S-Bahn nach Falkensee: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung fuer Verlaengerung in Arbeit

S-Bahn nach Falkensee: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung fuer Verlaengerung in Arbeit

Ereignis

Im Herbst 2005 ließen die Länder Berlin und Brandenburg gemeinsam mit dem Bund die Wirtschaftlichkeit einer Verlängerung der S-Bahn von Spandau nach Falkensee erneut untersuchen. Hintergrund war die Wiederherstellung eines Teils des historischen Berliner S-Bahn-Netzes. Ergebnisse lagen noch nicht vor, sollten jedoch noch im Jahr 2005 veröffentlicht werden. 【1-6a58d7】

Details

Quelle: ka15-12863.pdf. 【1-6a58d7】

Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen) vom 29. September 2005

Verlängerung der S-Bahn von Spandau nach Falkensee 【1-6a58d7】

Frage 1

Wie ist der Stand der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Verlängerung der Gleichstrom-S-Bahn von Spandau nach Falkensee? 【1-6a58d7】

Frage 2

Welche Ergebnisse hatte die Untersuchung? 【1-6a58d7】

Antwort zu 1 und 2

„Die Länder Berlin und Brandenburg haben im Einvernehmen mit dem Bund eine Standardisierte Bewertung (SB) der Gleichstrom-S-Bahn von Spandau nach Falkensee in Auftrag gegeben.

Im Rahmen dieser SB sind grundlegende Prämissen, wie zum Beispiel die absehbare Strukturentwicklung in Berlin und im engeren Verflechtungsraum bis 2015, die langfristige ÖPNV-Planung der Länder, die Leistungsfähigkeit des Eisenbahnknotens Spandau und die Kosten für die erforderliche Infrastruktur erarbeitet worden und werden in Kürze mit dem Bund abgestimmt.

Ergebnisse der SB liegen noch nicht vor.“ 【1-6a58d7】

Frage 3

Für wann ist die Fertigstellung vorgesehen? 【1-6a58d7】

Antwort zu 3

„Erste Ergebnisse zum Nutzen-Kosten-Verhältnis der S-Bahnverlängerung nach Falkensee werden noch im Jahre 2005 erwartet.“ 【1-6a58d7】

Frage 4

Wie sollen die Ergebnisse veröffentlicht werden? 【1-6a58d7】

Antwort zu 4

„Über die Ergebnisse der SB wird der Senat das Abgeordnetenhaus in Form einer Mitteilung zur Kenntnisnahme und die Öffentlichkeit über die Presse informieren.“ 【1-6a58d7】

Fragen 5 bis 7

Ist auch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für eine S-Bahn nach Staaken vorgesehen? 【1-6a58d7】

Antwort zu 5 bis 7

„Eine Verlängerung der Gleichstrom-S-Bahn von Spandau nach Staaken ist nicht geplant. Das Regionalverkehrsangebot auf der Lehrter Bahn reicht – auch langfristig – aus, um das Fahrgastaufkommen zu bewältigen.

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für eine Gleichstrom-S-Bahn nach Staaken sind daher nicht erforderlich.“ 【1-6a58d7】

Berlin, den 20. Oktober 2005

In Vertretung

Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【1-6a58d7】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Bundesschienenwegeausbau: Berlin meldet Ostbahn-Anbindung fuer naechste Vereinbarung an

Bundesschienenwegeausbau: Berlin meldet Ostbahn-Anbindung fuer naechste Vereinbarung an

Ereignis

Im Herbst 2005 erläuterte der Senat den Stand der Finanzierung von Schienenprojekten nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz. Mehrere ältere Maßnahmen konnten wegen Verzögerungen der Deutschen Bahn nicht fristgerecht umgesetzt werden. Für die nächste Sammelvereinbarung plante Berlin insbesondere die Durchbindung der Ostbahn in die Stadtbahn sowie weiterhin die Finanzierung der Schienenanbindung des Flughafens BBI. 【3-310594】

Details

Quelle: Drucksache 15/12839. 【3-310594】

Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (Die Linkspartei.PDS) vom 21. September 2005

Mittel nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz endlich verwenden? 【3-310594】

Frage 1

Wie ist der Stand bei den nicht realisierten Projekten der bisherigen Sammelvereinbarungen? 【3-310594】

Antwort zu 1:

Der Senat erläuterte, dass Projekte nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz durch die Deutsche Bahn geplant und umgesetzt werden. Nicht verwendete Mittel verfallen grundsätzlich mit dem Ende einer Sammelvereinbarung und müssen neu beantragt werden. 【3-310594】

Für folgende Projekte konnten Sonderregelungen vereinbart werden:

  • S-Bahnhof Kolonnenstraße
  • S-Bahnhof Buch

Außerdem wurden rund 43,5 Mio. € aus der Sammelvereinbarung 5/98 in den Folgezeitraum übertragen. Diese Mittel sollten für die Schienenanbindung des BBI verwendet werden. 【3-310594】

Die Regionalbahnhöfe Köpenick und Spindlersfeld wurden im Einvernehmen zwischen Land Berlin und Deutscher Bahn nicht weiterverfolgt. 【3-310594】

Das Projekt Karower Kreuz wurde aufgegeben, da dort nur noch eine Grundinstandsetzung vorgesehen war. 【3-310594】

Frage 2

Wofür werden die ursprünglich für Buch-Süd vorgesehenen Mittel verwendet? 【3-310594】

Antwort zu 2:

Die Mittel können nicht anderweitig eingesetzt werden.

Statt des Bahnhofs Buch-Süd soll nun der nördliche Zugang am Bahnhof Karow realisiert werden. Die dafür erforderlichen Kosten von etwa 2 Mio. € werden aus dem Landeshaushalt finanziert. Für Berlin ergibt sich dadurch eine Einsparung von etwa 3 bis 5 Mio. €. 【3-310594】

Frage 3

Wie bewertet der Senat den Mittelabfluss der Sammelvereinbarung 2003–2007? 【3-310594】

Antwort zu 3:

„Der Senat hat keine Einwirkungsmöglichkeiten auf den Mittelabfluss, sieht ihn jedoch als problematisch an.“ 【3-310594】

Frage 4

Welche Projekte sollen für die nächste Sammelvereinbarung angemeldet werden? 【3-310594】

Antwort zu 4:

Vorgesehen sind:

  • Schienenanbindung BBI
  • Durchbindung der Ostbahn in die Stadtbahn

Die Kosten für die Ostbahnmaßnahme wurden auf rund 35 Mio. € geschätzt. 【3-310594】

Berlin, den 18. Oktober 2005

In Vertretung

Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【3-310594】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

BBI-Bahnanbindung: Senat vertraut auf moderne Tunneltechnik

BBI-Bahnanbindung: Senat vertraut auf moderne Tunneltechnik

Ereignis

Nach den langen Sanierungsarbeiten am durch einen Zugbrand beschädigten S-Bahnhof Anhalter Bahnhof wurden Fragen zur künftigen Betriebssicherheit des unterirdischen Flughafenbahnhofs BBI aufgeworfen. Der Senat verwies auf moderne Bauverfahren, aktuelle Brandschutzstandards und zusätzliche Sicherheitseinrichtungen, die eine vergleichbare Entwicklung am künftigen Flughafenbahnhof unwahrscheinlich machen sollten. 【2-64c428】

Details

Quelle: ka15-12733.pdf. 【2-64c428】

Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen) vom 17. August 2005

Störungsfreie Anbindung des Single-Airport Schönefeld durch die Bahn 【2-64c428】

Frage 1

Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass zur Wiederinbetriebnahme des Anhalter Bahnhofs mehr als ein Jahr Bauzeit erforderlich ist? 【2-64c428】

Antwort zu 1

Der Senat verwies auf seine frühere Antwort zur Kleinen Anfrage 15/12635 und erklärte erneut, dass Bewertung und Kontrolle der Sanierungsmaßnahmen nicht in seiner Zuständigkeit liegen.

Gleichzeitig teilte der Senat mit, die Deutsche Bahn wiederholt zu einer möglichst raschen vollständigen Wiederinbetriebnahme des S-Bahnhofes Anhalter Bahnhof gedrängt zu haben. 【2-64c428】

Frage 2

Wie schätzt der Senat angesichts dieser Erfahrungen die Anfälligkeit des geplanten Flughafenbahnhofs BBI ein? 【2-64c428】

Antwort zu 2

„Bei der Sanierung des durch den Zugbrand schwer beschädigten, als Altanlage anfälligeren Anhalter S-Bahnhofs werden dort zusätzliche Brandschutzanlagen vorgesehen, welche bei dessen Bau noch nicht vorgeschrieben waren.

Der unterirdische Bahnhof für Fern-, Regional- und S-Bahnverkehr im künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) wird als Neuanlage u.a. nach neuen Brandschutzrichtlinien erstellt.

Zwar kann eine Havarie im Tunnel nie ganz ausgeschlossen werden. Es wird aber davon ausgegangen, dass es im Tunnel-Bahnhof BBI wegen neuzeitlicher Baumethoden und Schutzeinrichtungen nicht zu derartigen Schäden und daher Verzögerungen bei Wiederherstellung beschädigter Anlagenteile im Fall eines Zugbrandes kommen dürfte.“ 【2-64c428】

Frage 3

Welche Alternativen zur Anbindung des Flughafens Schönefeld bestehen bei einer Störung des Bahnhofs? 【2-64c428】

Antwort zu 3

„Da der Flughafen BBI auch Straßenanschluss aufweist, ist der Flughafen im Fall einer Funktionsstörung des Bahnbetriebes auch jederzeit oberirdisch durch Busse, Taxen und PKW erreichbar.“ 【2-64c428】

Berlin, den 07. September 2005

In Vertretung

Maria Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【2-64c428】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

U3-Verlaengerung zum Mexikoplatz bleibt langfristige Trassenreserve

U3-Verlaengerung zum Mexikoplatz bleibt langfristige Trassenreserve

Ereignis

Im Jahr 2005 bekräftigte der Senat die Freihaltung der Trasse für eine mögliche Verlängerung der U-Bahnlinie U3 vom U-Bahnhof Krumme Lanke zum S-Bahnhof Mexikoplatz. Aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen und der erwarteten Bevölkerungsentwicklung wurde eine Umsetzung jedoch mindestens bis 2015 ausgeschlossen. Stattdessen sollte die Erschließung weiterhin durch Buslinien erfolgen. 【1-b7170e】

Details

Quelle: ka15-12477.pdf 【1-b7170e】

Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Georg Wellmann (CDU) vom 25. April 2005

Verlängerung der U-Bahnlinie 3 bis zum Bahnhof Mexikoplatz 【1-b7170e】

Frage 1

Wie beurteilt der Senat die mögliche Verlängerung der U-Bahnlinie 3 bis zur S-Bahnstation Mexikoplatz im Hinblick auf die verkehrstechnische Realisierbarkeit, umweltpolitische Vorteilhaftigkeit und wirtschaftliche Machbarkeit? 【1-b7170e】

Antwort zu 1

„Wie im FNP und im Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) Berlin zur U-Bahnlinie nach Krumme Lanke dargestellt, wird die Trasse für den Abschnitt vom U-Bahnhof Krumme Lanke zum S-Bahnhof Mexikoplatz bis auf Weiteres freigehalten; eine Realisierung der U-Bahnverlängerung in diesem Abschnitt ist jedoch zumindest bis 2015 auf Grund der erkennbaren finanziellen Rahmenbedingungen nicht möglich, wegen der zu erwartenden demografischen Entwicklungen aber auch nicht erforderlich.

Derzeit wird dem Verkehrsbedürfnis in diesem Streckenabschnitt durch die Führung der vorhandenen Buslinien ausreichend entsprochen.“ 【1-b7170e】

Frage 2

Gibt es bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) planerische Leistungen bzw. Untersuchungen hierzu? 【1-b7170e】

Antwort zu 2

„Die BVG hat in der Vergangenheit verschiedene Überlegungen, u. a. zu einer vereinfachten, oberirdischen Ausführung der Strecke vom U-Bahnhof Krumme Lanke zum S-Bahnhof Mexikoplatz angestellt. Konkrete planerische Leistungen hat es hierzu nach Kenntnis des Senats nicht gegeben.“ 【1-b7170e】

Frage 3

Hält es der Senat vor dem Hintergrund der Feinstaubproblematik nicht für dringend geboten, die Busverkehre zwischen Krumme Lanke und Mexikoplatz durch Schienenverkehr zu ersetzen? 【1-b7170e】

Antwort zu 3

„Die Verlagerung von Verkehr von der Straße auf die Schiene führt genauso wie die vom Individualverkehr auf den Öffentlichen Verkehr immer zur Reduzierung des Feinstaubs und ist daher wünschenswert.

Der Senat setzt seine begrenzten Mittel beim Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur allerdings dort ein, wo die größtmögliche Entlastung des Straßenverkehrs und damit eine möglichst große Reduzierung der Feinstaubbelastung zu erwarten ist. Durch den Bau der Verlängerung der U3 zwischen Krumme Lanke und Mexikoplatz ist eine derart effiziente Entlastung nicht zu erwarten.“ 【1-b7170e】

Berlin, den 18. Mai 2005

In Vertretung

Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【1-b7170e】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

S-Bahn: Kuerzung der Bundesmittel fuer die Grunderneuerung

S-Bahn: Kuerzung der Bundesmittel fuer die Grunderneuerung

Ereignis

Anfang 2005 wurde bekannt, dass die Bundesmittel für die Grunderneuerung des Berliner S-Bahn-Netzes reduziert worden waren. Nach Angaben der Deutschen Bahn verringerte sich das Finanzierungsvolumen bis 2007 um 120 Millionen Euro. Der Senat ging dennoch davon aus, dass die wichtigsten Infrastrukturvorhaben weiterhin umgesetzt werden können. 【1-80f2a1】

Details

Quelle: Drucksache 15/12057. 【1-80f2a1】

Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Kaczmarek (CDU) vom 29. November 2004

Grundinstandsetzungsmittel der S-Bahn mit Verspätung 【1-80f2a1】

Frage 1

Trifft es zu, dass die zur Grundinstandsetzung der Berliner S-Bahn eingeplanten Mittel gekürzt worden sind, falls ja, um welchen Betrag? 【1-80f2a1】

Antwort zu 1

Die Grunderneuerungsmaßnahmen bei der S-Bahn Berlin werden in Sammelvereinbarungen zwischen der DB AG und dem Bund geregelt. Maßgeblich ist die Sammelvereinbarung SV 14/2002 für den Zeitraum 2003 bis 2007. Nach Auskunft der DB AG wurden die Mittel für die Grunderneuerung der S-Bahn Berlin von 672 Mio. Euro um 120 Mio. Euro auf 552 Mio. Euro reduziert. 【1-80f2a1】

Frage 2

Wie entwickelten sich die Grundinstandhaltungsmittel in den letzten drei Jahren? 【1-80f2a1】

Antwort zu 2

Für die Umsetzung der Grunderneuerungsmaßnahmen standen nach Auskunft der DB AG folgende Bundesmittel zur Verfügung:

  • 2001: 93,9 Mio. Euro
  • 2002: 103,7 Mio. Euro
  • 2003: 122,5 Mio. Euro

Zusätzlich wurden für verkehrliche Verbesserungen von der DB AG folgende Mittel aufgewendet:

  • 2001: 1.156 Tsd. Euro
  • 2002: 2.572 Tsd. Euro
  • 2003: 1.788 Tsd. Euro 【1-80f2a1】

Frage 3 und 4

Welche dringenden Maßnahmen können nicht beziehungsweise nicht zeitnah realisiert werden und welche Auswirkungen auf den Betriebsablauf würden sich ergeben? 【1-80f2a1】

Antwort zu 3 und 4

Der Senat hält die Nicht-Realisierung dringender Grunderneuerungsmaßnahmen für ausgeschlossen. Trotz der Mittelreduzierung sollen bis 2007 folgende Vorhaben ausgeführt werden:

  • S 7 West Zoo – Westkreuz einschließlich Haltepunkt Charlottenburg
  • Lückenschluss S 25 nach Teltow Stadt
  • S 4 Süd Tempelhof – Hermannstraße – Neukölln
  • Baubeginn Knoten Ostkreuz
  • Baubeginn Bahnhof Warschauer Straße
  • S 9 Süd Treptower Park – Schöneweide – Grünau – Königs Wusterhausen einschließlich Bahnhof Adlershof

Zu möglichen zeitlichen Verschiebungen weiterer Maßnahmen lagen der DB AG noch keine Angaben vor. 【1-80f2a1】

Berlin, den 14. Januar 2005

Maria Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【1-80f2a1】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

S-Bahn: Weniger Bahnhofspersonal und neue Sicherheitskonzepte

S-Bahn: Weniger Bahnhofspersonal und neue Sicherheitskonzepte

Ereignis

Die S-Bahn Berlin plante Mitte der 2000er Jahre einen erheblichen Abbau von Bahnhofsaufsichten. Der Senat hielt weiterhin an hohen Sicherheitsstandards fest, setzte jedoch im neuen Verkehrsvertrag stärker auf Qualitätsmessungen über Kundenzufriedenheit sowie auf eine Kombination aus mobilem Personal, Videoüberwachung und technischen Systemen. 【2-367fde】

Details

Quelle: Drucksache 15/12075. 【2-367fde】

Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Kaczmarek (CDU) vom 06. Dezember 2004

Mit Sicherheit kein Personal im SPNV 【2-367fde】

Fragen 1 bis 3

Wie beurteilt der Senat die Maßnahme der S-Bahn Berlin GmbH, bis zum Jahre 2008 ca. 700 Stellen im Bereich der Bahnhofaufsichten zu streichen und damit die Mehrzahl der S-Bahnhöfe personalfrei zu machen? Wie vereinbart sich dies mit den bisherigen Aussagen des Senats zur Sicherheit? Wie hat sich dies im Verkehrsvertrag niedergeschlagen? 【2-367fde】

Antwort zu 1 bis 3

Der Senat hält daran fest, dass die Gewährleistung eines hohen subjektiven Sicherheitsgefühls ein wichtiges Qualitätskriterium für Nahverkehrsleistungen darstellt.

Im August 2004 wurde mit der S-Bahn Berlin GmbH ein Verkehrsvertrag geschlossen, der das Merkmal „Sicherheit“ ausdrücklich in die Fahrgastzufriedenheitsmessungen einbezieht. Sinkt die Kundenzufriedenheit, kann das Land Berlin finanzielle Abzüge von den Ausgleichszahlungen vornehmen. Darüber hinaus orientiert sich der Einsatz von Sicherheitskräften und S-Bahn-Personal an einem mit Bundesgrenzschutz und Landespolizei abgestimmten Lagebild. 【2-367fde】

Die S-Bahn Berlin GmbH teilte mit, über mehr als 850 Aufsichten auf den Bahnsteigen zu verfügen. Aufgrund moderner Fahrzeuge mit verbesserten Sicherheitseinrichtungen sei eine Zugabfertigung künftig weitgehend ohne örtliche Aufsichten möglich. Bis 2009 solle der Bestand um etwa 600 Mitarbeiter verringert werden. Auf rund 20 Schwerpunktbahnhöfen bleibe jedoch eine dauerhafte Besetzung bestehen. Ergänzend seien mobile Mitarbeiter, Videoüberwachung und dezentrale Leitstellen vorgesehen. 【2-367fde】

Zum Vergleich verweist die S-Bahn Berlin GmbH auf die S-Bahn Hamburg, die bereits weitgehend auf zentrale Videoaufsicht, mobile Sicherheitsteams und reduzierte Verkaufsstellen umgestellt habe. 【2-367fde】

Der Senat kündigte an, die Entwicklung genau zu beobachten und gegebenenfalls die vereinbarte Malus-Regelung anzuwenden. 【2-367fde】

Fragen 4 und 5

Wie lassen sich diese Pläne mit den Vorgaben des Nahverkehrsplans vereinbaren und wie will der Senat seine Ziele durchsetzen? 【2-367fde】

Antwort zu 4 und 5

Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2005 bis 2009 werde die neuen vertraglichen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Qualitätsstandards würden künftig festgelegt, ohne bestimmte Einzelmaßnahmen zwingend vorzuschreiben. Denkbar sei ein Maßnahmenmix aus teilweise besetzten Bahnhöfen, Videoüberwachung, verbesserter Beleuchtung und mobilen Einsatzteams, sofern diese Maßnahmen von den Fahrgästen akzeptiert würden. Ziel sei ein unternehmens- und verkehrsträgerübergreifendes Bonus-Malus-System auf Grundlage der Kundenzufriedenheit. 【2-367fde】

Berlin, den 12. Januar 2005

In Vertretung

Maria Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【2-367fde】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

S-Bahn nach Falkensee bleibt Ziel der Netzwiederherstellung

S-Bahn nach Falkensee bleibt Ziel der Netzwiederherstellung

Ereignis

Der Senat bestätigte Anfang 2005 die fortbestehende Finanzierungszusage des Bundes für die Grunderneuerung des Berliner S-Bahn-Netzes. Zu den wesentlichen Projekten gehörten die Modernisierung wichtiger Strecken sowie die weitere Untersuchung einer Verlängerung der S-Bahn von Spandau nach Falkensee. 【3-946aa5】

Details

Quelle: Drucksache 15/11997 【3-946aa5】

Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen) vom 09. November 2004

Wiederaufbau der S-Bahn westlich von Spandau im Rahmen der Grunderneuerung des Berliner S-Bahn-Netzes 【3-946aa5】

Frage 1 und 2

Besteht die Finanzierungszusage des Bundes noch, die Grunderneuerung des Berliner S-Bahn-Netzes nach dem Stand von 1961 zu finanzieren? Für welche Projekte, in welcher Höhe und in welchem Zeitraum? Für wann ist der Baubeginn vorgesehen?

Antwort zu 1. und 2.:

„Die Finanzierungszusage des Bundes zur Grunderneuerung des Berliner S-Bahn-Netzes besteht fort.“ 【3-946aa5】

Nach Angaben des Senats und der DB AG sollen unter anderem folgende Vorhaben umgesetzt werden:

  • S 7 Zoo – Westkreuz einschließlich Haltepunkt Charlottenburg
  • Lückenschluss S 25 nach Teltow Stadt
  • S 4 Süd: Tempelhof – Hermannstraße – Neukölln
  • Baubeginn Knoten Ostkreuz
  • Baubeginn Warschauer Straße
  • S 9 Süd: Treptower Park – Schöneweide – Grünau – Königs Wusterhausen einschließlich Bahnhof Adlershof 【3-946aa5】

Frage 3

Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

Antwort zu 3.:

Über die Grunderneuerung hinaus nennt der Stadtentwicklungsplan Verkehr die Verbindung vom Nordring zum Hauptbahnhof Lehrter Bahnhof (S 21). Die Trasse der Osthavelländischen Eisenbahn wird nicht als S-Bahn aktiviert. 【3-946aa5】

Frage 4

Inwiefern wird mit Brandenburg zusammengearbeitet?

Antwort zu 4.:

„Aufgrund der Netzabhängigkeiten ist die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin zwingend erforderlich.“ 【3-946aa5】

Frage 5 und 6

Welche Alternativen zur Gleichstrom-S-Bahn nach Falkensee werden geprüft?

Antwort zu 5. und 6.:

Im Rahmen einer Untersuchung des Bundes wurde auch ein drittes Regionalverkehrsgleis Spandau–Falkensee geprüft. Wegen eines negativen Gesamtnutzens sieht der Bund keinen Handlungsbedarf. Berlin und Brandenburg befürworten weiterhin eine Verlängerung der Gleichstrom-S-Bahn nach Falkensee. 【3-946aa5】

Frage 7

Wie beurteilt der Senat eine veränderte Linienführung der RB 10 und weiterer Regionalzüge?

Antwort zu 7.:

Der Senat verweist auf die geplante Neuordnung des Regionalverkehrs im Zusammenhang mit der Eröffnung des Nord-Süd-Tunnels 2006. Das endgültige Linienkonzept werde gemeinsam mit Brandenburg abgestimmt. 【3-946aa5】

Berlin, den 05. Januar 2005

In Vertretung

Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【3-946aa5】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Airportexpress und Check-In am Hauptbahnhof fuer den Flughafen BBI

Airportexpress und Check-In am Hauptbahnhof fuer den Flughafen BBI

Ereignis

Der Senat prüfte Ende 2004 die Möglichkeit eines zusätzlichen Check-Ins am Hauptbahnhof-Lehrter Bahnhof für Flugreisende des künftigen Flughafens BBI. Während Vorteile für Reisende gesehen wurden, verwies der Senat auf höhere Kosten und organisatorische Hürden. Gleichzeitig bestätigte er die geplante Führung des Airportexpress über den Nord-Süd-Tunnel. 【3-33347d】

Details

Quelle: Drucksache 15/12025. 【3-33347d】

Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen) vom 19. November 2004

Airportexpress und Check-In am Hauptbahnhof 【3-33347d】

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【3-33347d】

Frage 1

Welche Vor- und Nachteile (z.B. Kosten) hätte die Check-In-Möglichkeit am Hauptbahnhof-Lehrter Bahnhof gegenüber dem Check-In am Single-Airport Schönefeld?

Antwort zu 1.:

Grundsätzlich ist ein Check-In am Hauptbahnhof-Lehrter Bahnhof nur zusätzlich zu einem Check-In am Standort BBI zu betreiben, da sonst einem Großteil der Bevölkerung im südlichen Stadtgebiet und Teilen von Brandenburg erhebliche zusätzliche Wege zugemutet würden.

Vorteilhaft wäre ein zusätzlicher Check-In am Hauptbahnhof-Lehrter Bahnhof vor allem für die Bewohner der Innenstadt und für dortige Geschäftsleute, da damit ein frühzeitiges Einchecken möglich würde und ein Qualitätssprung durch Reisen ohne Gepäck und größere zeitliche Variabilität erreicht werden könnte.

Nachteile ergeben sich im Wesentlichen durch höhere Betriebs- und Infrastrukturkosten der zusätzlich erforderlichen Anlagen (insbesondere Mietkosten, Personalkosten, Sicherheitskosten, Beschaffungskosten für Wagenmaterial). 【3-33347d】

Frage 2

Haben der Senat oder die Flughafen-Gesellschaft veranlasst, dass Räume für ein Check-In am Hauptbahnhof vorgesehen werden?

Antwort zu 2.:

Zuständig für die Durchführung des Check-Ins sind die Fluggesellschaften oder die von ihnen beauftragten Bodenabfertigungsgesellschaften. Aus den oben genannten Gründen standen und stehen diese einem Off-Airport-Terminal (OAT)-Check reserviert gegenüber. Wegen der genannten Schwierigkeiten wurde ein OAT bei der Flughafen- und Bahnhofsplanung bisher nicht berücksichtigt.

Angesichts der aus Senatssicht erheblichen Vorteile einer zusätzlichen Abfertigung am Hauptbahnhof-Lehrter Bahnhof für die Flugreisenden hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erst kürzlich die DB AG noch einmal dringlich gebeten, die Realisierbarkeit eines OAT-Checks erneut zu prüfen. Eine Antwort steht noch aus. 【3-33347d】

Frage 3

Wie würde der sichere Transport des Gepäcks vom Check-In-Counter im Hauptbahnhof zu den Zügen und von den Zügen zu den Flugzeugen verlaufen?

Antwort zu 3.:

Das Sicherheitskonzept hängt von den zu konkretisierenden Vorgaben der Fluggesellschaften, der DB AG, des Luftfahrtbundesamtes und des Bundesgrenzschutzes ab, so dass dazu derzeit keine Aussagen möglich sind. 【3-33347d】

Frage 4

Sollen neben dem einzurichtenden Airportexpress vom Hauptbahnhof über Papestraße zum Flughafen Schönefeld die vorhandenen Airportexpresslinien über die Stadtbahn beibehalten werden?

Antwort zu 4.:

Nein. Mit der Fertigstellung des Nord-Süd-Tunnels wird der Regionalverkehr neu geordnet und auf den Nord-Süd-Tunnel ausgerichtet. Nach Inbetriebnahme der Dresdner Bahn wird auch der Airport-Express über den Nord-Süd-Tunnel geführt. Dadurch können eine Fahrzeit zum Flughafen von ca. 24 Minuten erreicht und Dienstleistungszentren wie Potsdamer Platz und Papestraße direkt angebunden werden. Allerdings verkehrt nach dem derzeitigen Planungsstand jeweils eine S-Bahnlinie weiterhin von der Stadtbahn und dem Südring zum Terminalbahnhof. 【3-33347d】

Frage 5

Welche Fahrzeuge sollen auf den nach Eröffnung des Flughafens Schönefeld geplanten Airportexpresslinien verkehren?

Antwort zu 5.:

Über den Fahrzeugeinsatz ist noch keine Entscheidung getroffen worden. 【3-33347d】

Frage 6

In welchen Großstädten gibt es an Bahnhöfen Check-In-Möglichkeiten für Flugreisende?

Antwort zu 6.:

Dem Senat ist bekannt, dass in den Städten Düsseldorf, Köln, Magdeburg, Stuttgart, Wien, Zürich, Hongkong, Shanghai und Tokio Check-In-Möglichkeiten an Bahnhöfen für Flugreisende bestehen. Brüssel hat diesen Service wieder eingestellt. Die jeweilige interne Organisation ist dem Senat naturgemäß nicht bekannt. 【3-33347d】

Frage 7

Welches Ergebnis hatte die angekündigte Senatsprüfung des Vorschlags, einen Check-In in Tempelhof einzurichten und gleichzeitig eine U-Bahn entlang der Trasse der Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn zum Flughafen Berlin-Brandenburg International zu bauen?

Antwort zu 7.:

Der auf den ersten Blick reizvoll erscheinende Vorschlag einer Nutzung des Flughafens Tempelhof als Terminal für BBI mit einer U-Bahnmäßigen Verbindung zeigt sich bei näherer Betrachtung als erheblich kostenaufwändiger gegenüber der vorgesehenen Planung wegen der Baukosten für eine unterirdische Bahn. Auch ist die verkehrliche Anbindung über den ÖPNV schlechter als am Hauptbahnhof-Lehrter Bahnhof; Gleiches gilt auch für den motorisierten Verkehr.

Der am 13. August 2004 ergangene Planfeststellungsbeschluss für BBI würde wegen der notwendigen Überarbeitung obsolet mit der nicht hinnehmbaren Folge einer weiteren zeitlichen Verzögerung des Ausbaus von BBI. 【3-33347d】

Berlin, den 17. Dezember 2004

In Vertretung

Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【3-33347d】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.