S-Bahn: Gesetzliche Grundlagen und veraenderte Planungen fuer den vierten Zugang am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof

S-Bahn: Gesetzliche Grundlagen und veraenderte Planungen fuer den vierten Zugang am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof

Ereignis

Die Wiederherstellung des ehemaligen vierten Zuganges am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof ist in der Finanzzusage der Bundesregierung für das S-Bahn-Netz betragsmäßig enthalten, lässt sich jedoch in der alten Form wegen einer veränderten Straßenführung mit einem neuen Radweg nicht mehr realisieren. Ein geänderter Ausgang mit zwei Treppenläufen und einer Fahrtreppe ist durch den Planfeststellungsbeschluss vom 2. Oktober 1990 rechtlich gesichert, wobei zur Kostenreduzierung die Zurückstellung des nach Norden führenden Treppenaufgangs inklusive Fahrtreppe vorgesehen ist.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/615, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 542
Ich frage den Senat:
1. Ist die Wiedereröffnung des vierten Zugangs am S-Bahnhof
Anhalter Bahnhof in der Finanzzusage der Bundesregierung
für die Wiederherstellung des S-Bahnnetzes auf dem Stand
von 1961 enthalten?
Wenn nein, warum nicht?
2. Wenn ja, ist dabei der Neubau des Zugangs gemeint oder
lediglich die Wiedereröffnung auf dem Stand von 1961, also
die Variante für 370 000,− DM?
3. Wenn nur die Sparvariante von der Bundesregierung bezahlt
wird, in welchem Zeitraum gedenkt der Senat die finanziellen Mittel für den Neubau zur Verfügung zu stellen angesichts der dramatischen Haushaltslage?
4. Ist der Senat mit dem Fragesteller einer Meinung, daß eine
schnelle Wiedereröffnung des Zugangs ohne Neubau für
370 000,− DM für die Fahrgäste erheblich attraktiver ist als
ein seit mehr als 10 Jahren auf dem Papier bestehender Neubau für 3,5 Mio. DM, der mit allergrößter Wahrscheinlichkeit
in den nächsten 10 Jahren wegen der dramatischen Finanzsituation des Landes Berlin nicht realisiert werden kann?
Wenn ja, warum handelt er nicht entsprechend?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 542
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Die Wiederherstellung des ehemaligen 4. Zuganges ist in der
Zusage der Bundesregierung, das 1996er Netz der S-Bahn wiederherzustellen, betragsmäßig enthalten. Er ist jedoch in der alten
Form nicht mehr herstellbar, da die Stresemannstraße inzwischen
verändert worden ist (auf dem früheren Ausgang verläuft ein Radweg). Um dem Rechnung zu tragen, ist un veränderter Ausgang
mit zwei Treppenläufen (eine Fahrtreppe) geplant und mit Planfeststellungsbeschluß vom 2. Oktober 1990 rechtlich gesichert
worden.
Für die Herstellung des ursprünglichen Zustandes wären ein
neuer Planfeststellungsbeschluß und ein weiterer Umbau der
Straße mit entsprechenden Kosten erforderlich.
Diese Lösung steht daher nicht mehr zur Debatte.
Zu 3. und 4.:
Hierzu ist bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 285
ausführlich Stellung genommen worden.
Zur Reduzierung der Kosten ist vorgesehen, den nach Norden
führenden Treppenaufgang inklusive der Fahrtreppe zurückzustellen.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

S-Bahn: Zureckstellung des Neubaus eines vierten Zugangs am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof zugunsten vordringlicherer Projekte

S-Bahn: Zureckstellung des Neubaus eines vierten Zugangs am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof zugunsten vordringlicherer Projekte

Ereignis

Das Projekt zum Neubau eines vierten Zugangs am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof im nördlichen Gehbahnbereich der Stresemannstraße konnte bisher nicht realisiert werden, da insbesondere nach Öffnung der Mauer die Finanzmittel für wichtigere und vordringlichere Projekte verwendet worden sind. Der Senat hat inzwischen die Deutsche Bahn AG gebeten, das Vorhaben bauplanerisch vorzubereiten und zu realisieren, sobald die finanziellen Voraussetzungen vorliegen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/340, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 285
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß entgegen seiner vielfältigen
Ankündigung, den Zugang am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof
östlich der Stresemannstraße wieder zu eröffnen, noch
immer nichts geschehen ist? Wenn ja, warum?
2. Wie bewertet der Senat im Lichte der jüngsten Haushaltszahlen seine Ankündigung aus der letzten Legislaturperiode, lieber die optimale Ausgestaltung dieses Zugangs mit
einem Kostenvolumen von 3,4 Mio. DM zu realisieren als
die bescheidene Öffnung des ehemaligen Zugangs für
300 000 DM? Welche Optionen befürwortet er in welchem
Zeitraum?
3. Ist der Senat der Meinung, daß seine allgemeine Sparankündigung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt glaubwürdig und überzeugend wirkt, wenn er gleichzeitig seit mehr
als 12 Jahren mit dem Verweis auf das Optimum eine Investition von 300 000 DM zurückhält, obwohl er damit denselben Effekt erzielen könnte wie mit einer Investition von
3,4 Mio. DM?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 285
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Der Senat hält wegen des Verkehrsaufkommens und der Trennwirkung der Straßen in diesem Bereich einen vierten Zugang zum
S-Bf Anhalter Bahnhof im nördlichen Gehbahnbereich der Stresemannstraße für wünschenswert. Daher wurde seinerzeit eine
Lösung erarbeitet, bei der die an der Oberfläche neu entstandene
Situation – Neuaufteilung der Fahrspuren und Anlegung eines
Radwegs sowie die angemessenen Komfortansprüche – zwei Aufgänge, davon einer mit auf- und abwärts führenden Fahrtreppen –
berücksichtigt wurden. Hierfür wurde auch bereits das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Realisiert werden konnte das
Projekt jedoch bisher nicht, da – insbesondere nach Öffnung der
Mauer – die Finanzmittel für die wichtigeren und vordringlicheren Projekte verwendet worden sind.
Zur gewählten Lösung und zu den Gründen, die zur Ablehnung der Öffnung des bestehenden Zugangs geführt haben,
wurde im übrigen im Bericht der damaligen Seantsverwaltung für
Verkehr und Betriebe – V B 2 – vom 2. Juni 1994 an den Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses von Berlin ausführlich Stellung genommen. Wie darin dargelegt wurde, würde eine erste
Baustufe der gewählten Lösung (ohne Fahrtreppen) den Landesetat mit 860 000 DM belasten, für die Wiederherstellung des alten
Zugangs würden 370 000 DM für die bauliche Ertüchtigung des
Zugangs und 450 000 DM für Straßenumbauten (einschließlich
Umbau des baumbestandenen Mittelstreifens) zu Buche schlagen. Zudem müßte für die letztere Variante erneut Planungsrecht
geschaffen werden, da der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluß für die gewählte Lösung die Planfeststellung des bestehenden Zugangs außer Kraft gesetzt hat.
Im übrigen hat das Abgeordnetenhaus von Berlin am 23. Juni
1994 den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne (AL)/UFV über
Wiedereröffnung des (alten) S-Bahnzugangs am Anhalter Bahnhof zur nördlichen Straßenseite der Stresemannstraße – Drucksache Nr. 12/3905 – abgelehnt.
Der Senat hat inzwischen die Deutsche Bahn AG gebeten, das
Vorhaben Neubau des vierten Zugangs am S-Bf Anhalter Bahnhof
bauplanerisch vorzubereiten und – sobald die finanziellen Voraussetzungen vorliegen – zu realisieren.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“