Verkehrsknoten Warschauer Strasse: U-Bahnhof soll naeher an die S-Bahn ruecken

Verkehrsknoten Warschauer Strasse: U-Bahnhof soll naeher an die S-Bahn ruecken

Ereignis

Der Verkehrsknoten Warschauer Straße entwickelte sich Mitte der 2000er Jahre zu einem der wichtigsten Umsteigepunkte Berlins. Täglich nutzten rund 50.000 Umsteiger den Bahnhof. Langfristig sollte der U-Bahnhof Warschauer Straße direkt an den S-Bahnhof verlegt werden, wodurch ein weiterer deutlicher Fahrgastzuwachs erwartet wurde. 【2-2bccf3】

Details

Quelle: ka15-13008.pdf 【2-2bccf3】

Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen) vom 25. November 2005

Planungen für Verkehrsknoten Warschauer Straße 【2-2bccf3】

Frage 1

Wie viele Leute steigen am Verkehrsknoten Warschauer Straße täglich um und wie ist die Fahrgastprognose? 【2-2bccf3】

Antwort zu 1

„Am ÖPNV-Verkehrsknoten Warschauer Straße steigen täglich ca. 50 Tsd. Fahrgäste um.

Nach gegenwärtigem Planungsstand werden nach Verschiebung des U-Bahnhofs Warschauer Straße zum S-Bahnhof Warschauer Straße zukünftig Zuwächse von bis zu 50 Prozent bei den Umsteigern erwartet.“ 【2-2bccf3】

Frage 2

Welche verkehrsplanerischen Maßnahmen sind dort vorgesehen? 【2-2bccf3】

Antwort zu 2

Geplant waren:

  • Verlagerung des U-Bahnhofs Warschauer Straße zum S-Bahnhof,
  • langfristige Verlegung der Straßenbahn auf eine eigene Brücke,
  • Freihaltung der Trasse einer möglichen U-Bahn-Verlängerung zum Frankfurter Tor. 【2-2bccf3】

Die BVG schätzte die Kosten für die Verlagerung des U-Bahnhofs auf 20 bis 25 Mio. Euro. 【2-2bccf3】

Fragen 3 und 4

Wann sollen Planfeststellung und Umsetzung erfolgen? 【2-2bccf3】

Antwort zu 3 und 4

„Eine Realisierung der Bahnhofsverschiebung unter den gegenwärtigen finanziellen Randbedingungen ist nicht vor 2015 möglich.“ 【2-2bccf3】

Fragen 5 und 6

Welche Erschließung der Anschutz-Arena und Oberbaumcity ist geplant? 【2-2bccf3】

Antwort zu 5 und 6

Geplant waren:

  • eine neue Verbindungsstraße zwischen Arena-Areal und Oberbaumcity,
  • eine zusätzliche Fußgängerbrücke östlich der Warschauer Straße,
  • Erschließung überwiegend zu Fuß, per ÖPNV und Individualverkehr,
  • Nutzung von Reisebussen für Großveranstaltungen. 【2-2bccf3】

Die Fußgängerbrücke sollte mit GA-Mitteln gefördert werden. Die Baukosten wurden auf 1,58 Mio. Euro netto geschätzt. 【2-2bccf3】

Fragen 7 bis 10

Wann wird die Anschutz-Arena gebaut und welche Sicherungen bestehen für Berlin? 【2-2bccf3】

Antwort zu 7 bis 10

Nach Angaben der AEG sollte:

  • der Bauantrag in den folgenden Monaten eingereicht werden,
  • der Baubeginn in der zweiten Hälfte 2006 erfolgen,
  • die Arena 2008 fertiggestellt werden. 【2-2bccf3】

Bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen verpflichtete der Durchführungsvertrag die AEG unter bestimmten Voraussetzungen zur Übertragung des Arena-Grundstücks an Berlin sowie zur Erstattung entstandener Kosten für die Fußgängerbrücke. 【2-2bccf3】

Berlin, den 05. Januar 2006

In Vertretung

Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【2-2bccf3】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

S-Bahn: Kuerzung der Bundesmittel fuer die Grunderneuerung

S-Bahn: Kuerzung der Bundesmittel fuer die Grunderneuerung

Ereignis

Anfang 2005 wurde bekannt, dass die Bundesmittel für die Grunderneuerung des Berliner S-Bahn-Netzes reduziert worden waren. Nach Angaben der Deutschen Bahn verringerte sich das Finanzierungsvolumen bis 2007 um 120 Millionen Euro. Der Senat ging dennoch davon aus, dass die wichtigsten Infrastrukturvorhaben weiterhin umgesetzt werden können. 【1-80f2a1】

Details

Quelle: Drucksache 15/12057. 【1-80f2a1】

Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Kaczmarek (CDU) vom 29. November 2004

Grundinstandsetzungsmittel der S-Bahn mit Verspätung 【1-80f2a1】

Frage 1

Trifft es zu, dass die zur Grundinstandsetzung der Berliner S-Bahn eingeplanten Mittel gekürzt worden sind, falls ja, um welchen Betrag? 【1-80f2a1】

Antwort zu 1

Die Grunderneuerungsmaßnahmen bei der S-Bahn Berlin werden in Sammelvereinbarungen zwischen der DB AG und dem Bund geregelt. Maßgeblich ist die Sammelvereinbarung SV 14/2002 für den Zeitraum 2003 bis 2007. Nach Auskunft der DB AG wurden die Mittel für die Grunderneuerung der S-Bahn Berlin von 672 Mio. Euro um 120 Mio. Euro auf 552 Mio. Euro reduziert. 【1-80f2a1】

Frage 2

Wie entwickelten sich die Grundinstandhaltungsmittel in den letzten drei Jahren? 【1-80f2a1】

Antwort zu 2

Für die Umsetzung der Grunderneuerungsmaßnahmen standen nach Auskunft der DB AG folgende Bundesmittel zur Verfügung:

  • 2001: 93,9 Mio. Euro
  • 2002: 103,7 Mio. Euro
  • 2003: 122,5 Mio. Euro

Zusätzlich wurden für verkehrliche Verbesserungen von der DB AG folgende Mittel aufgewendet:

  • 2001: 1.156 Tsd. Euro
  • 2002: 2.572 Tsd. Euro
  • 2003: 1.788 Tsd. Euro 【1-80f2a1】

Frage 3 und 4

Welche dringenden Maßnahmen können nicht beziehungsweise nicht zeitnah realisiert werden und welche Auswirkungen auf den Betriebsablauf würden sich ergeben? 【1-80f2a1】

Antwort zu 3 und 4

Der Senat hält die Nicht-Realisierung dringender Grunderneuerungsmaßnahmen für ausgeschlossen. Trotz der Mittelreduzierung sollen bis 2007 folgende Vorhaben ausgeführt werden:

  • S 7 West Zoo – Westkreuz einschließlich Haltepunkt Charlottenburg
  • Lückenschluss S 25 nach Teltow Stadt
  • S 4 Süd Tempelhof – Hermannstraße – Neukölln
  • Baubeginn Knoten Ostkreuz
  • Baubeginn Bahnhof Warschauer Straße
  • S 9 Süd Treptower Park – Schöneweide – Grünau – Königs Wusterhausen einschließlich Bahnhof Adlershof

Zu möglichen zeitlichen Verschiebungen weiterer Maßnahmen lagen der DB AG noch keine Angaben vor. 【1-80f2a1】

Berlin, den 14. Januar 2005

Maria Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【1-80f2a1】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

U-Bahn: Trassenfreihaltung fuer die U1 zum Frankfurter Tor bleibt bestehen

Entschädigungsansprüche aufgrund unrealistischer Planungen?

Ereignis

Die Abgeordnete Claudia Hämmerling fragte nach der langfristigen Trassenfreihaltung für eine Verlängerung der U-Bahn-Linie U1 von der Warschauer Straße zum Frankfurter Tor. Der Senat erklärte, dass die Maßnahme aus finanziellen Gründen nicht in den Prioritäten des Stadtentwicklungsplans Verkehr enthalten sei, die Trassenfreihaltung im Flächennutzungsplan jedoch weiterhin bestehen bleibe. Entschädigungsansprüche aufgrund einer späteren Nichtrealisierung der Strecke werden nicht erwartet. 【2-e42bd9】

Details

Quelle: Drucksache 15/11251, Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen). 【2-e42bd9】

Entschädigungsansprüche aufgrund unrealistischer Planungen? 【2-e42bd9】

Ich frage den Senat:

  1. Treffen Informationen zu, dass im Flächennutzungsplan eine Trassenfreihaltung für die spätere Verlängerung der U-Bahn von der Warschauer Straße zum Frankfurter Tor geplant ist, während diese im Stadtentwicklungsplan Verkehr nicht vorgesehen ist? 【2-e42bd9】

  2. Wenn ja, welche Pläne verfolgt der Senat bezüglich einer Weiterführung der U-Bahn? 【2-e42bd9】

  3. Treffen Informationen zu, dass aufgrund der Planungsanforderungen des Flächennutzungsplans im Bebauungsplan „Revaler Viereck“ eine Trassenfreihaltung für die geplante U-Bahntrasse vorgesehen ist? 【2-e42bd9】

  4. Wie bewertet der Senat die Befürchtung, dass nach der anstehenden Festsetzung des Bebauungsplans Schadenersatzforderungen entstehen könnten, wenn das Land die geplante U-Bahn nicht baut? 【2-e42bd9】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【2-e42bd9】

Zu 1.:

Nein. Die Maßnahme wurde im Stadtentwicklungsplan Verkehr nicht untersucht, weil die Kosten einer Verlängerung der U1 aus heutiger Sicht die langfristigen Finanzierungsmöglichkeiten des Landes Berlin übersteigen würden. Die Trasse bleibt jedoch weiter im Flächennutzungsplan dargestellt, da sie verkehrlich sinnvoll erscheint. 【2-e42bd9】

Zu 2.:

Entfällt. 【2-e42bd9】

Zu 3.:

Ja. Der Bebauungsplanentwurf 2-3a berücksichtigt aufgrund der Darstellung im Flächennutzungsplan eine Vorhaltefläche für die Verlängerung der U1 zum Frankfurter Tor. Diese Fläche liegt überwiegend auf landeseigenen Grundstücken innerhalb künftiger Straßenverkehrsflächen. 【2-e42bd9】

Zu 4.:

Der Umstand, dass ein geplantes Vorhaben später nicht realisiert wird, kann nach Auffassung des Senats keine Entschädigungsansprüche begründen. 【2-e42bd9】

Berlin, den 04. März 2004

In Vertretung

Dr. Hans Stimmann

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【2-e42bd9】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.