wie weit sind die Überlegungen für einen Straßenbahn(insel)betrieb in Spandau und wann werden endlich
Entscheidungen fallen?
Antwort zu 10:
Der vom Senat beschlossene ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans 2019-2023
(NVP) des Landes Berlin sieht eine #Straßenbahnneubaustrecke Paulsternstraße –
Gartenfeld – Rathaus Spandau als vordringlichen Bedarf vor. Die Realisierung ist für das
Jahr 2029 vorgesehen. Notwendige Vorbedingung für eine Erweiterung des
Straßenbahnnetzes nach Westen ist die Inbetriebnahme des vorgesehenen
Straßenbahnbetriebshofs auf dem Gelände der Urban Tech Republic (UTR), da die
Zuführung der benötigten Fahrzeuge aus den bestehenden Betriebshöfen im Osten der
Stadt kapazitiv, betrieblich und wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Für die ebenfalls als
vordringlicher Bedarf vorgesehene Verbindung Rathaus Spandau – Heerstraße Nord ist die
Systementscheidung noch nicht gefallen. Hier hat der Senat bei der BVG eine
Machbarkeitsstudie für eine mögliche Verlängerung der U-Bahnlinie U7 beauftragt. Die
#Straßenbahnverbindung Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld ist im NVP ebenfalls als
vordringlicher Bedarf mit avisiertem Realisierungszeitpunkt 2035 vorgesehen.
Frage 11:
Welche Planungen verfolgen der Senat und der Bezirk aktuell für die Erschließung der Insel Gartenfeld durch
Brückenbauwerke? Wann und durch wen sollen Brücken neu errichtet werden?
Antwort zu 11:
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es Überlegungen die Insel Gartenfeld mit
Brückenbauwerken für den Fuß- und Radverkehr, den ÖPNV und den motorisierten
Individualverkehr zu erschließen. In Zuge der übergeordneten Hauptverkehrsstraße
(ÜHVSt) wäre die Brücke durch die zuständige Senatsverwaltung zu errichten. Die
Errichtung der Brückenlösung für den Fuß- und Radverkehr und die ÖPNV-Anbindung ist
im Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Bezirksamt Spandau von Berlin und der
Planungsgemeinschaft „Das Neue Gartenfeld“ verbindlich geregelt. Wann
Brückenbauwerke errichtet werden, ist nicht bekannt.
Frage 12:
Treffen Informationen zu, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und Brückenverbindung der
Insel erstellt wurde und was sind deren Ergebnisse?
Antwort zu 12:
Die Informationen, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und
Brückenverbindung über die Insel Gartenfeld erstellt wurde, treffen zu.
Das Ergebnis ist die Notwendigkeit einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße (ÜHVSt)
von der Gartenfelder Straße in Richtung Westen und Anbindung an die #Wasserstadtbrücke.
Frage 13:
Wie beurteilt der Senat die Kritik, dass gerade die in der Vergangenheit angekündigte Brückenverbindung im
Nordwesten einen massiven Eingriff in bestehende Natur- und Erholungsräume im nördlichen Haselhorst
bedeuten würde? Inwieweit wurden die Bedenken von Anwohner*innen und Kleingärtner*innen
berücksichtigt?
Antwort zu 13:
Erst mit dem für die ÜHVSt erforderlichen Planfeststellungsverfahren wird der exakte
Trassenverlauf rechtssicher festzulegen sein. Dabei werden die möglichen Eingriffe in
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bestehende Natur- und Erholungsräume mit entsprechenden Untersuchungen und
Gutachten betrachtet und beurteilt sowie frühzeitig vom Projekt Betroffene beteiligt.
Die Machbarkeitsstudie in den Jahren 2017/2018 für eine ÜHVSt dient – wie der Name
schon sagt – lediglich der Prüfung der technischen, verkehrlichen und planrechtlichen
Machbarkeit verschiedener Trassenvarianten. Eine Beteiligung von Anwohnerinnen /
Anwohnern und Kleingärtnerinnen / Kleingärtnern ist zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens
nicht vorgesehen.
Frage 14:
Sofern durch neue Erkenntnisse ein Bau der nordwestlichen #Straßenbrücke als Verlängerung der
übergeordneten Hauptverkehrsstraße (vorläufig) nicht mehr Teil der Planung ist:
a. Wie erklärt der Senat, dass die bisher vorgesehene Straßenverbindung mit hoher Priorität geplant und
bereits der Flächennutzungsplan im letzten Jahr entsprechend geändert wurde?
b. Wieso ist der Brückenbau als dringliche Maßnahme mit einer Kostenschätzung von 46 Millionen Euro u.a.
im Anhang zum gerade veröffentlichten Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr enthalten?
c. Lag eine Fehleinschätzung der Verkehrsbedarfe für die 3.700 neuen Wohnungen und den
Durchgangsverkehr vor?
Antwort zu 14a:
Um das Bebauungsplanverfahren für die Insel Gartenfeld durchzuführen und die
Nutzungsartenänderungen aus dem Flächennutzungsplan (FNP) ableiten zu können,
bestand die Notwendigkeit den Flächennutzungsplan zu ändern. Mit dem
Änderungsverfahren zum FNP wurde die Machbarkeitsstudie zur ÜHVSt durchgeführt. Das
Ergebnis wurde mit der Änderung des FNPs übernommen. Hierzu ist ein entsprechender
Senatsbeschluss ergangen.
Eine verbindliche Festlegung der Trassenführung erfolgt erst im Planfeststellungsverfahren
(siehe Antwort zu Frage 13).
Antwort zu 14b:
Es liegt lediglich eine grobe Kostenschätzung aus der Machbarkeitssudie vor. Dabei wurden
die Kosten für die gesamte Hauptverkehrsstraße über die Insel Gartenfeld, inklusive
Brückenbau, mit Stand April 2018 zwischen 42,6 Mio. € und 64,9 Mio. € geschätzt.
Eine Veröffentlichung des Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr ist noch nicht erfolgt.
Antwort zu 14c:
Nein.
Frage 15:
In welchen Dimensionen und welcher Aufteilung wird aktuell die südöstliche Brückenverbindung von der Insel
Gartenfeld zur Rhenaniastraße geplant? Ist sie weiterhin als lokaler Zubringer zur Insel insbesondere für
Busse und Radfahrende sowie Fußverkehr vorgesehen oder wird ihre Bedeutung für den motorisierten
Individual- und Durchgangsverkehr aufgewertet?
Antwort zu 15:
Auf Grundlage der aktuellen Planungen sind jeweils seitliche Bereiche für den Fuß- und
Radverkehr und jeweils ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit der aktuellen
Nutzungszuordnung ÖPNV vorgesehen.
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Frage 16:
Wie viel Verkehr wird voraussichtlich zukünftig über die Rhenaniastraße abgewickelt und welche
Auswirkungen wird das auf die geschützte Biber-Population haben?
Antwort zu 16:
Die Frage kann erst mit Bearbeitung der noch bevorstehenden Planungsverfahren
(Bebauungsplan, Planfeststellungsverfahren) beantwortet werden.
Frage 17:
Welche Auswirkungen auf die Verkehrssituation in den angrenzenden Bestandsquartieren Haselhorst und
Siemensstadt werden durch die Neubebauung der Insel Gartenfeld sowie die in der Nähe vorgesehenen
neuen Stadtquartiere Urban Tech Republic (TXL) und Siemens-Innovations-Campus erwartet?
Antwort zu 17:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist durch eine Verkehrsuntersuchung
nachzuweisen, wie die verkehrliche Erschließung sichergestellt werden kann. Dabei sind
auch die Auswirkungen auf die Nachbarquartiere mit zu betrachten. In der
Verkehrsuntersuchung wird eine Verkehrsprognose erarbeitet, in der alle Vorhaben im
Umfeld (wie z.B. Siemens-Innovations-Campus, Urban Tech Republic,
Schumacherquartier) berücksichtigt sein müssen.
Die Verkehrsuntersuchung wird durch den Träger des B-Plan-Verfahrens noch erarbeitet.
Berlin, den 4.8.2020
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Fahrzeuge + Infrastruktur: 2 Jahre Mobilitätsgesetz – Wat bewegt sich in Berlin? Der Ausbau des ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Welche Baumaßnahmen zur #Verbesserung des Angebots des #ÖPNV werden aktuell getätigt (aufgeschlüsselt nach Art der Baumaßnahme,  Baubeginn, Fertigstellung, Kosten, Bezirk, Nutzen, City und Außenbezirk)?

Antwort zu 1:

Neben herausragenden Neubaumaßnahmen, wie z.B. der Verlängerung der #U5, der #Straßenbahnneubaustrecke „#Adlershof II“ und der #S21, werden zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin über 300 Einzelmaßnahmen zur Grunderneuerung von bestehenden Anlagen und zum weiteren Ausbau der Infrastruktur durchgeführt.  Die Erstellung der geforderten Auflistung  ist im Rahmen der Beantwortung

einer schriftlichen Anfrage nicht leistbar. Im Folgenden werden die wesentlichen Arten von Baumaßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV mit konkreten beispielhaften Projekten aufgelistet:

 

  • #Grunderneuerung diese Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung der vorhandenen Anlagen sind notwendig, um diese Anlagen weiterhin nutzen zu können; die Anlagen werden damit auch auf dem Stand der Technik Teilweise ergibt sich auch aus den Maßnahmen direkt ein verbessertes Angebot für die Fahrgäste, z.B. höherer Fahrkomfort durch eine Gleislage, erhöhtes Sicherheitsempfinden durch bessere Ausleuchtung von Stationen, dichtere Fahrtfolge im Bau- oder Störungsfall durch signalisierten Linksfahrbetrieb , etc.:
    • Regionalbahnhof Schöneweide
    • S2 Brückenerneuerung Karow
    • S2 Grunderneuerung und Umbau Attilastraße – Lichtenrade o  S2S Erneuerung Zugsicherung mit Neubau ESTW und ZBS o   S3 Grunderneuerung Karlshorst
    • S41/S42 Gleiserneuerung Treptower Park – Tempelhof
    • SS Erneuerung Zugsicherung mit Neubau ESTW Biesdorf
    • U1/U2 Grunderneuerung Sockelbauwerk Gleisdreieck
    • U1/U3 Viaduktsanierung Oberbaumbrücke – Kottbusser Tor
    • U1/U3 Tunnelsanierung Podbielskiallee – Kurfüstendamm
    • U2 Grunderneuerung Eingangsgebäude Wittenbergplatz
    • U2/U7 Grunderneuerung Bismarckstraße
    • US Erneuerung der Zugsicherung
    • US Grunderneuerung Abstellanlage Alexanderplatz
    • US Grunderneuerung Gleis- und Weichenanlagen Hönow
    • U6 Tunneldichtung Chausseestraße
    • U6 Erneuerung der Zugsicherung
    • U7 Tunnelsanierung Mehringdamm – Grenzallee
    • U7 Erneuerung der Zugsicherung
    • U7 Grunderneuerung Halemweg
    • U7 Grunderneuerung Jakob-Kaiser-Platz
    • U7 Grunderneuerung Yorckstraße
    • U7/U9 Erneuerung der Zugsicherung Berliner Straße
    • U8 Jannowitzbrücke Grunderneuerung
    • U9 Grunderneuerung Birkenstraße
    • U9 Grunderneuerung Gleichrichterwerk Osloer Straße
    • U9 Grunderneuerung Friedrich-Wilhelm-Platz
    • U9 Grunderneuerung Rathaus Steglitz
    • Straßenbahn Boxhagener Straße
    • Straßenbahn Stellingdamm – Hirtestraße
    • Straßenbahn Grunderneuerung von Stromversorgungsanlagen
      • Ahrensfelde
      • Friedrichshain
      • Heinersdorf
      • Kastanienallee
      • Müggelheimer Straße
      • Nossener Straße
      • Ostendstraße
    • Straßenbahn Grunderneuerung Rhinstraße
    • Straßenbahn Grunderneuerung Seestraße

 

  • Straßenbahn Grunderneuerung Treskowallee

 

  • Barrierefreier Ausbau

Ausbaumaßnahmen an bestehender Infrastruktur zum Abbau von Barrieren, z.B. durch den Einbau von Aufzügen und Blindenleitstreifen , wodurch Hemmnisse für die Nutzung verringert werden:

  • U1 Kürfürstenstraße
  • U2 Sophie-Charlotte-Platz
  • U3 Augsburger Straße
  • U3 Spichernstraße
  • U4 Viktoria-Luise-Platz
  • U7 Adenauer Platz
  • U7 Eisenacher Straße
  • U7 Grenzallee
  • U7 Zwickauer Damm
  • U8 Pankstraße
  • U9 Birkenstraße
  • U9 Nauener Platz
  • U9 Rathaus Steglitz
  • U9 Schloßstraße
  • Straßenbahnhaltestelle Bahnhofstraße/Seelenbinderstraße
  • Straßenbahnhaltestellen in der Wendenschloßstraße
  • Straßenbahnhaltestellen Stellingdamm – Hirtestraße

 

  • Zusätzliche Zugänge und Umsteigepunkte

Maßnahmen zum Neubau von Zugangsmöglichkeiten , wodurch Hemmnisse für die Nutzung verringert und insbesondere Zu- und Abgangswege  sowie Umsteigewege verkürzt werden , um neue Einzugsbereiche zu erschließen und Reisezeiten zu verringern:

  • U7 Rudow
  • U8 Jannowitzbrücke
  • U9 Birkenstraße

 

  • Neubaustrecken

Maßnahmen zum Neubau von Streckenabschnitten , um Gebiete neu zu erschließen, Verbindungen zu verbessern , Netzlücken zu schließen , Reisezeiten zu verkürzen , Kapazitäten auszuweiten etc.:

  • Neubau der US Alexanderplatz – Hauptbahnhof
  • Neubau der S21 , Bauabschnitt Nordring – Hauptbahnhof
  • Neubau der Straßenbahn „Adlershof II“ Karl-Ziegler-Straße – Bahnhof Schöneweide)

 

 

Frage 2:

 

Welche Baumaßnahmen zur Verbesserung des Angebots des ÖPNV werden bis 2035  getätigt (aufgeschlüsselt nach Art der Baumaßnahme , geplantem Baubeginn, geplanter Fertigstellung , Kosten, Bezirk, Nutzen, City und Außenbezirk)?

 

Antwort zu 2:

 

Die bis 2035  zur Verbesserung  des  ÖPNV vorgesehenen  Maßnahmen  sind  im  ÖPNV­ Bedarfsplan         dargestellt.         Der        ÖPNV-Bedarfsplan          ist        unter        dem        Link: https://www. berlin.de/senuvk/verkehr/pol itik   planung/oepnv/nahverkehrsp lan/down load/nv  p2019-2023/An lage3-0E PNV-Bedarf splan. pdf einzusehen.

 

 

Frage 3:

 

Wie tragen die geplanten Baumaßnahmen dazu bei, das im Mobilitätsgesetz verankerte Ziel der Gleichwertigkeit des Angebots des ÖPNV in allen Teilen Berlins und konkret zwischen City und Außenbezirken zu realisieren?

 

Antwort zu 3:

 

Alle Maßnahmen verbessern die Nutzungsmöglichkeiten des ÖPNV und sind aus gesamtstädtischen Gesichtspunkten nach dem Nutzen für die Fahrgäste ausgewählt. Durch die in Umsetzung befindlichen und geplanten Maßnahmen wird die Attraktivität des ÖPNV in Gänze verbessert. Es werden insbesondere Reisezeiten verringert, Takte verdichtet, Zugangs- und Umsteigewege verkürzt und die Nutzung des ÖPNV gerade für mobilitätseingeschränkte  Personen erleichtert.

 

 

Frage 4:

 

Wie viele #U-Bahn-Fahrzeuge gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?

 

Antwort zu 4:

 

Die BVG teilt hierzu mit:

„Zum 30.06.2020 gibt es  1.290 U-Bahn-Wagen.  Das Durchschnittsalter  liegt bei rund 27 Jahren.

 

#Kleinprofil (U1 bis U4) – Stand: 30.06.2020

 

#Fahrzeugtyp A364/66E A3L71 A3L92 Gl/1- E HKOO HK06 IK15 IK18
Wagenbestand 56 62 100 100 16 80 8 108
Durchschnittsalter 56 49 28 29 20 13 5 1,5

 

#Großprofil (U5 bis U9) – Stand: 30.06.2020

 

Fahrzeugtyp F74 F76 F79 F84 F87 F90 F92 H95 H97 H01 IK 17 IK 20
Wagen- bestand 50 80 8 78 42 60 110 12 144 120 44 12
Durchschnitts- alter 46 44 41 36 33 30 28 25 21 19 3 0

 

Zu den Anschaffungskosten gibt die BVG aus wettbewerblichen Gründen keine Auskunft. Die geplante Nutzungsdauer liegt zwischen 35 und 40 Jahren. Einige Baureihen wurden im Rahmen ihrer Lebensdauer und vorhandenen Wagensubstanz ertüchtigt, u.a. A364/66 E, Gl/1-E; F74, F76. Die Baureihe A3L71 wurde durch die Baureihen IK15/ IK18 ersetzt. Die Ausmusterung dieser Baureihe läuft bis Ende 2021.“

 

 

Frage 5:

 

Wie viele U-Bahn-Fahrzeuge werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?

 

Antwort zu 5:

 

Die genaueren Planungen für den Betrachtungszeitraum werden aktuell im Rahmen der Verkehrsvertragsverhandlungen  erörtert.

 

Frage 6:

 

Wie viele U-Bahn-Fahrzeuge werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?

 

Antwort zu 6:

 

Der  Senat  verweist  hierzu auf  die Aussagen  des  Nahverkehrsplans  2019-2023,  Kapitel

V.4.2. Der Nahverkehrsplan (NVP) steht unter

https://www. berlin.de/senuvk/verkehr/pol itik   planung/oepnv/nahverkehrsplan/i ndex. shtm 1

zum Download zur Verfügung.

 

 

Frage 7:

 

Wie viele #S-Bahn-Fahrzeuge gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?

 

Antwort zu 7:

 

Die #S-Bahn-Flotte besteht derzeit aus 650 Viertelzügen (Vz) (entspricht 1.300 Wagen): 500 Vz der Baureihe (BR) 481/482, 70 Vz der BR 480 und 80 Vz der  BR 485. Die BR 485 (Inbetriebnahme in den Jahren 1990 bis 1992) wird mit dem geplanten Zulauf der neuen Baureihe 483/484 (siehe Antwort zu Frage 8) schrittweise ausgemustert. Für die BR 480 (Inbetriebnahme in den Jahren 1990 bis 1994) streben die S-Bahn Berlin GmbH und die Länder Berlin und Brandenburg eine Ausrüstung mit dem neuen Zugbeeinflussungssystem für die Berliner S-Bahn (#ZBS) und einen Weiterbetrieb über 2023 hinaus an. Die BR 481/482 (Inbetriebnahme in den Jahren 1997 bis 2004) erhält aktuell sowie in den kommenden Jahren im Rahmen des Projekts Langlebigkeit durch die S-Bahn Berlin GmbH eine Sanierung und Modernisierung für einen Betrieb bis in die 2030er Jahre. Mit der geplanten Beschaffung von Neufahrzeugen in den Teilnetzen Stadtbahn und Nord-Süd (siehe Antwort zu Frage 8) werden die älteren Bestandsfahrzeuge (BR 481/482 und 480) dann nach und nach ersetzt.

 

Frage 8:

 

Wie viele S-Bahn-Fahrzeuge werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?

 

Frage 9:

 

Wie viele S-Bahn-Fahrzeuge werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?

 

Antwort zu 8 und 9:

 

Mit der Vergabe des Teilnetzes Ring/Südost an die S-Bahn Berlin GmbH ist die Bestellung neuer Fahrzeuge ausgelöst worden. Insgesamt werden 382 neue S-Bahn-Wagen (85 4- Wagen-Züge und 21 2-Wagen-Züge) beschafft, die gestaffelt in den Jahren 2021 bis 2023 in den Linieneinsatz gelangen.

 

Perspektivisch ist auch in den Teilnetzen Stadtbahn und Nord-Süd der Einsatz von Neufahrzeugen vorgesehen. Geplant ist die Beschaffung von 1.308 Wagen bzw. 327 Halbzügen (170 Halbzüge im Teilnetz Nord-Süd und 157 Hz im Teilnetz Stadtbahn, mit der Option für die Bestellung weiterer Halbzüge), die nach aktueller Planung zwischen den Jahren 2027 und 2034 schrittweise zum Einsatz gelangen sollen. Das entsprechende Vergabeverfahren für diese Leistungen wird voraussichtlich im Jahr 2022 abgeschlossen werden.

 

Nach abgeschlossenem Zulauf der Neufahrzeuge in allen drei Teilnetzen wird die gesamte S-Bahn-Flotte nach derzeitiger Planung 1.690 Wagen umfassen. Mit diesem Fahrzeugpark kann das Ziel-Angebotskonzept für die S-Bahn gemäß aktuellem Nahverkehrsplan (Kapitel V.3.4.2) umgesetzt werden. Weitere Neubaustrecken und Streckenausbauten, die sich noch in der weiteren Prüfung und Abstimmung befinden (z. B. im Rahmen von i2030) wurden als optionaler Bedarf berücksichtigt. Für diese optionalen Mehrleistungen wären zusätzliche Optionsfahrzeuge zu beschaffen.

 

Frage 10:

 

Wie viele Trams gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?

 

Antwort zu 10:

 

Die BVG teilt hierzu mit:

„Es gibt derzeit 371 Fahrzeuge im Bestand.

 

Fahrzeugtyp #F6Z #F8E #F8Z #GT6-E #GT6-Z #GT6U KT4D
Anzahl im Bestand 34 40 127 28 45 77 20
Durchschnittsalter 7,4 6,9 3,4 23,9 18,8 23,4 24,4

 

Zu den Anschaffungskosten pro Fahrzeug geben wir aus wettbewerblichen Gründen keine Auskunft. Die Nutzungsdauer beträgt ca. 30 Jahre.  #KT4D werden aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit nach ca. 26 Jahren ausgemustert.“

 

Frage 11:

 

Wie viele Trams werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?

 

Antwort zu 11:

 

Die BVG teilt hierzu mit:

„Derzeit läuft die aktuelle Ausschreibung zur Beschaffung der Straßenbahnfahrzeuge im Rahmen des Verfahrens „Zukunftssichere Schienenfahrzeugbeschaffung“ (ZSFB). Diese Beschaffung dient hauptsächlich zum Ersatz der Fahrzeuge des Typs GT-6. Über dieses Verfahren wurde dem Abgeordnetenhaus berichtet. Die Preise können aufgrund des aktuell laufenden Vergabeverfahrens nicht benannt werden, als Nutzungszeitraum sind 32 Jahre geplant. Weitere Beschaffungen richten sich nach den Bedarfen des Nahverkehrsplans.“

 

Frage 12:

 

Wie viele Trams werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?

 

Antwort zu 12:

 

Der  Senat  verweist  hierzu auf  die Aussagen  des  Nahverkehrsplans  2019-2023,  Kapitel

V.5.3. Abrufbar unter:

https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/nv   p2019-2023/NVP   2019-2023. pdf.

 

Frage 13:

 

Wie viele Busse gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Antriebsart, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?

 

Frage 14:

 

Wie viele Busse werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, Antriebsart, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer)?

 

Frage 15:

 

Wie viele Busse werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr)?

 

Antwort zu 13, 14 und 15: Die BVG teilt hierzu mit:

„Die geplante Nutzungsdauer von Bussen liegt je nach Bauart und Antriebstechnik zwischen 10, 12 und maximal 16 Jahren. Bei Dieselbussen gehen wir planerisch von maximal 12 Jahren aus, bei Elektrobussen wird in Abhängigkeit zum  Batteriewechsel  gegebenenfalls bis zu 16 Jahren angesetzt.

 

Der Zustand aller Busse im Bestand laut untenstehender Tabelle ist zugelassen, betriebsfähig oder in planbarer Instandhaltung / Instandsetzung.

 

Kosten der Anschaffung bzw. erwartete Verkaufserlöse werden aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.

 

Bestand, Alter und die Entwicklung der Fahrzeuge:

Baujahr Alter DN DL EN GN DEL EEN EGN EDGN
2020 1 0 0 5 44 0 28 0 0
2019 2 0 0 63 104 0 30 0 0
2018 3 0 0 8 102 0 1 0 0
2017 4 0 0 60 116 0 0 0 0
2016 5 0 0 0 64 0 0 0 0
2015 6 2 0 109 70 0 0 0 0
2014 7 0 0 0 40 0 0 0 0
2013 8 0 0 0 0 0 0 0 0
2012 9 0 0 0 0 0 0 0 0
2011 10 0 0 46 0 0 0 0 0
2010 11 0 31 26 0 0 0 0 0
2009 12 0 119 67 22 0 0 0 0
2008 13 0 13 0 52 0 0 0 0
2007 14 0 74 33 41 0 0 0 0
2006 15 0 47 6 0 0 0 0 0
2005 16 0 3 0 45 0 0 0 0

 

 

Kurzname Beschreibung Antriebsart
DN #Doppeldecker 2 Achsig, kurz 12 m Diesel
DL Doppeldecker 3 Achsig, lang 13,75 m Diesel
EN 12 Bus Diesel
GN #Gelenkbus 18 m Diesel
DEL Doppeldecker E, lang 13,75 m Elektro
EEN 12 Bus E Elektro
EGN Gelenkbus 18 m E Elektro
EDGN #Doppelgelenkbus 24,75 m E Elektro

 

Entsprechend der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes orientiert sich die weitere Beschaffung an dem Ziel einer Umstellung auf alternative Antriebe bzw. nicht-fossile Antriebsenergien.“

 

 

Frage 16:

 

Wie viele Fahrzeuge gibt es aktuell im Rahmen des Angebots des Berlkönigs (aufgeschlüsselt nach Alter und Art des Fahrzeugs, Antriebsart)?

 

Antwort zu 16:

 

Die BVG teilt hierzu mit:

„ 185 Fahrzeuge sind für den BerlKönig Service  konzessioniert,  davon  sind mehr als die Hälfte vollelektrische Fahrzeuge mit einem durchschnittlichen Flottenalter von elf Monaten.“

 

Nach Kenntnis des Senats handelt es sich hierbei – bis auf ein Fahrzeug – um Pkw.

 

 

Frage 17:

 

Wie bewertet der Senat die Nutzung der Kundinnen und Kunden des BerlKönig hinsichtlich des Ziels einer gewünschten  Fahrgastbündelung?

 

Antwort zu 17:

 

Der Anteil gebündelter Buchungen ist seit Start des Angebots von durchschnittlich 11 % im September 2018 auf 67 % im Februar 2020 gestiegen. Eine ausschließliche Bewertung des Projekts aufgrund einer Fahrgastbündelungsquote verbietet sich jedoch. Das am Mobilitätsgesetz ausgerichtete Projektziel der  Verkehrsvermeidung  hängt  noch  von weiteren Faktoren ab, so dass bisher mehr zusätzlicher Verkehr erzeugt als vermieden wird. Um das Projektziel zu erreichen, müsste der Anteil der Fahrgäste, die vom motorisierten Individualverkehr (MIV) gewonnen werden, und der  Besetzungsgrad der  Fahrzeuge gesteigert sowie der Anteil an Leerkilometern (Fahrten ohne Fahrgast, d.h. vom Betriebshof ins Bediengebiet bzw. Wege von Auftrag zu Auftrag) gesenkt werden.

 

 

Frage 18:

 

Wird der BerlKönig auch in den nächsten Monaten und Jahren weiterhin eingesetzt werden? Was spricht für eine Weiterbetreibung des BerlKönigs, was dagegen?

 

Antwort zu 18:

 

Beim BerlKönig handelt es sich nicht um ein Angebot des vom Land Berlin bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG, das ohne öffentliche Zuschüsse derzeit nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist, um das Potenzial eines Ridepooling-Konzepts mit virtuellen Haltestellen in Berlin über einen längeren Zeitraum zu erproben. Ein Weiterbetrieb des Erprobungsverkehrs ist somit grundsätzlich bis 2022 möglich.

Derzeit laufen darüber hinaus Gespräche mit der BVG, wie eine Erprobung eines Rufbusangebots in im Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) beschriebenen Probegebieten gestaltet werden könnte.

 

Die BVG teilt hierzu mit:

„Der BerlKönig wird im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation zwischen der BVG und der Firma ViaVan betrieben. Der Vertrag für diese Kooperation läuft zum 31.07.2020 aus. Die BVG steht aktuell in intensivem Austausch mit dem Kooperationspartner, um eine Verlängerung der Forschungs- und Entwicklungskooperation zu diskutieren.“

 

 

Frage 19:

 

Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?

 

Antwort zu 19: Nein.

Berlin, den 30.07.2020

 

In Vertretung lngmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Straßenbahnlückenschluss zwischen Hellersdorf und Mahlsdorf und Verbesserung des ÖPNV-Angebots in diesem Gebiet, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Planungsstand eines Straßenbahnlückenschlusses zwischen Hellersdorf und Mahlsdorf?
Antwort zu 1:
Der Bedarfsplan des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV-Bedarfsplan) als Teil des
Nahverkehrsplans Berlin (NVP) sieht eine Realisierung der Straßenbahnverbindung
Riesaer Straße – S Mahlsdorf als weiteren Bedarf mit einem vorgesehenen
Realisierungstermin im Jahre 2035 vor. Derzeit werden noch keine konkreten Planungen
für diese Strecke vorgenommen.
Frage 2:
Welche #Trassenkorridore sieht der Senat als vertieft zu prüfen an?
Antwort zu 2:
Für die Strecke wurden noch keine #Grundlagenuntersuchungen beauftragt. Demzufolge
können noch keine verbindlichen Aussagen zu möglichen Trassenkorridoren getroffen
werden. Im Rahmen der Grundlagenermittlung werden nach einem berlinweit einheitlichen
Verfahren alle in Frage kommenden Trassenvarianten geprüft und gegeneinander
abgewogen. Zu den zu untersuchenden Varianten werden unter Berücksichtigung
betrieblicher Belange in erster Linie möglichst gradlinige Trassenführungen zählen. Die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) setzt sich im Rahmen
der Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange für Trassensicherungen im
betreffenden Bereich ein, um diesbezügliche spätere Planungen zu erleichtern.
2
Frage 3:
Welche Bedeutung für das #Straßenbahnnetz insgesamt misst der Senat diesem Projekt zu?
Antwort zu 3:
Die Verbindung würde einen #Lückenschluss im Straßenbahnnetz herstellen und neue
tangentiale Verbindungen zwischen den Bezirken Treptow-Köpenick und MarzahnHellersdorf bzw. Lichtenberg ermöglichen.
Frage 4:
Welche Auswirkungen hätte eine Umsetzung dieses Projekts auf das ÖPNV-Angebot in Marzahn-Hellersdorf?
Antwort zu 4:
Die Realisierung der Straßenbahnverbindung würde das ÖPNV-Angebot im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf attraktiver gestalten und zudem eine #umsteigefreie Verbindung
zwischen der Altstadt Köpenick und Hellersdorf bzw. Marzahn schaffen. Eine Anpassung
des Angebots an die zu erwartende Steigerung der Nachfrage im ÖPNV wird im Zuge der
konkreteren Planung geprüft.
Frage 5:
Wann wird mit der angekündigten Einrichtung der Buslinie #M95 anstelle der bisherigen Linie #195 zu rechnen
sein?
Antwort zu 5:
Der Nahverkehrsplan 2019-2023 des Landes Berlin (NVP) benennt in Kapitel V.6.2. den
Auftrag, die Einführung neuer Metrobuslinien mit entsprechender Anpassung von
Fahrplänen und Leistungsvolumen sowie ggf. auch Linienführungen in der Laufzeit des NVP
auf insgesamt neun Korridoren zu prüfen. Als einer der Korridore ist auch die derzeitige
Buslinie 195 benannt. Die Prüfung erfolgt gemeinsam mit der BVG (Berliner
Verkehrsbetriebe) in der Laufzeit des NVP und ist ergebnisoffen, ein mögliches
Umsetzungsdatum kann daher nicht genannt werden. Für den #Fahrplanwechsel im
Dezember 2020 wurde mit der BVG aus den im #Nahverkehrsplan genannten Korridoren die
Umsetzung des Projekts #M36 in Spandau abgestimmt, da sich dieser Korridor wegen hoher
Fahrgastzahlen und einer sehr dynamischen Neubautätigkeit besonders für eine zeitnahe
Angebotsverbesserung anbietet. Weitere Korridore sind, vorbehaltlich der Ergebnisse des
o.g. Prüfprozesses, für die nächsten Fahrplanwechsel vorgesehen.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Linienführung der Buslinie #399 dahingehend anzupassen, dass
eine Verknüpfung mit der Straßenbahn (M6, 18) und den Buslinien 195 und X54 umgesetzt werden kann?
3
Antwort zu 6:
Der Senat sieht hierfür angesichts des vorhandenen Straßennetzes und der Führung der
Linie 399 als Ringlinie keine Möglichkeiten.
Berlin, den 30.07.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Erst oben, dann unten! Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern …, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern am Samstag, den 1. August sowie am Sonntag, den 2. August 2020 die Fahrleitungen am #Müggelseedamm / #Bölschestraße. Die #Straßenbahnlinie #60 ab S Schönweide und die Linie 61 ab Adlershof, Karl-Ziegler-Straße fahren jeweils in beiden Richtungen ab Hirschgarten entlang des Fürstenwalder Damms über S Friedrichshagen nach Rahnsdorf/Waldschänke. Die Busse als Ersatz fahren für die Linie 60 zwischen S Friedrichshagen und Altes Wasserwerk und für die 61 zwischen S Friedrichshagen und Hirschgarten.

Parallel werden von Samstag, den 1. August 2020, zirka 21:00 Uhr bis Sonntag, den 2. August 2020, zirka 5:00 Uhr am Falkenberg ab #Prerower Platz die Gleise erneuert. Die Linie #M4 ist mit allen Fahrten zwischen S Hackescher Markt und Zingster Straße im Einsatz und die Linie #M17 fährt zwischen S Schöneweide und Zingster Straße. Ersatzweise sind Busse zwischen Prerower Platz und Falkenberg im Einsatz.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Straßenbahn: Blankenburger Süden, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Dient die Planungsempfehlung vom November 2019 aus einer Untersuchung im Auftrag der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur #ÖPNV-Anbindung und Erschließung des
Wohnungsbaustandortes Blankenburger Süden und die verkehrliche Begründung für die
#Straßenbahnanbindung als Grundlage für die aktuellen Werkstattarbeiten zur Planung des Blankenburger
Südens?
Antwort zu 1:
Ja. Die Verlängerung der Straßenbahnlinie #M2 von #Heinersdorf über das geplante
Stadtquartier „Blankenburger Süden“ zum #S-Bahnhof #Blankenburg war eine
Rahmensetzung für das städtebauliche Werkstattverfahren für den Blankenburger Süden.
Frage 2:
Warum hat sich der Investor für den Fleischgroßhandel im Blankenburger Süden 2017 zurückgezogen?
Antwort zu 2:
Nach Übernahme der Planungshoheit gem. § 9 AGBauGB durch die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan, welcher zum
Zwecke der Realisierung des fleischverarbeitenden Betriebs durch den Bezirk Pankow
aufgestellt wurde, nicht weiterverfolgt. Die in dem Bebauungsplan intendierten
Planungsziele standen nicht im Einklang mit der langfristigen Zielstellung, der Entwicklung
eines neuen Stadtquartiers (Blankenburger Süden), für welches Vorbereitende
Untersuchungen beschlossen wurden und für welches derzeit ein Struktur- und
Nutzungskonzept erarbeitet wird.
2
Frage 3:
Welche Zusagen erhielt der Investor, dass er aktuell weiterhin Anspruch auf die Realisierung des Projekts
erhebt?
Antwort zu 3:
Der Investor erhielt keine Zusagen.
Frage 4:
Wurden alternative Standorte für den #Fleischgroßhandel geprüft und angeboten?
Antwort zu 4:
Es wurden alternative Standorte geprüft, im Resultat konnte kein geeignetes Grundstück
für den Fleischgroßhandel identifiziert und angeboten werden.
Frage 5:
Welche alternativen Standorte wurden für das geplante Straßenbahndepot geprüft und mit welchem
Ergebnis (ggf. nach Standorten)?
Antwort zu 5:
Die Standortsuche für einen erforderlichen #Straßenbahnbetriebshof im Nordostraum wurde
noch nicht abgeschlossen. Von ursprünglich 14 Standorten (insbesondere außerhalb des
VU-gebiets) sind derzeitig noch folgende Standorte in der engeren Betrachtung:
 Gewerbegebiet Heinersdorf
 im Bereich der Erholungsanlage Blankenburg zwischen den Verkehrtrassen
Autobahn und Bahngleisen,
 auf dem ehemaligen Rieselfeld (Kernfläche)
 Schönerlinder Str (Buchholz-Nord)
 Karower Kreuz (an der Laake, Nähe Urbacher Str)
 Standort nördl. Darßer Straße
 Elisabeth-Aue
Frage 6:
Wer hat die bereits in 2017 entstandenen Kosten für Planung, Baumfällung etc. getragen und wie hoch
waren diese Kosten?
Antwort zu 6:
2017 wurden Kosten für Baumfällungen und Nebenarbeiten in Höhe von insgesamt
67.239,59 € aus Kapitel 1330, Titel 88306, Unterkonto 295 finanziert.
Es handelt sich hierbei um Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), GRW-Infra-Nr.: 22/13 Erschließungsstraße des
Gewerbeareals Heinersdorf in Berlin Pankow.
Frage 7:
Diente eine ursprünglich geplante #Erschließungsstraße, für die 68 Bäume gefällt wurden, ausschließlich dem
Fleischgroßhandel, oder wird an dieser Planung festgehalten?
Antwort zu 7:
Die ursprünglich geplante Erschließungsstraße diente neben dem fleischverarbeitenden
Betrieb auch anderen Anliegern. An der Planung wird nicht weiter festgehalten.
3
Frage 8:
Welche Verteilung von Wohnungen und Gewerbe ist in dem betreffenden Gebiet Blankenburger Süden
vorgesehen?
Antwort zu 8:
Im neuen #Stadtquartier sind bis zu 6.000 Wohnungen und 40 Hektar gewerbliche
Bauflächen vorgesehen. Daneben sollen auch zahlreiche soziale und kulturelle
Infrastruktureinrichtungen sowie Räume für Freizeit- und Erholungsnutzungen entstehen.
Frage 9:
Welches Gewerbe ist bei einer Mischung von Wohnen und Gewerbe im Blankenburger Süden vorgesehen?
Antwort zu 9:
Die gewerblichen Bauflächen sollen überwiegend für produktionsgeprägte Nutzungen zur
Verfügung stehen. Auf der Basis des demnächst abgeschlossenen städtebaulichen
Werkstattverfahrens wird die genaue inhaltliche Ausdifferenzierung der gewerblichen
Bauflächen weiter vertieft. Hier werden unter anderem die Aspekte des flächeneffizienten
Bauens sowie die Integration eines Gewerbehofes eine besondere Rolle spielen.
Berlin, den 24. Juli 2020
Lompscher
…………………………..
Senatorin für
Stadtentwicklung und Wohnen

Stationen: Mach mal halb lang Die Berliner Verkehrsbetriebe sind dabei die Straßenbahnhaltestelle Jan-Petersen-Straße …, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe sind dabei die #Straßenbahnhaltestelle #Jan-Petersen-Straße auf den neuesten Stand zu bringen, wobei die Haltestelle unter anderem verlängert wird. Nun sind sogenannte #Stopfarbeiten dran. Diese finden am kommenden Wochenende, 1. und 2. August 2020 jeweils in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr statt. Die Straßenbahnlinien #M6 und M8 sind nicht wie gewohnt unterwegs.

Die Straßenbahnlinie M6 fährt zwischen Hackescher Markt und Freizeitforum Marzahn und fährt von dort weiter als Linie #M8 nach Ahrensfelde/Stadtgrenze. Die Linie M8 ist zwischen S+U Hauptbahnhof und Alt-Marzahn im Einsatz und fährt von dort weiter als M6 bis zur Riesaer Straße. Als Ersatz sind Busse zwischen Alt-Marzahn und Freizeitforum Marzahn unterwegs.

Mit freundlichen Grüßen

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Tram nach Krampnitz Viel Kritik, wenig Beteiligung, aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/tram-nach-krampnitz-viel-kritik-wenig-beteiligung/26032454.html

Die Beteiligung am #Onlinedialog zur #Tram nach #Krampnitz ist bisher überschaubar. Einige Vorschläge gehen weit über das Projekt hinaus oder wären sehr teuer.

#Potsdam – Gemessen an der Größe des Projekts und der bisher geäußerten Kritik hält sich die Beteiligung am Onlinedialog zum Ausbau der #Tramstrecke nach Krampnitz und #Fahrland bisher in Grenzen. Eine Woche nach dem Start der Plattform auf der Webseite www.tram96.de wurden dort ganze 19 Vorschläge gemacht und Hinweise gegeben. Außerdem gibt es dazu 13 Kommentare – allerdings sind elf davon unter dem selben Nutzernamen eingereicht worden. Bisher macht es also – zumindest auf dieser Plattform – nicht den Eindruck, dass Stadt und #Verkehrsbetrieb eine Front der Ablehnung gegenübersteht.

„Differenzierte Diskussion auf Augenhöhe“
Wie berichtet hat der #Online-Bürgerdialog am Donnerstag vergangener Woche begonnen. Bis 20. September können auf der Webseite Vorschläge gemacht und Kommentare abgegeben werden. Um mitmachen zu können, muss man sich registrieren. Beiträge und Kommentare werden innerhalb von 24 Stunden veröffentlicht. „Wir wollen eine differenzierte Diskussion auf Augenhöhe führen“, hatte die Geschäftsführerin des Verkehrsbetriebs Claudia #Wiest gesagt. Ihr Geschäftsführungskollege Uwe #Loeschmann ergänzte: „Die Anregungen aus der Bevölkerung aufzunehmen, ist wichtig mit Blick auf den Projektverlauf. Wir wollen den Meinungsaustausch – auch wissentlich, dass wir nicht alle Wünsche erfüllen können.“

Damit könnte Loeschamann richtig liegen. Denn neben Detailfragen gehen einige der Nutzer bei ihren Vorschlägen zum Teil weit über das eigentliche Projekt hinaus oder haben Forderungen, die sowohl sehr teuer wären als auch …

StraßenbahnPlatz für Neues Zwischen Bersarinplatz und Landsberger Allee sind die Berliner Verkehrsbetriebe wieder im Einsatz, aus BVG

Zwischen #Bersarinplatz und Landsberger Allee sind die Berliner Verkehrsbetriebe wieder im Einsatz und erneuern die Gleise der #Straßenbahnlinie #M10. Von Montag, den 27. Juli 2020, zirka 4:30 Uhr bis Samstag, den 10. Oktober 2020, zirka 4:30 Uhr ist die Straßenbahnlinie M10 nicht wie gewohnt unterwegs. Die Züge der M10 fahren zwischen S+U Hauptbahnhof und Landsberger Allee/Petersburger Straße. Zwischen Landsberger Allee/Petersburger Straße und S+U Warschauer Straße sind Busse als #Ersatz unterwegs. Änderungen gibt es auch bei den sogenannten Verstärkerfahrten der Linie #M5 in der Hauptverkehrszeit.

Parallel erneuert die BVG in der Zeit von Montag, den 27. Juli 2020, zirka 4:30 Uhr bis Samstag, den 26. September 2020, zirka 4:30 Uhr Gleise am #Frankfurter Tor. Hiervon ist auch die Linie #21 betroffen. Sie ist in dieser Zeit auf zwei Teilstrecken, zwischen S+U Lichtenberg/Gudrunstraße und Bersarinplatz sowie zwischen S Schöneweide und S Rummelsburg im Einsatz. #Ersatzweise fahren Busse zwischen Bersarinplatz und S Rummelsburg.

Mit freundlichen Grüßen

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