S-Bahn: Wo die Berliner S-Bahn ihre neuen Züge jetzt tagsüber testet, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228391183/Wo-die-S-Bahn-ihre-neuen-Zuege-jetzt-tagsueber-testet.html

Damit der Betrieb im kommenden Jahr starten kann, drehen die #S-Bahn-Züge der neuen Baureihe jetzt auch tagsüber ihre Runden.

Nicht wundern sollten sich Fahrgäste der Berliner #S-Bahn, wenn aktuell am Bahnsteig plötzlich ungewohnt aussehende S-Bahnzüge vorbeirollen. Was da übers Gleis fährt, sind die ersten Züge der neuen Baureihe #483/484.

Ab Anfang 2021 sollen die neuen Triebwagen die in die Jahre gekommene Flotte nach und nach verjüngen. Schon jetzt laufen deshalb #Testfahrten mit den neuen Zügen.

Seit September fahren die ersten Wagen im Berliner #S-Bahnnetz – bislang jedoch immer nur nachts, wenn der reguläre #S-Bahnbetrieb ruht.

Neue S-Bahn-Züge in Berlin fahren zwischen #Schönefeld und dem Flughafen #BER

Nun sind die ersten Züge auch tagsüber unterwegs. Dabei handele es sich noch immer um Prüf- und Zulassungsfahrten, teilte eine …

Bahnhöfe: Bauarbeiten im Bereich des Bahnhofs Kaulsdorf, aus Senat [Zweigleisigkeit der Ostbahn]

www.berlin.de

Frage 1:
Teilt der Senat die Auffassung, dass zur Bewältigung des steigenden Verkehrsbedarfs auf der #Ostbahn der
#Takt von Berlin bis Müncheberg von 60 Minuten auf 30 Minuten verdichtet werden muss und dass dazu im
Bereich zwischen Biesdorfer Kreuz und Mahlsdorf ein #zweigleisiger Abschnitt erforderlich ist, auf dem sich
die Züge während der Fahrt ohne Wartezeiten begegnen können?
Antwort zu 1:
Der Verkehrsvertrag, über den die Verkehrsleistung der #RB26 erbracht werden, wird im
Jahr 2024 neu vergeben. Im Rahmen der Neuausschreibung wird berücksichtigt, in
welchem Rahmen bereits auf der vorhandenen Infrastruktur eine Verdichtung des
Fahrplanangebotes umsetzbar ist.
Der Senat hat im Rahmen der Anmeldungen zum #Bundesverkehrswegeplan 2030 den
#zweigleisigen #elektrifizierten #Ausbau der Ostbahn im Abschnitt #Biesdorfer Kreuz bis
#Landesgrenze Berlin/Brandenburg ins Verfahren eingebracht. Die Einbindung in die
#Bedarfsprojekte der Bundesregierung wurde jedoch im Verfahren abgelehnt. Aufgrund der
Langfristigkeit der Umsetzung des zweigleisigen elektrifizierten Ausbaus der Ostbahn liegt
noch keine Detailplanung vor.
2
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, dass die Deutsche Bahn AG im Rahmen der Bauarbeiten für ein #elektronisches
Stellwerk auf der freien zweiten #Gleisachse einen #Kabelkanal errichtet?
Antwort zu 2:
Ja, das ist dem Senat bekannt.
Frage 3:
Inwiefern wurde der Senat darüber seitens der DB AG informiert?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Senat wurde im Rahmen des Planrechts-/Plangenehmigungsverfahren über die
beiden Vorhaben
· Neubau des Elektronischen Stellwerks (ESTW) auf der S5 Ost (ESTW S-Bahn)
· ESTW Berlin-Lichtenberg (Fernbahn), 4. Baustufe, Bahnhof Kaulsdorf
Eingleisstelle im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin
beteiligt.
Der Planrechtsbeschluss zum ESTW S5 Ost (S-Bahn) wurde am 21.03.219 erteilt.
In der Planrechtsunterlage ist die neue Kabelgefäßanlage im Bereich des Bahnhofs
Kaulsdorf zwischen den beiden F-Bahn-Gleisen 3 und 5 (und somit in der Lage des alten
nicht mehr vorhandenen Gleises 4) dargestellt.
Der Planrechtsbeschluss des ESTW 4. Baustufe (Fernbahn) – erteilt am 21.03.2019 –
enthält im Wesentlichen die Ergänzung der Kabelkanalanlage aus dem Verfahren „S5 Ost“
für die Belange der Fernbahn und die Errichtung einer Eingleisstelle im Bahnhof
Kaulsdorf.“
Frage 4:
Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, dass die #Wiedererrichtung des zweiten Gleises dadurch
erschwert, verteuert oder verzögert wird?
Antwort zu 4:
Im Zuge des zweigleisigen elektrifizierten Ausbaus ist eine Umverlegung des Kabelkanals
nötig, da die Leit- und Sicherungstechnik ohnehin an die dann neue Situation angepasst
werden muss. Die zwischenzeitliche Nutzung der Gleisachse des 2. Gleises ist daher
hinnehmbar.
Frage 5:
Warum wird der neue Kabelkanal nicht auf der genügend großen Fläche südlich der Gleise angelegt?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Wiedererrichtung des 2. Gleises war zum Zeitpunkt der Planerstellung (2016-2018)
und ist bis heute bei der DB Netz AG nicht bestellt. Die Kabelkanalanlagen werden in der
Regel gleisnah errichtet, um die Anbindungen an die Außenelemente (Weichen, Signale,
3
Achszähler) möglichst platzsparend und auf Bahngelände zu ermöglichen. Nur so können
die Auswirkungen bei der Errichtung der Kabelkanalanlagen (Rodung von Vegetation im
Randbereich, Inanspruchnahme Flächen Dritter, Grunderwerb) in einem vertretbaren
Rahmen gehalten werden.
Für das ESTW S5 Ost (S-Bahn) kommt noch ergänzend hinzu, dass aufgrund der engen
Platzverhältnisse die Hauptkabeltrasse zwischen den Fernbahn-Gleisen und nicht
bahnlinks der S-Bahn errichtet werden musste. Unter Berücksichtigung der örtlichen
Verhältnisse sowie mit dem Ziel der Reduzierung der notwendigen Querungen erfolgte die
Planung zwischen den F-Bahn-Gleisen.“
Frage 6:
Welche Vorstellungen hat der Senat im Zusammenwirken mit der Deutschen Bahn AG, künftig die
Zweigleisigkeit der Ostbahn im Bereich des Bahnhofs Kaulsdorf herzustellen?
Antwort zu 6:
Der Senat hält weiterhin an der Planung fest und wird im Prozess zur Aufstellung eines
Folge-Bundesverkehrswegeplans das Vorhaben erneut für eine Aufnahme in die
Bedarfsplanprojekte des Bundes vorschlagen.
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Bahnhof Kaulsdorf hat heute neben den beiden Streckengleisen der S-Bahn zwei FBahngleise. Eine Bestellung seitens des Landes Berlin die Zweigleisigkeit über den
Bahnhof Kaulsdorf hinaus in Richtung Biesdorfer Kreuz bzw. Mahlsdorf auszubauen, liegt
der DB Netz AG bisher nicht vor. Sobald diese Bestellung vorliegt, ist ein komplexer
Ausbau zur Herstellung der Zweigleisigkeit erforderlich, der dann auch mit
Kabelumverlegung verbunden sein wird.“
Frage 7:
Wie wird die Notwendigkeit beurteilt, die Bauarbeiten vor dem Hintergrund der dargelegten Probleme vorerst
zu stoppen und eine Umplanung zu veranlassen, um Mehrkosten, Zeitverzögerungen und eventuelle
Betriebseinschränkungen beim nochmaligen Umbau zu vermeiden?
Antwort zu 7:
Vor dem Hintergrund der Langfristigkeit der Realisierung des zweigleisigen elektrifizierten
Ausbaus der Strecke ist ein Stoppen der aktuellen Bauarbeiten nicht zielführend. Die
Erneuerung der Stellwerkstechnik in dem Abschnitt war zwingend erforderlich, um die Leitund Sicherungstechnik der S-Bahn an die heutigen Bestimmungen anzupassen und die
Betriebsgenehmigung des S-Bahn-Netzes aufrecht zu erhalten.
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Für beide ESTW-Maßnahmen wurde die Hauptkabeltrasse bereits errichtet und die
Kabelverlegung hat begonnen bzw. wurde schon abgeschlossen.
Für das ESTW 4. Baustufe (Fernbahn) hat die Firma Siemens bereits in 12/19 mit der
Ausrüstung begonnen. Für das ESTW S5 Ost (S-Bahn) startet die Firma Siemens mit der
Ausrüstung in 02/20. Die Inbetriebnahme des ESTW S5 Ost ist in 10/2020 und die
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Inbetriebnahme der 4. Baustufe (Fernbahn) sowie des ESTW Biesdorfer Kreuz (Fernbahn)
erfolgt in 11/2020.“
Berlin, den 05.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Schwarzfahren und Strafverfolgungskosten im Jahr 2019, aus Senat

Frage 1:
Wie viele #Fahrgäste beförderten #BVG und #S-Bahn jeweils in Berlin 2019 bis zum Stichtag 31.12.2019?
Antwort zu 1:
Die S-Bahn beförderte ca. über 480 Mio. Fahrgäste im Jahr 2019. Genauere Zahlen
werden im Frühjahr 2020 bekannt gegeben.
Die BVG beförderte 1.126 Mio. Fahrgäste im Jahr 2019.
Frage 2:
Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2019
durchgeführt?
Antwort zu 2:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2019 wurden ca. 9,3 Mio. Fahrscheinkontrollen durchgeführt.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„2019 wurden durch die BVG AöR ca. 11,4 Mio. #Fahrausweiskontrollen durchgeführt.“
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Frage 3:
Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin bis zum Stichtag
31.10.2019 angetroffen? Wie hat sich diese Quote in Berlin gegenüber dem Vorjahr bis zum Stichtag
31.12.2019 bei BVG und S-Bahn entwickelt?
Antwort zu 3:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Bis zum Stichtag 31.10.19 wurden ca. 228.000 Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein
angetroffen, zum Stichtag 31.12.2019 waren es ca. 280.000 Fahrgäste. Die Quote hat sich
im Vergleich zum Jahr 2018 (2,6 %) um 0,4 % auf 3,0 % erhöht.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG geht davon aus, dass als Stichtag der 31.12.2019 gemeint ist: Bezogen auf
diesen Stichtag wurden bei der BVG AöR im Jahr 2019 343.251 Fälle von erhöhtem
Beförderungsentgelt (#EBE) festgestellt.“
Die dargestellten Werte der BVG ergeben eine Quote von 3,0 % von Fahrgästen, die ohne
gültigen Fahrschein angetroffen worden sind. Damit ist sie im Vergleich zu den Vorjahren
noch einmal etwas gesunken (2018: 3,1%, 2017 5,0%, 2016 5,7%).
Frage 4:
Von wie vielen sog. „#Schwarzfahrer/innen“ wurde bis zum Stichtag 31.12.2019 das erhöhte
Beförderungsentgelt a) verlangt, b) bezahlt/ nicht bezahlt und wie hoch waren die kumulierten Einnahmen
daraus?
Antwort zu 4:
Zu a: Das erhöhte Beförderungsentgelt wird von allen durch die S-Bahn und BVG
kontrollierten Personen ohne gültigen Fahrschein eingefordert
(S-Bahn: ca. 280.000 Fahrgäste, BVG: 343.251 Fahrgäste).
Zu b:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Mit Stand 31.12.2019 wurden für das Jahr 2019 ca. 38 % der offenen Forderungen
beglichen.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Durch das erhöhte Beförderungsentgelt konnte die BVG einen Betrag in Höhe von
17,4 Mio. EUR (vorbehaltlich Abschreibungen und Absenkungen) vereinnahmen.“
Frage 5:
Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 wegen sog.
„Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt?
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Antwort zu 5:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
Mit Stand 31.12.19 wurden 11.650 Strafanzeigen nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB)
gestellt.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge gemäß § 265 a StGB nur gegen
Mehrfachtäter. Mehrfachtäter sind definiert als Personen, gegen die in einem Zeitraum von
zwei Jahren mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt geltend
gemacht worden sind.
Im Jahr 2019 wurden durch die BVG 10.871 Strafanträge gemäß § 265 a StGB gestellt.“
Frage 6:
Wie viele Strafverfahren wurden seit dem 1.1.2019 aufgrund der vorbezeichneten Strafanzeigen eröffnet und
zu wie vielen Verurteilungen ist es gekommen (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?
Antwort zu 6:
Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung liegen
lediglich Daten der Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig Abgeurteilte nach § 265 a
Strafgesetzbuch (StGB) vor. Allerdings wird in der Strafverfolgungsstatistik das Delikt 265
a StGB – Erschleichen von Leistungen – ohne Unterscheidung einzelner
Tatbestandsalternativen erfasst. Die Strafvorschrift sanktioniert neben dem Erschleichen
der Beförderung durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen der Leistung eines
Automaten, eines öffentlichen Zwecks dienenden Telekommunikationsnetzes und den
Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung. Im Jahr 2018 sind in Berlin aufgrund
dieses Delikts insgesamt 6.267 Personen abgeurteilt (Verurteilungen und Freisprüche)
worden. Aus dieser Angabe kann nicht auf die Anzahl der Strafverfahren wegen
Schwarzfahrens geschlossen werden. Für das Jahr 2019 liegen dem Senat derzeit noch
keine Zahlen der Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig abgeurteilte Personen vor.
Frage 7:
Wie viele Personen verbüßten zum aktuellsten Stichtag in welchen Haftanstalten eine Ersatzfreiheitsstrafe
aufgrund des sogenannten „Schwarzfahrens“ und welche durchschnittlichen Tageshaftkosten sind dadurch
in 2019 entstanden?
Antwort zu 7:
Statistische Zahlen zu Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafen, die ursprünglich zu einer
Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB verurteilt wurden,
werden regelmäßig nicht erhoben. Eine Stichtagsabfrage in den Justizvollzugsanstalten
zum 29. Januar 2020 anhand des IT-Fachverfahrens BASIS-Web hat ergeben, dass zu
diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit 1 Gefangener, in der JVA
Plötzensee 41 Gefangene, in der JVA für Frauen 14 Gefangene, in der JVA Heidering 9
Gefangene, in der JVA Tegel 2 Gefangene und in der JVA des Offenen Vollzuges Berlin 3
Gefangene eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichens von Leistungen aktuell
verbüßten. In der Jugendstrafanstalt verbüßte am Stichtag kein Gefangener eine
Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichens von Leistungen. Zu beachten ist jedoch, dass
4
der Tatbestand des § 265a StGB neben dem „Schwarzfahren“ noch andere
Tatbestandsvarianten enthält.
Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem
Haushaltsjahr 1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die
Tageshaftkosten bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit
und die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr. Eine
Differenzierung der Haftkosten nach Haftarten oder nach den der Verurteilung
zugrundeliegenden Delikten ist nicht möglich, da Haushaltstitel die Berechnungsgrundlage
bilden.
Die Tageshaftkosten für das Jahr 2019 liegen noch nicht vor. Für das Land Berlin ergaben
sich im Haushaltsjahr 2018 folgende Tagessätze:
2018 nach
Belegungsfähigkeit
nach tatsächlichen
Hafttagen
Tageshaftkosten 126,79 € 157,39 €
Bau-Investitionskostensatz 1,19 € 1,47 €
Sach-Investitionskostensatz 2,04 € 2,54 €
Gesamt-Tageshaftkosten 130,02 € 161,40 €
Frage 8:
Mit welchen Maßnahmen und Projekten des Senates oder von welchen vom Senat geförderten Maßnahmen
und Projekten wird in Berlin versucht, Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Erschleichens von Leistungen zu
reduzieren und wie viele Hafttage konnten dadurch eingespart werden?
Antwort zu 8:
Die Bemühungen des Senats, die Ersatzfreiheitsstrafenvollstreckung im Berliner Vollzug
zu reduzieren, richten sich auf die Gesamtheit derjenigen, denen wegen einer nicht beitreibbaren Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe droht oder die eine solche Strafe bereits
angetreten haben. Die von den Sozialen Diensten der Justiz und von den vom Senat
zuwendungsfinanzierten freien Trägern angebotenen Maßnahmen zur Tilgung von
Geldstrafen (Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Schuldnerberatung,
Ratenzahlungsvereinbarungen) werden unabhängig davon ergriffen, wegen welcher
Straftat die jeweilige Klientin/der jeweilige Klient zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Dasselbe gilt auch für „day-by-day“-Maßnahmen, wonach im Land Berlin Personen, die
bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten haben, die Möglichkeit haben, ihren
Gefängnisaufenthalt durch Ableistung freier Arbeit während des Vollzuges zu verkürzen.
Auf die weiteren Ausführungen in Frage 8 der Schriftlichen Anfrage vom 4. Oktober 2018 –
Drucksache 18/16 627 – wird verwiesen.
Soweit es den konkreten Kontext Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe und
Beförderungserschleichung gemäß § 265a Strafgesetzbuch (StGB) betrifft, ist Berlin dem
Gesetzesantrag des Freistaates Thüringen (Bundesrat-Drucksache 424/19) beigetreten,
5
wonach künftig das „Fahren ohne Fahrschein“ lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgbar
sein soll.
Belastbare Zahlen eingesparter Hafttage für das Jahr 2019 liegen dem Senat noch nicht
vor. Jedoch betrug bis November 2019 die Zahl der durch freie Arbeit im Sinne der
Berliner Tilgungsverordnung abgeleisteten Tagessätze (von denen einer einem Tag
Ersatzfreiheitsstrafe entspricht) über 60.000. Durch Ratenzahlungsvereinbarungen, die
von einem der zuwendungsfinanzierten freien Träger betreut werden, wurden bis
November 2019 mehr als 11.000 Tagessätzte getilgt.
Frage 9:
Wie stellt sich der aktuelle Stand und Zeitplan hinsichtlich der Prüfung und Modellerarbeitung zur Einführung
eines fahrscheinlosen Nahverkehrs bzw. der im Koalitionsvertrag auf Seite 46 (Version
https://www.berlin.de/rbmskzl/_assets/rbm/161116-koalitionsvertrag-final.pdf) vereinbarten
Machbarkeitsstudie dar, in der die Einführung einer Nahverkehrsabgabe/Infrastrukturabgabe für Berlin und
das Tarifgebiet des VBB, die Einführung einer solidarischen Umlagefinanzierung im ÖPNV in Berlin und im
Tarifgebiet des VBB und die Übernachtungspauschale für Gäste getrennt voneinander untersucht werden
sollten?
Antwort zu 9:
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Machbarkeitsstudie wurde im August 2019
bezuschlagt und befindet sich gegenwärtig noch in der Bearbeitung. Die Übermittlung der
Ergebnisse ist gegenwärtig für Mitte März 2020 vorgesehen.
Berlin, den 04.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: An welche S-Bahn erinnern Sie sich? Cola-Dosen, Toaster, Taucherbrillen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/foto-chronologie-an-welche-s-bahn-erinnern-sie-sich/25477332.html

#Cola-Dosen, #Toaster, #Taucherbrillen. Es gibt viele Namen für Berlins #S-Bahnen. Die erste Generation fuhr 70 Jahre, die jüngste wird gerade getestet.

Ein frühes Bild der städtischen Zugverbindungen hat uns Heinrich Zille überliefert. Vor dem Fenster seiner Charlottenburger Wohnung fuhren 1893 zwei Züge auf der #Ringbahn aneinander vorbei. Dampfschwaden, Gemüsebeete, Hemden auf Wäscheleinen – viel mehr ist nicht zu sehen auf seinen Aufnahmen der sandigen Ödnis, die bald zur Stadt werden sollte. Gleich auf vier Gleisen kreisten die Vorortzüge seit 1877 weit um die Stadt herum.

Auch die #Stadtbahn, die seit 1882 vom Bahnhof #Charlottenburg bis zum heutigen #Ostbahnhof quer durch die Stadt führt, geriet vor Zilles Linse: 1892 passierte ein #Dampfzug auf dem Viadukt gerade die Rote Burg, so hieß damals das Königliche Polizeipräsidium zwischen Alexanderstraße und der späteren Dircksenstraße. Die kleinen #Tenderlokomotiven der Preußischen Eisenbahn prägten noch lange den aufstrebenden Zugverkehr der Stadt.

Berlin als Vorbild für effektiven Nahverkehr

Gegen Ende des Jahrhunderts gab es in der Stadt und um sie herum bereits 114 #Bahnhöfe, zwischen denen 412 Kilometer #Schienen verlegt wurden. Mit Eröffnung des #Nord-Süd-Tunnels 1939 war …

S-Bahn: Pragmatisch handeln und visionär denken: Siemensbahn + S21 + Kreuzberger Tunnel = S6, aus IGEB

Eine Chance für die Bahnstadt Berlin
Pragmatisch handeln und visionär denken: Siemensbahn + S21 + Kreuzberger Tunnel = S6
IGEB-Pressedienst vom 6.2.2020

Zur pdf-Version mit Abbildungen:
https://www.igeb.org/pressedienst/files/igebpresse_20200206.pdf

Berlins derzeit bedeutendstes #Infrastrukturprojekt für den öffentlichen Verkehr ist die #S21. Dabei wurde die Planung eines zweiten #Nordsüd-S-Bahn-Tunnels Ende 1993 noch aus den #Planfeststellungsunterlagen für die „Verkehrsanlagen Zentraler Bereich“ herausgestrichen. Einige Jahre später begann der mühsame Versuch, das wichtige Vorhaben wiederzubeleben. Doch erst jetzt gibt es Weichenstellungen, die hoffen lassen, dass dieses Projekt tatsächlich realisiert wird:
Im August 2019 haben Berlin und die DB eine Finanzierungsvereinbarung für die Planung des 3. Bauabschnitts (#Potsdamer Platz — #Yorckstraße) abgeschlossen.
Im Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag „grünes Licht“ für die Trassierung des 2. Bauabschnitts (#Hauptbahnhof — Potsdamer Platz) gegeben.
Im Sommer 2021 wird endlich der 1. Bauabschnitt (Gesundbrunnen—Wedding—Hauptbahnhof) eröffnet, allerdings zunächst mit einer provisorischen Station am Hauptbahnhof.

„S21“ ist jedoch keine neue S-Bahn-Linie, sondern der Arbeitstitel für den Bau des zweiten Berliner Nordsüd-Tunnels mit Umsteigemöglichkeit zum Hauptbahnhof. Dieser soll nach Fertigstellung von einigen der Züge befahren werden, die heute noch durch den alten Nordsüd-Tunnel über den Bahnhof Friedrichstraße fahren. Doch aus „S21“ kann mehr werden.
Während andere Städte keine oder nur eine die Innenstadt durchquerende Durchmesserlinie haben, bietet der S21-Tunnel die Chance, für Berlin eine dritte Durchmesserlinie bzw. Stammstrecke zu schaffen – von Spandau im Westen nach Treptow im Südosten. Damit werden sowohl die #Stadtbahn (die Ost-West Stammstrecke aus dem 19. Jahrhundert) als auch die Nordsüd-S-Bahn (die Stammstrecke aus dem 20. Jahrhundert) entlastet bzw. können bei Bauarbeiten oder Betriebsstörungen umfahren werden.
Aber um im 21. Jahrhundert den S21-Tunnel zur dritten Stammstrecke weiterentwickeln zu können, müssen jetzt planerisch die Weichen gestellt werden. Dann kann das S21-Projekt zum S6-Projekt weiterentwickelt werden.

Im Nordwesten die #Siemensbahn

Beginnen bzw. enden soll die S6 in Spandau – auf der Siemensbahn, deren Wiederaufbau gerade erst vereinbart wurde.
Pragmatisch.
Die seit 1980 nicht mehr befahrene Siemensbahn muss zwischen Gartenfeld und Jungfernheide mit Nutzung der vorhandenen Trasse und Bahnhöfe wiederhergestellt werden. Ab dem oberirdischen Endbahnhof Gartenfeld können die Fahrgäste mit Bussen und möglichst bald mit den vom Senat geplanten Straßenbahnen in Richtung Flughafengelände Tegel (Urban Tech Republic) und Wasserstadt Spandau weiterfahren.
Lediglich eine große Veränderung muss vorgenommen werden: Der S-Bahnhof Jungfernheide muss mindestens eine dritte Bahnsteigkante bekommen. Die wird für einen stabilen Fahrplan auf Ringbahn und Siemensbahn benötigt und ist ohnehin zur Stabilisierung des Verkehrs auf der Ringbahn dringend erforderlich.
Visionär.
Eine Verlängerung der Siemensbahn von #Gartenfeld nach Hakenfelde darf nicht verbaut werden. Aber das Projekt wird nicht zuletzt wegen der Havelunter- oder Überquerung mehrere 100 Mio Euro kosten und verkehrlich (noch) nicht den Nutzen erreichen, den andere #Bahnbauprojekte in Berlin in den nächsten Jahrzehnten haben.

Ein Abschnitt auf dem #Nordring

Pragmatisch.
Von Jungfernheide bis Westhafen kann die S6 die vorhandenen Gleise und Bahnhöfe der Ringbahn nutzen.
Visionär.
Bei wachsendem Verkehrsaufkommen könnte es später erforderlich werden, auch den S-Bahnhof Westhafen mit einer dritten Bahnsteigkante auszubauen. Das darf nicht verbaut werden.

S21-Abschnitt

Pragmatisch.
Das Projekt „Wiederaufbau der Siemensbahn“ muss die Strecke bis zum Hauptbahnhof einschließen. Beim Bau des 1. Bauabschnitts der S21 (Nordring—Hauptbahnhof) wird bisher nur die Anbindung aus Richtung Wedding realisiert. Die geplante Anbindung von Westhafen zum Hauptbahnhof muss sofort begonnen werden. Dabei ist sofort der S-Bahnhof Perleberger Brücke zu bauen. Da diese Trasse im Einschnitt liegt, ist der Bau hier sehr viel schneller und preiswerter möglich als an der Hochbahnstrecke in Richtung Wedding.
Pragmatisch.
Zwar kann mit der Zustimmung des deutschen Bundestags nun auch der 2. Bauabschnitt der S21 (Hauptbahnhof—Potsdamer Platz) realisiert werden. Weil dafür aber eine Unterbrechung des S-Bahn-Verkehrs im alten Nordsüd-Tunnel erforderlich ist, muss der 3. Bauabschnitt (Potsdamer Platz—Gleisdreieck—Yorckstraße) vor dem 2. Bauabschnitt realisiert werden. Dann erreichen die S-Bahn-Züge aus dem Berliner Süden (S1, S2, S25, S26) den U-Bahnhof Gleisdreieck, so dass auch während der Unterbrechung des Nordsüd-S-Bahn-Verkehrs vielfältige Möglichkeiten zum Weiterfahren im U-Bahn-Netz geboten werden.
Visionär.
Beim Bau im Bereich Potsdamer Platz muss geprüft werden, wie ein Weiterbau in Richtung Südosten (Kochstraße) möglich bleibt.

#Kreuzberger Tunnel

Visionär.
Neu ist die Planung nicht. Schon im letzten Jahrhundert gab es Pläne, unter dem Straßenzug Kochstraße zum #Görlitzer Bahnhof und weiter in Richtung #Plänterwald einen S-Bahn-Tunnel bzw. eine S-Bahn-Strecke zu bauen. Damit könnte die #Görlitzer Bahn, die als einzige Radialstrecke nicht direkt in die Berliner Innenstadt führt, sondern auf der die Züge auf dem Umweg über Ostkreuz zur Stadtbahn fahren (zurzeit die S9), „durchgebunden“ werden.
Der Kreuzberger Tunnel ermöglicht Umsteigen von der S6 auf die U6 (Kochstraße/Checkpoint Charlie), U8 (Moritzplatz), U1/U3 (Görlitzer Bahnhof), zur geplanten M10 (an der Glogauer Straße) und zur Ringbahn (nahe Kiefholzstraße) und schafft damit neue Maschen im Berliner Schnellbahnnetz.
Dieser Abschnitt ist fraglos ein langfristiges Milliardenprojekt, aber er wäre ein wesentlicher Baustein für eine dritte Berliner Durchmesserlinie. Diese Chance darf nicht verbaut werden und muss jetzt bei der Planung für den 2. Bauabschnitt der S21 gründlich geprüft werden – ebenso wie die genannte Verlängerung nach Hakenfelde derzeit in einer Machbarkeitsstudie geprüft wird.
Erreichen die Züge der S6 dann die Görlitzer Bahn, erhält der Campus Siemensstadt eine umsteigefreie Verbindung zur Wissenschaftsstadt Adlershof und zum BER und/oder zur Hochschulstadt Wildau.

Wo ist das Schienenkonzept für Berlin und Brandenburg?

Berlin und Brandenburg brauchen statt vieler Einzelideen ein übergeordnetes Gesamtkonzept für die weitere Entwicklung des Schienennetzes. Die wichtige Entwicklung über i2030 bildet nur Teilaspekte der vorhandenen und künftigen Verkehrsprobleme ab und betrachtet hierbei Regionalverkehr und S-Bahn gemeinschaftlich. Notwendige Ausbauten anderer Bahnstrecken (Stettiner Bahn, Ostbahn) und die Berliner U-Bahn und Straßenbahn werden bisher jedoch nicht zusammenhängend betrachtet. Dafür muss es endlich koordinierte verkehrsmittelübergreifende Planungen geben.

Nicht unwichtiges Beiwerk

Wo gehen die vielen neuen Züge „schlafen“? Wo werden sie instandgehalten? Der geplante Zuwachs an Schienenfahrzeugen ist richtig und wichtig. Das Thema der notwendigen Abstell- und Behandlungsanlagen darf dabei nicht länger nur als Kostentreiber gesehen werden. So fehlen im S21-Projekt Kehrgleise zwischen Beusselstraße und Westhafen, und auch die Kehranlage nördlich des Hauptbahnhofs wurde “weggeplant”. Auch bei der U-Bahn müssen dringend neue Kapazitäten geschaffen werden, wenn statt 1050 zukünftig 1500 Fahrzeuge unterwegs sein sollen. Der Verlust von potenziellen Flächen wie an der Granitzstraße darf sich nicht wiederholen. Sollten sich auf diesem Areal kein Wohnungsbau einvernehmlich realisieren lassen, dann ist diese Fläche wieder für die U-Bahn zu planen.

Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender

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Bahnhöfe: S-Bahnhof am Kamenzer Damm (S-Bahnlinie 2)?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Worin ist begründet, dass der Berliner Senat nicht mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB)
gemeinsam die Deutsche Bahn AG beauftragt hat, auf den neu zu trassierenden Bahnstrecken der #Dresdner
Bahn, gleichfalls einen neuen #S-Bahnhof #Kamenzer Damm zu schaffen (erbitte umfangreiche Begründung)?
Antwort zu 1:
Der Berliner Senat hat die Schaffung eines neuen S-Bahnhofs „Kamenzer Damm“ nicht
gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) bei der Deutschen Bahn
AG (DB AG) beauftragt, da der VBB nicht für die Bestellung von Ausbauvorhaben der SBahn-Infrastruktur in Berlin verantwortlich ist.
Frage 2:
Kann dieser etwaige #Bahnhof Kamenzer Damm noch nachträglich vor Inbetriebnahme oder auch nach
Inbetriebnahme der neuen Dresdner Bahn bestellt, projektiert, gebaut und eröffnet werden?
Antwort zu 2:
Nach Vorliegen der nötigen Voraussetzungen kann der etwaige #S-Bahnhof „Kamenzer
Damm“ #bestellt und #projektiert werden. Bau und #Eröffnung können erst nach
#Inbetriebnahme der neuen Dresdener Bahn erfolgen.
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Frage 3:
Hat der Senat bereits diesbezügliche #Planungsgespräche für diesen weiteren Bahnhof auf der #S2 mit der SBahn Berlin GmbH, der Deutschen Bahn oder dem Land Brandenburg geführt?
Antwort zu 3:
In einem „Kundendialog zur zukünftigen Infrastruktur S-Bahn“ wurde bereits am 10.07.2018
u.a. über den möglichen S-Bahnhof „Kamenzer Damm“ u.a. mit der S-Bahn Berlin GmbH,
der Deutsche Bahn AG (DB AG) und dem Land Brandenburg gesprochen. Anschließend
fanden im Rahmen des Infrastrukturprojekts i2030 weitere diesbezügliche
Planungsgespräche mit der DB AG und dem Land Brandenburg statt.
Frage 4:
Betrachtet der Senat die Schaffung eines S-Bahnhofes Kamenzer Damm als Attraktivitätsförderung für den
Öffentlichen Nahverkehr in Berlin?
Antwort zu 4:
Ja, die Schaffung einer zusätzlichen Verkehrsstation für die S-Bahn, wie z.B. des möglichen
S-Bahnhofs „Kamenzer Damm“, kann zur Attraktivitätsförderung für den Öffentlichen
Nahverkehr in Berlin beitragen.
Berlin, den 30.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + zu Fuß mobil: Spreebrücke nach Westend: Deutsche Bahn prüft Erweiterung, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article228341319/Spreebruecke-Deutsche-Bahn-prueft-Erweiterung-fuer-Fussgaenger.html

Im Zuge der #Reaktivierung der #Siemensbahn wird untersucht, ob die Obere #Spreebrücke für #Fußgänger und #Radfahrer erweitert werden kann.

Die Reaktivierung der Siemensbahn ist zurzeit wohl das Verkehrsprojekt, in das in Spandau am meisten Hoffnung gesteckt wird. Mit ihrer Wiederinbetriebnahme soll sich die Verkehrsverbindung für die #Siemensstadt erheblich verbessern. Aber nicht nur tatsächliche Nutzer der Bahn sollen von dem Projekt profitieren: Auch für Radfahrer und Fußgänger soll es Verbesserungen und neue Verbindungen geben.

Das betrifft zum einen die alte Spreebrücke, die von der Siemensstadt nach Westend führt, zurzeit allerdings auf einer kleinen Insel in der Mitte des Flusses endet. Der noch vorhandene Teil ist eigentlich nur für den S-Bahn-Verkehr angelegt. Eine Erweiterung für Fußgänger und Radfahrer ist allerdings nicht …

S-Bahn: 10-Minuten-Takt der S-Bahn Brückenbau in Berlin-Buch sorgt für Ärger in Bernau aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/barnim/bernau/artikel3/dg/0/1/1782983/

Streitobjekt: Die #Brücke am #Pölnitzweg in Berlin-Buch liegt zwischen den Stationen Röntgental und Buch. Für die S-Bahnen von und nach Bernau gibt es aktuell noch zwei #Stahlüberbauten, allerdings ist nur einer mit einem Gleis belegt. Im Zuge des #Ersatzbaus soll der andere wegfallen.

Kurz nach dem Jahreswechsel hatte es so ausgesehen, als wäre in das Gezerre um einen möglichen #Zehn-Minuten-Takt auf der #S2 ein bisschen Ruhe eingekehrt. Da hatte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) mitgeteilt, dass die Deutsche Bahn dabei ist, eine solche #Taktung zu prüfen. Und: Dass die Ermöglichung eines Zehn-Minuten-Taktes „prioritär weiterbetrachtet“ werde. Das klang gut – vor allem in den Ohren vieler Pendler.
Trotzdem gibt es jetzt, nur knapp drei Wochen später, den nächsten Aufreger. Als erstes hat die Panketaler CDU Alarm geschlagen. Am Montag verschickte die Christdemokratin Christin Enkelmann eigens eine Presseinfo. Thema: Die S2, der Zehn-Minuten-Takt und die Brücke am Pölnitzweg in Berlin-Buch.

„Wie passt das zusammen?“

Enkelmann notiert in ihrer Mail, dass die S-Bahn-Brücke am Pölnitzweg, die …

S-Bahn: Zweigleisigkeit der S25 in Berlin (Südende, Lankwitz und Lichterfelde)?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wird der Senat in absehbarer Zeit einen Beschluss fassen, die #S25 auf dem bezeichneten Streckenabschnitt
#zweigleisig zu planen und in Betrieb zu nehmen?
Frage 3:
Kann der Senat mit welcher Argumentation begründen, weshalb es bislang nur zur provisorischen
#Eingleisigkeit der S25 gekommen ist?
Antwort zu 1 und 3:
Der Berliner Senat hat am 26.02.2019 den Berliner #Nahverkehrsplan (#NVP) für den
Zeitraum 2019-23 beschlossen. Im NVP formuliert das Land Berlin seine Ziele und
Anforderungen an die künftige Entwicklung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
u. a. mit Blick auf das Verkehrsangebot, die Qualität der Verkehre und
Infrastrukturausbaumaßnahmen. In Bezug auf die Berliner Infrastrukturplanung im ÖPNV
ist hierbei der ÖPNV-Bedarfsplan maßgebend (vgl. Anlage 3 des NVP 2019-23). Dieser
weist den zweigleisigen Ausbau auf dem Südabschnitt der S-Bahnlinien S25 und #S26
zwischen #Südende und #Lichterfelde Ost als weiteren Bedarf im Realisierungshorizont nach
2035 im Rahmen des Entwicklungskonzeptes #i2030 aus, da aus dem Angebotskonzept
kein kurzfristiger Ausbaubedarf ableitbar ist.
Auf dem betreffenden Abschnitt von Südende bis Lichterfelde Ost verkehren die SBahnlinien S25 und S26 in einem sich überlagernden 10-Minuten-Takt in der Haupt- und
Nebenverkehrszeit. Gemäß des NVP ist auf dem Abschnitt auch langfristig ein 10-
Minuten-Takt vorgesehen. Dieses Angebot kann mit der vorhandenen Infrastruktur
grundsätzlich zuverlässig erbracht werden. In Abwägung mit anderen prioritären Vorhaben
für den zweigleisigen Ausbau, welche für geplante Angebotserweiterungen zwingend
erforderlich sind, wurde der zweigleisige Ausbau auf dem Südabschnitt der S-Bahnlinien
S25 und S26 dementsprechend als weiterer Bedarf eingordnet.
2
Im Rahmen der Untersuchungen in i2030 für die S-Bahnverlängerung von Teltow Stadt
nach Sputendorfer Straße wird der zweigleisige Ausbau zwischen Südende und
Lichterfelde Ost gegenwärtig jedoch als eine Option untersucht. In Abhängigkeit der
konkreten Ausbauplanungen und #Fahrplankonzepte sowohl für die benannte SBahnverlängerung als auch für die übrigen i2030-Korridore kann die Maßnahmen
notwendig werden, um die Fahrplan- und #Betriebsstabilität im Nord-Süd-System der SBahn sicherzustellen.
Es ist zu beachten, dass der eingleisige Abschnitt südlich von Lichterfelde Süd auf
Brandenburger Territorium liegt. Dieser wird ebenfalls für einen zweigleisigen Ausbau im
Rahmen von i2030 untersucht. Die konkrete Bestellung der Maßnahme obliegt jedoch
dem Land Brandenburg.
Frage 2:
Welche Verfahrensschritte und Zeitabläufe wären dazu notwendig?
Antwort zu 2:
Die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen bedarf vorbereitender Planungsschritte, die
mit einem erheblichen personellen, finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden sind.
Die Planungsschritte ergeben sich aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI). Für die Planung einer Eisenbahninfrastrukturmaßnahme bis zur Umsetzungsreife
ergibt sich ein theoretischer durchschnittlicher Zeitbedarf von ca. 8 Jahren. Die Bauphase
nimmt in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten, der Länge der zu bauenden
Strecke, der Anzahl der neuen Bahnhöfe etc. mindestens ca. 2 bis 4 Jahre in Anspruch.
Diese Zeitplanung setzt voraus, dass es im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht
zu Klagen kommt. Auswirkungen von Öffentlichkeitsbeteiligung und Senatsbefassungen
auf den Zeitplan können nicht abgeschätzt werden.
Frage 4:
Ist der Senat in der Lage eine Kosten- und Bauzeitschätzung für Planung und Bau der zweigleisigen S25
abzugeben (und wie sieht diese aus)?
Antwort zu 4:
Die Planungen für diesen Korridor haben gegenwärtig noch nicht die Tiefe für eine
belastbare Kosten- und Bauzeitschätzung erreicht.
Berlin, den 31.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Aufgabe des Flughafens Berlin TXL, aus Senat [und Anbindung des BER]

www.berlin.de

Frage 1:
Welche konkreten Schritte sind vom Senat unternommen worden im Hinblick auf den Transfer an- und
abreisender Fluggäste vom Innenstadtbereich zum Flughafen BER bzw. umgekehrt?
Antwort zu 1:
Hinsichtlich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hat der Senat gemäß der
Angebotskonzeption des Nahverkehrsplans eine gute und kapazitätsreiche Anbindung des
Flughafens im S-Bahn-Verkehr und Regionalverkehr einschließlich einer
Expressverbindung vorgesehen. Auf die Fluggastzahlen, die nach der Prognose der
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH im zeitlichen Verlauf steigen, reagiert der Senat mit
einem größeren Verkehrsangebot, indem Mehrleistungen im Regionalbahnverkehr und im
S-Bahn-Verkehr durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(SenUVK) bestellt werden. Für den zusätzlichen Bedarf der Regionalbahnanbindung im
Rahmen der o.g. Expressverbindung ab Eröffnung des Flughafens im Oktober 2020 wurde
die Ertüchtigung von Reisezugwagen mittels zusätzlicher Ausrüstung für den
Tunnelbetrieb und die flughafengerechte Ausrüstung mit Gepäckflächen durch die
SenUVK gemeinsam mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes
Brandenburg (MIL) beauftragt. Für die langfristige Absicherung der Verkehre wurde die
Flughafenanbindung im Regionalverkehr in das Vergabenetz Elbe-Spree aufgenommen,
welches im Dezember 2022 den Betrieb aufnimmt. Diese Verkehre wurden durch die
SenUVK gemeinsam mit dem MIL im Jahr 2018 ausgeschrieben und im Jahr 2019
vergeben.
2
Entsprechend der mittel- und langfristigen Angebotskonzeption des Nahverkehrsplanes
wird auch die S-Bahn-Anbindung des Flughafens erweitert, so dass mittelfristig eine
zusätzliche S-Bahn-Linie zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) geführt werden soll.
Diese Mehrleistungen können aber erst bei entsprechender Verfügbarkeit zusätzlicher SBahn-Fahrzeuge realisiert werden. Als temporäre Lösung sollen bis 2023 vorhandene
Fahrzeuge der Baureihe 480 für den Weiterbetrieb ertüchtigt bzw. ausgerüstet werden.
Perspektivisch wird im Rahmen der Vergabe der S-Bahn-Teilnetze Stadtbahn und NordSüd eine höhere Zahl an Neufahrzeugen beschafft werden, die nach aktueller Planung
zwischen den Jahren 2026 und 2033 schrittweise zum Einsatz gelangen sollen und die
älteren Bestandsfahrzeuge dann nach und nach ersetzen.
Ferner ist die Verlängerung der U-Bahnlinie U 7 eine langfristige Option, die gegenwärtig
geprüft wird. Eine erste Machbarkeitsstudie der BVG zur Verlängerung vom Haltepunkt
Rudow bis zum Bahnhof Schönefeld (erster Abschnitt) liegt vor und wird derzeit geprüft.
Eine weitere Machbarkeitsstudie zur Verlängerung vom Bahnhof Schönefeld bis zum
Terminal 1 (zweiter Abschnitt), um eine Trassensicherung gewährleisten zu können,
erstellt die BVG momentan im Auftrag des Senats zusammen mit dem Ministerium für
Infrastruktur und Landesplanung (Brandenburg) und der Gemeinde Schönefeld.
Frage 2:
Sofern der Senat Maßnahmen nach dem Ergebnis zu 1. bereits benannt hat, wird nachgefragt, wer diese
Maßnahmen initiiert und veranlasst hat und wie die Maßnahmen finanziert wurden?
Antwort zu 2:
Die Mehrleistungen im Regionalbahnverkehr und im S-Bahn-Verkehr werden durch die
SenUVK gemeinsam mit dem MIL im Rahmen der Jahresfahrplanbestellungen bestellt
bzw. sind Bestandteil der erfolgten Vergabe des Netzes Elbe-Spree. Die Finanzierung
dieser Verkehre erfolgt durch die Länder. Diese finanzieren ebenfalls die Ausrüstung und
Ertüchtigung der Reisezugwagen für den Zeitraum bis zur Betriebsaufnahme im Netz
Elbe-Spree im Dezember 2022 und die Ertüchtigung bzw. Ausrüstung der
Bestandsfahrzeuge der S-Bahn-Baureihe 480 sowie die Neufahrzeugbeschaffung bei der
S-Bahn.
Frage 3:
Vor dem Hintergrund der kürzlich veröffentlichen #Passagierzahlen des Flughafens Berlin #TXL im Ausmaß
von durchschnittlich 2 Mio. monatlich, jährlich ca. 24 Mio. wird gefragt, wie die damit einhergehenden
Verkehrsströme zum neuen Flughafen #BER und vom Flughafen BER angesichts der schon überlasteten
#Stadtautobahnen (#A113 und A 100) bewältigt werden sollen und wie die Bürger darüber informiert werden?
Antwort zu 3:
Nach Kenntnis des Senates werden nach aktueller Prognose für das Jahr 2030 der
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (#FBB) an einem Hochlasttag in der #Spitzenstunde
etwa 8.700 #Fluggäste ankommen bzw. abreisen. Die Verkehrsanbindung wird allein im
ÖPNV eine Gesamtkapazität von ca. 11.200 Fahrgästen je Stunde und Richtung
ermöglichen.
3
Darüber hinaus wird auf das länderübergreifende Airport-bezogene VerkehrsInformationssystem (AIRVIS) für den Flughafen BER hingewiesen, welches das Land
Berlin in Kooperation mit dem Land Brandenburg, der FBB und dem Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg (VBB) erarbeitet hat. Das System dient der Sicherung der
Erreichbarkeit des BER im #Hauptverkehrsstraßennetz und im Netz der Öffentlichen
Verkehrsmittel. Hierzu werden den Passagierinnen und Passagieren sowie den
Besucherinnen und Besuchern frühzeitig Informationen über Störungen (z.B. aufgrund von
Tunnelsperrungen, Unfällen, Baustellen oder technischen Problemen) und
Mobilitätsalternativen zur Verfügung gestellt. Durch ein abgestimmtes Handeln der
Leitstellen können so die Ströme an- und abreisender Personen bei Bedarf auf andere
Verkehrsträger verlagert bzw. auf alternative Routen umgeleitet werden.
Berlin, den 31.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz