Auf schmalen Wegen drängen sich täglich Tausende #Radfahrer auf der #Schönhauser Allee, quälen sich hinauf und hinab. Väter mit #Lastenrädern neben Frauen auf #Citybikes und Studenten auf #Rennflitzern – dieses Durcheinander auf engstem Raum ist Alltag. Im August wurde klar: An dem Ist-Zustand wird sich so bald nichts ändern. Und das, obwohl ein #Umbau der Schönhauser Allee zugunsten von Radfahrern als Paradeprojekt der rot-rot-grünen Landesregierung galt.
Doch bei den Voruntersuchungen mit einem Planungsbüro stellte die Senatsverwaltung für Verkehr fest: Einen der beiden Fahrstreifen der Schönhauser Allee in Richtung Pankow als breiten Radweg auszuweisen und den motorisierten Verkehr auf eine einzige Fahrspur zu beschränken, hätte gravierende Folgen. Selbst auf dem kurzen Abschnitt zwischen Stargarder und Wichertstraße könnte die Verengung auf eine Pkw-Fahrbahn, die sich Autos dann auch noch mit der Straßenbahn teilen müssten, zum Verkehrskollaps führen. Außerdem stellte sich heraus, dass die Finanzierung des Projekts aus einem Förderprogramm der Bundesregierung nicht funktioniert.
Nach dieser Vollbremsung folgt jetzt ein neuer Anlauf. Statt den fahrenden Autos Raum wegzunehmen, sollen die Verkehrsbehörden die Möglichkeit prüfen, alle #Parkplätze am Rand der Schönhauser Allee zu streichen – zunächst zwischen Stargarder und Wichertstraße in Fahrtrichtung Norden. So haben es die Bezirksverordneten in Pankow mit den Stimmen der rot-rot-grünen Zählgemeinschaft beschlossen. Der gewonnene Platz käme dann den Radfahrern zugute. Und den bisherigen Radstreifen auf dem Bürgersteig könnte man danach den Fußgängern …
#Gehwege dürfen nur benutzt werden, wenn sie durch das weiße #Zusatzschild „#Radfahrer frei“ freigegeben sind. Dort muss Schritttempo gefahren werden. Kinder müssen bis zum achten Geburtstag den Gehweg benutzen, bis zum zehnten dürfen sie – neuerdings einschließlich erwachsener Begleitung. Auf Fußgänger muss Rücksicht genommen werden; bei Gefährdung durch „unangepasste Geschwindigkeit“ gibt es sogar einen Punkt in Flensburg.
Halten am Bus, Absteigen vor dem #Zebrastreifen
An Haltestellen von Bus und Tram haben ein- und aussteigende Passagiere Vorrang. Radfahrer müssen bremsen und notfalls warten, sonst bekommen sie bei einem Unfall die …
welchen Grundlagen beruht die Schwerpunkt- bzw. Prioritätensetzung?
Antwort zu 1:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erhielt im April 2016 aufgrund des Einflusses neuer Rahmenbedingungen, wie das schnellere Bevölkerungswachstum, die Dynamik der Stadt-, Wirtschafts- sowie Tourismusentwicklung, neue prioritäre Themen wie Wohnungsbau und Flächenentwicklung, neue Schwerpunkte der Netzentwicklung, technische Innovationen und neue Zielvorgaben im Umweltbereich und deren Einfluss auf die Mobilitätsentwicklung den Auftrag, den Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr fortzuschreiben.
Strategisch und gesamtstädtisch wurden im Rahmen des „Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr“ alle Verkehrsträger betrachtet und ein den gesamtstädtisch verkehrlichen Notwendigkeiten angepasstes Maßnahmenpaket geschnürt. Hierbei wurden auch die Anforderungen des neuen Mobilitätsgesetzes Berlin umgesetzt.
Mittlerweile liegt ein formulierter Entwurf einschließlich des Leitbildes und des Zielekatalogs für die Gesamtstadt Berlin vor. Eine Senatsbefassung wird für 2018 angestrebt.
Hierauf aufbauend sind durch die Bezirke entsprechende bezirksbezogene Konkretisierungen zu erarbeiten.
Frage 2:
Wie wird die #Radverkehrsinfrastruktur in Kreuzberg weiterentwickelt bzw. ausgebaut? Bitte führen Sie alle Maßnahmen tabellarisch mit dem entsprechenden Zeitplan auf.
werden Bürgerinnen und Bürger an den Planungen beteiligt?
gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem Bezirk und Land?
Antwort zu 2:
Für die Radverkehrsinfrastrukturplanung sind die Bezirksämter zuständig. Die Anlagen in Kreuzberg werden in enger Zusammenarbeit zwischen dem bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Verkehrslenkung Berlin laufend weiterentwickelt und ausgebaut. Dazu finden mehrmals im Jahr gemeinsame Abstimmungsgespräche zu den zahlreichen in Planung oder im Bau befindlichen Maßnahmen und zu vielen anderen Radverkehrsinfrastrukturthemen statt. Insofern gibt es eine enge Zusammenarbeit, die derzeit allerdings durch den noch immer erheblichen Personalmangel und die durch die Vielzahl der Anfragen und Projekte bedingte Überlastung aller Beteiligten erschwert wird.
Eine tabelleraische Aufstellung über die derzeit in Bearbeitung befindlichen radverkehrsrelevanten Projekte liegt dem Bezirksamt aus diesen Gründen nicht vor.
Über Art und Umfang der Bürgerbeteiligung entscheidet im Einzelfall das Bezirksamt, ebenso über den zeitlichen Ablauf der einzelnen Maßnahmen, der naturgemäß von vielen Begleitumständen abhängt und nur schwer prognostizierbar ist.
Frage 3:
Welche Standorte für Fahrradabstellanlagen auf öffentlichen Flächen wurden von Seiten des Bezirkes an den Senat gemeldet?
und wie wird über neue Fahrradabstellanlagen entschieden?
Fahrradabstellanlagen auf, die in diesem Jahr errichtet wurden.
Welche für von vorgeschlagen und wie wurden diese in die Planungen integriert?
viele Bürgerinnen und Bürger aus Kreuzberg haben mögliche Standorte gemeldet?
Antwort zu 3:
Auf den Aufruf der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) im Januar 2018, geeignete Standorte für Fahrradabstellanlagen per E-Mail vozuschlagen, reichten die Initiative Volksentscheid Fahrrad und ca. 70 Bürgerinnen und Bürger ca. 240 Standortvorschläge für Fahrradabstellanlagen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ein.
Inwiefern es sich um Bürgerinnnen und Bürger aus Kreuzberg handelt, die die Standortvorschläge einreichten, ist nicht bekannt.
Die Standortvorschläge gingen in sehr unterschiedlicher Form bei der SenUVK ein und werden derzeit im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg noch ausgewertet und abgearbeitet. Die Bürgerinnen und Bürger favorisieren Standorte für Fahrradabstellanlagen an Haltestellen von S- und U-Bahn, Regionalbahn, Bus, Tram, an Einzelhandelseinrichtungen, Schulen, Kitas,- Jugend- und Freizeiteinrichtungen sowie an ihren Wohnorten.
Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird geprüft, ob und wenn ja wie sich die vorgeschlagenen Standorte unter anderem in Planungen zu Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen integrieren lassen. Schwerpunkt des Bezirksamtes bei der Verbesserung des Fahrradparkens im Jahr 2018 lag auf Stellflächen an Kita- und Schulstandorten bzw. in deren unmittelbaren Zugangsbereichen.
Frage 4:
Wie bewertet und fördert der Senat die Entwicklung eines Verkehrskonzepts des Bezirkes für die „Südliche Luisenstadt“ und wie werden das Bürgerbeteiligungsverfahren und die Umsetzungsmaßnahmen vom Senat gefördert?
Antwort zu 4:
Der Senat unterstützt die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes des Bezirkes für die
„Südliche Luisenstadt“. Ein Bürgerbeteiligungsverfahren zur Umsetzung von Maßnahmen wird seitens des Senats begrüßt. Die Förderung von Umsetzungsmaßnahmen z.B. hinsichtlich der Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs seitens des Senats ist durchaus möglich und muss geprüft werden.
Frage 5:
Welche Maßnahmen und Prioritäten sieht das Verkehrskonzept „Südliche Luisenstadt“ für die Oranienstraße
vor? Frage 6:
Welche Pläne gibt es für den Radweg an der Oranienstraße neu zu gestalten, da der Bedarf wächst bzw. der aktuelle Fahrradweg in einem sehr schlechten Zustand ist? Welche Maßnahmen und Prioritäten sieht das Verkehrskonzept „Südliche Luisenstadt“ für den Bereich rund um die Markthalle IX vor?
Antwort zu 5 und zu 6:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt dazu mit:
„Für den Bereich Oranienstraße zwischen Moritzplatz und Görlitzer Bahnhof ist im Verkehrskonzept derzeit ein Einbau eines Multifunktionsstreifens im derzeitigen Seitenstreifen vorgesehen. Dieser soll für Liefervorgänge, Querungshilfen und Aufenthaltsmöglichkeiten genutzt werden. Auf der Fahrbahn wird ein nicht angeordneter grüner Belag als Streifen zur Achtsamkeit für den Radverkehr vorgeschlagen. Bei Bedarf können Schemaskizzen zugeschickt werden.
Im Bereich rund um die Markthalle IX sind keine wesentlichen Änderungen im Verkehrskonzept Luisenstadt vorgesehen, weil der Bereich hoch komplex ist und jeder Eingriff wieder Probleme nach sich ziehen würde. Wir haben uns dazu verständigt, zunächst die derzeitige uneinheitliche Beschilderung der Ladezonen als Vorschlag zu vereinheitlichen. Des Weiteren sollen zusätzliche Fahrradabstellanlagen geschaffen
werden. Zur Milderung der Probleme wird ferner auf die zukünftige Parkraumbewirtschaftung gesetzt.“
Die Sanierung und Neugestaltung des Radwegs in der Oranienstraße zwischen Lindenstraße und Moritzplatz wird sich wegen des großen Umfangs über mehrere Jahre hinziehen. Den Anfang soll der Abschnitt auf der Nordseite zwischen Axel-Springer-Straße und Alter Jakobstraße machen, für dessen Erneuerung, Verlegung und Verbreiterung die Mittel dem Bezirksamt bereits bewilligt sind und der bis 2019 fertiggestellt werden soll.
Frage 7:
Welche Unfallschwerpunkte gibt es in Kreuzberg und welche Planungen gibt es, um diese Schwerpunkte zu entschärfen?
Antwort zu 7:
Die häufigsten Unfallschwerpunkte im Ortsteil Kreuzberg, die sich aus der Definition der Unfallkommission ergeben, sind der beiliegenden Excel-Tabelle zu entnehmen. Eine Gesamtübersicht der Unfallhäufigkeiten kann bei der Verkehrslenkung Berlin erfragt werden. Die ergriffenen und geplanten Maßnahmen lassen sich in dem kurzfristigen Zeitrahmen einer Schriftlichen Anfrage nicht umfänglich darstellen.
Mögliche Maßnahmen der Unfallkommission sind:
Umbau- und Neubau von Lichtsignalanlagen (z. B. Blücherstraße / Brachvogelstraße – Mittenwalder Straße, Yorckstraße / Karzbachstraße), Änderungen von Radfahrerführungen (z. b. Moritzplatz, Blücherstraße vor Zossener Straße), Bau von Gehwegvorstreckungen, um Sichtbehinderungen zu verbessern. Auch außerhalb der beschlossenen Maßnahmen werden Verbesserungen an Unfallhäufungsstellen vorgenommen, z. B. die Markierung von Radfahrstreifen auf der Gitschiner Straße und die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf größten Teilen der Oranienstraße.
Berlin, den 11.09.2018 In Vertretung
Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
UK Berlin 2017 –
2014 – 2016
Rangliste UHS
Anzahl der Vorgänge
Anzahl der aktiven Beteiligten
Bezirk
U (insgesamt)
darunter U (P)
darunter U (SP) HUT
HUT (Anzahl)
Unfallkosten in Euro
(Preisstand: BASt 2009)
Zu Fuß Gehende (Fg) Rad Fahrende (Rf)
Kinder (unter 15 J)
Junge Kfz-Führer (18-24 J) Alte Menschen (³ 65 J)
Rangfolge
(nach Spalten 5, 6 u. 9)
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
KB
MORITZPLATZ gesamt
140
59
3
2
34
2.959.610
2
67
1
33
5
6
KB
GITSCHINER STR. / PRINZENSTR.
263
58
4
2
110
3.849.980
12
19
4
82
17
7
KB
MEHRINGDAMM / TEMPELHOFER UFER
/HALLESCHES UFER/ WILHELMSTR. (MEHRINGBRÜCKE)
325
53
7
6
166
3.977.350
5
34
0
84
31
11
KB
KATZBACHSTR. / YORCKSTR.
184
51
5
2
131
3.034.840
3
8
2
51
19
12
KB
ADMIRALSTR. / KOTTBUSSER STR. / REICHENBERGER STR. / SKALITZER STR. / ADALBERTST
394
42
1
6
228
4.016.860
18
39
6
110
19
22
KB
MANTEUFFELSTR. / ORANIENSTR. / SKALITZER STR. / WIENER STR.
150
40
7
6
72
2.398.050
9
27
0
46
8
24
KB
GNEISENAUSTR. / MEHRINGDAMM / YORCKSTR.
303
36
4
6
164
3.196.350
7
18
2
80
32
38
KB
BEVERNSTR. / OBERBAUMSTR. / OPPELNER STR. / SCHLESISCHE STR. / SKALITZER STR.
/
1033
35
4
2
519
7.776.250
5
27
0
122
80
42
KB
BLÜCHERSTR. / ZOSSENER STR.
200
34
3
2
97
2.476.040
3
29
0
52
18
47
KB
BLÜCHERSTR. / BRACHVOGELSTR. / MITTENWALDER STR.
90
29
4
3
39
1.597.200
3
18
0
22
13
72
KB
BLÜCHERSTR. / MEHRINGDAMM / OBENTRAUTSTR.
273
26
3
6
138
2.655.150
4
24
0
55
25
86
KB
LAUSITZER STR. / SKALITZER STR. / LAUSITZER PLATZ
80
21
1
2
32
1.252.580
2
18
1
22
6
143
KB
BERGMANNSTR. / KREUZBERGSTR. / MEHRINGDAMM
182
20
2
6
126
1.861.010
2
14
1
38
22
150
KB
DUDENSTR. / MEHRINGDAMM / TEMPELHOFER DAMM / PLATZ DER LUFTBRÜCKE
128
19
1
6
65
1.493.870
1
11
2
33
9
172
KB
BOELCKESTR. / DUDENSTR. / KATZBACHSTR.
76
18
4
6
46
1.112.980
1
14
1
20
14
178
KB
GITSCHINER STR. / WATERLOO-UFER / ZOSSENER STR. / LINDENSTR./ ZOSSENER BRÜCKE
202
18
1
6
122
2.286.310
1
12
0
47
14
189
Örtlichkeit
UK Berlin 2017 –
2014 – 2016
Rangliste UHS
Anzahl der Vorgänge
Anzahl der aktiven Beteiligten
Bezirk
U (insgesamt)
darunter U (P)
darunter U (SP) HUT
HUT (Anzahl)
Unfallkosten in Euro
(Preisstand: BASt 2009)
Zu Fuß Gehende (Fg) Rad Fahrende (Rf)
Kinder (unter 15 J)
Junge Kfz-Führer (18-24 J) Alte Menschen (³ 65 J)
Rangfolge
(nach Spalten 5, 6 u. 9)
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
KB
HASENHEIDE / LILIENTHALSTR. / SÜDSTERN
62
17
4
6
36
989.450
2
13
0
14
3
198
KB
MÖCKERNSTR. / YORCKSTR.
86
17
2
6
44
1.140.890
2
10
0
20
7
207
KB
FRAENKELUFER / KOHLFURTER STR. / KOTTBUSSER STR. / MARIANNENSTR. / PAUL-LINCKE-U
#Zehlendorf. #Potsdam hat eins, die Randberliner Kleinstadt #Bernau auch und das holländische Amsterdam sowieso. Nun soll auch die deutsche Hauptstadt ein #Fahrradparkhaus bekommen. Standort wird laut Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) der S-Bahnhof Zehlendorf sein, wo täglich Zehntausende Pendler aus dem Umland in die S-Bahn umsteigen. Eine stetig wachsende Zahl kommt dabei mit dem Fahrrad, die zum Ärger der Anwohner dann oft kreuz und quer im Umfeld des Bahnhofs abgestellt werden. Damit soll nun Schluss sein, allerdings nicht allzu bald. Denn Baubeginn für das neue Parkhaus mit 122 Abstellplätzen wird laut Günther „voraussichtlich im Februar 2020“ sein. Die Eröffnung wird von der Verkehrssenatorin erst für März 2021 avisiert.
Angekündigt wurde das Großprojekt bereits vor ziemlich genau vier Jahren vom SPD-Politiker Christian Gaebler, damals Staatssekretär in der Verkehrsverwaltung, heute Chef der Senatskanzlei. Wenn alles gut geht, vergehen zwischen Ankündigung und Fertigstellung des Parkhauses dann sieben Jahre. Dafür sollen die Hauptstädter aber das Beste vom Besten bekommen: Das Parkhaus werde vollautomatisch arbeiten, heißt es. Zudem soll am S-Bahnhof Zehlendorf noch eine per Muskelkraft zu bedienende Abstellanlage, ein sogenannter Doppelstockparker, …
Die Ungeduld wächst. #Fahrradaktivisten, Grünen-Mitglieder und andere Berliner sind unzufrieden. Sie fragen die von den Grünen nominierte Verkehrssenatorin Regine #Günther, die seit mehr als anderthalb Jahren im Amt ist: Wann kommen endlich die versprochenen geschützten #Radspuren, #Schnellverbindungen und #Fahrradparkhäuser?
Am Montag nun hat Günther eine Zwischenbilanz gezogen. Ihr Fazit: Viel wurde geschafft – „aber die Abläufe sind immer noch schwerfällig. Sie sind das Nadelöhr.“ Weitere Verzögerungen zeichnen sich ab. Ebenfalls am Montag ging die Diskussion um Radler, die sich nicht an Regeln halten, weiter. Die #Fußgängerlobby forderte spürbar höhere Bußgelder.
Bevor etwas für #Radfahrer gebaut werden kann, sind viele Akteure zu fragen und zu beteiligen: die Verkehrslenkung und andere Behörden, Polizei, Feuerwehr. „Wir müssen zu schnelleren Verfahren kommen“, so Günther. Bislang vergehen zwischen dem Planungsbeginn und der Markierung von Radspuren im Schnitt drei Jahre. Manchmal sind es zehn.
Frage 1:
Basierend auf welcher rechtlichen Grundlage wurden in Treptow Köpenick im Bereich #Spreestraße über #Edisonstraße bis auf Höhe #Griechische Allee ein #gelb markierter #Radfahrschutzstreifen auf der Fahrbahn
installiert, so dass dort nun eine komplette #Fahrspur nicht mehr von PKW/LKW befahren werden darf?
Antwort zu 1:
Die Radfahrstreifen wurden durch die #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) auf Basis der
Verwaltungsvorschriften zu § 2 und § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung #straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Die Entscheidung dazu basierte auf vorherigen
Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und dem
Bezirk Treptow-Köpenick.
Frage 2:
Für welchen Zeitraum ist diese Maßnahme vorgesehen?
Antwort zu 2:
Sie ist als zwischenzeitliche Markierung bis zu einem zeitlich noch nicht definierten Umbau
der Straßenzüge Spreestraße und Edisonstraße vorgesehen.
Frage 3:
Aus welchem Grund wurde dieser Streifen markiert?
2
Frage 4:
Ist an dieser Stelle das Radverkehrsaufkommen nachweislich so hoch, dass die Wegnahme einer
kompletten Straßenfahrspur zu Ungunsten des MIV gerechtfertigt ist?
Antwort zu 3 und 4:
Die Radfahrstreifen wurden aufgrund der Entlastung der Straßen durch die seit Dezember
2017 in Betrieb befindliche #Minna-Todenhagen-Straße möglich und dienen der höheren #Sicherheit der Radfahrenden. Die Höhe des Radverkehrsaufkommens ist dabei nicht
entscheidend, vielmehr soll durch sichere Angebote für den Radverkehr dieser gefördert
werden. Gemäß Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010, beschlossen durch das
Bezirksamt Treptow-Köpenick (BA-Beschluss 585/2011 vom 05. April 2011) und die
Bezirksverordnetenversammlung (BVV-Beschluss 1097/51/11 vom 26. Mai 2011), verläuft
entlang der Edisonstraße eine Hauptroute des bezirklichen Radverkehrs. Auch dies
erforderte die Herstellung einer verkehrssicheren Radverkehrsanlage.
Frage 5:
Wie hoch ist konkret in diesen Straßen das Radverkehrsaufkommen?
Frage 6:
Wie wurde das Radverkehrsaufkommen hier ermittelt und über welchen Zeitraum?
Antwort zu 5 und 6:
Gesonderte Radverkehrserhebungen wurden in diesen Straßen nicht durchgeführt. Eine
im Juni diesen Jahres durchgeführte Verkehrszählung im Bereich der Minna-Todenhagen-
Straße und an benachbarten Knotenpunkten der Edisonstraße und Spreestraße, die den
Radverkehr stundenweise zwischen 7 Uhr und 19 Uhr mit erfasste, kann nur im
Zusammenhang mit den zur damaligen Zeit parallel laufenden Verkehrsbaumaßnahmen
und Umleitungen interpretiert werden. Zu diesem Zeitpunkt war die Gelbmarkierung noch
nicht aufgetragen.
Querschnittsbelastung Straße Höhe Radfahrer/12 Std.
14.06.2018 Edisonstraße An der Wuhlheide 1.449
14.06.2018 Spreestraße M.-Brückner-Straße 116
Frage 7:
Warum endet dieser Radstreifen in etwa auf halber Höhe zwischen Wilhelminenhofstraße und Griechischer
Allee plötzlich im Nichts?
Antwort zu 7:
Der Radfahrstreifen in der Edisonstraße zwischen Wilhelminenhofstraße und Griechischer
Allee in Richtung Norden wurde wegen der zuvor benannten Leitungs- und
Verkehrsbauarbeiten im Gebiet und den damit verbundenen Umleitungsverkehren
zeitverzögert erst in der 33. Kalenderwoche ausgeführt. In der Gegenrichtung, die für den
durchgehenden Kfz-Verkehr gesperrt ist, wurde die Notwendigkeit einer
3
zwischenzeitlichen Markierung für den Radverkehr im Vorfeld von späteren
Umgestaltungsmaßnahmen bisher nicht gesehen.
Frage 8:
Wo in Treptow-Köpenick sind bereits gleichartige Markierungsarbeiten vorgenommen worden und wo sind
sie noch geplant?
Antwort zu 8:
In der Rummelsburger Landstraße nördlich der Minna-Todenhagen-Straße wurde wegen
fehlender Alternativen auf der Ostseite der rechte Fahrstreifen vorübergehend dem
Radverkehr zur Verfügung gestellt.
Berlin, den 04.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Den #Polizeibericht lese ich immer sehr aufmerksam. Vor elf Tagen bekam ich dabei einen Riesenschreck. Eine #Radfahrerin (73) war in Steglitz wegen eines Schlaglochs gestürzt und musste mit Kopfverletzungen ins #Krankenhaus.
Das hat mich sehr getroffen, ich bin oft in der Stadt mit dem Rad unterwegs. Und ich leide mit der Dame. Wie kann so etwas geschehen, fragte ich Bezirksstadträtin Maren Schellenberg (Grüne). „Solche Unfälle passieren glücklicherweise eher selten“, antwortete sie. „2017 gab es drei Schadensersatzansprüche durch Unfälle von Radfahrern.“ Insgesamt stellten Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger 31 Schadensersatzansprüche in Steglitz-Zehlendorf. Trotzdem, jeder Unfall ist natürlich einer zu viel.
Die Sache ließ mir keine Ruhe, ich ging in die Rothenburgstraße, kurz hinter der Grunewaldstraße. Der Unfall dort geschah an einem Freitag um 15 Uhr – hell, normaler Verkehr, rekonstruierte ich, während ich wütend die tellerförmigen Vertiefungen im Asphalt betrachtete. Es kann überall geschehen, weiß ich, selbst wenn der Bezirk im Rahmen des #Straßeninstandsetzungprogramms in diesem Jahr 2,77 Millionen Euro für großflächige #Fahrbahninstandsetzungen hatte.
Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass ein Fördermittelantrag für die #Radbahn U5 gestellt wurde?
Antwort zu 1:
Nein, dieser Sachverhalt ist der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
nicht bekannt.
Frage 2:
Welche weiteren Möglichkeiten der Finanzierung einer #Machbarkeitsstudie sieht der Senat für das Projekt
Radbahn U5?
Antwort zu 2:
Grundsätzlich können verkehrsplanerische Untersuchungen sowie auch Untersuchungen
auf Machbarkeit für Radverbindungen durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz finanziert werden.
Frage 3:
Ist seitens der BVG eine Untersuchung möglich, wie die bereits bestehende Trasse für Radfahrende
zwischen Tierpark und Biesdorf-Süd erweitert werden könnte?
2
Antwort zu 3:
Planung, Bau und Unterhaltung von Radverkehrsanlagen sind originäre Aufgaben, die
durch die zuständigen bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter bespielt werden und
gehören nicht in das Zuständigkeitsgebiet der BVG.
Die erfragte Untersuchung könnte somit durch den Bezirk ausgelöst und mit Mitteln der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert werden (vergleiche
Antwort zu Frage 2).
Frage 4:
In welchem Besitz befinden sich die auf der Strecke Biesdorf-Süd – Elsterwerdaer Platz – Wuhletal –
Kaulsdorf-Nord bis U-Bhf Hönow angrenzenden Flächen und inwiefern sind diese für einen #Rad(schnell)weg
nutzbar?
Antwort zu 4:
Aussagen zum Grundstückseigentum beziehungsweise zu der allgemeinen
Flächenverfügbarkeit können erst im Zuge von konkreten Untersuchungen und
Planungsleistungen ermittelt werden, weshalb auch hierzu derzeit keine weiteren
Aussagen getroffen werden können.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Möglichkeit einer Erweiterung der Radverbindung von Rummelsburg entlang der
S3 zum Tierpark?
Antwort zu 5:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bewertet zunächst jede
Erweiterung im Berliner Radwegenetz als sehr positiv. Ob jedoch die planerischen
Gegebenheiten (insbesondere in Bezug auf die Realisierbarkeit) in dieser Wegerelation
auch wirklich vorhanden sind, müsste eine weiterführende Untersuchung zeigen.
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass mit der Südspange (Tangentialroute 4
von Dahlem nach Biesdorf) genau in dieser Wegerelation bereits eine beschilderte
Radverbindung zwischen Rummelsburg und Tierpark besteht. Diese folgt der Zobtener
Straße und dem Hönower Weg, welche parallel zur S-Bahnlinie 3 verlaufen, und erreicht
über den Versatz Friedenhorster Straße – Sewanstraße – Am Tierpark den parallel zur UBahnlinie
5 verlaufenden Geh- und Radweg. Für eine direkte Verbindung zwischen dem
S- und U-Bahn begleitenden Geh- und Radweg unmittelbar parallel zu den Bahnlinien
wäre eine Brücke über die Treskow-Allee bzw. Straße Am Tierpark erforderlich. Wegen
der zu realisierenden Durchfahrtshöhe für die hier verkehrende Straßenbahn von
mindestens 4,70 m und die damit erforderlichen Rampenlängen ist solch eine Brücke als
schwer umsetzbar einzuschätzen.
Frage 6:
Welche Routen werden als Radschnellweg nach Marzahn-Hellersdorf in Betracht gezogen und wie wird der
Bezirk in die Planungen einbezogen?
3
Antwort zu 6:
Zum Thema Radschnellverbindungen in Berlin laufen derzeit die Vorbereitungen zu der
zweiten Ausschreibung durch die Grün Berlin infraVelo GmbH. Die Aufgabenstellung der
Ausschreibung sieht dabei für die jeweilig zu untersuchenden Trassenkorridore
grundlegende Machbarkeitsuntersuchungen sowie die Durchführung von ersten
bauvorbereitenden Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure vor. Ziel ist es, entsprechende Entwurfsvorschläge für rechtlich, planrechtlich
und verkehrstechnisch machbare Routenverläufe von Radschnellverbindungen in den
jeweiligen Trassenkorridoren darzustellen und damit belastbare Handlungsempfehlungen
für das weitere Vorgehen auszuarbeiten.
Die zweite Ausschreibung beinhaltet dabei alle nach der Potenzialuntersuchung
festgelegten in Ost-West-Richtung verlaufenden Trassenkorridore (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/rad/schnellverbindungen/). Zusätzlich
wird noch ein weiterer Trassenkorridor berücksichtig, der auch im Bezirk Marzahn-
Hellersdorf verlaufen wird. Dabei handelt es sich um Trassenkorridor Nummer 18
(Landsberger Allee – Marzahn) aus der vorherigen Potenzialuntersuchung. Dieser war
zunächst nicht in die engere Auswahl gekommen. Jedoch im Sinne einer guten Anbindung
des Berliner Ostens durch eine Radschnellverbindung und sogar einer eventuellen
Möglichkeit der stadtweiten Durchbindung für den Radverkehr, wurde nachträglich die
Entscheidung getroffen, diesen Trassenkorridor nun doch für die weiteren
Untersuchungen vorzusehen. Ebenso Ausschlaggebend dafür ist das Bewertungsergebnis
zur Infrastruktur (insbesondere in Bezug zur Realisierbarkeit) sowie der im Vergleich zu
den anderen in Richtung Osten verlaufenden Trassenkorridoren möglichen großen
Routenlänge, die somit mit einem hohen Pendlerinnen/Pendler-Potenzial einhergehen
wird.
Nach erfolgreicher Submission werden dann im Zuge des jeweiligen Planungsprozesses
zu den einzelnen Trassenkorridoren Gespräche mit den entsprechenden Bezirken
aufgenommen.
Berlin, den 29.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die Bauarbeiten für den neuen #Radstreifen in der #Gitschiner Straße werden erst #2019 fertig. Grund sind andere Baumaßnahmen.
Eigentlich sollte der Bau des neuen Fahrradstreifens in der Gitschiner Straße zwischen der #Lindenstraße und der #Böcklerstraße in Kreuzberg noch in diesem Jahr fertiggestellt werden, doch die Bauarbeiten verzögern sich nun bis voraussichtlich 2019.
Frage 1:
Wie hat sich die #Gesamtlänge aller #Radwege und die Länge der davon als #benutzungspflichtig
gekennzeichneten Radwege in Berlin seit 2013 entwickelt (in km, jahresweise)?
Antwort zu 1:
Der Datenbestand zu den Radverkehrsanlagen und der Radwegebenutzungspflicht ist im
FIS-Broker unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/geoinformation/fis-broker/
vorzufinden. Der Datenbestand beinhaltet jedoch keine Angaben zum Zeitpunkt, seit wann
die Radverkehrsanlage angeordnet oder baulich geschaffen bzw. als benutzungspflichtig
ausgewiesen wurde. Daher ist eine jahresweise Angabe nicht möglich.
Die Gesamtlänge von Radverkehrsanlagen inklusive Bussonderfahrstreifen beträgt circa
1.760 Kilometer, davon sind circa 590 Kilometer als benutzungspflichtig ausgewiesen
(Stand vom 10.04.2017).
Frage 2:
Welche Vorgaben sind aktuell zu erfüllen (gesetzlich, durch Verordnungen oder durch die Rechtsprechung
vorgegeben), damit Radwege als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden können (z.B. bezüglich ihres
baulichen Zustandes, der Verkehrssicherheit etc.)?
2
Antwort zu 2:
Die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht richtet sich nach § 45 Absatz 1 Satz 1
und Absatz 9 Satz 1, 3 und 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Anordnung von
benutzungspflichtigen Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295) erfolgt
innerorts dort, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Die
Anordnung einer Benutzungspflicht auf einem baulich angelegten Radweg (Zeichen 237,
240 oder 241) erfordert innerorts zudem eine aufgrund der besonderen örtlichen
Verhältnisse bestehende, über das normale Maß hinausgehende, Gefahrenlage. Weitere
Vorgaben für die Berliner Straßenverkehrsbehörden bestehen insbesondere in der
bundesweit einheitlichen allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO).
Die Straßenverkehrsbehörden nehmen eine Gesamtschau vor und berücksichtigen bei der
Prüfung einer Radwegebenutzungspflicht eine Vielzahl von Aspekten, beispielsweise die
Verkehrsbelastung, den Straßenquerschnitt besonders hinsichtlich der Lage von Gleisen
(Straßenbahn), Unfallzahlen, die Komplexität der Verkehre bzw. Verkehrs-/ Strecken-/
Knoten-Regelungen und Sichtverhältnisse, abweichende Geschwindigkeiten zur
Regelgeschwindigkeit 50 km/h, Breite der Fahrspuren und Zustand/ Aufbau der baulich
angelegten Radwege, aber auch bekannte regelmäßige Einflüsse durch Witterung.
Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Radwegebenutzungspflicht wird
angewendet.
Frage 3:
Welche Zielsetzungen verfolgt der Senat in Bezug auf die Festlegung der Benutzungspflicht für Radwege?
Antwort zu 3:
Die Radwegebenutzungspflicht ist an die bundesgesetzliche Normierung gebunden. Eine
Anordnung erfolgt nur dann, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend
geboten ist. Die Vorgehensweise steht auch im Einklang mit § 10 Berliner Mobilitätsgesetz
(MobG), wonach im Rahmen der Vision Zero durch entsprechende Maßnahmen
Verkehrsunfällen mit schweren Personenschäden vorzubeugen ist.
Frage 4:
Werden derzeit in Berlin alle Radwege, die die genannten Vorgaben erfüllen, als benutzungspflichtig
gekennzeichnet? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Ja, die Berliner Straßenverkehrsbehörden setzen die gesetzlichen Vorgaben konsequent
um. Die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht ist entsprechend der oben
genannten Anforderungen allerdings nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme im Land
Berlin.
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Frage 5:
Was unternimmt der Senat, um den baulichen Zustand bestehender Radwege so weit zu verbessern, dass
die baulichen Anforderungen für eine Benutzungspflicht erfüllt werden? Wie viele km bestehende Radwege
sollen in diesem Sinne in den nächsten Jahren saniert werden?
Antwort zu 5:
Der Senat ist bei der Sanierung von Radwegen bestrebt, nicht nur die baulichen
Anforderungen für eine Benutzungspflicht herzustellen, sondern darüber hinaus nach und
nach eine attraktive Radverkehrsinfrastruktur im Sinne des Mobilitätsgesetzes zu schaffen.
In diesem Sinne sollen in den nächsten Jahren je nach den im Rahmen der
Haushaltsbeschlüsse zur Verfügung gestellten personellen und finanziellen Ressourcen
bis zu 100 Kilometer Radwege saniert werden.
Frage 6:
Wie sind für die Sanierung bzw. den Ausbau bestehender Radwege die Zuständigkeiten zwischen den
Bezirken und der GB infraVelo GmbH abgegrenzt?
Antwort zu 6:
Für die Sanierung der Radwege sind die Baulastträger, also in der Regel die jeweiligen
Bezirksämter zuständig. Die GB infraVelo GmbH befindet sich derzeit noch im personellen
Aufbau und kann nach entsprechendem Aufwuchs zukünftig die Bezirksämter bei der
Sanierung von Radwegen unterstützen. Dies muss immer im Einzelfall geprüft werden, da
die GB infraVelo GmbH insbesodnere für größere Radverkehrsinfrastruktur-Vorhaben
eingesetzt werden soll.
Frage 7:
Werden Radwege, die nach der Sanierung die genannten Vorgaben erfüllen, in Zukunft als
benutzungspflichtig gekennzeichnet werden? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 7:
Ja. Der Zustand baulich angelegter Radwege ist bei der Prüfung zur Anordnung einer
Radwegebenutzungspflicht zu berücksichtigen. Sofern eine Benutzungspflicht nur
aufgrund des verkehrsunsicheren Zustandes eines Radweges nicht angeordnet wurde,
wäre nach Herstellung eines verkehrssicheren Zustandes eine
Radwegebenutzungspflicht, sofern die ursprünglichen (verkehrlichen) Voraussetzungen
sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen unverändert vorliegen, anzuordnen.
Berlin, den 24.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz