Die sechs größten deutschen Städte investieren aus Sicht des Umweltverbandes #Greenpeace viel zu wenig #Geld in sicheren #Radverkehr. Laut einer Greenpeace-Untersuchung gab keine der Städte im Durchschnitt der vergangenen Jahre mehr als 5 Euro pro Kopf und Jahr für den Radverkehr aus – Städte wie Amsterdam und Kopenhagen dagegen investierten seit Jahrzehnten ein Vielfaches dessen. Dort werde deutlich mehr Rad gefahren, gleichzeitig verunglückten Radfahrende etwa zehnmal seltener. Einige der deutschen Städte widersprachen jedoch und nannten andere Zahlen.
Greenpeace hat für die am Dienstag veröffentlichte Untersuchung die öffentlichen Haushalte der Städte Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart unter die Lupe genommen. Demnach gab im Durchschnitt der vergangenen Jahre Stuttgart 5 Euro pro Kopf und Jahr für den Radverkehr aus, Berlin 4,70 Euro und Frankfurt 4,30 Euro. Danach kommen Hamburg mit 2,90 Euro, Köln mit 2,80 Euro und München mit 2,30 Euro. Zum Vergleich: In Amsterdam sind es laut Greenpeace 11 Euro, in Kopenhagen sogar 35,60 Euro. Für die Berechnungen hat Greenpeace unterschiedliche Zeiträume herangezogen.
Stadt München wehrt sich
Die Stadt München wies die Vorwürfe zurück. Laut einem Sprecher der Stadt stehen pro Jahr 10 Millionen Euro, also weit mehr als 6 Euro pro Kopf, zur Verfügung. Dieses Geld werde komplett investiert. Auf Nachfrage relativierte Greenpeace, dass die für München …
Frage 1:
Welchen Fortschritt gibt es bei der Planung und dem Bau neuer #Fahrradstellplätze?
Antwort zu 1:
Grundsätzlich hat der Senat das Ziel, an allen Zugangsstellen zum öffentlichen
Nahverkehr das Angebot an Fahrradabstellanlagen zu überprüfen und im Rahmen der
Möglichkeiten quantitativ als auch qualitativ zu verbessern.
Zur Erreichung dieses Ziels, welches sich auch in § 47 des Mobilitätsgesetzes findet,
wurde die GB infraVelo GmbH, eine Entwicklungsgesellschaft des Landes Berlin,
gegründet. Diese soll in enger Abstimmung mit dem Senat und den Bezirken neben
anderen Projekten auch Fahrradabstellanlagen planen und baulich umsetzen.
Hierzu führt die GB infraVelo GmbH derzeit eine Standort- und Potenzialanalyse zum
Fahrradparken an 11 Bahnhöfen im Land Berlin durch. Diese Analyse wird voraussichtlich
Ende September 2018 beendet sein. Im Ergebnis der Analyse sollen vorhandene
Planungsbefangenheiten sowie Aus- und Neubaupotentiale ermittelt und konkrete Projekte
initiiert werden.
Eine zweite Tranche, welche die Potenzial- und Standortanalyse von weiteren 22
Bahnhöfen beinhalten soll, befindet sich derzeit in der Vorbereitung.
Frage 2:
Gibt es über den #Bahnhof#Zehlendorf hinaus Standorte für neue Fahrradstellplätze (vgl. S18-15200)?
2
Antwort zu 2:
Ja, die unter Antwort zu 1 genannte erste Tranche der Potenzialanalyse beinhaltet
folgende 11 Standorte in 9 Bezirken:
Treptow-Köpenick:
Bhf. #Grünau
Friedrichshain-Kreuzberg:
Bhf. #Warschauer Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf:
Bhf. #Bundesplatz
Mitte:
Bhf. #Jannowitzbrücke
Spandau:
Bhf. #Spandau
Bhf. #Rathaus Spandau
Marzahn-Hellersdorf:
Bhf. #Mahlsdorf
Pankow:
Bhf. #Schönhauser Allee
Bhf. #Senefelder Platz
Lichtenberg:
Bhf. #Karlshorst
Tempelhof-Schöneberg:
Bhf. #Priesterweg
Frage 3:
Wie bewertet der Senat die Situation der vorhandenen Fahrradstellplätze an folgenden Bahnhöfen:
Südkreuz, Hauptbahnhof, Ostbahnhof, Ostkreuz und Zoologischer Garten?
Frage 4:
Was plant der Senat, um die Situation an den genannten Bahnhöfen zu verbessern?
Antwort zu 3 und 4:
Wie unter Antwort zu 1 geschildert, besteht das grundsätzliche Ziel, das Fahrradparken an
allen Zugangsstellen zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu verbessern. Das
betrifft sowohl die Abstellkapazitäten als auch die Qualität der Abstellanlagen.
3
Die hierfür notwendigen Potenzialanalysen, die u. a. auch Aufschluss über die vorhandene
Stellplatzsituation sowie die Rahmenbedingungen für einen Ausbau der Anlagen geben
sollen, können auf Grund des Umfangs nur in Tranchen durchgeführt werden.
Da die unter Antwort zu 3 genannten Bahnhöfe bisher noch nicht Gegenstand von
aktuellen Potenzialanalysen sind, ist derzeit keine Bewertung der dort vorhandenen
Situation der Fahrradstellplätze möglich und es können noch keine konkreten Maßnahmen
zu deren Verbesserung benannt werden.
Frage 5:
Wieviel Geld steht dafür zur Verfügung?
Antwort zu 5:
Zur Durchführung der unter 1. und 2. genannten Potenzial- und Standortanalysen sowie
für die Planung und den Bau von Fahrradabstellanlagen sind in den Jahren 2018 und
2019 insgesamt rd. 1,4 Mio. EUR vorgesehen.
Berlin, den 17.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Welche geplanten und bereits terminierten #Straßenbaumaßnahmen für Straßen, die in der Straßenbaulast des Bezirks oder des Landes Berlin stehen (inklusive #Gehwege, #Radverkehrsinfrastruktur, #Sanierungsarbeiten am #Kanalsystem sowie Zeithorizont für die Realisierung) sind dem Senat für den Bezirk Lichtenberg im Zeitraum 2017 bis zum Ende der laufenden Wahlperiode bekannt (bitte aufschlüsseln nach Ortsteilen Straßenabschnitten, Art der Baumaßnahmen, betroffene Medien, voraussichtlicher Bauzeitraum, Baulastträger sowie voraussichtlich anfallende Kosten)?
Frage 2:
Welche dauerhaften oder vorübergehenden Einschränkungen bzw. Veränderungen ergeben sich pro Baumaßnahme für voraussichtlich welchen Zeitraum für den fließenden Verkehr, den ruhenden Verkehr, den #Fußgängerverkehr, den #ÖPNV-Verkehr sowie den #Radverkehr, insbesondere
vorübergehender oder dauerhafter Wegfall oder Zunahme von jeweils wie vielen Parkplätzen;
dauerhafter oder vorübergehender Wegfall oder Zunahme von Fahrstreifen für PKW, ÖPNV oder Radverkehr;
erforderliche Umleitungen welcher ÖPNV-Linien mit jeweils welchen Auswirkungen auf Haltestellen sowie Fahrpläne und barrierefreien Zugang?
Antwort zu 1 und zu 2:
Zur übersichtlichen Darstellung der Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen wurde eine Tabelle, untergliedert nach Baulastträgern bzw. Auftraggebern, angelegt (s. Anlage). In Abhängigkeit vom Vorbereitungsstand wurden die verfügbaren Informationen aufgenommen. Nicht jede angefragte Auswirkung auf die einzelnen Verkehrsarten konnte dabei dargestellt werden. Diese sind insbesondere hinsichtlich temporärer Auswirkungen häufig erst mit Vorliegen der jeweiligen verkehrsbehördlichen Anordnung vor Bauausführung bekannt.
Die Anlage gliedert sich wie folgt:
Vorhaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Vorhaben des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin
Maßnahmen der Straßenunterhaltung
Investive Maßnahmen und Maßnahmen Radverkehr
Vorhaben der Berliner Wasserbetriebe (BWB)
Vorhaben der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Frage 3:
Welche Maßnahmen werden an welchen Standorten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ergriffen?
Antwort zu 3:
Die nachstehenden Angaben zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Fußgängerverkehr wurden durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin übermittelt:
Nr.
Örtlichkeit
Projekt
Bauzeit
1
Küstriner Straße/Simon-Bolivar-Str.
Gehwegvorstreckungen
2019/20
2
Waldowallee/Marksburgstr.
Fußgängerüberweg (FGÜ)
2018
3
Sewanstr. /Mellenseestr.
Mittelinsel + Bushaltestelle
2019
4
Siegfriedstraße 137
Mittelinsel
2019
5
Volkrad- /Rummelsburger Str.
2 Mittelinseln
2019
6
Egon-Erwin-Kisch-/Deminer Str.
FGÜ
2018
7
Ehrenfelsstr. Richard-Wagner- Grundschule
Gehwegvorstreckung, Fahrradbügel
2018
8
Zingster Straße / Lindencenter
Mittelinsel
2019
9
Fanninger-/Bürgerheimstr.
Gehwegvorstreckung
2018
10
Fanninger-/Hubertusstr.
FGÜ
2018
11
Rosenfelder-/Meta-/Irenenstr.
Gehwegvorstreckung
2019
12
Rosenfelder-/Egmontstr.
Gehwegvorstreckung
2019
13
Lückstraße/Emanuelstr.
Mittelinsel
2018
14
Alfredstr./Fanningerstr.
Gehwegvorstreckung
2017
15
Siegfriedstr./ Rohrdammweg
Mittelinsel
2017
Die Maßnahmen für den Radverkehr sind Bestandteil der Auflistung zu Nr. 2 der Anlage.
Frage 4:
Welche weiteren Informationen, die im Kontext dieser Anfrage zum Verständnis des Sachverhalts nötig sind, gibt es ggf.?
Antwort zu 4:
Haben Bauleistungen auf Straßenverkehrsanlagen bei temporären Fahrstreifensperrungen auch Behinderungen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder den Radverkehr zur Folge, ist dies in Spalte 7 der Anlage (außer der zum Buchstaben K angegebenen Anzahl gesperrter Fahrstreifen Spalte 8) durch zusätzliche Angabe des Buchstabens Ö bzw. R berücksichtigt.
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin führt Folgendes zu den Maßnahmen der Straßenunterhaltung aus:
„Wegfallende Parkmöglichkeiten für den Individualverkehr wurden und werden nicht statistisch erfasst. Dieses ist auch immer abhängig von der jeweiligen Verkehrssituation, dem technologischen Bauablauf und der verkehrsrechtlichen Anordnung der zuständigen Verkehrsbehörden. Maßnahmen des Fachbereiches Straßenunterhaltung sind nur jährlich planbar und abhängig von den bereitgestellten Haushaltsmitteln.“
Angaben für Maßnahmen der Straßenunterhaltung für 2019 sowie den Zeitraum des nächsten Doppelhaushalts (2020/21) wurden nicht übermittelt.
Berlin, den 15.08.2018 In Vertretung
Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15 858 Baumaßnahmen im Bezirk Lichtenberg von Berlin
Maßnahme
Ortsteil
Straße
Abschnitt
Zeit-raum
VerkehrlicheAuswirkungenauf
AuswirkungenaufÖPNV
Kosten
Bemerkungen
Kfz (K)ÖPNV (Ö)
Rad (R)
AnzahlFahrstreifen
AnzahlStellplätze
von
bis
Wegfall(w)/ Neu (n)
Wegfall(w) / Neu (n)
(Umleitung;Haltestellen;Barrierefreiheit)
T EUR
temporär
dauerhaft
temporär
dauerhaft
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
1. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Neubau
Rummelsburg
Hauptstraße
Markgrafendamm
Karlshorster Straße
09/15-
09/18
K, Ö, R
n 2
–
–
keine
5.600
Erneuerung
Malchow
Dorfstraße
Blankenburger Pflasterweg
Ortnitstraße
03/19–
04/22
K, Ö, R
w 1
–
–
Umleitung Buslinien
6.550
2. Meldungen Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
2.1Straßenunterhaltung
Fahrbahnreparaturarbeiten
Karlshorst
Treskowallee
Marksburgstraße
Rheinsteinstraßer
2017
K, R
w 1
k. A.
keine
123
Fahrbahnreparaturarbeiten
Friedrichsfelde
Alt-Friedrichsfelde
Stauraum vor Am Tierpark
2017
K
w 1
k. A.
keine
93
Fahrbahnreparaturarbeiten
Lichtenberg
Frankfurter Allee
Schulze-Boysen- Straße
Alfredstraße
2017
K
w 2
k. A.
keine
117
Fahrbahnreparaturarbeiten
Alt- Hohenschönhausen
Indira-Gandhi- Straße
Bezirksgrenze
Chopinstraße
2017
K
w 1
k. A.
keine
154
Deckschichterneuerung
Alt- Hohenschönhausen
Werneuchener Straße
Goeckestraße
Genslerstraße
2017
K, R
w 1
k. A.
keine
290
Fahrbahnreparaturarbeiten
Fennpfuhl
Josef-Orlopp- Straße
Josef-Orlopp-Straße
Herzbergstraße
2017
K
w 1
k. A.
keine
72
Deckschichterneuerung
Alt- Hohenschönhausen
Privatstraße 2
2017
K, R
w 1
k. A.
keine
121
Fahrbahnreparaturarbeiten
Alt- Hohenschönhausen
Augustastraße
Oberseestraße
Elsastraße
2017
K, R
w 1
k. A.
keine
58
Fahrbahnreparaturarbeiten
Friedrichsfelde
Sewanstraße
Lückstraße
Michiganseestraße
2017
K, R
w 1
k. A.
keine
55
Fahrbahnreparaturarbeiten
Lichtenberg
Frankfurter Allee
Ruschestraße
Rathausstraße
2018
K
w 2
k. A.
keine
175
Voraussichtliche Kosten
Fahrbahnreparaturarbeiten
Lichtenberg
Frankfurter Allee
Gürtelstraße
Ruschestraße
2018
K
w 2
k. A.
keine
175
Voraussichtliche Kosten
Fahrbahnreparaturarbeiten
Neu- Hohenschönhausen
Seehausener Straße
Pablo-Picasso- Straße
Vincent-van-Gogh- Straße
2018
K, R
w 1
k. A.
keine
150
Voraussichtliche Kosten
Fahrbahnreparaturarbeiten
Neu- Hohenschönhausen
Vincent-van- Gogh-Straße
Falkenberger Chaussee
Seehausener Straße
2018
K, R
w 1
k. A.
keine
70
Voraussichtliche Kosten
Fahrbahnreparaturarbeiten
Lichtenberg
Siegfriedstraße
Gotlindestraße
Herzbergstraße
2018
K, R
w 1
k. A.
keine
77
Fahrbahnreparaturarbeiten
Friedrichsfelde
Robert-Uhrig- Straße
Zachertstraße
Rummelsburger Straße
2018
K, R
w 1
k. A.
keine
65
Voraussichtliche Kosten
Fahrbahnreparaturarbeiten
Fennpfuhl
Storkower Straße
Franz-Jacob-Straße
Thaerstraße
2018
K, R
w 1
k. .A.
keine
50
Voraussichtliche Kosten
Fahrbahnreparaturarbeiten
Lichtenberg
Skandinavische Straße
Einbecker Straße
Rosenfelder Straße
2018
K, R
w 1
k. A.
keine
57
Voraussichtliche Kosten
Fahrbahnreparaturarbeiten
Friedrichsfelde
Alfred-Kowalke- Straße
Alt-Friedrichsfelde
Zachertstraße
2018
K, R
w 1
k. A.
keine
60
Voraussichtliche Kosten
Fahrbahnreparaturarbeiten
Falkenberg
Dorfstraße
2018
K
w 1
k. A.
keine
130
Voraussichtliche Kosten
Maßnahme
Ortsteil
Straße
Abschnitt
Zeit-raum
VerkehrlicheAuswirkungenauf
AuswirkungenaufÖPNV
Kosten
Bemerkungen
Kfz (K)ÖPNV (Ö)
Rad (R)
AnzahlFahrstreifen
AnzahlStellplätze
von
bis
Wegfall(w)/ Neu (n)
Wegfall(w) / Neu (n)
(Umleitung;Haltestellen;Barrierefreiheit)
T EUR
temporär
dauerhaft
temporär
dauerhaft
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Fahrbahnreparaturarbeiten
Alt- Hohenschönhausen
Indira-Gandhi- Straße
Fritz-Lesch-Straße
Hansastraße
2018
K
w 1
k. A.
keine
59
Voraussichtliche Kosten
Deckschichterneuerung
Alt- Hohenschönhausen
Landsberger Allee
IKEA
Rhinstraße
2018
K
w 1
k. A.
keine
150
Voraussichtliche Kosten
Gehwegreparaturarbeiten
Fennpfuhl
Landsberger Allee
Nr. 168
Nr. 160
2017
K
w 1
k. A.
keine
52
Gehwegreparaturarbeiten
Karlshorst
Römerweg
Vor Treskowhöfe
2017
keine
kein
k. A.
keine
42
Gehweg einseitig
Gehwegreparaturarbeiten
Alt- Hohenschönhausen
Roedernstraße
Vor Schule
2017
K
w 1
k. A.
keine
28
Gehwegreparaturarbeiten
Karlshorst
Junker-Jörg- Straße
Marksburgstraße
Dorotheastraße
2017
K
w 1
k. A.
n8
keine
47
Gehwegerneuerung
Lichtenberg
Landsberger Allee
Globus Baumarkt
IKEA
2018
K
w 1
k. A.
keine
80
Voraussichtliche Kosten
Gehwegreparaturarbeiten
Karlshorst
Junker-Jörg- Straße
Marksburgstraße
Hönower Straße
2018
K
w 1
k. A.
n24
keine
128
Voraussichtliche Kosten
Gehwegerneuerung
Friedrichsfelde
Sewanstraße Nfb.
Nr. 241
Nr.255
2017/
2018
K
w 1
k. A.
n4
Keine
137
Gehwegerneuerung
Friedrichsfelde
Zachertstraße
Ribbecker Straße
Nr. 72
2018
K
w 1
k. A.
Keine
50
Voraussichtliche Kosten
Gehwegerneuerung
Lichtenberg
Münsterlandstraße
Maximilianstraße
Eitelstraße
2018
K
w 1
k. A.
keine
65
Voraussichtliche Kosten
Gehwegerneuerung
Alt- Hohenschönhausen
Werneuchener Straße
Konrad-Wolf-straße
Große-Leege-Straße
2018
K
w 1
k. A.
keine
85
Voraussichtliche Kosten
Gehwegerneuerung
Neu- Hohenschönhausen
Vincent-van- Gogh-Straße
Nr. 36
Nr. 38
2018
K
w 1
k. A.
keine
40
Voraussichtliche Kosten
Gehwegerneuerung
Alt- Hohenschönhausen
Berkenbrücker Steig
Konrad-Wolf-Straße
Mittelstraße
2018
K
w 1
k. A.
keine
90
Voraussichtliche Kosten
Gehwegerneuerung
Neu- Hohenschönhausen
Rostocker Straße
Nr. 39
Nr. 47
2018
K
w 1
k. A.
keine
35
Voraussichtliche Kosten
2.2Investive Vorhaben Fahrbahn und Radverkehr
2.2.1 Fahrbahn
Neubau der westlichen Fahrbahn und KP Frankfurter Allee
Lichtenberg
Möllendorffstr.
Am Containerbahnhof
Frankfurter Allee
06/17–
03/18
K, Ö R
w2
–
–
–
n1
Verbreiterung der Haltestelleninseln der Straßenbahn
165
Neubau der Treskowallee
Karlshorst
Treskowallee
Godesberger Str
Wandlitzstr.
7/17-
12/20
K Ö R
w1
n2
n2
Straßenbahnhaltestelle an Bf.-Zugängen, Barrierefreiheit
–
siehe BVG und BWB
Fahrbahnerneuerung
Alt Hohenschönhausen
Küstriner Str.
Sandinostr.
Reichenberger Str.
04/19-
12/21
K
w 45
keine
1350
Stadtplatzerneuerung Bf. Karlshorst
Karlshorst
Treskowallee, Nebenfahrbahn
Anschluss Dönhoffsttr.
Anschluss Am Carlsgarten an Treskowallee
Ehrenfelsstr.
Rheinsteinstr.
04/20-
12/21
K K K
–
w 1
w 1
w 1
n 1
n 1
w 6
keine
450
Neubau der Erschließungsstraße, des westl. Gehwegs und der Grünfläche
Friedrichsfelde
Dolgenseestr.
Promenade
04/20-
12/21
K
n 1
keine
900
Maßnahme
Ortsteil
Straße
Abschnitt
Zeit-raum
VerkehrlicheAuswirkungenauf
AuswirkungenaufÖPNV
Kosten
Bemerkungen
Kfz (K)ÖPNV (Ö)
Rad (R)
AnzahlFahrstreifen
AnzahlStellplätze
von
bis
Wegfall(w)/ Neu (n)
Wegfall(w) / Neu (n)
(Umleitung;Haltestellen;Barrierefreiheit)
T EUR
temporär
dauerhaft
temporär
dauerhaft
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
nördl. Fahrbahn grundhafter Ausbau
Fennpfuhl
Landsberger A.
Vulkanstr.
Weißenseer Weg
04/21-
12/22
K
w 1
keine
900
2.2.2 Radverkehr
Neubau von Radwegen
Fennpfuhl- Lichtenberg
Landsberger Allee,
Nordseite:Oderbruch- str.
Südseite: Vulkanstr.
Rhinstr.
Rhinstr.
08/17-
12/18
R
R
n1
n1
keine
1600
Asphaltierung der Fahrbahn (f. Radverkehr)
Karlshorst
Hegemeisterweg
Rummelsburger Landstraße
Gleyeweg
04/18-
12/18
R
keine
600
Anlage eines Radweges
Lichtenberg
Möllendorffstr.
04/20-
12/20
R
keine
(150)
geschätzt
Markierung einer Fahrradspur Südseite
Friedrichsfelde
Alt-Friedrichsfelde
Robert-Uhrig-Straße
Gensinger Straße
in Abstim- mung
K R
w 20
n 5
keine
k. A.
Vorhaben Infra-Velo
Anlagen von Fahrradspuren
Friedrichsfelde
Gensinger Str.
in Abstim- mung
K R
n2
w 135
keine
k. A.
Vorhaben Infra-Velo
Umbau des SO- Gehwegkopf
Friedrichsfelde
Seddiner Str.
Ecke Rhinstr.
2018
keine
35
Alliander
Anlage eines Radstreifens
Neu- Hohenschönhausen
Falkenberger Ch.
S-Bahnhof HsH
Pablo-Picasso-Straße
2019/20
K R
w 1
n1
keine
150
Alliander
Neubau von Radwegen
Lichtenberg
Karlshorster Straße
Hauptstr.
Marktstr.
voraus. 2019
R
keine
270
Verbreiterung Radwege
Alt Hohenschönhausen
Rhinstr.
Plauener Straße
Marzahner Straße
2019
R K
w 1
keine
600
Erneuerung von Fahrradspuren
Lichtenberg
Skandinavische Straße
Rosenfelder Straße
Irenenstraße
2019
R
w 4
(inkl. 3 Nach- rückplätze Taxi)
n 2
keine
260
Radverkehrsanlagen
Lichtenberg
Siegfriedstraße
Bornitzstraße
Rüdigerstraße
2019
K R
n1
w 58
keine
wird ermittelt
Stellplätze
Lichtenberg
Rüdigerstraße
Siegfriedstraße
Hagenstraße
2019
K
n 35
keine
500
Ausgleich für Stellplatzwegfall in der Siegfriedstraße
Eine Diskussion bewegt Berlin: Stehen zu viele #Mieträder auf Gehwegen und Plätzen herum? Jetzt hat die Deutsche Bahn (DB) darauf reagiert. Für ihren #Mietfahrradanbieter#Call a Bike, der in Berlin die rund 3500 #Lidl Bikes betreibt, gelten von September an neue Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
Die Liste der Stellen, an denen die Fahrräder nach der Nutzung auf keinen Fall abgestellt werden dürfen, ist erheblich verlängert worden. Ziel ist unter anderem, „die Überlastung des Stadtraums mit Mietfahrrädern zu verhindern“, sagte ein Bahnsprecher.
Hinterhöfe sind tabu
Bereits jetzt sind viele Bereiche für die Mieträder der Bahn tabu – zum Beispiel Grünflächen, Ampeln, Parkscheinautomaten und Anfahrtszonen für die Feuerwehr. Im September wächst die Verbotsliste von 17 auf knapp 40 explizit genannte Bereiche. Verteilerkästen, Bushaltestellen, Denkmäler, Briefkästen, Eingänge von U- und S-Bahnhöfen sowie von anderen Gebäuden, Aufzüge, Zebrastreifen, Mittelinseln, Rollstuhlwege und Blindenleitsysteme zählen dann ebenfalls dazu.
Wie bewerten der Senat und die Bezirke den #Zustand der vorhandenen #Radwege Berlins?
Antwort zu 1:
Derzeit erfolgt in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die europaweite Ausschreibung für ein #Erhaltungsmanagementsystem, mit dessen Hilfe die #Zustandsbewertung der Fahrbahnen erfolgen wird. Die Bewertung von Rad- und Gehwegen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in einer zweiten Stufe. Aktuell können noch keine belastbaren Aussagen zum Gesamtzustand aller Radwege erfolgen.
Lichtenberg:
Einige Radwege sind stark erneuerungsbedürftig.
Mitte:
Viele der baulich angelegten Radwege sind bereits „in die Jahre gekommen“ und weisen eine Vielzahl von Vorschädigungen auf. Diese werden jedoch im Rahmen der Straßenunterhaltung durch kleinteilige Reparaturen weiter verkehrssicher gehalten und im
Rahmen der Möglichkeiten sukzessive durch grundhafte Sanierungen und Umbaumaßnahmen langfristig verbessert.
Bereits in den letzten Jahren wurden die Planungen zur Radverkehrsinfrastruktur nach dem jeweils aktuellen Stand geplant und umgesetzt. Hierbei finden die Planungsvorgaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Verkehrslenkung Berlin Beachtung.
Eine geschaffene Verkehrsinfrastruktur weist eine gewisse Lebensdauer auf. Gleichzeitig verändert sich das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung. Dass nicht jede Entwicklung eine zügige Neugestaltung der Verkehrsinfrastruktur zur Folge hat, ist evident. Bekannt ist, dass die Radverkehrsinfrastruktur in vielen Bereichen nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Auch aus diesem Grund, wurde die Radwegebenutzungspflicht (Verkehrszeichenzeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) in vielen Fällen aufgehoben.
Pankow:
Der Zustand der vorhandenen Radwege, wie auch des gesamten öffentlichen Straßenlandes im Bezirk Pankow, ist Ausdruck der bisherigen dauerhaften und leider auch weiter anhaltenden Unterfinanzierung der planmäßigen bezirklichen Straßenunterhaltung.
Reinickendorf:
Die baulich vorhandenen Radwege entsprechen zum großen Teil nicht den derzeit gültigen technischen Vorschriften und befinden sich teilweise in einem nicht zufrieden stellenden Zustand.
Spandau:
Die Radwege in Spandau befinden sich in einem sehr unterschiedlichen Zustand zwischen sehr gut und mangelhaft. Viele Radwege sind allerdings für die heutigen Nutzungsansprüche zu schmal.
Tempelhof-Schöneberg:
Die Radwege im Bezirk Tempelhof-Schöneberg befinden sich im unterschiedlichen Zustand. Auf den Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen angelegte Radverkehrsanlagen sind in der Regel gut ausgebaut. Die Radverkehrsanlagen in den Seitenräumen der Hauptverkehrsstraßen und im untergeordneten Straßennetz entsprechen in ihrer Breite und dem Zustand größtenteils nicht dem gewünschten Fahrkomfort.
Frage 2:
Wer ist für die Beseitigung von Schäden (etwa durch Baumwurzeln) oder anderweitige Behinderungen verantwortlich?
Antwort zu 2:
Die Zuständigkeit für die Beseitigung von Schäden obliegt dem jeweiligen Straßen- und Grünflächenamt in seiner Funktion als Straßenbaulastträger gem. § 7 Berliner Straßengesetz (BerlStrG).
Frage 3:
Wie läuft die Schadensfeststellung und die Behebung dieser ab?
Antwort zu 3: Lichtenberg:
Die Schadensfeststellung erfolgt im Regelfall im Rahmen der regelmäßigen visuellen
Überwachung des Straßenzustandes durch die Straßenbegehenden. Zudem werden Hinweise durch Verkehrsteilnehmer gegeben. Die Instandsetzung erfolgt nach Priorität.
Mitte:
Gemäß den Ausführungsvorschriften zu § 7 BerlStrG – Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins (AV Straßenüberwachung) werden die öffentlichen Straßen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung in Begehungsklassen eingeteilt und zur Überwachung der Verkehrssicherheit durch Bauaufseher/ Straßengeher begangen.
Straßen der Begehungsklasse I (Straßen oder Straßenabschnitte mit einer Verkehrsbelastung von werktäglich mehr als 10.000 Kraftfahrtzeugen in 24 Stunden und Straßen und Straßenabschnitte, die von öffentlichen Verkehrsmitteln des Oberflächenverkehrs benutzt werden, sowie Fußgängerbereiche in Geschäftsgebieten) werden zweimal im Monat begangen. Straßen der Begehungsklasse II (alle übrigen Straßen oder Straßenabschnitte) werden einmal in zwei Monaten begangen.
Im Rahmen der Überwachung ist u.a. auf Schäden am Straßenkörper, Verkehrshindernisse, Straßenzubehör, Schäden oder Mängel an Baustellenabsperrungen sowie auf Verkehrsgefährdungen durch Einrichtungen, die als Sondernutzung zugelassen wurden, zu achten.
Hierbei werden auch die Radwege kontrolliert. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und zur Beseitigung an vertraglich gebundene Firmen weitergeleitet. Im Falle von schwerwiegenden Schäden, welche eine verkehrssichere Nutzung der Radwege nicht mehr ermöglichen, werden Sofortmaßnahmen zur Sicherung und Absperrung eingeleitet. Festgestellte Verkehrsgefährdungen im Zusammenhang mit Sondernutzungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet und der Sondernutzer aufgefordert, hier umgehend für Abhilfe zu sorgen.
Großflächige Schäden und längerfristige Erhaltungsmaßnahmen werden den zuständigen Bezirksingenieur/innen gemeldet, um entsprechende Baumaßnahmen zu planen und auszuschreiben, sowie die entsprechenden Abschnitte in die Investitionsplanung aufzunehmen.
Pankow:
Im Rahmen der durch die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins – (AV Straßenüberwachung) vorgeschriebenen Straßenbegehungen werden die Radwege als Bestandteil der jeweiligen Straße mit begangen, festgestellte Schäden aufgenommen und einzeln nach Ort, Lage, Art/Form, Befestigungsart, Fläche und Tiefe bewertet. Bei Feststellung bestimmter Kriterien, z. B. die Tiefe eines Straßenschadens, wird dieser als Gefahrenstelle betrachtet. Somit ist erkennbar, dass nicht jeder Straßenschaden auch automatisch eine Gefahrenstelle ist.
Werden Gefahrenstellen in Radwegen festgestellt, erfolgt nach Kenntnisnahme dieser die umgehende Beauftragung. Die Beseitigung der Gefahrenstelle erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten i.d.R. am nächsten Werktag. Wenn keine dauerhafte Schadensbeseitigung erfolgen kann, wird die Gefahrenstelle gesichert (z. B. mit einer Absperrung) bzw. provisorisch beseitigt (z. B. mit Kaltasphalt).
Reinickendorf:
Schäden werden einmal über die Begehung, entsprechend der Ausführungsvorschrift zum Berliner Straßengesetz zur Straßenüberwachung des öffentlichen Straßenlandes, festgestellt. Weiterhin gibt es eine Vielzahl von Meldungen durch Bürger, Polizei und über das Ordnungsamt. Festgestellte Mängel werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen, Gefahrenstellen innerhalb von 24 Stunden beseitigt. Ist eine Behebung der Schäden nicht möglich, so wird mit entsprechenden Verkehrszeichen darauf hingewiesen.
Spandau:
Die Schäden werden entweder im Rahmen der regelmäßigen Begehung auf Grundlage der AV Straßenüberwachung oder gezielte Überprüfung konkreter Abschnitte festgestellt oder durch Dritte gemeldet. Kleinere Schäden werden umgehend beseitigt. Wenn Baumwurzeln betroffen sind, oder es sich um größere Schäden handelt muss eine Ortsbesichtigung vorgenommen, gegebenenfalls auch eine aufwändigere Planung veranlasst werden.
Tempelhof-Schöneberg:
Die Schadensfeststellung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen während der Beläufe durch Straßenbegeherinnen und Straßenbegeher. Die Behebung der Gefahrenstellen erfolgt durch vom Bezirksamt beauftragte Baufirmen.
Frage 4:
Wie lange dauert eine Schadensfeststellung und die Behebung im Regelfall in den einzelnen Bezirken?
Antwort zu 4: Lichtenberg:
Wie bereits erwähnt, werden die Schäden im Zuge der regelmäßigen Straßenbegehungen
festgestellt. Der zeitliche Aufwand (zwischen Erfassung und Instandsetzung) wird statistisch nicht erfasst. Die zeitliche Dauer der Behebung der Schäden ist abhängig vom Umfang, der Wertigkeit und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.
Mitte:
Kleinteilige Reparaturen werden durch die vertraglich gebundenen Gefahrenstellenfirmen in der Regel innerhalb von drei Tagen nach Feststellung ausgeführt.
Großflächige Unterhaltungsmaßnahmen sowie Investitionsmaßnahmen bedürfen einer längerfristigen Vorbereitung und können einen Vorlauf von mehreren Jahren nach sich ziehen.
Pankow:
Die Schadensfeststellung ist vom turnusmäßigen Straßenbegang der in der o.a. Ausführungsvorschrift geregelt ist abhängig (Straßen der Begehungsklasse I – zweimal im Monat, Straßen der Begehungsklasse II – einmal in zwei Monaten). Zur Behebung von Gefahrenstellen siehe Antwort zu Frage 3.
Reinickendorf:
Schäden werden einmal über die Begehung, entsprechend der Ausführungsvorschrift zum Berliner Straßengesetz zur Straßenüberwachung des öffentlichen Straßenlandes, festgestellt. Weiterhin gibt es eine Vielzahl von Meldungen durch Bürger, Polizei und über das Ordnungsamt. Festgestellte Mängel werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen, Gefahrenstellen innerhalb von 24 Stunden beseitigt. Ist eine Behebung der Schäden nicht möglich, so wird mit entsprechenden Verkehrszeichen darauf hingewiesen.
Spandau:
Wegen der unterschiedlichen Schäden und deren Ursachen lässt sich dies nicht pauschal beantworten. Kleinere Schäden werden in der Regel innerhalb weniger Tage, Gefahrenstellen ggf. am selben Tag beseitigt. Sind größere Eingriffe in den Wurzelraum oder umfangreiche Planungen erforderlich, dauert es deutlich länger. Bei dichtem Baumbestand kann unter Umständen gar keine Reparatur erfolgen.
Tempelhof-Schöneberg:
Die Hauptstraßen werden nach der AV Straßenbegang zweimal im Monat und die Nebenstraßen einmal in zwei Monaten belaufen. Die Dauer der Behebung hängt von den Ursachen ab und kann sich zwischen unverzüglich bei Gefahrenstellen und längeren Zeiträumen erstrecken, wenn erst noch weitere Prüfungen durchgeführt werden müssen.
Frage 5:
Reichen die vorhandenen Mittel und das Personal für eine adäquate Schadensfeststellung und Behebung auf den vorhandenen Radwegen Berlins?
Antwort zu 5: Lichtenberg:
Aus der Sicht des Fachamtes nicht.
Mitte:
Hierbei ist zwischen der Schadensfeststellung sowie der kleinteiligen Reparatur und grundhaften Sanierungen von Radwegen zu unterscheiden.
Die vorhandenen Straßenunterhaltungsmittel sowie das Personal reichen aus, um die Schäden festzustellen und umgehende kleinteilige Reparaturen zu veranlassen. Für großflächige Unterhaltungsmaßnahmen sowie grundhafte Verbesserungen der Radwege stehen inzwischen in der Regel ebenfalls ausreichend Haushaltsmittel, nicht zuletzt aus den Sonderprogrammen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) zur Verfügung. Jedoch reichen die personellen Kapazitäten in der Regel nicht aus, um hier die bereitgestellten Mittel zeitnah umzusetzen. Erschwert wird dies durch den Umstand, dass es in der derzeitigen Situation auf dem Arbeitsmarkt trotz Stellenaufwüchsen nur schwer gelingt, geeignetes Fachpersonal zu rekrutieren.
Pankow: Nein.
Reinickendorf:
Die finanziellen Mittel des Bezirkes, hier der Titel für die Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes, reichen lediglich für die Beseitigung von Gefahrenstellen. Eine grundhafte Instandsetzung ist hiermit nicht möglich. Finanzielle Mittel der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz werden nur bewilligt, wenn die Radwege den geltenden technischen Standards entsprechen. Da aber die meisten Radwege unterdimensioniert sind, erfolgt keine Finanzierung.
Spandau:
Für eine Schadensfeststellung entsprechend der AV Straßenüberwachung reicht das vorhandene Personal aus. Soll die Kontrollfrequenz erhöht werden, ist das nicht der Fall. Für eine zügige Planung, Baudurchführung und Konfliktlösung reicht das vorhandene Personal u.a. auch deshalb nicht aus, weil das Land Berlin und hier insbesondere die Bezirke sowohl hinsichtlich der Bezahlung als auch der Arbeitsbedingungen kein attraktiver Arbeitgeber für Bauingenieure ist.
Tempelhof-Schöneberg:
Aus Sicht des Bezirksamtes reichen die zur Verfügung stehenden Mittel und das Personal für eine adäquate Schadensfeststellung und -behebung nicht aus.
Frage 6:
Was tut der Senat und was tun die Bezirke, um die Radwege auch zukünftig in Schuss zu halten und zu bringen?
Antwort zu 6:
Aus dem aufzubauenden Erhaltungsmanagementsystem (siehe Antwort zu Frage 1) sollen Bauprogramme abgeleitet werden, die als Grundlage für die Investitions- und Unterhaltungsplanung der Baulastträger dienen. Diese müssen seitens der Baulastträger mit personellen und finanziellen Mitteln untersetzt werden.
Derzeit stellt der Senat den Bezirken zusätzliche finanzielle Mittel aus dem Titel
„Unterhaltung des Straßenlandes – Sonderprogramm Straßensanierung“ (Kapitel 2707, Titel 52130). Neben der Sanierung von Fahrbahnen und Gehwegen werden daraus auch Sanierungsmaßnahmen von Radverkehrsanlagen finanziert. Außerdem werden zweckgebunden Mittel zur Sanierung von Radverkehrsanlagen aus dem Kapitel 0730, Titel 52108 (Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs) den Bezirken zur Verfügung gestellt. Beide Titel wurden in den letzten Jahren sukzessive erhöht.
Auch mit dem Ziel der Senkung der Unterhaltungs- und Sanierungskosten werden den Bezirksämtern zusätzliche investive Mittel der Titel 0730 und 2920 72016 (Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr) zur Verfügung gestellt, mit denen die Radverkehrsanlagen in bestimmten Straßenabschnitten komplett oder weitestgehend erneuert werden können.
Die entsprechenden Maßnahmen, werden mit den jeweiligen Mitarbeitenden der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in turnusmäßig stattfindenden Steuerungsrunden besprochen und abgestimmt.
Mittel- bis langfristig ist geplant, auch die landeseigene Gesellschaft GB infraVelo GmbH an der Sanierung und dem Erhalt ausgewählter Radverkehrsanlagen zu beteiligen.
Lichtenberg:
Ohne Bereitstellung von Sondermitteln zur Verbesserung Radinfrastruktur beschränkt sich die Instandhaltung nur auf Kleinreparaturen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage.
Mitte:
Der Senat stellt mit seinen Titeln Radwegsanierungsprogramm HT 0730 / 521 08, Radverkehrsinfrastrukturprogramm Haushaltstitel 0730 / 720 16 und
Radverkehrsinfrastrukturprogramm Haushaltstitel 2920 / 720 16 (KInvFG1-Mittel) finanzielle Mittel für die Bezirke bereit, damit diese Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen umsetzen können. Die Vorhaben werden in regelmäßig stattfindenden Runden zwischen Senat und Bezirk besprochen.
Zudem wurde die infraVelo GmbH mit dem Ziel gegründet, Projektsteuerungs-, Projektmanagement-, Baumanagement- sowie Bauherrnaufgaben im Zusammenhang mit anstehenden Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Land Berlin umzusetzen. Konkrete Projektabsprachen mit dem Bezirk Mitte haben noch nicht stattgefunden.
Durch das Mobilitätsgesetz wurden jedem Bezirk zwei Radverkehrsplaner-Stellen zugeschrieben. Diese konnten im Bezirk Mitte von Berlin, auch nach mehrmaliger Ausschreibung, noch nicht final besetzt werden.
Pankow:
Dem Handeln des Bezirkes Pankow sind durch die weitere dauerhafte Unterfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung enge Grenzen gesetzt.
Ebenfalls muss betont werden, dass die vorhandenen finanziellen Mittel für das öffentliche Straßenland in seiner Gesamtheit einzusetzen sind. Zu Fuß Gehende, Radfahrende und Autofahrende sind in Bezug auf die Straßenüberwachung gleichberechtigte Verkehrsteilnehmende und ein eventueller Schaden soll von allen gleichermaßen abgewendet werden. Hinzu kommt, dass gerade Radfahrende sämtliche Straßenbestandteile (Gehwege, Radwege und Fahrbahnen) nutzen und teilweise nach § 2 Abs. 4 und 5 StVO auch nutzen dürfen/müssen.
Eine Verbesserung des örtlich anzutreffenden Zustandes kann nur mit mehr Personal und einer bedarfsgerechten Finanzierung erzielt werden.
Reinickendorf:
Die finanziellen Mittel des Bezirkes, hier der Titel für die Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes, reichen lediglich für die Beseitigung von Gefahrenstellen. Eine grundhafte Instandsetzung ist hiermit nicht möglich. Finanzielle Mittel der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz werden nur bewilligt, wenn die Radwege den geltenden technischen Standards entsprechen. Da aber die meisten Radwege unterdimensioniert sind, erfolgt keine Finanzierung.
Spandau:
Die Bezirke tun alles, was unter den vorhandenen Rahmenbedingungen möglich ist um die Verkehrssicherheit aller Straßenbestandteile für alle Verkehrsteilnehmende sicherzustellen.
1 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Tempelhof-Schöneberg:
Im Rahmen der Straßenunterhaltung können aufgrund der begrenzten
Mittel durch den Bezirk nur die unmittelbaren Gefahrenstellen beseitigt werden. Im Weiteren ist der Fachbereich Straßen bemüht, mit zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln – auch von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – auch Radwegabschnitte instand setzen zu lassen.
Frage 1:
Wie viele #Fahrradabstellanlagen an Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr im Sinne des „#Bike-and-
Ride-Konzeptes“ gibt es derzeit in Berlin (bitte um Auflistung nach Bezirken)?
Antwort zu 1:
Der Senat fördert zusammen mit der S-Bahn Berlin GmbH und den Berliner
Verkehrsbetrieben Anstalt öffentlichen Rechts (BVG) den Bau von Fahrradabstellanlagen
an Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr. Seit 1999 wurde die Anzahl der #Fahrradstellplätze von ca. 10.000 auf ca. 29.500 erhöht.
Auf eine Befragung im Mai 2015 teilten die Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke
Spandau bzw. Marzahn-Hellersdorf mit, dass ca. 1.180 bzw. 2.830 Fahrradstellplätze an
Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr vorhanden sind.
Eine aktuelle Auflistung über die Anzahl der Fahrradabstellanlagen an Zugangsstellen
zum Öffentlichen Nahverkehr in den jeweiligen Bezirken ist dem Senat nicht bekannt, so
dass eine Gesamtzahl für ganz Berlin nicht genannt werden kann.
Frage 2:
Wie viele Fahrradabstellanlagen wurden in den letzten fünf Jahren in Berlin neu geschaffen und wie viele
Stellplätze für Fahrräder bieten diese jeweils (bitte um Auflistung nach Kalenderjahren und Bezirken)?
Antwort zu 2:
Gemäß dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz sind die Bezirke für Maßnahmen des
ruhenden Verkehrs, zu diesen zählen auch die Fahrradabstellanlagen, zuständig. Eine
Zusammenstellung, wie viele Fahrradabstellanlagen in den letzten fünf Jahren in Berlin
2
neu geschaffen wurden und wie viele Stellplätze diese für Fahrräder bieten, aufgelistet
nach Kalenderjahr und Bezirk, liegt dem Senat nicht vor.
Diese Daten sollen perspektivisch durch die GB infraVelo GmbH, eine
Entwicklungsgesellschaft des Landes Berlin, in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken
und dem Senat erfasst werden.
Frage 3:
Hat der Senat Kenntnis über die standortkonkrete Auslastung der geschaffenen Fahrradabstellanlagen (falls
ja, bitte unter Angabe der jeweiligen Tageszeit und aufgelistet nach Bezirken)?
Antwort zu 3:
Dem Senat liegen zur standortkonkreten Auslastung der geschaffenen Fahrradabstellanlagen
berlinweit keine Daten vor.
Im Rahmen einer Untersuchung wurden im September 2015 in einem ausgewählten
Modellgebiet je Bezirk die vorhandene Anzahl der Abstellplätze und die abgestellten
Fahrräder im Tages- und Nachtzeitraum ermittelt. Des Weiteren erfolgte eine beispielhafte
Untersuchung an Bahnhöfen zu den Fahrradabstellplätzen.
Frage 4:
Welche Kriterien liegen der Entscheidung für einen Bike-and-Ride-Standort generell zugrunde, fällt diese
Entscheidung jeweils unter Einbeziehung der ansässigen Bürgerinnen und Bürger und wenn ja, in welcher
Form werden die Bürgerinnen und Bürger einbezogen?
Antwort zu 4:
Wie bereits in der Antwort auf die Frage 2 aufgeführt, sind die Bezirke nach dem
Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz für Maßnahmen des ruhenden Verkehrs zuständig. Die
Entscheidung, ob und wenn ja, wie die Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidung für
einen Bike-and-Ride Standort einbezogen werden, obliegt somit auch den Bezirken.
Vor der Entscheidung, ob eine Fahrradabstellanlage an einem Bike-and-Ride Standort
errichtet werden soll, ist der derzeitige Bedarf zu prüfen und die zu erwartenden
zukünftigen Bedarfe zu ermitteln.
Für die Standortwahl sind unter anderem folgende Kriterien von Bedeutung:
– Die Abstellflächen für Fahrräder müssen ausreichend groß sein.
– Die Fahrräder am Wohnort müssen leicht zugänglich sein.
– Die Abstellanlagen für Fahrräder am Zielort müssen so nah wie möglich am Eingang
angelegt werden.
– Die Abstellanlagen für Fahrräder müssen leicht zu finden sein.
– Fahrradständer müssen dem Rad einen sicheren Stand geben.
– Fahrräder müssen mit dem Rahmen am Fahrradständer sicher angeschlossen werden
können.
– Fahrradabstellanlagen müssen mit genügend großen Verkehrsflächen konzipiert
werden.
– Fahrradabstellanlagen für längeres Parken sollten wettergeschützt und möglichst
vandalismussicher sein.
– Fahrradabstellanlagen sollten stadtgestalterisch verträglich sein.
3
Frage 5:
Inwiefern sind die innerstädtischen Bike-and-Ride-Plätze als solche gekennzeichnet und in welcher Form
wird für eine Nutzung derselben geworben?
Antwort zu 5:
Dem Senat ist nicht bekannt, ob und wenn ja in welcher Form die innerstädtischen Bikeand-
Ride-Plätze gekennzeichnet sind bzw. in welcher Form für diese geworben wird.
Frage 6:
Plant der Senat die Errichtung weiterer Fahrradabstellanlagen oder gegebenenfalls die Umsetzung anderer
Maßnahmen im Sinne des Bike-and-Ride-Konzeptes (bitte Maßnahmen konkret benennen)?
Antwort zu 6:
Grundsätzlich hat der Senat das Ziel, an Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr das
Angebot an Fahrradabstellanlagen weiter zu verbessern. Dieses Ziel findet sich auch in
§ 47 des Berliner Mobilitätsgesetzes wieder.
Damit Maßnahmen zum Fahrradparken schneller umgesetzt werden können, wurde die
GB infraVelo GmbH, eine Entwicklungsgesellschaft des Landes Berlin, gegründet. Diese
Gesellschaft soll – in enger Absprache mit dem Senat und den Bezirken – Fahrradabstellanlagen
planen und bauen. Derzeit führt die GB infraVelo GmbH eine Standort- und
Potentialanalyse zum Fahrradparken an elf Bahnhöfen im Land Berlin durch. Aussagen zu
Maßnahmen, die sich aus der Standort- und Potentialanalyse ableiten lassen, sind erst
möglich, wenn die Analyse abgeschlossen ist.
Berlin, den 17.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Gratis mit dem #Mietrad durch Berlin fahren – das ist für viele #Abo-Kunden der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) seit Anfang dieser Woche möglich. Eine Kooperation, die das Landesunternehmen und #Deezer#Nextbike besiegelt haben, sieht vor, dass die blausilbernen #Mieträder des Unternehmens bis zu 20 Minuten lang kostenlos genutzt werden dürfen. „Mal eine gute Nachricht aus dem Leihfahrrad-Universum“, twitterte der Allgemeine-Deutsche Fahrrad-Club erfreut.
In der Tat waren zuletzt negative Aspekte in den Vordergrund gerückt. So wurde kritisiert, dass in Berlin zu viele Mieträder auf Gehwegen stehen. Dass der Vermieter Obike zahlungsunfähig ist und Ofo den Rückzug aus Deutschland plant, sorgte für weitere Schlagzeilen. Mit der Einladung zum kostenlosen Radeln ist nun wieder Positives zu vermelden.
Allerdings gibt es eine Reihe von Einschränkungen. So gilt das neue Angebot ausschließlich für Abo-Kunden der BVG, nicht für Kunden anderer Verkehrsunternehmen wie der S-Bahn. Wer es nutzen will, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Schüler- und Firmenticketinhaber dürfen die Offerte nicht nutzen, hieß es.
Schüler sind ausgeschlossen
„Abonnenten von Schülertickets erhalten erst ab August 2018 eine Chipkarte, die für die Nutzung des Angebots ja notwendig wäre, und werden daher erst in zukünftige Überlegungen einbezogen“, erklärte BVG-Sprecher Jannes Schwentu. Abgesehen davon muss man ohnehin mindestens 16 Jahre alt …
20.000 Bürger fürchteten #Stau. Stadtrat schimpft auf #Verkehrslenkung ("Anordnung fehlt noch immer") und bricht Projekt ab. SPD: "ein Tollhaus!"
Kein Thema in Spandau, das so leidenschaftlich diskutiert wurde wie dieses: die #Baustelle in #Gatow, von der mehr als 20.000 Menschen betroffen sind. Aus Kladow, Gatow, Potsdam. Sechs Monate hätte der Verkehr umgeleitet werden sollen – Folge: Stau, Stau, Stau. Bis Ende 2018. Jetzt ist Berlins längste Umleitung vom Tisch.
Eigentlich hätte es in 7 Tagen losgehen sollen
Der Bezirk hat überraschend die Notbremse gezogen. Stadtrat Frank Bewig, CDU, sagte dem Tagesspiegel am Donnerstagvormittag: „Es wird nicht gebaut. Und ich sehe auch nicht, dass wir 2018 die #Baumaßnahme noch mal in Angriff nehmen – wir haben immer noch nicht die schriftliche Anordnung der Verkehrslenkung erhalten – dabei wollten wir heute mit den Vorbereitungen der Baustelle beginnen. Aber ohne schriftliche Anordnung geht das alles nicht, mir reicht’s, das ist keine verlässliche Basis für so ein Projekt."“
Scharfe Kritik der SPD: "Was soll das?"
Scharfe Kritik kam prompt von der SPD: „Erst bringt Frank Bewig mit seiner Ankündigung einer kilometerlangen Umfahrung der Baustelle für den #Havelradweg den ganzen Spandauer Süden gegen sich auf und dann stellt er plötzlich fest, dass er ja noch gar keine endgültige Anordnung der Verkehrslenkung Berlin in der Tasche hat. Was soll denn das?", schimpft Ulrike Sommer, die stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende in Spandau und Vorsitzende der SPD Gatow und Kladow.
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Die Berliner Industrie- und Handelskammer legt ihr Verkehrskonzept vor: mehr Busse, Züge, #Lieferzonen – und eine Tram unterm Alex.
Bahnen und Busse werden in wenigen Jahren auf vielen Strecken überfüllt sein, wenn nicht weitere #Strecken aus- oder neugebaut werden und wenn der Fahrzeugbestand nicht deutlich erhöht wird. Dies gilt für Strecken zwischen Berlin und Brandenburg – aber vor allem innerstädtisch.
Zu diesem Fazit kommt die Berliner Industrie- und Handelskammer (#IHK). Sie hat am Dienstag eine Nahverkehrsprognose bis zum Jahr 2030 vorgestellt, die auf Untersuchungen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (#DLR) sowie der Verkehrs Consult Dresden Berlin (#VCDB) basiert. Das Gesamtpaket soll rund 4,5 Milliarden Euro kosten.
Für dringend erforderlich halten die Gutachter unter anderem den Weiterbau der #S-Bahn von Spandau bis #Falkensee. Über diesen Ausbau wird seit Jahren diskutiert, eine Entscheidung gibt es bis heute jedoch nicht. Um den wachsenden Verkehr in den Griff zu bekommen, sei an erster Stelle der Ausbau des Nahverkehrs erforderlich.
Einschränkungen soll es nach dem IHK-Konzept für Autobesitzer geben. Um Lieferzonen schaffen zu können, sollte das #Anwohnerparken an Haupteinkaufsstraßen unterbunden werden, sagte der Bereichsleiter Stadtentwicklung der IHK, Jochen Brückmann. Dort sollte nur noch #Kurzparken zugelassen sein. Mitarbeiter des Ordnungsamtes sollten Parksünder abschleppen …
Die Förderung des #Radverkehrs ist eines der wichtigsten Vorhaben der Regierungskoalition. Ziel ist es, den Ausbau der #Radverkehrsinfrastruktur zu beschleunigen, vorhandene #Radverkehrsanlagen zu sanieren und zu unterhalten sowie ausreichende und sichere #Fahrradabstellanlagen bereitzustellen. Hierfür stehen im Doppelhaushalt 2018/2019 umfangreichere Mittel als bisher zur Verfügung. Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur wird gemeinsam mit den Bezirken und mit der Unterstützung der neu gegründeten infraVelo GmbH vorangebracht. In den vergangenen Monaten ist die Planung zahlreicher Einzelvorhaben mit den Bezirken abgestimmt worden, nun kann die Umsetzung beginnen.
Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klima, Regine Günther, hierzu: „Berlin soll zu einer dynamischen und attraktiven Fahrrad-Stadt werden. Gemeinsam mit den Bezirken wollen wir den Ausbau komfortabler und sicherer Radwege sowie Abstellanlagen zügig voranbringen. Das ist gut für die Menschen und die Umwelt. Viele internationale Metropolen beschreiten ähnliche Wege.“
Das Leitprojekt Radwegeinfrastruktur umfasst den Neubau und die Sanierung von Radverkehrsanlagen sowie eine Reihe besonderer Maßnahmen und Projekte. Besonders hervorzuheben ist hierbei die bundesweit erstmalige Einrichtung „geschützter Radverkehrsanlagen“ an Hauptverkehrsstraßen. Auf einer Reihe von Pilotstrecken wird erprobt, inwieweit eine physische Trennung von Rad- und Autoverkehr durch Schutzelemente wie Pfosten oder Poller den Radverkehr sicherer und attraktiver machen kann. Berlin ist hier bundesweit Vorreiter.
Außerdem sollen vor allem neue Radverkehrsanlagen im Streckenverlauf künftig mit grüner Farbe markiert werden. Dies gilt auch für die geschützten Radverkehrsanlagen. An Kreuzungen und Einmündungen bleibt es bei der roten Einfärbung von Radverkehrsanlagen. Die farblichen Markierungen sollen den Radverkehr in Berlin sicherer und vor allem sichtbarer machen.
Zu den besonderen Maßnahmen des Leitprojektes Radwegeinfrastruktur zählt die Realisierung von #Radschnellverbindungen. Damit werden Anreize geschaffen, das Fahrrad in Berlin auch für weite Strecken und insgesamt häufiger zu benutzen. Radschnellwege sind sehr attraktiv, da sie sehr breit gestaltet sind und meist eine vom Autoverkehr getrennte Streckenführung vorgesehen ist. Diese #Langstrecken-Radwege sind gut beleuchtet, bequem und in der Regel ohne Stopp zu befahren. Sie machen das #Radfahren sicherer und schneller – insbesondere auf Wegstrecken, die länger als fünf Kilometer sind. Sie können schnell, aber auch in gemütlichem Tempo befahren werden.
Darüber hinaus werden in großem Umfang Fahrradabstellanlagen geschaffen. Gut zugängliche und sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an öffentlichen Straßen und Plätzen sowie an Bahnhöfen und Haltestellen des ÖPNV sind ein weiterer Anreiz, das Fahrrad für möglichst viele Alltagswege zu nutzen. Die Auswahl der Anlagen reicht dabei von einfachen Anlehnbügeln über sogenannte #Doppelstockparker und abschließbare #Fahrradboxen, bis hin zu großen #Fahrradparkhäusern mit Bewachung und verschiedenen Serviceangeboten (Reparatur, Ersatzteile, Information, etc.). Hierfür werden u.a. mehrere Standort- und Potentialanalysen für das Fahrradparken an ÖPNV-Knotenpunkten und der Aufbau eines Betriebs- und Unterhaltungsmanagements für die Verbesserung des Fahrradparkens in Berlin finanziert.
Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090