barrierefrei + Mobilität + VBB: Bus&Bahn-Begleitservice schränkt Angebot ein Neue Servicezeiten ab 1. Februar 2017 Der Bus&Bahn-Begleitservice des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) muss sein Angebot einschränken., aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/bus-und-bahn-begleitservice-schraenkt-angebot-ein/1191707.html

Neue Servicezeiten ab 1. Februar 2017

Der #Bus&Bahn-Begleitservice des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) muss sein Angebot einschränken. Ab dem 1. Februar 2017 werden an den Wochenenden keine Begleitungen mehr durchgeführt und die Begleitungen in der Woche auf die Zeit von 7:00-18:00 Uhr eingeschränkt. Grundsätzlich bleibt aber der kostenlose Service für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr erhalten.

Der VBB Bus&Bahn-Begleitservice unterstützt seit Oktober 2008 mobilitätseingeschränkte Fahrgäste auf ihrem Weg, mit den Bussen und Bahnen in Berlin sicher ans Ziel zu kommen. Der Bedarf nach diesem Service ist groß: Seit Bestehen des Angebots wurden bereits mehr als 100.000 Begleitungen durchgeführt. Aktuell sind Begleitungen montags bis sonntags von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr möglich. Um diese Servicezeiten gewährleisten zu können, müssen dem Bus&Bahn-Begleitservice rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Diese werden im Rahmen des Förderprogramms FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen) der Bundesarbeitsagentur für Arbeit beschäftigt und in einem dreimonatigen Schulungsprogramm für die Tätigkeit im Begleitservice qualifiziert.

Da die Arbeitsverträge einer Reihe von Mitarbeitenden demnächst auslaufen, müssen die Servicezeiten vorerst eingeschränkt werden. Sobald neue Kolleginnen und Kollegen für den Bus&Bahn-Begleitservice eingestellt und umfassend ausgebildet sind, kann das Angebot wieder auf den derzeitigen Umfang ausgeweitet werden. Der VBB und seine Partner bemühen sich, sobald wie möglich zu den vollen Servicezeiten zurückkehren zu können.

Neue Servicezeiten des Bus&Bahn-Begleitservice

Ab 1. Februar 2017:   Montag – Freitag 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Weitere Information zum Begleitservice unter vbb.de/begleitservice oder unter (030) 34649940.

barrierefrei: Barrierefreie BVG, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
und die Deutsche Bahn (DB) AG um eine Stellungnahme
gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt
und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend
mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Hält der Senat an der Planung fest, dass bis
2020 die #BVG komplett #barrierefrei nutzbar ist?
Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG verfolgt weiterhin das Ziel, dass bis 2020
alle #U-Bahnhöfe barrierefrei nutzbar sind.“
Frage 2: Wie viele U-Bahnhöfe sind dazu aktuell noch
mit Aufzügen auszustatten?
Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG arbeitet mit Hochdruck daran, das gemeinsame
Ziel der vollständigen Barrierefreiheit aller noch
verbleibenden 61 U-Bahnhöfe zu erreichen. Für alle noch
zu errichtenden Aufzugsanlagen sind bereits die Planungsaufträge
vergeben und bis auf wenige Ausnahmen
die Plangenehmigungsanträge bei der zuständigen Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
eingereicht.“
Frage 3: Wie viele Umsteigebahnhöfe der BVG, innerhalb
des U-Bahnnetzes bzw. zwischen U- und SBahnnetz
sind bei der U-Bahn bisher nicht barrierefrei
nutzbar?
Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Innerhalb des U-Bahnnetzes sind von 19 Umsteigebahnhöfen
vier bisher nicht bzw. nicht vollständig barrierefrei
ausgebaut. Der U-Bahnhof Hallesches Tor wird im
Laufe des Jahres 2017 barrierefrei umgebaut.
Von den 30 Umsteigebahnhöfen zwischen dem Uund
S-Bahnnetz sind lediglich zwei Bahnhöfe auf Seiten
der U-Bahn (Kaiserdamm und Jannowitzbrücke) derzeitig
nicht barrierefrei. Die Umrüstung des U-Bahnhofes
Jannowitzbrücke erfolgt in 2017.“
Frage 4: Nach welchen Kriterien erfolgt die Abarbeitung
der To-do-Liste in Sachen „Barrierefreiheit“ – d.h.
mit welcher Prioritätensetzung?
Frage 5: Legt die BVG diese Reihenfolge allein fest
oder gemeinsam mit dem Land Berlin oder gibt es einen
Kriterienkatalog des Landes als Vorgabe an die BVG?
Frage 6: Welche Bedeutung kommt im Rahmen dieser
Prioritätensetzung zur Erreichung der Barrierefreiheit den
Aspekten „Fahrgastaufkommen“, „Kosten“ und „Umsteigebahnhof“
zu?
Antwort zu 4, 5 und 6: Die BVG teilt hierzu Folgendes
mit:
„Hierzu gibt es eine mit der bei der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angesiedelten
Arbeitsgruppe „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ abgestimmte
Prioritätenliste. Diese orientiert sich an Aufkommensschwerpunkten,
wie z. B. Krankenhäuser und
Versorgungszentren.
Aufgrund der baulichen und genehmigungstechnischen
Randbedingungen variiert die Planungs- und Genehmigungsphase
zeitlich teilweise erheblich. Um das
Ziel eines vollständigen barrierefreien Ausbaus bis 2020
zu erreichen, werden nach Vorliegen der Baugenehmigungen
auch Aufzüge mit geringerer Priorität vorgezogen.
Der Investitionsbedarf einzelner Aufzugsanlagen wird
in der Abarbeitungspriorität nicht betrachtet.“
Frage 7: Mit welchen Maßnahmen wird eine geringe
Reparaturanfälligkeit und Reparaturdauer bei Aufzugsanlagen
angestrebt, um geringere Ausfallzeiten gegenüber
dem Ist-Zustand an vielen Stationen zu gewährleisten?
Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Wird die Störung einer Aufzugsanlage gemeldet, so
ist vorgesehen, dass binnen zwei Stunden vor Ort mit
Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme begonnen wird.
Leider ist es nicht immer möglich, die Anlage sofort zu
reparieren. Gerade bei oft auftretenden Vandalismusschä-
den, die hauptsächlich die Türen der Aufzugsanlagen
betreffen, müssen durch die zuständige Aufzugsfirma erst
nötige Ersatzteile bestellt werden.
Aufgrund von Bestell- und Lieferprozessen für die
verschiedenen Aufzugstypen müssen die Aufzugsanlagen
zum Teil vorrübergehend außer Betrieb genommen werden.

Weiterhin führt die BVG ein jährliches Austauschprogramm
durch, in dem fünf bis sieben Aufzugsanlagen
komplett ausgetauscht werden, um einer Überalterung des
Anlagenbestands entgegen zu wirken. Weiterhin werden
Modernisierungsmaßnahmen wie z. B. der Einbau neuer
Steuerungstechnik oder neue Türpakete vorgenommen.
Um den Vandalismusschäden möglichst vorzubeugen,
werden BVG- Aufzugsanlagen vandalismushemmend
ausgeschrieben.
Die Verfügbarkeit im U-Bahnbereich ist im Verkehrsvertrag
geregelt. Laut diesem muss eine mittlere Verfügbarkeit
von 95% erreicht werden. Im Jahr 2016 wurde
insgesamt eine sehr gute mittlere Verfügbarkeit von ca.
97,5 % erzielt.“
Frage 8: Inwieweit werden beim Einbau von Aufzü-
gen weitere Aspekte der Barrierefreiheit, wie Blindenleitsysteme
oder akustische Informationssysteme mit umgesetzt?
Antwort zu 8: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Bahnhöfe im Berliner U-Bahnnetz werden
grundsätzlich barrierefrei ausgestattet. Dieses beinhaltet
neben dem Einbau eines Aufzugs, der höchste Priorität
hat, generell auch die Höhenregulierung der Bahnsteigkante,
die Ausstattung mit Blindenleitsystem auf Bahnsteigen
und Vorhallen sowie die entsprechenden Treppenmarkierungen.
Dabei hat die Errichtung des Aufzuges
oberste Priorität. Die weiteren Aspekte werden anschlie-
ßend bzw. im Zuge weiterer Maßnahmen umgesetzt.“
Frage 9: Inwieweit gelten die Antworten zu 1 bis 8
auch für die Einrichtungen der Deutschen Bahn; insbesondere
der S-Bahn?
Frage 10: Was begründet gegebenenfalls welche Abweichungen
zu den Bahnhöfen der BVG?
Antwort zu 9 und 10: Die DB AG verweist auf ihre
Stellungnahme zu der Schriftlichen Anfrage 18/10175
und teilt hierzu Folgendes mit:
• „109 Stationen vollkommen barrierefrei
• 9 Stationen sind noch nicht barrierefrei:
Gehrenseestraße, Hirschgarten, Karl-BonhoefferNervenklinik,
Marienfelde, Nöldnerplatz, Warschauer
Straße, Wilhelmshagen, Schöneweide und
Yorckstraße.
• 15 Stationen besitzen bereits einen barrierefreien
Zugang jedoch fehlen die taktilen Elemente (Blindenleitsystem).“
Frage 11: Inwieweit erfolgt in Sachen „barrierefreie
Bahnhöfe“ eine Koordination der Maßnahmen zwischen
BVG und S-Bahn?
Antwort zu 11: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die direkten Planungen zu den jeweiligen Ausbauvorhaben,
welche Bahnhöfe mit Aufzugsanlagen ausgerüstet
werden, koordiniert die bei der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angesiedelte AG
„Bauen und Verkehr – barrierefrei“.
Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der S- und UBahnhöfe
mit Aufzügen ist jedes Verkehrsunternehmen
für seine technischen Bauwerke jedoch allein zuständig.
Bei entsprechender baulicher Notwendigkeit gibt es eine
partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der S-Bahn
Berlin GmbH und der BVG AöR.“
Berlin, den 16. Januar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jan. 2017)

barrierefrei + Mobilität + Bahnhöfe: Erster Aufzug am Bahnhof Zitadelle, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=2340

Am #U-Bahnhof #Zitadelle ist am heutigen Donnerstag der #erste von drei geplanten
#Aufzügen in Betrieb gegangen. Er verbindet den Bahnsteig der U7 in
Fahrtrichtung Rathaus Spandau mit der Zwischenebene. Baubeginn war im
April dieses Jahres. Die Kosten lagen bei rund 650.000 Euro.
An den beiden anderen Aufzügen wird bereits gebaut. Sie verbinden künftig
den Bahnsteig in Richtung Rudow mit der Zwischenebene und die Zwischenebene
mit dem Straßenland. Nach der Fertigstellung im kommenden Jahr ist
der Bahnhof Zitadelle dann komplett barrierefrei.

barrierefrei + Mobilität + Fahrdienst: Sonderfahrdienste, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie viele #Berechtigte gibt es für den #Sonderfahrdienst (#Telebus) in Berlin?
2. Wie hat sich diese Zahl seit 2005 entwickelt?
3. Wie viele Fahrten erfolgen mit dem Sonderfahr-dienst im Jahr?
4. Wie hat sich diese Inanspruchnahme seit 2005 ent-wickelt?
5. Wie hoch liegen die Kosten für den Sonderfahr-dienst für das Land Berlin im Jahr?
6. Wie haben sich die Kosten seit 2005 entwickelt?
7. Wie hoch liegen die Kosten des Landes Berlin für das sogenannte Taxikonto im Jahr?
8. Wie haben sich diese Kosten seit 2005 entwickelt?
9. Wie viele Fahrten werden pro Jahr über das „Taxi-konto“ abgerechnet?
10. Wie hat sich diese Zahl seit 2005 entwickelt?
Zu 1. bis 10.: Eine Betrachtung bis zurück in das Jahr 2005 ist nicht mit der notwendigen Sorgfalt möglich, da sich in den letzten Jahren Vertragsinhalte und damit auch die statistische Erfassung verändert haben und eine Ver-gleichbarkeit der Daten nur im Kontext der Verträge gegeben ist.
Konkret vergleichbar sind die Zahlen innerhalb eines Vertragszeitraums, d. h. 2013 bis 2016, der Senat ist den-noch bemüht, möglichst umfangreiches Zahlenmaterial darzulegen. Insofern erfolgen die Angaben für den Zeit-raum ab Januar 2011 bis November 2016.
Im Einzelnen:
Anzahl der Berechtigten für den Sonderfahrdienst
2011
30.761
2012
31.323
2013
30.735
2014
31.015
2015
31.364
2016 (Stand November)
31.058
Anzahl der Fahrten mit dem Sonderfahrdienst
2011
178.317
2012
169.828
2013
162.319
2014
157.052
2015
157.349
2016 (Stand November)
128.930
In den o. a. Zahlen der Fahrten mit dem Sonderfahr-dienst sind auch von Nutzerinnen und Nutzern verursach-te Fehlfahrten (Fahrten, die storniert wurden, aber für die Kosten und Stornogebühren entstanden sind), Fahrten mit Teletaxen, Einbindungen (gemeinsame Beförderungen Berechtigter) und andere Dienstleistungen, wie z. B. die reine Treppenhilfe enthalten. Deshalb ist von einer deut-lich geringeren Zahl der tatsächlichen, ausschreibungsre-levanten Fahrten mit dem Sonderfahrdienst auszugehen.
Ist-Ausgaben des Sonderfahrdienstes für das Land Berlin
2011
6.018.625 €
2012
6.216.564 €
2013
6.263.032 €
2014
6.632.729 €
2015
6.516.101 €
2016 (Stand November)
5.757.100 €
In den o. a. Kosten sind auch die Sachkosten des Lan-desamtes für Gesundheit und Soziales/LAGeSo (siehe nachfolgende Tabelle) enthalten, z. B. für die Herstellung und den Versand von Magnetkarten und Infobriefe sowie für die Rechnungserstellung und Übermittlung.
Sachausgaben des Landesamtes für Gesundheit und Sozi-ales
2011
39.136 €
2012
38.351 €
2013
51.474 €
2014
40.876 €
2015
37.901 €
2016 (Stand November)
38.993 €
Ist-Ausgaben des Landes Berlin für das sogenannte Taxi-konto
2011
1.053.959 €
2012
1.028.192 €
2013
975.422 €
2014
858.050 €
2015
877.677 €
2016 (Stand November)
898.851 €
Abgerechnete Fahrten „Taxikonto“
2011
72.960
2012
65.754
2013
60.452
2014
49.282
2015
43.352
2016 (Stand November)
35.837
11. Welche Alternativen sieht der Senat zu Sonder-fahrdienst und Taxikonto, um die Mobilität von Men-schen mit Behinderung besser zu gewährleisten?
12. Inwiefern führten derartige Alternativen aus Sicht des Senats zu quantitativen oder qualitativen Verbesse-rungen für diese Bevölkerungsgruppe?
13. Was wird der Senat davon bis wann mit welchen Kosten umsetzen?
14. Welche, insbesondere kostenmäßigen, Konse-quenzen hätten diese neuen Angebote für das bestehende Angebot von Telebus und Taxikonto?
15. Wie wird der Senat die Interessen von Berlinbesu-chern mit Handicap an einem barrierefreien Besuch künf-tig besser berücksichtigen?
Zu 11. bis 15.: Wie bereits in der Koalitionsvereinba-rung zwischen den senatsbildenden Parteien vereinbart, beabsichtigt der Senat, in Zusammenarbeit mit dem Fahr-gastbeirat ein Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Verkehrsmittel besser miteinander zu verzahnen. Das Konzept soll u. a. auch konkrete Maßnahmen zur qualitativen Entwicklung des Sonderfahrdienstes enthal-ten. Der VBB-Begleitservice soll weitergeführt und die Eigenbeteiligung der Nutzer*innen des Sonderfahrdiens-tes auf Sozialverträglichkeit überprüft werden.
Angebote und Leistungen sind stärker als bisher dem notwendigen individuellen Bedarf anzupassen. Menschen mit Behinderungen soll eine möglichst selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung ermöglicht und deren individuelle Bedarfe im Bereich der Mobilität ge-stärkt werden.
Es gilt deshalb auch, Voraussetzungen dafür zu schaf-fen, dass eine ausreichende Zahl barrierefreier und multi-funktionaler Taxen (Inklusionstaxi) zur Verfügung steht.
Der barrierefreie öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) als inklusives (Regel-) Angebot wird weiter ausgebaut. Davon profitieren alle mobilitätseingeschränk-ten Personen, also auch Berlinbesucher/innen. Eine Etab-lierung barrierefreier Taxen würde das vielfältige Berliner Mobilitätsangebot zusätzlich auch für Berlinbesu-cher/innen verbessern.
Berlin, den 21. Dezember 2016
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Dez. 2016)

barrierefrei + Mobilität + Bahnhöfe: Aufzug am Bahnhof Kienberg in Betrieb, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=2336

Es tut sich mächtig was am künftigen #IGA-Bahnhof. Erst vor wenigen Tagen
bekam die Station einen neuen Namen. Der ehemalige Bahnhof Neue Grottkauer
Straße heißt jetzt #Kienberg, mit dem Zusatz „#Gärten der Welt“. Wenn in
rund vier Monaten die Internationale Gartenausstellung IGA Berlin 2017 eröffnet,
soll ein großer Teil der Besucher mit der U-Bahnlinie 5 anreisen. Und
auch für Menschen im Rollstuhl, Eltern mit Kinderwagen oder Senioren mit
Rollatoren wird der Weg zum Ausstellungsgelände komfortabel. Am heutigen
Dienstag ging am Bahnhof Kienberg nämlich der neue #Aufzug in Betrieb. Das
taktile Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte ist ebenfalls bereits fertig.
Damit sind nun 103 Berliner U-Bahnhöfe mit Aufzügen ausgestattet. Weitere
oberirdische Stationen haben Rampen, so dass aktuell 111 Stationen barrierefrei
erreichbar sind. Der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Kienberg hat rund
eine Million Euro gekostet. Er wird – wie der noch laufende Bahnhofsumbau –
kofinanziert vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

barrierefrei + Mobilität + Bahnhöfe: Die funktionierende Stadt – Hier die Aufzüge, aus Senat

www.berlin.de
 
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
sowie die Deutsche Bahn (DB) AG um eine Stellungnahme
gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt
und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend
mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung
wiedergegeben.
Frage 1: An wie vielen #Haltepunkten von BVG und SBahn
gibt es #Fahrtreppen bzw. #Aufzüge?
Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG betreibt derzeit 146 Aufzüge auf 101 UBahnhöfen
und 364 Fahrtreppen auf 94 U-Bahnhöfen.
Bezüglich der Anlagen im S-Bahnbereich kann nur die SBahn
GmbH Stellung nehmen.“
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Berliner ÖPNV sind derzeit 125 von 133 SBahnhöfen
durch einen Aufzug oder eine Rampe erschlossen.“
Frage 2: Wie viele dieser Mobilitätshilfen waren im
Zeitraum 07/2015 bis 06/2016 außer Betrieb (in Tagen)
und wie lange dauerte der #Ausfall im Durchschnitt?
Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Bezugszeitraum 07/2015 bis 06/2016 betrug die
kumulierte Ausfalldauer bei den Aufzügen durchschnittlich
8,75 Tage je Anlage und bei den Fahrtreppen durchschnittlich
11,3 Tage je Anlage. Dies entspricht einer sehr
guten Verfügbarkeit bei den Aufzügen von 97,6 Prozent
und bei den Fahrtreppen von 96,9 Prozent. Die mittlere
Dauer eines Ausfalls betrug bei den Aufzügen durchschnittlich
0,4 Tage und bei den Fahrtreppen 0,79 Tage.“
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Hierzu liegen keine validen Statistiken vor.“
Frage 3: Was waren die Gründe des Ausfalls? Instandsetzung
/ Reparatur / Umbau?
Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Ausfallzeiten beinhalten planbare Ereignisse wie
gesetzliche Prüfungen, Wartungen sowie Grundinstandsetzungen
und nicht planbare Ereignisse wie Entstörung,
Beseitigung von Schäden durch Vandalismus sowie ungeplante
Reparaturen.“
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Gründe für Ausfälle: Ausfälle aufgrund von Wartung
und Inspektion, Bauaktivitäten im Umfeld, Austausch der
Anlage, kurzfristige Entstörung.“
Frage 4: Wie lange war die maximale Ausfallzeit?
Differenziert nach Gründen.
Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die längste kumulative Ausfallzeit bei den Aufzügen
musste am U-Bahnhof Rudow mit insgesamt 76,4 Tagen
verzeichnet werden. Diese außergewöhnlich lange Ausfallzeit
kam hauptsächlich durch einen komplizierten
Herstellerfehler in der Elektronik der Bremsüberwachung
zustande. Zudem musste der Aufzug mehrmals aufgrund
von Vandalismus außer Betrieb genommen werden.
Die längste kumulative Ausfallzeit bei den Fahrtreppen
betrug 92,6 Tage an der Fahrtreppe 2 auf dem UBahnhof
Gesundbrunnen. Eine derart lange Ausfallzeit ist
ein Ausnahmefall und resultierte primär aus einem schweren
Getriebeschaden der Antriebseinheit. Leider war hier
die BVG alternativlos auf die Instandsetzungsleistung des
Herstellers angewiesen, der sich nicht in der Lage zeigte,
diesen Schaden in kürzerer Zeit erfolgreich zu beheben.“
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Hierzu liegen keine validen Statistiken vor. Die Anlagenverfügbarkeit
und Dauer der Reparatur hängt im
Wesentlichen mit der Bereitstellung von Ersatzteilen
zusammen. Die Herstellerfirmen werden auf eine zeitnahe
Ersatzteillieferung der Standardersatzteile verpflichtet um
eine schnelle Reparatur zu ermöglichen. Aufgrund der
oftmals spezifischen Einbausituation der Anlagen in den
Bahnhöfen werden allerdings auch Einzelanfertigungen
notwendig. Bei einem Ausfall dieser Teile ist aufgrund
des langen Beschaffungsprozesses eine längere Standzeit
leider nicht zu verhindern.“
Frage 5: Teilt der Senat die Einschätzung, dass Ausfallhäufigkeit
und Ausfalldauer bei anderen Einrichtungen
der Stadt; z.B. Einkaufszentren, touristische Highlights
deutlich niedriger liegen?
Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Einsatzbedingungen von Aufzügen und
Fahrtreppen der BVG sind nicht mit denen in Einkaufszentren
oder Museen vergleichbar. Insbesondere sind die
Betriebsbedingungen der BVG durch die häufig ungeschützten
Standortlagen, durch die permanent hohe Frequentierung
und durch ein besonders unachtsames Nutzungsverhalten
charakterisiert.“
Dieser Aussage schließt sich der Senat an.
Frage 6: Worauf führt der Senat die häufigen und vor
allem langwierigen Ausfälle im ÖPNV zurück?
Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Ein hauptsächlicher Grund für langwierige Ausfälle
sind die durch Vandalismus verursachten Störungen.
Leider ist es der BVG nicht möglich, die Anlagenstandorte
mit ausreichender Personalpräsenz zu überwachen, um
dies wirksam zu verhindern.
Weiterhin werden sehr häufig Störungen durch den
unsachgemäßen Transport von sperrigen Gegenständen
verursacht. Bei den Aufzügen führt dies oft zu schweren
Türschäden, bei den Fahrtreppen sogar zu Stufenbrüchen.
Des Weiteren begünstigt die teilweise unmittelbare
Standortnähe zur Straße das Einschleppen von Fremdkörpern
in die Türführungen der Aufzüge und auf das Stufenband
der Fahrtreppen. Dies führt häufig zur Abschaltung
der Anlagen durch Sicherheitseinrichtungen.“
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Häufigste Störursachen an den Aufzügen sind Schäden
in den Türbereichen bis hin zum Vandalismus (ein
Tritt in die Türbereiche zum Beispiel führt zumeist zu
Störungen an den Schienen- und Lichtschrankensystem).
Weiterhin gab es in der Vergangenheit oftmals Ausfälle
an hydraulisch betriebenen Aufzugsanlagen. Die mit
Öldruck betriebenen Anlagen erwiesen sich gerade in
Temperaturrandbereichen (sehr warm, sehr kalt) als störanfällig.
Als Reaktion werden heute zumeist (sofern es
die bauliche Gegebenheit zulässt) mechanische Aufzugssysteme
mit Seilsystemen verbaut.“
Frage 7: Wie will der Senat sicherstellen, dass der
ÖPNV in unserer Stadt in der Praxis künftig endlich barriereärmer
wird, denn Aufzüge und Fahrtreppen helfen
nur, wenn sie nicht ständig außer Betrieb sind?
Antwort zu 7: Wie bereits in der Antwort zu der
Schriftlichen Anfrage 17/16505 dargelegt, ist im Verkehrsvertrag
zwischen dem Land Berlin und der BVG
eine direkte Sanktionierung von nichtbetriebenen
Fahrtreppen und Aufzügen nicht vorgesehen. Die BVG ist
jedoch vertraglich verpflichtet, die Verfügbarkeitsquoten
von Aufzügen und Fahrtreppen auszuweisen. Als Qualitätsziel
gilt jeweils mindestens 95,0 % Betriebsfähigkeit
als Durchschnitt für das Gesamtjahr. Die BVG hat quartalsweise
über die monatlichen Verfügbarkeitsquoten zu
berichten. Einzelne Fahrtreppen dürfen zudem nicht länger
als 4 Monate, Aufzüge nicht länger als 2 Monate
außer Betrieb sein, wobei unausweichliche Ausfälle über
6 Wochen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt abzustimmen sind. Sollte ein längerer Ausfall
unabwendbar sein, muss die BVG AöR selbst darüber
informieren.
Eine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Land
Berlin und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB
Station&Service AG besteht nicht. Zur Gewährleistung
der Barrierefreiheit sind jedoch die Anforderungen an die
Verfügbarkeit von Aufzügen im Verkehrsvertrag zwischen
den Ländern Berlin und Brandenburg und der SBahn
Berlin GmbH geregelt. Dies gilt unter der Voraussetzung,
dass im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit
der DB Station&Service AG die S-Bahn Berlin GmbH für
die Wartung der Anlagen verantwortlich ist. Demzufolge
sind Reparaturen defekter Aufzüge spätestens eine Stunde
nach Bekanntwerden der Störung einzuleiten und innerhalb
von fünf Stunden abzuschließen. Diese Regelung gilt
nicht, wenn der Schaden von solcher Art ist, dass diese
Maßgabe technisch oder mit wirtschaftlich vertretbarem
Aufwand nicht zu erfüllen ist, beispielsweise aufgrund
eines größeren Zeitbedarfs für die Beschaffung von Ersatzteilen.
Über Anlagen, die länger als drei Tage außer
Betrieb sind, sind die Aufgabenträger zu informieren.
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG betreibt ein umfangreiches Investitionsprogramm,
indem jährlich 5-7 Aufzüge und 12-15 Fahrtreppen
komplett ausgetauscht werden, um die immer noch
bestehende Überalterung des Anlagenbestandes kontinuierlich
abzubauen. Des Weiteren werden permanent umfassende
Modernisierungen und Grundinstandsetzungen
an den Aufzügen und Fahrtreppen der BVG vorgenommen.“
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Wir haben uns zum Ziel gesetzt, in Ballungsräumen,
wie zum Beispiel Berlin, eine Verfügbarkeit der fördertechnischen
Anlagen von mindestens 97% zu erreichen, in
der Fläche mindestens 95%.
Die DB arbeitet mit einer Task Force an einer nachhaltigen
Entwicklung für ein hohes Verfügbarkeitslevel.
Entsprechende Maßnahmen wurden erarbeitet, wie z.B.
die kurzfristige Entstörung durch die Servicemitarbeiter
am Bahnhof, regelmäßige Telefonkonferenzen (3x täglich)
zur aktuellen Lage der fördertechnischen Anlagen,
die Priorisierung der stark frequentierten Anlagen, die
Aufstockung der Entstörmannschaft, insbesondere am
Wochenende. Einschränkungen und längere Ausfälle sind
aufgrund von Vandalismus bzw. zum Austausch der Anlagen
allerdings nicht vollständig zu vermeiden.“
Berlin, den 28. November 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dez. 2016)

barrierefrei + Mobilität + U-Bahn: Mobilitätstraining U-Bahn, aus BVG

http://www.bvg.de/de/Aktuell/Newsmeldung?newsid=1658

Die BVG möchte #mobilitätseingeschränkte Menschen dabei unterstützen, mit Bus und Bahn mobil zu bleiben und bietet dafür kostenlose #Mobilitätstrainings an.
Bei den Trainings kann man in einem stehenden Fahrzeug in aller Ruhe üben, wie man mit den vorhandenen Hilfen am besten ein- und aussteigt und wie man sich während der Fahrt sichert. Freundliche
BVGer helfen natürlich dabei.

Am Donnerstag, 17. November, findet das #Mobilitätstraining #U-Bahn von 13:00 bis 14:30 Uhr auf dem U-Bhf. #Innsbrucker Platz statt. Dieser ist von der Straße und der S-Bahn aus barrierefrei erreichbar.
Wegen Bauarbeiten am U-Bahnhof Alexanderplatz kann das Training nicht wie gewohnt dort stattfinden.

Eine Anmeldung für diese kostenlose Veranstaltung ist für Einzelpersonen nicht notwendig. Gruppen melden sich entweder per Mail über info@bvg.de oder telefonisch im BVG-Call Center unter 19 449 an.

Alle Informationen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste finden Sie in unserem Faltblatt „Barrierefrei 2016“. Es liegt in allen Verkaufsstellen der BVG kostenlos aus und kann auch als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Flyer Barrierefrei 2016

barrierefrei + Mobilität: Mobiles Training, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=2229

Kleiner Umzug für eine große #Hilfestellung: Aufgrund von Bauarbeiten findet das #Mobilitätstraining der #U-Bahn in diesem Jahr nicht wie ursprünglich ge-plant und angekündigt am Alexanderplatz, sondern auf dem U-Bahnhof #Innsbrucker Platz statt. Am Donnerstag, den 17. November 2016, von 13 bis 14:30 Uhr haben #mobilitätseingeschränkte Menschen und jene mit #Sinnesbeeinträchtigungen die Möglichkeit, zusammen mit erfahrenem BVG-Personal den Umgang mit dem Verkehrsmittel „U-Bahn“ zu üben. So lernen zum Beispiel Personen, die auf einen Rollator oder den Rollstuhl angewiesen sind, Sehbe-hinderungen haben oder blind sind, wie sie sich selbstbestimmt und sicher auf U-Bahnhöfen und in den Zügen bewegen.
Auch ein weiteres Mobilitätstraining speziell für den Bereich #Bus bietet die BVG vor dem Winter noch einmal an: Am kommenden Donnerstag, den 13. Oktober 2016, zwischen 10 und 12 Uhr am Rathaus Spandau (auf dem Rat-hausvorplatz). Die Termine für die Mobilitätstrainings bei Bus, U- und Stra-ßenbahn im Jahr 2017 gibt die BVG dann rechtzeitig im Frühjahr bekannt.
Für die selbstverständlich kostenlosen Mobilitätstrainings ist eine Anmeldung von einzelnen Personen und ggf. deren Begleitern nicht nötig. Gruppen hin-gegen wenden sich bitte im Vorfeld per E-Mail an info@bvg.de oder telefo-nisch an (030) 19449.

barrierefrei + Mobilität + Fahrdienst: Nutzung und Kosten des Sonderfahrdienstes im Jahr 2015, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie hoch war die Anzahl der Fahrten mit doppelt
besetzten Bussen ("#Doppelbusse") im #SFD und welcher
Betrag wurde hierfür durch den Senat im Jahr 2015 aufgewandt?
Zu 1.: Den statistischen Erhebungen des Betreibers
zufolge wurden im Jahr 2015 25.312 Fahrten mit dem
Doppelbus durchgeführt. Nach Beförderungssegmenten
getrennte Kosten werden erst seit Juli 2015 erfasst. Für
das zweite Halbjahr wurden danach rd. 672.855 Euro für
den Bereich der Doppelbusse aufgewandt.
Für das erste Halbjahr 2015 entstanden für die Beförderung
mit den Sonderfahrzeugen Solo- und Doppelbus
(ohne Kosten für die „Teletaxen“) Kosten in Höhe von rd.
3.103.300 Euro.
2. Wie hoch war die Anzahl der Fahrten im #Taxikonto
und welcher Betrag wurde hierfür von der Senatsverwaltung
im Jahr 2015 aufgewandt?
Zu 2.: 2015 wurden im Taxikonto insgesamt 43.342
Fahrten durchgeführt, dafür wurden rd. 919.002 Euro
aufgewandt.
3. Wie hoch war die Anzahl der Fahrten mit einfach
besetzten Bussen ("#Solobusse") im SFD und welcher
Betrag wurde hierfür von der Senatsverwaltung im Jahr
2015 aufgewandt?
Zu 3.: Den statistischen Erhebungen des Betreibers
zufolge wurden im Jahr 2015 123.851 Fahrten mit dem
Doppelbus durchgeführt. Die nach Beförderungssegmenten
getrennten Kosten werden erst seit Juli 2015 erfasst.
Für das zweite Halbjahr wurden danach rd. 2.504.634
Euro für den Bereich der Solobusse aufgewandt. Für das
erste Halbjahr 2015 s. Antwort zu 1.
4. Wie viele Personen haben den SFD mindestens
einmal im Jahr 2015 genutzt?
Zu 4.: 6.731 Personen haben den Fahrdienst 2105
mindestens einmal genutzt.
5. Wie viele Personen haben das Taxikonto mindestens
einmal im Jahr 2015 genutzt?
Zu 5.: 1.524 Personen haben das Taxikonto mindestens
einmal im Jahr 2015 genutzt.
Berlin, den 22. Juli 2016
In Vertretung
Dirk G e r s t l e
_____________________________
Senatsverwaltung für
Gesundheit und Soziales
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juli 2016)

barrierefrei + Mobilität: Begleitdienste endlich auf sichere Beine stellen – Serviceangebot muss Standard werden, aus DBV

Die #Begleitdienste, so die Forderung des #DBV-Landesverbandes Berlin-Brandenburg, müssen auf eine sichere finanzielle und organisatorische Basis gestellt werden. Denn sie gehören inzwischen zu den gut funktionierenden Angeboten, die nur Gewinner kennen.

„Die Begleiter“ heißen sie in #Cottbus und sie haben ein Problem, dass landauf, landab alle ähnlichen Projekte haben. Ihre Finanzierung ist immer als Projekt zeitlich begrenzt. Sie machen nichts anderes, als Menschen, die eine Unterstützung bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln benötigen, zu begleiten. Der Haken an der Sache: sie werden, zeitlich begrenzt, als Arbeits- und Eingliederungsmaßnahmen von EU, aus Bundes- und Landesgeldern finanziert.

„Die Begleiter“ in Cottbus stehen zum Jahresende vor dem Aus, weil die Förderung auf dem Brandenburger Programm „Arbeit für Brandenburg“ ausläuft und bisher noch keine Anschlussfinanzierung gefunden wurde. Zu besten Zeiten wurden 15 Menschen über die Diakonie Niederlausitz beschäftigt, es gab 200 Begleitwünsche und alle Begleiteten, überwiegend ältere Menschen, waren für die Hilfe dankbar.

Das gleiche Dilemma gibt es mit der gleichen wiederkehrenden Regelmäßigkeit unter anderem auch in Berlin und Brandenburg an der Havel. Zuspruch und verbale Unterstützung erfahren diese Angebote von allen Verantwortlichen. Wenn es jedoch auf das Ende des Förderzeitraums zugeht, werden die Nutzungszeiten drastisch eingeschränkt und es können nicht mehr alle Begleitwünsche erfüllt werden.

Was ist daran so schwierig, die Projekte in ein Dauerangebot zu überführen? Sie haben sich bewährt, stoßen überall auf positive Resonanz, die Nutzung ist enorm und sie erfüllen vollständig ihr Ziel: mobilitätseinschränkten Menschen die Teilhabe am öffentlichen Leben zu gewährleisten.

Und bitte nicht gebetsmühlenartig wiederholen, dass dafür angeblich kein Geld da sei. Weil es für wichtig erachtet wurde, der Autoindustrie in Deutschland unter die Arme zu greifen, stehen ganz plötzlich auch 650 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt für eine „Kaufprämie“ von Elektroautos zur  Verfügung – ohne dass nur ein Kilometer Straße nicht gebaut wird.

Wer es ernst meint mit dem demografischen Wandel, sorgt auch dafür, dass mobilitätseingeschränkte Menschen selbstverständlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln mobil sind und bleiben.

Pressekontakt: Frank Böhnke, stv. Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94