Straßenverkehr + Radverkehr: Pankow Anwohner wehren sich gegen geplante Abholzung für Radwege – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/pankow-anwohner-wehren-sich-gegen-geplante-abholzung-fuer-radwege-29523658

An einem Baum prangt ein Kreuz, an einem anderen ein Transparent: „Wir wollen bleiben.“ Wer durch die #Kastanienallee im Berliner Nordosten fährt, der bekommt vor Augen geführt, dass radikale Änderungen geplant sind. 92 Bäume sollen laut Bezirk gefällt werden – unter anderem, damit #Radfahrstreifen entstehen können. Die Tempo-30-Schilder sollen ebenfalls verschwinden, auch mehrere #Parkplätze im Ostteil. Kein Wunder, dass Anwohner rebellieren. „Was Senat und Bezirk hier planen, ist eine Schnellstraße, die durch ein Wohngebiet verläuft“, sagte Thomas Zoller vom Verein für nachhaltige Verkehrsentwicklung. Am Mittwoch gibt es eine Bürgerversammlung.
Die Kastanienallee führt durch #Rosenthal. In dem Pankower Ortsteil mit dem idyllischen Namen gibt es viele Einfamilienhäuser, Gärten, Bungalows, inzwischen auch Mehrfamilienhäuser. Doch bereits heute ist die Kastanienallee keine ruhige Wohnstraße. Sie ist als Teil des übergeordneten Straßennetzes klassifiziert – und das spürt man. „Hier sind jetzt schon unerträglich viele Lkw im Durchgangsverkehr unterwegs“, so Zollers Mitstreiter, der 49-jährige Vertriebsmitarbeiter Ingo Baenisch.
Nächstes Jahr soll es losgehen
Der Westabschnitt wurde bereits erneuert. Seit 2015 ist klar: Das 1,2 Kilometer lange Teilstück zwischen #Friedrich-Engels- und #Dietzgenstraße wird ebenfalls neu gebaut. „Ziel ist, die Straße in einen #funktionstüchtigen und #verkehrssicheren Zustand zu versetzen, damit sie den Anforderungen wieder gerecht werden kann“ sagte Matthias #Tang, Sprecher von Verkehrssenatorin Regine #Günther (parteilos, für Grüne).
Die Kastanien, Linden, Robinien und Salix’ am Rand sind geschädigt, viele wurden bereits gefällt. #Regenwasserkanalisation gibt es ebenso wenig wie Angebote für den #Fahrradverkehr. Im Frühjahr 2019 könnten die Arbeiten starten. Dauer: drei Jahre. Kosten: …

Straßenverkehr + Straßenbahn: Umbau der Berliner Allee in Weißensee, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Der #Umbau der #Berliner Allee zwischen der #Pistoriusstraße und der #Rennbahnstraße ist in der
Investitionsplanung des Landes Berlin hinterlegt. In welchen nächsten Schritten wird die Planung und
Realisierung des Vorhabens bewerkstelligt?
Frage 2:
Wann erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen (Bitte um Zeitschiene)?
Frage 3:
Wann und in welchem Rahmen erfolgt die Beteiligung der Anwohner*innen?
Frage 4:
Welche Ideen existieren bezüglich der Neugestaltung des Verkehrsraums?
Antwort zu 1 – 4:
Aktuelle Zielstellung des Landes Berlin ist die grundhafte Erneuerung der Berliner Allee im
Abschnitt von Pistoriusstraße bis Rennbahnstraße einschließlich einer grundhaften
#Sanierung der #Straßenbahngleisanlagen. Im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme wird
eine Neugestaltung des gesamten #Straßenraumes vorgenommen. Die Maßnahme ist
Bestandteil der #Investitionsplanung 2018 – 2022.
2
Gegenwärtig ist die Ausschreibung einer Verkehrs-/Machbarkeitsuntersuchung in der
Vorbereitung. Im Nordostraum Pankow stehen aufgrund der geplanten Wohnungsbaubzw.
Strukturentwicklungen eine Vielzahl an Untersuchungen für notwendige
Verkehrslösungen an, welche schon gegenwärtig die zur Verfügung stehenden
Bearbeitungskapazitäten übersteigen. Aus diesem Grund besteht bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz derzeit nicht die oberste Priorität
für eine diesbezügliche Verkehrs-/Machbarkeitsuntersuchung.
Im Rahmen der vorgesehenen Verkehrs-/Machbarkeitsuntersuchung findet ein Abwä-
gungsprozess statt. Im Ergebnis dieses Prozesses soll eine Vorzugsvariante für die
Umgestaltung des Straßenraumes gefunden werden mit dem Ziel, die bestehenden
Defizite weitestgehend abzubauen. Auf der Grundlage dieses Ergebnisses können dann
die weiteren Planungsschritte eingeleitet werden.
Eine konkrete Zeitschiene für die Gesamtplanung sowie die Ausführung kann unter
Bezugnahme auf die vorgenannten Gründe sowie unter Berücksichtigung des aktuellen
Planungsstandes und des komplexen Abstimmungs- und Planungsprozesses zum
heutigen Zeitpunkt noch nicht aufgestellt werden.
Im Rahmen des Planungsprozesses werden Informationen zum Planungsfortschritt und zu
Zwischenergebnissen zum gegebenen Zeitpunkt auf der Internetseite der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht werden. Darüber
hinaus beinhaltet der Planungsprozess eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung in
den einzelnen Planungsphasen.
Frage 5:
Wie wird sichergestellt, dass der Radverkehr über eine eigene und abgesicherte Spur erfolgt?
Antwort zu 5:
Die Neugestaltung des Straßenraumes hat zum Ziel, die Belange aller Verkehrsteilnehmer
zu berücksichtigen. Die Eckpunkte, welche sich aus dem Mobilitätsgesetz ergeben, fließen
dabei in die Querschnittsfindung ein.
Die Querschnittsaufteilung mit Flächenzuteilung für die verschiedenen Verkehrsarten wird
unter Zugrundelegung der Flächenverfügbarkeit und Berücksichtigung aller
Nutzungsansprüche sorgfältig abgewogen.
Konkrete Angaben zur Querschnittsgestaltung können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
nicht gemacht werden.
Frage 6:
Welche Überlegungen gibt es, die Überquerungssituation für Fußgänger*innen an der Tramhaltestelle
„Berliner Allee/ Indira-Gandhi-Straße“, insbesondere am Bahnsteigende stadtauswärts, zu verbessern?
Frage 7:
Ist nach Abschluss der Arbeiten an diesem Abschnitt geplant,
a) die Lücke im Radwegenetzt im Abschnitt von der Gürtelstraße bis zur Smetanastraße zu schließen?
b) die Überquerungssituation für Fußgänger*innen an den Tramhaltestellen Antonplatz und
Albertinenstraße zu verbessern, z.B. durch eine Verbreiterung der Fußgängerinseln oder der
Optimierung der Ampelschaltung?
3
Antwort zu 6 – 7:
Die o.g. Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung wird auch ggf. notwendige Maßnahmen
zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger beinhalten.
Änderungen an den Querungen zu den Haltestellen sind dann unter Beibehaltung der
Gleislage und des Bahnkörpers zu untersuchen. Dabei müsste für zusätzliche oder
veränderte Signalisierungen die notwendige Integration in das Beschleunigungsprogramm
der Straßenbahn berücksichtigt werden.
Konkrete Überlegungen oder Maßnahmenvorschläge dazu gibt es noch nicht. Die
Neugestaltung des Straßenraumes wird unter anderem auch mit der BVG und der VLB
abgestimmt.
In Berlin soll vor allem an den Hauptverkehrsstraßen die Verkehrssicherheit für
Radfahrende durch eine verbesserte Infrastruktur erhöht werden.
Der gegenwärtig bestehende Straßenquerschnitt im Abschnitt zwischen Antonplatz und
Albertinenstraße wurde im Rahmen der durchgeführten Sanierung (Straße/ Straßenbahn)
gemeinsam mit dem Bezirk und den ansässigen Gewerbetreibenden abgestimmt, um eine
weitestgehende Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmer und Anlieger zu
gewährleisten. Die Führung des Radverkehrs erfolgt aufgrund der fehlenden Flächen im
Mischverkehr auf der Fahrbahn. Da die Nebenstraßen der Berliner Allee Bestandteil von
Tempo 30 Zonen sind, gibt es für den Fahrradverkehr alternative Ausweichstrecken. Sie
verlaufen teilweise parallel zur Berliner Allee und sind in Kombination mit den
bestehenden bzw. geplanten Querungsmöglichkeiten geeignet, den Radverkehr
aufzunehmen und der Berliner Allee zu zuführen.
Frage 8:
Welche langfristigen Überlegungen gibt es für den öffentlichen Nahverkehr der BVG auf der Berliner Allee?
Antwort zu 8:
Die Straßenbahnanlagen in der Berliner Allee wurden Anfang der 2000er-Jahre den
damaligen Anforderungen entsprechend grundinstandgesetzt. Grundsätzliche Änderungen
dieser Anlagen sind für eine sichere und zuverlässige Abwicklung des
Straßenbahnbetriebes derzeit nicht notwendig.
Die Berliner Allee wird von den Straßenbahnlinien M4, M13, 12 und 27 und von den
Buslinien 255, 259, 156 und N50 befahren. In den letzten Jahren wurden bereits auf den
Linien M4 und 12 deutliche Angebotsausweitungen in Form von Taktverdichtungen
umgesetzt. Zur nachfragegerechten Erhöhung der Platzkapazitäten auf den Linien M4 und
M13 erfolgt zudem eine sukzessive Umstellung des Fahrzeugeinsatzes auf längere
Straßenbahnfahrzeuge mit größerer Kapazität.
Weitere Veränderungen des aktuellen Fahrplanangebotes sind für die benannten Linien in
der Berliner Allee derzeit nicht konkret geplant.
Frage 9:
Welche langfristigen Überlegungen gibt es für die gesamte Magistrale von der Innenstadt bis zum
Autobahnanschluss? Sind dem Senat hier Planungen der anliegenden Gemeinden und des Landes
Brandenburg bekannt, die Verkehrsführung zu verändern?
4
Antwort zu 9:
Der Straßenzug der Otto-Braun-Straße – Greifswalder Straße – Berliner Allee – Malchower
Chaussee – Dorfstraße zwischen dem Alexanderplatz und dem Berliner Ring (BAB A 10)
gehört zum übergeordneten Straßennetz von Berlin, ist als großräumige
Straßenverbindung eingestuft und als Bundesstraße B 2 klassifiziert.
Neben der bestehenden Investitionsplanung im Bereich der Berliner Allee zwischen der
Pistoriusstraße und der Rennbahnstraße ist eine Entlastung der Ortslage Malchow (Bezirk
Lichtenberg) ein Ziel des Landes Berlin.
Die heutige Ortsdurchfahrt Malchow ist von permanenten Staus und einer
Durchschnittsgeschwindigkeit von unter 30 km/h geprägt. Deshalb wurde im Zuge der
Bundesstraße B 2 die Ortsumfahrung Malchow zur Verbesserung der Verbindung
zwischen Berlin (Mitte, Prenzlauer Berg, Weißensee) und den nordöstlich gelegenen
Gemeinden im Land Brandenburg als anbaufreien Straße mit teilplanfreien Knotenpunkten
zwischen der Darßer Straße und der Landesgrenze für den Bundesbedarfsplan
angemeldet und wird im aktuellen Entwurf des BVWP 2030 mit der
Dringlichkeitseinstufung „vordringlicher Bedarf“ dargestellt.
Diese neue, westlich der Ortslage verlaufende Straßentrasse, die auch im
Flächennutzungsplan von Berlin enthalten ist, soll neben der Führung des
Straßenverkehrs um das Dorf Malchow herum zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen / Situation für den Öffentlichen Personennahverkehr, für Radfahrer
und Fußgänger im Bereich der heutigen Ortsdurchfahrt dienen. Dort werden somit sichere
Querungsmöglichkeiten geschaffen und die Zerschneidung der Ortslage durch den
Straßenverkehr vermindert. Insgesamt dient die Maßnahme auch der Erhöhung der
Verkehrssicherheit in der Ortslage. Für diese Neubaumaßnahme ist ein
Planfeststellungsverfahren nach Bundesfernstraßengesetz erforderlich.
Eine weitere Planung in Verknüpfung mit der B 2 ist die Tangentiale Verbindung Nord
(TVN). Die TVN ist im Flächennutzungsplan als übergeordnete Straßenverbindung
dargestellt. Ihre Verknüpfung mit der B 2 nördlich und westlich der Ortslage Malchow wird
als eine Maßnahme in Abhängigkeit zur städtebaulichen Entwicklung der Potenzialflächen
in den Bezirken Pankow und Lichtenberg und zur Verbesserung der Verkehrssituation im
Nordost-Raum gesehen.
Ebenfalls nördlich der Ortslage Malchow läuft aktuell in der Zuständigkeit des Landes
Berlin das Planfeststellungsverfahren zu einer weiteren Infrastrukturmaßnahme „B2-
Verbindungsstraße“. Dadurch soll eine verkehrliche Öffnung von Karow nach Osten zur
Verbesserung der Erreichbarkeit der Räume Buch – Karow – Blankenburg geschaffen
werden.
Frage 10:
Eine unter der Greifswalder Straße und Berliner Allee in den Norden führende U-Bahn, z.B. nach Karow
über Blankenburg wird vielfach gefordert. Zu welcher Einschätzung kommt die Verkehrsverwaltung über den
Nutzen einer solchen U-Bahn?
Antwort zu 10:
Die angesprochene Verkehrsachse ist heute im ÖPNV mit einer sehr gut ausgebauten und
leistungsfähigen Straßenbahnverbindung abgedeckt. Ideen für eine solche U-Bahnstrecke 
5
gehen bereits zurück auf die Anfangszeit des 20. Jahrhunderts und werden immer wieder
geäußert. Grobkostenschätzungen für die Realisierung eines solchen Vorhabens lassen,
auch in Kenntnis der Kostenentwicklung des U 5-Lückenschlusses, derzeit schwer
einschätzen, ob der notwendige Nachweis der Wirtschaftlichkeit erbracht werden kann,
auch wenn es sich um eine nachfragestarke Relation handelt.
Dennoch ist eine solche U-Bahn-Trassenführung als eine potenziell sehr langfristige
Maßnahme im Flächennutzungsplan von Berlin verankert, um sie für die Zukunft nicht zu
verhindern.
Berlin, den 15.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Fahrradinfrastruktur 2017 – 2021, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

 

Welche konkreten baulichen und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der #Fahrradinfrastruktur sind im Jahr 2017 bisher umgesetzt bzw. begonnen worden?

 

 

Antwort zu 1:

 

Die konkrete Umsetzung der geplanten und im Rahmen des #Radverkehrsinfrastrukturprogramms bewilligten Vorhaben obliegt den in aller Regel bezirklichen Straßenbaulastträgern, die darüber im 1. Quartal des Folgejahres im Rahmen der turnusmäßigen Gespräche zum Jahresanfang mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz berichten. Deshalb können derzeit aktuelle Informationen über den Bau- bzw. Markierungsfortschritt nicht ermittelt werden.

 

 

Bezüglich der umgesetzten #Fahrradabstellanlagen gibt es allerdings bereits eine vorläufige Statistik, nach der in folgenden Bezirken Fahrradabstellanlagen errichtet wurden:

  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Lichtenberg
  • Marzahn-Hellersdorf
  • Neukölln
  • Reinickendorf
  • Spandau
  • Steglitz-Zehlendorf
  • Tempelhof-Schöneberg

 

Insgesamt wurden danach 2.387 #Fahrradstellplätze gebaut, davon 1.583 an Schulen, 156 vor öffentlichen Einrichtungen, 362 an Zugangsstellen zum Öffentlichen Personennahverkehr, 176 in und bei Grünanlagen, 10 an Kultureinrichtungen, 18 in Einkaufsstraßen und 82 an sozialen Einrichtungen.

 

Künftig ist geplant, den Baufortschritt aller einschließlich der von den Bezirken ohne Kenntnis der Senatsverwaltung aus eigenen Mitteln durchgeführten Maßnahmen im #Radverkehr zu erfassen und hiermit die Kommunikation über Radverkehrsmaßnahmen in Berlin insgesamt zu verbessern. Dazu sollen der Aufbau der Koordinierungsstelle Radverkehr (ab 2018) und die Verabredungen im Bündnis für Radverkehr dienen.

 

Frage 2:

 

Welche konkreten baulichen und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für den Fuß- und Radverkehr, sind im Jahr 2017 bisher umgesetzt bzw. begonnen worden?

 

 

Antwort zu 2:

 

Auch die konkrete Umsetzung dieser Vorhaben obliegt in aller Regel den bezirklichen Straßenbaulastträgern, weshalb aktuelle Informationen über den Bau- bzw.

Markierungsfortschritt nicht ermittelt werden können.

 

Frage 3:

 

Welche konkreten baulichen und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrradinfrastruktur und der Verkehrssicherheit sind für das Jahr 2018 bereits geplant?

 

Antwort zu 3:

 

Im Rahmen des Radverkehrsinfrastrukturprogramms sind zahlreiche neue Vorhaben für die Jahre 2018-2020 geplant. In der beigefügten Tabelle sind davon die investiven Vorhaben aufgeführt, die nach derzeitigem Stand mit der größten Wahrscheinlichkeit auch relativ zeitnah umgesetzt werden können. Genaue Realisierungszeitpunkte lassen sich aufgrund vielfältiger Abhängigkeiten der Bauausführung von diversen Begleitumständen im Voraus nicht angeben.

 

 

Berlin, den 02.01.2018 In Vertretung

 

 

Jens-Holger Kirchner

…………………………..

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schriftliche Anfrage 18 / 12 992: Vorläufige Projektlisten Radverkehrsinfrastruktur

 

Verbesserung für die Infrastruktur für den Radverkehr

Titel 720 16 :   geplante Neubeginner-Projekte 2018/2019/2020                                                                                                        Stand: 08.12.2017

 

Es handelt sich um die Vorhaben, die nach derzeitigem Stand mit der größten Wahrscheinlichkeit aus dem Titel 72016 finanziert werden. Mit dem Ausscheiden von Vorhaben durch zeitliche Verzögerungen oder Verschiebungen aus anderen Gründen ist jedoch ebenso zu rechnen wie mit der Aufnahme zusätzlicher Vorhaben, die während der Haushaltsperiode kurzfristig vorbereitet werden.

Textfeld: Es handelt sich um die Vorhaben, die nach derzeitigem Stand mit der größten Wahrscheinlichkeit aus dem Titel 72016 finanziert werden. Mit dem Ausscheiden von Vorhaben durch zeitliche Verzögerungen oder Verschiebungen aus anderen Gründen ist jedoch ebenso zu rechnen wie mit der Aufnahme zusätzlicher Vorhaben, die während der Haushaltsperiode kurzfristig vorbereitet werden.

 

Nr

Bezirk

Name des Vorhabens

01

Ch

Radweg/Radfahrstreifen    Dovestraße-Helmholtzstraße

02

Ch

Radfahrstreifen Brandenburgische Straße

03

Ch

Radwegerneuerung Goerdelerdamm

04

Ch

Asphaltierung Roennestraße

05

Ch

Asphaltierung Windscheidstraße

06

Ch

Radwege Detmolder Straße östlich Blissestraße

07

Ch

Zweirichtungsradwege   Prinzregentenstraße

08

Fh

Radfahrstreifen Hasenheide

09

Fh

Radweg Stralauer Allee

10

Fh

Ausbau Radweg Paul-und-Paula-Ufer

11

Fh

Friedenstraße Querung Landsberger Allee

12

Fh

Radwegeerneuerung Mehringdamm Ostseite südlich Bergmannstraße

13

Fh/Pk

Lückenschluss Radverkehrsanlagen Friedenstr./Am Friedrichshain

14

Lb

Asphaltierung Hegemeisterweg

15

Lb

Radweganbindung Seefelder Straße

16

Lb

Radfahrstreifen Gensinger Straße einschließlich Alt-Friedrichsfelde Süd

17

Lb

Radfahrstreifen Herzbergstraße Mittelabschnitt

18

Lb

Radfahrstreifen Siegfriedstraße (Bornitzstraße-Rüdigerstraße)

19

Lb

Asphaltierung Wallensteinstraße

20

Lb

Radverkehrsanlagen Ruschestraße (Bornitzstraße-Normannenstraße)

21

Mz

Radweg parallel zur Wuhle (Ostseite nördlich Altentreptower Str.)

22

Mz

Radwegrampen Bitterfelder Straße – Alte Rüsternallee

23

Mz

Radwegebau/Asphaltierung Münsterberger Weg

24

Mz

Radverkehrsanlagen Allee der Kosmonauten Eitelstraße-Elisabethstraße

25

Mi

Radfahrstreifen Amrumer Straße

26

Mi

Radfahrstreifen Residenzstraße

27

Mi

Rampe Wullenwebersteg

28

Mi

Radwegverbindung Dresdener Straße (Heinrich-Heine-Str.-Roßstr.)

29

Mi

Radverkehrsanlagen Pankstraße

30

Mi

Asphaltierung Gartenstraße-Gerichtstraße

31

Nk

Asphaltierung Pannierstraße (Sonnenallee-Donaustraße)

32

Nk

Asphaltierung Braunschweiger Straße Ost

33

Nk

Radfahrstreifen Gerlinger Straße

34

Pk

Radfahrstreifen Neumannstraße

35

Pk

Radfahrstreifen Pasewalker Str. (Löffelbrücke- Bhf. Heinersdorf)

36

Pk

Asphaltierung Neukirchstraße Ost

37

Pk

Danziger Straße Prenzlauer Allee – Bötzowstraße

38

Pk

Asphaltierung Schönholzer Weg

39

Re

Asphaltierung Jörsstraße

40

Sp

Radweg / Radfahrstreifen Kisselnallee

41

Sp

gem. Rad-und Gehweg Hamburger Straße – Landesgrenze

42

Sp

Radfahrstreifen Seegefelder Straße

43

Sp

Radweg Heerstraße Südseite (50 m vor Pichelsdorfer Str. – Freybrücke)

44

St

Asphaltierung Markelstraße / Mittelinsel Lepsiusstraße

45

St

Asphaltierung Brauerstraße einschl. Anbindung Kranoldplatz

46

St

Asphaltierung Königsweg Brückenbereich-Hohentwielsteig

47

St

Asphaltierung Fischerhüttenweg

48

Te

Radfahrstreifen Marienfelder Allee

49

Te

Radfahrstreifen Boelckestraße

50

Te

Radfahrstreifen Kolonnenstraße

51

Te

Mariendorfer Hafenweg (Teltowkanal – Lankwitzer Straße)

52

Te

Asphaltierung Torgauer Straße einschließlich Radverkehrs-LSA

53

Tp

Radweg Elsenstraße Nordseite

54

Tp

Radweg / Radfahrstreifen Rummelsburger Straße / Landstraße (Nordostseite Treskowallee – Bezirksgrenze)

55

Tp

Radweg Woltersdorfer Weg – Bahnhof Rahnsdorf

56

Tp

Wiesenweg zwischen Bruno-Taut-Straße und Am Falkenberg

57

Tp

An der Wuhlheide (Südseite Edisonstraße-Berliner Außenring)

58

Tp

Kiefholzstraße (Dammweg-Britzer Zweigkanal)

59

Tp

Radfahrstreifen Siemensstraße

60

Tp

Asphaltierung Wernsdorfer Straße – Schmöckwitzwerdersteg

 

Radverkehr: Weiterer Anbieter Berlins Auswahl an Mieträdern wird noch größer – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/weiterer-anbieter-berlins-auswahl-an-mietraedern-wird-noch-groesser-29324754?dmcid=nl_20171220_29324754

Felgen und Korb sind gelb, Rahmen und Bleche leuchten hellblau. So sehen sie aus, die Fahrräder von #Byke Mobility. Das Unternehmen, das bislang ausschließlich in Hessen tätig war, bietet nun auch in Berlin #Fahrräder zum Mieten an. Damit wird die Auswahl an #Mieträdern in dieser Stadt noch größer.
Ende der vergangenen Woche war es soweit. „Dann haben wir damit begonnen, mehrere hundert Mieträder zu verteilen“, sagte Julia Boss, Geschäftsführerin von Byke Mobility. Noch ist das Gebiet, in dem die blaugelben Räder gemietet und wieder abgestellt werden können, relativ klein. Es umfasst im wesentlichen den früheren Bezirk Mitte und Teile von Kreuzberg. „Wir hoffen aber, dass wir die Zahl der Räder bald erhöhen und das Geschäftsgebiet erweitern können.“
Registrierte Kunden können die Byke-Räder nutzen – für 50 Cent pro halbe Stunde, drei Euro pro Tag oder zehn Euro pro Monat. Wer ein Guthaben aufs Konto lädt, erhält einen Bonus. Mietstationen gibt es nicht. „Wir sind gespannt, wie unser Angebot angenommen wird“, hieß es von dem Unternehmen, das mit rund zehn Beschäftigten in Prenzlauer Berg in der Dänenstraße residiert.
Großes Angebot
Allerdings ist das Angebot an Mieträdern in Berlin schon sehr groß. Da gibt es die #Lidl-Bikes der Deutschen Bahn (#DB), die von der Supermarktkette gesponsort werden, und die #Nextbikes, für deren Betrieb das Land Berlin einen Zuschuss zahlt. Mit #Obike und #Mobike sind nun auch zwei Mietradanbieter, die ihren Hauptsitz in China haben, in Berlin vertreten. Während sich Radaktivisten freuen, dass immer mehr Mieträder auf Straßen und Plätzen bereitstehen, sprechen andere von einem …

Radverkehr: Berlins erstes Fahrradparkhaus kommt Am S-Bahnhof Zehlendorf entsteht ein Doppelstockparkhaus für Zweiräder, um chaotischen Zustände zu beenden. Bis Ende 2020 müssen Radfahrer sich gedulden., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/mobilitaet-berlins-erstes-fahrradparkhaus-kommt/20749262.html

Über Fahrradparkhäuser diskutiert Berlin ungefähr so lange wie über den Neubau eines Flughafens. Nun aber kommt tatsächlich Bewegung in das Thema – also bei den Fahrrädern. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat am Montag die Ausschreibung für den Bau von vier Abstellanlagen an Bahnhöfen im Bezirk veröffentlicht – darunter ein #Fahrradparkhaus am #S-Bahnhof #Zehlendorf.
An den S-Bahnstationen #Wannsee und #Mexikoplatz sowie am U-Bahnhof #Krumme Lanke sollen die Anlagen ausgebaut werden mit herkömmlichen Bügeln und Doppelstockparkern, teilweise überdacht. Ab Februar soll geplant werden – Ende 2020 alles fertig sein.

Der große Wurf ist das nicht. Während in Kleinstädten wie Bernau nach hunderten Plätzen gerechnet wird, in der Schweiz oder Holland nach tausenden, vergrößert sich die Zahl der Plätze an diesen vier nicht ganz unwichtigen Bahnhöfen der Hauptstadt nur unwesentlich.

Chaos am Fahrradständer

So sollen in Wannsee 124 Plätze in Doppelstockparkern entstehen und 38 abschließbare Einzelboxen. Dafür werden auf dem Vorplatz die meisten Ständer abgebaut, weil dieser aus Sicht des Bezirks „unübersichtlich“ ist, aus Sicht von Bahnreisenden passt „chaotisch“ besser.

Am S-Bahnhof Zehlendorf soll an der Hampsteadstraße ein 10,5 Meter hohes vollautomatisches Parkhaus mit 120 Plätzen entstehen. Daneben entstehen 44 Bügel (für 88 Räder) und 144 Plätze in überdachten Doppelstockparkern.

Zehlendorf ist der Bahnhof, der von Anbeginn als möglicher Ort für ein Parkhaus genannt worden ist. Kein Wunder, der Parkdruck ist so immens, dass für Fußgänger kaum noch Platz bleibt, weil überall Räder wild abgestellt werden.

Hindernis Argentinische Allee

Am S-Bahnhof Mexikoplatz wird Platz für 150 Räder geschaffen, am U-Bahnhof Krumme Lanke etwa …

allg. + Radverkehr: Entwurf des ersten Mobilitätsgesetzes Deutschlands im Berliner Senat, aus Senat

www.berlin.de

 Aus der Sitzung des Senats am 12. Dezember 2017: Die Berlinerinnen und Berliner sollen sicher, bequem sowie umwelt- und klimafreundlich mobil sein. Das #Mobilitätsgesetz soll die Grundlagen dafür legen, die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit zu steigern. Nur so werden wir den Verkehr in unserer wachsenden Stadt bewältigen. Der Senat hat dazu in seiner heutigen Sitzung den von der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, vorgelegten Entwurf des Mobilitätsgesetzes Berlin zur Kenntnis genommen. Senatorin Günther: „Mit dem ersten Mobilitätsgesetz Deutschlands legen wir die Grundlagen für die Mobilität der Zukunft in einer wachsenden Metropole. Je mehr Menschen auf Bus, Bahn oder Fahrrad umsteigen können und wollen, desto schneller kommen auch die voran, die auf das Auto angewiesen bleiben. Deswegen stärkt das Mobilitätsgesetz den Öffentlichen #Personennahverkehr und den #Radverkehr und wird so für die gewünschte Stärkung des Verkehrssystems insgesamt sorgen.“

Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst drei Teile:
1. den allgemeinen Teil mit den Zielen des Gesetzes,
2. den Teil zum öffentlichen Nahverkehr und
3. den Teil zum Radverkehr.

Im nächsten Jahr folgen die Teile zu #Fußverkehr und Intelligenter #Mobilität (#Carsharing, #Autonom fahrende Autos, Digitalisierung etc.) und auch zum #Wirtschaftsverkehr, falls sich nach Fertigstellung des Integrierten Wirtschaftsverkehrskonzepts der Bedarf dafür ergibt.

Die Erarbeitung der ersten drei Teile des Mobilitätsgesetzes hat der neu geschaffene Mobilitätsbeirat begleitet, dem Mobilitätsverbände, die Bezirke, betroffene Senatsverwaltungen und Vertreter der Fraktionen angehören. Er wird auch die Erarbeitung der weiteren Teile des Gesetzes begleiten.
Die Eckpunkte für den Teil Radverkehr hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Dialog Radgesetz gemeinsam mit der Initiative Volksentscheid Fahrrad, dem ADFC, dem BUND, den Koalitionsfraktionen und der Senatskanzlei entwickelt.
In der informellen Verbändebeteiligung sind circa 700 Einwendungen eingegangen, die alle intensiv geprüft und sehr häufig auch aufgenommen wurden.

Allgemeiner Teil

Der Gesetzentwurf definiert mittel- bis langfristige Ziele für alle Planungen in der Mobilitätspolitik. Darunter sind beispielsweise Klima- und Umweltschutz, Aufenthaltsqualität, die Verkehrssicherheit oder die Förderung des Umweltverbundes.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Ziele bei der Erstellung aller Planwerke berücksichtigt werden. Bislang war nur der Nahverkehrsplan gesetzlich vorgeschrieben, künftig soll dies auch für den Radverkehrsplan, das integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept und die Fußverkehrsstrategie sowie für den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr als übergeordnetes Planwerk gelten.

Teil ÖPNV

Der Gesetzentwurf sieht im Teil öffentlicher Nahverkehr ein sogenanntes Vorrangnetz für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor. Dieses Netz umfasst die Strecken, auf denen besonders viele Berlinerinnen und Berliner mit Bus oder Bahn unterwegs sind. Es muss bei der Planung jeglicher Verkehrsinfrastruktur angemessen berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Vorrangschaltungen an Kreuzungen oder Busspuren.

Im Nahverkehrsplan müssen die Anforderungen und die Maßnahmen für die Barrierefreiheit der Haltestellen und Stationen des ÖPNV definiert werden. Falls bis 2022 nicht überall im ÖPNV die Barrierefreiheit erreicht wird, muss diese über barrierefreie Beförderungsangebote sichergestellt werden, die im Nahverkehrsplan konkretisiert werden.

Teil Radverkehr

Vorgeschrieben wird im Gesetzentwurf ein Radverkehrsnetz auf Haupt- und Nebenstraßen, das lückenlose Verbindungen ermöglicht. Dieses Radverkehrsnetz soll eine neue Qualität haben. Es soll aus sicheren Radwegen an Hauptstraßen bestehen, die breit genug zum Überholen sind. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, sollen geschützte Radstreifen geschaffen werden. Dadurch wird der Radverkehr sicherer und es werden Menschen zum Fahrradfahren motiviert, die sich bisher nicht trauen, in Berlin Fahrrad zu fahren.

Der Entwurf des Mobilitätsgesetzes wird jetzt – vor Beschlussfassung im Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus – dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

Radverkehrsentwicklung in Berlin: Messung und Ergebnisse, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1: Wie viele der geplanten 26 #Verkehrsdetektoren/ #Zählstellen für den #Radverkehr sind jeweils im Jahr 2015 und im Jahr 2016 installiert worden? Sind im Jahr 2017 weitere geplant, wie ist die Umsetzung?
Antwort zu 1:
Im Jahr 2015 wurden 14 Zählstellen an 10 Standorten eingebaut und in Betrieb genommen. Im Jahr 2016 wurden 12 Zählstellen an 7 Standorten eingebaut und in Betrieb genommen. Für das Jahr 2017 wurden keine weiteren Zählstellen geplant und umgesetzt.
Frage 2: An welchen Orten sind diese Verkehrsdetektoren/ Zählstellen für den #Fahrradverkehr installiert worden bzw. werden geplante eingerichtet?
Antwort zu 2
Im Jahr 2015 wurden an folgenden Stellen Zählstellen installiert:
• Jannowitzbrücke (Mitte) (2 Zählstellen)
• Sandkrugbrücke (Mitte) (2 Zählstellen)
• Oberbaumbrücke (Friedrichshain-Kreuzberg) (2 Zählstellen)
• Schwedter Steg (Pankow)
• Prinzregentenstraße (Charlottenburg-Wilmersdorf)
• Yorckstraße (Tempelhof-Schöneberg) (2 Zählstellen)
• Monumentenstraße (Tempelhof-Schöneberg)
• Alberichstraße (Marzahn-Hellersdorf)
• Paul-und-Paula-Uferweg (Lichtenberg)
• Markstraße (Reinickendorf)

Im Jahr 2016 wurden an folgenden Stellen Zählstellen installiert:
• Mariendorfer Damm (Tempelhof-Schöneberg) (2 Zählstellen)
• Maybachufer (Neukölln)
• Berliner Straße (Pankow) (2 Zählstellen)
• Frankfurter Allee (Friedrichshain-Kreuzberg) (2 Zählstellen)
• Klosterstraße (Spandau) (2 Zählstellen)
• Breitenbachplatz Steglitz-Zehlendorf (2 Zählstellen)
• Kaisersteg (Treptow-Köpenick)
Für das Jahr 2017 wurden keine weiteren Zählstellen geplant und umgesetzt.
Frage 3:
Welche Erkenntnisse und Zahlen über die #Entwicklung des Radverkehrs hat der Senat durch die Installation der Detektoren/Zählstellen bisher erlangt?
Antwort zu 3:
Eine umfassende Analyse und Aufbereitung der Daten der Dauerzählstellen erfolgt nach dem Abschluss des ersten vollständigen Erfassungsjahres 2017.
Frage 4:
Über welche weiteren aktuellen Zahlen zur Entwicklung des Radverkehrs verfügt der Senat? Wie und wann wurden diese erhoben? Wie hat sich der Radverkehr nach den Erkenntnissen des Senats in den Jahren seit 2007 entwickelt (bitte nach Jahren getrennt aufführen)?
Antwort zu 4:
Seit dem Jahr 2001 werden in Berlin an einem Tag im Monat an jeweils 8 über das Stadtgebiet verteilten Radpegelpunkten 12-Stundenzählungen ( 7- 19 Uhr) im Radverkehr durchgeführt, um daraus Erkenntnisse zur aktuellen Entwicklungen im Radverkehr zu gewinnen.
Folgend ist die Jahresentwicklung mit dem Basisjahr 2007 (= 100%) aufgelistet:
2007 100,0%
2008 109,2%
2009 114,6%
2010 113,6%
2011 113,4%
2012 120,8%
2013 126,7%
2014 133,6%
2015 134,6%
2016 136,1%.
Berlin, den 22.11.17
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Mobilitätsgesetz Radfahrer müssen bis Ostern auf ihr Gesetz warten – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/mobilitaetsgesetz-radfahrer-muessen-bis-ostern-auf-ihr-gesetz-warten-28949556?dmcid=nl_20171126_28949556

Es ist das erste Gesetz in Deutschland, das Radfahren angenehmer, attraktiver und sicherer machen soll. Doch bis das Berliner #Mobilitätsgesetz in Kraft tritt, werden sich die Fahrradfahrer noch einige Monate lang gedulden müssen. Frank #Masurat vom Allgemeinen Deutschen #Fahrrad-Club (#ADFC) hofft, dass das Verfahren bis Ende März über die Bühne geht – kurz darauf ist Ostern. „Ostern ist für uns wie Weihnachten – hoffentlich“, sagte das Vorstandsmitglied.

Der Gesetzesentwurf mutet ziemlich trocken an. Doch er enthält Bestimmungen, die noch für Diskussionen sorgen werden – und in manchen Fällen für Streit.

So soll jede #Hauptverkehrsstraße einen #Radfahrstreifen bekommen, der breit genug zum Überholen ist und mit sicherem Abstand zu parkenden Autos verläuft. Das Ziel sind geschützte #Radwege, die zum Beispiel mit Pollern vom Autoverkehr getrennt sind. Vorgesehen ist auch, Angebote für Radfahrer massiv auszubauen. So sollen in Berlin 100 Kilometer #Radschnellverbindungen sowie 100.000 neue #Stellplätze für Fahrräder neu entstehen.
#ADAC regte Änderung an

Es ist ein Gesetz, das für die Radfahrer Partei ergreift. Ungewöhnlich ist auch der Gesetzgebungsprozess. Die #Autolobby saß nicht am Tisch, als der Referentenentwurf erarbeitet wurde, dafür die #Fahrradlobby gleich mehrfach. Mit dem Team Volksentscheid Fahrrad, das besonders lautstark für ein solches Gesetz gestritten hatte, dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) sowie dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) waren drei Organisationen beteiligt. 17 Mal kam der „Dialog Radverkehr“ im Rittersaal des Senatsgebäudes …

zu Fuß mobil, Radverkehr: Eine neue Brücke für den Moabiter Westen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der #Planungsstand bezüglich des Neubaus einer neuen #Brücke vom Moabiter Westen nach
Charlottenburg auf Höhe der #Huttenstraße?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, hatte das Büro Kolb Ripke
Architekten Planungsgesellschaft mbH beauftragt, eine #Machbarkeitsstudie
#Spreeuferwege in Berlin-Moabit zu erarbeiten. Ziel der im August 2015 fertiggestellten
Studie war es, neben den „Möglichkeiten zur Schließung der Lücken entlang des
Spreeuferweges“ (von der Gotzkowskybrücke bis zum Charlottenburger
Verbindungskanal) auch die „Errichtung zweier Brücken zur Schaffung einer Verbindung
zwischen Moabit und Charlottenburg“ zu untersuchen. Im Rahmen der Studie wurden die
baulich-technischen, eigentumsrechtlichen und planungsrechtlichen Erfordernisse für
Brückenbauwerke geprüft.
Im Ergebnis wurden folgende zwei #Fußgängerbrücken in Kombination mit integrierten
Fernwärmeleitungen vorgeschlagen, die Charlottenburg mit Moabit verbinden sollen:
2
 in Verlängerung der #Quedlinburger Straße in Charlottenburg mit leichtem Knick nach
Süden über den Charlottenburger Verbindungskanal zum Neuen Ufer in Moabit
und
 vom #Sportpark Neues Ufer, in etwa auf Höhe der Spielfeldmitte, in Moabit über die
Spree zur Carnotstraße in Charlottenburg.
Die überschlägige Kostenschätzung geht von rd. 3,6 Mio. € Baukosten (KG 300 – 500,
700) für beide Brückenbauwerke (rd. 1,6 Mio. € und rd. 2,0 Mio. €) aus.
Frage 2:
Gibt es schon einen #Zeitplan für das Projekt?
Antwort zu 2:
Derzeit existiert noch kein Zeitplan für den Bau der Brückenbauwerke.
Die Machbarkeitsstudie geht von einer rd. 3 ¼ -jährigen Planungs- und Bauzeit aus.
Frage 3:
Wie wird Vattenfall in dieses Projekt eingebunden, um unterhalb der Brücke eine Fernwärmeleitung nach
Charlottenburg zum Fraunhofer Institut zu verlegen?
Antwort zu 3:
Der Bezirk Mitte von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und Vattenfall (VE Berlin Wärme
AG) haben Gespräche geführt, um zu eruieren, wie und in welcher Form sich die
Gesprächspartner am Brückenbau personell und finanziell beteiligen könnten.
Nach aktuellem Stand wird von Vattenfall ein Brückenbau unter ihrer Federführung
abgelehnt, da derzeit kein Erfordernis zur Erweiterung des Fernwärmenetzes besteht. Aus
Sicht des Unternehmens wäre nur die Option denkbar, dass das Land Berlin die
Fußgängerbrücken errichtet und unterhält. Vattenfall würde sich ggf. an den Baukosten
beteiligen, jedoch nicht an den Unterhaltungskosten.
Frage 4:
Welche Fördermittel kommen für dieses Projekt infrage?
Antwort zu 4:
Sollte eine hinreichende planerische und baurechtliche Planreife für das
Brückenbauprojekt bestehen und gleichzeitig der Fördermittelgeber, die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Wohnen, dem Projekt zustimmen, wäre eine anteilige
Kofinanzierung aus dem Städtebauförderprogramm Stadtumbau West möglich.
Berlin, den 24.11.17
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Leihräder in Berlin Gutes Rad ist teuer Ein neuer Anbieter vergrößert die Leihrad-Flotte in der Stadt., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/leihraeder-in-berlin-gutes-rad-ist-teuer/20602486.html

Seit dieser Woche hat Berlin 688 neue #Mietfahrräder. Sonnengelb stehen sie in Charlottenburg und Mitte. Das Singapurer Unternehmen „#oBike“ könnte damit zur echten Konkurrenz für die etablierten Fahrradvermietungen werden. Zwei von ihnen sind „Deezer #Nextbike“ mit 5000 Rädern und das „#Lidl-Bike“, früher bekannt als „#Call a Bike“ von der Bahn mit 3500 Rädern. Die Auswahl ist also groß. Wir sind mit den drei Leihrädern Probe gefahren.

LIDL-BIKE

Fahrvergnügen und Sicherheit: Gleich das erste getestete Rad zickt herum. Die Bremse am Hinterrad funktioniert nicht richtig. So traut man sich kaum auf Berlins Straßen. Also kurzes Umsteigen auf das danebenstehende Fahrrad. In sieben Gängen geht es schnell durch Parks und über Kopfsteinpflaster – für das erste Mietraderlebnis nicht unamüsant.

Die App: Sie zeigt relativ genau, wo Räder stehen. Zum Ausleihen gibt man dann die Nummer des Rads ein und bekommt einen Code. Schäden kann man direkt melden, aber ob man dafür entschädigt wird, wenn das Rad wegen der Schäden nicht fahren kann, bleibt unklar.

Verfügbarkeit: Im S-Bahn-Ring ist sie hoch. Dort kann man das Rad auch problemlos überall abstellen. Wer außerhalb des Rings parkt, muss allerdings eine „Servicegebühr“ von 10 Euro zahlen.

Preis: Im Basistarif zahlt man eine Grundgebühr von 3 Euro pro Jahr. Hinzu kommen für die erste …