barrierefrei + Mobilität: Nahverkehr in Berlin Eine App verrät, ob der Aufzug funktioniert , aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article205456503/Eine-App-verraet-ob-der-Aufzug-funktioniert.html Die BVG muss sich auf immer ältere Kunde einstellen. Doch 64 U-Bahnhöfe sind noch nicht #barrierefrei. Immerhin gibt es eine neue #App. Raúl Krauthausen ist auf den #Rollstuhl angewiesen. Das elektrisch angetriebene Gefährt verhilft ihm zu einer Bewegungsfreiheit, wie sie für viele seiner Mitmenschen eine Selbstverständlichkeit ist. Doch im Berliner Alltag stößt Krauthausen allerdings immer wieder auf unüberwindbare Barrieren. Eine davon nennt er „Problem-Bahnhöfe“. Das sind Stationen wie etwa der Bahnhof Jannowitzbrücke in Mitte. Einer der wichtigen Verkehrsknoten der Stadt, die das Streckennetz der S- und der U-Bahn miteinander verflechten. Doch während Krauthausen zum S-Bahnsteig hinauf mit dem #Aufzug fahren kann, steht ihm eine solche Hilfe zum U-Bahnhof nicht zur Verfügung , zumindest bislang nicht. „Eigentlich kann man in Berlin mit öffentlichen Verkehrsmitteln alles innerhalb von einer halben Stunde erreichen. Doch kommt eine solche Hürde dazwischen, kann daraus auch ganz schnell mal eine Stunde und mehr werden“, sagt Krauthausen. Selbst in Bahnhöfen, in denen Aufzüge schon eingebaut sind, kann es schnell mal nicht weitergehen. Steht nur einer still, ist der Weg zum Ziel schnell unterbrochen. „Gefühlt steht ja in Berlin beinahe jeder Aufzug oder jede #Rolltreppe gerade still“, so Krauthausen. Eine Grund zum Verzweifeln? Für ihn nicht. Aktueller #Störungsmelder für Aufzüge Mit Unterstützung der Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) und des Projektbüros Henkehiedl haben Krauthausen und sein Verein „Sozialhelden e.V.“ eine Anwendung entwickelt, die im Internet (www.brokenlifts.org) oder auf dem Smartphone anzeigt, welche Aufzüge gerade …
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barrierefrei + Mobilität: Fast immer funktionstüchtig: Aufzüge auf Bahnhöfen in Berlin und Umland

http://www.vbb.de/de/article/presse/fast-immer-funktionstuechtig-aufzuege-auf-bahnhoefen-in-berlin-und-umland/170268.html Neu: #VBB-Publikation zur Qualität im Regional- und S-Bahn-Verkehr wertet jetzt auch #Aufzugsverfügbarkeit aus Fast 96 Prozent der #Aufzüge auf Bahnhöfen des Eisenbahnregional- und S-Bahn-Verkehrs im Tarifgebiet Berlin ABC waren im Mai dieses Jahres für die Fahrgäste verfügbar. Nur jeder 25. Stationsaufzug blieb zuweilen außer Betrieb. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) erweitert seine monatliche Publikation zur Qualität im Regional- und S-Bahnverkehr: In Zusammenarbeit mit der DB Station&Service AG und der S-Bahn Berlin GmbH wird ab sofort auch die Aufzugsverfügbarkeit veröffentlicht. Auf S-Bahnhöfen sowie von S-Bahn und Regionalverkehr gemeinsam genutzten Stationen im Tarifgebiet Berlin ABC gibt es neben zahlreichen Rampen derzeit 228 von der DB Station&Service AG betriebene Aufzüge. Davon waren im Mai im Mittel 218 Aufzüge betriebsbereit. Die Aufzugsverfügbarkeit erreichte damit einen Wert von 95,9 Prozent. Der überwiegende Teil der #Aufzugsstörungen konnte innerhalb weniger Tage, häufig noch am selben Tag, behoben werden. VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Die Aufzüge sind so gut wie ständig in Betrieb, da kommen Störungen immer wieder vor. Wichtig ist, dass sie schnellstmöglich repariert und wieder betriebsfähig sind. Auch wenn insgesamt die Verfügbarkeit erfreulich hoch ist, ist jeder einzelne Ausfall einer zu viel! Wir wollen nicht, dass Fahrgäste, die auf Aufzüge angewiesen sind, Umwege machen müssen oder sogar überhaupt nicht weiterkommen. Da, wo es immer wieder zu sehr langen Ausfallzeiten einzelner Aufzüge kommt, muss die Logistik zur Instandhaltung weiter verbessert werden. Die monatliche Auswertung gibt uns einen genauen Überblick über die Dauer und Häufigkeit der Störungsfälle und eine gute Datenbasis für unsere Qualitätsgespräche mit den Betreibern.“ Friedemann Keßler, Leiter Regionalbereich Ost von der DB Station&Service AG: „Stufenfreiheit ist ein hohes Gut, das wir unseren Kunden möglichst überall anbieten wollen. In Berlin sind aktuell 94% der Bahnhöfe stufenfrei ausgestattet, in Brandenburg 85%. Weitere Stationen werden derzeit beplant, um die Quote der Stufenfreiheit Stück für Stück weiter zu erhöhen. Des Weiteren wurde in den letzten Jahren intensiv daran gearbeitet, die Ausfallzeiten bei Aufzugsstörungen weiter zu verringern. Hierzu wurde eigens eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um die Prozesse zu optimieren und die Verfügbarkeit der fördertechnischen Anlagen zu verbessern. So hatten wir beispielsweise in den letzten Monaten (Januar bis Mai 2015) eine durchschnittliche Aufzugsverfügbarkeit von über 96%.“ Der VBB Qualitätsbericht zeigt zusätzlich neu jeweils die mittlere Verfügbarkeit der Aufzüge, die Verteilung der Störungsdauer sowie die fünf im aktuellen Monat am längsten gestörten Aufzüge. Die Datengrundlage bilden die auf der Webseite der S-Bahn Berlin GmbH veröffentlichten Informationen zu Aufzugsstörungen, die durch den VBB automatisiert in halbstündlichen Intervallen ausgewertet werden. Die DB Station&Service AG liefert zusätzliche Informationen, insbesondere zu den Störungsursachen. Seit Juli 2011 veröffentlicht der VBB in der Publikation zur Qualität im Regional- und S-Bahn-Verkehr jeweils zum Monatsende für den Vormonat wichtige Qualitätskenngrößen wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Fahrzeug- und Aufzugsverfügbarkeit unter VBB.de/Qualitaetsbericht. Hinweis: Neben der monatlichen statistischen Auswertung liefert die Online-Fahrplanauskunft auf der Internetseite VBB.de aktuell bei jeder Verbindungsabfrage Informationen über nicht funktionierende Aufzüge auf den S-, U- und Regionalbahnhöfen. Aufzugsstörungen werden von den Verkehrsunternehmen so schnell wie möglich gemeldet, gebündelt und den Fahrgästen für die barrierefreie Routenplanung zur Verfügung gestellt.
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barrierefrei + Mobilität: Alles eine Frage der Übung

http://www.bvg.de/de/Aktuell/Newsmeldung?newsid=770 Vollständige #Barrierefreiheit bis 2020 ist das ehrgeizige Ziel der BVG. Schon jetzt erleichtern #Aufzüge, Fahrtreppen und barrierefreie Fahrzeuge #mobilitätseingeschränkten Fahrgästen die Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr. Doch manch einer hat vielleicht noch Hemmungen, mit #Rollstuhl oder #Rollator in Bus und Bahn einzusteigen. Genau für diese Menschen bietet die BVG seit Jahren mit großem Erfolg ihr Mobilitätstraining an. Dabei können Fahrgäste in Ruhe und ganz ohne Zeitdruck in einem leeren Fahrzeug üben, wie man mit den vorhandenen Hilfen ein- und aussteigt und wie man sich während der Fahrt sichert. Freundliche BVG-Mitarbeiter helfen dabei. Eine Anmeldung für diese kostenlosen Veranstaltungen ist für Einzelpersonen nicht notwendig. Gruppen melden sich entweder per Mail an info@bvg.de oder telefonisch im BVG-Call Center unter 19 449 an. Das nächste Mobilitätstraining (Bus) findet in Spandau statt: 9. Juli, 10 bis 12 Uhr, Carl-Schurz-Straße vor dem Rathaus Weitere Termine: Donnerstag, 27. August, 10-12 Uhr: #Bus, Mitte, Alexanderplatz (Alexanderstr./Hotel Park Inn) Donnerstag, 24. September, 10-12 Uhr: Bus + #Tram, Weißensee, Betriebshof der BVG, Bernkasteler-Str. 80 Donnerstag, 26. November, 10-12 Uhr: -Bahn, Mitte, U-Bahnhof Alexanderplatz, Ankunftsbahnsteig U5
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barrierefrei: Leistungen des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung an den Feiertagen im Dezember 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Betreiber des Fahrdienstes, die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer (WBT eG) – nachfolgend Betreiber genannt – um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. 1. Wie viele Fahrten des #Sonderfahrdienstes (#SFD) gab es an den #Weihnachtsfeiertagen 2014 und zum #Jahreswechsel 2014/15 (bitte Auflistung für den 24., 25., 26. und 31.12.2014 bzw. 01.01.2015)? 4. Wie oft musste #Treppenhilfe gewährleistet werden? 5. Wie viele Fahrzeuge waren an den oben genannten Tagen im Einsatz und wie viele wurden davon zusätzlich angemietet (bitte getrennt nach #Solo- und #Doppelbussen)? 6. Wie viele Stornierungen gab es an den oben genannten Tagen? Zu 1. und 4. – 6.: Zu den nachgefragten Tagen wurden laut Betreiber folgende Fahrten und Beförderungen (Einbindungsfahrten mit anderen Nutzerinnen und Nutzern) mit Sonderfahrzeugen des Fahrdienstes durchgeführt: Datum Fahrten Beförderungen davon mit Treppenhilfe Vertragsbusse Zusatzbusse DB* SB** DB* SB** 24.12.2014 1.161 1.234 549 27 27 22 26 25.12.2014 853 921 340 27 27 22 22 26.12.2014 551 592 228 27 27 5 5 31.12.2014/ 01.01.2015 133 135 24 27 27 0 0 * Doppelbus, ** Solobus Statistik: WBT Die Angaben 31.12.2014 / 01.01.2015 beziehen sich ausschließlich auf die Fahrten der Silvesternacht (18:00 Uhr bis 06:00 Uhr). Das jeweilige Tagesgeschäft am 31.12.2014 und 01.01.2015 wurde ohne Zusatzbusse abgewickelt. Nach Mitteilung des Betreibers war an beiden Tagen eine reduzierte Nachfrage zu verzeichnen. Die Stornierungen (Absagen bis Fahrtbeginn) seitens der Nutzerinnen und Nutzer für die einzelnen Tage waren nicht mehr zu ermitteln. Für den gesamten Monat Dezember 2014 hat der Betreiber 2.191 Stornierungen gemeldet. 2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den oben genannten Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inanspruchnahme zu den durchschnittlichen täglichen Fahrten? Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter 1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und Nutzer. Die durchschnittlichen Beförderungszahlen lagen in 2014 bei rd. 430 Beförderungen pro Tag. Das bedeutet für den Heiligabend 2014 nahezu eine Verdreifachung der täglichen Beförderungszahlen. Die Angaben 31.12.2014 / 01.01.2015 beziehen sich ausschließlich auf die Fahrten der Silvesternacht (18:00 Uhr bis 06:00 Uhr). Das jeweilige Tagesgeschäft am 31.12.2014 und 01.01.2015 wurde ohne Zusatzbusse abgewickelt. Nach Mitteilung des Betreibers war an beiden Tagen eine reduzierte Nachfrage zu verzeichnen. Die Stornierungen (Absagen bis Fahrtbeginn) seitens der Nutzerinnen und Nutzer für die einzelnen Tage waren nicht mehr zu ermitteln. Für den gesamten Monat Dezember 2014 hat der Betreiber 2.191 Stornierungen gemeldet. 2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den oben genannten Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inanspruchnahme zu den durchschnittlichen täglichen Fahrten? Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter 1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und Nutzer. Die durchschnittlichen Beförderungszahlen lagen in 2014 bei rd. 430 Beförderungen pro Tag. Das bedeutet für den Heiligabend 2014 nahezu eine Verdreifachung der täglichen Beförderungszahlen. Mit dem zum 01.06.2013 neu geschlossenen Vertrag sind u. a. auch durch die Anhebung des Mindestlohnes auf 8,50 € Kostensteigerungen zu verzeichnen, die sich in 2014 erstmalig auf das gesamte Haushaltsjahr auswirkten. Der Grad der Ausschöpfung des Haushaltsansatzes hängt zudem von folgenden Faktoren ab:  Vertraglich vereinbart sind die Grundpreise für die Beförderungsmittel (ein mit Fahrpersonal doppelt besetzter Bus ist kostenintensiver als ein einfach besetzter Bus), für die gefahrenen Kilometer sowie die Preise für zweite und sogenannte „reine“ Treppenhilfen und die Regiekosten pro Fahrt.  Die tatsächlichen Regie- und Beförderungskosten hängen jedoch vom Umfang der Inanspruchnahme der unterschiedlichen Beförderungsmittel und – leistungen und von der Länge der Fahrt ab.  Können mehr Einbindungen (die gemeinsame Beförderung mehrerer Personen) erfolgen, sind diese kostengünstiger als Einzelfahrten. Einbindungen sind jedoch nicht zugelassen, wenn die dadurch bedingten Umwege mehr als fünf Kilometer betragen oder nicht möglich, wenn die gewünschten Abfahrtszeiten der Nutzerinnen und Nutzer – auch bei räumlicher Nähe – voneinander abweichen. Bei dem Sonderfahrdienst handelt es sich um Bedarfsverkehr, dessen Inanspruchnahme nach Art und Umfang nicht gesteuert wird. Die Planung der Bedarfe orientiert sich an den Erfahrungswerten der Vorjahre. Berlin, den 30. März 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Apr. 2015)

barrierefrei + Mobilität + Bahnhöfe: Verfügbarkeit von Aufzügen und Rolltreppen bei der BVG AöR, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Ziele definiert der #Verkehrsvertrag mit der #BVG AöR hinsichtlich der #Verfügbarkeit von #Aufzügen und #Rolltreppen? Sind diese Ziele 2012 und 2013 erreicht worden? Antwort zu 1.: Die BVG AöR ist gemäß Verkehrsvertrag verpflichtet, die Verfügbarkeitsquoten von Aufzügen und Fahrtreppen auszuweisen. Als Qualitätsziel gilt jeweils mindestens 95,0 % Betriebsfähigkeit als Durchschnitt für das Gesamtjahr. Dafür werden die tatsächlichen Betriebszeiten der Aufzüge und Fahrtreppen den geplanten gegenüber gestellt, indem die für die Entstörung und Instandhaltung benötigten Ausfallzeiten von den geplanten Betriebszeiten abgezogen werden. Die BVG AöR hat quartalsweise über die monatlichen Verfügbarkeitsquoten zu berichten. Einzelne Fahrtreppen dürfen zudem nicht länger als 4 Monate, Aufzüge nicht länger als 2 Monate außer Betrieb sein, wobei unausweichliche Ausfälle über 6 Wochen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abzustimmen sind. Sollte ein längerer Ausfall unabwendbar sein, muss die BVG AöR selbst darüber informieren. Für die Jahre 2012 und 2013 wurde das aufgeführte Qualitätsziel des Verkehrsvertrags erreicht. Die Verfügbarkeitsquoten gemäß Verkehrsvertrag lagen für Aufzüge in 2012 bei 98,1 % und in 2013 bei 97,9 %. Bei den Fahrtreppen lag die Verfügbarkeit in 2012 bei 96,8 % und in 2013 bei 97,2 %. Frage 2: Wie viele Tage fielen Aufzüge und Rolltreppen durchschnittlich aus? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Im Betriebsjahr 2013 betrug die kumulierte Gesamtausfallzeit je Aufzug durchschnittlich 2,1 % des Jahres, je Fahrtreppe durchschnittlich 2,8 %. Darin sind bereits die Ausfallzeiten aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen, Wartungen und planmäßiger Instandsetzungen von insgesamt 1,1 % bei Fahrtreppen und 0,4 % bei Aufzügen im Jahr enthalten.“ Frage 3: Welche Aufzüge fielen länger als 1 Monat aus? Welche Aufzüge fielen länger als 2 Monate aus? Aus welchen Gründen dauerten Entstörung und Instandhaltung mehr als 1 Monat beziehungsweise mehr als 2 Monate? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Im Jahr 2013 fielen keine Aufzüge aufgrund notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen länger als einen Monat aus.“ Frage 4: Welche Rolltreppen fielen länger als 1 Monat aus? Welche Rolltreppen fielen länger als 2 Monate aus? Aus welchen Gründen dauerten Entstörung und Instandhaltung mehr als 1 Monat beziehungsweise mehr als 2 Monate? Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Ausfälle von mehr als einem Monat resultieren aus planmäßigen, periodisch durchzuführenden Grundinstandsetzungen. Diese sind sehr arbeitsintensiv und werden an schwer zugänglichen Baugruppen unter komplizierten Bedingungen mit eigenem Personal oder von beauftragten Fachfirmen ausgeführt. Des Weiteren können sehr kostenintensive Ersatzteile aus wirtschaftlichen Gründen weder bei der BVG AöR noch bei den Lieferanten vorgehalten werden. Dies führt insbesondere bei älteren Anlagen zu erheblichen Lieferzeiten für die erst auf Bestellung extra gefertigten Teile. Bei ungeplanten Reparaturen resultieren daraus fallweise unerwünscht lange Ausfallzeiten. Im Berichtsjahr 2013 fielen folgende Fahrtreppen aufgrund notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen länger als einen Monat, jedoch weniger als zwei Monate aus:  Fahrtreppe 12, U-Bhf. Kurt-Schumacher-Platz  Fahrtreppe 2, U-Bhf. Blissestraße  Fahrtreppen 3 und 13, U-Bhf. Altstadt Spandau  Fahrtreppe 1, U-Bhf. Schloßstraße  Fahrtreppe 3, U-Bhf. Zoologischer Garten  Fahrtreppe 4, U-Bhf. Brandenburger Tor  Fahrtreppe 12, U-Bhf. Prinzenstraße  Fahrtreppe 13, U-Bhf. Wittenau Hinzu kommen folgende Fahrtreppen, die aufgrund notwendiger Instand-haltungsmaßnahmen länger als 2 Monate ausfielen:  Fahrtreppen 2 und 4, U-Bhf. Turmstraße  Fahrtreppe 11, U-Bhf. Pankow  Fahrtreppe 11, U-Bhf. Osloer Straße“ Frage 5: Sind alle Ausfälle der Rolltreppen und Aufzüge in die Statistik einbezogen worden? Nach welchen Kriterien werden Bau- oder Instandhaltungsmaßnahmen in die Verfügbarkeitsstatistik aufgenommen? Antwort zu 5.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Bis auf folgende Ereignisse und Maßnahmen (Kriterien) sind alle Ausfälle der Fahrtreppen und Aufzüge in der Verfügbarkeitsstatistik berücksichtigt:  Durchführung einer vollständigen Ersatzinvestition (kompletter Abriss mit Verschrottung der alten Anlage und Einbau einer neuen Anlage).  Endgültige Stillsetzung / Außerbetriebnahme einer stark verschlissenen Anlage, die aufgrund baulicher Planungen künftig ersatzlos wegfallen soll und eine Grundinstandsetzung wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten ist.  Durchführung baulicher Maßnahmen, die einen Betrieb der Anlage nicht zulassen (z. B. Sperrung kompletter Ausgänge/ Bahnhöfe aufgrund größerer Instandsetzungsmaßnahmen am Baukörper).“ Frage 6: Sind im Verkehrsvertrag mit der S-Bahn Berlin GmbH ähnliche Berichtspflichten vereinbart? Antwort zu 6.: Eine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Land Berlin und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Station & Service, das die Aufzüge und Fahrtreppen der S-Bahn-Stationen in Berlin und Umgebung betreibt, besteht nicht. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit sind jedoch die Anforderungen an die Verfügbarkeit von Aufzügen im Verkehrsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH geregelt. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit der DB Station & Service AG die S-Bahn Berlin GmbH für die Wartung der Anlagen verantwortlich ist. Demzufolge sind Reparaturen defekter Aufzüge spätestens eine Stunde nach Bekanntwerden der Störung einzuleiten und innerhalb von fünf Stunden abzuschließen. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Schaden von solcher Art ist, dass diese Maßgabe technisch oder mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht zu erfüllen ist, beispielsweise aufgrund eines größeren Zeitbedarfs für die Beschaffung von Ersatzteilen. Über Anlagen, die länger als drei Tage außer Betrieb sind, sind die Aufgabenträger zu informieren. Die Berichterstattung erfolgt vierteljährlich. Berlin, den 08. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2014)

Mobilität + barrierefrei: Behindertengerechtes Berlin: Teuer und langwierig Ein neuer Fahrstuhl bei der BVG? Das dauert!, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/behindertengerechtes-berlin-teuer-und-langwierig-ein-neuer-fahrstuhl-bei-der-bvg-das-dauert/11064760.html Im besten Fall ist ein Aufzug der U-Bahn nach vier Jahren fertig. Manchmal dauert es aber bis zu zehn Jahre. Warum, erklärt der BVG-Bauchef – und erzählt die Geschichte eines ganz konkreten Bahnhofs. Wer den Neubau eines Flughafens für kompliziert hält, der sollte sich mal mit Aufzügen befassen. Am besten mit solchen, die nachträglich in einen U-Bahnhof eingebaut werden. Noch immer hat jede dritte Station keinen Lift. Bis 2020 sollen alle nachgerüstet sein, sagt Uwe Kutscher. Als Bauchef der BVG kann er erklären, warum der Bau eines Aufzuges im besten Fall vier Jahre dauert und eine knappe Million Euro kostet. Es können aber auch zehn Jahre und drei Millionen Euro werden. Exemplarisch für diesen Extremfall ist der Bahnhof Jannowitzbrücke. Um 2005 begann die Planung eines barrierefreien Zugangs für die U8, deren Tunnel hier die Spree unterquert und deshalb besonders tief liegt. Entsprechend lang muss der Aufzug werden, was ihn von vornherein etwas aufwändiger und teurer macht. Schwerer wiegt allerdings, dass sich der U-Bahnhof unter der östlichen Fahrbahn der Brückenstraße befindet. Grübe man sich vom Gehweg vor dem S-Bahn-Eingang an der Ecke Holzmarktstraße abwärts, käme man unten nicht auf dem Bahnsteig an, sondern auf dem …

barrierefrei + Mobilität: BVG-Fahrgastinformation für Menschen mit Behinderungen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 5. wiedergegeben: Frage 1: Welche Vorgaben bzw. Richtlinien sieht der Gesetzgeber für #Fahrgastinformationen unter besonderer Berücksichtigung von Menschen mit #Behinderungen vor? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Das Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) enthält die Forderung, bis zum 1.1.2022 einen vollständig barriere-frei nutzbaren ÖPNV herzustellen. Bei Umgestaltung, Neubau und Neubeschaffung sowie sukzessivem Ersatz von ÖPNV-Anlagen und Grundsanierung ist daher gene-rell eine barrierefreie Ausgestaltung vorzunehmen. Die Gestaltung und Zugänglichkeit der Fahrgastin-formationen orientiert sich an der VDV-Mitteilung „Kun-denorientierter und behindertenfreundlicher ÖPNV” so-wie der DIN 32975 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“. Alle Fahrgastinformationen sind danach grundsätzlich so weit wie möglich im Zwei-Sinne-Prinzip, also optisch und akustisch, bereitzustellen.“ Frage 2: Wie beurteilt die BVG AöR die bestehenden Möglichkeiten der Fahrgastinformation in U-Bahnzügen mit besonderem Blick auf Menschen mit Behinderungen? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die BVG AöR beurteilt die bestehenden Möglichkei-ten der Fahrgastinformation in U-Bahnzügen mit beson-derem Blick auf Menschen mit Behinderungen als gut und ist kontinuierlich dabei, diese zu optimieren. Die Warnfunktionen der sich schließenden Türen er-folgen bei allen U-Bahntypen der BVG AöR optisch und akustisch und setzen 2,5 Sekunden vor Bewegungsbeginn der Türen ein. Die Ansage des nächsten Bahnhofs mit Umsteigehinweisen wird bei den Baureihen H und HK durch eine Haltestellenanzeige ergänzt. Die Liniennetz-pläne sind bei den älteren Wagen an den Innendecken und augenfreundlich an der Fahrerraumrückwand angebracht. Bei den Baureihen H und HK konnten zusätzlich die lesegerecht senkrechten Flächen der Übergangsinnenver-kleidungen als Anbringungsort gewählt werden.“ Frage 3: Gibt es konkrete Überlegungen bzw. Planun-gen, das Berliner U- und S-Bahnliniennetz in allen U-Bahnzügen barrierefrei zugänglich zu machen, insbeson-dere für Menschen mit Sehbehinderungen? Frage 4: Ist es möglich, in den U-Bahnzügen das Ber-liner S- und U-Bahnliniennetz an den Fenstern im rechten Winkel zu den Eingangstüren anzubringen und dieses so barrierefrei zugänglich zu machen (ggf. durch den Einbau kleiner Scheiben in den Kleinprofilwagen)? Welche Gründe würden dagegen sprechen? Antwort zu 3. und 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Barrierefrei zugängliche Berliner S- und U-Bahn-liniennetze, die sogenannten Netzspinnen, wird es erst-mals in den neuen U-Bahnen der Baureihe IK geben, von denen zwei Vorserienfahrzeuge im Frühjahr 2015 in Dienst gestellt werden sollen. Hier wurde eine Netzspinne in Abstimmung mit der bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelten AG „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ an der Fahrerraumrückwand in einer für kleinwüchsige Menschen wie auch Rollstuhl-fahrerinnen und Rollstuhlfahrer gut lesbaren Höhe ver-klebt. An den Trennwandscheiben im Türraum und auch ne-ben den Fahrgastüren ist in allen U-Bahn-Wagen dafür kein Platz vorhanden. Die BVG AöR wird indessen die Möglichkeit der Anbringung von Netzspinnen an der Rückwand des Fahrerraumes in anderen Wagen der Ber-liner U-Bahn sowie weitere Formen der barrierefreien Anbringung prüfen.“ Frage 5: Welche Planungen verfolgt die BVG AöR zur Gewährleistung der visuellen Fahrgastinformation (insbesondere Haltestellenanzeigen) in U-Bahnwagen der älteren Baureihen? Sind auch integrative Lösungen über das „Berliner Fenster“ denkbar? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die BVG AöR strebt an, alle Fahrgastinformationen in ihren U-Bahnwagen über das Zwei-Sinne-Prinzip aus-zugeben. Deshalb besitzen die durchgängigen Wagen der Baureihen H und HK sowie auch die neue Baureihe IK neben den akustischen Informationen über die Lautspre-cheranlage auch optische Informationen über Zugziel, nächste Haltestelle und Umsteigehinweise auf den einzei-ligen Innenanzeigern. Die Ausrüstung der Wagen der älteren Baureihen (Doppeltriebwagen ohne Übergänge) mit Innenanzeigern ist seit kurzer Zeit technisch möglich, da der dafür not-wendige IBIS-Wagenbus in allen U-Bahn-Wagen nachge-rüstet wurde. Die Entscheidung über die Finanzierung dieser Ausrüstung steht noch aus. Die BVG AöR ist nicht Eigentümer des „Berliner Fensters“, hat aber mit der Betreiberfirma Gespräche aufgenommen, ob eine integrative Lösung über das „Ber-liner Fenster“ möglich ist.“ Berlin, den 29. Oktober 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2014)

VBB + Mobilität: Fortbestand des VBB Bus&Bahn-Begleitservice gesichert Qualifizierung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beginnt

http://www.vbb.de/de/article/presse/fortbestand-des-vbb-bus-und-bahn-begleitservice-gesichert/22413.html Der Bus&Bahn-Begleitservice des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) kann seine Arbeit fortsetzen. Dank der Unterstützung der Berliner Jobcenter und der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen kann der kostenlose Service für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ab sofort weiter wie bisher angeboten werden. Noch im September werden die ersten 20 neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bus&Bahn-Begleitservice eingestellt. In einer zweieinhalb monatigen Qualifizierung werden sie unter anderem mit einem Mobilitätstraining in der Begleitung mobilitätseingeschränkter Menschen geschult und erwerben vertiefte Kenntnisse über das Berliner Bus- und Bahn-Streckennetz, einschließlich der Tarif- und Beförderungsbedingungen. Die Stellen für den Bus&Bahn-Begleitservice werden u.a. von den Berliner Jobcentern über Instrumente der Arbeitsmarktförderung (FAV- Förderung von Arbeitsverhältnissen) finanziert und ergänzend von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gefördert. Arbeitssenatorin Dilek Kolat: „Ich freue mich sehr, dass wir uns erfolgreich dafür einsetzen konnten, dass der VBB-Begleitservice seine Arbeit fortführen kann. Das Angebot, mobilitätseingeschränkten Menschen mehr Teilhabe zu ermöglichen, ist mir wichtig. Gleichzeitig ist es eine Chance für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit kommen, den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu schaffen. Ich kann mir kaum eine erfolgreichere Verknüpfung zweier so wichtiger politischer Ziele vorstellen.“ VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Wir sind alle erleichtert, dass es weitergeht, denn dieser so dringend gebrauchte Service stand bedrohlich vor dem Aus. Ich danke allen, die sich für die Fortführung des VBB Bus&Bahn-Begleitservice engagiert haben: Ihre breite Unterstützung hat es möglich gemacht, dass auch weiterhin mobilitätseingeschränkte Menschen sicher begleitet mit den Bussen und Bahnen in Berlin unterwegs sein können.“ Seit dem Sommer dieses Jahres ist ein Großteil der Arbeitsverträge beim Bus & Bahn-Begleitservice fristgemäß ausgelaufen. Eine Weiterfinanzierung der rund 80 benötigten Stellen konnte jetzt positiv entschieden werden. Sobald genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Schulungen absolviert haben, werden die im Juli reduzierten Servicezeiten wieder auf die Abendstunden und das Wochenende ausgeweitet. Aufgrund der umfangreichen Vorbereitungen und notwendigen Qualifizierungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird es jedoch bis ins 1. Quartal 2015 dauern, bis die derzeit eingeschränkten Dienstzeiten wieder ausgedehnt werden können. Der VBB Bus&Bahn-Begleitservice unterstützt seit Oktober 2008 mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Öffentlichen Nahverkehr. In dieser Zeit wurden insgesamt mehr als 70.000 Begleitungen durchgeführt und knapp 300 Mitarbeiter/innen über Arbeitsmarktprogramme (sozialversicherungspflichtig und in der Regel mit einer Beschäftigungsdauer von 24 Monaten) qualifiziert und beschäftigt werden. Einsatzgebiet des Bus & Bahn-Begleitservice ist das gesamte Berliner Stadtgebiet (inklusive Flughafen Schönefeld) – von der Wohnungstür zum Ziel und natürlich wieder zurück. Der Begleitservice kann bis spätestens am Vortag der Begleitung per Telefon Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr (030) 34 64 99 40 oder über die VBB-Homepage www.VBB.de/begleitservice angefragt werden. Die in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen kooperieren mit dem Begleitservice und gewähren dem Begleitpersonal im Einsatz freie Fahrt.

VBB + Mobilität: Fortbestand des VBB Bus&Bahn-Begleitservice gesichert Qualifizierung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beginnt

http://www.vbb.de/de/article/presse/fortbestand-des-vbb-bus-und-bahn-begleitservice-gesichert/22413.html

Der Bus&Bahn-Begleitservice des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) kann seine Arbeit fortsetzen. Dank der Unterstützung der Berliner Jobcenter und der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen kann der kostenlose Service für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ab sofort weiter wie bisher angeboten werden.

Noch im September werden die ersten 20 neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bus&Bahn-Begleitservice eingestellt. In einer zweieinhalb monatigen Qualifizierung werden sie unter anderem mit einem Mobilitätstraining in der Begleitung mobilitätseingeschränkter Menschen geschult und erwerben vertiefte Kenntnisse über das Berliner Bus- und Bahn-Streckennetz, einschließlich der Tarif- und Beförderungsbedingungen. Die Stellen für den Bus&Bahn-Begleitservice werden u.a. von den Berliner Jobcentern über Instrumente der Arbeitsmarktförderung (FAV- Förderung von Arbeitsverhältnissen) finanziert und ergänzend von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gefördert.

Arbeitssenatorin Dilek Kolat: „Ich freue mich sehr, dass wir uns erfolgreich dafür einsetzen konnten, dass der VBB-Begleitservice seine Arbeit fortführen kann. Das Angebot, mobilitätseingeschränkten Menschen mehr Teilhabe zu ermöglichen, ist mir wichtig. Gleichzeitig ist es eine Chance für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit kommen, den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu schaffen. Ich kann mir kaum eine erfolgreichere Verknüpfung zweier so wichtiger politischer Ziele vorstellen.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Wir sind alle erleichtert, dass es weitergeht, denn dieser so dringend gebrauchte Service stand bedrohlich vor dem Aus. Ich danke allen, die sich für die Fortführung des VBB Bus&Bahn-Begleitservice engagiert haben: Ihre breite Unterstützung hat es möglich gemacht, dass auch weiterhin mobilitätseingeschränkte Menschen sicher begleitet mit den Bussen und Bahnen in Berlin unterwegs sein können.“

Seit dem Sommer dieses Jahres ist ein Großteil der Arbeitsverträge beim Bus & Bahn-Begleitservice fristgemäß ausgelaufen. Eine Weiterfinanzierung der rund 80 benötigten Stellen konnte jetzt positiv entschieden werden. Sobald genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Schulungen absolviert haben, werden die im Juli reduzierten Servicezeiten wieder auf die Abendstunden und das Wochenende ausgeweitet. Aufgrund der umfangreichen Vorbereitungen und notwendigen Qualifizierungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird es jedoch bis ins 1. Quartal 2015 dauern, bis die derzeit eingeschränkten Dienstzeiten wieder ausgedehnt werden können.

Der VBB Bus&Bahn-Begleitservice unterstützt seit Oktober 2008 mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Öffentlichen Nahverkehr. In dieser Zeit wurden insgesamt mehr als 70.000 Begleitungen durchgeführt und knapp 300 Mitarbeiter/innen über Arbeitsmarktprogramme (sozialversicherungspflichtig und in der Regel mit einer Beschäftigungsdauer von 24 Monaten) qualifiziert und beschäftigt werden. Einsatzgebiet des Bus & Bahn-Begleitservice ist das gesamte Berliner Stadtgebiet (inklusive Flughafen Schönefeld) – von der Wohnungstür zum Ziel und natürlich wieder zurück. Der Begleitservice kann bis spätestens am Vortag der Begleitung per Telefon Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr (030) 34 64 99 40 oder über die VBB-Homepage www.VBB.de/begleitservice angefragt werden.

Die in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen kooperieren mit dem Begleitservice und gewähren dem Begleitpersonal im Einsatz freie Fahrt.

barrierefrei + Mobilität: Roll­stuhl­fah­rer-App App jetzt geht’s end­lich wie­der auf­wärts!​ Der Ver­ein​ So­zi­al­hel­den star­tet​ das Por­tal brokenlifts.org​ über de­fek­te Auf­zü­ge​., aus BZ Berlin

http://www.bz-berlin.de/berlin/berliner-helden/app-jetzt-gehts-end%C2%ADlich-wie%C2%ADder-auf%C2%ADwaerts%E2%80%8B

Fährt er oder fährt er nicht? ​

Wer in Ber­lin mit #Kin­der­wa­gen, im #Roll­stuhl oder mit viel #Ge­päck un­ter­wegs ist, kennt das Pro­blem. Häu­fig funk­tio­nie­ren die #Auf­zü­ge von U- oder S-Bahn nicht, es dau­ert oft Wo­chen, bis der Scha­den be­ho­ben ist.

Är­ger­lich für den Fahr­gast, aber er kann auf die Trep­pen aus­wei­chen. Doch für Roll­stuhl­fah­rer ist ein de­fek­ter Lift Aus­lö­ser für gro­ße Um­we­ge. „Mein Re­kord wa­ren drei Bahn­hö­fe hin­ter­ein­an­der, bei de­nen der Auf­zug ka­putt war“, sagt Raul Kraut­hau­sen (34), Grün­der des Ber­li­ner Ver­eins So­zi­al­hel­den und selbst Roll­stuhl­fah­rer.​
Doch jetzt kommt Ab­hil­fe: Ge­mein­sam mit dem VBB star­ten die So­zi­al­hel­den ei­ne Web­site, auf der in Kür­ze die Funk­ti­ons­fä­hig­keit al­ler 436 Auf­zü­ge des Ber­li­ner öf­fent­li­chen Nah­ver­kehrs ver­zeich­net ist. Per Han­dy, Ta­blet oder PC-App lässt sich die In­for­ma­ti­on …